V/0125/2013/1
Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt: Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage zur Vorlage 0125/2013/1. Erg.: Antrag an den Rat Nr. A-R 0027/2013
17451 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0027/2013 Ratsantrag nach § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates „Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt: Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskommission, hier : Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderung in Münster erhöhen – einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen “ 04.06.2013 Der Rat der Stadt Münster beschließt: I. Die Stadt Münster setzt sich mit Nachdruck dafür ei n, dass das im Aktionsplan ausgegebene Ziel verfolgt wird, die Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in Münster in Kooperation kontinuierl ich weiterzuentwickeln – hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt. Dies soll gemeinsam mit al len beteiligten Akteuren und Leistungsträgern geschehen. Die Stadt hat in diesem Handlungsfeld auch eine wichtige Rolle als Impulsgeberin, Moderatorin und zur Bildung von Kooperationen. Da Mädchen und Frauen mit Behinderungen immer noch einer besonderen Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt ausgesetzt sind, soll darauf hingewirkt werden, dass deren berufliche Teilhabe in Beruf und Ausbildung d eutlich verbessert und die Angebote zur beruflichen Teilhabe und Rehabilitation stärker auf die Bedarfe von Frauen mit Behinderung ausgerichtet werden. Bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderunge n haben öffentliche Arbeitgeber auch eine Vorbildfunktion. Die Stadt sieht es als e ine wichtige Aufgabe an die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in der Stadtverwaltung und Betriebe an denen die Stadt Münster beteiligt ist zu intensivieren. II. Die Verwaltung wird beauftragt, 1. unter Einbeziehung der bereits im Aktionsplan vo rgeschlagenen Maßnahmen gemeinsam mit den entsprechenden Akteuren und Leist ungsträgern ein gemeinsames Handlungskonzept zu entwickeln, mit dem die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung deutlich verbessert werden kann. Hierzu gehört u.a. - das Angebot an Integrationsunternehmen weiter auszubauen, - auf eine flächendeckende Unterstützung von Betrie ben beim Eingliederungs- management wie z.B. beim Hamburger Modell hinzuwirken, - Beschäftigungsalternativen für werkstattberechtig te Personen mit Behinderung zu schaffen, - Maßnahmen und Konzepte, die die Beschäftigungsquo te in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes deutlich erhöhen. An der Erarbeitung einbezogen werden sollen die KIB (Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung) und der Beirat des Jobcenters; 2. das NRW-Modell des „Budgets für Arbeit“ für Müns ter gemeinsam mit der Arbeitsagentur, dem Jobcenter auf der Basis ihres j eweiligen gesetzlichen Auftrages für Münster auszubauen; 3. gemeinsam mit den zuständigen Akteuren dazu beiz utragen, dass Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Windthorststr. 7 48143 Münster Fon: 0251 / 8 99 58 10 Fax: 0251 / 8 99 58 15 ratsfraktion@ gruene-muenster.de www.gruene -muenster.de 2 - das Leistungsangebot bestehender Werkstattplätze für behinderte Menschen (WfbM) noch stärker auf die Anforderungen des allge meinen Arbeitsmarktes ausgerichtet wird und - Beschäftigungsalternativen für MitarbeiterInnen d er Werkstätten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt befördert werden. Hierzu s ollen auch Außenarbeitsplätze für WerkstattmitarbeiterInnen geschaffen werden; 4. dem Vorschlag der KIB entsprechend die Zusammena rbeit der für die berufliche Teilhabe zuständigen Akteuren mit den Kammern, Arbe itgeberverbänden und Gewerkschaften zu befördern, um gemeinsam Vorschläg e zu entwickeln, mit denen die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderun g in allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich erhöht werden kann; 5. das Übergangsmanagement Schule und Beruf auf die Belange von Menschen mit Behinderung auszurichten mit dem Ziel, die Beschäft igungsmöglichkeiten insbesondere auf dem allgemein Arbeitsmarkt deutlich zu verbessern; 6. in Zusammenarbeit mit den anderen Leistungsträge rn eine gemeinsame kommunale bzw. regionale Berichterstattung bezüglich der „Sit uation und Weiterentwicklung der Teilhabe an Arbeit von Menschen mit Behinderung“ auf den Weg zu bringen. III. Im Rahmen des Projektes „Teilhabe an Arbeit – 1.000 Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderung“ des Landes NRW und des LW L werden im Jahr 2013/2014 mindestens fünf Außenarbeitsplätze für Me nschen mit Behinderung bei der Stadt Münster oder deren Beteiligungen geschaffen. IV. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, gemeinsam mit den Akteuren dazu beizutragen, dass • die berufliche Teilhabe von Frauen mit Behinderung in Beruf und Ausbildung verbessert und die Angebote zur beruflichen Teilhabe und Rehabilitation stärker auf die Bedarfe von Frauen mit Behinderung ausgerichtet und • die Rahmenbedingungen für eine berufliche Teilhabe für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen verbessert werden. Begründung: I. Ausgangssituation Seit März 2009 hat die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) in Deutschland Gesetzeskraft erlangt; aus Artikel 2 7 - Arbeit und Beschäftigung erwächst ein Rechtsanspruch darauf, „den Lebensunte rhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder an genommen wird.“ „Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Me nschen mit Behinderung auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichke it, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen un d für Menschen mit Behinderung zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei ge wählt oder angenommen wird.“ (aus: Artikel 27 der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung). Hierzu müssen die Rahmenbedingungen aber noch deut lich verbessert werden. Menschen mit Behinderung sind immer noch überproportional stark von Arbeitslosigkeit und fehlenden Ausbildungsmöglichkeiten betroffen. Dies gilt auch für Münster. Die Zahl 3 der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen konnte auch hier nicht deutlich reduziert werden, im Gegenteil, sie ist sogar wieder angestie gen. Die vorgesehene gesetzliche Pflichtquote bei der Beschäftigung in Höhe von 5% w ird zwar von der Stadt gerade erreicht, als öffentliche Arbeitgeberin trägt sie a ber nicht im ausreichenden Maße dazu bei, die Beschäftigungsquote deutlich zu verbessern. Die Ausgrenzung am Arbeitsmarkt beginnt bereits be im Übergang von der Schule in den Beruf. Obwohl schon seit langem durch gezielte Maßnahmen auch andere Formen der Ausbildung und Erwerbstätigkeit gefördert werde n, werden Menschen mit Behinderung dennoch oftmals direkt im Anschluss an den Besuch der Förderschule in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) bes chäftigt. Deshalb sind auch vor Ort alle Akteure gefordert, insbesondere in Zusamme narbeit mit den Leistungsträgern für mehr Arbeitsmöglichkeiten außerhalb von WfbM un d in Kooperation mit den Bildungseinrichtungen möglichst früh in der schulis chen Laufbahn die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt zu erschließen. Ein gelung enes Beispiel hierfür ist das in NRW erfolgreiche Modell der „Integrationsunternehmen“. II. UN-Behindertenrechtskonvention in Münster umset zen 1) In der Vorlage V/0125/2013 Münster auf dem Weg z ur inklusiven Stadt: Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskommission werden die bisherige Aktivitäten, Herausforderungen und vorgesehene Maßnahmen der Sta dt Münster dargelegt um das in Artikel 27 der UN-BRK geforderte gleiche Rec ht von Menschen mit Behinderung auf Arbeit zu sichern. Die Verwaltung hat mit dem A ktionsplan ein ambitioniertes Handlungskonzept vorgelegt. Für den Bereich Arbeit und Beschäftigung wird eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet. Als Leitziel wi rd im Aktionsplan formuliert, die Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behind erungen in Münster in Kooperation aller beteiligten Akteure kontinuierlic h weiterzuentwickeln – hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt. Der Aktionsplan stellt daz u allerdings fest, dass trotz der umfangreichen Beratungs- und Förderangebote für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung die Zahl der arbeitslosen schwerbeh inderten Menschen in Münster in den letzten Jahren nicht deutlich reduziert werden konnte. Zum 28.02.2013 waren 511 schwerbehinderte Menschen arbeitslos. Im Aktionspla n wird zudem festgestellt wird „dass trotz umfangreichen Beratungs- und Förderange boten für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen in Münster in den letzten Jahren nicht deutlich reduzi ert werden konnte.“ (S. 87ff). Schließlich wird im Aktionsplan darauf hingewiesen, dass die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen bei der Stadt Münster au ch im Vergleich zu den kreisfreien Städten und Kreisen in Westfalen-Lippe sehr niedrig ist. Die im Aktionsplan vorgeschlagene und für 2014 avisierte Veranstaltung mit der KIB zum Thema Inklusiver Arbeitsmarkt würde eine gute Möglichkeit bieten das Thema für Münster weiter passgenau zu vertiefen. 2) Integrationsunternehmen, Budgets für Arbeit und Nachteilsausgleich Integrationsunternehmen nach dem SGB IX leisten ein en bedeutenden Beitrag zur dauerhaften Beschäftigung schwerbehinderter Mensche n, sie eröffnen schwerbehinderten Menschen neue Perspektiven auf Te ilhabe am Arbeitsmarkt eröffnet. In Nordrhein-Westfalen sollen sie deshalb weiter ausgebaut und gestärkt werden. Jährlich werden 2,5 Mio. Euro aus Landesmit teln für 250 zusätzliche Arbeitsplätze in Integrationsunternehmen zur Verfüg ung gestellt. Die Landschaftsverbände beteiligen sich nochmals mit ei genen Fördermitteln. Dies bietet auch für Münster die Möglichkeit dieses Angebot weiter auszubauen. Da der allgemeine Arbeitsmarkt systembedingt gerade Personengruppen mit besonderen Vermittlungshemmnissen ausgrenzt, müssen staatliche Nachteils- ausgleiche im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 Grundges etz sowie Artikel 27 der UN- 4 Behindertenrechtskonvention dauerhaft, finanziell g esichert und flächendeckend zur Verfügung stehen, um bestehende strukturell-gesells chaftliche Benachteiligungen für (schwer-)behinderte Menschen zu beheben und den ind ividuellen Unterstützungs- bedarf auch betrieblich zu sichern. Die Betriebe st ehen in der besonderen Verantwortung sowohl Erprobungsmöglichkeiten als au ch Angebote zur betrieblichen Gesundheitsförderung bereit zu stellen, um den Zuga ng auch für Menschen mit Unterstützungsbedarf zu verbessern und belastungsbedingte Ausgrenzungen so gering wie möglich zu halten. Mit der Schaffung eines indi vidualisierten finanziellen Nachteilsausgleichs bei Beschäftigung kann für Mens chen mit Behinderungen die berufliche Teilhabe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich verbessert werden. Ansätze für ein Budget für Arbeit gibt es bisher in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Hamburg aber auch schon in NRW seitens der Landscha ftsverbände. Dieses gilt es auch für Münster noch konsequenter zu nutzen. 3) Weiterentwicklung der Werkstätten für einen inkl usiven Arbeitsmarkt Für voll erwerbsgeminderte Menschen war die Teilhab e am Arbeitsleben in der Regel bisher nur in Anbindung an eine WfbM möglich. Damit wurde das Wunsch- und Wahlrecht voll erwerbsgeminderter Menschen mit Behi nderungen erheblich eingeschränkt. Das Urteil des Bundessozialgerichts vom November 2011 hat diese Regel durchbrochen. Hierdurch wurde die Schaffung v on Alternativen zur WfbM mit einem leistungsträgerübergreifendes Budget für Arbe it verbessert und die Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse ermöglicht. Die Landschaftsverbände finanzieren mit Mitteln der Eingliederungshilfe alternativ zur Finanzierung eines WfbM-Platzes und der Ausgleichsa bgabe und/oder die Arbeitsagenturen und Jobcenter auf der Basis ihres jeweiligen gesetzlichen Auftrages. Damit kann die erforderliche Unterstützung für Arbe itnehmer und Arbeitnehmerin, Arbeitgeber und die Arbeitgeberin sowie ein angemes sener Nachteilsausgleich finanziert werden. Dies erfordert für die Werkstätt en (WfbM) einen Wandel des Aufgabenprofils im Sinne der UN-BRK hin zur Förderu ng des Übergangs auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt. Hierzu gehört auch eine stärkere Orientierung des Leistungsangebotes der WfbM im Berufsbildungs- und im Arbeitsbereich, an den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes, eine Beseitigung der Hemmnisse für einen entsprechenden Wechsel und schließlich auch e ine Stärkung der Rechte der Menschen mit Behinderung in der WfbM. 4) Außenarbeitsplätze für Menschen aus Werkstätten Mit dem einem neuen Modellvorhaben „Teilhabe an Arb eit – 1.000 Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderung“ forcieren die Landesr egierung NRW und die beiden Landschaftsverbände die Schaffung von 1000 neuen so genannten „Außenarbeitsplätzen“ für Menschen mit Behinderung. Die neuen Arbeitsplätze sollen in der öffentlichen Verwaltung, aber auch in der pr ivaten Wirtschaft eingeworben werden. Arbeit ist ein zentraler Schlüssel zur gese llschaftlichen Teilhabe. Es muss für möglichst viele Menschen aus Werkstätten für behinderte Menschen ein Angebot in der „normalen“ Arbeitswelt zur Verfügung stehen. In dem vorliegenden Aktionsplan der Stadt Münster i st u.a. als Maßnahme die „Prüfung der Möglichkeiten, Außenarbeitsplätze für Beschäfti gte von Werkstätten mit Behinderungen bei der Stadt Münster einzurichten“, vorgesehen. Eine vorangestellte Prüfung ist aufgrund der bekannten Eckdaten allerdi ngs nicht notwendig. Vielmehr müssen zeitnah messbare Ziele implementiert werden, um die anstehenden Herausforderungen zu realisieren. Deshalb sollen da uerhaft mindestens fünf Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen a b dem Kalenderjahr 2013 bei der Stadt Münster oder deren Beteiligungen realisiert werden. 5 5) Beschäftigungsquote in allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich erhöhen Für den Ausbau des inklusiven Arbeitsmarktes ist di e „Wirtschaft“ von entscheidender Bedeutung. Ein Beratungsangebot und Anlaufstellen, die die besonderen Anforderungen von Menschen mit Behinderung erfüllen , sind für den Fortschritt auf dem Weg in einen inklusiven Arbeitsmarkt ebenfalls unverzichtbar. Das Konzept der begleitenden Integrationsfachdienste enthält bereit s heute Ansätze von Personalentwicklung und auch Betriebssozialarbeit. Qualifizierungs- und Beschäftigungsträger beschäftigen sich schon jetzt intensiv mit der Frage, wie insbesondere Menschen mit Behinderung und Benachtei ligungen effektiv in Unternehmen eingesetzt werden können. Eine Arbeitsa ssistenz wird bereits heute zur Verfügung gestellt, wenn Unterstützung am Arbeitsplatz benötigt wird. Insbesondere die öffentlichen Betriebe stehen in de r besonderen Verantwortung sowohl Erprobungsmöglichkeiten als auch Angebote zu r betrieblichen Gesundheitsförderung bereit zu stellen, um den Zuga ng auch für Menschen mit Unterstützungsbedarf zu verbessern und belastungsbedingte Ausgrenzungen so gering wie möglich zu halten. Dem Aktionsplan ist zu entnehmen, dass die Stadt Mü nster 2012 die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen mit 5,43% (2011: 5,55%) erfüllt hat. Von den sieben Betrieben, an denen die Stadt Münster ganz oder überwiegend beteiligt ist, erfüllten 2011 fünf die Beschäftigungsquote. I m Beteiligungsbericht 2011 wird bei den Ausführungen zur Anzahl der Beschäftigten bei d en Unternehmen jeweils auch die Zahl der schwerbehinderten MitarbeiterInnen angegeben. Entsprechend der Anregung der Arbeitsgruppe „Arbeit “ der KIB, sollten, so wie im Aktionsplan auch aufgeführt, „die Akteure, die für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zustän dig sind, ihre Zusammenarbeit mit Arbeitgeberverbänden, Kammern und Gewerkschafte n intensivieren, um gemeinsam den inklusiven Gedanken für den Bereich A rbeit/Wirtschaft weiterzuentwickeln und die Gesellschaft für diesen Gedanken zu sensibilisieren. Beispiel aus Rheinland-Pfalz: Hier werden u.a. Ziel vereinbarungen mit Unternehmen abgeschlossen, in denen sich diese verpflichten, ei ne bestimmte Zahl von Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. 6) Übergangsmanagement Schule und Beruf Mit der zunehmenden Inklusion stellen sich neue Anf orderungen an allgemeinbildende Schulen. Das Übergangsmanagement Schule und Beruf f ür Menschen mit Behinderung sollte deshalb frühzeitig in Angriff ge nommen und umgesetzt werden. Zur Ausgestaltung des neuen Übergangsmanagement Schule und Beruf hat die KIB bereits einige Vorschläge unterbreitet, deren Umsetzung lt. Aktionsplan geprüft werden. Diese beziehen sich insbesondere auf eine bessere Zusamme narbeit der beteiligten Akteure im Bereich Berufsfindung an den Schulen/Übergang Sc hule-Beruf, eine gut verständliche Informationen über die Fördermöglichkeiten sowie auch die Einbeziehung der Institutionen, die speziell für die Unterstützu ng von Jugendlichen mit Behinderung beim Übergang von der Schule in den Beruf zuständig sind. gez. Otto Reiners gez. Helga Bennink gez. Dr. Petra Dieckmann gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen gez. Gerhard Joksch gez. Christoph Kattentidt gez. Manfred Kehr gez. Annette Kemper gez. Hery Klas gez. Jutta Möllers gez. Jörn Möltgen gez. Anne Naegels gez. Carsten Peters gez. Tim Rohleder gez. Dr. Ludwig Schipmann gez. Dr. Rita Stein-Redent
Ergänzungsvorlage Beschluss
5728 Zeichen
V/0125/2013/1
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt:
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Beratungsfolge
10.07.2013 Hauptausschuss Vorberatung
10.07.2013 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Stadt Münster wirkt im Rahmen ihrer rechtlichen Verpflichtungen, ihrer politischen
Zielsetzungen und der sich aus der Haushaltslage ergebenden Möglichkeiten der Finan-
zierung darauf hin, dass die Ziele, Grundsätze und Maßnahmen der UN-
Behindertenrechtskonvention in allen kommunalen Handlungsfeldern berücksichtigt wer-
den und die Stadt Münster sich zu einer inklusiven Stadt entwickelt.
2. Der Rat stimmt dem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
in Münster (Anlage) zu.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Aktionsplan genannten Einzelmaßnahmen, die
keiner weiteren politischen Entscheidung bedürfen (Maßnahmen mit der Ziffer 1), sofort
bzw. in dem im Aktionsplan benannten Jahr umzusetzen.
4. Für die im Aktionsplan genannten Maßnahmen, die einen Umsetzungsbeschluss ein-
schließlich Finanzierung erfordern (Maßnahmen mit den Ziffern 2 und 3), wird die Verwal-
tung beauftragt, diesen unter Beachtung der im Aktionsplan genannten Zeiträume für die
Umsetzung rechtzeitig vorzubereiten.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, wie und ggf. mit welchem Res-
sourcenbedarf die im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat
der Stadt Münster Nr. A-R/0027/2013 ("Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt:
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, hier: Teilhabe
Vorlagen-Nr.:
V/0125/2013/1. Erg.
Auskunft erteilt:
Frau Rüter
Ruf:
492 50 27
E-Mail:
RueterD@stadt-muenster.de
Datum:
01.07.2013
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0125/2013/1
an Arbeit für Menschen mit Behinderung in Münster erhöhen – einen inklusiven Ar-
beitsmarkt schaffen") genannten Anliegen umgesetzt werden können und das Er-
gebnis der Prüfung bis Ende 2013 in einer Vorlage den zuständigen Gremien des
Rates vorzulegen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt,
- die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und
die jeweils zuständigen Fachausschüsse fortlaufend über die Umsetzung von Maß-
nahmen des Aktionsplans zu informieren,
- in der jährlichen Sitzung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Men-
schen mit Behinderungen mit den Organisationen von Menschen mit Behinderun-
gen über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans zu berichten und Anregungen
und Ideen für die weitere Entwicklung von Münster zu einer inklusiven Stadt aufzu-
nehmen und zu dokumentieren und
- den Fachausschüssen und dem Rat – nach Beratung in der Kommission zur Förde-
rung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen – bis zur Jahresmitte 2015 ei-
nen ersten zusammenfassenden Bericht über den Stand der Umsetzung des Akti-
onsplans vorzulegen und darin auch weitere notwendige Maßnahmen aufzuzeigen.
6. Mit dieser Vorlage sind folgende Beschlüsse erledigt:
Beschluss des Hauptausschusses vom 24.06.2009: Antrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0005/2010: UN-Konvention umsetzen – Schulen, Kin-
der – und Jugendeinrichtungen barrierefrei gestalten (Beschlussvorlage
V/0430/2009),
Beschluss des Hauptausschusses vom 29.09.2010: Antrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0050/2010: „Aktionsplan ‚Inklusives Gemeinwesen
Stadt Münster’ “ (Beschlussvorlage V/0563/2010) und
Beschluss des Rates vom 19.10.2011: Münster auf dem Weg zur Inklusion (Be-
schlussvorlage V/0525/2011).
II. Finanzielle Auswirkungen:
Unmittelbar entstehen durch diese Vorlage keine Kosten.
Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind bzw. die im Rahmen der
laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt w erden können (Maßnahmen mit der Ziffer
1), werden j eweils nur im Rahmen der vom Rat für den jeweiligen Zweck zur Verfügung
gestellten Haushaltsmittel umgesetzt.
Soweit das Aufgreifen einzelner Handlungsansätze des Aktionsplans finanzielle Ressour-
cen erfordert, ist über diese vor dem Hintergrund der jeweiligen Haushaltslage der Stadt
Münster zu entscheiden.
Begründung:
Mit dem Antrag „Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt: Aktionsplan zur Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonvention, hier: Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behin-
derung in Münster erhöhen – einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen“ (Antrag an den Rat
Nr. A-R/0027/2013) regt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an, unter Einbezie-
hung der bereits im Aktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen gemeinsam mit den ent-
- 3 -
V/0125/2013/1
sprechenden Akteuren und Leistungsträgern ein gemeinsames Handlungskonzept zu
entwickeln, mit dem die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung deutlich ver-
bessert werden kann. Im Antrag werden dazu konkrete Maßnahmen zur Förderung der
beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vorgeschlagen.
Die Verwaltung wird prüfen, wie und ggf. mit welchem Ressourcenbedarf die im Antrag
genannten Anliegen umgesetzt werden können und die Ergebnisse den zuständigen
Gremien des Rates bis Ende 2013 in einer Vorlage vorlegen.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Anlage:
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0027/2013:
„Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt: Aktionsplan zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention, hier: Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderung in
Münster erhöhen – einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen“
Beratungsverlauf (2)
Orte (1)
- Windthorststraße 7
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0125/2013/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.07.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37