V/0755/2021/1
Managementkontrakt (MMK) mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Münster Marketing
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Ergänzungsvorlage Beschluss
3354 Zeichen
V/0755/2021/1 V/0755/2021/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Managementkontrakt (MMK) mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Münster Marketing Beratungsfolge 15.12.2021 Hauptausschuss Vorberatung 15.12.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Dem Managementkontrakt zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Münster Marketing und der Stadt Münster für die Jahre 2022 bis 2026 wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 zur V/0755/2021) mit der Änderung zugestimmt, dass in Punkt 3.2.3 die Zuweisung für das Jahr 2025 auf 3.532.102 € festgelegt wird. 2. Steigerungen des Personalaufwandes, die über die Kalkulation für die einzelnen Jahre hinausgehen, werden durch die Stadt Münster als zusätzlicher Zuschuss gezahlt, soweit sie nicht auf eine Erhöhung des Personaleinsatzes zurück zu führen sind. Sollte sich der finanzielle Handlungsspielraum Münsters weiter reduzieren und damit einhergehend die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts in Frage gestellt sein, wird eine Anpassung des Managementkontraktes bereits während der Laufzeit vorbehalten. II. Finanzielle Auswirkungen: Auf den Haushalt der Stadt hat der Managementkontrakt folgende finanzielle Auswirkungen: Dezernat II 14.12.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Tingelhoff T elefon:492-7022 Tingelhoff@stadt- muenster.de - 2 - V/0755/2021/1 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1502 Stadtmarketing Zeile 15 Transferaufwendungen 2022 2023 2024 2025 3.447.961 3.516.340 3.586.092 3.532.102 Begründung: Durch den in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft am 08.12.2021 einstimmig beschlossenen Änderungsantrag soll der Managementkontrakt (MMK) mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Münster Marketing um eine konkrete Maßnahme ergänzt werden. Darüber hinaus wird der Zuschuss im Haushaltsjahr 2025 um 125.125 € reduziert. Aufnahme einer Maßnahme unter die Sachziele des MMK Die Realisierung der konkreten Maßnahme „Unterstützung der Konfliktprävention im Münsteraner Nachtleben in enger Zusammenarbeit mit der Gastronomie- und Clubszene, den Anwohner*innen und Ordnungsbehörden im Sinne des Konzeptes Nachtbürgermeister*in – zunächst befristet bis 2024“ wird bereits mit dem Beschluss des Hauptausschusses zu der Vorlage V/0615/2021 sichergestellt. Der Hauptausschuss wird hierüber in seiner nächsten Sitzung am 15.12.2021 entscheiden. Darüber hinaus entspricht die Maßnahme dem Oberziel der Innenstadtentwicklung und steht in Übereinstimmung mit den beiden Sachzielen „Qualitätsentwicklung von Stadtteilen und Quartieren“ (vgl. 3.2.1.1 des MMK-Entwurfes) sowie „Aufwertung der münsterschen Innenstadt – auch einzelner Innenstadtquartiere oder –viertel“ (vgl. 3.2.1.2 des MMK-Entwurfes). Eine explizite Aufnahme dieser Maßnahme unter die Sachziele des MMK mit Münster Marketing ist aus Sicht der Verwaltung daher entbehrlich und wird nicht aufgegriffen. Begrenzung des Zuschussbetrages für das Haushaltsjahr 2025 Der politische Wille zu einer Anpassung des Zuschussbetrages an Münster Marketing für das Jahr 2025 entspricht der analogen Anpassung des Zuschusses an Münster Marketing in der ebenfalls aktuell zum Beschluss stehenden Vorlage zum Wirtschaftsplan von Münster Marketing (V/0758/2021) und wird hiermit aufgegriffen. i.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0755/2021/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.12.2021
- Erstellt
- 10.12.2021 13:45