V/0597/2023
Aufhebung der Bahnübergänge Sudmühle und Mariendorf - Planungsvereinbarung mit der DB Netz AG für die Vorzugsvariante der Stadt Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0597/2023 Kurzüberblick Die DB Netz AG plant zur Verbesserung des Schienengüterverkehrs die Aufhebung der Bahn- übergänge (BÜ) in Sudmühle und Mariendorf. Die Stadt Münster hat sich als Vorzugsvariante für eine Straßenunterführung im Zuge der verlegten Sudmühlenstraße und eine zusätzliche Fuß- und Radwegunterführung für Mariendorf ausgesprochen. Die Stadt Münster muss sich hierfür an den Planungskosten beteiligen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Die Teilziele lauten „Verbesserung der Verkehrssicherheit“ und „Verbesserung der Radverkehrs- infrastruktur“. Zielerreichung: Das Projekt steht am Beginn der Planung. Nach heutigem Stand ist eine Realisie- rung ab 2028 vorgesehen. Die Stadt Münster beteiligt sich zunächst an den Planungskosten der Maßnahme der DB Netze in Höhe von ca. 3,3 Mio. €. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplanes 2024 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundge- setz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und We- gegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf- geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beschlussvorlage
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V/0597/2023
V/0597/2023
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Aufhebung der Bahnübergänge Sudmühle und Mariendorf - Planungsvereinbarung mit der DB
Netz AG für die Vorzugsvariante der Stadt Münster
Beratungsfolge
16.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
29.11.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die in der Begründung dargestellten Rahmenbedingungen für den Abschluss einer Planungsver-
einbarung zwischen der Stadt Münster und der DB Netz AG für die weiteren Planungen (Leis-
tungsphasen 3 und 4 -HOAI) zu den Ersatzbauwerken sowie der notwendigen Anpassungsarbei-
ten an den Straßen- und Bahnanlagen im Zuge der Aufhebung der beiden Bahnübergänge in
Sudmühle und Mariendorf werden zur Kenntnis genommen.
2. Der Übernahme der anteiligen Planungskosten in Höhe von ca. 3,3 Mio. € durch die Stadt Müns-
ter wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Planungsvereinbarung
mit der DB Netz AG abzuschließen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für die weiteren Planungen Kosten in Höhe
von ca. 3,3 Mio. € entstehen. Einnahmen aus Fördermitteln sind nicht zu erwarten.
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Amt für Mobilität und Tiefbau
06.11.2023
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Rüller
Telefon: 492-6920
Rueller@stadt-muenster.de
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V/0597/2023
Investitionsmaßnahme 4289 Sudmühlenstraße, Kreuzung
Deutsche Bahn
Neue Maßnahme
2024
Auszahlungen 2024 865.000
2025 1.220.000
2026 1.040.000
2027 175.000
Summe aller Auszahlungen 3.300.000
Die zur Finanzierung der Planungskosten in den Haushaltsjahren 2024 – 2027 erforderlichen Er-
mächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2024 bisher nicht veranschlagt. Parallel zur Vorlage wird
ein Veränderungsblatt zur Aufnahme der neuen Maßnahme 4289 „Sudmühlenstraße, Kreuzung
Deutsche Bahn“ in den Haushaltsplanentwurf 2024 vorgelegt. Die Deckung erfolgt über die Maßnah-
me 4229 Bünkamp, südl./nördl. Kirschgarten, Bp562 der Produktgruppen 1101 und 1201.
Begründung:
Zu 1.:
Beschlusslage Vorzugsvariante Stadt Münster
Mit dem geänderten Beschluss des Rates vom 22.03.2023 zur Vorlage V/0795/2022/1 wurde,
vorbehaltlich abweichender maßnahmenrelevanter Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprü-
fung (UVP), als Vorzugsvariante der Stadt Münster für den Ersatz der bestehenden Bahnüber-
gänge die Verlegung der Sudmühlenstraße und in dem Zuge der Neubau eines Ersatzbauwer-
kes als Straßenunterführung, sowie der Neubau eines zusätzlichen barrierefreien Ersatzbauwer-
kes für den Fuß- und Radverkehr im Bereich Mariendorf benannt. Die von der Stadt Münster be-
nannte Vorzugsvariante entspricht damit nicht der Vorzugsvariante der DB Netz AG (DB), die für
den Ersatz der beiden Bahnübergänge nur ein Ersatzbauwerk durch Verlegung der Sudmühlen-
straße als Straßenüberführung und den Anschluss einer Fuß- und Radweganbindung von Mari-
endorf an das neue Bauwerk vorsieht.
Die von der Stadt Münster gegenüber der DB formulierten Forderungen für die Ersatzbauwerke
(zweites Ersatzbauwerk und Straßenunterführung statt einer Straßenüberführung) werden von der
DB und dem Eisenbahnbundesamt (EBA) als nicht kreuzungsbedingt notwendige Maßnahmen
und damit auch nicht nach § 13 Abs. 2 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) finanzierbar be-
urteilt. Damit wird eine vollumfängliche Kostentragung der weiteren Planungs- und Baukosten
gemäß § 13 Abs. 2 EKrG (1/3 DB; ½ Bund und 1/6 Land) von dort ausgeschlossen.
Damit die terminierte Fertigstellung der Baumaßnahme bis 2030 noch realisiert werden kann,
müssen die weiteren Planungsleistungen für die Maßnahmen zur Aufhebung der beiden Bahn-
übergänge Sudmühle und Mariendorf Anfang 2024 vergeben werden. Neben einer grundsätzli-
chen Kreuzungsvereinbarung für den Bau und die Finanzierung der Ersatzbauwerke wird daher
zunächst der Abschluss einer Planungsvereinbarung zwischen der Stadt Münster und der DB
über die Finanzierung der weiteren Planungsleistungen erforderlich.
Bahnbetriebliche Erfordernisse für den zeitnahen Abschluss einer Planungsvereinbarung
Dieses Erfordernis liegt in den folgenden Punkten begründet, die nachgehend im Detail erläutert
werden:
Vordringlicher Bedarf des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG)
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Generalsanierung des betroffenen Korridors im Zuge des Hochleistungsnetzes im Jahr
2030 und anschließende Baufreiheit für mindestens 5 Jahre
Altersbedingt erforderliche Beseitigung oder Erneuerung der Bahnübergänge bis spätes-
tens Ende 2030
Vordringlicher Bedarf:
Das 740 m –Netz Programm ist durch die DB Netz AG zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP)
2030 angemeldet worden und ist Teil des vordringlichen Bedarfes des BSWAG. Vom Bundesmi-
nisterium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wird eine schnellstmögliche und prioritäre
Umsetzung der Teilmaßnahmen des 740 m-Programms angestrebt. Eine Nichtrealisierung des
Bauvorhabens führt zur Verschlechterung der Betriebsdurchführungsqualität auf der hochbelaste-
ten Mischbetriebsstrecke mangels geeigneter Überholungsgleise für lange Güterzüge.
Generalsanierung betroffener Korridore:
Im Zuge der Transformation des Schienennetzes zum sogenannten Hochleistungsnetz werden
störanfällige Streckenabschnitte und Anlagen gebündelt saniert. Die Arbeiten in einem sogenann-
ten Korridor, das heißt in einem definierten Abschnitt des Netzes, werden innerhalb einer Sperr-
pause zusammengefasst, damit wiederkehrende Sperrungen in der Zukunft vermieden werden
können. Ist ein Korridor generalsaniert, soll eine Baufreiheit von mindestens 5 Jahren garantiert
werden, in diesem Zeitraum sind also keine weiteren Arbeiten mehr möglich (ausgenommen da-
von sind Entstörungen und regelmäßig wiederkehrende Instandhaltungs-Fenster). Im konkreten
Fall der 740 m – Netz Programm Maßnahme in Sudmühle bedeutet dies, dass es einen Korridor
zur Realisierung verschiedener Baumaßnahmen im Jahr 2030 gibt und danach für mindestens 5
Jahre dort nicht mehr gebaut werden kann. Sofern also der Terminplan nicht eingehalten werden
kann und die Realisierung nicht wie geplant 2030 erfolgen kann, kann die Maßnahme frühestens
2035 realisiert werden. Dieses Risiko steht im direkten Zusammenhang mit dem dritten Erforder-
nis, der Abgängigkeit der beiden Bahnübergänge.
Altersbedingte Abgängigkeit der Bahnübergänge:
Sollte der Korridor für die Baumaßnahme in 2030 nicht genutzt werden, so würde dies bedeuten,
dass die Bahnübergänge bis mindestens 2035 weiter genutzt werden müssen. Die Bahnübergän-
ge Sudmühlenstraße und Mariendorfer Straße sind jedoch aus Altersgründen technisch abgängig
und müssen mittelfristig (bis vsl. spätestens Ende 2030) aus Gründen der Sicherheit beseitigt o-
der erneuert werden. Für die Technik der Bahnübergänge (NFA 60) besteht ein Umbauverbot und
beide Bahnübergänge sind aufgrund ihrer Nähe zueinander sowie gemeinsamer Baugruppen
technisch voneinander abhängig. Das heißt, eine Beseitigung oder Erneuerung muss immer für
beide Bahnübergänge erfolgen.
Planungsvereinbarung
Die von der Stadt Münster benannte Vorzugsvariante wird seitens des Vorhabenträgers nicht als
kreuzungsrelevant eingestuft (siehe Punkt Beschlusslage, Abs. 2). In der Vorlage V/0795/2022/1
(Beschlusspunkt 5 und 6) wurde die Notwendigkeit für den Abschluss einer Kreuzungsvereinba-
rung über die anteilige Kostentragung der Kreuzungsbeteiligten erläutert. Eine anteilige Kosten-
tragung wird zunächst für die weiteren Planungsleistungen für den städtischerseits gewünschten
Mehraufwand gegenüber der Vorzugsvariante der DB erforderlich.
Die Baukosten (Aktualisierung gemäß Preisstand 2023; weitere, mindestens inflationsbedingte
Preissteigerungen sind bis 2028 zu erwarten) für das Ersatzbauwerk einer Straßenunterführung
der verlegten Sudmühlenstraße werden auf ca. 32 Mio. € (netto) und für das Ersatzbauwerk für
den Fuß- und Radverkehr Mariendorf auf ca. 12 Mio. € (netto) geschätzt. Auf dieser Grundlage
wurden die Planungskosten für die Leistungsphasen 3 (Entwurfsplanung) und 4 (Genehmi-
gungsplanung) in Höhe von 4,4 Mio. € ermittelt, welche sich aus den Planungskosten für das Er-
satzbauwerk einer Straßenunterführung der verlegten Sudmühlenstraße in Höhe von 2,9 Mio. €
(brutto) und für das Ersatzbauwerk für den Fuß- und Radverkehr Mariendorf in Höhe von 1,5 Mi-
o. € (brutto) ergeben. Die Leistungsphasen umfassen u.a. die Objekt- und Tragwerksplanung,
die Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplans, sowie Fachplanungs- und Bera-
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tungsleistungen für die Umweltverträglichkeitsstudie, Schallschutz, Baugrundbeurteilung.
Die Planungsvereinbarung sieht vor, dass sich die Stadt Münster in Höhe von 3,3 Mio. € an den
Planungskosten beteiligt. Diese ergeben sich wie folgt:
- Für die Variante Straßenunterführung im Zuge der verlegten Sudmühlenstraße betragen die
Planungskosten 2,9 Mio. €. DB, Bund und Land übernehmen einen Anteil der Planungskos-
ten in Höhe von 39,68 %. Dieser Anteil entspricht den Planungskosten für die Vorzugsvarian-
te der DB (Straßenüberführung im Zuge der verlegten Sudmühlenstraße) von 1,1 Mio. €. Die
Stadt Münster übernimmt einen Anteil von 60,32 % in Höhe von 1,8 Mio. €.
- Für das zweite Bauwerk für den Fuß- und Radverkehr in Mariendorf sind die Planungskosten
in vollem Umfang in Höhe von 1,5 Mio. € von der Stadt Münster zu übernehmen.
Die DB wird einen zusätzlichen Fiktiventwurf für die Variante einer Straßenüberführung im Zuge
der verlegten Sudmühlenstraße erstellen lassen. Dieser ist u.a. notwendig um die jeweiligen
Baukosten der abweichenden Vorzugsvarianten zu ermitteln. Auf deren Grundlage wird später
der Umfang des Mehraufwandes für die städtische Vorzugsvariante und die daraus resultierende
Kostenteilung in der anzuschließenden Kreuzungsvereinbarung berechnet. Für die nicht kreu-
zungsrelevanten Maßnahmen und die hierfür entstehenden Planungskosten sind keine Förder-
mittel zu generieren.
Mögliche Szenarien bei Planungs- und Bauverzögerungen
Bei einer Erneuerung der Bahnübergänge (falls die Beseitigung nicht rechtzeitig zum Tragen
kommt) werden erhebliche straßenbauliche Maßnahmen an beiden Straßen erforderlich, um den
aktuellen Stand der Technik und Sicherheit der Eisenbahnkreuzung herzustellen. Hierfür wäre ei-
ne komplett neue Planung erforderlich. Für eine richtlinienkonforme Erneuerung des BÜ Marien-
dorfer Straße würde dies auch zu Eingriffen in privaten Grundstücken führen. Es ist mit „verlore-
nen“ Kosten von > 1,5 Mio. € je Bahnübergang bei einer Erneuerung der BÜ zu rechnen.
Bei einem technischen Defekt droht eine längere Sperrung der Bahnübergänge, da diese auf
Dauer nicht mehr reparabel unterhalten werden können. Die Sperrung eines Bahnüberganges
würde nach Aussage der DB aufgrund der technischen Abhängigkeiten auch zwingend die Sper-
rung des anderen Bahnübergangs bedingen, was starke Beeinträchtigungen für den KFZ-Verkehr,
Radfahrende sowie zu Fuß Gehende in Form von z.T. erheblichen Umwegen zur Folge hätte.
Seitens der DB wird darauf hingewiesen, dass die Erneuerung der Bahnübergänge aus Sicht der
DB Netz keine sinnhafte Alternative zu einem neuen Kreuzungsbauwerk darstellt, da zukünftig mit
einer deutlichen Erhöhung der Verkehrsdichte (sowohl Personen- als auch Güterzüge) auf der
Strecke Hamburg/Bremen – Ruhrgebiet ab 2030 gerechnet wird. Dieser Anstieg hat zur Folge,
dass sich die ohnehin langen Schließzeiten nochmals deutlich verlängern und sich die Frequenz
der Schließungen erhöhen wird. Eine erhebliche Verschlechterung der heutigen Situation für den
KFZ-, Personen- und Radverkehr sowie die Anwohnenden wäre die Konsequenz.
Szenarien ohne Beschluss zur Planungsvereinbarung
Sofern die Stadt Münster dem Abschluss der vorliegenden Planungsvereinbarung nicht zustimmt
und unterzeichnet wird die DB die Planung der 740 m – Netz Maßnahme Sudmühle auf der Ba-
sis ihrer Vorzugsvariante DB (Variante Ersatz für beide Bahnübergänge als Straßenüberführung
in der verlegten Sudmühlenstraße) fortführen. Damit soll sichergestellt werden, dass der geplan-
te Rückbau der Bahnübergänge Sudmühle und Mariendorf weiterhin bis 2030 erfolgen kann und
die oben dargestellten Szenarien bei einer Planungs- und Bauverzögerung nicht eintreten.
Die Stadt Münster hat im weiteren Verfahren als Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit im
Rahmen des anschließenden Planfeststellungsverfahrens eine erneute Stellungnahme zur Pla-
nung abzugeben. Erfahrungsgemäß führen Einsprüche im Verfahren sowie Klagen gegen den
Planfeststellungsbeschluss zu Verzögerungen bei der Umsetzung.
Aufgrund der von der DB begründeten Dringlichkeit der Maßnahme und dem vorgegebenen
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Zeitfenster bis 2030 wird der Abschluss der Planungsvereinbarung von allen Beteiligten bis En-
de 2023 angestrebt.
Szenarien mit Beschluss zur Planungsvereinbarung aber ohne zukünftige Übernahme der
Baukostenanteile durch die Stadt MS
Sofern die Stadt Münster dem Abschluss der vorliegenden Planungsvereinbarung zustimmt und
diese unterzeichnet wird die DB die Planung der 740 m – Netz Maßnahme Sudmühle auf der
Basis der Vorzugsvariante der Stadt Münster fortführen.
Mit der Unterzeichnung einer Kreuzungsvereinbarung nach Beendigung der Planung müsste
dann die Stadt Münster die Übernahme der anteiligen Baukosten für die Umsetzung ihrer Vor-
zugsvariante erklären. Sollte die Stadt Münster diese Kostenanteile nicht übernehmen, wäre die
geplante Variante nicht umsetzbar. Die Planung für die Vorzugsvariante der DB würde neu er-
stellt werden müssen und die bauliche Umsetzung würde sich, mit den bereits beschriebenen
Risiken, nicht bis 2030 realisieren lassen. Die bis dahin angefallenen gesamten Planungskosten
wären dann vollumfänglich von der Stadt Münster zu übernehmen.
Zu 2.:
Die anteiligen Planungskosten der Stadt Münster betragen entsprechend der vorliegenden Pla-
nungsvereinbarung 3,3 Mio. €. Grundlage der ermittelten Planungskosten bilden die auf Preisstand
2023 aktualisierten Baukosten. Eine genaue Kostenermittlung ist erst nach Fertigstellung der Ent-
wurfsplanung möglich. Eine weitere Erhöhung der Baukosten und damit auch eine Anpassung der
Planungskosten im Zuge des Planungsfortschritts kann derzeit nicht ausgeschlossen werden bzw.
ist mindestens inflationsbedingt zu erwarten.
Nach aktuellem Planungsstand sind die Planungskosten für die Vorzugsvariante der Stadt Münster
nicht maßnahmenrelevant, das heißt, es gibt eine technische und planerische Lösung die kosten-
günstiger ist – eben genau die Vorzugsvariante der DB. Eine Förderung und damit verbundene Ein-
nahmen sind daher für die Planungs- und Baukostenanteile der Stadt Münster nicht zu erwarten.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens besteht die Möglichkeit eine erneute Stellungnahme sei-
tens der Stadt Münster abzugeben. Sollte in diesem Verfahren, gegebenenfalls auch durch Klagever-
fahren, die bisherige Einschätzung über die fehlende Kreuzungsrelevanz der Vorzugsvariante der
Stadt Münster durch das EBA neu beurteilt und entschieden werden, könnte eine Rückerstattung der
anteiligen Planungskosten an die Stadt Münster erfolgen.
i.V.
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1_Übersichtsplan Vorzugsvariante DB
Anlage 2_Übersichtsplan Vorzugsvariante Stadt Münster
Anlage 3_Kostenübersicht
Anlage 1_Übersichtspla_Vorzugsvariante_DB
438 Zeichen
UmverlegungSudmühlenstraßeAuflassung BÜ Sudmühlenstraße,Bau von zwei Wendeanlagen für ein3-achsiges Müllfahrzeug (FGSV) Neubeu Kreisverkehr, AnbindungDyckburgstraße, Höhenanpassungerforderlich (ca. 1.00m) SÜ KreisstraßeAnbindung Straße "Im Sundern"an das neue Kreuzungsbauwerkfür Fugänger und RadfahrerAnpassungKnotenpunkt Auflassung BÜ Mariendorfer Straße,Bau von zwei Wendeanlagen für ein3-achsiges Müllfahrzeug (FGSV) VorzugsvarianteDB
Anlage 3_Kostenübersicht
1613 Zeichen
Stand 18.10.2023 Vorzugsvariante DB Brücke Sudmühle (ohne optionale Trassenführung) Unterführung Sudmühle (ohne optionale Trassenführung) zusätzliche Unterführung Mariendorf Preisstand 2021 (siehe Vorlage V/0795/2022/1) 10.000.000 € 25.200.000 € 9.500.000 € Preisstand 2023 12.784.407,32 € 32.216.706,44 € 12.145.187 € Preisstand 2023 zu 2021 = 128% (Baupreisindex statistisches Bundesamt - https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Konjun kturindikatoren/Preise/bpr210.html#241660) Anteil DB (1/3), Bund (1/2) und Land (1/6) 100% 39,68% 0% Anteil Stadt Münster 0% 60,32% 100% Summe Planungskosten 963.163,15 € 2.427.171,14 € 1.297.580,56 € Anteil DB (1/3), Bund (1/2) und Land (1/6) 963.163,15 € 963.163,15 € 0,00 € Anteil Stadt Münster 0,00 € 1.464.007,99 € 1.297.580,56 € Anteil Planung Stadt Münster gesamt (netto) 0,00 € Anteil Planung Stadt Münster gesamt (brutto) 0,00 € Summe Baukosten 12.784.407,32 € 32.216.706,44 € 12.145.186,95 € Anteil DB (1/3), Bund (1/2) und Land (1/6) 12.784.407,32 € 12.784.407,32 € 0,00 € Anteil Stadt Münster 0,00 € 19.432.299,12 € 12.145.186,95 € Anteil Bau Stadt Münster gesamt (netto) 0,00 € Anteil Bau Stadt Münster gesamt (brutto) 0,00 € Gesamtkosten Anteil Stadt Münster gesamt (brutto) 0,00 € gemäß Preisstand 2023 Bemerkung 37.577.208,43 € 40.863.498,80 € Teilungsschlüssel = Vorzugsvariante DB / Vorzugsvariante Stadt MS = 10 / 25,2 31.577.486,08 € 2.761.588,55 € gemäß Preisstand 2023 gemäß Preisstand 2023 Baukosten Kostenanteile 740 m - Sudmühle - Abschätzung der Planungskosten Kostenschätzung Vorzugsvariante Stadt MS 3.286.290,37 € Planungskosten
Anlage 2_Übersichtsplan_Vorzugsvariante_StadtMS
391 Zeichen
Auflassung BÜ Sudmühlenstraße,Bau von zwei Wendeanlagen für ein3-achsiges Müllfahrzeug (FGSV)AnpassungKnotenpunktUmverlegung SudmühlenstraßeStraßenunterführungNeubeu Kreisverkehr,Anbindung DyckburgstraßePersonenunterführungverbindet "Im Sundern"und "Mariendorfer Straße"Auflassung BÜ Mariendorfer Straße,Bau von zwei Wendeanlagen für ein3-achsiges Müllfahrzeug (FGSV) VorzugsvarianteStadt MS
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Sudmühlenstraße
- Mariendorfer Straße
- Kirschgarten
- Im Sundern
- Bünkamp
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Details
- Aktenzeichen
- V/0597/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.10.2023
- Erstellt
- 04.10.2023 13:14