V/0194/2016
Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans
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V-0194-2016-Anlage
1633 Zeichen
Amt für _/ Stadtentwicklung Anlage 1a | Stadtplanung zur Vorlage Nr. V/0194/2016 Verkehrsplanung I (6% ZA Stadtbezirk Münster-Mitte: 72. Änderung: Nördlich Stadthafen 1 (Schillerstraße / Dortmund-Ems-Kanal / Stadthafen 1) 73. Änderung: Südlich und nördlich der Roddestraße (Friedrich-Ebert-Straße / Dahlweg / Alfred-Krupp-Weg) Weseler Str. SpPi chten Anl NK Silemann Wien RG heim Pag EL ar Zr Wngewann D x er ö roße a a £ 68 © Busch / a Stadtbezirk Münster-West: 75. Änderung: Albachten - Steinbrede (Eisenbahnstrecke Münster - Wanne-Eickel / Steinbrede) Amt für _/ Stadtentwicklung Anlage 1b u Stadtplanung zur Vorlage Nr. V/0194/2016 Verkehrsplanung © | a a Stadtbezirk Münster-Nord: 76. Änderung: Sprakel - östlich der Eisenbahn (Eisenbahnstrecke Münster - Rheine / B 219 Aldruper Straße / Gimbter Straße) mn iM Sy 2 AL N EN 1 Regfing. NN UF rar Sohwermam 77. Änderung: Mauritz-Ost - Maikottenweg (B 51 / Maikottenweg / Graelbach) Amt für _/ Stadtentwicklung | Stadtplanung Verkehrsplanung Anlage 1c zur Vorlage Nr. V/0194/2016 an 72 V VAT Sp. a Stadtbezirk Münster-Südost: 70. Änderung: Angelmodde / Wolbeck - Westlich Brandhoveweg (L 585n / Brandhoveweg / Hiltruper Straße) 78. Änderung: Angelmodde - südlich Hiltruper Straße (Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannunggfreileitung) Kläranlage, Adlasserpumpwerk a a aa K* ANY a A A © & a A an Stadtbezirk Münster-Hiltrup: 40. Änderung: Amelsbüren - Böckenhorst (öst!. Böckenhorst / nördlich des Waldes) Stadtbezirk Münster-Hiltrup: 74. Änderung: Düesberg / Grafschaft - Galgheide (Nordkirchenweg / Kappenberger Damm / Kleingartenanlagen)
Beschlussvorlage
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V/0194/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans Beratungsfolge 07.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 07.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 12.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 12.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 19.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 21.04.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 04.05.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 11.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 11.05.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Flächennutzungsplan ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Nördlich Stadthafen 1 (Schillerstraße / Dortmund -Ems-Kanal / Stadthafen 1) zu ändern. (72. Änderung) 2. Der Flächennutzungsplan ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Südlich und nördlich der Roddestraße (Friedrich -Ebert-Straße / Dahlweg / Alfred-Krupp-Weg) zu ändern. (73. Änderung) 3. Der Flächennutzungsplan ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Albachten - Steinbrede (Eisenbahnstrecke Münster - Wanne-Eickel / Steinbrede) zu ändern. (75. Änderung) 4. Der Flächennutzungsplan ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Sprakel – östlich der Eisenbahn (Eisenbahnstrecke Münster - Rheine / B 219 Aldruper Straße / Gimbter Straße) zu ändern. (76. Änderung) 5. Der Flächennutzungsplan ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Mauritz-Ost – Maikottenweg (B 51 / Maikottenweg / Graelbach) zu ändern. (77. Änderung) Vorlagen-Nr.: V/0194/2016 Auskunft erteilt: Herr Bartmann / Herr Krause-Kämereit Ruf: 492 61 15 / 492 61 11 E-Mail: Bartmann@stadt-muenster.de / Krause-Kaemereit@stadt-muenster.de Datum: 11.03.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0194/2016 6. Der Flächennutzungsplan ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Angelmodde / Wolbeck – Westlich Brandhoveweg (L 585n / Brandhoveweg / Hiltruper Straße) zu ändern. (70. Änderung) 7. Der Flächennutzungsplan ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße (Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannung s- freileitung) zu ändern. (78. Änderung) 8. Der Flächennutzungsplan ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Amelsbüren – Böckenhorst (östl. Böckenhorst / nördlich des Waldes) zu ändern . (40. Änderung) 9. Der Flächennutzungsplan ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Düesberg / Grafschaft – Galgheide (Nordkirchenweg / Kappenberger Damm / Kleingartena n- lagen) zu ändern. (74. Änderung) II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans entstehe n der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Die Fortschreibung des Baulandprogramms 2016 – 2025 wird zurzeit vorbereitet und in den Gr emien diskutiert (vgl. Vorlage V/0153/2016). Im Baulandprogramm sind alle Wohnbauflächen ve rzeichnet, die in den nächsten Jahren entwickelt werden sollen. Mit dem Entwurf der diesjährigen Fortschre i- bung ist eine umfangreiche Ausweitung des Baulandprogramms hinsichtlich der Flächen und hinsicht- lich des betrachteten Zeitraums (bis 2025) vorgenommen w orden. Vor diesem Hinte rgrund ist der Entwurf des Baulandprogramms in zwei Stufen eingeteilt worden. Stufe 1 deckt alle Flächen ab, bei denen mögliche K.O. -Kriterien für eine Entwicklung (beispielsweise landwirtschaftliche Geruchsimmissionen, fehlende Ers chließungsmöglichkeit) bereits geprüft wurden und die liegenschaftlichen Grunderwerbsverhandlungen (sofern erforderlich) soweit fortg eschritten sind, dass ein Jahr der Baureife sowie eine Wohnungskapazität angegeben werden kö nnen. Stufe 2 beinhaltet alle weiteren Flächen, die ebenfalls grundsätzlich für eine Realisierung a nstehen, die aber die o.a. Merkmale der Stufe 1 noch nicht aufweisen. Für eine Reihe von Flächen der Stufe 1 des Baulandprogramms muss zur Umsetzung der derzeit wirksame Flächennutzungspl an (FNP) geändert werden. Teilweise sind diese Änderungsverfahren zusammen mit dem Aufstellungsbeschluss für den jeweiligen Bebauungsplan bereits eingeleitet wo r- den, für weitere Änderungsbereiche steht dies noch aus. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Woh nungsknappheit und der Notwendigkeit, möglichst schnell neue Wohnbauflächen zu aktivieren, prüft die Verwaltung derzeit verschiedene Möglichke iten, die Verfahren zur Baulandaktivierung weiter zu beschleunigen. Als eine Maßnahme schlägt die Verwaltung vor, die Verfahren zur Änderung des Flächennutzung s- planes von den jeweiligen Bebauungsplanverfahren verfahrenstechnisch zu trennen. Damit wird g e- währleistet, dass die sich an den abschließenden Beschluss zur Flächennutzungsplanänderung a n- schließende dreimonatige Genehmigungsphase bei der Bezirksregierung Münster zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan bereits abgeschlossen sein kann. Somit könnte der B e- bauungsplan unmittelbar nach Satzungsbeschluss in Kraft treten. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass das Abwägungsmaterial zur Flächennutzungsplanänderung (übergeordnete Ziele) und zum Bebauungsplan (Planung im Detail) eindeutiger zugeordnet werden kann, was wiederum auch den FNP-Genehmigungsprozess beschleunigen könnte. - 3 - V/0194/2016 Insofern ist mit diese r Vorlage geplant, die Aufstellungsbeschlüsse zu den noch nicht eingeleiteten notwendigen, formalen Flächennutzungsplanänderungsverfahren zu fassen. Die einzelnen Änd e- rungsverfahren sollen anschließend separat durchgeführt werden. Sie sollen dabei nach Mög lichkeit für die vorberatenden Gremien (insbesondere Bezirksvertretungen) teilweise gebündelt in von den Bebauungsplanverfahren losgelösten, separaten Vorlagen aufbereitet und zum Abschluss gebracht werden. Vor dem Hintergrund stark steigender Einwohnerzah len und einem dementsprechend absehbar gr o- ßen Bedarf an neuen Wohnungen in Münster sind die Änderungen des Flächennutzungsplans in den nachfolgend genannten Bereichen erforderlich gem. § 1 (3) BauGB und planungsrechtliche Vorau s- setzung zur Umsetzung der st ädtebaulichen Zielsetzung der Schaffung weiterer Wohng ebiete. Ziel der Flächennutzungsplanänderungen ist daher im Wesentlichen die Darstellung von neuen Wohnbau- flächen, in Teilbereichen arrondiert durch gemischte Bauflächen sowie weitere Darstellungen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Änderungsbereiche: Stadtbezirk Mitte Bereich nördlich Stadthafen 1 (Schillerstraße / Dortmund -Ems-Kanal / Stadthafen 1) . (72. Änderung) Der wirksame Flächennutzungsplan stellt in diesem Bereich ein Gewerbegebiet sowie einen Feuerwehrstandort dar. Für den Bereich liegt bereits ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzung s- planes (42. Änderung) vor. Dieser umfasst jedoch einen sehr viel größeren Bereich. Vor dem Hintergrund einer möglichen Verfahrensbeschleunigung soll der Teil der Gesamtänderung, für den eine wohnbauliche Entwicklung vorgesehen ist, verfahrenstechnisch abgelöst und vorla u- fend bearbeitet werden. Bereich südlich und nördlich der Roddestraße (Friedrich-Ebert-Straße / Dahlweg / Alfred- Krupp-Weg). (73. Änderung) Der wirksame Flächennutzungsplan stellt in diesem Bereich gemischte Bauflächen sowie in einem kleinen Teilbereich im Süden ein Gewerbegebiet dar. Stadtbezirk West Bereich Albachten - Steinbrede (Eisenbahnstrecke Münster - Wanne-Eickel / Steinbrede). (75. Änderung) Der wirksame Flächennutzungsplan stellt in diesem Bereich ein Gewerbegebiet, einen Stan d- ort der Entsorgung (Mülldeponie / Abfall – hier: ehem. Recyclinghof) sowie weitere gewerbl i- che Bauflächen und eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sport dar. Stadtbezirk Nord Bereich Sprakel – östlich der Eisenbahn (Eisenbahnstrecke Münster - Rheine / B 219 Aldruper Straße / Gimbter Straße). (76. Änderung) Der wirksame Flächennutzungsplan stellt in diesem Bereich eine gewerbliche Baufläche sowie einen Standort für die Versorgung mit Gas dar. - 4 - V/0194/2016 Stadtbezirk Ost Bereich Mauritz-Ost – Maikottenweg (B 51 / Maikottenweg / Graelbach). (77. Änderung) Der wirksame Flächennutzungsplan stellt in diesem Bereich Grünflächen mit der Zweckb e- stimmung Parkanlage bzw. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von B o- den, Natur und Landschaft dar. Stadtbezirk Südost Angelmodde / Wolbeck – Westlich Brandhoveweg (L 585n / Brandhoveweg / Hiltruper Straße). (70. Änderung) Der wirksame Flächen nutzungsplan stellt in diesem Bereich Grünflächen mit der Zweckb e- stimmung Parkanlage bzw. Sportplatz dar. Angelmodde – südlich Hiltruper Straße (Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungs- freileitung). (78. Änderung) Der wirksame Flächennutzungsp lan stellt in diesem Bereich Flächen für die Landwirtschaft dar. Stadtbezirk Hiltrup Amelsbüren – Böckenhorst (östl. Böckenhorst / nördlich des Waldes). (40. Änderung) Der wirksame Flächennutzungsplan stellt in diesem Bereich Flächen für die Landwirtsc haft dar. Düesberg / Grafschaft – Galgheide (Nordkirchenweg / Kappenberger Damm / Kleingartenan- lagen). (74. Änderung) Der wirksame Flächennutzungsplan stellt in diesem Bereich ein Gewerbegebiet dar. Mit den vorgenannten Flächennutzungsplanänderungen s ollen die Voraussetzungen für die Erric h- tung von überschläglich etwa 1.600 neuen Wohneinheiten geschaffen werden. I.V. gez. Schultheiß Anlagen: Anlage 1a – c (Stadtplanausschnitte)
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (19)
- Schillerstraße
- Roddestraße
- Aldruper Straße
- Gimbter Straße
- Hiltruper Straße
- Friedrich-Ebert-Straße
- Weseler Straße
- Dahlweg
- Alfred-Krupp-Weg
- Maikottenweg
- Brandhoveweg
- Albersloher Weg
- Böckenhorst
- Nordkirchenweg
- Kappenberger Damm
- Steinbrede
- Grafschaft
- Galgheide
- Düesberg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0194/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.03.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37