V/0463/2010
39. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung - Bebauungsplan Nr. 535 - Beschluss zur Aufstellung
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Beschlussvorlage
8570 Zeichen
V/0463/2010
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
1. 39. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster im Stadtbezirk
Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße
Beschluss zur Änderung
2. Bebauungsplan Nr. 535: Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße
Beschluss zur Aufstellung
Beratungsfolge
29.06.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
30.06.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
07.07.2010 Hauptausschuss Vorberatung
07.07.2010 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan ist gem. §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch
(BauGB) im Bereich Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße zu ändern.
2. Für den Bereich Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße ist gemäß § 2 (1)
Baugesetzbuch (BauGB) ein vorhabenbezogener bzw. vertragsgebundener Bebauungsplan
zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflä-
chen und der Verkehrsflächen aufzustellen.
Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke:
Gemarkung Münster
Flur 147:
Flurstücke 345-350, 352, 354, 356, 360, 361, 364, 367-370, 372-374, 527-530, 532-535, 623-
628, 712, 722, 724-727, 735-738, 809, 812-814, 866, 896-898,
Flur 148:
Flurstück 601
Teile der Flurstücke 609, 647
II. Kosten/Folgekosten
Durch den Beschluss zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster
keine Kosten und keine Folgekosten.
Vorlagen-Nr.:
V/0463/2010
Auskunft erteilt:
Herr Krause / Herr Husmann
Ruf:
492 61 20 / 492 61 94
E-Mail:
Husmann@stadt-muenster.de
Datum:
15.06.2010
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0463/2010
Begründung:
Entsprechend den bereits im Jahre 2004 beschlossenen Zielaussagen des Masterplans Stadthä-
fen Münster ist im Zusammenhang mit und als ein we sentlicher Baustein der beabsichtigten Um-
strukturierungen des Gesamtbereiches der Münsteraner Stadthäfen die Ansiedlung von großflä-
chigen Einzelhandelsangeboten auf einer Teilfläche südlich des Hansaringes, östlich der Dort-
munder Straße, nördlich des Hafenweges, westlich des ehemaligen Werksgeländes der Firma
OSMO, geplant.
Die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsnutzungen mit zentrenrelevanten Sortimenten ist ge-
mäß § 24 a Landesentwicklungsprogramm (LEPro) NRW nur in zentralen Versorgungsbereichen
möglich, die in einem Zentren- bzw. Einzelhandelskonzept ausgewiesen sind.
Im vom Rat im Februar 2009 beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Müns-
ter ist der Bereich südlich Hansaring, östlich Dortmunder Straße, nördlich Hafenweg, westlich
ehemaliges OSMO-Gelände als zentraler Versorgungsbereich festgelegt worden. Zielsetzung die-
ser Festlegung ist die Ausgestaltung dieses zentralen Versorgungsbereiches zu einem in die Sied-
lungsstrukturen der östlichen Münsteraner Innenstadt integrierten, modernen und attraktiven
Stadtbereichszentrum mit mittelzentraler Versorgungsfunktion. Der künftige Angebotsschwerpunkt
soll daher u. a. auf der Ansiedlung großflächiger nahversorgungsrelevanter Angebote liegen. Eine
zukunftsfähige Neuaufstellung von Versorgungsangeboten in diesem Stadtquartier ist planerisch
erwünscht.
1
Das Vorhaben wird ergänzt um Büro- und Wohnnutzung in den Obergeschossen. Die Eingangssi-
tuation zum Hansaring soll durch ein siebengeschossiges Büro- und Geschäftshaus hervorgeho-
ben werden, an das entlang des Hansaringes und in das Grundstück hineinlaufend zwei vierge-
schossige Flügel für Büro- und Wohnnutzungen angeschlossen werden. Die Flächen verteilen sich
auf Wohnen mit rund 3.300 m² und Büros mit rund 2.400 m².
Das unmittelbare Umfeld des Projektstandortes ist durch vorhandene, in großen Teilen jedoch
auch bereits aufgegebene Gewerbenutzungen sowie durch gemischte Nutzungen und Wohnnut-
zungen entlang des Hansaringes geprägt. Der Vorhabenstandort selbst besteht aktuell überwie-
gend aus brachgefallenen Gewerbeflächen der ehemaligen Holzhandlung Wehmeyer, daran an-
grenzende Flächen eines Postverteilzentrums der Deutschen Post AG sowie einer sich noch in
Betrieb befindlichen Tankstelle am Hansaring.
Die Erschließung des Projektstandortes erfolgt derzeit primär über den Hansaring, wo mit einem
Lebensmittel-Discounter und mehreren kleinteiligen Einzelhandels- und Dienstleistungsangeboten
bereits diverse zentrenprägende Nutzungen vorhanden sind. Ferner befindet sich auch ein Le-
bensmittel-Vollsortimenter in räumlicher Nachbarsc haft des Projektstandortes nördlich des Hansa-
ringes, jedoch außerhalb des o. a., im Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Münster fest-
gelegten, zentralen Versorgungsbereiches.
Für den Vorhabenstandort bestehen auf Seiten eines Investors konkrete Planungen zur Ansied-
lung eines Verbrauchermarktes mit einer Verkaufsfläche von insgesamt rund 3.000 m² sowie eines
Lebensmitteldiscounters mit einer Gesamtverkaufsfläche von rund 1.000 m². Von diesen vorgese-
henen Gesamtverkaufsflächen für die Lebensmittelmärkte entfallen üblicherweise rund 80 % auf
das zentren- bzw. nahversorgungsrelevante Hauptsortiment Nahrungs- und Genussmittel. Das
übrige vom Investor geplante Einzelhandelsangebot umfasst einen Getränkemarkt mit rund 600 m²
Verkaufsfläche, Waren aus dem Bereich Gesundheit und Körperpflege sowie weitere Non-Food-
Artikel (z. B. Bekleidung, Schuhe, Lederwaren).
1 siehe Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Münster, 2009: Kap. 7.2 „Funktionsbestimmung zentra-
ler Versorgungsbereiche“, Seite 37 ff., Kap. 7.3 „Zukünftiges Z entrensystem“, Seite 47 ff. sowie Anhang
„Steckbriefe: Ansiedlungsräume für den Einzelhandel“, Seite 70 f. und Seite 84 f.
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V/0463/2010
Zum Nachweis der städtebaulichen Verträglichkeit ist im Auftrag des Investors eine Wirkungsana-
lyse gutachterlich erarbeitet worden. Das Gutachten und die darin enthaltenen Empfehlungen zur
Umsetzung der Projektplanung sind eine wesentliche Abwägungsgrundlage für die weiteren, erfor-
derlichen bauleitplanerischen Verfahrensschritte.
Aufgrund der sensiblen stadträumlichen Lage zwischen Hafenweg und Hansaring sowie zum un-
mittelbar östlich angrenzenden Umstrukturierungsbereich des ehemaligen Werksgeländes der
Firma OSMO wird auch für die am Standort anzusiedelnden Einzelhandelsnutzungen eine hohe
städtebauliche Qualität angestrebt, die sich deutlich vom Erscheinungsbild von Einkaufszentren in
Gewerbegebieten abheben soll.
Ein neues Angebot für ein gebündeltes „Parken im Quartier“ im räumlich-funktionalen Zusammen-
hang mit den vom Investor für das Einzelhandelsprojekt geplanten Stellplätzen soll zudem das
angrenzende Umfeld - insbesondere entlang des Hafenweges sowie die benachbarten, dicht be-
wohnten Wohnquartiere nördlich des Hansaringes und östlich der Schillerstraße - von störendem
Parksuchverkehr entlasten. Neben der Schaffung von 200 ebenerdigen Stellplätzen und mehreren
hundert Fahrradstellplätzen sollen im ersten Untergeschoss weitere 350 Stellplätze für die Allge-
meinheit und für ständige Nutzer geschaffen werden.
Der aktuelle Projektstand wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwick-
lung, Verkehr und Wirtschaft am 02.06.2010 öffentlich vorgestellt. Darauf hin hat der Ausschuss
die Verwaltung beauftragt, das Verfahren mit einem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungs-
plan einzuleiten.
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 535 erfasst neben dem reinen Projektstandort
auch die umliegenden Grundstücke bis zu den umgebenden öffentlichen Straßen (s. Anlage). Die
endgültige (Fein-) Abgrenzung des Bebauungsplangebietes wird sich dann im nächsten Schritt im
Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes ergeben und sich an dessen inhaltlich-
funktionalen und abwägungsrelevanten Inhalten orientieren.
Der aufzustellende Bebauungsplan überplant z. T. den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
401 „Stadthafen I / Albersloher Weg“. Der neue Bebauungsplan tritt mit seiner Rechtskraft in den
überlagerten Bereichen an die Stelle des bisherigen Planungsrechtes.
Die Realisierung der vorstehenden Planungsziele erfordert neben der Aufstellung des Bebauungs-
planes auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes (Beschlussvorschlag 1).
i. V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen:
Plangebiet
V-0463-2010-Anlage-Plangebiet
158 Zeichen
Anlage zur Vorlage Nr. V/0463/2010 Bebauungsplan Nr. 535 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Plangebiet Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (5)
- Schillerstraße
- Dortmunder Straße
- Hafenweg
- Hansaring
- Albersloher Weg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0463/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.06.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37