V/0895/2021
Zuwendungen an die Fraktionen
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Anlage-Haushaltsantrag-
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Haushaltsbegleitantrag Zuwendungen an Fraktionen Der Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft möge beschließen: I. Sachentscheidung Die Zuwendungen an die Fraktionen werden gem. § 56 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ab dem Haushaltsjahr 2022 wie folgt beschlossen: 1. Personalkostenpauschale: 115.000 Euro 2. Raumkostenpauschale: 4400 Euro 3. Pauschale je Mitglied der Fraktion: 4440 Euro 4. Bezirksvertretungen 26 Euro je Mitglied monatlich 2. Ratsgruppen erhalten 2/3 der Mittel der Personal- und Raumkostenpauschale, sowie die volle Pauschale je Ratsmitglied. 3. Die übrigen mit Beschluss des Rats am 10.12.2014 (V/ 0906/2014) getroffenen Regelungen bleiben unverändert. II. Finanzielle Auswirkungen In der Produktgruppe 0102 erhöhen sich die sonstigen ordentlichen Aufwendungen , auch unter Berücksichtigung zu erwartender tariflicher Änderungen ab 2022, um 250.000 Euro jährlich. Begründung: Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern ist eine tragende Säule unserer Demokratie. Gerade in Zeiten, in denen wir eine zunehmende Spaltung der Gesellschaft wahrnehmen, in denen Fakten „alternativen Fakten“ manchmal unwidersprochen gegenübergestellt werden, müssen Politikerinnen und Politiker noch mehr erklären, diskutieren und für die Bürgerinnen und Bürger ansprechbar sein. Bürgerinnen und Bürger kommunizieren heute jedoch über deutlich mehr Wege und Kanäle mit den Fraktionen und Gruppen als noch vor einigen Jahren. Ob bei Twitter, Facebook, Instagram oder auf anderen Kanälen stellen Bürgerinnen und Bürger vermehrt Fragen, wünschen Auskunft zu aktuellen kommunalpolitischen Debatten oder diskutieren mit den Fraktionen über deren Positionen. Besonders im Bereich Social Media hat sich durch diese Entwicklung der Arbeitsaufwand der Fraktionen durch eine Vielzahl neuer und relevanter Kanäle deutlich erhöht. Zudem können die Frakti onen die Bürgerinnen und Bürger immer schlechter über klassische Medien über ihre Arbeit im Rat und in den Ausschüssen informieren, da diese Medien zunehmend an Reichweite verlieren. An ihre Stelle ist ein sehr zersplittertes Feld an Medien und Kanälen get reten – für das teils mit großem Aufwand Videos, Audios, Stories, Sharepics und weitere Inhalte erstellt werden müssen, um diese adäquat mit Inhalten zu versorgen. Hierzu ist gut qualifiziertes Personal erforderlich, zudem ist der Zeitaufwand erheblich. Die fachlichen Ansprüche der Öffentlichkeit an die zu größten Teilen ehrenamtliche Arbeit der Ratsmitglieder haben sich zudem in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Zahlreiche Entscheidungen müssen aufwändig vorbereitet werden. Auch hierzu ist fachlich gut ausgebildetes Personal erforderlich. Im Vergleich mit anderen kreisfreien Städten ähnlicher Größe in NRW erhalten die Fraktionen in Münster vergleichsweise geringe Zuwendungen. So erhalten die Fraktionen in der Bundesstadt Bonn jährlich rund 3,2 Mio. Euro. In Bielefeld sind es rund 1,53 Mio. Euro und in Bochum rund 2,4 Mio. Euro. gez. gez. gez. Dr. Ulrich Möllenhoff Albert Wenzel Marius Herwig und Fraktion und Fraktion und Fraktion gez. gez. gez. gez. Jörg Berens Ulrich Thoden Michael Krapp Helene Goldbeck und Fraktion und Fraktion und Fraktion Tim Pasch
Beschlussvorlage
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V/0895/2021 V/0895/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Zuwendungen an die Fraktionen Beratungsfolge 15.12.2021 Hauptausschuss Vorberatung 15.12.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Zuwendungen an die Fraktionen werden gemäß § 56 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ab dem Haushaltsjahr 2022 wie folgt beschlossen: 1.1 Personalkostenpauschale 115.000 € 1.2 Raumkostenpauschale 4.400 € 1.3 Pauschale je Mitglied der Fraktion 4.440 € 1.4 Bezirksvertretungen 26 € je Mitglied monatlich Die Personalkostenpauschale erhöht sich entsprechend der tariflichen Steigerungen im Öffentlichen Dienst beginnend mit dem Jahr 2022. Ab dem 01.04.2022 gibt es eine T arifsteigerungvon 1,8 %. 2. Ratsgruppen erhalten 2/3 der Mittel der Personal – und Raumkostenpauschale, sowie die volle Pauschale je Ratsmitglied. Dies sind in der Summe 100 % der proportionalen Ausstattung, die zwei Dritteln der Zuwendungen entspricht, die die kleinste Fraktion erhält. 3. Orientiert an der Größe der Fraktionen des Rates werden folgende Aufschläge gewährt: 3.1 Personalkostenpauschale - Fraktionen mit 5 – 9 Mitgliedern erhalten zusätzlich ¼ der Personalkostenpauschale - Fraktionen mit 10 – 14 Mitgliedern erhalten zusätzlich ½ der Personalkostenpauschale - Fraktionen mit 15 – 19 Mitgliedern erhalten zusätzlich ¾ der Personalkostenpauschale -- Fraktionen ab 20 Mitgliedern erhalten zusätzlich 1 Personalkostenpauschale Amt für Bürger- und Ratsservice 13.12.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Kupferschmidt T elefon:492-3300 Kupferschmidt@stadt- muenster.de - 3 - V/0895/2021 3.2 Raumkostenpauschale - Fraktionen mit 10 – 19 Mitgliedern erhalten zusätzlich 1 Raumkostenpauschale - Fraktionen ab 20 Mitgliedern erhalten zusätzlich 2 Raumkostenpauschalen 4. Für die fraktionslosen Ratsmitglieder wird die Zuwendung nach § 56 Abs. 3 GO NRW auf 7.500 € festgesetzt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0102 Geschäftsführung für politische Gremien/Städtepartner- schaften 2022 ff. Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2022 3.430.420 2023 3.380.440 2024 3.380.450 2025 3.380.460 Die für die Erhöhung der Pauschalen erforderlichen Mittel in Höhe von 250.000 € sind nicht im Haushaltsplanentwurf 2022 enthalten. Die Verwaltung wird das entsprechende Veränderungsblatt auf der Grundlage des Beschlusses des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft im Rahmen der Etatberatungen vorlegen. Begründung: Nach § 56 Abs. 3 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gewährt die Gemeinde den Fraktionen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. Auch einem Ratsmitglied, das keiner Fraktion oder Gruppe angehört, stellt die Gemeinde nach § 56 Abs. 3 Satz 5 GO NRW in angemessenem Umfang Sachmittel und Kommunikationsmittel zum Zwecke seiner Vorbereitung auf die Ratssitzung zur Verfügung. Der Rat kann stattdessen beschließen, dass ein Ratsmitglied aus Haushaltsmitteln finanzielle Zuwendungen erhält, die die Hälfte des Betrages nicht übersteigen dürfen, die eine Gruppe mit zwei Mitgliedern erhielte. Bei der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft am 08.12.2021 ist der gemeinsame Haushaltsantrag aller Fraktionen und der Ratsgruppe beschlossen worden (Anlage). Die Verwaltung setzt mit dieser Vorlage den Beschluss des Antrages um. Der Rat der Stadt Münster besteht zurzeit aus 6 Fraktionen, einer Ratsgruppe und einem fraktionslosen Ratsmitglied. Die Zuwendungen an die Fraktionen sind zuletzt im Jahr 2015 dem tatsächlichen Bedarf angepasst worden. Im Jahr 2015 wurde die Personalkostenpauschale auf 95.000 €, die Raumkostenpauschale auf 4.400 € und die Pauschale je Mitglied der Fraktion auf 2.460 € festgesetzt. Die Personalkostenpauschale hat sich entsprechend der tariflichen Steigerungen bis zum Jahr 2021 auf 108.536,28 € erhöht. Ab dem Jahr 2022 wird die Personalkostenpauschale auf 115.000 € festgelegt. Die Raumkostenpauschale bleibt unverändert. Die Mitgliedspauschale wird auf 4.440 € angepasst. Die - 3 - V/0895/2021 Festlegung der Aufschläge (Ziffer 3 des Beschlussvorschlages) sind unverändert geblieben. Der Mitgliedsbetrag für die Fraktionen der Bezirksvertretungen wird von 24,08 € auf 26,00 € je Mitglied monatlich angepasst. Um auf Dauer die Funktionsfähigkeit der Fraktionen sicherstellen zu können orientiert sich seit dem Jahr 2015 die Personalkostenpauschale an der T arifentwicklungim Öffentlichen Dienst. Diese Regelung wird fortgeführt und die Steigerungsraten ab dem Jahr 2022 werden weiter berücksichtigt. Ab dem 01.04.2022 gibt es eine Steigerung in Höhe von 1,8 %. Bislang haben Ratsgruppen gemäß § 56 Abs. 3 Satz 3 GO NRW mindestens 90 Prozent einer proportionalen Ausstattung, die zwei Dritteln der Zuwendungen entspricht, die die kleinste Fraktion nach Absatz 1 Satz 2 erhalten. Ab dem Jahr 2022 wird diese Regelung nicht mehr aufgegriffen. Die Ratsgruppen erhalten ab dem Jahr 2022 100 % der Zuwendungen. Aus den gewährten Mitteln können die Fraktionen nach innenministeriellem Erlass u.a. Gehälter für die Geschäftsführung, Miete für Geschäftsräume, Unterhaltungskosten der Räume, Wartung und Unterhaltung der Büroausstattung, Papier und sonstiges Verbrauchsmaterial, Zeitschriften und Literatur zahlen. Nicht genutzt werden können Fraktionszuwendungen beispielsweise für Parteiarbeit, T eilnahmean Parteitagen und –kongressen, Verfügungsmittel für den Fraktionsvorsitz, Bildungsreisen und Spenden. Bei der Festlegung der Höhe einer Zuwendung für ein fraktionsloses Ratsmitglied ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Zuwendung nach § 56 Abs. 3 GO NRW ausschließlich für Sach- und Kommunikationsmittel, anders als bei den Fraktionen jedoch nicht für Personalausgaben, zu verwenden ist. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenvorgaben haben die Fraktionen vereinbart, dem fraktionslosen Ratsmitglied einen Betrag in Höhe von 7.500 € jährlich zu gewähren. Die im Rahmen dieser Vorlage vorgesehene Höhe der Fraktionszuwendungen ist auch im Städtevergleich angemessen und bewegt sich mit Blick auf andere Städte vergleichbarer Größenordnung im unteren Bereich. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage A Anlage - Haushaltsantrag
Anlage A
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Anlage A zur V/0895/2021 Kurzüberblick Die Fraktionen erhalten Zuwendungen gem. § 56 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Auf der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft am 08.12.2021 wurde der Haushaltsantrag der Fraktionen und der Ratsgruppe zu den Zuwendungen der Fraktionen beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Zuwendungen für Fraktionen werden aufgrund des Beschlusses des gemeinsamen Haushaltsantrages erhöht. Mit Beschluss dieser Vorlage ist die Umsetzung des Haushaltsantrages erfolgt und damit erledigt. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja Nein X teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein X teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ---
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0895/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.11.2021
- Erstellt
- 29.11.2021 11:44