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V/0125/2013/1

Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt: Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Vorlagen 01.07.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.09.2013, TOP 31.1

Anlage zur Vorlage 0125/2013/1. Erg.: Antrag an den Rat Nr. A-R 0027/2013

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Anlage zur Vorlage 0125/2013/1. Erg.: Antrag an den Rat Nr. A-R 0027/2013

17451 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0027/2013 
 
Ratsantrag  nach § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates 
 
„Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt: Aktionsplan zur 
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskommission, hier :  
 
Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderung in Münster 
erhöhen – einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen “ 
 
04.06.2013 
 
 
Der Rat der Stadt Münster beschließt: 
 
I. 
Die Stadt Münster setzt sich mit Nachdruck dafür ei n, dass das im Aktionsplan 
ausgegebene Ziel verfolgt wird, die  Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit 
Behinderungen in Münster in Kooperation kontinuierl ich weiterzuentwickeln – hin zu einem 
inklusiven Arbeitsmarkt. Dies soll gemeinsam mit al len beteiligten Akteuren und 
Leistungsträgern geschehen. Die Stadt hat in diesem  Handlungsfeld auch eine wichtige 
Rolle als Impulsgeberin, Moderatorin und zur Bildung von Kooperationen. 
Da Mädchen und Frauen mit Behinderungen immer noch einer besonderen 
Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt ausgesetzt sind, soll darauf hingewirkt werden, dass 
deren berufliche Teilhabe in Beruf und Ausbildung d eutlich verbessert und die Angebote 
zur beruflichen Teilhabe und Rehabilitation stärker  auf die Bedarfe von Frauen mit 
Behinderung ausgerichtet werden. 
Bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderunge n haben öffentliche Arbeitgeber 
auch eine Vorbildfunktion. Die Stadt sieht es als e ine wichtige Aufgabe an die 
Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in der  Stadtverwaltung und Betriebe an 
denen die Stadt Münster beteiligt ist zu intensivieren. 
 
II. Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
1. unter Einbeziehung der bereits im Aktionsplan vo rgeschlagenen Maßnahmen 
gemeinsam mit den entsprechenden Akteuren und Leist ungsträgern ein 
gemeinsames Handlungskonzept zu entwickeln, mit dem  die berufliche Teilhabe von 
Menschen mit Behinderung deutlich verbessert werden kann. Hierzu gehört u.a. 
- das Angebot an Integrationsunternehmen weiter auszubauen, 
- auf eine flächendeckende Unterstützung von Betrie ben beim Eingliederungs-
management wie z.B. beim Hamburger Modell  hinzuwirken, 
- Beschäftigungsalternativen für werkstattberechtig te Personen mit Behinderung zu 
schaffen, 
- Maßnahmen und Konzepte, die die Beschäftigungsquo te in Unternehmen des 
allgemeinen Arbeitsmarktes deutlich erhöhen. 
An der Erarbeitung einbezogen werden sollen die KIB  (Kommission zur Förderung 
der Inklusion von Menschen mit Behinderung) und der Beirat des Jobcenters; 
2. das NRW-Modell des „Budgets für Arbeit“ für Müns ter gemeinsam mit der 
Arbeitsagentur, dem Jobcenter auf der Basis ihres j eweiligen gesetzlichen Auftrages 
für Münster auszubauen; 
 
3. gemeinsam mit den zuständigen Akteuren dazu beiz utragen, dass 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48143 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene -muenster.de

2 
 
- das Leistungsangebot bestehender Werkstattplätze für behinderte Menschen 
(WfbM) noch stärker auf die Anforderungen des allge meinen Arbeitsmarktes 
ausgerichtet wird und  
- Beschäftigungsalternativen für MitarbeiterInnen d er Werkstätten auf dem 
allgemeinen Arbeitsmarkt befördert werden. Hierzu s ollen auch Außenarbeitsplätze 
für WerkstattmitarbeiterInnen geschaffen werden; 
4. dem Vorschlag der KIB entsprechend die Zusammena rbeit der für die berufliche 
Teilhabe zuständigen Akteuren mit den Kammern, Arbe itgeberverbänden und 
Gewerkschaften zu befördern, um gemeinsam Vorschläg e zu entwickeln, mit denen 
die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderun g in allgemeinen 
Arbeitsmarkt deutlich erhöht werden kann; 
5. das Übergangsmanagement Schule und Beruf auf die  Belange von Menschen mit 
Behinderung auszurichten mit dem Ziel, die Beschäft igungsmöglichkeiten 
insbesondere auf dem allgemein Arbeitsmarkt deutlich zu verbessern; 
6. in Zusammenarbeit mit den anderen Leistungsträge rn eine gemeinsame kommunale 
bzw. regionale Berichterstattung bezüglich der „Sit uation und Weiterentwicklung der 
Teilhabe an Arbeit von Menschen mit Behinderung“ auf den Weg zu bringen. 
 
III. Im Rahmen des Projektes „Teilhabe an Arbeit – 1.000  Außenarbeitsplätze für 
Menschen mit Behinderung“ des Landes NRW und des LW L werden im Jahr 
2013/2014 mindestens fünf Außenarbeitsplätze für Me nschen mit Behinderung bei 
der Stadt Münster oder deren Beteiligungen geschaffen. 
 
IV. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, 
gemeinsam mit den Akteuren dazu beizutragen, dass 
• die berufliche Teilhabe von Frauen mit Behinderung  in Beruf und Ausbildung 
verbessert und die Angebote zur beruflichen Teilhabe und Rehabilitation stärker 
auf die Bedarfe von Frauen mit Behinderung ausgerichtet und 
• die Rahmenbedingungen für eine berufliche Teilhabe  für Menschen mit 
psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen verbessert werden. 
 
Begründung: 
 
 
I. Ausgangssituation 
 Seit März 2009 hat die Behindertenrechtskonvention  der Vereinten Nationen (UN-BRK) 
in Deutschland Gesetzeskraft erlangt; aus Artikel 2 7 - Arbeit und Beschäftigung 
erwächst ein Rechtsanspruch darauf, „den Lebensunte rhalt durch Arbeit zu verdienen, 
die in einem offenen, integrativen und für Menschen  mit Behinderungen zugänglichen 
Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder an genommen wird.“ „Die 
Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Me nschen mit Behinderung auf 
Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichke it, den Lebensunterhalt durch Arbeit 
zu verdienen, die in einem offenen, integrativen un d für Menschen mit Behinderung 
zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei ge wählt oder angenommen wird.“ 
 
(aus: Artikel 27 der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung). 
 Hierzu müssen die Rahmenbedingungen aber noch deut lich verbessert werden. 
Menschen mit Behinderung sind immer noch überproportional stark von Arbeitslosigkeit 
und fehlenden Ausbildungsmöglichkeiten betroffen. Dies gilt auch für Münster. Die Zahl

3 
 
der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen konnte auch hier nicht deutlich reduziert 
werden, im Gegenteil, sie ist sogar wieder angestie gen. Die vorgesehene gesetzliche 
Pflichtquote bei der Beschäftigung in Höhe von 5% w ird zwar von der Stadt gerade 
erreicht, als öffentliche Arbeitgeberin trägt sie a ber nicht im ausreichenden Maße dazu 
bei, die Beschäftigungsquote deutlich zu verbessern.  
 Die Ausgrenzung am Arbeitsmarkt beginnt bereits be im Übergang von der Schule in 
den Beruf. Obwohl schon seit langem durch gezielte Maßnahmen auch andere Formen 
der Ausbildung und Erwerbstätigkeit gefördert werde n, werden Menschen mit 
Behinderung dennoch oftmals direkt im Anschluss an den Besuch der Förderschule in 
Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) bes chäftigt. Deshalb sind auch vor 
Ort alle Akteure gefordert, insbesondere in Zusamme narbeit mit den Leistungsträgern 
für mehr Arbeitsmöglichkeiten außerhalb von WfbM un d in Kooperation mit den 
Bildungseinrichtungen möglichst früh in der schulis chen Laufbahn die Teilhabe am 
allgemeinen Arbeitsmarkt zu erschließen. Ein gelung enes Beispiel hierfür ist das in 
NRW erfolgreiche Modell der „Integrationsunternehmen“. 
 
II. UN-Behindertenrechtskonvention in Münster umset zen 
1) In der Vorlage V/0125/2013 Münster auf dem Weg z ur inklusiven Stadt: Aktionsplan zur 
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskommission  werden die bisherige Aktivitäten, 
Herausforderungen und vorgesehene Maßnahmen der Sta dt Münster dargelegt um 
das in Artikel 27 der UN-BRK geforderte gleiche Rec ht von Menschen mit Behinderung 
auf Arbeit zu sichern. Die Verwaltung hat mit dem A ktionsplan ein ambitioniertes 
Handlungskonzept vorgelegt. Für den Bereich Arbeit und Beschäftigung wird eine 
Reihe von Vorschlägen unterbreitet. Als Leitziel wi rd im Aktionsplan formuliert, die  
Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behind erungen in Münster in 
Kooperation aller beteiligten Akteure kontinuierlic h weiterzuentwickeln – hin zu einem 
inklusiven Arbeitsmarkt. Der Aktionsplan stellt daz u allerdings fest, dass trotz der 
umfangreichen Beratungs- und Förderangebote für die  Beschäftigung von Menschen 
mit Behinderung die Zahl der arbeitslosen schwerbeh inderten Menschen in Münster in 
den letzten Jahren nicht deutlich reduziert werden konnte. Zum 28.02.2013 waren 511 
schwerbehinderte Menschen arbeitslos. Im Aktionspla n wird zudem festgestellt wird 
„dass trotz umfangreichen Beratungs- und Förderange boten für die Beschäftigung von 
Menschen mit Behinderung die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen in 
Münster in den letzten Jahren nicht deutlich reduzi ert werden konnte.“ (S. 87ff). 
Schließlich wird im Aktionsplan darauf hingewiesen,  dass die Beschäftigungsquote 
schwerbehinderter Menschen bei der Stadt Münster au ch im Vergleich zu den 
kreisfreien Städten und Kreisen in Westfalen-Lippe sehr niedrig ist. Die im Aktionsplan 
vorgeschlagene und für 2014 avisierte Veranstaltung mit der KIB zum Thema Inklusiver 
Arbeitsmarkt würde eine gute Möglichkeit bieten das  Thema für Münster weiter 
passgenau zu vertiefen. 
2) Integrationsunternehmen, Budgets für Arbeit und Nachteilsausgleich 
Integrationsunternehmen nach dem SGB IX leisten ein en bedeutenden Beitrag zur 
dauerhaften Beschäftigung schwerbehinderter Mensche n, sie eröffnen 
schwerbehinderten Menschen neue Perspektiven auf Te ilhabe am Arbeitsmarkt 
eröffnet. In Nordrhein-Westfalen sollen sie deshalb  weiter ausgebaut und gestärkt 
werden. Jährlich werden 2,5 Mio. Euro aus Landesmit teln für 250 zusätzliche 
Arbeitsplätze in Integrationsunternehmen zur Verfüg ung gestellt. Die 
Landschaftsverbände beteiligen sich nochmals mit ei genen Fördermitteln. Dies bietet 
auch für Münster die Möglichkeit dieses Angebot weiter auszubauen. 
Da der allgemeine Arbeitsmarkt systembedingt gerade  Personengruppen mit 
besonderen Vermittlungshemmnissen ausgrenzt, müssen  staatliche Nachteils-
ausgleiche im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 Grundges etz sowie Artikel 27 der UN-

4 
 
Behindertenrechtskonvention dauerhaft, finanziell g esichert und flächendeckend zur 
Verfügung stehen, um bestehende strukturell-gesells chaftliche Benachteiligungen für 
(schwer-)behinderte Menschen zu beheben und den ind ividuellen Unterstützungs-
bedarf auch betrieblich zu sichern. Die Betriebe st ehen in der besonderen 
Verantwortung sowohl Erprobungsmöglichkeiten als au ch Angebote zur betrieblichen 
Gesundheitsförderung bereit zu stellen, um den Zuga ng auch für Menschen mit 
Unterstützungsbedarf zu verbessern und belastungsbedingte Ausgrenzungen so gering 
wie möglich zu halten. Mit der Schaffung eines indi vidualisierten finanziellen 
Nachteilsausgleichs bei Beschäftigung kann für Mens chen mit Behinderungen die 
berufliche Teilhabe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich verbessert werden. 
Ansätze für ein Budget für Arbeit gibt es bisher in  Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, 
Hamburg aber auch schon in NRW seitens der Landscha ftsverbände. Dieses gilt es 
auch für Münster noch konsequenter zu nutzen. 
3) Weiterentwicklung der Werkstätten für einen inkl usiven Arbeitsmarkt 
Für voll erwerbsgeminderte Menschen war die Teilhab e am Arbeitsleben in der Regel 
bisher nur in Anbindung an eine WfbM möglich. Damit  wurde das Wunsch- und 
Wahlrecht voll erwerbsgeminderter Menschen mit Behi nderungen erheblich 
eingeschränkt. Das Urteil des Bundessozialgerichts vom November 2011 hat diese 
Regel durchbrochen. Hierdurch wurde die Schaffung v on Alternativen zur WfbM mit 
einem leistungsträgerübergreifendes Budget für Arbe it verbessert und die Förderung 
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse ermöglicht.  
Die Landschaftsverbände finanzieren mit Mitteln der  Eingliederungshilfe alternativ zur 
Finanzierung eines WfbM-Platzes und der Ausgleichsa bgabe und/oder die 
Arbeitsagenturen und Jobcenter auf der Basis ihres jeweiligen gesetzlichen Auftrages. 
Damit kann die erforderliche Unterstützung für Arbe itnehmer und Arbeitnehmerin, 
Arbeitgeber und die Arbeitgeberin sowie ein angemes sener Nachteilsausgleich 
finanziert werden. Dies erfordert für die Werkstätt en (WfbM) einen Wandel des 
Aufgabenprofils im Sinne der UN-BRK hin zur Förderu ng des Übergangs auf den 
Allgemeinen Arbeitsmarkt.  Hierzu gehört auch eine stärkere Orientierung des 
Leistungsangebotes der WfbM im Berufsbildungs- und im Arbeitsbereich, an den 
Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes, eine Beseitigung der Hemmnisse für 
einen entsprechenden Wechsel und schließlich auch e ine Stärkung der Rechte der 
Menschen mit Behinderung in der WfbM.  
4) Außenarbeitsplätze für Menschen aus Werkstätten 
Mit dem einem neuen Modellvorhaben „Teilhabe an Arb eit – 1.000 Außenarbeitsplätze 
für Menschen mit Behinderung“ forcieren die Landesr egierung NRW und die beiden 
Landschaftsverbände die Schaffung von 1000 neuen so  genannten 
„Außenarbeitsplätzen“ für Menschen mit Behinderung. Die neuen Arbeitsplätze sollen 
in der öffentlichen Verwaltung, aber auch in der pr ivaten Wirtschaft eingeworben 
werden. Arbeit ist ein zentraler Schlüssel zur gese llschaftlichen Teilhabe. Es muss für 
möglichst viele Menschen aus Werkstätten für behinderte Menschen ein Angebot in der 
„normalen“ Arbeitswelt zur Verfügung stehen.  
In dem vorliegenden Aktionsplan der Stadt Münster i st u.a. als Maßnahme die „Prüfung  
der Möglichkeiten, Außenarbeitsplätze für Beschäfti gte von Werkstätten mit 
Behinderungen bei der Stadt Münster einzurichten“, vorgesehen. Eine vorangestellte 
Prüfung ist aufgrund der bekannten Eckdaten allerdi ngs nicht notwendig. Vielmehr 
müssen zeitnah messbare Ziele implementiert werden,  um die anstehenden 
Herausforderungen zu realisieren. Deshalb sollen da uerhaft mindestens fünf 
Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen a b dem Kalenderjahr 2013 bei 
der Stadt Münster oder deren Beteiligungen realisiert werden.

5 
 
5) Beschäftigungsquote in allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich erhöhen 
Für den Ausbau des inklusiven Arbeitsmarktes ist di e „Wirtschaft“ von entscheidender 
Bedeutung. Ein Beratungsangebot und Anlaufstellen, die die besonderen 
Anforderungen von Menschen mit Behinderung erfüllen , sind für den Fortschritt auf 
dem Weg in einen inklusiven Arbeitsmarkt ebenfalls unverzichtbar. Das Konzept der 
begleitenden Integrationsfachdienste enthält bereit s heute Ansätze von 
Personalentwicklung und auch Betriebssozialarbeit. Qualifizierungs- und 
Beschäftigungsträger beschäftigen sich schon jetzt intensiv mit der Frage, wie 
insbesondere Menschen mit Behinderung und Benachtei ligungen effektiv in 
Unternehmen eingesetzt werden können. Eine Arbeitsa ssistenz wird bereits heute zur 
Verfügung gestellt, wenn Unterstützung am Arbeitsplatz benötigt wird. 
Insbesondere die öffentlichen Betriebe stehen in de r besonderen Verantwortung 
sowohl Erprobungsmöglichkeiten als auch Angebote zu r betrieblichen 
Gesundheitsförderung bereit zu stellen, um den Zuga ng auch für Menschen mit 
Unterstützungsbedarf zu verbessern und belastungsbedingte Ausgrenzungen so gering 
wie möglich zu halten. 
Dem Aktionsplan ist zu entnehmen, dass die Stadt Mü nster 2012 die 
Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen mit 5,43% (2011: 5,55%) erfüllt hat. 
Von den sieben Betrieben, an denen die Stadt Münster ganz oder überwiegend beteiligt 
ist, erfüllten 2011 fünf die Beschäftigungsquote. I m Beteiligungsbericht 2011 wird bei 
den Ausführungen zur Anzahl der Beschäftigten bei d en Unternehmen jeweils auch die 
Zahl der schwerbehinderten MitarbeiterInnen angegeben.  
Entsprechend der Anregung der Arbeitsgruppe „Arbeit “ der KIB, sollten, so wie im 
Aktionsplan auch aufgeführt, „die Akteure, die für die Teilhabe von Menschen mit 
Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zustän dig sind, ihre Zusammenarbeit 
mit Arbeitgeberverbänden, Kammern und Gewerkschafte n intensivieren, um 
gemeinsam den inklusiven Gedanken für den Bereich A rbeit/Wirtschaft 
weiterzuentwickeln und die Gesellschaft für diesen Gedanken zu sensibilisieren.  
Beispiel aus Rheinland-Pfalz: Hier werden u.a. Ziel vereinbarungen mit Unternehmen 
abgeschlossen, in denen sich diese verpflichten, ei ne bestimmte Zahl von Menschen 
mit Behinderung zu beschäftigen. 
6) Übergangsmanagement Schule und Beruf 
Mit der zunehmenden Inklusion stellen sich neue Anf orderungen an allgemeinbildende 
Schulen. Das Übergangsmanagement Schule und Beruf f ür Menschen mit 
Behinderung sollte deshalb frühzeitig in Angriff ge nommen und umgesetzt werden. Zur 
Ausgestaltung des neuen Übergangsmanagement Schule und Beruf hat die KIB bereits 
einige Vorschläge unterbreitet, deren Umsetzung lt.  Aktionsplan geprüft werden. Diese 
beziehen sich insbesondere auf eine bessere Zusamme narbeit der beteiligten Akteure 
im Bereich Berufsfindung an den Schulen/Übergang Sc hule-Beruf, eine gut 
verständliche Informationen über die Fördermöglichkeiten sowie auch die Einbeziehung 
der Institutionen, die speziell für die Unterstützu ng von Jugendlichen mit Behinderung 
beim Übergang von der Schule in den Beruf zuständig sind.  
 
gez. Otto Reiners 
gez. Helga Bennink 
gez. Dr. Petra Dieckmann 
gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen 
gez. Gerhard Joksch 
gez. Christoph Kattentidt 
gez. Manfred Kehr 
gez. Annette Kemper 
gez. Hery Klas 
gez. Jutta Möllers 
gez. Jörn Möltgen  
gez. Anne Naegels 
gez. Carsten Peters 
gez. Tim Rohleder 
gez. Dr. Ludwig Schipmann 
gez. Dr. Rita Stein-Redent

Ergänzungsvorlage Beschluss

5728 Zeichen

V/0125/2013/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt:  
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.07.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
10.07.2013 Rat                                                                                                Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster wirkt im Rahmen ihrer rechtlichen Verpflichtungen, ihrer politischen 
Zielsetzungen und der sich aus der Haushaltslage ergebenden Möglichkeiten der Finan-
zierung darauf hin, dass die Ziele, Grundsätze und Maßnahmen der UN-
Behindertenrechtskonvention in allen kommunalen Handlungsfeldern berücksichtigt wer-
den und die Stadt Münster sich zu einer inklusiven Stadt entwickelt. 
 
2. Der Rat stimmt dem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 
in Münster (Anlage) zu. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Aktionsplan genannten Einzelmaßnahmen, die 
keiner weiteren politischen Entscheidung bedürfen (Maßnahmen mit der Ziffer 1), sofort 
bzw. in dem im Aktionsplan benannten Jahr umzusetzen. 
 
4. Für die im Aktionsplan genannten Maßnahmen, die einen Umsetzungsbeschluss ein-
schließlich Finanzierung erfordern (Maßnahmen mit den Ziffern 2 und 3), wird die Verwal-
tung beauftragt, diesen unter Beachtung der im Aktionsplan genannten Zeiträume für die 
Umsetzung rechtzeitig vorzubereiten.  
 
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, wie und ggf. mit welchem Res-
sourcenbedarf die im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat 
der Stadt Münster Nr. A-R/0027/2013 ("Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt: 
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, hier: Teilhabe  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0125/2013/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Frau Rüter 
Ruf: 
492 50 27 
E-Mail: 
RueterD@stadt-muenster.de  
Datum: 
01.07.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0125/2013/1 
an Arbeit für Menschen mit Behinderung in Münster erhöhen – einen inklusiven Ar-
beitsmarkt schaffen") genannten Anliegen umgesetzt werden können und das Er-
gebnis der Prüfung bis Ende 2013 in einer Vorlage den zuständigen Gremien des 
Rates vorzulegen. 
 
5. Die Verwaltung wird beauftragt,  
- die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und 
die jeweils zuständigen Fachausschüsse fortlaufend über die Umsetzung von Maß-
nahmen des Aktionsplans zu informieren, 
- in der jährlichen Sitzung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Men-
schen mit Behinderungen mit den Organisationen von Menschen mit Behinderun-
gen über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans zu berichten und Anregungen 
und Ideen für die weitere Entwicklung von Münster zu einer inklusiven Stadt aufzu-
nehmen und zu dokumentieren und  
- den Fachausschüssen und dem Rat – nach Beratung in der Kommission zur Förde-
rung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen – bis zur Jahresmitte 2015 ei-
nen ersten zusammenfassenden Bericht über den Stand der Umsetzung des Akti-
onsplans vorzulegen und darin auch weitere notwendige Maßnahmen aufzuzeigen. 
 
6. Mit dieser Vorlage sind folgende Beschlüsse erledigt: 
 
 Beschluss des Hauptausschusses vom 24.06.2009: Antrag der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0005/2010: UN-Konvention umsetzen – Schulen, Kin-
der – und Jugendeinrichtungen barrierefrei gestalten (Beschlussvorlage 
V/0430/2009),  
 Beschluss des Hauptausschusses vom 29.09.2010: Antrag der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0050/2010: „Aktionsplan ‚Inklusives Gemeinwesen 
Stadt Münster’ “ (Beschlussvorlage V/0563/2010) und 
 Beschluss des Rates vom 19.10.2011: Münster auf dem Weg zur Inklusion (Be-
schlussvorlage V/0525/2011). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Unmittelbar entstehen durch diese Vorlage keine Kosten.  
 
Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind bzw. die im Rahmen der 
laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt w erden können (Maßnahmen mit der Ziffer 
1), werden j eweils nur im Rahmen der vom Rat für den jeweiligen Zweck zur Verfügung 
gestellten Haushaltsmittel umgesetzt. 
 
Soweit das Aufgreifen einzelner Handlungsansätze des Aktionsplans finanzielle Ressour-
cen erfordert, ist über diese vor dem Hintergrund der jeweiligen Haushaltslage der Stadt 
Münster zu entscheiden. 
 
 
Begründung: 
 
Mit dem Antrag „Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt: Aktionsplan zur Umsetzung 
der UN-Behindertenrechtskonvention, hier: Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behin-
derung in Münster erhöhen – einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen“ (Antrag an den Rat 
Nr. A-R/0027/2013) regt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an, unter Einbezie-
hung der bereits im Aktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen gemeinsam mit den ent-

- 3 - 
V/0125/2013/1 
sprechenden Akteuren und Leistungsträgern ein gemeinsames Handlungskonzept zu 
entwickeln, mit dem die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung deutlich ver-
bessert werden kann. Im Antrag werden dazu konkrete Maßnahmen zur Förderung der 
beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vorgeschlagen.  
 
Die Verwaltung wird prüfen, wie und ggf. mit welchem Ressourcenbedarf die im Antrag 
genannten Anliegen umgesetzt werden können und die Ergebnisse den zuständigen 
Gremien des Rates bis Ende 2013 in einer Vorlage vorlegen. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Anlage: 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0027/2013:  
„Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt: Aktionsplan zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention, hier: Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderung in 
Münster erhöhen – einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen“

Beratungsverlauf (2)

25.09.2013 Hauptausschuss
TOP 28.1 Vorberatung
Zur Sitzung
25.09.2013 Rat
TOP 31.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Windthorststraße 7

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0125/2013/1
Typ
Vorlagen
Datum
01.07.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37