V/0693/2020
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Anlage A
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Anlage A zur V/0693/2020 Kurzüberblick Mit der Vorlage soll das Bebauungsplanverfahren für das projektierte Gebäude am Standort der ehemaligen Eissporthalle an der Steinfurter Straße eingeleitet werden (vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 409 „Technologiepark Steinfurter Straße“). Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Bebauungsplan-Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein präg- nantes Gebäude geschaffen werden, das mit seinem Co-Working- / Co-Living-Konzept den Auf- takt als Bestandteil des Wissensquartiers bildet. Durch das Vorhaben wird die Bedeutung Müns- ters als Oberzentrum gestärkt und die Forschungs- und Dienstleistungsfunktion betont. Mit dem Vorhaben werden die Leitorientierungen Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs- standorte in Europa Wir werden als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein- Westfalen Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken aus dem ISM-Prozess verfolgt. Das von externer Seite herangetragene Projekt wird seitens der Stadtverwaltung positiv begleitet. Die finanziellen Aufwendungen übernimmt der Vorhabenträger. Finanzierung Durch das Planverfahren entstehen der Stadt Münster keine finanziellen Aufwendungen. Es ist ein Durchführungsvertrag zu schließen, der die durch die Maßnahme ggfs. ausgelösten Kosten dem Vorhabenträger auferlegt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Gemeinden haben gemäß § 1 Abs. 3 S. 1 BauGB Bauleitpläne aufzustellen, sobald und so- weit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Maßnahme berührt die o. g. Querschnittsthemen nicht unmittelbar. Umweltbezogene Auswir- kungen werden im Verfahren untersucht.
Beschlussvorlage
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V/0693/2020 V/0693/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 409: Technologiepark Steinfurter Straße im Bereich Johann-Krane-Weg [Co-Working und Co-Living] Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 20.08.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 26.08.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Bebauungsplan Nr. 409: „Technologiepark Steinfurter Straße“ ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i. V. m. §§ 12 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Johann -Krane-Weg zu ändern (vorhabengezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 409). Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 66, Flurstücke 293 und 241. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Der Vorhabenträger beauftragt ein privates Planungsbüro mit der Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und übernimmt etwaige Gutachtenkosten. Begründung: Die Umgestaltung des Gesamtbereichs der ehemaligen Eissporthalle an der Steinfurter Straße / J o- hann-Krane-Weg ist im Jahr 2018 Gegenstand eines Wettbewerbsverfahrens gewesen. Der prämier- te Entwurf des Büros Motorplan, Frankfurt, sieht eine Überplanung der Fläche mit vier Baukörpern vor. Für drei dieser Baukörper - das Projekt Leoland für studentisches Wohnen - wurde im Mai 2020 Stadtplanungsamt 29.07.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Blick-Veber / Herr Puke Telefon: 492-6141 / -6192 Blick-Veber@stadt- muenster.de Puke@stadt-muenster.de - 2 - V/0693/2020 der Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 409 gefasst. Eine Überplanung des gesamten Eissporthallenareals in einem Verfahren war zunächst nicht mö g- lich, da die liegenschaftlichen Verhandlungen mit dem Eigentümer des Nachbargrundstücks und B e- treiber der Schnellgastronomie noch nicht abgeschlossen waren. Der Vorhabenträger ist inzwischen verfügungsberechtigt über die Plangebietsfläche und beabsichtigt die Vervollständigung des städt e- baulichen Konzeptes mit dem vierten Baukörper. Das Gebäude soll an diesem exponierten Standort e in neuartiges Konzept des Co -Working und Co- Living umsetzen. Hierzu hat das Architekturbüro Bolles+Wilson einen prägnanten Gebäudeentwurf erstellt, der sich an diesem exponierten Standort an dem städtebaulichen Maßstab des benachbarten Leonardo-Campus sowie der projektierten Leoland -Gebäude orientiert. Mit seinem innovativen A n- satz der Kombination von Co -Working-Flächen mit Co-Living-Angeboten ist das Projekt prädestiniert, die städtischen Zielsetzungen für die Urbanen Wissensquartiere zu verwirklichen. Der Gestaltungs- beirat hat hierzu bereits ein positives Votum abgegeben. Um diese ausgeprägten Gestaltqualitäten zu sichern und die Nutzung konkret zu verankern, soll das Instrument eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) a n- gewandt werden. Mit dem Vorhabenträger wird vorab eine entsprechende Rahmenvereinbarung geschlossen, die die Übereinstimmung der gemeinsamen Vorstellungen dokumentiert. Da sich das Projekt auf Flächen erstreckt, für die grundsätzlich bereits umfangreiche B aurechte exis- tieren, wird das Beschleunigte Verfahren eines Bebauungsplans der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB angewandt. Im Flächennutzungsplan (FNP) ist der Bereich des Vorhabens als Sondergebiet (SO) mit der Zwec k- bestimmung „Sportzentrum“ dargestellt. Nach Inkrafttreten der vorhabenbezogenen Bebauung s- planänderung wird der FNP in diesem Bereich gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Der ca. 3.600 m² große Geltungsbereich der aufzustellenden vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 409 ist in der beigefügten Anlage 1 dargestellt. i. V. gez. Matthias Peck Stadtrat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Geltungsbereich
V-0693-2020-Anlage-1-Aenderungsbereich
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0693/2020 Plangebiet / Maßstab 1:2500Bebauungsplan Nr. 409, vorhabenbezogene 3. Änderung © Stadt Münster
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Steinfurter Straße
- Johann-Krane-Weg
- Leonardo-Campus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0693/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.07.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37