V/0261/2021
Radverkehrsinfrastrukturmaßnahme „Flyover Aegidiitor“
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Beschlussvorlage
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V/0261/2021 V/0261/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Radverkehrsinfrastrukturmaßnahme „Flyover Aegidiitor„ Beratungsfolge 04.05.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 06.05.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 11.05.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 19.05.2021 Hauptausschuss Vorberatung 19.05.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Das vom Rat beschlossene qualitätssichernde Verfahren wird in Verbindung mit der Betei- ligung der Öffentlichkeit auf Basis des ursprünglich geplanten Trassenverlaufs durchge- führt. Eine Y-Lösung wird nicht weiterverfolgt. 2. Die Umwandlung der Aegidiistraße zu einer Fahrradstraße wird in das Plankonzept der Veloroutenplanung integriert . Dabei ist das Ergebnis der Fahrradnetzplanung (vgl. V/1186/2019) zu berücksichtigen. 3. Die Verwaltung wird bei der ingenieurtechnischen Planung der Brückenkonstruktion inno- vative Werkstoffe zulassen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für das qualitätssichernde Verfahren, die Planungsleistungen und den Bau des „Flyover Aegidiitor“ nach erster Schätzung Gesamtkosten in Höhe von ca. 10 Mio. Euro entstehen (wie mit der Vorlage V/0156/2020 bereits beschlossen). Dar- über hinaus wird zur Kenntnis genommen, dass die Förderquote voraussichtlich 94% betragen und demnach bei der Stadt Münster ein Eigenanteil in Höhe von ca. 0,6 Mio. € verbleiben wird (im Ge- gensatz zu dem in der Vorlage V/0156/2020 beschlossen Eigenanteil von 25% = 2,5 Mio. €). Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich rd. 100.000 € an. Amt für Mobilität und Tiefbau 23.04.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492-6600 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0261/2021 Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Investitionsmaßnah- me 4267 Flyover Aegidiitor Auszahlungen 2021 2022 2023 2024 500.000 1.500.000 6.000.000 2.000.000 Gesamtkosten 10.000.000 Einzahlungen 2022 2023 2024 1.500.000 4.500.000 3.400.000 80 % Bundesför- derung = 8.000.000 € vrss. 70 % Lan- desförderung vom 20%igen Eigenanteil = 1.400.000 € Saldo 600.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Auszahlungsermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Der Haushaltsansatz für die Einzahlungen wird im Rahmen der Anmeldungen zum Haushaltsplan 2022 an die voraussichtliche Förderquote von 94 % angepasst. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat eine Förderung des Projek- tes Flyover Aegidiitor zugesagt. Der im Haushaltsplan 2021 angebrachte Sperrvermerk für die o. g. Investitionsmaßnahme wird daher aufgehoben. Begründung: Bisherige Beratungen Auf Grundlage der Vorlage V/0156/2020 „Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Rad- verkehrs in Deutschland" ist ein möglicher Lösungsansatz zur Optimierung des Radverkehrs das Radinfrastrukturprojekt „Flyover Aegidiitor“ im Frühjahr 2020 für Münster angestoßen worden. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss in seiner Sitzung am 13.05.2020 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (epidemische Lage) mehrheitlich: Das Projekt Flyover Aegidiitor wird als Beispiel einer innovativen Lösung zur Förderung des Radverkehrs begrüßt. Der bauliche Entwurf des Flyover muss sich in seiner Ausführung zurücknehmen und idealer- weise eine harmonische Einheit zu den vorhandenen Strukturen (Promenade, Höhenniveaus, Charakter und Funktion der Grün- und Bewegungsflächen) bilden. Die Verwaltung stellt bei Aufforderung durch den Fördergeber einen entsprechenden formellen Förderantrag. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Förderquote maximal 75% der zu- wendungsfähigen Gesamtausgaben beträgt. - 3 - V/0261/2021 Bei positiven Förderbescheid wird die Verwaltung beauftragt, ein qualitätssicherndes Verfah- ren auf Basis einer detaillierten fachlichen Abstimmung in Verbindung mit einer Öffentlich- keitsbeteiligung durchzuführen und anschließend die erforderlichen Ingenieurleistungen zu beauftragen. Die Umwandlung der Aegidiistraße in eine Fahrradstraße wird in das Plankonzept integriert. Die BV Mitte ist zu beteiligen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der ingenieurtechnischen Planung der Brückenkonstrukti- on auch innovative Werkstoffe wie z. B. Holz und Textilbeton zuzulassen. Die potenziellen Auswirkungen der Planungen auf den Denkmalcharakter der Promenade und den Baumbestand werden dargestellt. Zugleich wurden die folgenden Prüfaufträge beschlossen: Es soll zusätzlich die Realisierung einer Anbindung vom Flyover entlang des Nordufers des Aasees in Richtung Himmelreichallee und in der Folge Hüffer-Campus, Schloss und Albert- Schweitzer-Campus geprüft werden. Die Verwaltung prüft und dokumentiert alternative Linienführungen des Fly-Over. Geprüft wer- den soll insbes. eine Y-Lösung mit Verzweigung der Brücke auf der Westseite in Richtung A- denauerallee/Promenade und auf der Ostseite mit Verlagerung des Startpunktes der Brücke vom Kanonengraben auf die Höhe der Bastion. Diese o.g. Prüfaufträge werden durch diese Vorlage behandelt. Anlass und Rahmenbedingungen Ein durch den Radverkehr besonders hoch frequentiertes A real befindet sich am Knotenpunkt Wese- ler Straße / Aegidiistraße / Am Stadtgraben / Adenauerallee bzw. im Bereich zwischen diesem Kno- tenpunkt und dem Knotenpunkt Weseler Straße / Bismarckallee. Die Optimierung dieses Knotens für den Radverkehr stellt eine besondere verkehrsplanerische Herausforderung dar. Eine Entflechtung der Verkehrsströme an dieser Stelle kann dazu beitragen, den Radverkehr in einem für Münsters In- nenstadt wichtigen Verteiler sicherer, zügiger und komfortabler zu gestalten. Der sich in diesem Abschnitt befindende Teil der Weseler Straße wurde zum Beginn des Jahres 2020 in seiner Bedeutung im Straßennetz von Bundes- auf Kreisstraße hinabgestuft. Gleichwohl wird diese Strecke auch zukünftig eine Rolle für den motorisierten Verkehr spielen und mittelfristig ggf. auch verstärkt durch den ÖPNV (Metrobus) genutzt werden. Status Quo des Radverkehrs am Aegidiitor Im Rahmen einer von der Stadt Münster in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie sind sowohl die Wegebeziehungen im Kordon als auch mögliche Auswirkungen der Infrastrukturmaßnahme tieferge- hend untersucht worden. Besonderer Fokus lag dabei auf der Analyse der Fahrbeziehungen der Rad- fahrenden im verkehrlich stark belasteten Verkehrsverflechtungsraum Promenade / Aasee (Knoten- punkte Aegidiistraße / Promenade, Weseler Straße / Aegidiistraße / Am Stadtgraben / Adenauerallee, Weseler Straße / Bismarckallee. Die Ergebnisse der Analyse der Fahrbeziehungen des Radverkehrs wurden weiterhin auf mögliche Brückenlösungen untersucht. Die Ergebnisse we rden im Folgenden skizziert. - 4 - V/0261/2021 Wegebeziehungen Bereits im Frühjahr 2019 wurden im Untersuchungsgebiet ca. 30.000 Radfahrten an einem durch- schnittlichen Wochentag erhoben und ausgewertet. Auf Basis der Ergebnisse konnten die Wegebe- ziehungen des Radverkehrs i m Kordon identifiziert werden. Unterschieden werden muss zunächst zwischen den Fahrbeziehungen Ost-West und Nord-Süd und ihrer jeweiligen Gegenrichtungen; erste- re Fahrbeziehungen sind für das Vorhaben „Flyover Aegidiitor“ von Interesse. Für Nord-Süd (und Gegenrichtung) lassen sich die stärksten Bewegungen zwischen Weseler Straße und Am Stadtgraben (3.133 Fahrten im Querschnitt) und Aegidiistraße und Bismarckallee (2.636) feststellen. Für Ost-West (und Gegenrichtung) bestehen demnach zwischen den Punkten Promenade (Ost) und Adenauerallee (5.998 Fahrten im Querschnitt) bzw. Promenade (Ost) und Bismarckallee (2.615) die Hauptwegebeziehungen. Abbildung 1: Status Quo des Radverkehrs am Aegidiitor Durch den Bau der Veloroute von Münsters „Fahrradhauptstraße“, der Promenade, über die Münster- aner Stadtteile in die Stadtregion (hier die Veloroute 5 Münster – Senden) wird der Radverkehr auch auf dieser Strecke erheblich zunehmen. Abbildung 2: Veloroute 5 Münster – Senden Mit dem Bau der Veloroute 5 ist bereits begonnen worden. Der Umbau der Bismarckallee nach neuen Fahrradstraßenstandards ist hierzu ein erster wichtiger Baustein. Die weiteren Planungen laufen zur- zeit. Hierzu gehört unter anderem eine neue Unterquerung der Torminbrücke parallel zum Aasee. - 5 - V/0261/2021 Insgesamt werden diese Maßnahmen zu einer erheblichen Attraktivierung dieser Strecke sowie zu einer relevanten Verringerung des Raumwiderstandes beitragen. Abbildung 3: Die Bismarckallee nach Umbau Die Qualität dieser Velorouten generiert nicht nur einen Bedeutungszuwachs des Fahrrades als regi- onales Verkehrsmittel, sondern bewirkt insbesondere auch im Entfernungsbereich von 7 bis 12 km eine nennenswerte Steigerung. Das bedeutet, dass diese Strecke zukünftig eine Aufwertun g durch viele Nutzende aus dem gesamten südwestlichen Stadtbereich (Mecklenbeck, Albachten) erfahren wird. Die Veloroute bindet aber nicht nur die Stadtteile besser an, sondern erschließt auch die öffent- liche Infrastruktur wie z. B. Schulen oder die Mensa aber auch die Freizeiteinrichtungen am Aasee und in der Altstadt besser. Die Veloroute hat den Effekt, dass mehr Menschen das Fahrrad für Ihre alltäglichen Wege nutzen und dass mehr Fahrradverkehre auf dieser sicheren, schnellen und komfortablen Strecke ge bündelt werden. Insgesamt führt dies zu einer signifikanten Steigerung der Frequenz an Fahrradfahrenden auf dieser Strecke. Auch die ersten Ergebnisse der Fahrradnetzplanung 2.0 bestätigen, dass die Steigerung des Fahr- komforts und der Sicherheitsgewinn für die Radfahrenden aller Altersgruppen einen weiteren Schub zur Nutzung auslösen. Insgesamt ist mindestens von einer Verdoppelung der Fahrten in der Wege- beziehung des Flyovers auszugehen, sodass zukünftig mit einem Potenzial für den Radverkehr von 5.500 bis 6.000 Fahrten pro Tag zu rechnen ist. Abbildung 4: Entwicklung des Radverkehrs unter Berücksichtigung der Veloroute 5 und des Flyover - 6 - V/0261/2021 Der Flyover hat in diesem Zusammenhang somit zwei Effekte: Er leistet erstens durch die Entflech- tungen der Radverkehrsströme einen wichtigen Beitrag zum Verkehrssicherheit und zweites durch die Komfortsteigerung einen weiteren Betrag zum Anstieg des Fahrradverkehres. Die Stadt Münster stärkt den Radverkehr gemäß Radverkehrskonzept 2025 und nachfolgender Be- schlüsse wie dem Veloroutenkonzept sowie grundsätzlich im Sinne der Förderung nachhaltiger Mobi- lität. Angestrebt wird eine weitere, wesentliche Steigerung des Anteils im Modal Split von aktuell 43,5 % (2019) auf 50%. Einen Beitrag hierzu kann das Projekt „Flyover Aegidiitor“ leisten, das in diesem Zusammenhang nicht als singuläre Maßnahmen zu sehen ist, sondern einen wichtigen Baustein in einer Fahrrad- hauptnetzinfrastruktur darstellt. Prüfung einer möglichen Y-Lösung Im Rahmen der Prüfung wurden die Hauptwegebeziehungen in Ost -West-Richtung, nämlich Prome- nade (Ost) und Adenauerallee (5.998 Fahrten im Querschnitt) bzw. Promenade (Ost) und Bismarckal- lee (2.615) näher untersucht. Für die Nord -Süd-Beziehung zwischen Aegidiistraße und Bismarckallee ist eine Brückenlösung aus Platzgründen nicht realisierbar und wurde daher nicht weiter betrachtet. Da aus denkmalpflegerischer, grünplanerischer und städtebaulicher Sicht eine Führung über die Aa- seewiese im Bereich der „Giant Pool Balls“ keine akzeptable Alternative für eine Trassenführung dar- stellt, wurde in der weiteren Prüfung die folgende Y-Trassenführung (Abbildung 5) näher untersucht. Abbildung 5: Untersuchte Y-Trassenführung - 7 - V/0261/2021 Diese Trassenführung weißt dabei für die neu betrachtete Wegebeziehung erhebliche Nachteile auf: Es entstehen sehr lange Rampen entlang der Adenauerallee. Eine Änderung einiger Fußwegeverbindungen in die Parkanlagen würde notwendig, um die Ram- pen realisieren zu können. Die Rampen „verbrauchen“ viel Freifläche. Unter 2,50 m Höhe kann der Platz unter der Rampe nicht genutzt werden. Dies wären bei 3,5% Steigung ca. 420 qm weniger nutzbare Freifläche. Zahlreiche Bäume müssen gefällt werden in den entsprechenden Bereichen, was den Alleecha- rakter zerstören würde (siehe hierzu auch „Auswirkungen der Planungen auf den Denkmalcharak- ter der Promenade und den Baumbestand“). Die Brücke würde eine sichtbare Barriere darstellen, insbesondere da die Umgebung wenig hohe Gebäude bzw. Landschaft ausweist. Abbildung 6: Betroffener Baumbestand in der Trasse Adenauerallee - Promenade Im Ergebnis wird deutlich, dass von einem Brückenbauwerk in der Wegebeziehung Promenade (Ost) – Adenauerallee aufgrund der massiven Auswirkungen des Bauwerks auf den geschützten Baumbestand Abstand genommen werden sollte und die Y-Lösung nicht weiterzuverfolgen ist. Anbindung des Flyover entlang des Nordufers des Aasees in Richtung Himmelreichallee und in der Folge Hüffer-Campus, Schloss und Albert-Schweitzer-Campus Verkehrlich relevant wäre eine solche Verknüpfung für die Wegebeziehung Adenauerallee / Prome- nade in Ost -West-Richtung. Die Anbindung der Wegebeziehungen wäre technisch denkbar, Topo- graphieunterschiede würden aber entspreche bauliche Aufwendungen notwendig machen. Eine Lö- sungsmöglichkeit wäre eine Wegeführung parallel zum Ostufer des Aasees und damit eine neue An- bindung an die Bismarckallee. Jedoch führt dies zu einer Konfliktsituation mit Fuß gehenden, die die- sen Bereich stark frequentieren, sowie zu einer Reduzierung der Aufenthaltsqualität. Weiterhin müss- te eine wesentlich längere Strecke von ca. 450 m gefahren werden, so dass sich die Wegelänge na- hezu verdoppeln würde. Insofern kann eine wei tere Prüfung dieses Ansatzes nicht empfohlen wer- den. - 8 - V/0261/2021 Auswirkungen der Planungen auf den Denkmalcharakter der Promenade und den Baumbe- stand Auswirkungen auf den Denkmalcharakter der Promenade Die Promenade ist als prägende, historisch begründete Grünfläche in Münster von sehr hohem Wert. Sie stellt ein Alleinstellungsmerkmal der Stadt Münster dar. „Die Altstadt ist Standort einer größeren Zahl von denkmalwerten baulichen Anlagen sowie denkmalwe rten Grün-, Friedhofs- und Parkanla- gen. Sie sind wichtige Zeugnisse der wechselvollen Geschichte dieser Stadt und tragen maßgeblich zur Unverwechselbarkeit des Stadtbildes und zur Identifizierung des Bürgers mit seiner Stadt bei. Auf ihre Eigenart ist deshalb bei Planungen besonders Rücksicht zu nehmen“ (vgl. § 4 Altstadtsatzung). Entsprechend den fachlichen Grundsätzen der Denkmalpflege sollte das Bauwerk der Brücke und ihrer Rampen demnach durchaus als aktuelle Intervention erkennbar sein, sich aber dab ei zurückhal- tend in die historische Situation einfügen. Die moderne Zutat darf das historische Zeugnis nicht ver- unklaren und v.a. nicht dominieren. Dieses Prinzip gilt sowohl für die Lage und Ausrichtung im Grund- riss als auch für die Höhenentwicklung sowie Konstruktion und gestalterische Details. Die Brücke und ihre Rampen sollten deshalb im Grundriss eng an die bestehende Wegeführung an- gelehnt werden, also ggf. direkt über, sonst direkt neben oder – wo das nicht möglich ist – im Abstand parallel zu den bestehenden Wegen geführt werden. Das Brückenbauwerk selbst muss so schlank wie möglich dimensioniert und so konstruiert und ge- staltet werden, dass es nicht als zeichenhaftes Ingenieurbauwerk erscheint, sondern wie ein elegan- tes Möbelstück funktional und in Materialität und Farbigkeit dem Genius Loci folgt, sich selbstver- ständlich in den grünen Stadtraum zwischen Aasee und Promenade eingliedert und die stadträumli- che Atmosphäre an dieser besonderen Stelle im Übergang in die Altstadt in angemessener Zurück- haltung begleitet. Insgesamt ist aus denkmalpflegerische Sicht die südliche Trassenvariante in die Bismarckallee um- setzbar. Als Chance wird gesehen, dass von der Brücke aus zukünftig die Türme der Altstadt wieder zu sehen sein werden, wie dies aus historischen Stadtansichten bekannt ist und eine historische Per- spektive neu aufgeschlossen werden kann. Auswirkungen auf den Baumbestand Die Alleen entlang der Adenauer -/ Himmelreichallee (AL -MS-0007), Bismarckallee und dem histori- schen Promenadenring sind nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW gesetzlich geschützt. Die Be- seitigung von Alleen sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteilige Veränderung führen können, sind verboten (§ 41 Abs.1 LNatSchG). Bei einer Beseitigung oder nach- teiligen Veränderung des Alleenbestandes ist eine naturschutzrechtliche Befreiung und eine Beteili- gung des Naturschutzbeirates erforderlich. Zusätzlich ist die Promenade als Gartendenkmal gemäß Denkmalschutzgesetz NRW geschützt. Im Nahbereich der Brückentr assen befinden sich zudem die Standorte vorhandener und geplanter Naturdenkmäler. Eine Beeinträchti- gung dieser Bäume ist auszuschließen. Bei der Wegebeziehung Promenade (Ost) – Bismarckallee ist durch die gewählte Trassenführung, die sich der vorhandenen Grünstruktur anpasst, nur ein moderater Eingriff erforderlich, der ebenso be- hutsam erfolgen wird. Jeglicher Eingriff erfolgt in enger Abstimmung mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit. Dabei ist eine Bewertung der Auswirkungen auf die vorh andenen Nut- zungsstrukturen: Parkflächen, funktionale Beeinträchtigung des Spielplatzes am Kanonengraben, Fußwegeverbindungen zum Spielplatz und zur Mensa im weiteren Verfahren zu untersuchen. Unter 2,50 m Höhe kann die Fläche unter der Rampe nicht genutzt werden. Zusätzlich ist eine Barrierewir- kung der Bismarckallee zu konstatieren. - 9 - V/0261/2021 Zur finalen Bewertung des Eingriffes in den Baumbestand ist eine Erfassung der Bäume mit dem Kronen- und Stammdurchmesser, dem Kronenansatz und der Vitalität erforderlich. Die V ermes- sungsgrundlage dient als Basis für ein dendrologisches Gutachten. Hierbei ist nicht nur der Baumbe- stand, der von dem Trassenverlauf beeinträchtigt wird zu berücksichtigen, sondern auch die baumbe- standenen Flächen die durch Baustelleneinrichtungen, der Brückenbauweise oder durch Arbeiten im Wurzelraum beansprucht werden. Das dendrologische Gutachten ist somit die Grundlage für den Umgang mit dem Baumbestand in den weiteren Detailierungsstufen der technischen Planung (Vor- entwurf/Entwurf/Ausführungsplanung). Eine erste Grobeinschätzung kann lediglich die Beeinträchtigung des Baumbestandes aufgrund des Trassenverlaufs aufzeigen (siehe auch Abbildung 7): Vier nicht geschützte Bäume sowie ein geschützter Alleebaum an der Promenade müssen vo- raussichtlich entfallen, hierfür werden Ersatzpflanzungen vorgenommen. Drei Bäume werden versetzt. An weiteren drei Bäumen (zwei geschützte Alleebäume in der Bismarckallee; eine Weide im Be- reich des Teiches am Kanonengraben) wird ein Teilrückschnitt notwendig. Ob der Teilrückschnitt Auswirkungen auf die Standfestigkeit der Bäume hat, ist in dem dendrologischen Gutachten zu klären. Abbildung 7: Betroffener Baumbestand in der Trasse Bismarckallee - Promenade Weitere Anforderungen an Radverkehrsinfrastrukturbauwerke m it Rampen, Referenzen für Rampen- längsneigungen Um das Radfahren in der Fahrradstadt Münster komfortabel und sicher zu gestalten, liegt der Fokus der Planung auf den schwächeren Verkehrsteilnehmenden wie Kindern und älteren Menschen. Hie- raus leitet sich der Anspruch an eine Infrastruktur ab, die es ermöglicht, generationenübergreifend – auch ohne elektrische Unterstützung – genutzt werden zu können. Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) geben als allgemeindeutsches Regelwerk hierzu nur generelle Hinweise für die maximale Länge der Steigungsstrecken bei Rampen in Relation zur Rampenlängsneigung. Tabelle 1 zeigt die Vorgabe der ERA sowie Referenzwerte bestehender Bauwerke in Münster. - 10 - V/0261/2021 Referenzen Rampenlängsneigung Rampenlänge Schillerstraßenbrücke Münster (DEK-Brücke, stadteinwärtige Rampe) 4,5 % ca. 160 m Brücke Dingstiege Münster (über B 481n) 5,5 % ca. 120 m Promenade Aegidiistraße Richtung östl. Promenade 2,7 – 3,6 % ca. 130 m ERA (Empfehlung) 3,5 % Max. Länge 250 m Tabelle 1: Referenzwerte Rampenlängsneigungen Zu überwindender Höhenunterschied und Dimensionierung des Bauwerks „Flyover Aegidiitor“ Am Aasee ist die Kreisstraße 6 (Weseler Straße, ehemals B 54) mit einer aktuellen Trassenbreite von ca. 25 m bei einem Höhenunterschied von ca. 3,70 m zur Promenade (gemessen östlich der Bastion) in Ost -West-Richtung zu queren. Aufgrund einer regelmäßig nicht zu unterschreitenden Brücken- durchfahrtshöhe bei Bus- und LKW-Verkehr von 4,50 m ergibt sich eine Brückenaufbauhöhe von ins- gesamt ca. 5,50 m über der Weseler Straße. Somit beträgt der Höhenunterschied zum höchsten Ab- schnitt der Brücke aus Richtung Promenade (Ost) ca. +1,80 m und aus Richtung Bismarckallee +5,50 m. Abbildung 8 zeigt exemplarisch die Rampenlänge in der Bismarckallee bei einer Neigung von 3,5 %; bei 2,5% Längsneigung veränderte sich das Maß der Länge der Rampen in Bismarckallee auf 220m. Die Gesamtbreite der Brücken (inkl. Geländer etc.) wird ca. 5,00 m betragen. Abbildung 8: Flyover Aegidiitor - Rampenlänge und -neigung Abbildung 9: Beispiel Cykelslangen Kopenhagen (Quelle: Dissing+Weitling) - 11 - V/0261/2021 Umwandlung der Aegidiistraße zu einer Fahrradstraße Die Verwaltung nimmt den Vorschlag der Umwandlung der Aegidiistraße zu einer Fahrradstraße ger- ne auf und wird diesen in das Plankonzept der Veloroutenplanung der Veloroute Münster – Senden integrieren. Dabei ist auch insbesondere der Knotenpunkt Aegidiistraße / Promenade zu betrachten. Die Bedeutung der Veloroute und deren Fortführung innerhalb des Promenadenringes in die Altstadt in Richtung Prinzipalmarkt und Dom über die Aegidiistraße wird in der aktuell in Bearbeitung befindli- chen Fahrradnetzplanung d eutlich werden. Daher ist das Ergebnis der Fahrradnetzplanung (vgl. V/1186/2019) hier auch zu berücksichtigen. Berücksichtigung innovativer Werkstoffe Die Verwaltung wird bei der weiteren Planung der Brückenkonstruktion innovative Werkstoffe nicht nur zulassen, sondern auch einfordern. Gemäß den Vorgaben der Förderrichtlinien ist die Beachtung des „Leitfadens Nachhaltiges Bauen“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zu berücksichtigen. Schon dadurch findet die Verwendung innovativer Baustoffe Beachtung. Förderquote Die Zuwendung für dieses Projekt erfolgt gem. Ziffer 5.1.1 der „Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland“ vom 21.06.2019. Die Förderrichtlinie sieht inzwischen eine maximale Förderquote von 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben vor. Die in der Vorlage V/0156/2020 genannte 75 %-Quote wurde nachträglich erhöht. Darüber hinaus können gemäß der o. g. Förderrichtlinie auch Landesmittel des Landes NRW als Eigenanteil kumulierend mit eingebracht werden. In ersten Gesprächen mit der Bezirksregierung Münster wurde eine solche Zusatzförderung auch in Aussicht gestellt. Zu erwarten ist hier ein För- dersatz von 70 % auf den städtischen Eigenanteil, so dass bei geschätzten Projektkosten von 10.000.000 € und einer Bundesförderung von 80 % = 8.000.000 € sowie einer Landesförderung von 70 % auf 2.000.000 Eigenanteil (gemäß Bundesförderung) = 1.400.000 € ein städtischer Eigenanteil von 600.000 € verbleibt, also eine Förderquote von 94 % bei einem Eigenanteil von 6 %. Weiteres Vorgehen Die Verwaltung wird auf Basis des Beschlusses des Haupt - und Finanzausschusses vom 13.05.2020 (Vorlage V/0156/2020) nun das qualitätssichernde Verfahren einleiten und ein dendrologisches Gut- achten veranlassen. Das Verfahren fußt dabei im Wesentlichen auf zwei Säulen. Die Auslobung eines Wettbewerbs wird die funktionale Dimension in Verbindung mit dem durch den Ort vorgegebenen, gehobenen architektonischen Anspruch zum Gegenstand haben. In besonderer Weise gilt es hier, dem Genius Loci des historisch und kulturell bedeutsamen Stadtraums an Promenade und Aasee durch die elegante und filigrane sowie sich räumlich -strukturell integrierende Ausgestaltung des Bau- werks gerecht zu werden. In diesem Sinne wird im Pr ozess auch die Bürger*innenbeteiligung, bei- spielsweise in Form von Bürger*innenworkshops, einen wichtigen, die Qualität sichernden Baustein darstellen. - 12 - V/0261/2021 Mai 2021 Juni 2021 Juli 2021 August 2021 September 2021 Oktober 2021 November 2021 Dezember 2021 Januar 2022 Februar 2022 März 2022 April 2022 Mai 2022 Juni 2022 Juli 2022 August 2022 September 2022 Oktober 2022 November 2022 Dezember 2022 Januar 2023 Februar 2023 März 2023 April 2023 Mai 2023 Juni 2023 Juli 2023 August 2023 September 2023 Oktober 2023 November 2023 Dezember 2023 Variantenuntersuchung inkl. politischer Beschluss Vorbereitung Qualitätssicherndes Verfahren Qualitätssicherndes Verfahren inkl. gutachterlicher Untersuchungen Europaweite Ausschreibung und Vergabe der Baumaßnahme Durchführung der Baumaßnahme Fertigstellung, Abhnahme und Abrechnung der Baußanahme Abbildung 10: Zeitplan Über den Fortgang der Planung werden die politischen Gremien regelmäßig informiert. Eine Beteili- gung erfolgt bei der Freigabe des Wettbewerbs (August 2021), durch Einbindung in die Jury im Wett- bewerbsverfahren und schließlich durch Entscheidung qua Beschluss zu Wettbewerbsergebnis und Bau. Fazit Aufgrund der massiven Auswirkungen des Bauwerks auf den geschützten Baumbestand in der Tras- se Promenade – Adenauerallee sowie aufgrund denkmalpflegerischer und städtebaulicher Gesichts- punkte wird die Y-Lösung nicht weiterverfolgt. Auf Basis der großen Potenziale für den Radverkehr in der W egebeziehung des Flyovers von 5.500 bis 6.000 Fahrten pro Tag wird die Planung für die Trasse Promenade – Bismarckallee in der hier beschriebenen Führung im Rahmen eines qualitätssichernden Verfahrens weiter geplant. Die gewählte Trassenführung passt sich der vorhandenen Grünstruktur an und erfordert so nur einen moderaten und behutsamen Eingriff. Da die Brückenlösung nicht alle wichtigen Fahrbeziehungen abdecken kann, müssen neben der Brü- ckenlösung auch ebenerdige Radverkehrsführungen angeboten und ggf. a usgebaut bzw. ertüchtigt werden. Diese Planung wird für den gesamten Knotenpunkt im Rahmen der bereits beauftragten Ve- loroutenplanung erfolgen. Im Ergebnis werden so erhebliche Optimierungen für den Radverkehr er- zielt, die aber den MIV nicht unterstützen. Insgesamt wird durch die hier gewählte Lösung mit dem Flyover und den ergänzenden ebenerdigen Wegeführungen eine für die Radfahrenden komfortable Infrastruktur bereitgestellt, die zudem auch mehr Sicherheit bietet und ein zügigeres Radfahren ermöglicht. D as Radfahren auf Velorouten in Münster wird dadurch immer mehr zu einem positiven Lebensgefühl. I.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0261/2021 Kurzüberblick Die Stadt Münster will auch im Radverkehr neue, mutige Wege gehen und Impulse setzen. Bei dem Projekt „Flyover Aegidiitor“ handelt sich um ein innovatives verkehrliches Statement, das die vorhandene Topographie nutzt und modellhaft aufzeigen wird, wie die wichtigen Faktoren Ver- kehrssicherheit, Bevorrechtigung / Leichtigkeit des Radverkehrs, Komfort und Fahrzeitgewinne in einem hoch sensiblen städtebaulichen Kontext in Einklang miteinander gebracht werden können. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2024 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 10 Mio. € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf- geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Querschnittsthemen Nachhaltigkeit und Klimaschutz werden durch ein Ingenieurbauwerk für den Radverkehr zwischen Promenade und Bismarckallee maßgeblich tangiert.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungOrte (11)
- Aegidiistraße
- Adenauerallee
- Bismarckallee
- Weseler Straße
- Himmelreichallee
- Am Stadtgraben
- Albert-Schweitzer-Campus
- Am Kanonengraben
- Prinzipalmarkt
- Promenade 2
- Dingstiege
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Details
- Aktenzeichen
- V/0261/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.04.2021
- Erstellt
- 25.03.2021 10:28