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V/0339/2012

Erweiterung der Evangelischen Sternkindertagesstätte, Sternstraße 8-10

Vorlagen 23.05.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.06.2012, TOP 29.3

Anlage 2: ev Sternkindertagesstätte Außenansicht

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 4: ev Sternkindertagesstätte Kostenschätzung

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Ansehen

Anlage 3: ev Sternkindertagesstätte Schnittmodell

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Ansehen

Anlage 1: ev Sternkindertagesstätte Grundriss Obergeschoss

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Ansehen

Anlage 2: ev Sternkindertagesstätte Außenansicht

589 Zeichen

Tannenbergstraße 23
48147 Münster
T 0251 - 925 226
F 0251 - 925 228
Datum                Unterschrift
Danne und Partner
Projekt:
Datum                Unterschrift
x
x
x
Planung
Abriss
Bestand
Bauherr:
Friedrichstraße 10
48143 Münster
Ev. Erlöser-Kirchengemeinde
Architekten Anbau/Erweiterung:
Sternstraße 8-10
48145 Münster
Ansichten           M. 1:100
Aufstockung
angrenzende
Bebauung
Ansicht Südost
Ansicht Nordost
Brandwand zur
angrenzenden
Bebauung
Aufstockung
Position von Wänden
im Erdgeschoss
Erweiterung der 
Ev. Sternkindertagesstätte
Datum: 16.04.2012
Ansicht Südwest
Aufstockung

Beschlussvorlage

6656 Zeichen

V/0339/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erweiterung der Evangelischen Sternkindertagesstätte, Sternstraße 8-10 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
20.06.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
27.06.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Erweiterung der Evangelischen Sternkindertagesstätte in 
Trägerschaft des Trägerverbundes der Tageseinrichtungen für Kind er des evangelischen Kirchen-
kreises Münster zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Evangelische Sternkindertagesstätte um eine Gruppe G1 
für 20 Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren erweitert wird (G1). 
Die Inbetriebnahme ist voraussichtlich zum 01.08.2013 vorgesehen 
 
3. Der Träger der Einrichtung erhält einen einmaligen Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskos-
ten in Höhe 383.400 €. Diese werden aus den bereits zur Verfügung steh enden Haushaltsmitteln 
2012 bereitgestellt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind  Zuschüsse zu den Bau - und Ausstat-
tungskosten von max. 383.400  € (Gesamterweiterungskosten in Höhe von 426.000 € minus Tr ä-
geranteil in Höhe von 42.600 €) notwendig.  
Es wurden Landesmittel in Höhe von 108.000 € beantragt. Bei Bewilligung der Landesmittel red u-
ziert sich der Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskosten. 
 
Ab dem Jahr 2013 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse für diese eine zusätzliche Gruppe in Höhe 
von 157.000  € an. Diesen  Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmittel n in Höhe von rund 
64.000 € gegenüber. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0339/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti, Herr 
Philipp 
Ruf: 
492-5616 
E-Mail: 
EschertM@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.05.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0339/2012 
 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Teilfinanzplan (Zeile)  11  Auszahlungen von aktivierb a-
ren Zuwendungen 
   
 0210  Zusch.z.Ausbau 
KiTa-Betr.(freier Träger) 
2012 383.400 In bestehen -
dem Budget 
vorgesehen 
Summe aller Auszahlungen/Saldo  383.400  
 
 
Durch die Maßnahme entstehen ab 201 3ff. jährlich weitere Aufwendungen und Erträge im Teile r-
gebnisplan, die im Rahmen der Haushaltsplanungen zu berücksichtigen sind.  
Eine Kalkulation zu erwartender öffentlich rechtlicher Leistungsentge lte (Elternbeiträge)ist nicht 
möglich, da die Höhe der Elternbeiträge von der Einkommenssituation der Eltern abhängig ist. 
 
 
 
Teilergebnisplan  
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
 (Zeile) 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2013ff. 64.000 Landeszu-
schüsse zu 
den Betrieb s-
kosten 
Zeile 15  Transferaufwendungen 2013ff. 157.000 Betriebskosten 
für Kitas freier 
Träger

- 3 - 
V/0339/2012 
 
Begründung: 
 
1. Bedarfs- und Versorgungssituation 
 
Für Kinder ab 3 Jahren besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Mit Inkrafttreten 
des Kinderförderungsgesetzes zum 01.01.2009 ist die gesetzliche Grundlage für die Ausweitung 
des Betreuungsangebotes insbesondere für Kinder unter drei Jahr en geschaffen worden. Ab dem 
01.08.2013 haben alle Kinder unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.  
Der Rechtsanspruch für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben bis zur Vollendung des 
dritten Lebensjahres besteht auf Förd erung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertage s-
pflege 
Die Versorgungsquote im Innenstadtring liegt im Bereich der u3- Kinder bei 33,7 %. 
Im Bereich der ü3- Kinder beträgt die Versorgungsquote im Innenstadtring 91,7 %. 
 
Sowohl für den Bereich der u3- als auch für den Bereich der ü3- Kinder sind weitere Plätze in Kin-
dertageseinrichtung abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden B e-
darfen erforderlich (siehe Vorlage V/0137/2012). 
Durch die neue Gruppe können 20 dringend benötigte  neue Betreuungsplätze in der Innenstadt 
geschaffen werden. 
 
 
2. Maßnahmeplanung 
 
Die Evangelische Sternkindertagesstätte ist eine dreigruppige Kindertageseinrichtung mit einer 
Gruppe des Gruppentyps II (10 Plätze für Kinder unter drei Jahren) und zwei Gru ppen des Grup-
pentyps III (20 bzw. 25 Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung). 
 
Es ist geplant, eine Gruppe des Gruppentyps I c (20 Plätze für Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur 
Einschulung) neu einzurichten. Perspektivisch soll diese Gruppe in den Gruppentyp II c (10 Plätze 
für Kinder unter 3 Jahren) umstrukturiert werden. 
 
Das vorhandene Gebäude bietet nicht das Raumpr ogramm für eine zusätzliche Gruppe, so dass 
auf dem Flachdach des Gebäudes  
 ein Gruppenraum  
 ein Gruppennebenraum 
 ein Differenzierungsraum 
 ein Schlafraum  
 ein Sanitärbereich  
 sowie entsprechende Verkehrsflächen 
neu errichtet werden sollen. 
Hierzu sind Abbrucharbeiten am vorhandenen Dach, Dachdämmung und Abdichtung, Klempne r-
arbeiten sowie sonstige Nebenleistungen erfor derlich. Danach werden die neuen Räume in Hol z-
rahmenbauweise errichtet. 
Ein zusätzlicher Rettungsweg ist erforderlich. 
 
Ein Teil des Daches bleibt unbebaut, da sich dort die Licht - und Belüftungssysteme für das Erdge-
schoß befinden. Diese Fläche von 39,48 m² kann als Dac hterrasse genutzt werden und ergänzt 
die vorhandene Außenspielfläche. Die Größe der Außenspielfläche und der Dachterrasse wurden 
als ausreichend für vier Gruppen eingestuft. 
Die Höhe der Kosten der Erwe iterung ist vergleichbar mit allen anderen Erweiterungen von best e-
henden Einrichtungen. Da es sich um bauliche Erweiterungen einer bereits bestehenden Einric h-
tung handelt ist eine Investorenlösung nicht möglich.

- 4 - 
V/0339/2012 
3. Fazit 
 
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere bedarfsgerechte Plätze für u3- und ü3- 
Kinder geschaffen. 
Neben dieser Maßnahme sind weitere Maßnahmen in der Innenstadt geplant (siehe Berichtsvorl a-
ge zum Ausbaustand V/0137/2012). 
Die zusätzlichen Plätze wirken sich positiv auf die  Versorgungsquote der u3- und ü3- Kinder aus. 
Im Kindertagesbetreuungsbericht 2012/2014 werden die Versorgungsquoten in ihrer Gesamtheit 
dargestellt. 
 
 
 
 
i.V. 
gez. 
 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
Grundriss 
Außenansichten 
Kostenschätzung

Anlage 4: ev Sternkindertagesstätte Kostenschätzung

1760 Zeichen

	







 



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Anlage 3: ev Sternkindertagesstätte Schnittmodell

682 Zeichen

2,70 0,28
0,22
0,19
+3,13
±0,00
0,13
3,52
Tannenbergstraße 23
48147 Münster
T 0251 - 925 226
F 0251 - 925 228
Datum                Unterschrift
Danne und Partner
Projekt:
Datum                Unterschrift
x
x
x
Planung
Abriss
Bestand
Bauherr:
Friedrichstraße 10
48143 Münster
Ev. Erlöser-Kirchengemeinde
Architekten Anbau/Erweiterung:
Sternstraße 8-10
48145 Münster
Schnitte             M. 1:100
Schnitt A-A
Schnitt B-B
Aufstockung
Aufstockung
Position von Wänden
im Erdgeschoss
Erweiterung der 
Ev. Sternkindertagesstätte
Dachterrasse
Schlafraum
Gruppenraum
WCEssenKüche Flur
Schlafraum Gruppenraum
Gruppenraum
Differenzierungsraum
Differenzierungsraum
Schlafraum
Datum: 18.04.2012

Anlage 1: ev Sternkindertagesstätte Grundriss Obergeschoss

2523 Zeichen

A A
B B
0,405 7,30 0,40 5 1,72 0,40 5 7,30 0,38 5
8,11 1,72 8,09
1,252,20
1,252,20
1,252,20
1,252,20
1,49 0,50 5 4,125
2,20
0,505 1,49 1,72 1,49 0,50 5 4,125
2,20
0,505 1,47
1,25
2,20
2,885
0,405 1,745
0,125
1,50 0,12 53,30 0,40 5 7,785 0,41
4,715 0,4050,24 1,95 0,12 5
1,27
2,01
2,00
2,20
0,30 2,99 5 0,125 0,90 0,12 5 4,095 0,125 6,425 0,405
0,405 4,80 0,24 3,30 0,24 7,90 0,45 5
2,00
2,20
4,125
2,20
0,33 9,36 5 0,405 1,315 1,49
1,135
0,635
0,285
1,135
2,16
0,285
1,135
0,635
0,33 5,36 5 0,405 3,05 0,12 5 3,225 0,405
2,00
2,20
+3,13 +3,13 Tannenbergstraße 23
48147 Münster
T 0251 - 925 226
F 0251 - 925 228
Datum                Unterschrift
Danne und Partner
Projekt:
Datum                Unterschrift
x
x
x
Planung
Abriss
Bestand
Bauherr:
Friedrichstraße 10
48143 Münster
Ev. Erlöser-Kirchengemeinde
Architekten Anbau/Erweiterung:
Sternstraße 8-10
48145 Münster
x
x
x
Garderobe
x
x
Demontage 
Lichtkuppel
Feuerleitblech
Lichtkuppel Lichtkuppel
Lichtkuppel
Grundriss    Obergeschoss 
M. 1:100
Position von Wänden
im Erdgeschoss
Erweiterung der 
Ev. Sternkindertagesstätte
2,16
Öffnung 2. Rettungsweg
wird geschlossen
2. Rettungsweg als nach außen aufschlagende Fluchttür,
auch als direkter Zugang für die Räume im Obergeschoss
Garderobe
Fensterelement wird schmaler
wegen des Wandanschlusses, 
Brüstung niedriger, um Fenstertür 
als zweiten Rettungsweg einzubauen
vorh. Fensterflügel 
als 2. Rettungsweg 
x
Umbauter Raum Erweiterung:
ca. 181,28 m² x 3,52 m = ca. 638 m³
Flur
ca. 31,90 m²
WC /Wickeln
ca. 10,64 m²
m²  Dachterrasse:
ca. 39,48 m²
Pers.- WC
ca. 2,93 m²
m²  Erweiterung:
ca. 149,46 m²
WC J.2-6
ca. 2,45m²
Fenstergriffe gesichert, 
aber nicht abgeschlossen
2. Rettungsweg
Rauchmelder,vernetzt 
mit der ZentraleRM
RM
RM
RM
RM
RM
RM
Lichtkuppeln mit Absturzsicherung
und Feuerleitblech zu Fensteröffnungen
Dachterrasse
ca. 39,48 m²
Nebenraum
ca. 22,09 m²
Gruppenraum (?)
ca. 46,13 m²
Flur 
ca. 13,27 m²
Geräte
ca. 13,02 m²
Bewegungsraum 
ca. 64,00 m²
sämtliche Verglasung ist
bis 2,00 m Höhe aus VSG
Personal - WC mit 
mobilem Podest, 
auch für Kinder nutzbar
Türchen /
Kinderschutzgitter
Treppe als 2. Rettungsweg
2 x 10 Stg, 17 / 29cm,
Stufen rutschfest, abgerundet,
Öffnungsweite zwischen Stufen, 
sonstigen Teilen < 8,9 cm,
beidseitiger Handlauf, h= 80 cm
Gruppenraum
ca. 43,09 m²
Garderobe
Differenzierungsraum
ca. 22,47 m²
Datum: 18.04.2012
Schlafraum
ca. 21,87 m²
Gruppennebenraum
ca. 18,53 m²
Mobile Trennwand
Mobile Trennwand,
5 Elemente je, 1,08 m,
100 mm stark, eingebaut 38 dB
Oberfläche Kunststoff

Beratungsverlauf (4)

19.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2012 Hauptausschuss
TOP 30.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
27.06.2012 Rat
TOP 29.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Sternstraße 8
  • Tannenbergstraße 23
  • Friedrichstraße 10

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0339/2012
Typ
Vorlagen
Datum
23.05.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37