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V/0827/2018

Integriertes Handlungskonzept Stadthäfen Münster - nördlich Albersloher Weg

Vorlagen 11.09.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.10.2018, TOP 15

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anl 2 827-2018 Integriertes Handlungskonzept Hafen 1809

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anl 1 827-2018 Integriertes Handlungskonzept Hafen 1809

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Ansehen

Beschlussvorlage

8583 Zeichen

V/0827/2018 
V/0827/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Integriertes Handlungskonzept Stadthäfen Münster - nördlich Albersloher Weg 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.10.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   09.10.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   10.10.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Rat bestätigt, auf der Grundlage des Beschlusses (vom 08.07.1992) zur bestehenden 
Sanierungssatzung (V/0541/1992) den damit vorliegenden formellen Gebietsbezug im Sinne 
der Förderrichtlinien Stadterneuerung des Landes NRW und die in diesem Gebietsbezug li e-
genden Entwicklungsziele gem. dem Beschluss (vom 14.12.2011) zum Masterplan Stadthäfen 
Münster (V/0800/2011) für die weitere städtebauliche Entwick lung des Bereichs der Stadth ä-
fen Münster – hier für den Teilbereich nördlich Albersloher Weg. 
 
2. Der Rat nimmt das „Integrierte Handlungs konzept Stadthäfen – nördlich Albersloher Weg“ 
(vgl. Anlage 1) und die entsprechende Maßnahmenübersicht (vgl. Anlage 2) zur Kenntnis und 
beauftragt die Verwaltung,  
 
2.1  dieses Handlungskonzept in den nächsten Jahren als handlungsleitenden Orienti e-
rungsrahmen für die weitere Entwicklung des Bereichs Stadthafen 1 - gemeinsam mit 
privaten Partnern - zu Grunde zu legen und 
 
2.2  dabei auch den Aspekt der Nachhaltigkeit und der wohnungswirtschaftlichen Quar tier-
sentwicklung bei geeigneten Projekten als ganzheit lichen Ansatz in der Partnerschaft 
zwischen Verwaltung und den möglichen privaten Partnern zu verfolgen.  
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen (städtebaul i-
che Zielsetzung, Finanzierung, Beteiligung privater Partn er), Anträge auf Städtebauförderung 
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
 
07.09.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Leifken 
Telefon: 492 61 81 
LeifkenA@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0827/2018 
zu einzelnen Projekten und Maßnahmen aus dem Integrierten Handlungskonzept (vgl. Anlage 
1 und 2) direkt oder im Wirkungszusammenhang mit anderen ggf. nicht benannten Maßna h-
men zu stellen.   
 
 Eine weitere Detaillierung d er Städtebauförderprojekte kann über die jährliche Vorlage zum 
„Sachstand der Städtebauförderung in Münster“ erfolgen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die in den Jahren 2019-2021 vorgesehenen Maßnahmen (Freiflächengestaltung Hafensüdseite vgl. 
Vorlage V/0742/2018) sind wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsfl ä-
chen und –anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
4242 Stadthafen 1, Bp 541 II    
Auszahlungen 08 Für Baumaßnahmen 2019 30.000€ 1. Bauabschnitt 
   2020 1.500.000
€ 
 
   2021 500.000€  
   2022 85.000€  
   ff. 2.585.000
€ 
2. Bauabschnitt 
Einzahlungen 01 Aus Zuwendungen für Investiti-
onsmaßnahmen 
2020 1.208.700
€ 
 
   2022 462.150€  
   ff. 2.024.150
€ 
 
Summe aller Auszahlungen/Saldo  1.005.000
€ 
 
 
Als Folgekosten fallen zusätzlich jährliche Abschreibungen von ca. 117.500 € und Unterhaltung s-
kosten von ca. 47.000 € an. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2019 bei der / 
bei den o. g. Produktgruppe/n veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlus s-
ausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 bzw. 
der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
Die Zuwendungen ergeben sich aus einer Beteiligung der Stadtwerke Münster GmbH in Höhe von 
625.000 € (50 €/qm), Beteiligung der Anlieger in Höhe von 625.000 € (50 €/qm – vertragliche Ver-
einbarung der Stadtwerke Münster GmbH mit den Gru ndstückseigentümern) und einer pot. Städt e-
bauförderung in Höhe von 60 % der förderfähigen Kosten nach Abzug der Beteiligungsbeiträge der 
Anlieger zusammen.

- 3 - 
V/0827/2018 
Die Finanzierung des Projektes B -Side wird parallel zur Beratung dieser Vorlage geklärt. Die z u-
ständigen parlamentarischen Gremien werden hierzu gesondert beraten. Die Ergebnisse dieser B e-
ratung werden im Rahmen der Fortschreibung des „Integrierten Handlungskonzeptes  Stadthäfen – 
nördlich Albersloher Weg“ berücksichtigt.  
 
 
 
 
Begründung: 
 
Die letzte städtebauliche Fördermaßnahme im Bereich der Stadthäfen Münster war der Bau der Ufer-
promenade nördlich des Stadthafen 1 (Realisierung 2007). Unter den damaligen Förderbedingungen 
war noch kein „Integriertes Handlungskonzept“ erforderlich.  
 
Mit der fortsch reitenden Entwicklung der Stadthäfen Münster sind nun aktuelle potenzielle Förde r-
maßnahmen zu identifizieren: 
 Freiflächengestaltung Hafensüdseite 
 Projekt B-Side 
 Sanierung hafentypischer Objekte 
 
Gem. einer Vereinbarung mit der Bezirksregierung Münster soll  das für die pot. Förderung erforderl i-
che „Integrierte Handlungskonzept“ den Bereich des formell beschlossenen Sanierungsgebietes 
Stadthafen behandeln. Die städtebaulichen Ziele sind in diesem Geltungsbereich entsprechend über 
den ebenfalls beschlossenen Masterplan Stadthäfen zu definieren.  
 
Somit werden mit dem „Integrierten Handlungskonzept Stadthäfen – nördlich Albersloher Weg“ keine 
neuen städtebaulichen Inhalte behandelt. Die für die Stadträume jeweiligen Ziele des 2011 beschlo s-
senen Masterplans Stadthäfen“ werden im aktuellen Kontext beschrieben und die wesentlichen Ma ß-
nahmen genauer betrachtet.  
Ausführlicher werden die pot. Fördermaßnahmen beschrieben und deren zeitliche und finanzielle 
Rahmenbedingungen in der zugehörigen Maßnahmenliste aufgeführt.  
Nur die Maßnahmen die in den Jahren 2019 -2021 beantragt bzw. realisiert werden sollen, werden 
über den Beschluss bzgl. „II. Finanzielle Auswirkungen“ konkret betrachtet. D.h. in diesem Fall die 
Freiflächengestaltung Hafensüdseite. Der dargestellte Finanzbaustein ist identisch mit dem Finanzi e-
rungsbaustein aus der am 13.09.2018 vom Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr 
und Wohnen (ASSVW) beschlossenen Vorlage V/0742/2018 „Freiflächengestaltung Hafensüdseite – 
Zustimmung zum Entwurf“.  
Für das pot. Förderprojekt B -Side laufen z.Zt. noch die Verhandlungen über die konkrete Aufteilung 
der finanziellen Beteiligungen. In diesem Projekt ist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau 
und Gleichstellung (MHKBG) als pot. Fördermittelgeber direkt involviert.  
Für die Maßnahmen B -Side und Freiflächengestaltung Hafensüdseite – 1. Bauabschnitt ist noch in 
diesem Jahr der Antrag auf Städtebauförderung vorgesehen, - sh. auch Vorlage V/0785/2018 „Förde-
rung von Stadterneuerungsprojekten“.  
 
Auswirkungen der Erneuerung des Bereiches Stadthäfen Münster auf die Wohnbereiche des Hansa - 
und Herz-Jesu-Viertels, die nur z.T. im Geltungsbereich dieses Integrierten Handlungskonzeptes li e-
gen (Hansaring, Dortmunder Straße, Soester Straße) können nur im begrenzten Maße ü ber dieses 
Konzept behandelt werden. Entsprechende Veränderungsprozesse sollen zukünftig vor allem über 
den Zukunftsprozess Münster 20|30|50 aufgegriffen werden. Mitte 2018 ist ein Zukunftsspaziergang 
von Akteuren aus dem Viertel (organisiert von B -Side und Lulu Banal) mit Verwaltung und Politik 
durchgeführt worden. Im Mittelpunkt standen die Themen „Vielfalt“, „Offene Räume“, „Aufwe r-
tung/Verdrängungsdruck“ und die Rolle von B -Side/ ehem. Hill-Speicher für das Quartier. Ein Erge b-
nis des Zukunftsspaziergan gs war, dass die Verwaltung gemeinsam mit den Quartiersakteuren zu r-
zeit die Eckpunkte für einen „Hafendialog“ konzipiert.

- 4 - 
V/0827/2018 
Darüber hinaus ist im Zukunftsprozess 20|30|50 herausarbeitet worden, dass sich als ein Leitthema 
für das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Münster 2030 die Beschäftigung mit der „Inneren Stadt“ 
anbietet. Dies schließt ausdrücklich das Hansa -/Hafen-Viertel und die Hafenentwicklung mit ein. Hier 
besteht die Möglichkeit, diese Thematik auf einem Stadtforum zu diskutieren und entspreche nd fach-
lich zu vertiefen. Damit könnte die Entwicklung des Hafen -/Hansa-Viertels im Kontext der „Inneren 
Stadt“ im Hinblick auf das Zieljahr 2030 bearbeitet werden. 
Daraus sich ggf. ergebende Änderungen oder Ergänzungen zum Integrierten Handlungskonzept kö n-
nen im Rahmen einer Fortschreibung aufgegriffen bzw. berücksichtigt werden.   
 
 
 
I.V. 
 
gez.  
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlage 1: Integriertes Handlungskonzept Stadthäfen Münster – nördlich Albersloher Weg 
Anlage 2: Maßnahmeliste

Anl 2 827-2018 Integriertes Handlungskonzept Hafen 1809

1216 Zeichen

Stadthafen - Maßnahmenliste Stand: September 2018
Anlage 2 zur Vorlage V/0827/2018
Neue pot. Fördermaßnahmen
6.2. Teilbereich südlich Stadthafen 1
Maßnahme / Inhalt Fördermaß
nahme Programm / Zugang innerhalb 
Gebietsbezug Realisierung Beantragung Gesamtkosten € Beteiligung 
Dritter €
förderfähig. 
Kosten
pot. 
Förderanteil %
pot. ges. 
Fördersumme €
pot. 
Fördersumme 
2019 €
pot. 
Fördersumme 
2020 €
pot. 
Fördersumme 
2021 €
pot. 
Fördersumme 
2021 € ff
Bemerkung
6.2.2. Speicher 42 - B-Side x Initiative Ergreifen x 2019-2022 2018 6.000.000 6.000.000 60 3.600.000 240.000 1.680.000 1.680.000 in Abstimmung
6.2.3. Freiflächengestaltung Hafensüdseite Stadtumbau-West
1. Bauabschnitt x x 2019-2021 2018 2.115.000 281.250 1.833.750 60 1.269.000 20.000 624.500 624.500 vgl. V/0742/208
2. Bauabschnitt x x 2021 ff 2020 2.585.000 343.750 2.241.250 60 1.551.000 1.551.000
6.2.4. Hafentypische Elemente Stadtumbau-West
2 Siloanlagen x x 2021 ff 2020 435.000 435.000 60 261.000 261.000 evt. Beteiligung dritter
Krananlage (ehem. Rhenuskran) x x 2021 ff 2020 130.000 130.000 60 78.000 78.000 evt. Beteiligung dritter
Krananlage (ehem. Weberkran) x x 2021 ff 2020 100.000 100.000 60 60.000 60.000 evt. Beteiligung dritter

Anlage A

2406 Zeichen

Anlage A zur V/0827/2018 
Kurzüberblick 
Das „Integrierte Handlungskonzept Stadthäfen – nördlich Albersloher Weg“ bündelt die planeri-
schen Ziele und Maßnahmen für den entsprechenden Geltungsbereich und ist die erforderliche 
Grundlage für die Akquise von Städtebaufördermitteln.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Leitorientierungen aus dem integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingprozess.: 
 Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstrah-
lung entwickeln 
 Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken 
 Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, 
als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
werden unmittelbar unterstützt, indem das betreffende Integrierte Handlungskonzept die planeri-
schen Ziele und Maßnahmen zur Erneuerung der Stadthäfen Münster bündelt 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bezeichnung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die im Integrierten Handlungskonzept aufgeführten Maßnahmen sind insgesamt durch die Zielper-
spektive des Masterplans Stadthäfen gedeckt (Beschluss des HA vom 14.12.2011 zur Vorlage 
V/0800/2011). 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine Relevanz

Anl 1 827-2018 Integriertes Handlungskonzept Hafen 1809

42704 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0827/2018 
 
 
 
 
 
 
 
  
Münster. Stadthafen 1 
 
Integriertes 
Handlungskonzept 
September 2018

Integriertes Handlungskonzept Stadthafen 1  
September 2018  
 
 
 
 
| Seite 2 
Inhaltsverzeichnis 
Einleitung: „Von gewerblich-industrieller Keimzelle Münsters zum lebendigen Stadtquartier“3 
1.1. Projektanlass ................................ ................................ ................................ ............................ 3 
1.2. Aufgabenstellung und Ziele................................ ................................ ................................ ..... 4 
1.3. Chancen des Integrierten Handlungskonzeptes ................................ ................................ .... 6 
1.4. Prozessablauf ................................ ................................ ................................ ........................... 6 
2. Bestandsanalyse ................................ ................................ ................................ ...................... 7 
2.1. Gesamtstädtische Einordnung und Gebietsabgrenzung ................................ ...................... 7 
3. Gegenüberstellung wesentlicher Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken ................... 9 
4. Entwicklungsgrundlagen aus dialogorientierten Planungsverfahren Hafenforum / 
Masterplan ................................ ................................ ................................ ..............................  10 
4.1. Strukturverflechtungen Plangebiet – angrenzende Stadtquartiere ................................ .... 12 
5. Denkmalschutz / Hafentypische Elemente ................................ ................................ ........... 13 
6. Ziele und Maßnahmen für die Teilräume ................................ ................................ .............. 14 
6.1. Teilbereich nördlich Stadthafen 1 ................................ ................................ ......................... 14 
6.2. Teilbereich südlich Stadthafen 1 ................................ ................................ ........................... 15

Integriertes Handlungskonzept Stadthafen 1  
September 2018  
 
 
 
 
| Seite 3 
Einleitung: „Von gewerblich-industrieller Keimzelle Münsters zum lebendigen Stadtquartier“ 
Die Bereiche um den Stadthafen 1 waren die Keimzelle der gewerblich -industriellen Entwicklung in 
Münster. Der Stadthafen 1 wurde 1899 eingeweiht und schließt an den Dortmund -Ems-Kanal an. 
Hierüber ist er an das Bundeswasserstraßennetz angeschlossen. Der Stadthafen 1 entwickelte sich 
zum größten Hafen im Münsterland. Hauptsächlich wurden hier Agrar -, Holz- und Bauprodukte 
umgeschlagen. Nach einer starken Zerstörung im 2. Weltkrieg erlebte das Hafenareal seine 
Blütezeit in den 1960`er Jahren. 
Ab den 1970`er Jahren  haben sich die strukturellen Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche 
Entwicklung von Häfen mit Umschlagsaktivitäten in der gesamten Bundesrepublik grundlegend 
geändert. Veränderte Ansprüche an die Infrastrukturanbindungen und Flächenbedarfe ließen auch 
in Münster keine Perspektive für einen Ausbau der Hafenfunktionen  zu. Darüber hinaus erschwerte 
beim Stadthafen 1 in Münster die unmitt elbare Nähe zu Wohngebieten  einen Ausbau von 
emissionsträchtigen Umschlagsaktivitäten. 
Ende der 1980´er Jahre wurden erst mals über den Leitplan Stadterneuerung (1989 Zlonicky 
Partner) Erneuerungsperspektiven für den Bereich des Stadthafen 1 aufgezeigt. Aufbauend auf 
ergänzenden Rahmenplänen und dem Bebauungsplan Nr. 401 wurden beginnend mit dem Bau des 
Hafenplatzes im Jahr 1997 die ersten Erneuerungsmaßnahmen durchgeführt.  
Der erste Masterplan Stadthäfen Münster wurde 2004 v om Haupt- und Finanzausschuss der Stadt 
Münster beschlossen. Dieser formulierte bereits geänderte Planungsziele, die aufgrund veränderter 
struktureller Rahmenbedingungen erforderlich wurden. Hierzu zählten u.a. die Insolvenz der Firma 
OSMO auf der Nordseite des Stadthafen s 1 sowie weiter rückgängige Industrienutzungen auf der 
Südseite des Stadthafens 1.  
Im Rahmen der Fortschreib ung des Masterplans Stadthäfen ( beschlossen am 14.12.2011  vom 
Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Münster ) wurden unter umfangreicher  Beteiligung der 
Bürgerschaft (Hafenforum) die aktuellen Entwicklungsziele für den gesamten Hafenbereich erneut 
definiert.  
Mittlerweile ist d er Wandel des vormals hafenindustriell dominierten Bereichs zu einem 
hochwertigen Standort mit modernen Büros und Dienstleistungen sowie Freizeitnutzungen wie 
Gastronomie, Theater, Kino etc. erfolgreich vollzogen. Die attraktive Lagegunst dieses Bereiches 
spiegelt sich auch da rin wi eder, dass h ier stadtweit die höchsten Mietpreise für Büroflächen 
realisiert werden.  
Gemäß dem im Jahre  1997 festgelegten Leitbild für den „Kreativkai“ sind viele der hier ansässigen 
tertiären und gewerblichen Nutzungen dem kreativen Sektor zuzuordnen.  
Zudem ist der Bereich neben der Altstadt von Münster einer der attraktivsten Standorte für Freizeit- 
und Gastronomienutzungen mit regionaler Ausstrahlung in der Stadt. 
1.1. Projektanlass 
Nachdem der Berei ch des „Kreativkais “ nördlich des Stadthafen s 1 vom Hafenplatz b is hin zum 
ehem. OSMO -Gelände weitestgehend entwickelt ist , konzentriert sich die kurz - bis mittelfristige 
Entwicklung auf den Bereich der ehem. OSMO -Hallen am östlichen Ende des „Kreativkais“  mit 
umfangreicher Wohnnutzung sowie auf die Umstrukturierung der bisher gewerblich und industriell

Integriertes Handlungskonzept Stadthafen 1  
September 2018  
 
 
 
 
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geprägten Bereiche südlich des Stadthafen 1. Hier sind mit der Umnutzung zweier ehem. Speicher-
Gebäude, dem Wolfgang -Borchardt-Theater, einer Bio -Schaukäserei und zwei modernen 
Bürogebäuden schon erste Entwicklungsschritte abgeschlossen worden. Absehbar wird sich hier 
auch eine Bio -Bäckerei in einer umgebauten Lagerhalle niederlassen , an die wiederum ein neu 
geplanter Bürobau anschließen wird. 
Weitere Maßnahmen stehen kurz - bis mittelfristig an. Grundlagen dafür sind die Zielperspektiven 
des Masterplans Stadthäfen  mit Schwerpunkten auf der Entwicklung von Gebäuden für 
Dienstleistungen und nichtstörendem Gewerbe . Im Unterschied zum „Kreativkai“ nördlich de s 
Stadthafen 1 sollen hier keine eigenständigen gastronomischen Nutzungen angesiedelt werden. 
 
Die planungsrechtliche Sicherung der städtebaulichen Ziele erfolgt über die 42. und 72. Änderung 
des Flächennutzungsplanes der Stadt Münster sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 541 
mit den Teilbereichen I und II. 
 
Die Stadt Münster praktiziert bereits seit vielen Jahren erfolgreich den Grundsatz „Innenentwicklung 
vor Außenentwicklung“, insbesondere im Hinblick auf den hohen Bedarf an neuen modernen 
Büroflächen und attraktiven, aber auch öffentlich geförderten Wohnungen. Vor diesem Hintergrund 
und auf Grund der  positiven Erfahrungen mit der bisherigen Stadterneuerung im Bereich der 
Stadthäfen, beabsichtigt die Stadt Münster daher zusammen mit  den Stadtwerken Münster als 
größte Grundstückseigentümerin in diesem Bereich die bereits vor Jahren eingeleiteten ersten, z.T. 
auch geförderten Erneuerungsmaßnahmen fortzuführen.  
Potenziell sind einige der vorgesehenen Maßnahmen grundsätzlich förderwürdi g im Sinne der 
Förderrichtlinien  Stadterneuerung des Landes NRW (insbesondere das Projekt B-Side und die 
Freiflächengestaltung Hafen -Südseite). Diese würden die bereits abgeschlossenen 
Fördermaßnahmen, z.B. die Umgestaltung der öffentlichen Flächen am Kre ativkai und am 
Hafenplatz, positiv ergänzen und dem neu gestalteten Stadtraum funktionale, identitätsstiftende und 
strukturstärkende Impulse verleihen. 
1.2. Aufgabenstellung und Ziele 
Mit den Beschlüssen zur Sanierungssatzung (08.07.1992) und dem Masterplan Stadthäfen Münster 
(14.12.2011) sind zum einen ein formeller Gebietsbezug im Sinne der einschlägigen 
Förderrichtlinien Stadterneuerung des Landes NRW und zum anderen aktuelle planerische, 
kommunal beschlossene Entwicklungsziele für die weitere städtebauliche Entwicklung des Bereichs 
der Stadthäfen Münster vorhanden.

Integriertes Handlungskonzept Stadthafen 1  
September 2018  
 
 
 
 
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Geltungsbereich 
 
Ein weiterhin erfolgreicher struktureller Umbau in den noch nicht entwickelten bzw. erneuerten 
Teilräumen des Stadthafen s 1 e rfordert den Einsatz eines Strategiebündels, das  in eine n 
ganzheitlichen konzeptionellen Rahmen integriert sein muss. Räumlich und inhaltlich isolierte 
Einzelmaßnahmen erzielen auch im Sinne der Stadterneuerung keine nachhaltige Wirkung. 
Wesentliche Voraussetzung für eine konzeptionell geleitete  Stadterneuerung ist eine konstruktive 
Zusammenarbeit mit den Gebäude - und Flächeneigentümern. Deren Interessen und Perspektiven 
müssen bei d ieser Erneuerungsstrategie berücksichtigt werden, damit diese erfolgreich umgesetzt 
werden kann.  
Ganzheitliche Konzepte spielen in der Stadtentwicklung der Stadt Münster eine wesentliche Rolle 
(z.B. Integriertes Handlungskonzept „Aktive s Stadt zentrum Münster-Innenstadt“). Mit der weiteren 
Erneuerung des Bereiches Stadthafen 1 wird das Instrument des „Integrierten Handlungskonzeptes“

Integriertes Handlungskonzept Stadthafen 1  
September 2018  
 
 
 
 
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erstmalig zur Steuerung der Umwandlung eines ehem. gewerblich -industriell geprägten Gebietes in 
der Stadt Münster eingesetzt.  
Zahlreiche in diesem Entwicklungsraum identifizierte bzw. identifizierbare Einzelmaßnahmen sollen 
im vorliegenden Integ rierten Handlungskonzept in Bezug auf eine ganzheitliche , konzeptionelle 
Quartiersentwicklung im Sinne der einschlägigen Städtebauförderprogramme dargestellt und 
aufeinander abgestimmt werden.  
 
1.3. Chancen des Integrierten Handlungskonzeptes 
Es besteht das Zi el über dieses Integrierte Handlungskonzept die öffentlichen und privaten 
Maßnahmen mit den entsprechenden erforderlichen finanziellen Aufwendungen zu steuern  und 
Synergien zu initiieren. 
Aus den abgeschlossenen Erneuerungsphasen resultiert als negative Auswirkung ein Anstieg der  
Bodenpreise im Hafenquartier. Um für die Hafenentwicklung trotzdem eine vielseitige und lebendige 
Struktur zu sichern und den Bürgerinnen und Bürgern die  Möglichkeit zu geben , das Hafenquartier 
auch entsprechend nutzen zu können , ist die Unterstützung von nicht Gewinn orientierten 
öffentlichen Maßnahmen, wie z.B. ein Kulturzentrum oder die Freiflächengestaltung auf der 
Hafensüdseite (Schaffung von identitätsstiftender Aufenthaltsflächen) erforderlich.  
Somit unterstützt der mit dem Integrierten Handlungskonzept avisierte Fördermitteleinsatz das Ziel, 
die grundsätzlich positive städtebauliche Erneuerung im Bereich der Stadthäfen fortzusetzen  und 
die bürgerschaftliche Teilhabe am öffentlichen Raum für Alle zu ermöglichen.  Risiken, die im 
Bereich der Hafenentwicklung theoretisch darin bestehen  könnten, dass durch ungesteuerte 
Realisierungsphasen negative Zwischenstadien entstehen, z.B. durch Leerstand, nachlaufende 
Infrastruktur o.ä., die die Qualität der Gesamtrealisierung gefährden bzw. auch ei ne nachteilige 
Wirkung erzielen könnten, können durch den Einsatz des Integrierten Handlungskonzepte minimiert 
werden.  
 
1.4. Prozessablauf 
Die grundlegenden Zielperspektiven des Masterplans Stadthäfen  Münster wurden aus dem 
umfassenden Beteiligungsverfahren zum „Hafenforum“ in den Jahren 2010 und 2011 entwickelt und 
vom Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Münster als handlungsleitender Orientierungsrahmen 
beschlossen.  
Das Integrierte Handlungskonzept  baut auf diesen Planungszielen auf, beschreibt sie und ergänzt 
sie durch konkretisierte Einzelmaßnahmen. Das Integrierte Handlungskonzept soll kontinuierlich 
aktualisiert und fortgeschrieben werden. Somit kann es neben der Grundlage zur Beantragung von 
Städtebaufördermitteln als stets aktualisiertes „Handbuch“ für den Erneuerungsprozess dienen.

Integriertes Handlungskonzept Stadthafen 1  
September 2018  
 
 
 
 
| Seite 7 
2. Bestandsanalyse 
2.1. Gesamtstädtische Einordnung und Gebietsabgrenzung 
Das Hafenareal liegt ca. 1,5 km vom Stadtzentrum und ca. 700 m vom Hauptbahnhof Münster  
entfernt (Luftlinie) . Die Gebietsabgrenzung wird über die Grenzen der Sanierungssatzung  
Hafen/Halle Münsterland von 1992  definiert. Nach verschiedenen Teilaufhebungen wird das 
Sanierungsgebiet nun im Süden durch den Albersloher Weg, im Westen durch die Bahnanlagen, im 
Norden durch den Hansaring und die Schillerstraße und im Osten durch den Dortmund -Ems-Kanal 
begrenzt und ist ca. 49 ha groß  (sh. Abbildung auf S. 8). Diese Gebietsabgrenzung deckt nicht den 
gesamten Planbereich des Masterplans Stadthäfen Münster ab. Inhaltlich können  jedoch die 
zeitnahen Maßnahmen und Entwicklungen in diesem Bereich zielführend dargestellt werden.  
Südlich an den Albersloher Weg angrenzend befinden sich Bereiche , die durch z.T. großvolumige 
Freizeit- und Veranstaltungsnutzungen geprägt sind. Hier ist u.a. das Messe und Congress Centrum 
Halle Münsterland, das Cineplex-Kino, das Gelände „Am Hawerkamp“ (Musik-, Kunst-, Kulturszene) 
oder auch die Jovel Music Hall zu nennen. Diese Nutzungen haben z.T. in den letzten 2 
Jahrzehnten die vormalige gewerblich -industrielle Nutzung ersetzt. Der Messestandort ist hier seit 
den 1920`er Jahren kontinuierlich gewachsen  und besitzt eine entsprechende regionale  
Anziehungskraft.  
Nördlich an den Bereich Stadthafen 1 angrenzend befinden sich das Hansa - und das Herz -Jesu-
Viertel. Ausgehend von gr ünderzeitlichen Entwicklungen am  Anfang des 20. Jahrhunderts ha ben 
sich hier innerstädtische , verdichtete Wohnquartiere mit typischer mehrgeschossiger  
Blockrandbebauung entwickelt.  
Östlich des Dortmund -Ems-Kanals schließt sich ein Gewerbe - und Industriegebiet (Theodor-
Scheiwe-Straße) an. Dieser Bereich soll auch zukünftig gem. derzeitiger Zielplanung Masterplan 
Stadthäfen traditionell gewerbliche Strukturen aufweisen.  
Insgesamt hat das Gelände um den Stadthafen 1 in den letzten 20 Jahren eine Entwicklung 
genommen, die die oberzentrale Bedeutung der Stadt Münster gestärkt hat. Zu nennen sind die 
Entwicklungen im Büro- und Dienstleistungssektor, die Konzentration und Ergänzung von kreativen 
Dienstleistern, de r Ausbau des Messezentrums und die Stärkung der Gastronomie - und 
Freizeitnutzung in diesem Bereich. Neben der Alt stadt ist das Hafenquartier ein Schwerpunkt für 
Investitionen im Gastronomiebereich und für Freizeitnutzungen. Es ergänzt durch d ie Ergebnisse 
der vergangenen Erneuerungsphasen die tradierten städtischen Strukturen und Nutzungsangebote 
und trägt hierdurch zur Attraktivitätssteigerung der gesamten Stadt Münster bei.

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- - - - Abgrenzung des Sanierungsgebietes von 1992

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3. Gegenüberstellung wesentlicher Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken 
 
Stärken 
 hohe städtebauliche und architektonische Qualität bereits in Teilbereichen realisiert 
 integrierte Innenstadtlage mit sehr guter ÖPNV-Anbindung und verkehrlicher Anbindung an das 
überregionale Straßennetz (Albersloher Weg, Umgehungsstraße B 51) 
 Mischung aus sowohl historischen und denkmalgeschützten, als auch individuellen, 
zeitgemäßen neuen Gebäuden im Bereich des Stadthafens 1 
 Attraktive  Lage am Wasser (DEK, Stadthafen 1) 
 Anbindung an Grün- und  Freiflächen 
 
Schwächen 
 schlechte Kfz -Anbindung an die Innenstadt  (Nadelöhr Bahnunterführungen Hafenstraße), 
unvollständiges Netz an Fuß- und Radwegverbindungen entlang des Hafenbeckens sowie in die 
umliegenden Quartiere (Hansa- und Herz-Jesu-Viertel) 
 gewachsene städtische Strukturen erschweren Neubau zeitgemäßer funktionaler 
Erschließungsstrukturen  
 Geräusch-Emissionsproblematik aufgrund der räumlichen Nähe des  zentralen Heizkraftwerks 
der Stadtwerke Münster GmbH sowie weiterer  gewerblicher Strukturen und geplanter bzw. 
vorhandener Wohnnutzungen im Quartier 
 Bisherige Erneuerung hat Aufwertungsprozesse im Quartier ausgelöst, so dass  
Verdrängungsprozesse von Bewohnern aus dem Viertel beklagt werden 
 
Chancen und Potentiale 
 Aufwertung bisher nicht der Lagegunst entsprechend entwickelter Flächen 
 Möglichkeit zur Schaffung von neue n attraktiven, z.T. kostengünstigen  und kleinteiligen Büro- 
und Gewerbestrukturen in der Stadt Münster 
 Stadtquartiersqualität und vielfältiges neues , z.T. gefördertes  Wohnungsangebot können die 
hohe Nachfrage auf dem angespannten Münsteraner Wohnungsmarkt entlasten

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 Realisierung eines lebendigen Stadtraumes durch  Berücksichtigung von kl einteiligen 
Nutzungsstrukturen, z.B. auch  durch nicht Gewinn orientierte Nutzungen oder auch durch 
Freizeit orientierte und sportliche Nutzungen (sh. Ruderverein RVM Münster von 1882 e.V) 
 nachhaltige Stadtentwicklung  durch Umsetzung der Maßgabe „Innenentwi cklung vor 
Außenentwicklung“, - hierdurch auch Stärkung des Aspektes „Stadt der kurzen Wege“ 
 Vernetzungsfunktionen zwischen innerstädtischen Stadtquartieren können ausgebaut werden 
 erhebliches Entwicklungs- und Ausstrahlungspotenzial für die gesamte Stadt Münster 
 Ausbau von alternativen Verkehrsangeboten  für den Radverkehr, für E-Mobilität, Option eines 
neuen Schienenhaltepunktes Halle Münsterland , angepasster  ÖPNV, Car-/Bike-Sharing-
Angebote etc., grundsätzlich möglich 
 Schaffung attraktiver  Verweil - und Aufenthaltsqualitäten im öffent lichen Raum, in Ergänzung 
zum „Kreativkai“ 
 
Risiken 
 die Umwandlung ehemals industriell genutzter Bereiche birgt grundsätzlich das nicht 
kalkulierbare Risiko der Notwendigkeit von aufwendigen Bodensanierungsmaßnahmen 
 Unrentierlichkeit der Umsetzung geplanter städtebaulicher Qualitäten und nicht refinanzierbarer 
Strukturmaßnahmen (sh. Freiflächengestaltung Hafensüdseite) 
 Identitätsverlust durch strukturelle und gestalterische Umwandlung des Gebietes  
 Auslösen von weiteren Verdrängungsprozessen (Gentrifizierung) 
 Monostrukturelle Entwicklung eines Stadtquartiers  
 Nutzungskonflikte zwischen Gewerbe, Freizeitnutzungen und Wohnstrukturen 
 Zunehmende Verkehrsbelastung durch motorisierten Individualverkehr 
 
4. Entwicklungsgrundlagen aus dem dialogorientierten Planungs verfahren Hafenforum / 
Masterplan Stadthäfen 
Nach Durchführung des Hafenforums in den Jahren 2010 und 2011  und den daraus gewonne nen 
Erkenntnissen und Ergebnis sen sind die Entwicklungsziele des Masterplans Stadthäfen Mün ster 
von 2004 fortgeschrieben bzw. konkretisiert worden und 2012 von den politischen Gremien bestätigt 
worden.  
Übergeordnete Zielsetzung aus den Grundlagen des Masterplan Stadthäfen Münster ist es, die 
bereits vor Jahren begonnene erfolgreiche Erneuerung des Bereichs der Stadthäfen Münster durch

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neu anzusiedelnde Nutzungen , vor allem des tertiären Sektors und von nichtstörendem Gewerbe 
fortzuführen. Dabei soll insbesondere die oberzentrale Funktion Münsters durch die weitere 
Ansiedlung von attraktiven Büroarbeitsplätzen und den Ausbau von hoch frequentierten Nutzungen 
in de n Be reichen Messe, Congress, Entertainment, Veranstaltung, Sport etc. in diesem 
stadträumlich gut erschlossenen Bereich weiter gestärkt werden.  
Des Weiteren w urden bei der Aktualisie rung des Masterplans Stadthäfen Münster die bereits mit 
dem vom Rat der Stadt 2009 beschlossenen Einzelhandels - und Zentrenkonzept festgelegten Ziele 
für ein Stadtbereichszentrum am Hansaring und die nach wie vor in Münster anhaltend große 
Nachfragesituation nach innerstädtischem Wohnraum bei der Entwicklung des ehem. OSMO-Areals 
berücksichtigt. 
Für das multifunktionale sog. Hafencenter  mit max. 4.900 qm Einzelhandelsfläche  besteht 
mittlerweile Baurecht, mit den Bauarbeiten wurde 2017 begonnen. Im Zuge der Realisierung werden 
auch ca. 200 öffentliche Parkplätze in einer Quartiers-Tiefgarage erstellt.  
Das angrenzende Areal der ehem. OSMO -Nutzung soll  zu einem stark verdichtete n urbanen 
Quartier mit einem großen Anteil an Wohnnutzung, einschließlich öffentlich geförderter Wohnungen, 
umgewandelt werden. Für die einzelnen Bereiche wurden in der Vergangenheit städtebauliche 
Optimierungsverfahren durchgeführt und zu einem gesamtheitlichen Konzept zusammengeführt. 
Der entsprechende Bebauungsplan Nr. 541 Teilabschnitt II zur Sicherung dieser Strukturen befindet 
sich im Aufstellungsverfahren.  
Im Bereich südlich des Stadthafen s 1 stellt der zentrale Verwaltungssitz der Stadtwerke Münster 
GmbH mit dem Betriebshof und d em Gas- und Dampfheizkraftwerk die zentrale Bestandsnutzung 
dar. Vor  allem ist eine potenzielle Erweiterung des Kraftwerkes maßgeblich für die angestrebten 
weiteren gewerblichen Nutzungen südlich des Stadthafen 1. In Bezug auf mögliche Lärmemissionen 
sind hier nur nichtstörende Gewerbeeinheiten , aber gem. den Diskussionsinhalten im Hafenforum  
auch ein Kulturzentrum möglich, um eine grundsätzliche Wohnnutzung auf der Nordseite des 
Stadthafen 1 zu ermöglichen. Die entsprechende Steuerung und Sicherung dieser Nutzung erfolgt 
über den Bebauungsplan Nr. 541  Teilabschnitt I , der sich momentan ebenfalls im 
Aufstellungsverfahren befindet.  
 
Eine weitere zentrale Zielsetzung des Masterplans Stadthäfen Münster ist  es, die Vernetzung der 
Stadthäfen mit den angrenzenden Stadtquartieren zu optimieren.  
Die B arrierewirkung der ehem. OSMO -Hallen soll aufgehoben werden, so dass sich d ie neuen 
urbanen Stadtquartiere  über vielseitige Wegeverbindungen zu den umliegenden Strukturen des 
Hansa- und Herz-Jesu-Viertels und zum neuen Hafencenter hin öffnen bzw. anbinden lassen.  
Die Freiflächen der Kaianlag en südlich des Stadthafen 1 soll en zu öffentlichen Flächen mit hoher 
Aufenthaltsqualität, aber auch als attraktive Wegeverbindung zwischen dem vor vielen Jahren 
bereits geförderten Hafenplatz und dem Betriebsweg des Dortmund -Ems-Kanals, umgestaltet 
werden.

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4.1. Strukturverflechtungen Plangebiet – angrenzende Stadtquartiere 
Ansiedlungen von bedeutenden Kulturnutzungen in den letzten Jahre n im Bereich Stadthafen 1 
stärken das Profil der gesamten Stadt Münster und besitzen z.T. regionale Ausstrahlungskraft. Zu 
nennen sind hier die städtische Ausstellungshalle  und der Atelierspeicher  sowie das Wolfgang -
Borchardt-Theater. Zusammen mit den vielseitigen Gastronomie - und Freizeiteinrichtungen 
entwickelte sich ein Viertel mit hoher Anz iehungskraft. Ergänzt wird dieses Angebot durch 
Freizeitnutzungen südlich des Albersloher Weges, wie der Kulturszene „Am Hawerkamp“, der Jovel-
Music-Hall, dem Cineplex-Kino und der Halle Münsterland. 
Ergänzt durch die Fertigstellung von umfangreichen Bürof lächen ist somit ein urbanes Gebiet 
entstanden, das die oberzentrale Funktion der Stadt Münster erheblich stärkt.  
Die genannten Qualitäten steigern auch die Attraktivität der angrenzenden Wohnquartiere, was dort  
wiederum zu negativen Begleiterscheinungen in Form von steigenden Bodenpreisen führt. Die Stadt 
Münster baut zurzeit ein Umwandlungskataster gemäß der Vorlage V/0481/2017 auf, um die 
Transparenz in Bezug auf kleinräumige Aufwertungsprozessen zu erhöhen. Nach Vorlage 
aussagekräftiger Ergebnisse wird sie der Politik hierzu berichten. 
Um weitere Hinweise zur Entwicklung der Bevölkerungsstrukturen und zur Quartiersentwicklung in 
den Stadtteilen Hansaplatz, Hafen und angrenzenden Quartieren zu erhalten, plant die Verwaltung 
die Durchführung einer kleinr äumigen Haushaltebefragung Anfang 2019 zu Themenbereichen wie 
Entwicklung der Mieten, Wohndauer in der Wohnung/im Quartier, Ausstattungsstandard der 
Wohnung etc.. Um in Bezug auf mögliche Veränderungen in der Zusammensetzung der 
Bevölkerungsstruktur Hinwei se zu erhalten, ist zudem eine kontinuierliche kleinräumige 
Beobachtung der Entwicklungsverläufe anhand aussagekräftiger Indikatoren vorgesehen. 
 
Aufgrund der neuen, z.T. vielfrequentierten Nutzungen im Hafenbereich ist auch zunehmender Pkw-
Verkehr zu verz eichnen. Dies führt zu einer erhöhten Lärm-Emissionsbelastung und dokumentiert 
damit auch die negativen Auswirkungen einer ansonsten grundsätzlich positiv besetzten 
Erneuerung im Sinne der Maxime „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“.  
Die Kfz -Anbindung des Bereiches der Stadthäfen Münster an die Innenstadt ist defizitär zu 
bewerten, denn die Hafenstraße führt durch zwei alte, enge und niedrige Unterführung en unter den 
Bahngleisen. Die gewachsenen Stadtstrukturen lassen einen angemessenen , quartiersinternen 
Ausbau von Erschließungsanlagen  nur bedingt zu . Die Anbindung an das überregionale 
Straßennetz ist über den ausgebauten Albersloher Weg an die Bundesstraße B 51 als sehr gut zu 
bezeichnen. Verbindungen für  Fußgänger und Radfahrer zur In nenstadt bestehen über das in 
Teilen neu gestaltete und umstrukturierte Bahnhofsareal.  
Bislang bedeuteten die einsturzgefährdeten Hallen des ehem. OSMO -Werkes eine große Barriere 
für Fußwegverbindungen zwischen dem Bereich Stadthafen 1 und dem Herz -Jesu-Viertel sowie 
entlang des Kreativkais bis zum Dortmund-Ems-Kanal.  
Die Quartiersentwicklung nördlich des Stadthafen 1 wird diese Missstände aufheben. Vorgesehen 
ist ein neues integriertes urbanes Stadtquartier, das bestehende Wegeverbindungen aufgreift und 
eine unmittelbare Vernetzung zwischen dem Stadthafen 1, dem Hansa- bwz. Herz-Jesu-Viertel und 
dem sog. Hafencenter gewährleistet.

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Der Stadthafen 1 ist ca. 650 m lang. Ein Querungsbauwerk ist nicht vorhanden. Die Kaiflächen 
südlich des Stadthafen 1 unterliegen der Hafenverordnung. Eine öffentliche Begehbarkeit ist damit 
derzeit untersagt. Mit der Neugestaltung der Kaiflächen auf der Hafensüdseite wird die 
Hafenverordnung angepasst und die Flächen  entsprechend ihrer künftigen Nutzung öffentlich 
gewidmet. 
 
Veränderungen in den gewachsenen Wohnbereichen des Hansa- und Herz-Jesu-Viertels werden im 
Rahmen des Zukunftsprozesses Münster 20|30|50 aufgegriffen. Mitte 2018  ist ein 
Zukunftsspaziergang von Akteuren aus dem Viertel (organisiert von B -Side und L ulu Banal) mit 
Verwaltung und Politik durchgeführt worden. Im Mittelpunkt standen die Themen „Vielfalt“, „Offene 
Räume“, „Aufwertung/Verdrängungsdruck“ und die Rolle von B -Side/Hill-Speicher für das Quartier. 
Ein Ergebnis des Zukunftsspaziergangs war  auch, dass die Verwaltung gemeinsam mit den 
Quartiersakteuren die Eckpunkte für einen erneuten „Hafendialog“ konzipiert. 
Darüber hinaus ist im Zukunftsprozess 20|30|50 herausarbeitet worden, dass sich als ein Leitthema 
für das Integrierte Stadtentwicklungskonze pt Münster 2030 die Beschäftigung mit der „Inneren 
Stadt“ anbietet. Dies s chließt ausdrücklich das Hansa - und das Hafen-Viertel und die 
Hafenentwicklung mit ein. Hier besteht z.B.  die Möglichkeit, diese Thematik auf einem Stadtforum 
zu diskutieren und ents prechend fachlich zu vertiefen. Damit könnte die Entwicklung des Hansa- 
und Hafen-Viertels im Kontext der „Inneren Stadt “ im Hinblick auf das Zieljahr 2030 bearbeitet 
werden. 
 
5. Denkmalschutz / Hafentypische Elemente 
Im Plangebiet befinden sich 3 Denkmäler : die ehem. Feuerwache, der Verlagsspeicher und das 
Ensemble Rhenus- / Flechtheimspeicher (Wolfgang-Borchardt-Theater). 
Es wurde und wird jedoch darauf geachtet, dass Gebäude und Objekte der ehem. industriellen 
Hafennutzung weiterhin bestehen bleiben. Neben der Sicherung der o.g. geschützten Gebäude sind 
weitere ehem. Lager- und Speichergebäude in eine neue Nutzung überführt worden.  
Ebenso wurde bei der öffentlichen Freiflächengestaltung auf den Erhalt hafentypischer Elemente 
(Schienenanlagen, Elevator) gea chtet sowie robuste Materialien bei neuen An lagen, wie z.B. der 
öffentlichen Wegefläche entlang des „Kreativkais“, wieder verwendet, um hiermit an die ehem. 
industrielle Nutzung zu erinnern.  
Im Jahr 2001 wurde eine Bestandsaufnahme „Hafentypischer Elemente“ erstellt. 
Das Gemeinschaftsprojekt der B -Side und des Rudervereins Münster von 1882 e.V. (RVM) soll in 
einem der zentralen Objekte dieser Bestandsaufnahme realisiert werden. Es ist das Objekt am „Am 
Mittelhafen 42“ auf der Südseite des Stadthafen 1  und ist ein giebelständiges Ensemble von zwei 
Lagergebäuden aus den 1930´er Jahren.  Durch die Umnutzung werden diese Gebäude dauerhaft 
gesichert und nun für eine in Teilen öffentliche Nutzung vorbereitet. 
Die Maßnahme unterstützt hiermit die Ziele sowohl der S anierungssatzung als auch des aus dem 
Hafenforum entwickelten Masterplan Stadthäfen Münster.

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6. Ziele und Maßnahmen für die Teilräume 
6.1. Teilbereich nördlich Stadthafen 1 
6.1.1. Hafencenter 
Gem. den Zielen des vom Rat der Stadt Münster (zuletzt im März 2018) beschlossenen Zentren- 
und Einzelhandelskonzeptes und des Masterplans Stadthäfen ist in der Nachbarschaft der ehem. 
OSMO-Hallen, im Bereich des Hansaringes (ehem. Holzbetrieb Wehmeyer) auf einer ca. 2 ha 
großen Fläche ein multifunktionales  Zentrum u.a. mit großflächigem Einzelhandel vorgesehen. 
Ergänzend sind kleinteilige Einzelhandelsnutzungen, Dienstleistungs - und Wohnnutzungen 
projektiert. 
In einer Tiefgarage sollen über 200 öffentliche Stellplätze durch d ie städtische Tochtergesellschaft 
WBI (Westfälische Bauindustrie) angeboten werden. Dem starken Parksuchverkehr im Quartier wird 
durch die öffentliche Tiefgarage somit ein Angebot geschaffen.  
Die Maßnahme verknüpft die bestehenden Strukturen des Hansa -Viertels mit den neuen Strukturen 
auf dem Gelände der ehem. OSMO-Hallen.  
Die Arbeiten für die Gesamtmaßnahme wurden durch den Investor bereits begonnen. Rechtliche 
Grundlage hierfür ist die erteilte Baugenehmigung.  
Durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerich tes Münster wurde die planungsrechtliche Grundlage, 
der Bebauungsplan Nr. 535 allerdings aufgehoben. Eine Heilung des Bebauungsplanes wird 
angestrebt.  
 
6.1.2. Ehem. OSMO-Hallen, Neuhafen 
Auf den ca. 3 ha großen Flächen der ehem. OSMO-Hallen ist ein verdichtetes urbanes Quartier mit 
Dienstleistungs- und Wohnnutzung vorgesehen. Hier sollen ca.  bis zu 600 neue Wohnungen in 
unterschiedlichsten Typen entstehen . Ein Anteil von bis zu 30 % soll dem geförderten 
Wohnungsbau vorbehalten werden. Zudem sind umfangreiche Hotelnutzungen vorgesehen. Ein Teil 
der ehem. OSMO-Hallen wird rekonstruiert und soll gastronomisch genutzt werden . 
Für Teilbereiche wurden städtebauliche und architektonische Wettbewerbe durchgeführt. Bis zu 15-
geschossige Gebäude werden hier – an der Einmündung des Stadthafen 1 in den Dortmund -Ems-
Kanal – städtebauliche Akzente setzen und die besondere städtebauliche Lage akzentuieren.  
Durch die  geplante Entwicklung wird die Barrierew irkung der ehem. gewerblichen Nutzung 
aufgehoben. Direkte Wegeverbindungen zwischen dem Stadthafen 1, dem Hansa- bzw. Herz-Jesu-
Viertel und dem Hafencenter werden möglich sein. Die Promenade auf der Kaifläche wird im 
Rahmen der Entwicklung bis zum Dortmund-Ems-Kanal durchgebunden.  
Dieser Stadtbaustein verknüpft die bisher rein gewerblichen Strukturen des Kreativkais mit den 
Wohnstrukturen des  Hansa- und Herz -Jesu-Viertels und schafft neue Raumbezüge und 
Verbindungen. Im Rahmen der projektierten Wohnnutzung werden auch die erforderlichen Plätze 
für die Kindertagesbetreuung realisiert. Der Kinderspielplatz nördlich der Schillerstraßen-Brücke soll 
in Folge der Maßnahme erweitert und saniert werden.

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6.2. Teilbereich südlich Stadthafen 1 
6.2.1. Nicht störendes Gewerbe an der Kaifläche 
 
Entlang der Kaifläche ist  bereits eine Entwicklung mit nicht -störendem Gewerbe gestartet. Im 
Gegensatz zum gegenüberliegenden Kreativkai  sind hier keine eigenständigen, bzw. nur der 
Hauptnutzung untergeordnete gastronomische Nutzungen vorgesehen. Das Gewerbe s oll sich 
zusammensetzen aus klassischer Büronutzung, nicht -störender Produktion  bzw. Herstellung  und 
Ausstellung. Zwei bereits entstandene Bürogebäude u nd die Ansiedlung einer Bio -Käserei 
bekräftigen die Zukunftsfähigkeit  der Entwicklungsziele für diesen Bereich. Absehbar ist zudem die 
Ansiedlung einer Bio-Bäckerei.  
Mit dem Umbau des denkmalgeschützten Rhenus-/Flechtheim-Speicherensembles und der 
Nutzung durch das Wolfgang -Borchardt-Theater wurde das Quartier bereits mit weiterer  
Kulturnutzung bereichert.  
Die Realisierung des Speicher 42 (sh. Pkt. 6.2.2.) mit dem Kulturzentrum der B -Side und d em 
Ruderverein Münster von 1882 e.V.  sollen das breit gefächerte Nutzungsspektrum für diesen 
Stadtraum bereichern.  
Die Sicherung der o.g. perspektivischen Nutzungen soll über den  in der Aufstellung befindlichen 
Bebauungsplan Nr. 541 I  erfolgen. Es ist zu gewährleisten, dass die unter 6.1.2. genannten 
Entwicklungsziele (Wohnnutzung im Bereich der ehem. OSMO -Halle) durch die südlich des 
Stadthafen 1 erfolgten und projektierten Entwicklungen nicht gefährdet werden. 
 
6.2.2. Speicher 42 – B- Side / Ruderverein Münster von 1882 e.V.  
 
Zu den unter 6.2.1. genannten Realisierungszielen gehört auch das Projekt des Speicher 42 mit den 
projektieren Nutzungen der B-Side und des Rudervereins Münster von 1882 e.V.. 
Der Ursprung des Projekts „B -Side“ lässt sich auf Impulse aus dem Jahr 2010 zurückführen. Zu 
diesem Zeitpunkt waren in den Obergeschossen des Hill -Speichers, am Münsteraner Hafen, 
mehrere Kreative zur Z wischennutzung eingemietet. Das zunächst leer stehende Erdgeschoss 
entwickelte sich über die folgenden Jahre zu einem Freiraum für Kultur, Kunst, Musik, Theater, 
Performance, Begegnungen und Austausch. Die lokale freie Szene begann, den Ort mit einem 
selbst organisierten und improvisierten Mix an Kunstformen zu prägen. Der raue, unfertige Charme 
des Speichergebäudes ermöglichte eine Kunst zum Erfahren und Erleben. Dies legte den 
Grundstein dafür, dass ein stetig wachsender Personenkreis das alte Speichergeb äude ins Herz 
schloss.  
Aktuell geht es darum, diesen Geist der Pionierzeit in eine moderne, stabile und nachhaltige Form 
zu überführen. Es soll ein sozio -kulturelles Quartierszentrum in Trägerschaft einer gGmbH 
entstehen. Mit öffentlichen Räumen für die s ich teils überschneidenden Bereiche Sozio -Kultur, 
Musik, darstellende & bildende Künste, Stadtentwicklung, bürgerschaftliche Partizipation, 
Lebensweise & Ernährung sowie Bildung. In ein Raumprogramm übersetzt bedeuten diese Anliegen 
die Einrichtung eines Q uartierwohnzimmers mit integrierten Bereichen für Ausstellungen, 
Gastronomie, ein Veranstaltungsraum, ein Bewegungsraum, mehrere Gruppenräume und eine 
offene Stadtteilwerkstatt. Neben einem Coworki ng-Space für SozialunternehmerI nnen sollen

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zusätzlich mögli chst g ünstige Werkräume für KünstlerI nnen und die Kreativwirtschaft geschaffen 
werden, sowie Büros für soz iale und gemeinwohlorientierte Initiativen und Proberäume für 
MusikerInnen. Auf diese Weise soll ein selbstverwalteter sozialer gemeinnützig und sich selbst-
tragender Ort entstehen. Das Projekt ist u.a. eine Reaktion auf die negativen Auswirkungen der 
Aufwertungsprozesse am Stadthafen I und im Hansa -Viertel. Seit geraumer Zeit wird deutlich und 
sichtbar, wie v.a. kleinere, selbstständige und lokal geprä gte Strukturen der Kultur - und 
Kreativszene am Stadthafen I verdrängt wurden und weiter verdrängt werden.  
Aus der Mischung von gewerblichen und kreativwirtschaftlichen Akteuren mit sozio -kulturellen 
Nutzungen, wie z.B. Vereine, Initiativen, Nichtregierungsorganisationen ( NROs) und soziales 
Unternehmertum, ergibt sich ein gesamtgesellschaftlicher Anspruch. Di e B -Side soll nicht nur 
Freiräume für die MieterInnen bieten. Die vielfältigen Nutzungsansprüche aus Arbeit, Kultur und 
Sozialem sind die  strukturellen Lei tplanken einer sich entwickelnden Hauskultur, die eine 
Transformation hin  zu einer ökologisch, ökonomis ch und sozial nachhaltigen Wirtschaftsweise 
anstrebt. So soll die B -Side zum Katalysator des gesellschaftlichen Wandels werden; mit ein em 
unmittelbaren Einfluss auf die Stadtgesellschaft und -entwicklung. Sie soll ein aktives und 
produktives Zusammenleben im Quartier fördern und Antworten auf die Frage finden, wie in Zukunft 
im urbanen Raum gelebt und gearbeitet werden kann. Damit kann di e B -Side den Wunsch der 
beteiligten BürgerInnen erfüllen, die in der Bilanz des Hafenforums festgehalten wurde: am Südkai 
ein „sozio-kulturelles Zentrum, kreatives, ökologisches [und] innovatives Gewerbe“ zu schaffen. Das 
Haus soll Raum dafür bieten, neue Ideen zu diskutieren , aber noch viel mehr neue Formen des 
urbanen Lebens und Arbeitens praktisch zu erproben. Die B -Side soll Raum für Experimente und 
Projekte schaffen und in der Auseinandersetzung mit den lokalen Bedürfnissen und Ressourcen 
dynamisch wachsen und sich stetig weiter entwickeln. Ihre Genese und bereits etablierte Tradition 
als basisdemokratisches Bottom -Up-Projekt, das seine Wurzeln im Hafen - und Hansa-Viertel hat, 
schafft die dafür notwendige Grundlage. Diese angestrebten Synergien aus Arbe iten, Kultur und 
Stadtentwicklung bilden das Alleinstellungsmerkmal der B -Side innerhalb der Kultu rlandschaft 
Münsters: ein Gewächshaus der Ideen, das bewusst versucht , wichtige urbane Zukunftsthemen 
unter einem Dach zu vereinen. 
Die B-Side soll Teile des Erdgeschosses und die Obergeschosse des Speichers 42 nutzen.  
 
Die überwiegenden Teile des Erdgeschosses des Speicher s 42 sind für die Nutzung durch den 
Ruderverein Münster von 1882 e.V. (RVM) vorgesehen. Der Verein betreibt den Rudersport sowohl 
im Breitensport als auch sehr erfolgreich im Leistungssport. Der derzeitige Standort des RVM an der 
Bennostraße nördlich des Geltungsbereiches des Integrierten Handlungskonzeptes soll zu einem 
Wohnstandort im Herz -Jesu-Viertel entwickelt werden und somit zu der  in der Stadt Münster 
dringend benötigten Wohnraumversorgung im Innenstadtbereich beitragen. Der RVM wird durch 
diesen Umzug zum Einen hiermit den  wohnungsstrukturellen Erfordernissen der Stadt Münster 
entgegenkommen und zum Ander en sein eigenes Profil an diesem neuen  prominenten Standort 
stärken können.  
Der Speicher 42 wird durch die räumliche Bündelung von sozio-kultureller Nutzung durch die B-Side 
und der sportlichen Vereinsnutzung durch den RVM die Zielsetzung einer möglichst kleinteiligen

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Struktur mit größtmöglicher Nutzungsvielfalt in einem wichtigen Teilbereich der Hafenentwicklung 
positiv befördern.   
 
6.2.3. Freiflächengestaltung Hafensüdseite 
 
Die bislang gewerblich -industriell genutzten Kaiflächen südlich des Stadthafen 1  sollen gem. den 
Zielen des Masterplans Stadthäfen öffentlich zugänglich  und nutzbar gemacht werden. Neben der 
planungsrechtlichen Sicherung der öffentlichen Nutzung und der Anpassung der Hafenverordnung  
ist die bauliche Umgestaltung und Aufwertung der Flä chen erforderlich. Die Kaifläch e soll ein 
Fußgängerbereich werden, auf dem Radfahren erlaubt ist  und der besondere Aufenthaltsqualität 
(z.B. über die vorgesehenen Holzpodeste und Sitzgelegenheiten) bietet. 
Hierzu wurde zusammen mit den Stadtwerken Münster GmbH, als Grundstückseigentümer, eine 
Mehrfachbeauftragung an 6 Büros für Freiflächenplanung durchgeführt.    
Der ausgewählte Entwurf des Büros Scape Landschaftsarchitekten besticht durch einen 
zurückhaltenden Einsatz von Gestaltungselementen.   
Ehem. industrielle Elemente  (wie z.B. Schienenanlagen, Kran und Silos) werden durch den Entwurf 
berücksichtigt. Einfache Materialien wie Betonstein oder Ortbeton werden die neue Oberfläche 
bilden. Die Möblierungselemente wie Sitzbänke und die Beleuchtung erinnern durch ihre Gestaltung 
an die ehem. Hafennutzung.  
Zwei Holzpodeste, die über die Wasserkante des Stadthafen 1 ragen, laden zum Verweilen ein.  
Für Sondernutzungen mit öffentlichem Interesse können Teile der ehem. Kaifläche als temporäre 
Eventflächen zur Verfügung stehen. 
 
6.2.4. Hafentypische Elemente 
Die bereits o. g. hafentypischen Elemente werden alle  erhalten. Die Schienenelemente im Bereich 
der südlichen Kaifläche sind in der o.g. Freiflächengestaltung als Platzelement integriert. 
Als hochbauliche Elemente sind noch  
 2 Siloanlagen aus Beton von 1972 
 1 Krananlage (ehem. Rhenuskran) von 1969 
 1 Krananlage (ehem. Weberkran) von 1962 am Parallelhafen  
vorhanden. Es ist vorgesehen, diese Elemente als prägende Zeugnisse des ehem. 
Hafenumschlages in ihrem jetzige n Erhaltungszustand  zu sichern  und ggf., sofern notwendig, zu 
sanieren.   
 
6.2.5. Ausbau Dortmund - Ems - Kanal 
Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes führt seit 2012 den Ausbau des Dortmund – 
Ems – Kanals auf der Stadtstrecke Münster durch. Diese Maßnahm e betrifft das Pla ngebiet im 
östlichen Bereich, im Bereich des jetzigen Parallelhafens. Die hier liegenden Grundstücke werden 
während der Bauphase als Baufeld genutzt.  
In den Jahren 2020 -2021 ist gem. der Zeitplanung des Wasser - und Schifffahrtsamtes Rheine vom 
Juli  201 6 der  Ausbau des betreffenden südlichen Streckenabschnittes geplant. Im Zuge dessen

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wird im Bereich des jetzigen Parallelhafens die Spundwand um 9 m nach Westen versetzt. Dieser  
aufgeweitete Bereich wird zukünftig als Liegefläche für Binnenschiffe dienen.  
Die Planung ist abgestimmt (Planfeststellungsbeschluss) und im Zielkonzept  Masterplan 
Stadthäfen bereits berücksichtigt. Sie beeinträchtigt die geplante Entwicklung nicht.  
 
6.2.6. Erschließungsspange zwischen Stadthafen 1 und Stadthafen 2 
 
Um die verkehrliche Vernetzung zwischen dem Stadthafen 1 und den Stadthafen 2 zu verbessern 
und die bisher notwendige Kreuzung des vielfrequentierten Albersloher Weges zu umgehen, ist eine 
unmittelbare Erschließungsspange zwischen diesen beiden Hafenbereic hen vorgesehen.  Der 
Ausbau des Albersloher Weges hat eine entsprechende Option baulich bereits berücksichtigt. Die 
Bauausführung des Albersloher Weges erlaubt die avisierte Erschließungsspange als Unterführung 
durch das Rampenbauwerk der Brücke hindurchzuführen.  
Die planungsrechtliche Sicherung soll über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 541 I erfolgen.

Beratungsverlauf (4)

04.10.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 5.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.10.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.10.2018 Rat
TOP 15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (14)

  • Dortmunder Straße
  • Soester Straße
  • Schillerstraße
  • Hafenstraße
  • Bennostraße
  • Albersloher Weg
  • Hansaring
  • Hafenplatz
  • Am Hawerkamp
  • Theodor-Scheiwe-Straße
  • Umgehungsstraße
  • Am Mittelhafen 42
  • Promenade
  • Hansaplatz

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Details

Aktenzeichen
V/0827/2018
Typ
Vorlagen
Datum
11.09.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37