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V/0693/2020

LeosGate

Vorlagen 21.07.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.08.2020, TOP 64.2.4

Anlage A

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Beschlussvorlage

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V-0693-2020-Anlage-1-Aenderungsbereich

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Anlage A

2139 Zeichen

Anlage A zur V/0693/2020 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage soll das Bebauungsplanverfahren für das projektierte Gebäude am Standort der 
ehemaligen Eissporthalle an der Steinfurter Straße eingeleitet werden (vorhabenbezogene 
3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 409 „Technologiepark Steinfurter Straße“). 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Bebauungsplan-Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein präg-
nantes Gebäude geschaffen werden, das mit seinem Co-Working- / Co-Living-Konzept den Auf-
takt als Bestandteil des Wissensquartiers bildet. Durch das Vorhaben wird die Bedeutung Müns-
ters als Oberzentrum gestärkt und die Forschungs- und Dienstleistungsfunktion betont. 
Mit dem Vorhaben werden die Leitorientierungen 
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs-
standorte in Europa 
 Wir werden als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein-
Westfalen 
 Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken 
aus dem ISM-Prozess verfolgt.  
Das von externer Seite herangetragene Projekt wird seitens der Stadtverwaltung positiv begleitet. 
Die finanziellen Aufwendungen übernimmt der Vorhabenträger. 
 
Finanzierung  
Durch das Planverfahren entstehen der Stadt Münster keine finanziellen Aufwendungen. Es ist ein 
Durchführungsvertrag zu schließen, der die durch die Maßnahme ggfs. ausgelösten Kosten dem 
Vorhabenträger auferlegt. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Gemeinden haben gemäß § 1 Abs. 3 S. 1 BauGB Bauleitpläne aufzustellen, sobald und so-
weit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Maßnahme berührt die o. g. Querschnittsthemen nicht unmittelbar. Umweltbezogene Auswir-
kungen werden im Verfahren untersucht.

Beschlussvorlage

4094 Zeichen

V/0693/2020 
V/0693/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 409: Technologiepark Steinfurter 
Straße im Bereich Johann-Krane-Weg 
[Co-Working und Co-Living] 
Beschluss zur Änderung 
 
 
Beratungsfolge 
 
   20.08.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   26.08.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Bebauungsplan Nr. 409: „Technologiepark Steinfurter Straße“ ist gemäß §  2 Abs.  1 und §  1 
Abs. 8 i.  V. m. §§  12 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Johann -Krane-Weg zu ändern 
(vorhabengezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 409). 
 
Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Grundstücke:  
Gemarkung Münster,  
Flur 66, Flurstücke 293 und 241.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens entstehen der Stadt Münster keine Kosten.  
Der Vorhabenträger beauftragt ein privates Planungsbüro mit der Erstellung des  vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes und übernimmt etwaige Gutachtenkosten. 
 
 
 
Begründung: 
Die Umgestaltung des Gesamtbereichs der ehemaligen Eissporthalle an der Steinfurter Straße / J o-
hann-Krane-Weg ist im Jahr 2018 Gegenstand eines Wettbewerbsverfahrens gewesen. Der prämier-
te Entwurf des Büros Motorplan, Frankfurt, sieht eine Überplanung der Fläche mit vier Baukörpern 
vor. Für drei dieser Baukörper - das Projekt Leoland für studentisches Wohnen - wurde im Mai 2020 
Stadtplanungsamt 
 
29.07.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Blick-Veber / Herr Puke 
Telefon: 492-6141 / -6192 
Blick-Veber@stadt-
muenster.de  
Puke@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0693/2020 
der Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 409 gefasst.  
 
Eine Überplanung des gesamten Eissporthallenareals in einem Verfahren war zunächst nicht mö g-
lich, da die liegenschaftlichen Verhandlungen mit dem Eigentümer des Nachbargrundstücks und B e-
treiber der Schnellgastronomie noch  nicht abgeschlossen waren. Der Vorhabenträger ist inzwischen 
verfügungsberechtigt über die Plangebietsfläche und beabsichtigt die Vervollständigung des städt e-
baulichen Konzeptes mit dem vierten Baukörper. 
 
Das Gebäude soll an diesem exponierten Standort e in neuartiges Konzept des Co -Working und Co-
Living umsetzen. Hierzu hat das Architekturbüro Bolles+Wilson einen prägnanten Gebäudeentwurf 
erstellt, der sich an diesem exponierten Standort an dem städtebaulichen Maßstab des benachbarten 
Leonardo-Campus sowie der projektierten Leoland -Gebäude orientiert. Mit seinem innovativen A n-
satz der Kombination von Co -Working-Flächen mit Co-Living-Angeboten ist das Projekt prädestiniert, 
die städtischen Zielsetzungen für die Urbanen Wissensquartiere zu verwirklichen. Der  Gestaltungs-
beirat hat hierzu bereits ein positives Votum abgegeben. 
 
Um diese ausgeprägten Gestaltqualitäten zu sichern und die Nutzung konkret zu verankern, soll das 
Instrument eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß §  12 Baugesetzbuch (BauGB) a n-
gewandt werden. 
 
Mit dem Vorhabenträger wird vorab eine entsprechende Rahmenvereinbarung geschlossen, die die 
Übereinstimmung der gemeinsamen Vorstellungen dokumentiert. 
 
Da sich das Projekt auf Flächen erstreckt, für die grundsätzlich bereits umfangreiche B aurechte exis-
tieren, wird das Beschleunigte Verfahren eines Bebauungsplans der Innenentwicklung gemäß § 13a 
BauGB angewandt. 
 
Im Flächennutzungsplan (FNP) ist der Bereich des Vorhabens als Sondergebiet (SO) mit der Zwec k-
bestimmung „Sportzentrum“ dargestellt. Nach Inkrafttreten der vorhabenbezogenen Bebauung s-
planänderung wird der FNP in diesem Bereich gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. 
 
Der ca. 3.600 m² große Geltungsbereich der aufzustellenden vorhabenbezogenen 3. Änderung des 
Bebauungsplans Nr. 409 ist in der beigefügten Anlage 1 dargestellt.  
 
 
i. V.  
 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Geltungsbereich

V-0693-2020-Anlage-1-Aenderungsbereich

131 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0693/2020
Plangebiet / Maßstab 1:2500Bebauungsplan Nr. 409, vorhabenbezogene 3. Änderung
© Stadt Münster

Beratungsverlauf (4)

20.08.2020 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 70.2.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Rat
TOP 64.2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Steinfurter Straße
  • Johann-Krane-Weg
  • Leonardo-Campus

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Details

Aktenzeichen
V/0693/2020
Typ
Vorlagen
Datum
21.07.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37