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V/0194/2016

Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans

Vorlagen 08.03.2016

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V-0194-2016-Anlage

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0194-2016-Anlage

1633 Zeichen

Amt für _/ Stadtentwicklung Anlage 1a
| Stadtplanung zur Vorlage Nr. V/0194/2016
Verkehrsplanung

I

(6%

ZA

Stadtbezirk Münster-Mitte:
72. Änderung: Nördlich Stadthafen 1 (Schillerstraße / Dortmund-Ems-Kanal / Stadthafen 1)
73. Änderung: Südlich und nördlich der Roddestraße (Friedrich-Ebert-Straße / Dahlweg / Alfred-Krupp-Weg)

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Stadtbezirk Münster-West:
75. Änderung: Albachten - Steinbrede (Eisenbahnstrecke Münster - Wanne-Eickel / Steinbrede)

Amt für _/ Stadtentwicklung Anlage 1b
u Stadtplanung zur Vorlage Nr. V/0194/2016
Verkehrsplanung

©
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a

Stadtbezirk Münster-Nord:
76. Änderung: Sprakel - östlich der Eisenbahn (Eisenbahnstrecke Münster - Rheine / B 219 Aldruper Straße / Gimbter
Straße)

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77. Änderung: Mauritz-Ost - Maikottenweg (B 51 / Maikottenweg / Graelbach)

Amt für _/ Stadtentwicklung
| Stadtplanung

Verkehrsplanung

Anlage 1c
zur Vorlage Nr. V/0194/2016

an 72

V
VAT
Sp.
a

Stadtbezirk Münster-Südost:

70. Änderung: Angelmodde / Wolbeck - Westlich Brandhoveweg (L 585n / Brandhoveweg / Hiltruper Straße)
78. Änderung: Angelmodde - südlich Hiltruper Straße (Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannunggfreileitung)

Kläranlage,
Adlasserpumpwerk

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an

Stadtbezirk Münster-Hiltrup:
40. Änderung: Amelsbüren - Böckenhorst (öst!.
Böckenhorst / nördlich des Waldes)

Stadtbezirk Münster-Hiltrup:

74. Änderung: Düesberg / Grafschaft - Galgheide
(Nordkirchenweg / Kappenberger Damm /
Kleingartenanlagen)

Beschlussvorlage

9815 Zeichen

V/0194/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
07.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
12.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
12.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
19.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
21.04.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
04.05.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
11.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
11.05.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Flächennutzungsplan ist gemäß §§ 2 (1) und 1  (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich 
Nördlich Stadthafen 1 (Schillerstraße / Dortmund -Ems-Kanal / Stadthafen 1) zu ändern.  
(72. Änderung)  
 
2. Der Flächennutzungsplan ist gemäß §§  2 (1) und 1  (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich 
Südlich und nördlich der Roddestraße (Friedrich -Ebert-Straße / Dahlweg /  Alfred-Krupp-Weg) 
zu ändern. (73. Änderung) 
 
3. Der Flächennutzungsplan ist gemäß §§  2 (1) und 1  (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich  
Albachten - Steinbrede (Eisenbahnstrecke Münster - Wanne-Eickel / Steinbrede)  zu ändern. 
(75. Änderung) 
 
4. Der Flächennutzungsplan ist gemäß §§  2 (1) und 1  (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich  
Sprakel – östlich der Eisenbahn (Eisenbahnstrecke Münster - Rheine / B 219 Aldruper Straße 
/ Gimbter Straße) zu ändern.  (76. Änderung) 
 
5. Der Flächennutzungsplan ist gemäß §§  2 (1) und 1  (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich  
Mauritz-Ost – Maikottenweg (B 51 / Maikottenweg / Graelbach) zu ändern. (77. Änderung) 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0194/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Bartmann / 
Herr Krause-Kämereit 
Ruf: 
492 61 15 / 492 61 11 
E-Mail: 
Bartmann@stadt-muenster.de / 
Krause-Kaemereit@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.03.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0194/2016 
6. Der Flächennutzungsplan ist gemäß §§  2 (1) und 1  (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich  
Angelmodde / Wolbeck – Westlich Brandhoveweg (L 585n / Brandhoveweg / Hiltruper Straße) 
zu ändern. (70. Änderung) 
 
7. Der Flächennutzungsplan ist gemäß §§  2 (1) und 1  (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich  
Angelmodde – südlich Hiltruper Straße (Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannung s-
freileitung) zu ändern. (78. Änderung) 
 
8. Der Flächennutzungsplan ist gemäß §§  2 (1) und 1  (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich  
Amelsbüren – Böckenhorst (östl. Böckenhorst / nördlich des Waldes)  zu ändern .  
(40. Änderung)  
 
9. Der Flächennutzungsplan ist gemäß §§  2 (1) und 1  (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich  
Düesberg / Grafschaft – Galgheide (Nordkirchenweg / Kappenberger Damm / Kleingartena n-
lagen) zu ändern. (74. Änderung)  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans entstehe n der Stadt Münster keine 
Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Fortschreibung des Baulandprogramms 2016 – 2025 wird zurzeit vorbereitet und in den Gr emien 
diskutiert (vgl. Vorlage V/0153/2016). Im Baulandprogramm sind alle Wohnbauflächen ve rzeichnet, 
die in den nächsten Jahren entwickelt werden sollen. Mit dem Entwurf der diesjährigen Fortschre i-
bung ist eine umfangreiche Ausweitung des Baulandprogramms hinsichtlich der Flächen und hinsicht-
lich des betrachteten Zeitraums (bis 2025) vorgenommen w orden. Vor diesem Hinte rgrund ist der 
Entwurf des Baulandprogramms in zwei Stufen eingeteilt worden.  
Stufe 1 deckt alle Flächen ab, bei denen mögliche K.O. -Kriterien für eine Entwicklung (beispielsweise 
landwirtschaftliche Geruchsimmissionen, fehlende Ers chließungsmöglichkeit) bereits geprüft wurden 
und die liegenschaftlichen Grunderwerbsverhandlungen (sofern erforderlich) soweit fortg eschritten 
sind, dass ein Jahr der Baureife sowie eine Wohnungskapazität angegeben werden kö nnen. Stufe 2 
beinhaltet alle weiteren Flächen, die ebenfalls grundsätzlich für eine Realisierung a nstehen, die aber 
die o.a. Merkmale der Stufe 1 noch nicht aufweisen.  
Für eine Reihe von Flächen der Stufe 1 des Baulandprogramms muss zur Umsetzung der derzeit 
wirksame Flächennutzungspl an (FNP) geändert werden. Teilweise sind diese Änderungsverfahren 
zusammen mit dem Aufstellungsbeschluss für den jeweiligen Bebauungsplan bereits eingeleitet wo r-
den, für weitere Änderungsbereiche steht dies noch aus. 
Vor dem Hintergrund der derzeitigen Woh nungsknappheit und der Notwendigkeit, möglichst schnell 
neue Wohnbauflächen zu aktivieren, prüft die Verwaltung derzeit verschiedene Möglichke iten, die 
Verfahren zur Baulandaktivierung weiter zu beschleunigen.  
Als eine Maßnahme schlägt die Verwaltung vor,  die Verfahren zur Änderung des Flächennutzung s-
planes von den jeweiligen Bebauungsplanverfahren verfahrenstechnisch zu trennen. Damit wird g e-
währleistet, dass die sich an den abschließenden Beschluss zur Flächennutzungsplanänderung a n-
schließende dreimonatige Genehmigungsphase bei der Bezirksregierung Münster zum Zeitpunkt des 
Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan bereits abgeschlossen sein kann. Somit könnte der B e-
bauungsplan unmittelbar nach Satzungsbeschluss in Kraft treten.  
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass das Abwägungsmaterial zur Flächennutzungsplanänderung 
(übergeordnete Ziele) und zum Bebauungsplan (Planung im Detail) eindeutiger zugeordnet werden 
kann, was wiederum auch den FNP-Genehmigungsprozess beschleunigen könnte.

- 3 - 
V/0194/2016 
Insofern ist mit diese r Vorlage geplant, die Aufstellungsbeschlüsse zu den noch nicht eingeleiteten 
notwendigen, formalen Flächennutzungsplanänderungsverfahren zu fassen. Die einzelnen Änd e-
rungsverfahren sollen anschließend separat durchgeführt werden. Sie sollen dabei nach Mög lichkeit 
für die vorberatenden Gremien (insbesondere Bezirksvertretungen) teilweise gebündelt in von den 
Bebauungsplanverfahren losgelösten, separaten Vorlagen aufbereitet und zum Abschluss gebracht 
werden. 
Vor dem Hintergrund stark steigender Einwohnerzah len und einem dementsprechend absehbar gr o-
ßen Bedarf an neuen Wohnungen in Münster sind die Änderungen des Flächennutzungsplans in den 
nachfolgend genannten Bereichen erforderlich gem. § 1 (3) BauGB und planungsrechtliche Vorau s-
setzung zur Umsetzung der st ädtebaulichen Zielsetzung der Schaffung weiterer Wohng ebiete. Ziel 
der Flächennutzungsplanänderungen ist daher im Wesentlichen die Darstellung von neuen Wohnbau-
flächen, in Teilbereichen arrondiert durch gemischte Bauflächen sowie weitere Darstellungen. 
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Änderungsbereiche: 
Stadtbezirk Mitte 
 Bereich nördlich Stadthafen 1 (Schillerstraße / Dortmund -Ems-Kanal / Stadthafen 1) .  
(72. Änderung) 
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt in diesem Bereich ein Gewerbegebiet sowie  einen 
Feuerwehrstandort dar.  
Für den Bereich liegt bereits ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzung s-
planes (42. Änderung) vor. Dieser umfasst jedoch einen sehr viel größeren Bereich. Vor dem 
Hintergrund einer möglichen Verfahrensbeschleunigung soll der Teil der Gesamtänderung, für 
den eine wohnbauliche Entwicklung vorgesehen ist, verfahrenstechnisch abgelöst und vorla u-
fend bearbeitet werden. 
 
 Bereich südlich und nördlich der Roddestraße (Friedrich-Ebert-Straße / Dahlweg / Alfred-
Krupp-Weg). 
(73. Änderung) 
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt in diesem Bereich gemischte Bauflächen sowie in 
einem kleinen Teilbereich im Süden ein Gewerbegebiet dar.  
 
 
Stadtbezirk West 
 Bereich Albachten - Steinbrede (Eisenbahnstrecke Münster - Wanne-Eickel / Steinbrede). 
(75. Änderung) 
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt in diesem Bereich ein Gewerbegebiet, einen Stan d-
ort der Entsorgung (Mülldeponie / Abfall – hier: ehem. Recyclinghof) sowie weitere gewerbl i-
che Bauflächen und eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sport dar.  
 
Stadtbezirk Nord 
 Bereich Sprakel – östlich der Eisenbahn (Eisenbahnstrecke Münster - Rheine / B 219 Aldruper 
Straße / Gimbter Straße). 
(76. Änderung) 
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt in diesem Bereich eine gewerbliche Baufläche sowie 
einen Standort für die Versorgung mit Gas dar.

- 4 - 
V/0194/2016 
Stadtbezirk Ost 
 
 Bereich Mauritz-Ost – Maikottenweg (B 51 / Maikottenweg / Graelbach). 
(77. Änderung)  
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt in diesem Bereich Grünflächen mit der Zweckb e-
stimmung Parkanlage bzw. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von B o-
den, Natur und Landschaft dar.  
 
Stadtbezirk Südost 
 
 Angelmodde / Wolbeck – Westlich Brandhoveweg (L 585n / Brandhoveweg / Hiltruper Straße). 
(70. Änderung)  
Der wirksame Flächen nutzungsplan stellt in diesem Bereich Grünflächen mit der Zweckb e-
stimmung Parkanlage bzw. Sportplatz dar.  
 
 Angelmodde – südlich Hiltruper Straße (Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungs-
freileitung). 
(78. Änderung)  
Der wirksame Flächennutzungsp lan stellt in diesem Bereich Flächen für die Landwirtschaft 
dar.  
 
Stadtbezirk Hiltrup 
 
 Amelsbüren – Böckenhorst (östl. Böckenhorst / nördlich des Waldes). 
(40. Änderung)  
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt in diesem Bereich Flächen für die Landwirtsc haft 
dar. 
 
 Düesberg / Grafschaft – Galgheide (Nordkirchenweg / Kappenberger Damm / Kleingartenan-
lagen). 
(74. Änderung)  
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt in diesem Bereich ein Gewerbegebiet dar.  
  
Mit den vorgenannten Flächennutzungsplanänderungen s ollen die Voraussetzungen für die Erric h-
tung von überschläglich etwa 1.600 neuen Wohneinheiten geschaffen werden. 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
 
Schultheiß 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1a – c (Stadtplanausschnitte)

Beratungsverlauf (9)

07.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
12.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.04.2016 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.05.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 25 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.05.2016 Rat
TOP 28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (19)

  • Schillerstraße
  • Roddestraße
  • Aldruper Straße
  • Gimbter Straße
  • Hiltruper Straße
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Weseler Straße
  • Dahlweg
  • Alfred-Krupp-Weg
  • Maikottenweg
  • Brandhoveweg
  • Albersloher Weg
  • Böckenhorst
  • Nordkirchenweg
  • Kappenberger Damm
  • Steinbrede
  • Grafschaft
  • Galgheide
  • Düesberg

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Details

Aktenzeichen
V/0194/2016
Typ
Vorlagen
Datum
08.03.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37