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V/0217/2013

Wahl von Beisitzerinnen und Beisitzern in den beim Amtsgericht zu bildenden Schöffenwahlausschuss

Vorlagen 15.04.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.05.2013, TOP 13

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2536 Zeichen

V/0217/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürgerangelegenheiten 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wahl von Beisitzerinnen und Beisitzern in den beim Amtsgericht zu bildenden 
Schöffenwahlausschuss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.05.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
15.05.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
In den beim Amtsgericht zu bildenden Ausschuss für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen 
werden gewählt:  
 
 
1. _____________________________________ 5. _______________________________ 
 
2. _____________________________________ 6. _______________________________ 
 
3. _____________________________________ 7. _______________________________ 
 
4. _____________________________________ 
 
 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen.  
 
 
Begründung: 
Der beim Amtsgericht  zu bildende Schöffenwahlausschuss wählt aus der Vorschlagsliste, die dem 
Rat  nach Anhörung der Bezirksvertretungen in der Sitzung am 12.06.2013 zur Beschlussfassung 
vorgelegt wird, die Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit 2014 – 2018.  
 
Der Ausschuss besteht aus der Richterin bzw. dem Richter beim Amtsgericht (Vorsitz), einer Ver-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0217/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Gudorf 
Ruf: 
492-3305 
E-Mail: 
Gudorf@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.04.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0217/2013 
waltungsbeamtin oder einem Verwaltungsbeamten und 7 Vertrauenspersonen als Beisitzerin oder 
Beisitzer (§ 40 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz, GVG).  
 
Die Vertrauenspersonen sind gemäß § 40 Abs. 3 GVG vom Rat bis zum 31. Mai jedes fünften Jah-
res zu wählen. Sie sind aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirkes mit einer Mehrheit von zwei 
Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitglieder-
zahl des Rates, zu wählen. 
 
Analog des Wahlverfahrens für Ausschüsse gem. § 50 Abs. 3 GO NRW ergibt sich für die Fraktio-
nen folgende Verteilung: 
 
CDU-Fraktion  3 Vertrauenspersonen 
SPD-Fraktion 2 Vertrauenspersonen 
GAL-Fraktion 1 Vertrauensperson 
FDP-Fraktion 1 Vertrauensperson 
 
Im Jahre 2008 hatte der Rat für die Amtsperiode 2009 – 2013 folgende Personen in den Aus-
schuss gewählt: 
 
1. Ratsfrau Helga Welker (CDU) 5. Ratsfrau Beanka Ganser (SPD) 
2. Ratsfrau Barbara Stober (CDU) 6. Herr Wilfried Elbert (SPD) 
3. Herr Josef Rickfelder (CDU) 7. Herr Thomas Marczinkowski (GRÜNE) 
4. Ratsherr Robert Otte (CDU)  
  
 
 
 
I. V.  
 
 
 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

15.05.2013 Hauptausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
15.05.2013 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0217/2013
Typ
Vorlagen
Datum
15.04.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37