V/0608/2012
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, anlässlich der Veranstaltung "Jazzfestival" am 06.01.2013
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Vorlage Nr. 0608-2012, Anlage 2
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Anlage 2 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0608/2012 E INITIATIVE STARKE INNENSTADT MÜNSTER Alter Steinweg 6-7 : 48143 Münster EHV WM Einzelhandelsverband WM - Weseler Str. 316 c - 48163 Münster Einzelhandelsverband " Westfalen-Münsterland e. V. Stadt Münster Der Oberbärgermeieter Geschäftsstelle Münster Ordnungsamt/Frau Schulz Weseler Str. 316 c 48127 Münster 26. Juli 2 48163 Münster Tel: (02 51) 4 14 16-0 _ Fax: (0251) 4 14 16-212 Mail: k.eksen@ehv-wm.de Internet: www.ehv-wm .de St.-Nr.: 317/5960/0275 Sparkasse Münsterland Ost (BLZ 400 501 50) Kto.-Nr. 50 195 Vorab per Fax: 0251 — 492 7794 Geschäftsstelle Dortmund Vorab per Mail: Ordnun = Prinz-Friedrich-Karl-Str. 26 p gsamt@stadt-muenster. de PN Münster, 24.07.2012/ek Verkaufsoffener Sonntag gemäß 8 6 Abs. 1 und 4 LÖG NRW hier: Antrag für Sonntag, den 31.12.2012; Ihr Schreiben vom 15.05.2012 Ihr Zeichen: 32.12.0010 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Schulz, mit o..g. Schreiben teilen Sie mit, dass seitens der Verwaltung der Stadt Münster die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages für den 31.12.2012 für nicht genehmigungs- fähig erachtet wird. Grund ist die fehlende Veranstaltung als Anlass für den verkaufsof- fenen Sonntag. In Abstimmung mit der Kaufmannschaft der Innenstadt (Runder Tisch der Innenstadt- kaufleute) wird daher der Antrag für den 31.12.2012 hiermit zurückgenommen. Gleichzeitig beantragen wir für das Gebiet der Innenstadt (Altstadt einschließlich Gebiet der ISG Bahnhofsviertel) auf der Basis des $ 6 Abs. 1 LÖG NRW in Verbindung mit den “ Leitlinien für die die Genehmigungspraxis verkaufsoffener Sonntage in der Stadt Müns- ter, für die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/ Bahnhofsviertel, die in dem im „Einzelhandelskonzept Münster- Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ ausgewiesenen Standort- bereich Typ A: City/Geschäftszentrum, einen verkaüufsoffenen Sonntag für Sonntag, den 06.01.2013, 13.00 — 18.00 Uhr, zu genehmigen. Begründung: Vom 04. - 06. Januar 2013 findet in Münster das traditionelle Jazzfestival statt. Es wird vom Kulturamt der Stadt Münster. veranstaltet und bezeichnet sich selbst als „die größte wiederkehrende Musikveranstaltung der Stadt“. Ausgehend von den Erfolgen der bishe- rigen Jazzfestivals ist davon auszugehen, dass es auch im Jahr 2013 zahlreiche Besu- cher aus der Stadt, aber auch von auswärts nach: Münster zieht. Die Kaufmannschaft der Innenstadt möchte Münster angesichts dieses Besuchermagneten auch als Ein- kaufsstadt präsentieren und dazu am letzten Tag des Festivals, dem 06.01.2013, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten mit geöffneten Geschäften für Münster werben. Wir bitten um antragsgemäße Entscheidung. Sollte vorab noch Gesprächsbedarf zu einzelnen Fragen bestehen, stehen wir gerne zur Verfügung. Eine Kopie dieses Antrages geht parallel an OD Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe, . Herrn Stadtdirektor Hartwig Schultheiß, D Herrn Stadtrat Wolfgang Heuer. Mit freundlichen Grüßen Ass. jur. Karin Eksen Geschäftsführerin EHV WM
Beschlussvorlage
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V/0608/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Ordnungsamt Betrifft Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, anlässlich der Veranstaltung "Jazzfestival" am 06.01.2013 Beratungsfolge 28.08.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 30.08.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 04.09.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 18.09.2012 Werksausschuss Münster Marketing Vorberatung 19.09.2012 Hauptausschuss Vorberatung 19.09.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die als Anlage 1 beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung wird beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Der Einzelhandelsverband Westfalen -Münsterland e. V. in Zusammenhang mit der ISI, Initiative starke Innenstadt Münster, beantragt mit Schreiben vom 24.07.2012 für den Stadtbezirk Mün ster- Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, an dem Sonntag 06.01.2013 die Verkaufszeiten von 13.00 bis 18.00 Uhr freizugeben (Anlage 2). In Abstimmung mit der Kaufmannschaft der Innenstadt (Runder Tisch der Innenstadtkaufleute) wird mit gleichem Schreiben der noch nicht entschiedene Antrag auf Durchführung eines verkaufso ffenen Sonntags am 30.12.2012 (im Anschreiben versehentlic h das Datum 31.12.2012 angeführt) zurückgenommen. Die Freigabe der Verkaufszeiten für Sonntag, den 06.01.2013, wird damit begründet, dass in der Zeit vom 04. – 06.01.2013 in Münster das traditionelle Jazzfestival stattfindet. Dieses Fest wird vom Kulturamt der Stadt Münster veranstaltet und bezeichnet sich selbst als „die größte wiede r- kehrende Musikveranstaltung der Stadt“. Ausgehend von den Erfolgen der bisherigen Jazzfestivals ist davon auszugehen, dass es auch im Jahr 2013 zahlreiche Besucher aus der S tadt, aber auch Vorlagen-Nr.: V/0608/2012 Auskunft erteilt: Frau Schulz Ruf: 492 32 65 E-Mail: SchulzElke@stadt-muenster.de Datum: 07.08.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0608/2012 von auswärts nach Münster zieht. Die Kaufmannschaft der Innenstadt möchte Münster angesichts dieses Besuchermagneten auch als Einkaufsstadt präsentieren und dazu am letzten Tag des Fe s- tivals, den 06.01.2013, im Rahmen der gesetzlichen Mögli chkeiten mit geöffneten Geschäften für Münster werben. Gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) können an jährlich höchstens vier Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Für den Stadtbezirk Münster -Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, ist für das Kalenderjahr 2013 bisher kein verkaufsoffener Sonntag genehmigt worden. Es ist somit ausreichender Spielraum vorha n- den, die Verkaufszeiten an dem beantragten Sonntag, 06.01.2013, freizugeben. Die beantragten Verkaufszeiten liegen auch sämtlich außerhalb der Hauptgottesdienstzeit und überschreiten den Zeitraum von fünf Stunden nicht. Die in der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem Ladenschlussgesetz (Ratsbeschluss vom 21.09.2005 , V/0691/2005 und Ratsbeschluss vom 12.03.2008, V/0027/2008) aufgeführten Eckpunkte werden eingehalten. Hiernach sind die rechtl i- chen Rahmenbedingungen erfüllt. In der zu beschließenden ordnungsbehördlichen Verordnu ng wird die Sonntagsöffnung ausschließlich nur für die Betriebe genehmigt, die in dem Bereich liegen, welche nach dem „Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ als „Typ A: City/Innenstadt“ ausgewiesen sind. Die Antragsfrist, 15.02. eines jeden Jahres und drei Monate vor der Veranstaltung ist eingehalten. Die Voraussetzungen zum Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung zur beantragten Freigabe der Verkaufszeiten an dem Sonntag 06.01.2013 liegen vor, so dass dem Rat empfohlen wird, die als Anlage 1 beigefügte Verordnung zu beschließen. Die Sozialpartner sind entsprechend dem in der Berichtsvorlage V/0055/2007 dargestellten Verfah- ren über den vorliegenden Antrag informiert worden. I. V. gez. Heuer Stadtrat Anlagen
Vorlage Nr. 0608-2012 Anlage 1
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Anlage 1 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0608/2012 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, anlässlich der Veranstaltung „Jazzfestival“ am 06.01.2013 Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsge- setz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 51 6) in Verbindung mit §§ 25 ff. des Ge- setzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehör den (OBG) in der Fassung der Bekannt- machung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt ge ändert durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV. NW. S. 765), wird von der Stadt Münster als örtlich e Ordnungsbehörde für die Stadt Münster fol- gende Verordnung erlassen: § 1 Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, A ltstadt/Bahnhofsviertel, die in dem im „Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räum lichen Entwicklung“ ausgewiesenen Standortbereich „Typ A: City/Innenstadt“ liegen, dü rfen an dem Sonntag 06.01.2013 in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein. . § 2 Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkün dung im Amtsblatt der Stadt Münster in Kraft.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Weseler Straße 316c
- Alter Steinweg 6
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0608/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.08.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37