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V/0608/2012

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, anlässlich der Veranstaltung "Jazzfestival" am 06.01.2013

Vorlagen 10.08.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.09.2012, TOP 13

Vorlage Nr. 0608-2012, Anlage 2

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Beschlussvorlage

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Vorlage Nr. 0608-2012 Anlage 1

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Vorlage Nr. 0608-2012, Anlage 2

3053 Zeichen

Anlage 2 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0608/2012

E INITIATIVE

STARKE
INNENSTADT
MÜNSTER
Alter Steinweg 6-7 : 48143 Münster EHV WM
Einzelhandelsverband WM - Weseler Str. 316 c - 48163 Münster Einzelhandelsverband
" Westfalen-Münsterland e. V.

Stadt Münster Der Oberbärgermeieter Geschäftsstelle Münster
Ordnungsamt/Frau Schulz Weseler Str. 316 c
48127 Münster 26. Juli 2 48163 Münster

Tel: (02 51) 4 14 16-0 _
Fax: (0251) 4 14 16-212
Mail:  k.eksen@ehv-wm.de
Internet: www.ehv-wm .de

St.-Nr.: 317/5960/0275

Sparkasse Münsterland Ost
(BLZ 400 501 50) Kto.-Nr. 50 195
Vorab per Fax: 0251 — 492 7794 Geschäftsstelle Dortmund

Vorab per Mail: Ordnun = Prinz-Friedrich-Karl-Str. 26
p gsamt@stadt-muenster. de PN

Münster, 24.07.2012/ek

Verkaufsoffener Sonntag gemäß 8 6 Abs. 1 und 4 LÖG NRW
hier: Antrag für Sonntag, den 31.12.2012; Ihr Schreiben vom 15.05.2012
Ihr Zeichen: 32.12.0010

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Schulz,

mit o..g. Schreiben teilen Sie mit, dass seitens der Verwaltung der Stadt Münster die
Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages für den 31.12.2012 für nicht genehmigungs-
fähig erachtet wird. Grund ist die fehlende Veranstaltung als Anlass für den verkaufsof-
fenen Sonntag.

In Abstimmung mit der Kaufmannschaft der Innenstadt (Runder Tisch der Innenstadt-
kaufleute) wird daher der Antrag für den 31.12.2012 hiermit zurückgenommen.

Gleichzeitig beantragen wir für das Gebiet der Innenstadt (Altstadt einschließlich Gebiet
der ISG Bahnhofsviertel) auf der Basis des $ 6 Abs. 1 LÖG NRW in Verbindung mit den

“ Leitlinien für die die Genehmigungspraxis verkaufsoffener Sonntage in der Stadt Müns-

ter,

für die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/
Bahnhofsviertel, die in dem im „Einzelhandelskonzept Münster-
Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ ausgewiesenen Standort-
bereich Typ A: City/Geschäftszentrum, einen verkaüufsoffenen
Sonntag für

Sonntag, den 06.01.2013, 13.00 — 18.00 Uhr,

zu genehmigen.

Begründung:

Vom 04. - 06. Januar 2013 findet in Münster das traditionelle Jazzfestival statt. Es wird
vom Kulturamt der Stadt Münster. veranstaltet und bezeichnet sich selbst als „die größte
wiederkehrende Musikveranstaltung der Stadt“. Ausgehend von den Erfolgen der bishe-
rigen Jazzfestivals ist davon auszugehen, dass es auch im Jahr 2013 zahlreiche Besu-
cher aus der Stadt, aber auch von auswärts nach: Münster zieht. Die Kaufmannschaft
der Innenstadt möchte Münster angesichts dieses Besuchermagneten auch als Ein-
kaufsstadt präsentieren und dazu am letzten Tag des Festivals, dem 06.01.2013, im
Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten mit geöffneten Geschäften für Münster werben.

Wir bitten um antragsgemäße Entscheidung.

Sollte vorab noch Gesprächsbedarf zu einzelnen Fragen bestehen, stehen wir gerne zur
Verfügung.

Eine Kopie dieses Antrages geht parallel an

OD Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe,
. Herrn Stadtdirektor Hartwig Schultheiß,
D Herrn Stadtrat Wolfgang Heuer.

Mit freundlichen Grüßen

Ass. jur. Karin Eksen
Geschäftsführerin EHV WM

Beschlussvorlage

4184 Zeichen

V/0608/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk 
Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, anlässlich der Veranstaltung "Jazzfestival" am 06.01.2013 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.08.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
30.08.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
04.09.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
18.09.2012 Werksausschuss Münster Marketing Vorberatung 
19.09.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
19.09.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die als Anlage 1 beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung wird beschlossen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Der Einzelhandelsverband Westfalen -Münsterland e. V. in Zusammenhang mit der ISI, Initiative 
starke Innenstadt Münster, beantragt mit Schreiben vom 24.07.2012 für den Stadtbezirk Mün ster-
Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, an dem Sonntag 06.01.2013 die Verkaufszeiten von 13.00 bis 
18.00 Uhr freizugeben (Anlage 2). In Abstimmung mit der Kaufmannschaft der Innenstadt (Runder 
Tisch der Innenstadtkaufleute) wird mit gleichem Schreiben der noch nicht entschiedene Antrag 
auf Durchführung eines verkaufso ffenen Sonntags am 30.12.2012 (im Anschreiben versehentlic h 
das Datum 31.12.2012 angeführt) zurückgenommen.  
 
Die Freigabe der Verkaufszeiten für Sonntag, den 06.01.2013, wird damit begründet, dass in der 
Zeit vom 04. – 06.01.2013 in Münster das traditionelle Jazzfestival stattfindet. Dieses Fest wird 
vom Kulturamt der Stadt Münster veranstaltet und bezeichnet sich selbst als „die größte wiede r-
kehrende Musikveranstaltung der Stadt“. Ausgehend von den Erfolgen der bisherigen Jazzfestivals 
ist davon auszugehen, dass es auch im Jahr 2013 zahlreiche Besucher aus der S tadt, aber auch 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0608/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Schulz 
Ruf: 
492 32 65 
E-Mail: 
SchulzElke@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.08.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0608/2012 
von auswärts nach Münster zieht. Die Kaufmannschaft der Innenstadt möchte Münster angesichts 
dieses Besuchermagneten auch als Einkaufsstadt präsentieren und dazu am letzten Tag des Fe s-
tivals, den 06.01.2013, im Rahmen der gesetzlichen Mögli chkeiten mit geöffneten Geschäften für 
Münster werben. 
 
Gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) können an jährlich höchstens vier Sonn- oder 
Feiertagen Verkaufsstellen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein.  
Für den Stadtbezirk Münster -Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, ist für das Kalenderjahr 2013 bisher 
kein verkaufsoffener Sonntag genehmigt worden. Es ist somit ausreichender Spielraum vorha n-
den, die Verkaufszeiten an dem beantragten Sonntag, 06.01.2013, freizugeben. Die beantragten 
Verkaufszeiten liegen auch sämtlich außerhalb der Hauptgottesdienstzeit und überschreiten den 
Zeitraum von fünf Stunden nicht. 
 
Die in der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem 
Ladenschlussgesetz (Ratsbeschluss vom 21.09.2005 , V/0691/2005 und Ratsbeschluss vom 
12.03.2008, V/0027/2008) aufgeführten Eckpunkte werden eingehalten. Hiernach sind die rechtl i-
chen Rahmenbedingungen erfüllt. In der zu beschließenden ordnungsbehördlichen Verordnu ng 
wird die Sonntagsöffnung ausschließlich nur für die Betriebe genehmigt, die in dem Bereich liegen, 
welche nach dem „Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ als „Typ 
A: City/Innenstadt“ ausgewiesen sind. Die Antragsfrist, 15.02. eines jeden Jahres und drei Monate 
vor der Veranstaltung ist eingehalten.  
 
Die Voraussetzungen zum Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung zur beantragten Freigabe 
der Verkaufszeiten an dem Sonntag 06.01.2013 liegen vor, so dass dem Rat empfohlen wird, die 
als Anlage 1 beigefügte Verordnung zu beschließen. 
 
Die Sozialpartner sind entsprechend dem in der Berichtsvorlage V/0055/2007 dargestellten Verfah-
ren über den vorliegenden Antrag informiert worden. 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen

Vorlage Nr. 0608-2012 Anlage 1

1199 Zeichen

Anlage 1 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0608/2012 
 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten  der Verkaufsstellen im Stadtbezirk 
Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, anlässlich  der Veranstaltung „Jazzfestival“ am 
06.01.2013 
 
 
Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsge- 
setz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 51 6) in Verbindung  mit §§ 25 ff. des Ge- 
setzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehör den (OBG) in der Fassung der Bekannt- 
machung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt ge ändert durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV. 
NW. S. 765), wird von der Stadt Münster als örtlich e Ordnungsbehörde für die Stadt Münster fol- 
gende Verordnung erlassen: 
 
§ 1 
 
Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, A ltstadt/Bahnhofsviertel, die in dem im 
„Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räum lichen Entwicklung“ ausgewiesenen 
Standortbereich „Typ A: City/Innenstadt“ liegen, dü rfen an dem Sonntag 06.01.2013 in der 
Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein. 
 
 
. 
 
§ 2 
 
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkün dung im Amtsblatt der Stadt Münster 
in Kraft.

Beratungsverlauf (6)

28.08.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
30.08.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.09.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
18.09.2012 Werksausschuss Münster Marketing
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2012 Hauptausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
19.09.2012 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Weseler Straße 316c
  • Alter Steinweg 6

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0608/2012
Typ
Vorlagen
Datum
10.08.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37