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V/0895/2021

Zuwendungen an die Fraktionen

Vorlagen 30.11.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.12.2021, TOP 10

Anlage-Haushaltsantrag-

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage-Haushaltsantrag-

3322 Zeichen

Haushaltsbegleitantrag 
 
Zuwendungen an Fraktionen 
 
Der Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft möge beschließen: 
 
I. Sachentscheidung 
 
Die Zuwendungen an die Fraktionen werden gem. § 56 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ab dem Haushaltsjahr 2022 wie folgt beschlossen: 
 
1. Personalkostenpauschale:  115.000 Euro 
2. Raumkostenpauschale:   4400 Euro 
3. Pauschale je Mitglied der Fraktion: 4440 Euro 
4. Bezirksvertretungen    26 Euro je Mitglied monatlich 
 
2. Ratsgruppen erhalten 2/3 der Mittel der Personal- und Raumkostenpauschale, sowie die volle 
Pauschale je Ratsmitglied. 
3. Die übrigen mit Beschluss des Rats am 10.12.2014 (V/ 0906/2014) getroffenen Regelungen 
bleiben unverändert. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
In der Produktgruppe 0102 erhöhen sich die sonstigen ordentlichen Aufwendungen , auch unter 
Berücksichtigung zu erwartender tariflicher Änderungen ab 2022, um 250.000 Euro jährlich.  
 
Begründung: 
Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern ist eine tragende Säule unserer Demokratie. Gerade 
in Zeiten, in denen wir eine zunehmende Spaltung der Gesellschaft wahrnehmen, in denen Fakten 
„alternativen Fakten“ manchmal unwidersprochen gegenübergestellt werden, müssen Politikerinnen 
und Politiker noch mehr erklären, diskutieren und für die Bürgerinnen und Bürger ansprechbar sein.  
 
Bürgerinnen und Bürger kommunizieren heute jedoch über deutlich mehr Wege und Kanäle mit den 
Fraktionen und Gruppen als noch vor einigen Jahren. Ob bei Twitter, Facebook, Instagram oder auf 
anderen Kanälen stellen Bürgerinnen und Bürger vermehrt Fragen, wünschen Auskunft zu aktuellen 
kommunalpolitischen Debatten oder diskutieren mit den Fraktionen über deren Positionen. Besonders 
im Bereich Social Media hat sich durch diese Entwicklung der Arbeitsaufwand der Fraktionen durch 
eine Vielzahl neuer und relevanter Kanäle deutlich erhöht. Zudem können die Frakti onen die 
Bürgerinnen und Bürger immer schlechter über klassische Medien über ihre Arbeit im Rat und in den 
Ausschüssen informieren, da diese Medien zunehmend an Reichweite verlieren. An ihre Stelle ist ein 
sehr zersplittertes Feld an Medien und Kanälen get reten – für das teils mit großem Aufwand Videos, 
Audios, Stories, Sharepics und weitere Inhalte erstellt werden müssen, um diese adäquat mit Inhalten 
zu versorgen. Hierzu ist gut qualifiziertes Personal erforderlich, zudem ist der Zeitaufwand erheblich.

Die fachlichen Ansprüche der Öffentlichkeit an die zu größten Teilen ehrenamtliche Arbeit der 
Ratsmitglieder haben sich zudem in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Zahlreiche 
Entscheidungen müssen aufwändig vorbereitet werden. Auch hierzu ist fachlich gut ausgebildetes 
Personal erforderlich. 
 
Im Vergleich mit anderen  kreisfreien Städten ähnlicher Größe in NRW erhalten die Fraktionen in 
Münster vergleichsweise geringe Zuwendungen. So erhalten die Fraktionen in der Bundesstadt Bonn 
jährlich rund 3,2 Mio. Euro. In Bielefeld sind es rund 1,53 Mio. Euro und in Bochum rund 2,4 Mio. Euro. 
 
 
gez.  gez.  gez. 
Dr. Ulrich Möllenhoff  Albert Wenzel  Marius Herwig 
und Fraktion  und Fraktion  und Fraktion 
 
gez. gez. gez. gez. 
Jörg Berens Ulrich Thoden Michael Krapp Helene Goldbeck 
und Fraktion und Fraktion und Fraktion Tim Pasch

Beschlussvorlage

6313 Zeichen

V/0895/2021
V/0895/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Zuwendungen an die Fraktionen
Beratungsfolge
15.12.2021 Hauptausschuss Vorberatung
15.12.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Zuwendungen an die Fraktionen werden gemäß § 56 Abs. 3 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ab dem Haushaltsjahr 2022 wie folgt beschlossen:
1.1 Personalkostenpauschale 115.000 €
1.2 Raumkostenpauschale 4.400 €
1.3 Pauschale je Mitglied der Fraktion 4.440 €
1.4 Bezirksvertretungen 26 € je Mitglied monatlich
Die Personalkostenpauschale erhöht sich entsprechend der tariflichen Steigerungen im
Öffentlichen Dienst beginnend mit dem Jahr 2022. Ab dem 01.04.2022 gibt es eine
T arifsteigerungvon 1,8 %.
2. Ratsgruppen erhalten 2/3 der Mittel der Personal – und Raumkostenpauschale, sowie die volle
Pauschale je Ratsmitglied. Dies sind in der Summe 100 % der proportionalen Ausstattung, die
zwei Dritteln der Zuwendungen entspricht, die die kleinste Fraktion erhält.
3. Orientiert an der Größe der Fraktionen des Rates werden folgende Aufschläge gewährt:
3.1 Personalkostenpauschale
- Fraktionen mit 5 – 9 Mitgliedern erhalten zusätzlich ¼ der Personalkostenpauschale
- Fraktionen mit 10 – 14 Mitgliedern erhalten zusätzlich ½ der Personalkostenpauschale
- Fraktionen mit 15 – 19 Mitgliedern erhalten zusätzlich ¾ der Personalkostenpauschale
-- Fraktionen ab 20 Mitgliedern erhalten zusätzlich 1 Personalkostenpauschale
Amt für Bürger- und
Ratsservice
13.12.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Kupferschmidt
T elefon:492-3300
Kupferschmidt@stadt-
muenster.de

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V/0895/2021
3.2 Raumkostenpauschale
- Fraktionen mit 10 – 19 Mitgliedern erhalten zusätzlich 1 Raumkostenpauschale
- Fraktionen ab 20 Mitgliedern erhalten zusätzlich 2 Raumkostenpauschalen
4. Für die fraktionslosen Ratsmitglieder wird die Zuwendung nach § 56 Abs. 3 GO NRW auf 7.500
€ festgesetzt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0102 Geschäftsführung für
politische
Gremien/Städtepartner-
schaften
2022 ff.
Zeile 16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2022 3.430.420
2023 3.380.440
2024 3.380.450
2025 3.380.460
Die für die Erhöhung der Pauschalen erforderlichen Mittel in Höhe von 250.000 € sind nicht im
Haushaltsplanentwurf 2022 enthalten. Die Verwaltung wird das entsprechende Veränderungsblatt auf
der Grundlage des Beschlusses des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und
Wirtschaft im Rahmen der Etatberatungen vorlegen.
Begründung:
Nach § 56 Abs. 3 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gewährt die
Gemeinde den Fraktionen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen
Aufwendungen für die Geschäftsführung. Auch einem Ratsmitglied, das keiner Fraktion oder Gruppe
angehört, stellt die Gemeinde nach § 56 Abs. 3 Satz 5 GO NRW in angemessenem Umfang
Sachmittel und Kommunikationsmittel zum Zwecke seiner Vorbereitung auf die Ratssitzung zur
Verfügung. Der Rat kann stattdessen beschließen, dass ein Ratsmitglied aus Haushaltsmitteln
finanzielle Zuwendungen erhält, die die Hälfte des Betrages nicht übersteigen dürfen, die eine Gruppe
mit zwei Mitgliedern erhielte.
Bei der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft am
08.12.2021 ist der gemeinsame Haushaltsantrag aller Fraktionen und der Ratsgruppe beschlossen
worden (Anlage). Die Verwaltung setzt mit dieser Vorlage den Beschluss des Antrages um.
Der Rat der Stadt Münster besteht zurzeit aus 6 Fraktionen, einer Ratsgruppe und einem
fraktionslosen Ratsmitglied.
Die Zuwendungen an die Fraktionen sind zuletzt im Jahr 2015 dem tatsächlichen Bedarf angepasst
worden. Im Jahr 2015 wurde die Personalkostenpauschale auf 95.000 €, die Raumkostenpauschale
auf 4.400 € und die Pauschale je Mitglied der Fraktion auf 2.460 € festgesetzt. Die
Personalkostenpauschale hat sich entsprechend der tariflichen Steigerungen bis zum Jahr 2021 auf
108.536,28 € erhöht.
Ab dem Jahr 2022 wird die Personalkostenpauschale auf 115.000 € festgelegt. Die
Raumkostenpauschale bleibt unverändert. Die Mitgliedspauschale wird auf 4.440 € angepasst. Die

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V/0895/2021
Festlegung der Aufschläge (Ziffer 3 des Beschlussvorschlages) sind unverändert geblieben.
Der Mitgliedsbetrag für die Fraktionen der Bezirksvertretungen wird von 24,08 € auf 26,00 € je
Mitglied monatlich angepasst.
Um auf Dauer die Funktionsfähigkeit der Fraktionen sicherstellen zu können orientiert sich seit dem
Jahr 2015 die Personalkostenpauschale an der T arifentwicklungim Öffentlichen Dienst. Diese
Regelung wird fortgeführt und die Steigerungsraten ab dem Jahr 2022 werden weiter berücksichtigt.
Ab dem 01.04.2022 gibt es eine Steigerung in Höhe von 1,8 %.
Bislang haben Ratsgruppen gemäß § 56 Abs. 3 Satz 3 GO NRW mindestens 90 Prozent einer
proportionalen Ausstattung, die zwei Dritteln der Zuwendungen entspricht, die die kleinste Fraktion
nach Absatz 1 Satz 2 erhalten. Ab dem Jahr 2022 wird diese Regelung nicht mehr aufgegriffen. Die
Ratsgruppen erhalten ab dem Jahr 2022 100 % der Zuwendungen.
Aus den gewährten Mitteln können die Fraktionen nach innenministeriellem Erlass u.a. Gehälter für
die Geschäftsführung, Miete für Geschäftsräume, Unterhaltungskosten der Räume, Wartung und
Unterhaltung der Büroausstattung, Papier und sonstiges Verbrauchsmaterial, Zeitschriften und
Literatur zahlen.
Nicht genutzt werden können Fraktionszuwendungen beispielsweise für Parteiarbeit, T eilnahmean
Parteitagen und –kongressen, Verfügungsmittel für den Fraktionsvorsitz, Bildungsreisen und
Spenden.
Bei der Festlegung der Höhe einer Zuwendung für ein fraktionsloses Ratsmitglied ist jedoch zu
berücksichtigen, dass die Zuwendung nach § 56 Abs. 3 GO NRW ausschließlich für Sach- und
Kommunikationsmittel, anders als bei den Fraktionen jedoch nicht für Personalausgaben, zu
verwenden ist. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenvorgaben haben die Fraktionen vereinbart, dem
fraktionslosen Ratsmitglied einen Betrag in Höhe von 7.500 € jährlich zu gewähren.
Die im Rahmen dieser Vorlage vorgesehene Höhe der Fraktionszuwendungen ist auch im
Städtevergleich angemessen und bewegt sich mit Blick auf andere Städte vergleichbarer
Größenordnung im unteren Bereich.
I. V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlage A
Anlage - Haushaltsantrag

Anlage A

1262 Zeichen

Anlage A zur V/0895/2021
Kurzüberblick
Die Fraktionen erhalten Zuwendungen gem. § 56 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Auf der Sitzung des Ausschusses für Wohnen,
Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft am 08.12.2021 wurde der Haushaltsantrag der
Fraktionen und der Ratsgruppe zu den Zuwendungen der Fraktionen beschlossen.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Die Zuwendungen für Fraktionen werden aufgrund des Beschlusses des gemeinsamen
Haushaltsantrages erhöht. Mit Beschluss dieser Vorlage ist die Umsetzung des
Haushaltsantrages erfolgt und damit erledigt.
Finanzierung
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung politische Gremien, Städtepartnerschaften
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja Nein X teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja X Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein
Bereits veranschlagt? Ja Nein X teilw.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
X überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
---

Beratungsverlauf (2)

15.12.2021 Hauptausschuss
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.12.2021 Rat
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0895/2021
Typ
Vorlagen
Datum
30.11.2021
Erstellt
29.11.2021 11:44