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V/0463/2010

39. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung - Bebauungsplan Nr. 535 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 08.06.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.07.2010, TOP 24.1.1

Beschlussvorlage

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V-0463-2010-Anlage-Plangebiet

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Beschlussvorlage

8570 Zeichen

V/0463/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. 39. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster im Stadtbezirk 
Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße 
Beschluss zur Änderung 
2. Bebauungsplan Nr. 535: Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.06.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
30.06.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
07.07.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
07.07.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan ist gem. §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch 
(BauGB) im Bereich Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße zu ändern.  
 
2. Für den Bereich Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße ist gemäß § 2 (1) 
Baugesetzbuch (BauGB) ein vorhabenbezogener bzw. vertragsgebundener Bebauungsplan 
zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflä-
chen und der Verkehrsflächen aufzustellen. 
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke: 
 
Gemarkung Münster 
 
Flur 147: 
Flurstücke 345-350, 352, 354, 356, 360, 361, 364, 367-370, 372-374, 527-530, 532-535, 623-
628, 712, 722, 724-727, 735-738, 809, 812-814, 866, 896-898,  
 
Flur 148: 
Flurstück 601 
Teile der Flurstücke 609, 647 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Durch den Beschluss zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster 
keine Kosten und keine Folgekosten. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0463/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 20 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.06.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0463/2010 
 
 
Begründung: 
Entsprechend den bereits im Jahre 2004 beschlossenen Zielaussagen des Masterplans Stadthä-
fen Münster ist im Zusammenhang mit und als ein we sentlicher Baustein der beabsichtigten Um-
strukturierungen des Gesamtbereiches der Münsteraner Stadthäfen die Ansiedlung von großflä-
chigen Einzelhandelsangeboten auf einer Teilfläche südlich des Hansaringes, östlich der Dort-
munder Straße, nördlich des Hafenweges, westlich des ehemaligen Werksgeländes der Firma 
OSMO, geplant. 
 
Die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsnutzungen mit zentrenrelevanten Sortimenten ist ge-
mäß § 24 a Landesentwicklungsprogramm (LEPro) NRW nur in zentralen Versorgungsbereichen 
möglich, die in einem Zentren- bzw. Einzelhandelskonzept ausgewiesen sind. 
 
Im vom Rat im Februar 2009 beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Müns-
ter ist der Bereich südlich Hansaring, östlich Dortmunder Straße, nördlich Hafenweg, westlich 
ehemaliges OSMO-Gelände als zentraler Versorgungsbereich festgelegt worden. Zielsetzung die-
ser Festlegung ist die Ausgestaltung dieses zentralen Versorgungsbereiches zu einem in die Sied-
lungsstrukturen der östlichen Münsteraner Innenstadt integrierten, modernen und attraktiven 
Stadtbereichszentrum mit mittelzentraler Versorgungsfunktion. Der künftige Angebotsschwerpunkt 
soll daher u. a. auf der Ansiedlung großflächiger nahversorgungsrelevanter Angebote liegen. Eine 
zukunftsfähige Neuaufstellung von Versorgungsangeboten in diesem Stadtquartier ist planerisch 
erwünscht.
 1 
 
Das Vorhaben wird ergänzt um Büro- und Wohnnutzung in den Obergeschossen. Die Eingangssi-
tuation zum Hansaring soll durch ein siebengeschossiges Büro- und Geschäftshaus hervorgeho-
ben werden, an das entlang des Hansaringes und in das Grundstück hineinlaufend zwei vierge-
schossige Flügel für Büro- und Wohnnutzungen angeschlossen werden. Die Flächen verteilen sich 
auf Wohnen mit rund 3.300 m² und Büros mit rund 2.400 m². 
 
Das unmittelbare Umfeld des Projektstandortes ist durch vorhandene, in großen Teilen jedoch 
auch bereits aufgegebene Gewerbenutzungen sowie durch gemischte Nutzungen und Wohnnut-
zungen entlang des Hansaringes geprägt. Der Vorhabenstandort selbst besteht aktuell überwie-
gend aus brachgefallenen Gewerbeflächen der ehemaligen Holzhandlung Wehmeyer, daran an-
grenzende Flächen eines Postverteilzentrums der Deutschen Post AG sowie einer sich noch in 
Betrieb befindlichen Tankstelle am Hansaring.  
 
Die Erschließung des Projektstandortes erfolgt derzeit primär über den Hansaring, wo mit einem 
Lebensmittel-Discounter und mehreren kleinteiligen Einzelhandels- und Dienstleistungsangeboten 
bereits diverse zentrenprägende Nutzungen vorhanden sind. Ferner befindet sich auch ein Le-
bensmittel-Vollsortimenter in räumlicher Nachbarsc haft des Projektstandortes nördlich des Hansa-
ringes, jedoch außerhalb des o. a., im Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Münster fest-
gelegten, zentralen Versorgungsbereiches.  
 
Für den Vorhabenstandort bestehen auf Seiten eines Investors konkrete Planungen zur Ansied-
lung eines Verbrauchermarktes mit einer Verkaufsfläche von insgesamt rund 3.000 m² sowie eines 
Lebensmitteldiscounters mit einer Gesamtverkaufsfläche von rund 1.000 m². Von diesen vorgese-
henen Gesamtverkaufsflächen für die Lebensmittelmärkte entfallen üblicherweise rund 80 % auf 
das zentren- bzw. nahversorgungsrelevante Hauptsortiment Nahrungs- und Genussmittel. Das 
übrige vom Investor geplante Einzelhandelsangebot umfasst einen Getränkemarkt mit rund 600 m² 
Verkaufsfläche, Waren aus dem Bereich Gesundheit und Körperpflege sowie weitere Non-Food-
Artikel (z. B. Bekleidung, Schuhe, Lederwaren). 
                                                
 
1 siehe Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Münster, 2009: Kap. 7.2 „Funktionsbestimmung zentra-
ler Versorgungsbereiche“, Seite 37 ff., Kap. 7.3 „Zukünftiges Z entrensystem“, Seite 47 ff. sowie Anhang 
„Steckbriefe: Ansiedlungsräume für den Einzelhandel“, Seite 70 f. und Seite 84 f.

- 3 - 
V/0463/2010 
 
Zum Nachweis der städtebaulichen Verträglichkeit ist im Auftrag des Investors eine Wirkungsana-
lyse gutachterlich erarbeitet worden. Das Gutachten und die darin enthaltenen Empfehlungen zur 
Umsetzung der Projektplanung sind eine wesentliche Abwägungsgrundlage für die weiteren, erfor-
derlichen bauleitplanerischen Verfahrensschritte. 
 
Aufgrund der sensiblen stadträumlichen Lage zwischen Hafenweg und Hansaring sowie zum un-
mittelbar östlich angrenzenden Umstrukturierungsbereich des ehemaligen Werksgeländes der 
Firma OSMO wird auch für die am Standort anzusiedelnden Einzelhandelsnutzungen eine hohe 
städtebauliche Qualität angestrebt, die sich deutlich vom Erscheinungsbild von Einkaufszentren in 
Gewerbegebieten abheben soll.  
 
Ein neues Angebot für ein gebündeltes „Parken im Quartier“ im räumlich-funktionalen Zusammen-
hang mit den vom Investor für das Einzelhandelsprojekt geplanten Stellplätzen soll zudem das 
angrenzende Umfeld - insbesondere entlang des Hafenweges sowie die benachbarten, dicht be-
wohnten Wohnquartiere nördlich des Hansaringes und östlich der Schillerstraße - von störendem 
Parksuchverkehr entlasten. Neben der Schaffung von 200 ebenerdigen Stellplätzen und mehreren 
hundert Fahrradstellplätzen sollen im ersten Untergeschoss weitere 350 Stellplätze für die Allge-
meinheit und für ständige Nutzer geschaffen werden.  
 
 
Der aktuelle Projektstand wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwick-
lung, Verkehr und Wirtschaft am 02.06.2010 öffentlich vorgestellt. Darauf hin hat der Ausschuss 
die Verwaltung beauftragt, das Verfahren mit einem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungs-
plan einzuleiten. 
 
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 535 erfasst neben dem reinen Projektstandort 
auch die umliegenden Grundstücke bis zu den umgebenden öffentlichen Straßen (s. Anlage). Die 
endgültige (Fein-) Abgrenzung des Bebauungsplangebietes wird sich dann im nächsten Schritt im 
Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes ergeben und sich an dessen inhaltlich-
funktionalen und abwägungsrelevanten Inhalten orientieren. 
 
Der aufzustellende Bebauungsplan überplant z. T. den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 
401 „Stadthafen I / Albersloher Weg“. Der neue Bebauungsplan tritt mit seiner Rechtskraft in den 
überlagerten Bereichen an die Stelle des bisherigen Planungsrechtes. 
 
Die Realisierung der vorstehenden Planungsziele erfordert neben der Aufstellung des Bebauungs-
planes auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes (Beschlussvorschlag 1). 
 
 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Plangebiet

V-0463-2010-Anlage-Plangebiet

158 Zeichen

Anlage 
zur Vorlage Nr. V/0463/2010 
Bebauungsplan Nr. 535 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Plangebiet Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER

Beratungsverlauf (4)

29.06.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
30.06.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
07.07.2010 Hauptausschuss
TOP 22.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
07.07.2010 Rat
TOP 24.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Schillerstraße
  • Dortmunder Straße
  • Hafenweg
  • Hansaring
  • Albersloher Weg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0463/2010
Typ
Vorlagen
Datum
08.06.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37