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V/0119/2015

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im 2. Halbjahr 2014

Vorlagen 10.02.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.03.2015, TOP 12

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

3634 Zeichen

V/0119/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im 2. Halbjahr 2014 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
25.03.2015 Rat Bericht 
 
 
 
 
Bericht: 
 
 
Der Stadtkämmerer hat im 2. Halbjahr 2014 die in dem beiliegenden Verzeichnis aufgeführ ten 
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach §  83 GO NRW mit folgen-
den Summen genehmigt: 
 
 
1. Teilergebnispläne 198.700 Euro 
 
Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch  
 Mehrerträge / Mehreinzahlungen in Höhe von 0 Euro 
 Minderaufwendungen / Minderauszahlungen in Höhe von  198.700 Euro 
  198.700 Euro 
 
(Zum Vergleich: Im 2. Halbjahr 2013 lagen die über- und außerplanmäßigen  
Aufwendungen und Auszahlungen in den Teilergebnisplänen bei 548.404 Euro) 
 
 
 
2. Teilfinanzpläne 84.593 Euro 
 
Die Deckung der Mehrauszahlungen erfolgt durch 
 Mehrerträge / Mehreinzahlungen in Höhe von        0 Euro 
 Minderaufwendungen / Minderauszahlungen in Höhe von  84.593 Euro 
   84.593 Euro 
 
(Zum Vergleich: Im 2. Halbjahr 2013 lagen die über- und außerplanmäßigen  
Aufwendungen und Auszahlungen in den Teilfinanzplänen bei 470.078 Euro) 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0119/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Schäfer 
Ruf: 
492-2016 
E-Mail: 
SchaeferM@stadt-muenster.de 
Datum: 
19.02.2015 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0119/2015 
 
Für das Gesamtjahr 2014 ergeben sich damit die folgenden Summen: 
 
1. Teilergebnispläne 
 
1. Halbjahr 2014 242.890 Euro 
2. Halbjahr 2014 198.700 Euro 
Gesamtjahr: 441.590 Euro 
 
2. Teilfinanzpläne 
 
1. Halbjahr 2014 213.800 Euro 
2. Halbjahr 2014 84.593 Euro 
Gesamtjahr: 298.393 Euro 
 
 
Hinweise zu den Deckungsmöglichkeiten: 
 
a) Mehraufwendungen in den Teilergebnisplänen (konsumtiv) 
 
Die Deckung erfolgt grundsätz lich durch Minderaufwendungen oder Mehrerträge im Amtsbudget 
des Bedarfsamtes oder ggf. in anderen Teilergebnisplänen. Dabei darf der Saldo aus laufender 
Verwaltungstätigkeit nicht gemindert werden (§ 21 Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO), d. h. 
Mehraufwendungen, die mit Mehrausgaben verbunden sind, müssen auch Mehrerträge oder Min-
derausgaben in gleicher Höhe gegenüber stehen. Sind Mehraufwendungen unabweisbar und kann 
eine Deckung durch das Bedarfsamt nicht erbracht werden, muss die Deckung nach dem Grun d-
satz der Gesamtdeckung des § 20 GemHVO ggf. in der Produktgruppe eines anderen Amtes s i-
chergestellt werden.  
 
 
b) Mehrauszahlungen in den Teilfinanzplänen (investiv) 
 
Die Deckung erfolgt grundsätzlich durch Minderauszahlungen oder Mehreinzahlungen für Investiti-
onen im Amtsbudget des Bedarfsamtes oder ggf. in anderen Teilfinanzplänen. Darüber hinaus ist 
im Rahmen des §  20 Abs. 3 GemHVO die Deckung durch „Zahlungsüberschüsse aus laufender 
Verwaltungstätigkeit“, d. h. durch konsumtive Minderaufwendungen oder Mehrerträge, die mit ent-
sprechenden Minderauszahlungen oder Mehreinzahlungen verbunden sind, in den Teilergebni s-
plänen möglich. Sind Mehrauszahlungen für Investitionen unabweisbar und kann eine Deckung 
durch das Bedarfsamt nicht erbracht werden, erfolgt auch hier die Deckung nach de m Grundsatz 
der Gesamtdeckung.  
 
Zur Begründung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird auf die 
im anliegenden Verzeichnis enthaltenen Erläuterungen verwiesen. Dieser Bericht wird gemäß 
§ 83 Abs. 2 Satz 1 GO NRW zur Kenntnis gegeben. 
 
I.V. 
 
gez. Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
 
Anlage: 
Verzeichnis der über - und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach 
§ 83 Abs. 1 GO NRW

Beratungsverlauf (2)

18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.03.2015 Rat
TOP 12 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0119/2015
Typ
Vorlagen
Datum
10.02.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37