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V/0261/2021

Radverkehrsinfrastrukturmaßnahme „Flyover Aegidiitor“

Vorlagen 15.04.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 19.05.2021, TOP 2.10.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

27435 Zeichen

V/0261/2021 
V/0261/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Radverkehrsinfrastrukturmaßnahme „Flyover Aegidiitor„ 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.05.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   06.05.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 
   11.05.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   19.05.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   19.05.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Das vom Rat beschlossene qualitätssichernde Verfahren wird in Verbindung mit der Betei-
ligung der Öffentlichkeit auf Basis des ursprünglich geplanten Trassenverlaufs durchge-
führt. Eine Y-Lösung wird nicht weiterverfolgt.  
 
2. Die Umwandlung der Aegidiistraße zu einer Fahrradstraße wird in das Plankonzept der 
Veloroutenplanung integriert . Dabei ist das Ergebnis der Fahrradnetzplanung (vgl. 
V/1186/2019) zu berücksichtigen. 
 
3. Die Verwaltung wird bei der ingenieurtechnischen Planung der Brückenkonstruktion inno-
vative Werkstoffe zulassen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für das qualitätssichernde Verfahren, die 
Planungsleistungen und den Bau des „Flyover Aegidiitor“ nach erster Schätzung Gesamtkosten in 
Höhe von ca. 10 Mio. Euro entstehen (wie mit der Vorlage V/0156/2020 bereits beschlossen). Dar-
über hinaus wird zur Kenntnis genommen, dass die Förderquote voraussichtlich 94% betragen und 
demnach bei der Stadt Münster ein Eigenanteil in Höhe von ca. 0,6 Mio. € verbleiben wird (im Ge-
gensatz zu dem in der Vorlage V/0156/2020 beschlossen Eigenanteil von 25% = 2,5 Mio. €). 
 
Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich rd. 100.000 € an. 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
23.04.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492-6600 
Grimm@stadt-muenster.de

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V/0261/2021 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
4267 Flyover Aegidiitor    
Auszahlungen   2021 
2022 
2023 
2024 
   500.000 
1.500.000 
6.000.000 
2.000.000 
Gesamtkosten 
10.000.000 
Einzahlungen   2022 
2023 
2024 
1.500.000 
4.500.000 
3.400.000 
80 % Bundesför-
derung = 
8.000.000 € 
vrss. 70 % Lan-
desförderung 
vom 20%igen 
Eigenanteil = 
1.400.000 € 
Saldo     600.000  
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Auszahlungsermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei 
der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Der Haushaltsansatz für die Einzahlungen wird im 
Rahmen der Anmeldungen zum Haushaltsplan 2022 an die voraussichtliche Förderquote von 94 % 
angepasst. 
 
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat eine Förderung des Projek-
tes Flyover Aegidiitor zugesagt. Der im Haushaltsplan 2021 angebrachte Sperrvermerk für die o. g. 
Investitionsmaßnahme wird daher aufgehoben. 
 
 
Begründung: 
 
Bisherige Beratungen 
Auf Grundlage der Vorlage V/0156/2020 „Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Rad-
verkehrs in Deutschland" ist ein möglicher Lösungsansatz zur Optimierung des Radverkehrs das 
Radinfrastrukturprojekt „Flyover Aegidiitor“ im Frühjahr 2020 für Münster angestoßen worden.  
 
Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss in seiner Sitzung am 13.05.2020 gemäß § 60 Abs. 1 
Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (epidemische Lage) mehrheitlich:  
 
 Das Projekt Flyover Aegidiitor wird als Beispiel einer innovativen Lösung zur Förderung des 
Radverkehrs begrüßt. 
 
 Der bauliche Entwurf des Flyover muss sich in seiner Ausführung zurücknehmen und idealer-
weise eine harmonische Einheit zu den vorhandenen Strukturen (Promenade, Höhenniveaus, 
Charakter und Funktion der Grün- und Bewegungsflächen) bilden.  
 
 Die Verwaltung stellt bei Aufforderung durch den Fördergeber einen entsprechenden formellen 
Förderantrag. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Förderquote maximal 75% der zu-
wendungsfähigen Gesamtausgaben beträgt.

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V/0261/2021 
 
 Bei positiven Förderbescheid wird die Verwaltung beauftragt, ein qualitätssicherndes Verfah-
ren auf Basis einer detaillierten fachlichen Abstimmung in Verbindung mit einer Öffentlich-
keitsbeteiligung durchzuführen und anschließend die erforderlichen Ingenieurleistungen zu 
beauftragen.  
 
 Die Umwandlung der Aegidiistraße in eine Fahrradstraße wird in das Plankonzept integriert. 
Die BV Mitte ist zu beteiligen. 
 
 Die Verwaltung wird beauftragt, bei der ingenieurtechnischen Planung der Brückenkonstrukti-
on auch innovative Werkstoffe wie z. B. Holz und Textilbeton zuzulassen.  
 
 Die potenziellen Auswirkungen der Planungen auf den Denkmalcharakter der Promenade und 
den Baumbestand werden dargestellt. 
 
Zugleich wurden die folgenden Prüfaufträge beschlossen:  
 
 Es soll zusätzlich die Realisierung einer Anbindung vom Flyover entlang des Nordufers des 
Aasees in Richtung Himmelreichallee und in der Folge Hüffer-Campus, Schloss und Albert-
Schweitzer-Campus geprüft werden.  
 
 Die Verwaltung prüft und dokumentiert alternative Linienführungen des Fly-Over. Geprüft wer-
den soll insbes. eine Y-Lösung mit Verzweigung der Brücke auf der Westseite in Richtung A-
denauerallee/Promenade und auf der Ostseite mit Verlagerung des Startpunktes der Brücke 
vom Kanonengraben auf die Höhe der Bastion. 
 
 
Diese o.g. Prüfaufträge werden durch diese Vorlage behandelt. 
 
 
Anlass und Rahmenbedingungen 
 
Ein durch den Radverkehr besonders hoch frequentiertes A real befindet sich am Knotenpunkt Wese-
ler Straße / Aegidiistraße / Am Stadtgraben / Adenauerallee bzw. im Bereich zwischen diesem Kno-
tenpunkt und dem Knotenpunkt Weseler Straße / Bismarckallee. Die Optimierung dieses Knotens für 
den Radverkehr stellt eine besondere verkehrsplanerische Herausforderung dar. Eine Entflechtung 
der Verkehrsströme an dieser Stelle kann dazu beitragen, den Radverkehr in einem für Münsters In-
nenstadt wichtigen Verteiler sicherer, zügiger und komfortabler zu gestalten.  
 
Der sich in diesem Abschnitt befindende Teil der Weseler Straße wurde zum Beginn des Jahres 2020 
in seiner Bedeutung im Straßennetz von Bundes- auf Kreisstraße hinabgestuft. Gleichwohl wird diese 
Strecke auch zukünftig eine Rolle für den motorisierten Verkehr spielen  und mittelfristig ggf. auch 
verstärkt durch den ÖPNV (Metrobus) genutzt werden. 
 
 
Status Quo des Radverkehrs am Aegidiitor 
Im Rahmen einer von der Stadt Münster in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie sind sowohl die 
Wegebeziehungen im Kordon als auch mögliche Auswirkungen der Infrastrukturmaßnahme tieferge-
hend untersucht worden. Besonderer Fokus lag dabei auf der Analyse der Fahrbeziehungen der Rad-
fahrenden im verkehrlich stark belasteten Verkehrsverflechtungsraum Promenade / Aasee (Knoten-
punkte Aegidiistraße / Promenade, Weseler Straße / Aegidiistraße / Am Stadtgraben / Adenauerallee, 
Weseler Straße / Bismarckallee. Die Ergebnisse der Analyse der Fahrbeziehungen des Radverkehrs 
wurden weiterhin auf mögliche Brückenlösungen untersucht. Die Ergebnisse we rden im Folgenden 
skizziert.

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V/0261/2021 
Wegebeziehungen 
Bereits im Frühjahr 2019 wurden im Untersuchungsgebiet ca. 30.000 Radfahrten an einem durch-
schnittlichen Wochentag erhoben und ausgewertet. Auf Basis der Ergebnisse konnten die Wegebe-
ziehungen des Radverkehrs i m Kordon identifiziert werden. Unterschieden werden muss zunächst 
zwischen den Fahrbeziehungen Ost-West und Nord-Süd und ihrer jeweiligen Gegenrichtungen; erste-
re Fahrbeziehungen sind für das Vorhaben „Flyover Aegidiitor“ von Interesse.  
 
Für Nord-Süd (und Gegenrichtung) lassen sich die stärksten Bewegungen zwischen Weseler Straße 
und Am Stadtgraben (3.133 Fahrten im Querschnitt) und Aegidiistraße und Bismarckallee (2.636) 
feststellen. 
 
Für Ost-West (und Gegenrichtung) bestehen demnach zwischen den Punkten Promenade (Ost) und 
Adenauerallee (5.998 Fahrten im Querschnitt) bzw. Promenade (Ost) und Bismarckallee (2.615) die 
Hauptwegebeziehungen.  
 
 
Abbildung 1: Status Quo des Radverkehrs am Aegidiitor 
 
Durch den Bau der Veloroute von Münsters „Fahrradhauptstraße“, der Promenade, über die Münster-
aner Stadtteile in die Stadtregion (hier die Veloroute 5 Münster – Senden) wird der Radverkehr auch 
auf dieser Strecke erheblich zunehmen.   
 
 
Abbildung 2: Veloroute 5 Münster – Senden  
 
Mit dem Bau der Veloroute 5 ist bereits begonnen worden. Der Umbau der Bismarckallee nach neuen 
Fahrradstraßenstandards ist hierzu ein erster wichtiger Baustein. Die weiteren Planungen laufen zur-
zeit. Hierzu gehört unter anderem eine neue Unterquerung der Torminbrücke parallel zum Aasee.

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Insgesamt werden diese Maßnahmen zu einer erheblichen Attraktivierung dieser Strecke sowie zu 
einer relevanten Verringerung des Raumwiderstandes beitragen. 
 
Abbildung 3: Die Bismarckallee nach Umbau 
Die Qualität dieser Velorouten generiert nicht nur einen Bedeutungszuwachs des Fahrrades als regi-
onales Verkehrsmittel, sondern bewirkt insbesondere auch im Entfernungsbereich von 7 bis 12 km 
eine nennenswerte Steigerung. Das bedeutet, dass diese Strecke zukünftig eine Aufwertun g durch 
viele Nutzende aus dem gesamten südwestlichen Stadtbereich (Mecklenbeck, Albachten) erfahren 
wird. Die Veloroute bindet aber nicht nur die Stadtteile besser an, sondern erschließt auch die öffent-
liche Infrastruktur wie z. B. Schulen oder die Mensa aber auch die Freizeiteinrichtungen am Aasee 
und in der Altstadt besser. 
Die Veloroute hat den Effekt, dass mehr Menschen das Fahrrad für Ihre alltäglichen Wege nutzen 
und dass mehr Fahrradverkehre auf dieser sicheren, schnellen und komfortablen Strecke ge bündelt 
werden. Insgesamt führt dies zu einer signifikanten Steigerung der Frequenz an Fahrradfahrenden 
auf dieser Strecke. 
Auch die ersten Ergebnisse der Fahrradnetzplanung 2.0 bestätigen, dass die Steigerung des Fahr-
komforts und der Sicherheitsgewinn für  die Radfahrenden aller Altersgruppen einen weiteren Schub 
zur Nutzung auslösen. Insgesamt ist mindestens von einer Verdoppelung der Fahrten in der Wege-
beziehung des Flyovers auszugehen, sodass zukünftig mit einem Potenzial für den Radverkehr von 
5.500 bis 6.000 Fahrten pro Tag zu rechnen ist.  
 
Abbildung 4: Entwicklung des Radverkehrs unter Berücksichtigung der Veloroute 5 und des Flyover

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Der Flyover hat in diesem Zusammenhang somit zwei Effekte: Er leistet erstens durch die Entflech-
tungen der Radverkehrsströme einen wichtigen Beitrag zum Verkehrssicherheit und zweites durch die 
Komfortsteigerung einen weiteren Betrag zum Anstieg des Fahrradverkehres.  
 
Die Stadt Münster stärkt den Radverkehr gemäß Radverkehrskonzept 2025 und nachfolgender Be-
schlüsse wie dem Veloroutenkonzept sowie grundsätzlich im Sinne der Förderung nachhaltiger Mobi-
lität. Angestrebt wird eine weitere, wesentliche Steigerung des Anteils im Modal Split von aktuell 43,5 
% (2019) auf 50%. 
 
Einen Beitrag hierzu kann das Projekt „Flyover Aegidiitor“ leisten, das in diesem Zusammenhang 
nicht als singuläre Maßnahmen zu sehen ist, sondern einen wichtigen Baustein in einer Fahrrad-
hauptnetzinfrastruktur darstellt. 
 
 
 
Prüfung einer möglichen Y-Lösung 
 
Im Rahmen der Prüfung wurden die Hauptwegebeziehungen in Ost -West-Richtung, nämlich Prome-
nade (Ost) und Adenauerallee (5.998 Fahrten im Querschnitt) bzw. Promenade (Ost) und Bismarckal-
lee (2.615) näher untersucht.  
Für die Nord -Süd-Beziehung zwischen Aegidiistraße und Bismarckallee ist eine Brückenlösung aus 
Platzgründen nicht realisierbar und wurde daher nicht weiter betrachtet. 
Da aus denkmalpflegerischer, grünplanerischer und städtebaulicher Sicht eine Führung über die Aa-
seewiese im Bereich der „Giant Pool Balls“ keine akzeptable Alternative für eine Trassenführung dar-
stellt, wurde in der weiteren Prüfung die folgende Y-Trassenführung (Abbildung 5) näher untersucht.  
 
 
 
Abbildung 5: Untersuchte Y-Trassenführung

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Diese Trassenführung weißt dabei für die neu betrachtete Wegebeziehung erhebliche Nachteile auf: 
 Es entstehen sehr lange Rampen entlang der Adenauerallee.  
 
 Eine Änderung einiger Fußwegeverbindungen in die Parkanlagen würde notwendig, um die Ram-
pen realisieren zu können. 
 
 Die Rampen „verbrauchen“ viel Freifläche. Unter 2,50 m Höhe kann der Platz unter der Rampe 
nicht genutzt werden. Dies wären bei 3,5% Steigung ca. 420 qm weniger nutzbare Freifläche. 
 
 Zahlreiche Bäume müssen gefällt werden in den entsprechenden Bereichen, was den Alleecha-
rakter zerstören würde (siehe hierzu auch „Auswirkungen der Planungen auf den Denkmalcharak-
ter der Promenade und den Baumbestand“). 
 
 Die Brücke würde eine sichtbare Barriere darstellen, insbesondere da die Umgebung wenig hohe 
Gebäude bzw. Landschaft ausweist. 
 
 
Abbildung 6: Betroffener Baumbestand in der Trasse Adenauerallee - Promenade 
Im Ergebnis wird deutlich, dass von einem Brückenbauwerk in der Wegebeziehung Promenade (Ost) 
– Adenauerallee aufgrund der massiven Auswirkungen des Bauwerks auf den geschützten  
Baumbestand Abstand genommen werden sollte und die Y-Lösung nicht weiterzuverfolgen ist. 
 
Anbindung des Flyover entlang des Nordufers des Aasees in Richtung Himmelreichallee und 
in der Folge Hüffer-Campus, Schloss und Albert-Schweitzer-Campus 
 
Verkehrlich relevant wäre eine solche Verknüpfung für die Wegebeziehung Adenauerallee / Prome-
nade in Ost -West-Richtung. Die Anbindung der Wegebeziehungen wäre technisch denkbar, Topo-
graphieunterschiede würden aber entspreche bauliche Aufwendungen notwendig machen. Eine Lö-
sungsmöglichkeit wäre eine Wegeführung parallel zum Ostufer des Aasees und damit eine neue An-
bindung an die Bismarckallee. Jedoch führt dies zu einer Konfliktsituation mit Fuß gehenden, die die-
sen Bereich stark frequentieren, sowie zu einer Reduzierung der Aufenthaltsqualität. Weiterhin müss-
te eine wesentlich längere Strecke von ca. 450 m gefahren werden, so dass sich die Wegelänge na-
hezu verdoppeln würde. Insofern kann eine wei tere Prüfung dieses Ansatzes nicht empfohlen wer-
den.

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V/0261/2021 
Auswirkungen der Planungen auf den Denkmalcharakter der Promenade und den Baumbe-
stand 
 
Auswirkungen auf den Denkmalcharakter der Promenade 
Die Promenade ist als prägende, historisch begründete Grünfläche in Münster von sehr hohem Wert. 
Sie stellt ein Alleinstellungsmerkmal der Stadt Münster dar. „Die Altstadt ist Standort einer größeren 
Zahl von denkmalwerten baulichen Anlagen sowie denkmalwe rten Grün-, Friedhofs- und Parkanla-
gen. Sie sind wichtige Zeugnisse der wechselvollen Geschichte dieser Stadt und tragen maßgeblich 
zur Unverwechselbarkeit des Stadtbildes und zur Identifizierung des Bürgers mit seiner Stadt bei. Auf 
ihre Eigenart ist deshalb bei Planungen besonders Rücksicht zu nehmen“ (vgl. § 4 Altstadtsatzung).  
 
Entsprechend den fachlichen Grundsätzen der Denkmalpflege sollte das Bauwerk der Brücke und 
ihrer Rampen demnach durchaus als aktuelle Intervention erkennbar sein, sich aber dab ei zurückhal-
tend in die historische Situation einfügen. Die moderne Zutat darf das historische Zeugnis nicht ver-
unklaren und v.a. nicht dominieren. Dieses Prinzip gilt sowohl für die Lage und Ausrichtung im Grund-
riss als auch für die Höhenentwicklung sowie Konstruktion und gestalterische Details. 
 
Die Brücke und ihre Rampen sollten deshalb im Grundriss eng an die bestehende Wegeführung an-
gelehnt werden, also ggf. direkt über, sonst direkt neben oder – wo das nicht möglich ist – im Abstand 
parallel zu den bestehenden Wegen geführt werden. 
 
Das Brückenbauwerk selbst muss so schlank wie möglich dimensioniert und so konstruiert und ge-
staltet werden, dass es nicht als zeichenhaftes Ingenieurbauwerk erscheint, sondern wie ein elegan-
tes Möbelstück funktional und in  Materialität und Farbigkeit dem Genius Loci folgt, sich selbstver-
ständlich in den grünen Stadtraum zwischen Aasee und Promenade eingliedert und die stadträumli-
che Atmosphäre an dieser besonderen Stelle im Übergang in die Altstadt in angemessener Zurück-
haltung begleitet.  
 
Insgesamt ist aus denkmalpflegerische Sicht die südliche Trassenvariante in die Bismarckallee um-
setzbar. Als Chance wird gesehen, dass von der Brücke aus zukünftig die Türme der Altstadt wieder 
zu sehen sein werden, wie dies aus historischen Stadtansichten bekannt ist und eine historische Per-
spektive neu aufgeschlossen werden kann. 
 
 
Auswirkungen auf den Baumbestand  
Die Alleen entlang der Adenauer -/ Himmelreichallee (AL -MS-0007), Bismarckallee und dem histori-
schen Promenadenring sind nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW gesetzlich geschützt. Die Be-
seitigung von Alleen sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteilige 
Veränderung führen können, sind verboten (§ 41 Abs.1 LNatSchG).  Bei einer Beseitigung oder nach-
teiligen Veränderung des Alleenbestandes ist eine naturschutzrechtliche Befreiung und eine Beteili-
gung des Naturschutzbeirates erforderlich. 
Zusätzlich ist die Promenade als 
Gartendenkmal gemäß Denkmalschutzgesetz NRW geschützt. Im Nahbereich der Brückentr assen 
befinden sich zudem die Standorte vorhandener und geplanter Naturdenkmäler. Eine Beeinträchti-
gung dieser Bäume ist auszuschließen. 
 
 
Bei der Wegebeziehung Promenade (Ost) – Bismarckallee ist durch die gewählte Trassenführung, die 
sich der vorhandenen  Grünstruktur anpasst, nur ein moderater Eingriff erforderlich, der ebenso be-
hutsam erfolgen wird. Jeglicher Eingriff erfolgt in enger Abstimmung mit dem Amt für Grünflächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit.  Dabei ist eine Bewertung der Auswirkungen auf die vorh andenen Nut-
zungsstrukturen: Parkflächen, funktionale Beeinträchtigung des Spielplatzes am Kanonengraben, 
Fußwegeverbindungen zum Spielplatz und zur Mensa im weiteren Verfahren zu untersuchen. Unter 
2,50 m Höhe kann die Fläche unter der Rampe nicht genutzt werden. Zusätzlich ist eine Barrierewir-
kung der Bismarckallee zu konstatieren.

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Zur finalen Bewertung des Eingriffes in den Baumbestand ist eine Erfassung der Bäume mit dem 
Kronen- und Stammdurchmesser, dem Kronenansatz und der Vitalität erforderlich. Die V ermes-
sungsgrundlage dient als Basis für ein dendrologisches Gutachten. Hierbei ist nicht nur der Baumbe-
stand, der von dem Trassenverlauf beeinträchtigt wird zu berücksichtigen, sondern auch die baumbe-
standenen Flächen die durch Baustelleneinrichtungen, der  Brückenbauweise oder durch Arbeiten im 
Wurzelraum beansprucht werden. Das dendrologische Gutachten ist somit die Grundlage für den 
Umgang mit dem Baumbestand in den weiteren Detailierungsstufen der technischen Planung (Vor-
entwurf/Entwurf/Ausführungsplanung).  
Eine erste Grobeinschätzung kann lediglich die Beeinträchtigung des Baumbestandes aufgrund des 
Trassenverlaufs aufzeigen (siehe auch Abbildung 7): 
 
 Vier nicht geschützte Bäume sowie ein geschützter Alleebaum an der Promenade müssen vo-
raussichtlich entfallen, hierfür werden Ersatzpflanzungen vorgenommen.  
 
 Drei Bäume werden versetzt.  
 
 An weiteren drei Bäumen (zwei geschützte Alleebäume in der Bismarckallee; eine Weide im Be-
reich des Teiches am Kanonengraben) wird ein Teilrückschnitt notwendig. Ob der Teilrückschnitt 
Auswirkungen auf die Standfestigkeit der Bäume hat, ist in dem dendrologischen Gutachten zu 
klären. 
 
 
Abbildung 7: Betroffener Baumbestand in der Trasse Bismarckallee - Promenade 
 
Weitere Anforderungen an Radverkehrsinfrastrukturbauwerke m it Rampen, Referenzen für Rampen-
längsneigungen 
Um das Radfahren in der Fahrradstadt Münster komfortabel und sicher zu gestalten, liegt der Fokus 
der Planung auf den schwächeren Verkehrsteilnehmenden wie Kindern und älteren Menschen. Hie-
raus leitet sich der  Anspruch an eine Infrastruktur ab, die es ermöglicht, generationenübergreifend – 
auch ohne elektrische Unterstützung – genutzt werden zu können.  
 
Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) geben als allgemeindeutsches Regelwerk 
hierzu nur generelle Hinweise für die maximale Länge der Steigungsstrecken bei Rampen in Relation 
zur Rampenlängsneigung. Tabelle 1 zeigt die Vorgabe der ERA sowie Referenzwerte bestehender 
Bauwerke in Münster.

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Referenzen Rampenlängsneigung Rampenlänge 
Schillerstraßenbrücke Münster 
(DEK-Brücke, stadteinwärtige Rampe) 4,5 %          ca. 160 m 
Brücke Dingstiege Münster 
(über B 481n) 5,5 %          ca. 120 m 
Promenade  
Aegidiistraße Richtung östl. Promenade 2,7 – 3,6 %          ca. 130 m 
ERA (Empfehlung) 3,5 % Max. Länge 250 m 
Tabelle 1: Referenzwerte Rampenlängsneigungen 
 
 
Zu überwindender Höhenunterschied und Dimensionierung des Bauwerks „Flyover Aegidiitor“ 
Am Aasee ist die Kreisstraße 6 (Weseler Straße, ehemals B 54) mit einer aktuellen Trassenbreite von 
ca. 25 m bei einem Höhenunterschied von ca. 3,70 m zur Promenade (gemessen östlich der Bastion) 
in Ost -West-Richtung zu queren. Aufgrund einer regelmäßig nicht zu unterschreitenden Brücken-
durchfahrtshöhe bei Bus- und LKW-Verkehr von 4,50 m ergibt sich eine Brückenaufbauhöhe von ins-
gesamt ca. 5,50 m über der Weseler Straße. Somit beträgt der Höhenunterschied zum höchsten Ab-
schnitt der Brücke aus Richtung Promenade (Ost) ca. +1,80 m und aus Richtung Bismarckallee +5,50 
m. Abbildung 8 zeigt exemplarisch die Rampenlänge in der Bismarckallee bei einer Neigung von 3,5 
%; bei 2,5% Längsneigung veränderte sich das Maß der Länge der Rampen in Bismarckallee auf 
220m. Die Gesamtbreite der Brücken (inkl. Geländer etc.) wird ca. 5,00 m betragen. 
 
 
Abbildung 8: Flyover Aegidiitor - Rampenlänge und -neigung 
 
Abbildung 9: Beispiel Cykelslangen Kopenhagen (Quelle: Dissing+Weitling)

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V/0261/2021 
Umwandlung der Aegidiistraße zu einer Fahrradstraße 
Die Verwaltung nimmt den Vorschlag der Umwandlung der Aegidiistraße zu einer Fahrradstraße ger-
ne auf und wird diesen in das Plankonzept der Veloroutenplanung der Veloroute Münster – Senden 
integrieren. Dabei ist auch insbesondere der Knotenpunkt Aegidiistraße / Promenade zu betrachten.  
 
Die Bedeutung der Veloroute und deren Fortführung innerhalb des Promenadenringes in die Altstadt 
in Richtung Prinzipalmarkt und Dom über die Aegidiistraße wird in der aktuell in Bearbeitung befindli-
chen Fahrradnetzplanung d eutlich werden. Daher ist das Ergebnis der Fahrradnetzplanung (vgl. 
V/1186/2019) hier auch zu berücksichtigen. 
 
 
Berücksichtigung innovativer Werkstoffe 
Die Verwaltung wird bei der weiteren Planung der Brückenkonstruktion innovative Werkstoffe nicht 
nur zulassen, sondern auch einfordern. Gemäß den Vorgaben der Förderrichtlinien ist die Beachtung 
des „Leitfadens Nachhaltiges Bauen“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zu 
berücksichtigen. Schon dadurch findet die Verwendung innovativer Baustoffe Beachtung. 
 
 
Förderquote 
 
Die Zuwendung für dieses Projekt erfolgt gem. Ziffer 5.1.1 der „Richtlinie zur Förderung innovativer 
Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland“ vom 21.06.2019. Die Förderrichtlinie 
sieht inzwischen eine maximale Förderquote von 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben 
vor. Die in der Vorlage V/0156/2020 genannte 75 %-Quote wurde nachträglich erhöht. 
 
Darüber hinaus können gemäß der o. g. Förderrichtlinie auch Landesmittel des Landes NRW als 
Eigenanteil kumulierend mit eingebracht werden. In ersten Gesprächen mit der Bezirksregierung 
Münster wurde eine solche Zusatzförderung auch in Aussicht gestellt. Zu erwarten ist hier ein För-
dersatz von 70 % auf den städtischen Eigenanteil, so dass bei geschätzten Projektkosten von 
10.000.000 € und einer Bundesförderung von 80 % = 8.000.000 € sowie einer Landesförderung von 
70 % auf 2.000.000 Eigenanteil (gemäß Bundesförderung) = 1.400.000 € ein städtischer Eigenanteil 
von 600.000 € verbleibt, also eine Förderquote von 94 % bei einem Eigenanteil von 6 %. 
 
 
Weiteres Vorgehen 
 
Die Verwaltung wird auf Basis des Beschlusses des Haupt - und Finanzausschusses vom 13.05.2020 
(Vorlage V/0156/2020) nun das qualitätssichernde Verfahren einleiten  und ein dendrologisches Gut-
achten veranlassen. Das Verfahren fußt dabei im Wesentlichen auf zwei Säulen. Die Auslobung eines 
Wettbewerbs wird die funktionale Dimension in Verbindung mit dem durch den Ort vorgegebenen, 
gehobenen architektonischen Anspruch zum Gegenstand haben. In besonderer Weise gilt es hier, 
dem Genius Loci des historisch und kulturell bedeutsamen Stadtraums an Promenade und Aasee 
durch die elegante und filigrane sowie sich räumlich -strukturell integrierende Ausgestaltung des Bau-
werks gerecht zu werden. In diesem Sinne wird im Pr ozess auch die Bürger*innenbeteiligung, bei-
spielsweise in Form von Bürger*innenworkshops, einen wichtigen, die Qualität sichernden Baustein 
darstellen.

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V/0261/2021 
Mai 2021
Juni 2021
Juli 2021
August 2021
September 2021
Oktober 2021
November 2021
Dezember 2021
Januar 2022
Februar 2022
März 2022
April 2022
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Oktober 2023
November 2023
Dezember 2023
Variantenuntersuchung inkl. 
politischer Beschluss
Vorbereitung Qualitätssicherndes 
Verfahren
Qualitätssicherndes Verfahren inkl. 
gutachterlicher Untersuchungen
Europaweite Ausschreibung und 
Vergabe der Baumaßnahme
Durchführung der Baumaßnahme
Fertigstellung, Abhnahme und 
Abrechnung der Baußanahme
 
Abbildung 10: Zeitplan 
Über den Fortgang der Planung werden die politischen Gremien regelmäßig informiert. Eine Beteili-
gung erfolgt bei der Freigabe des Wettbewerbs (August 2021), durch Einbindung in die Jury im Wett-
bewerbsverfahren und schließlich durch Entscheidung qua Beschluss zu Wettbewerbsergebnis und 
Bau. 
 
Fazit 
Aufgrund der massiven Auswirkungen des Bauwerks auf den geschützten Baumbestand in der Tras-
se Promenade – Adenauerallee sowie aufgrund denkmalpflegerischer und städtebaulicher Gesichts-
punkte wird die Y-Lösung nicht weiterverfolgt. 
 
Auf Basis der großen Potenziale für den Radverkehr in der W egebeziehung des Flyovers von 5.500 
bis 6.000 Fahrten pro Tag wird die Planung für die Trasse Promenade – Bismarckallee in der hier 
beschriebenen Führung im Rahmen eines qualitätssichernden Verfahrens weiter geplant. 
Die gewählte Trassenführung passt sich der vorhandenen Grünstruktur an und erfordert so nur einen 
moderaten und behutsamen Eingriff. 
 
Da die Brückenlösung nicht alle wichtigen Fahrbeziehungen abdecken kann, müssen neben der Brü-
ckenlösung auch ebenerdige Radverkehrsführungen angeboten und ggf. a usgebaut bzw. ertüchtigt 
werden. Diese Planung wird für den gesamten Knotenpunkt im Rahmen der bereits beauftragten Ve-
loroutenplanung erfolgen. Im Ergebnis werden so erhebliche Optimierungen für den Radverkehr er-
zielt, die aber den MIV nicht unterstützen. 
 
Insgesamt wird durch die hier gewählte Lösung mit dem Flyover und den ergänzenden ebenerdigen 
Wegeführungen eine für die Radfahrenden komfortable Infrastruktur bereitgestellt, die zudem auch 
mehr Sicherheit bietet und ein zügigeres Radfahren ermöglicht. D as Radfahren auf Velorouten in 
Münster wird dadurch immer mehr zu einem positiven Lebensgefühl. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen 
Anlage A

Anlage A

2352 Zeichen

Anlage A zur V/0261/2021 
Kurzüberblick 
Die Stadt Münster will auch im Radverkehr neue, mutige Wege gehen und Impulse setzen. Bei 
dem Projekt „Flyover Aegidiitor“ handelt sich um ein innovatives verkehrliches Statement, das die 
vorhandene Topographie nutzt und modellhaft aufzeigen wird, wie die wichtigen Faktoren Ver-
kehrssicherheit, Bevorrechtigung / Leichtigkeit des Radverkehrs, Komfort und Fahrzeitgewinne in 
einem hoch sensiblen städtebaulichen Kontext in Einklang miteinander gebracht werden können. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, 
als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2024 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 10 Mio. € zu kalkulieren. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf-
geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Querschnittsthemen Nachhaltigkeit und Klimaschutz werden durch ein Ingenieurbauwerk für 
den Radverkehr zwischen Promenade und Bismarckallee maßgeblich tangiert.

Beratungsverlauf (3)

04.05.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
19.05.2021 Hauptausschuss
TOP 2.10.1 Vorberatung
Zur Sitzung
Entscheidung

Orte (11)

  • Aegidiistraße
  • Adenauerallee
  • Bismarckallee
  • Weseler Straße
  • Himmelreichallee
  • Am Stadtgraben
  • Albert-Schweitzer-Campus
  • Am Kanonengraben
  • Prinzipalmarkt
  • Promenade 2
  • Dingstiege

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Details

Aktenzeichen
V/0261/2021
Typ
Vorlagen
Datum
15.04.2021
Erstellt
25.03.2021 10:28