V/0827/2018
Integriertes Handlungskonzept Stadthäfen Münster - nördlich Albersloher Weg
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Beschlussvorlage
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V/0827/2018 V/0827/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Integriertes Handlungskonzept Stadthäfen Münster - nördlich Albersloher Weg Beratungsfolge 04.10.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 09.10.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 10.10.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat bestätigt, auf der Grundlage des Beschlusses (vom 08.07.1992) zur bestehenden Sanierungssatzung (V/0541/1992) den damit vorliegenden formellen Gebietsbezug im Sinne der Förderrichtlinien Stadterneuerung des Landes NRW und die in diesem Gebietsbezug li e- genden Entwicklungsziele gem. dem Beschluss (vom 14.12.2011) zum Masterplan Stadthäfen Münster (V/0800/2011) für die weitere städtebauliche Entwick lung des Bereichs der Stadth ä- fen Münster – hier für den Teilbereich nördlich Albersloher Weg. 2. Der Rat nimmt das „Integrierte Handlungs konzept Stadthäfen – nördlich Albersloher Weg“ (vgl. Anlage 1) und die entsprechende Maßnahmenübersicht (vgl. Anlage 2) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, 2.1 dieses Handlungskonzept in den nächsten Jahren als handlungsleitenden Orienti e- rungsrahmen für die weitere Entwicklung des Bereichs Stadthafen 1 - gemeinsam mit privaten Partnern - zu Grunde zu legen und 2.2 dabei auch den Aspekt der Nachhaltigkeit und der wohnungswirtschaftlichen Quar tier- sentwicklung bei geeigneten Projekten als ganzheit lichen Ansatz in der Partnerschaft zwischen Verwaltung und den möglichen privaten Partnern zu verfolgen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen (städtebaul i- che Zielsetzung, Finanzierung, Beteiligung privater Partn er), Anträge auf Städtebauförderung Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 07.09.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Leifken Telefon: 492 61 81 LeifkenA@stadt- muenster.de - 2 - V/0827/2018 zu einzelnen Projekten und Maßnahmen aus dem Integrierten Handlungskonzept (vgl. Anlage 1 und 2) direkt oder im Wirkungszusammenhang mit anderen ggf. nicht benannten Maßna h- men zu stellen. Eine weitere Detaillierung d er Städtebauförderprojekte kann über die jährliche Vorlage zum „Sachstand der Städtebauförderung in Münster“ erfolgen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die in den Jahren 2019-2021 vorgesehenen Maßnahmen (Freiflächengestaltung Hafensüdseite vgl. Vorlage V/0742/2018) sind wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsfl ä- chen und –anlagen Investitionsmaßnah- me 4242 Stadthafen 1, Bp 541 II Auszahlungen 08 Für Baumaßnahmen 2019 30.000€ 1. Bauabschnitt 2020 1.500.000 € 2021 500.000€ 2022 85.000€ ff. 2.585.000 € 2. Bauabschnitt Einzahlungen 01 Aus Zuwendungen für Investiti- onsmaßnahmen 2020 1.208.700 € 2022 462.150€ ff. 2.024.150 € Summe aller Auszahlungen/Saldo 1.005.000 € Als Folgekosten fallen zusätzlich jährliche Abschreibungen von ca. 117.500 € und Unterhaltung s- kosten von ca. 47.000 € an. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2019 bei der / bei den o. g. Produktgruppe/n veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlus s- ausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Die Zuwendungen ergeben sich aus einer Beteiligung der Stadtwerke Münster GmbH in Höhe von 625.000 € (50 €/qm), Beteiligung der Anlieger in Höhe von 625.000 € (50 €/qm – vertragliche Ver- einbarung der Stadtwerke Münster GmbH mit den Gru ndstückseigentümern) und einer pot. Städt e- bauförderung in Höhe von 60 % der förderfähigen Kosten nach Abzug der Beteiligungsbeiträge der Anlieger zusammen. - 3 - V/0827/2018 Die Finanzierung des Projektes B -Side wird parallel zur Beratung dieser Vorlage geklärt. Die z u- ständigen parlamentarischen Gremien werden hierzu gesondert beraten. Die Ergebnisse dieser B e- ratung werden im Rahmen der Fortschreibung des „Integrierten Handlungskonzeptes Stadthäfen – nördlich Albersloher Weg“ berücksichtigt. Begründung: Die letzte städtebauliche Fördermaßnahme im Bereich der Stadthäfen Münster war der Bau der Ufer- promenade nördlich des Stadthafen 1 (Realisierung 2007). Unter den damaligen Förderbedingungen war noch kein „Integriertes Handlungskonzept“ erforderlich. Mit der fortsch reitenden Entwicklung der Stadthäfen Münster sind nun aktuelle potenzielle Förde r- maßnahmen zu identifizieren: Freiflächengestaltung Hafensüdseite Projekt B-Side Sanierung hafentypischer Objekte Gem. einer Vereinbarung mit der Bezirksregierung Münster soll das für die pot. Förderung erforderl i- che „Integrierte Handlungskonzept“ den Bereich des formell beschlossenen Sanierungsgebietes Stadthafen behandeln. Die städtebaulichen Ziele sind in diesem Geltungsbereich entsprechend über den ebenfalls beschlossenen Masterplan Stadthäfen zu definieren. Somit werden mit dem „Integrierten Handlungskonzept Stadthäfen – nördlich Albersloher Weg“ keine neuen städtebaulichen Inhalte behandelt. Die für die Stadträume jeweiligen Ziele des 2011 beschlo s- senen Masterplans Stadthäfen“ werden im aktuellen Kontext beschrieben und die wesentlichen Ma ß- nahmen genauer betrachtet. Ausführlicher werden die pot. Fördermaßnahmen beschrieben und deren zeitliche und finanzielle Rahmenbedingungen in der zugehörigen Maßnahmenliste aufgeführt. Nur die Maßnahmen die in den Jahren 2019 -2021 beantragt bzw. realisiert werden sollen, werden über den Beschluss bzgl. „II. Finanzielle Auswirkungen“ konkret betrachtet. D.h. in diesem Fall die Freiflächengestaltung Hafensüdseite. Der dargestellte Finanzbaustein ist identisch mit dem Finanzi e- rungsbaustein aus der am 13.09.2018 vom Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) beschlossenen Vorlage V/0742/2018 „Freiflächengestaltung Hafensüdseite – Zustimmung zum Entwurf“. Für das pot. Förderprojekt B -Side laufen z.Zt. noch die Verhandlungen über die konkrete Aufteilung der finanziellen Beteiligungen. In diesem Projekt ist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) als pot. Fördermittelgeber direkt involviert. Für die Maßnahmen B -Side und Freiflächengestaltung Hafensüdseite – 1. Bauabschnitt ist noch in diesem Jahr der Antrag auf Städtebauförderung vorgesehen, - sh. auch Vorlage V/0785/2018 „Förde- rung von Stadterneuerungsprojekten“. Auswirkungen der Erneuerung des Bereiches Stadthäfen Münster auf die Wohnbereiche des Hansa - und Herz-Jesu-Viertels, die nur z.T. im Geltungsbereich dieses Integrierten Handlungskonzeptes li e- gen (Hansaring, Dortmunder Straße, Soester Straße) können nur im begrenzten Maße ü ber dieses Konzept behandelt werden. Entsprechende Veränderungsprozesse sollen zukünftig vor allem über den Zukunftsprozess Münster 20|30|50 aufgegriffen werden. Mitte 2018 ist ein Zukunftsspaziergang von Akteuren aus dem Viertel (organisiert von B -Side und Lulu Banal) mit Verwaltung und Politik durchgeführt worden. Im Mittelpunkt standen die Themen „Vielfalt“, „Offene Räume“, „Aufwe r- tung/Verdrängungsdruck“ und die Rolle von B -Side/ ehem. Hill-Speicher für das Quartier. Ein Erge b- nis des Zukunftsspaziergan gs war, dass die Verwaltung gemeinsam mit den Quartiersakteuren zu r- zeit die Eckpunkte für einen „Hafendialog“ konzipiert. - 4 - V/0827/2018 Darüber hinaus ist im Zukunftsprozess 20|30|50 herausarbeitet worden, dass sich als ein Leitthema für das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Münster 2030 die Beschäftigung mit der „Inneren Stadt“ anbietet. Dies schließt ausdrücklich das Hansa -/Hafen-Viertel und die Hafenentwicklung mit ein. Hier besteht die Möglichkeit, diese Thematik auf einem Stadtforum zu diskutieren und entspreche nd fach- lich zu vertiefen. Damit könnte die Entwicklung des Hafen -/Hansa-Viertels im Kontext der „Inneren Stadt“ im Hinblick auf das Zieljahr 2030 bearbeitet werden. Daraus sich ggf. ergebende Änderungen oder Ergänzungen zum Integrierten Handlungskonzept kö n- nen im Rahmen einer Fortschreibung aufgegriffen bzw. berücksichtigt werden. I.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlage 1: Integriertes Handlungskonzept Stadthäfen Münster – nördlich Albersloher Weg Anlage 2: Maßnahmeliste
Anl 2 827-2018 Integriertes Handlungskonzept Hafen 1809
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Stadthafen - Maßnahmenliste Stand: September 2018 Anlage 2 zur Vorlage V/0827/2018 Neue pot. Fördermaßnahmen 6.2. Teilbereich südlich Stadthafen 1 Maßnahme / Inhalt Fördermaß nahme Programm / Zugang innerhalb Gebietsbezug Realisierung Beantragung Gesamtkosten € Beteiligung Dritter € förderfähig. Kosten pot. Förderanteil % pot. ges. Fördersumme € pot. Fördersumme 2019 € pot. Fördersumme 2020 € pot. Fördersumme 2021 € pot. Fördersumme 2021 € ff Bemerkung 6.2.2. Speicher 42 - B-Side x Initiative Ergreifen x 2019-2022 2018 6.000.000 6.000.000 60 3.600.000 240.000 1.680.000 1.680.000 in Abstimmung 6.2.3. Freiflächengestaltung Hafensüdseite Stadtumbau-West 1. Bauabschnitt x x 2019-2021 2018 2.115.000 281.250 1.833.750 60 1.269.000 20.000 624.500 624.500 vgl. V/0742/208 2. Bauabschnitt x x 2021 ff 2020 2.585.000 343.750 2.241.250 60 1.551.000 1.551.000 6.2.4. Hafentypische Elemente Stadtumbau-West 2 Siloanlagen x x 2021 ff 2020 435.000 435.000 60 261.000 261.000 evt. Beteiligung dritter Krananlage (ehem. Rhenuskran) x x 2021 ff 2020 130.000 130.000 60 78.000 78.000 evt. Beteiligung dritter Krananlage (ehem. Weberkran) x x 2021 ff 2020 100.000 100.000 60 60.000 60.000 evt. Beteiligung dritter
Anlage A
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Anlage A zur V/0827/2018 Kurzüberblick Das „Integrierte Handlungskonzept Stadthäfen – nördlich Albersloher Weg“ bündelt die planeri- schen Ziele und Maßnahmen für den entsprechenden Geltungsbereich und ist die erforderliche Grundlage für die Akquise von Städtebaufördermitteln. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Leitorientierungen aus dem integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingprozess.: Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstrah- lung entwickeln Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft werden unmittelbar unterstützt, indem das betreffende Integrierte Handlungskonzept die planeri- schen Ziele und Maßnahmen zur Erneuerung der Stadthäfen Münster bündelt Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bezeichnung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die im Integrierten Handlungskonzept aufgeführten Maßnahmen sind insgesamt durch die Zielper- spektive des Masterplans Stadthäfen gedeckt (Beschluss des HA vom 14.12.2011 zur Vorlage V/0800/2011). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine Relevanz
Anl 1 827-2018 Integriertes Handlungskonzept Hafen 1809
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Anlage 1 zur Vorlage V/0827/2018 Münster. Stadthafen 1 Integriertes Handlungskonzept September 2018 Integriertes Handlungskonzept Stadthafen 1 September 2018 | Seite 2 Inhaltsverzeichnis Einleitung: „Von gewerblich-industrieller Keimzelle Münsters zum lebendigen Stadtquartier“3 1.1. Projektanlass ................................ ................................ ................................ ............................ 3 1.2. Aufgabenstellung und Ziele................................ ................................ ................................ ..... 4 1.3. Chancen des Integrierten Handlungskonzeptes ................................ ................................ .... 6 1.4. Prozessablauf ................................ ................................ ................................ ........................... 6 2. Bestandsanalyse ................................ ................................ ................................ ...................... 7 2.1. Gesamtstädtische Einordnung und Gebietsabgrenzung ................................ ...................... 7 3. Gegenüberstellung wesentlicher Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken ................... 9 4. Entwicklungsgrundlagen aus dialogorientierten Planungsverfahren Hafenforum / Masterplan ................................ ................................ ................................ .............................. 10 4.1. Strukturverflechtungen Plangebiet – angrenzende Stadtquartiere ................................ .... 12 5. Denkmalschutz / Hafentypische Elemente ................................ ................................ ........... 13 6. Ziele und Maßnahmen für die Teilräume ................................ ................................ .............. 14 6.1. Teilbereich nördlich Stadthafen 1 ................................ ................................ ......................... 14 6.2. Teilbereich südlich Stadthafen 1 ................................ ................................ ........................... 15 Integriertes Handlungskonzept Stadthafen 1 September 2018 | Seite 3 Einleitung: „Von gewerblich-industrieller Keimzelle Münsters zum lebendigen Stadtquartier“ Die Bereiche um den Stadthafen 1 waren die Keimzelle der gewerblich -industriellen Entwicklung in Münster. Der Stadthafen 1 wurde 1899 eingeweiht und schließt an den Dortmund -Ems-Kanal an. Hierüber ist er an das Bundeswasserstraßennetz angeschlossen. Der Stadthafen 1 entwickelte sich zum größten Hafen im Münsterland. Hauptsächlich wurden hier Agrar -, Holz- und Bauprodukte umgeschlagen. Nach einer starken Zerstörung im 2. Weltkrieg erlebte das Hafenareal seine Blütezeit in den 1960`er Jahren. Ab den 1970`er Jahren haben sich die strukturellen Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung von Häfen mit Umschlagsaktivitäten in der gesamten Bundesrepublik grundlegend geändert. Veränderte Ansprüche an die Infrastrukturanbindungen und Flächenbedarfe ließen auch in Münster keine Perspektive für einen Ausbau der Hafenfunktionen zu. Darüber hinaus erschwerte beim Stadthafen 1 in Münster die unmitt elbare Nähe zu Wohngebieten einen Ausbau von emissionsträchtigen Umschlagsaktivitäten. Ende der 1980´er Jahre wurden erst mals über den Leitplan Stadterneuerung (1989 Zlonicky Partner) Erneuerungsperspektiven für den Bereich des Stadthafen 1 aufgezeigt. Aufbauend auf ergänzenden Rahmenplänen und dem Bebauungsplan Nr. 401 wurden beginnend mit dem Bau des Hafenplatzes im Jahr 1997 die ersten Erneuerungsmaßnahmen durchgeführt. Der erste Masterplan Stadthäfen Münster wurde 2004 v om Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Münster beschlossen. Dieser formulierte bereits geänderte Planungsziele, die aufgrund veränderter struktureller Rahmenbedingungen erforderlich wurden. Hierzu zählten u.a. die Insolvenz der Firma OSMO auf der Nordseite des Stadthafen s 1 sowie weiter rückgängige Industrienutzungen auf der Südseite des Stadthafens 1. Im Rahmen der Fortschreib ung des Masterplans Stadthäfen ( beschlossen am 14.12.2011 vom Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Münster ) wurden unter umfangreicher Beteiligung der Bürgerschaft (Hafenforum) die aktuellen Entwicklungsziele für den gesamten Hafenbereich erneut definiert. Mittlerweile ist d er Wandel des vormals hafenindustriell dominierten Bereichs zu einem hochwertigen Standort mit modernen Büros und Dienstleistungen sowie Freizeitnutzungen wie Gastronomie, Theater, Kino etc. erfolgreich vollzogen. Die attraktive Lagegunst dieses Bereiches spiegelt sich auch da rin wi eder, dass h ier stadtweit die höchsten Mietpreise für Büroflächen realisiert werden. Gemäß dem im Jahre 1997 festgelegten Leitbild für den „Kreativkai“ sind viele der hier ansässigen tertiären und gewerblichen Nutzungen dem kreativen Sektor zuzuordnen. Zudem ist der Bereich neben der Altstadt von Münster einer der attraktivsten Standorte für Freizeit- und Gastronomienutzungen mit regionaler Ausstrahlung in der Stadt. 1.1. Projektanlass Nachdem der Berei ch des „Kreativkais “ nördlich des Stadthafen s 1 vom Hafenplatz b is hin zum ehem. OSMO -Gelände weitestgehend entwickelt ist , konzentriert sich die kurz - bis mittelfristige Entwicklung auf den Bereich der ehem. OSMO -Hallen am östlichen Ende des „Kreativkais“ mit umfangreicher Wohnnutzung sowie auf die Umstrukturierung der bisher gewerblich und industriell Integriertes Handlungskonzept Stadthafen 1 September 2018 | Seite 4 geprägten Bereiche südlich des Stadthafen 1. Hier sind mit der Umnutzung zweier ehem. Speicher- Gebäude, dem Wolfgang -Borchardt-Theater, einer Bio -Schaukäserei und zwei modernen Bürogebäuden schon erste Entwicklungsschritte abgeschlossen worden. Absehbar wird sich hier auch eine Bio -Bäckerei in einer umgebauten Lagerhalle niederlassen , an die wiederum ein neu geplanter Bürobau anschließen wird. Weitere Maßnahmen stehen kurz - bis mittelfristig an. Grundlagen dafür sind die Zielperspektiven des Masterplans Stadthäfen mit Schwerpunkten auf der Entwicklung von Gebäuden für Dienstleistungen und nichtstörendem Gewerbe . Im Unterschied zum „Kreativkai“ nördlich de s Stadthafen 1 sollen hier keine eigenständigen gastronomischen Nutzungen angesiedelt werden. Die planungsrechtliche Sicherung der städtebaulichen Ziele erfolgt über die 42. und 72. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Münster sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 541 mit den Teilbereichen I und II. Die Stadt Münster praktiziert bereits seit vielen Jahren erfolgreich den Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, insbesondere im Hinblick auf den hohen Bedarf an neuen modernen Büroflächen und attraktiven, aber auch öffentlich geförderten Wohnungen. Vor diesem Hintergrund und auf Grund der positiven Erfahrungen mit der bisherigen Stadterneuerung im Bereich der Stadthäfen, beabsichtigt die Stadt Münster daher zusammen mit den Stadtwerken Münster als größte Grundstückseigentümerin in diesem Bereich die bereits vor Jahren eingeleiteten ersten, z.T. auch geförderten Erneuerungsmaßnahmen fortzuführen. Potenziell sind einige der vorgesehenen Maßnahmen grundsätzlich förderwürdi g im Sinne der Förderrichtlinien Stadterneuerung des Landes NRW (insbesondere das Projekt B-Side und die Freiflächengestaltung Hafen -Südseite). Diese würden die bereits abgeschlossenen Fördermaßnahmen, z.B. die Umgestaltung der öffentlichen Flächen am Kre ativkai und am Hafenplatz, positiv ergänzen und dem neu gestalteten Stadtraum funktionale, identitätsstiftende und strukturstärkende Impulse verleihen. 1.2. Aufgabenstellung und Ziele Mit den Beschlüssen zur Sanierungssatzung (08.07.1992) und dem Masterplan Stadthäfen Münster (14.12.2011) sind zum einen ein formeller Gebietsbezug im Sinne der einschlägigen Förderrichtlinien Stadterneuerung des Landes NRW und zum anderen aktuelle planerische, kommunal beschlossene Entwicklungsziele für die weitere städtebauliche Entwicklung des Bereichs der Stadthäfen Münster vorhanden. Integriertes Handlungskonzept Stadthafen 1 September 2018 | Seite 5 Geltungsbereich Ein weiterhin erfolgreicher struktureller Umbau in den noch nicht entwickelten bzw. erneuerten Teilräumen des Stadthafen s 1 e rfordert den Einsatz eines Strategiebündels, das in eine n ganzheitlichen konzeptionellen Rahmen integriert sein muss. Räumlich und inhaltlich isolierte Einzelmaßnahmen erzielen auch im Sinne der Stadterneuerung keine nachhaltige Wirkung. Wesentliche Voraussetzung für eine konzeptionell geleitete Stadterneuerung ist eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Gebäude - und Flächeneigentümern. Deren Interessen und Perspektiven müssen bei d ieser Erneuerungsstrategie berücksichtigt werden, damit diese erfolgreich umgesetzt werden kann. Ganzheitliche Konzepte spielen in der Stadtentwicklung der Stadt Münster eine wesentliche Rolle (z.B. Integriertes Handlungskonzept „Aktive s Stadt zentrum Münster-Innenstadt“). Mit der weiteren Erneuerung des Bereiches Stadthafen 1 wird das Instrument des „Integrierten Handlungskonzeptes“ Integriertes Handlungskonzept Stadthafen 1 September 2018 | Seite 6 erstmalig zur Steuerung der Umwandlung eines ehem. gewerblich -industriell geprägten Gebietes in der Stadt Münster eingesetzt. Zahlreiche in diesem Entwicklungsraum identifizierte bzw. identifizierbare Einzelmaßnahmen sollen im vorliegenden Integ rierten Handlungskonzept in Bezug auf eine ganzheitliche , konzeptionelle Quartiersentwicklung im Sinne der einschlägigen Städtebauförderprogramme dargestellt und aufeinander abgestimmt werden. 1.3. Chancen des Integrierten Handlungskonzeptes Es besteht das Zi el über dieses Integrierte Handlungskonzept die öffentlichen und privaten Maßnahmen mit den entsprechenden erforderlichen finanziellen Aufwendungen zu steuern und Synergien zu initiieren. Aus den abgeschlossenen Erneuerungsphasen resultiert als negative Auswirkung ein Anstieg der Bodenpreise im Hafenquartier. Um für die Hafenentwicklung trotzdem eine vielseitige und lebendige Struktur zu sichern und den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben , das Hafenquartier auch entsprechend nutzen zu können , ist die Unterstützung von nicht Gewinn orientierten öffentlichen Maßnahmen, wie z.B. ein Kulturzentrum oder die Freiflächengestaltung auf der Hafensüdseite (Schaffung von identitätsstiftender Aufenthaltsflächen) erforderlich. Somit unterstützt der mit dem Integrierten Handlungskonzept avisierte Fördermitteleinsatz das Ziel, die grundsätzlich positive städtebauliche Erneuerung im Bereich der Stadthäfen fortzusetzen und die bürgerschaftliche Teilhabe am öffentlichen Raum für Alle zu ermöglichen. Risiken, die im Bereich der Hafenentwicklung theoretisch darin bestehen könnten, dass durch ungesteuerte Realisierungsphasen negative Zwischenstadien entstehen, z.B. durch Leerstand, nachlaufende Infrastruktur o.ä., die die Qualität der Gesamtrealisierung gefährden bzw. auch ei ne nachteilige Wirkung erzielen könnten, können durch den Einsatz des Integrierten Handlungskonzepte minimiert werden. 1.4. Prozessablauf Die grundlegenden Zielperspektiven des Masterplans Stadthäfen Münster wurden aus dem umfassenden Beteiligungsverfahren zum „Hafenforum“ in den Jahren 2010 und 2011 entwickelt und vom Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Münster als handlungsleitender Orientierungsrahmen beschlossen. Das Integrierte Handlungskonzept baut auf diesen Planungszielen auf, beschreibt sie und ergänzt sie durch konkretisierte Einzelmaßnahmen. Das Integrierte Handlungskonzept soll kontinuierlich aktualisiert und fortgeschrieben werden. Somit kann es neben der Grundlage zur Beantragung von Städtebaufördermitteln als stets aktualisiertes „Handbuch“ für den Erneuerungsprozess dienen. Integriertes Handlungskonzept Stadthafen 1 September 2018 | Seite 7 2. Bestandsanalyse 2.1. Gesamtstädtische Einordnung und Gebietsabgrenzung Das Hafenareal liegt ca. 1,5 km vom Stadtzentrum und ca. 700 m vom Hauptbahnhof Münster entfernt (Luftlinie) . Die Gebietsabgrenzung wird über die Grenzen der Sanierungssatzung Hafen/Halle Münsterland von 1992 definiert. Nach verschiedenen Teilaufhebungen wird das Sanierungsgebiet nun im Süden durch den Albersloher Weg, im Westen durch die Bahnanlagen, im Norden durch den Hansaring und die Schillerstraße und im Osten durch den Dortmund -Ems-Kanal begrenzt und ist ca. 49 ha groß (sh. Abbildung auf S. 8). Diese Gebietsabgrenzung deckt nicht den gesamten Planbereich des Masterplans Stadthäfen Münster ab. Inhaltlich können jedoch die zeitnahen Maßnahmen und Entwicklungen in diesem Bereich zielführend dargestellt werden. Südlich an den Albersloher Weg angrenzend befinden sich Bereiche , die durch z.T. großvolumige Freizeit- und Veranstaltungsnutzungen geprägt sind. Hier ist u.a. das Messe und Congress Centrum Halle Münsterland, das Cineplex-Kino, das Gelände „Am Hawerkamp“ (Musik-, Kunst-, Kulturszene) oder auch die Jovel Music Hall zu nennen. Diese Nutzungen haben z.T. in den letzten 2 Jahrzehnten die vormalige gewerblich -industrielle Nutzung ersetzt. Der Messestandort ist hier seit den 1920`er Jahren kontinuierlich gewachsen und besitzt eine entsprechende regionale Anziehungskraft. Nördlich an den Bereich Stadthafen 1 angrenzend befinden sich das Hansa - und das Herz -Jesu- Viertel. Ausgehend von gr ünderzeitlichen Entwicklungen am Anfang des 20. Jahrhunderts ha ben sich hier innerstädtische , verdichtete Wohnquartiere mit typischer mehrgeschossiger Blockrandbebauung entwickelt. Östlich des Dortmund -Ems-Kanals schließt sich ein Gewerbe - und Industriegebiet (Theodor- Scheiwe-Straße) an. Dieser Bereich soll auch zukünftig gem. derzeitiger Zielplanung Masterplan Stadthäfen traditionell gewerbliche Strukturen aufweisen. Insgesamt hat das Gelände um den Stadthafen 1 in den letzten 20 Jahren eine Entwicklung genommen, die die oberzentrale Bedeutung der Stadt Münster gestärkt hat. Zu nennen sind die Entwicklungen im Büro- und Dienstleistungssektor, die Konzentration und Ergänzung von kreativen Dienstleistern, de r Ausbau des Messezentrums und die Stärkung der Gastronomie - und Freizeitnutzung in diesem Bereich. Neben der Alt stadt ist das Hafenquartier ein Schwerpunkt für Investitionen im Gastronomiebereich und für Freizeitnutzungen. Es ergänzt durch d ie Ergebnisse der vergangenen Erneuerungsphasen die tradierten städtischen Strukturen und Nutzungsangebote und trägt hierdurch zur Attraktivitätssteigerung der gesamten Stadt Münster bei. Integriertes Handlungskonzept Stadthafen 1 September 2018 | Seite 8 - - - - Abgrenzung des Sanierungsgebietes von 1992 Integriertes Handlungskonzept Stadthafen 1 September 2018 | Seite 9 3. Gegenüberstellung wesentlicher Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken Stärken hohe städtebauliche und architektonische Qualität bereits in Teilbereichen realisiert integrierte Innenstadtlage mit sehr guter ÖPNV-Anbindung und verkehrlicher Anbindung an das überregionale Straßennetz (Albersloher Weg, Umgehungsstraße B 51) Mischung aus sowohl historischen und denkmalgeschützten, als auch individuellen, zeitgemäßen neuen Gebäuden im Bereich des Stadthafens 1 Attraktive Lage am Wasser (DEK, Stadthafen 1) Anbindung an Grün- und Freiflächen Schwächen schlechte Kfz -Anbindung an die Innenstadt (Nadelöhr Bahnunterführungen Hafenstraße), unvollständiges Netz an Fuß- und Radwegverbindungen entlang des Hafenbeckens sowie in die umliegenden Quartiere (Hansa- und Herz-Jesu-Viertel) gewachsene städtische Strukturen erschweren Neubau zeitgemäßer funktionaler Erschließungsstrukturen Geräusch-Emissionsproblematik aufgrund der räumlichen Nähe des zentralen Heizkraftwerks der Stadtwerke Münster GmbH sowie weiterer gewerblicher Strukturen und geplanter bzw. vorhandener Wohnnutzungen im Quartier Bisherige Erneuerung hat Aufwertungsprozesse im Quartier ausgelöst, so dass Verdrängungsprozesse von Bewohnern aus dem Viertel beklagt werden Chancen und Potentiale Aufwertung bisher nicht der Lagegunst entsprechend entwickelter Flächen Möglichkeit zur Schaffung von neue n attraktiven, z.T. kostengünstigen und kleinteiligen Büro- und Gewerbestrukturen in der Stadt Münster Stadtquartiersqualität und vielfältiges neues , z.T. gefördertes Wohnungsangebot können die hohe Nachfrage auf dem angespannten Münsteraner Wohnungsmarkt entlasten Integriertes Handlungskonzept Stadthafen 1 September 2018 | Seite 10 Realisierung eines lebendigen Stadtraumes durch Berücksichtigung von kl einteiligen Nutzungsstrukturen, z.B. auch durch nicht Gewinn orientierte Nutzungen oder auch durch Freizeit orientierte und sportliche Nutzungen (sh. Ruderverein RVM Münster von 1882 e.V) nachhaltige Stadtentwicklung durch Umsetzung der Maßgabe „Innenentwi cklung vor Außenentwicklung“, - hierdurch auch Stärkung des Aspektes „Stadt der kurzen Wege“ Vernetzungsfunktionen zwischen innerstädtischen Stadtquartieren können ausgebaut werden erhebliches Entwicklungs- und Ausstrahlungspotenzial für die gesamte Stadt Münster Ausbau von alternativen Verkehrsangeboten für den Radverkehr, für E-Mobilität, Option eines neuen Schienenhaltepunktes Halle Münsterland , angepasster ÖPNV, Car-/Bike-Sharing- Angebote etc., grundsätzlich möglich Schaffung attraktiver Verweil - und Aufenthaltsqualitäten im öffent lichen Raum, in Ergänzung zum „Kreativkai“ Risiken die Umwandlung ehemals industriell genutzter Bereiche birgt grundsätzlich das nicht kalkulierbare Risiko der Notwendigkeit von aufwendigen Bodensanierungsmaßnahmen Unrentierlichkeit der Umsetzung geplanter städtebaulicher Qualitäten und nicht refinanzierbarer Strukturmaßnahmen (sh. Freiflächengestaltung Hafensüdseite) Identitätsverlust durch strukturelle und gestalterische Umwandlung des Gebietes Auslösen von weiteren Verdrängungsprozessen (Gentrifizierung) Monostrukturelle Entwicklung eines Stadtquartiers Nutzungskonflikte zwischen Gewerbe, Freizeitnutzungen und Wohnstrukturen Zunehmende Verkehrsbelastung durch motorisierten Individualverkehr 4. Entwicklungsgrundlagen aus dem dialogorientierten Planungs verfahren Hafenforum / Masterplan Stadthäfen Nach Durchführung des Hafenforums in den Jahren 2010 und 2011 und den daraus gewonne nen Erkenntnissen und Ergebnis sen sind die Entwicklungsziele des Masterplans Stadthäfen Mün ster von 2004 fortgeschrieben bzw. konkretisiert worden und 2012 von den politischen Gremien bestätigt worden. Übergeordnete Zielsetzung aus den Grundlagen des Masterplan Stadthäfen Münster ist es, die bereits vor Jahren begonnene erfolgreiche Erneuerung des Bereichs der Stadthäfen Münster durch Integriertes Handlungskonzept Stadthafen 1 September 2018 | Seite 11 neu anzusiedelnde Nutzungen , vor allem des tertiären Sektors und von nichtstörendem Gewerbe fortzuführen. Dabei soll insbesondere die oberzentrale Funktion Münsters durch die weitere Ansiedlung von attraktiven Büroarbeitsplätzen und den Ausbau von hoch frequentierten Nutzungen in de n Be reichen Messe, Congress, Entertainment, Veranstaltung, Sport etc. in diesem stadträumlich gut erschlossenen Bereich weiter gestärkt werden. Des Weiteren w urden bei der Aktualisie rung des Masterplans Stadthäfen Münster die bereits mit dem vom Rat der Stadt 2009 beschlossenen Einzelhandels - und Zentrenkonzept festgelegten Ziele für ein Stadtbereichszentrum am Hansaring und die nach wie vor in Münster anhaltend große Nachfragesituation nach innerstädtischem Wohnraum bei der Entwicklung des ehem. OSMO-Areals berücksichtigt. Für das multifunktionale sog. Hafencenter mit max. 4.900 qm Einzelhandelsfläche besteht mittlerweile Baurecht, mit den Bauarbeiten wurde 2017 begonnen. Im Zuge der Realisierung werden auch ca. 200 öffentliche Parkplätze in einer Quartiers-Tiefgarage erstellt. Das angrenzende Areal der ehem. OSMO -Nutzung soll zu einem stark verdichtete n urbanen Quartier mit einem großen Anteil an Wohnnutzung, einschließlich öffentlich geförderter Wohnungen, umgewandelt werden. Für die einzelnen Bereiche wurden in der Vergangenheit städtebauliche Optimierungsverfahren durchgeführt und zu einem gesamtheitlichen Konzept zusammengeführt. Der entsprechende Bebauungsplan Nr. 541 Teilabschnitt II zur Sicherung dieser Strukturen befindet sich im Aufstellungsverfahren. Im Bereich südlich des Stadthafen s 1 stellt der zentrale Verwaltungssitz der Stadtwerke Münster GmbH mit dem Betriebshof und d em Gas- und Dampfheizkraftwerk die zentrale Bestandsnutzung dar. Vor allem ist eine potenzielle Erweiterung des Kraftwerkes maßgeblich für die angestrebten weiteren gewerblichen Nutzungen südlich des Stadthafen 1. In Bezug auf mögliche Lärmemissionen sind hier nur nichtstörende Gewerbeeinheiten , aber gem. den Diskussionsinhalten im Hafenforum auch ein Kulturzentrum möglich, um eine grundsätzliche Wohnnutzung auf der Nordseite des Stadthafen 1 zu ermöglichen. Die entsprechende Steuerung und Sicherung dieser Nutzung erfolgt über den Bebauungsplan Nr. 541 Teilabschnitt I , der sich momentan ebenfalls im Aufstellungsverfahren befindet. Eine weitere zentrale Zielsetzung des Masterplans Stadthäfen Münster ist es, die Vernetzung der Stadthäfen mit den angrenzenden Stadtquartieren zu optimieren. Die B arrierewirkung der ehem. OSMO -Hallen soll aufgehoben werden, so dass sich d ie neuen urbanen Stadtquartiere über vielseitige Wegeverbindungen zu den umliegenden Strukturen des Hansa- und Herz-Jesu-Viertels und zum neuen Hafencenter hin öffnen bzw. anbinden lassen. Die Freiflächen der Kaianlag en südlich des Stadthafen 1 soll en zu öffentlichen Flächen mit hoher Aufenthaltsqualität, aber auch als attraktive Wegeverbindung zwischen dem vor vielen Jahren bereits geförderten Hafenplatz und dem Betriebsweg des Dortmund -Ems-Kanals, umgestaltet werden. Integriertes Handlungskonzept Stadthafen 1 September 2018 | Seite 12 4.1. Strukturverflechtungen Plangebiet – angrenzende Stadtquartiere Ansiedlungen von bedeutenden Kulturnutzungen in den letzten Jahre n im Bereich Stadthafen 1 stärken das Profil der gesamten Stadt Münster und besitzen z.T. regionale Ausstrahlungskraft. Zu nennen sind hier die städtische Ausstellungshalle und der Atelierspeicher sowie das Wolfgang - Borchardt-Theater. Zusammen mit den vielseitigen Gastronomie - und Freizeiteinrichtungen entwickelte sich ein Viertel mit hoher Anz iehungskraft. Ergänzt wird dieses Angebot durch Freizeitnutzungen südlich des Albersloher Weges, wie der Kulturszene „Am Hawerkamp“, der Jovel- Music-Hall, dem Cineplex-Kino und der Halle Münsterland. Ergänzt durch die Fertigstellung von umfangreichen Bürof lächen ist somit ein urbanes Gebiet entstanden, das die oberzentrale Funktion der Stadt Münster erheblich stärkt. Die genannten Qualitäten steigern auch die Attraktivität der angrenzenden Wohnquartiere, was dort wiederum zu negativen Begleiterscheinungen in Form von steigenden Bodenpreisen führt. Die Stadt Münster baut zurzeit ein Umwandlungskataster gemäß der Vorlage V/0481/2017 auf, um die Transparenz in Bezug auf kleinräumige Aufwertungsprozessen zu erhöhen. Nach Vorlage aussagekräftiger Ergebnisse wird sie der Politik hierzu berichten. Um weitere Hinweise zur Entwicklung der Bevölkerungsstrukturen und zur Quartiersentwicklung in den Stadtteilen Hansaplatz, Hafen und angrenzenden Quartieren zu erhalten, plant die Verwaltung die Durchführung einer kleinr äumigen Haushaltebefragung Anfang 2019 zu Themenbereichen wie Entwicklung der Mieten, Wohndauer in der Wohnung/im Quartier, Ausstattungsstandard der Wohnung etc.. Um in Bezug auf mögliche Veränderungen in der Zusammensetzung der Bevölkerungsstruktur Hinwei se zu erhalten, ist zudem eine kontinuierliche kleinräumige Beobachtung der Entwicklungsverläufe anhand aussagekräftiger Indikatoren vorgesehen. Aufgrund der neuen, z.T. vielfrequentierten Nutzungen im Hafenbereich ist auch zunehmender Pkw- Verkehr zu verz eichnen. Dies führt zu einer erhöhten Lärm-Emissionsbelastung und dokumentiert damit auch die negativen Auswirkungen einer ansonsten grundsätzlich positiv besetzten Erneuerung im Sinne der Maxime „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“. Die Kfz -Anbindung des Bereiches der Stadthäfen Münster an die Innenstadt ist defizitär zu bewerten, denn die Hafenstraße führt durch zwei alte, enge und niedrige Unterführung en unter den Bahngleisen. Die gewachsenen Stadtstrukturen lassen einen angemessenen , quartiersinternen Ausbau von Erschließungsanlagen nur bedingt zu . Die Anbindung an das überregionale Straßennetz ist über den ausgebauten Albersloher Weg an die Bundesstraße B 51 als sehr gut zu bezeichnen. Verbindungen für Fußgänger und Radfahrer zur In nenstadt bestehen über das in Teilen neu gestaltete und umstrukturierte Bahnhofsareal. Bislang bedeuteten die einsturzgefährdeten Hallen des ehem. OSMO -Werkes eine große Barriere für Fußwegverbindungen zwischen dem Bereich Stadthafen 1 und dem Herz -Jesu-Viertel sowie entlang des Kreativkais bis zum Dortmund-Ems-Kanal. Die Quartiersentwicklung nördlich des Stadthafen 1 wird diese Missstände aufheben. Vorgesehen ist ein neues integriertes urbanes Stadtquartier, das bestehende Wegeverbindungen aufgreift und eine unmittelbare Vernetzung zwischen dem Stadthafen 1, dem Hansa- bwz. Herz-Jesu-Viertel und dem sog. Hafencenter gewährleistet. Integriertes Handlungskonzept Stadthafen 1 September 2018 | Seite 13 Der Stadthafen 1 ist ca. 650 m lang. Ein Querungsbauwerk ist nicht vorhanden. Die Kaiflächen südlich des Stadthafen 1 unterliegen der Hafenverordnung. Eine öffentliche Begehbarkeit ist damit derzeit untersagt. Mit der Neugestaltung der Kaiflächen auf der Hafensüdseite wird die Hafenverordnung angepasst und die Flächen entsprechend ihrer künftigen Nutzung öffentlich gewidmet. Veränderungen in den gewachsenen Wohnbereichen des Hansa- und Herz-Jesu-Viertels werden im Rahmen des Zukunftsprozesses Münster 20|30|50 aufgegriffen. Mitte 2018 ist ein Zukunftsspaziergang von Akteuren aus dem Viertel (organisiert von B -Side und L ulu Banal) mit Verwaltung und Politik durchgeführt worden. Im Mittelpunkt standen die Themen „Vielfalt“, „Offene Räume“, „Aufwertung/Verdrängungsdruck“ und die Rolle von B -Side/Hill-Speicher für das Quartier. Ein Ergebnis des Zukunftsspaziergangs war auch, dass die Verwaltung gemeinsam mit den Quartiersakteuren die Eckpunkte für einen erneuten „Hafendialog“ konzipiert. Darüber hinaus ist im Zukunftsprozess 20|30|50 herausarbeitet worden, dass sich als ein Leitthema für das Integrierte Stadtentwicklungskonze pt Münster 2030 die Beschäftigung mit der „Inneren Stadt“ anbietet. Dies s chließt ausdrücklich das Hansa - und das Hafen-Viertel und die Hafenentwicklung mit ein. Hier besteht z.B. die Möglichkeit, diese Thematik auf einem Stadtforum zu diskutieren und ents prechend fachlich zu vertiefen. Damit könnte die Entwicklung des Hansa- und Hafen-Viertels im Kontext der „Inneren Stadt “ im Hinblick auf das Zieljahr 2030 bearbeitet werden. 5. Denkmalschutz / Hafentypische Elemente Im Plangebiet befinden sich 3 Denkmäler : die ehem. Feuerwache, der Verlagsspeicher und das Ensemble Rhenus- / Flechtheimspeicher (Wolfgang-Borchardt-Theater). Es wurde und wird jedoch darauf geachtet, dass Gebäude und Objekte der ehem. industriellen Hafennutzung weiterhin bestehen bleiben. Neben der Sicherung der o.g. geschützten Gebäude sind weitere ehem. Lager- und Speichergebäude in eine neue Nutzung überführt worden. Ebenso wurde bei der öffentlichen Freiflächengestaltung auf den Erhalt hafentypischer Elemente (Schienenanlagen, Elevator) gea chtet sowie robuste Materialien bei neuen An lagen, wie z.B. der öffentlichen Wegefläche entlang des „Kreativkais“, wieder verwendet, um hiermit an die ehem. industrielle Nutzung zu erinnern. Im Jahr 2001 wurde eine Bestandsaufnahme „Hafentypischer Elemente“ erstellt. Das Gemeinschaftsprojekt der B -Side und des Rudervereins Münster von 1882 e.V. (RVM) soll in einem der zentralen Objekte dieser Bestandsaufnahme realisiert werden. Es ist das Objekt am „Am Mittelhafen 42“ auf der Südseite des Stadthafen 1 und ist ein giebelständiges Ensemble von zwei Lagergebäuden aus den 1930´er Jahren. Durch die Umnutzung werden diese Gebäude dauerhaft gesichert und nun für eine in Teilen öffentliche Nutzung vorbereitet. Die Maßnahme unterstützt hiermit die Ziele sowohl der S anierungssatzung als auch des aus dem Hafenforum entwickelten Masterplan Stadthäfen Münster. Integriertes Handlungskonzept Stadthafen 1 September 2018 | Seite 14 6. Ziele und Maßnahmen für die Teilräume 6.1. Teilbereich nördlich Stadthafen 1 6.1.1. Hafencenter Gem. den Zielen des vom Rat der Stadt Münster (zuletzt im März 2018) beschlossenen Zentren- und Einzelhandelskonzeptes und des Masterplans Stadthäfen ist in der Nachbarschaft der ehem. OSMO-Hallen, im Bereich des Hansaringes (ehem. Holzbetrieb Wehmeyer) auf einer ca. 2 ha großen Fläche ein multifunktionales Zentrum u.a. mit großflächigem Einzelhandel vorgesehen. Ergänzend sind kleinteilige Einzelhandelsnutzungen, Dienstleistungs - und Wohnnutzungen projektiert. In einer Tiefgarage sollen über 200 öffentliche Stellplätze durch d ie städtische Tochtergesellschaft WBI (Westfälische Bauindustrie) angeboten werden. Dem starken Parksuchverkehr im Quartier wird durch die öffentliche Tiefgarage somit ein Angebot geschaffen. Die Maßnahme verknüpft die bestehenden Strukturen des Hansa -Viertels mit den neuen Strukturen auf dem Gelände der ehem. OSMO-Hallen. Die Arbeiten für die Gesamtmaßnahme wurden durch den Investor bereits begonnen. Rechtliche Grundlage hierfür ist die erteilte Baugenehmigung. Durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerich tes Münster wurde die planungsrechtliche Grundlage, der Bebauungsplan Nr. 535 allerdings aufgehoben. Eine Heilung des Bebauungsplanes wird angestrebt. 6.1.2. Ehem. OSMO-Hallen, Neuhafen Auf den ca. 3 ha großen Flächen der ehem. OSMO-Hallen ist ein verdichtetes urbanes Quartier mit Dienstleistungs- und Wohnnutzung vorgesehen. Hier sollen ca. bis zu 600 neue Wohnungen in unterschiedlichsten Typen entstehen . Ein Anteil von bis zu 30 % soll dem geförderten Wohnungsbau vorbehalten werden. Zudem sind umfangreiche Hotelnutzungen vorgesehen. Ein Teil der ehem. OSMO-Hallen wird rekonstruiert und soll gastronomisch genutzt werden . Für Teilbereiche wurden städtebauliche und architektonische Wettbewerbe durchgeführt. Bis zu 15- geschossige Gebäude werden hier – an der Einmündung des Stadthafen 1 in den Dortmund -Ems- Kanal – städtebauliche Akzente setzen und die besondere städtebauliche Lage akzentuieren. Durch die geplante Entwicklung wird die Barrierew irkung der ehem. gewerblichen Nutzung aufgehoben. Direkte Wegeverbindungen zwischen dem Stadthafen 1, dem Hansa- bzw. Herz-Jesu- Viertel und dem Hafencenter werden möglich sein. Die Promenade auf der Kaifläche wird im Rahmen der Entwicklung bis zum Dortmund-Ems-Kanal durchgebunden. Dieser Stadtbaustein verknüpft die bisher rein gewerblichen Strukturen des Kreativkais mit den Wohnstrukturen des Hansa- und Herz -Jesu-Viertels und schafft neue Raumbezüge und Verbindungen. Im Rahmen der projektierten Wohnnutzung werden auch die erforderlichen Plätze für die Kindertagesbetreuung realisiert. Der Kinderspielplatz nördlich der Schillerstraßen-Brücke soll in Folge der Maßnahme erweitert und saniert werden. Integriertes Handlungskonzept Stadthafen 1 September 2018 | Seite 15 6.2. Teilbereich südlich Stadthafen 1 6.2.1. Nicht störendes Gewerbe an der Kaifläche Entlang der Kaifläche ist bereits eine Entwicklung mit nicht -störendem Gewerbe gestartet. Im Gegensatz zum gegenüberliegenden Kreativkai sind hier keine eigenständigen, bzw. nur der Hauptnutzung untergeordnete gastronomische Nutzungen vorgesehen. Das Gewerbe s oll sich zusammensetzen aus klassischer Büronutzung, nicht -störender Produktion bzw. Herstellung und Ausstellung. Zwei bereits entstandene Bürogebäude u nd die Ansiedlung einer Bio -Käserei bekräftigen die Zukunftsfähigkeit der Entwicklungsziele für diesen Bereich. Absehbar ist zudem die Ansiedlung einer Bio-Bäckerei. Mit dem Umbau des denkmalgeschützten Rhenus-/Flechtheim-Speicherensembles und der Nutzung durch das Wolfgang -Borchardt-Theater wurde das Quartier bereits mit weiterer Kulturnutzung bereichert. Die Realisierung des Speicher 42 (sh. Pkt. 6.2.2.) mit dem Kulturzentrum der B -Side und d em Ruderverein Münster von 1882 e.V. sollen das breit gefächerte Nutzungsspektrum für diesen Stadtraum bereichern. Die Sicherung der o.g. perspektivischen Nutzungen soll über den in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 541 I erfolgen. Es ist zu gewährleisten, dass die unter 6.1.2. genannten Entwicklungsziele (Wohnnutzung im Bereich der ehem. OSMO -Halle) durch die südlich des Stadthafen 1 erfolgten und projektierten Entwicklungen nicht gefährdet werden. 6.2.2. Speicher 42 – B- Side / Ruderverein Münster von 1882 e.V. Zu den unter 6.2.1. genannten Realisierungszielen gehört auch das Projekt des Speicher 42 mit den projektieren Nutzungen der B-Side und des Rudervereins Münster von 1882 e.V.. Der Ursprung des Projekts „B -Side“ lässt sich auf Impulse aus dem Jahr 2010 zurückführen. Zu diesem Zeitpunkt waren in den Obergeschossen des Hill -Speichers, am Münsteraner Hafen, mehrere Kreative zur Z wischennutzung eingemietet. Das zunächst leer stehende Erdgeschoss entwickelte sich über die folgenden Jahre zu einem Freiraum für Kultur, Kunst, Musik, Theater, Performance, Begegnungen und Austausch. Die lokale freie Szene begann, den Ort mit einem selbst organisierten und improvisierten Mix an Kunstformen zu prägen. Der raue, unfertige Charme des Speichergebäudes ermöglichte eine Kunst zum Erfahren und Erleben. Dies legte den Grundstein dafür, dass ein stetig wachsender Personenkreis das alte Speichergeb äude ins Herz schloss. Aktuell geht es darum, diesen Geist der Pionierzeit in eine moderne, stabile und nachhaltige Form zu überführen. Es soll ein sozio -kulturelles Quartierszentrum in Trägerschaft einer gGmbH entstehen. Mit öffentlichen Räumen für die s ich teils überschneidenden Bereiche Sozio -Kultur, Musik, darstellende & bildende Künste, Stadtentwicklung, bürgerschaftliche Partizipation, Lebensweise & Ernährung sowie Bildung. In ein Raumprogramm übersetzt bedeuten diese Anliegen die Einrichtung eines Q uartierwohnzimmers mit integrierten Bereichen für Ausstellungen, Gastronomie, ein Veranstaltungsraum, ein Bewegungsraum, mehrere Gruppenräume und eine offene Stadtteilwerkstatt. Neben einem Coworki ng-Space für SozialunternehmerI nnen sollen Integriertes Handlungskonzept Stadthafen 1 September 2018 | Seite 16 zusätzlich mögli chst g ünstige Werkräume für KünstlerI nnen und die Kreativwirtschaft geschaffen werden, sowie Büros für soz iale und gemeinwohlorientierte Initiativen und Proberäume für MusikerInnen. Auf diese Weise soll ein selbstverwalteter sozialer gemeinnützig und sich selbst- tragender Ort entstehen. Das Projekt ist u.a. eine Reaktion auf die negativen Auswirkungen der Aufwertungsprozesse am Stadthafen I und im Hansa -Viertel. Seit geraumer Zeit wird deutlich und sichtbar, wie v.a. kleinere, selbstständige und lokal geprä gte Strukturen der Kultur - und Kreativszene am Stadthafen I verdrängt wurden und weiter verdrängt werden. Aus der Mischung von gewerblichen und kreativwirtschaftlichen Akteuren mit sozio -kulturellen Nutzungen, wie z.B. Vereine, Initiativen, Nichtregierungsorganisationen ( NROs) und soziales Unternehmertum, ergibt sich ein gesamtgesellschaftlicher Anspruch. Di e B -Side soll nicht nur Freiräume für die MieterInnen bieten. Die vielfältigen Nutzungsansprüche aus Arbeit, Kultur und Sozialem sind die strukturellen Lei tplanken einer sich entwickelnden Hauskultur, die eine Transformation hin zu einer ökologisch, ökonomis ch und sozial nachhaltigen Wirtschaftsweise anstrebt. So soll die B -Side zum Katalysator des gesellschaftlichen Wandels werden; mit ein em unmittelbaren Einfluss auf die Stadtgesellschaft und -entwicklung. Sie soll ein aktives und produktives Zusammenleben im Quartier fördern und Antworten auf die Frage finden, wie in Zukunft im urbanen Raum gelebt und gearbeitet werden kann. Damit kann di e B -Side den Wunsch der beteiligten BürgerInnen erfüllen, die in der Bilanz des Hafenforums festgehalten wurde: am Südkai ein „sozio-kulturelles Zentrum, kreatives, ökologisches [und] innovatives Gewerbe“ zu schaffen. Das Haus soll Raum dafür bieten, neue Ideen zu diskutieren , aber noch viel mehr neue Formen des urbanen Lebens und Arbeitens praktisch zu erproben. Die B -Side soll Raum für Experimente und Projekte schaffen und in der Auseinandersetzung mit den lokalen Bedürfnissen und Ressourcen dynamisch wachsen und sich stetig weiter entwickeln. Ihre Genese und bereits etablierte Tradition als basisdemokratisches Bottom -Up-Projekt, das seine Wurzeln im Hafen - und Hansa-Viertel hat, schafft die dafür notwendige Grundlage. Diese angestrebten Synergien aus Arbe iten, Kultur und Stadtentwicklung bilden das Alleinstellungsmerkmal der B -Side innerhalb der Kultu rlandschaft Münsters: ein Gewächshaus der Ideen, das bewusst versucht , wichtige urbane Zukunftsthemen unter einem Dach zu vereinen. Die B-Side soll Teile des Erdgeschosses und die Obergeschosse des Speichers 42 nutzen. Die überwiegenden Teile des Erdgeschosses des Speicher s 42 sind für die Nutzung durch den Ruderverein Münster von 1882 e.V. (RVM) vorgesehen. Der Verein betreibt den Rudersport sowohl im Breitensport als auch sehr erfolgreich im Leistungssport. Der derzeitige Standort des RVM an der Bennostraße nördlich des Geltungsbereiches des Integrierten Handlungskonzeptes soll zu einem Wohnstandort im Herz -Jesu-Viertel entwickelt werden und somit zu der in der Stadt Münster dringend benötigten Wohnraumversorgung im Innenstadtbereich beitragen. Der RVM wird durch diesen Umzug zum Einen hiermit den wohnungsstrukturellen Erfordernissen der Stadt Münster entgegenkommen und zum Ander en sein eigenes Profil an diesem neuen prominenten Standort stärken können. Der Speicher 42 wird durch die räumliche Bündelung von sozio-kultureller Nutzung durch die B-Side und der sportlichen Vereinsnutzung durch den RVM die Zielsetzung einer möglichst kleinteiligen Integriertes Handlungskonzept Stadthafen 1 September 2018 | Seite 17 Struktur mit größtmöglicher Nutzungsvielfalt in einem wichtigen Teilbereich der Hafenentwicklung positiv befördern. 6.2.3. Freiflächengestaltung Hafensüdseite Die bislang gewerblich -industriell genutzten Kaiflächen südlich des Stadthafen 1 sollen gem. den Zielen des Masterplans Stadthäfen öffentlich zugänglich und nutzbar gemacht werden. Neben der planungsrechtlichen Sicherung der öffentlichen Nutzung und der Anpassung der Hafenverordnung ist die bauliche Umgestaltung und Aufwertung der Flä chen erforderlich. Die Kaifläch e soll ein Fußgängerbereich werden, auf dem Radfahren erlaubt ist und der besondere Aufenthaltsqualität (z.B. über die vorgesehenen Holzpodeste und Sitzgelegenheiten) bietet. Hierzu wurde zusammen mit den Stadtwerken Münster GmbH, als Grundstückseigentümer, eine Mehrfachbeauftragung an 6 Büros für Freiflächenplanung durchgeführt. Der ausgewählte Entwurf des Büros Scape Landschaftsarchitekten besticht durch einen zurückhaltenden Einsatz von Gestaltungselementen. Ehem. industrielle Elemente (wie z.B. Schienenanlagen, Kran und Silos) werden durch den Entwurf berücksichtigt. Einfache Materialien wie Betonstein oder Ortbeton werden die neue Oberfläche bilden. Die Möblierungselemente wie Sitzbänke und die Beleuchtung erinnern durch ihre Gestaltung an die ehem. Hafennutzung. Zwei Holzpodeste, die über die Wasserkante des Stadthafen 1 ragen, laden zum Verweilen ein. Für Sondernutzungen mit öffentlichem Interesse können Teile der ehem. Kaifläche als temporäre Eventflächen zur Verfügung stehen. 6.2.4. Hafentypische Elemente Die bereits o. g. hafentypischen Elemente werden alle erhalten. Die Schienenelemente im Bereich der südlichen Kaifläche sind in der o.g. Freiflächengestaltung als Platzelement integriert. Als hochbauliche Elemente sind noch 2 Siloanlagen aus Beton von 1972 1 Krananlage (ehem. Rhenuskran) von 1969 1 Krananlage (ehem. Weberkran) von 1962 am Parallelhafen vorhanden. Es ist vorgesehen, diese Elemente als prägende Zeugnisse des ehem. Hafenumschlages in ihrem jetzige n Erhaltungszustand zu sichern und ggf., sofern notwendig, zu sanieren. 6.2.5. Ausbau Dortmund - Ems - Kanal Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes führt seit 2012 den Ausbau des Dortmund – Ems – Kanals auf der Stadtstrecke Münster durch. Diese Maßnahm e betrifft das Pla ngebiet im östlichen Bereich, im Bereich des jetzigen Parallelhafens. Die hier liegenden Grundstücke werden während der Bauphase als Baufeld genutzt. In den Jahren 2020 -2021 ist gem. der Zeitplanung des Wasser - und Schifffahrtsamtes Rheine vom Juli 201 6 der Ausbau des betreffenden südlichen Streckenabschnittes geplant. Im Zuge dessen Integriertes Handlungskonzept Stadthafen 1 September 2018 | Seite 18 wird im Bereich des jetzigen Parallelhafens die Spundwand um 9 m nach Westen versetzt. Dieser aufgeweitete Bereich wird zukünftig als Liegefläche für Binnenschiffe dienen. Die Planung ist abgestimmt (Planfeststellungsbeschluss) und im Zielkonzept Masterplan Stadthäfen bereits berücksichtigt. Sie beeinträchtigt die geplante Entwicklung nicht. 6.2.6. Erschließungsspange zwischen Stadthafen 1 und Stadthafen 2 Um die verkehrliche Vernetzung zwischen dem Stadthafen 1 und den Stadthafen 2 zu verbessern und die bisher notwendige Kreuzung des vielfrequentierten Albersloher Weges zu umgehen, ist eine unmittelbare Erschließungsspange zwischen diesen beiden Hafenbereic hen vorgesehen. Der Ausbau des Albersloher Weges hat eine entsprechende Option baulich bereits berücksichtigt. Die Bauausführung des Albersloher Weges erlaubt die avisierte Erschließungsspange als Unterführung durch das Rampenbauwerk der Brücke hindurchzuführen. Die planungsrechtliche Sicherung soll über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 541 I erfolgen.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (14)
- Dortmunder Straße
- Soester Straße
- Schillerstraße
- Hafenstraße
- Bennostraße
- Albersloher Weg
- Hansaring
- Hafenplatz
- Am Hawerkamp
- Theodor-Scheiwe-Straße
- Umgehungsstraße
- Am Mittelhafen 42
- Promenade
- Hansaplatz
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Details
- Aktenzeichen
- V/0827/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.09.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37