V/0339/2012
Erweiterung der Evangelischen Sternkindertagesstätte, Sternstraße 8-10
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Anlage 2: ev Sternkindertagesstätte Außenansicht
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Tannenbergstraße 23 48147 Münster T 0251 - 925 226 F 0251 - 925 228 Datum Unterschrift Danne und Partner Projekt: Datum Unterschrift x x x Planung Abriss Bestand Bauherr: Friedrichstraße 10 48143 Münster Ev. Erlöser-Kirchengemeinde Architekten Anbau/Erweiterung: Sternstraße 8-10 48145 Münster Ansichten M. 1:100 Aufstockung angrenzende Bebauung Ansicht Südost Ansicht Nordost Brandwand zur angrenzenden Bebauung Aufstockung Position von Wänden im Erdgeschoss Erweiterung der Ev. Sternkindertagesstätte Datum: 16.04.2012 Ansicht Südwest Aufstockung
Beschlussvorlage
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V/0339/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Erweiterung der Evangelischen Sternkindertagesstätte, Sternstraße 8-10 Beratungsfolge 19.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 20.06.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 27.06.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Erweiterung der Evangelischen Sternkindertagesstätte in Trägerschaft des Trägerverbundes der Tageseinrichtungen für Kind er des evangelischen Kirchen- kreises Münster zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Evangelische Sternkindertagesstätte um eine Gruppe G1 für 20 Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren erweitert wird (G1). Die Inbetriebnahme ist voraussichtlich zum 01.08.2013 vorgesehen 3. Der Träger der Einrichtung erhält einen einmaligen Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskos- ten in Höhe 383.400 €. Diese werden aus den bereits zur Verfügung steh enden Haushaltsmitteln 2012 bereitgestellt. II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Zuschüsse zu den Bau - und Ausstat- tungskosten von max. 383.400 € (Gesamterweiterungskosten in Höhe von 426.000 € minus Tr ä- geranteil in Höhe von 42.600 €) notwendig. Es wurden Landesmittel in Höhe von 108.000 € beantragt. Bei Bewilligung der Landesmittel red u- ziert sich der Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskosten. Ab dem Jahr 2013 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse für diese eine zusätzliche Gruppe in Höhe von 157.000 € an. Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmittel n in Höhe von rund 64.000 € gegenüber. Vorlagen-Nr.: V/0339/2012 Auskunft erteilt: Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti, Herr Philipp Ruf: 492-5616 E-Mail: EschertM@stadt-muenster.de Datum: 22.05.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0339/2012 III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Teilfinanzplan (Zeile) 11 Auszahlungen von aktivierb a- ren Zuwendungen 0210 Zusch.z.Ausbau KiTa-Betr.(freier Träger) 2012 383.400 In bestehen - dem Budget vorgesehen Summe aller Auszahlungen/Saldo 383.400 Durch die Maßnahme entstehen ab 201 3ff. jährlich weitere Aufwendungen und Erträge im Teile r- gebnisplan, die im Rahmen der Haushaltsplanungen zu berücksichtigen sind. Eine Kalkulation zu erwartender öffentlich rechtlicher Leistungsentge lte (Elternbeiträge)ist nicht möglich, da die Höhe der Elternbeiträge von der Einkommenssituation der Eltern abhängig ist. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung (Zeile) 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2013ff. 64.000 Landeszu- schüsse zu den Betrieb s- kosten Zeile 15 Transferaufwendungen 2013ff. 157.000 Betriebskosten für Kitas freier Träger - 3 - V/0339/2012 Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation Für Kinder ab 3 Jahren besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Mit Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes zum 01.01.2009 ist die gesetzliche Grundlage für die Ausweitung des Betreuungsangebotes insbesondere für Kinder unter drei Jahr en geschaffen worden. Ab dem 01.08.2013 haben alle Kinder unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Der Rechtsanspruch für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres besteht auf Förd erung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertage s- pflege Die Versorgungsquote im Innenstadtring liegt im Bereich der u3- Kinder bei 33,7 %. Im Bereich der ü3- Kinder beträgt die Versorgungsquote im Innenstadtring 91,7 %. Sowohl für den Bereich der u3- als auch für den Bereich der ü3- Kinder sind weitere Plätze in Kin- dertageseinrichtung abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden B e- darfen erforderlich (siehe Vorlage V/0137/2012). Durch die neue Gruppe können 20 dringend benötigte neue Betreuungsplätze in der Innenstadt geschaffen werden. 2. Maßnahmeplanung Die Evangelische Sternkindertagesstätte ist eine dreigruppige Kindertageseinrichtung mit einer Gruppe des Gruppentyps II (10 Plätze für Kinder unter drei Jahren) und zwei Gru ppen des Grup- pentyps III (20 bzw. 25 Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung). Es ist geplant, eine Gruppe des Gruppentyps I c (20 Plätze für Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung) neu einzurichten. Perspektivisch soll diese Gruppe in den Gruppentyp II c (10 Plätze für Kinder unter 3 Jahren) umstrukturiert werden. Das vorhandene Gebäude bietet nicht das Raumpr ogramm für eine zusätzliche Gruppe, so dass auf dem Flachdach des Gebäudes ein Gruppenraum ein Gruppennebenraum ein Differenzierungsraum ein Schlafraum ein Sanitärbereich sowie entsprechende Verkehrsflächen neu errichtet werden sollen. Hierzu sind Abbrucharbeiten am vorhandenen Dach, Dachdämmung und Abdichtung, Klempne r- arbeiten sowie sonstige Nebenleistungen erfor derlich. Danach werden die neuen Räume in Hol z- rahmenbauweise errichtet. Ein zusätzlicher Rettungsweg ist erforderlich. Ein Teil des Daches bleibt unbebaut, da sich dort die Licht - und Belüftungssysteme für das Erdge- schoß befinden. Diese Fläche von 39,48 m² kann als Dac hterrasse genutzt werden und ergänzt die vorhandene Außenspielfläche. Die Größe der Außenspielfläche und der Dachterrasse wurden als ausreichend für vier Gruppen eingestuft. Die Höhe der Kosten der Erwe iterung ist vergleichbar mit allen anderen Erweiterungen von best e- henden Einrichtungen. Da es sich um bauliche Erweiterungen einer bereits bestehenden Einric h- tung handelt ist eine Investorenlösung nicht möglich. - 4 - V/0339/2012 3. Fazit Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere bedarfsgerechte Plätze für u3- und ü3- Kinder geschaffen. Neben dieser Maßnahme sind weitere Maßnahmen in der Innenstadt geplant (siehe Berichtsvorl a- ge zum Ausbaustand V/0137/2012). Die zusätzlichen Plätze wirken sich positiv auf die Versorgungsquote der u3- und ü3- Kinder aus. Im Kindertagesbetreuungsbericht 2012/2014 werden die Versorgungsquoten in ihrer Gesamtheit dargestellt. i.V. gez. Dr. Andrea Hanke Beigeordnete Anlagen: Grundriss Außenansichten Kostenschätzung
Anlage 4: ev Sternkindertagesstätte Kostenschätzung
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Anlage 3: ev Sternkindertagesstätte Schnittmodell
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2,70 0,28 0,22 0,19 +3,13 ±0,00 0,13 3,52 Tannenbergstraße 23 48147 Münster T 0251 - 925 226 F 0251 - 925 228 Datum Unterschrift Danne und Partner Projekt: Datum Unterschrift x x x Planung Abriss Bestand Bauherr: Friedrichstraße 10 48143 Münster Ev. Erlöser-Kirchengemeinde Architekten Anbau/Erweiterung: Sternstraße 8-10 48145 Münster Schnitte M. 1:100 Schnitt A-A Schnitt B-B Aufstockung Aufstockung Position von Wänden im Erdgeschoss Erweiterung der Ev. Sternkindertagesstätte Dachterrasse Schlafraum Gruppenraum WCEssenKüche Flur Schlafraum Gruppenraum Gruppenraum Differenzierungsraum Differenzierungsraum Schlafraum Datum: 18.04.2012
Anlage 1: ev Sternkindertagesstätte Grundriss Obergeschoss
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A A B B 0,405 7,30 0,40 5 1,72 0,40 5 7,30 0,38 5 8,11 1,72 8,09 1,252,20 1,252,20 1,252,20 1,252,20 1,49 0,50 5 4,125 2,20 0,505 1,49 1,72 1,49 0,50 5 4,125 2,20 0,505 1,47 1,25 2,20 2,885 0,405 1,745 0,125 1,50 0,12 53,30 0,40 5 7,785 0,41 4,715 0,4050,24 1,95 0,12 5 1,27 2,01 2,00 2,20 0,30 2,99 5 0,125 0,90 0,12 5 4,095 0,125 6,425 0,405 0,405 4,80 0,24 3,30 0,24 7,90 0,45 5 2,00 2,20 4,125 2,20 0,33 9,36 5 0,405 1,315 1,49 1,135 0,635 0,285 1,135 2,16 0,285 1,135 0,635 0,33 5,36 5 0,405 3,05 0,12 5 3,225 0,405 2,00 2,20 +3,13 +3,13 Tannenbergstraße 23 48147 Münster T 0251 - 925 226 F 0251 - 925 228 Datum Unterschrift Danne und Partner Projekt: Datum Unterschrift x x x Planung Abriss Bestand Bauherr: Friedrichstraße 10 48143 Münster Ev. Erlöser-Kirchengemeinde Architekten Anbau/Erweiterung: Sternstraße 8-10 48145 Münster x x x Garderobe x x Demontage Lichtkuppel Feuerleitblech Lichtkuppel Lichtkuppel Lichtkuppel Grundriss Obergeschoss M. 1:100 Position von Wänden im Erdgeschoss Erweiterung der Ev. Sternkindertagesstätte 2,16 Öffnung 2. Rettungsweg wird geschlossen 2. Rettungsweg als nach außen aufschlagende Fluchttür, auch als direkter Zugang für die Räume im Obergeschoss Garderobe Fensterelement wird schmaler wegen des Wandanschlusses, Brüstung niedriger, um Fenstertür als zweiten Rettungsweg einzubauen vorh. Fensterflügel als 2. Rettungsweg x Umbauter Raum Erweiterung: ca. 181,28 m² x 3,52 m = ca. 638 m³ Flur ca. 31,90 m² WC /Wickeln ca. 10,64 m² m² Dachterrasse: ca. 39,48 m² Pers.- WC ca. 2,93 m² m² Erweiterung: ca. 149,46 m² WC J.2-6 ca. 2,45m² Fenstergriffe gesichert, aber nicht abgeschlossen 2. Rettungsweg Rauchmelder,vernetzt mit der ZentraleRM RM RM RM RM RM RM Lichtkuppeln mit Absturzsicherung und Feuerleitblech zu Fensteröffnungen Dachterrasse ca. 39,48 m² Nebenraum ca. 22,09 m² Gruppenraum (?) ca. 46,13 m² Flur ca. 13,27 m² Geräte ca. 13,02 m² Bewegungsraum ca. 64,00 m² sämtliche Verglasung ist bis 2,00 m Höhe aus VSG Personal - WC mit mobilem Podest, auch für Kinder nutzbar Türchen / Kinderschutzgitter Treppe als 2. Rettungsweg 2 x 10 Stg, 17 / 29cm, Stufen rutschfest, abgerundet, Öffnungsweite zwischen Stufen, sonstigen Teilen < 8,9 cm, beidseitiger Handlauf, h= 80 cm Gruppenraum ca. 43,09 m² Garderobe Differenzierungsraum ca. 22,47 m² Datum: 18.04.2012 Schlafraum ca. 21,87 m² Gruppennebenraum ca. 18,53 m² Mobile Trennwand Mobile Trennwand, 5 Elemente je, 1,08 m, 100 mm stark, eingebaut 38 dB Oberfläche Kunststoff
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (3)
- Sternstraße 8
- Tannenbergstraße 23
- Friedrichstraße 10
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0339/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.05.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37