V/1097/2017
Neuerrichtung eines Weiterildungskollegs mit den Bildungsgängen der Abendrealschule und des Abendgymnasiums
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Beschlussvorlage
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V/1097/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Neuerrichtung eines Weiterbildungskollegs mit den Bildungsgängen der Abendrealschule und des Abendgymnasiums Beratungsfolge 23.01.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 23.01.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 31.01.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 31.01.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Abendrealschule und das Abendgymnasium vor den Herbstferien 2017 in den Neubau an der Uppenkampstiege 21 umgezogen sind. Damit liegen die Voraussetzungen für die organisatorische Zusammenführung der beiden Bildungsgänge unter e i- nem Dach vor (vgl. Vorlage V/0731/2011). 2. Der Rat beschließt die Neuerrichtung eines Weiterbildungskollegs mit den Bildungsgängen der Abendrealschule und des Abendgymnasiums zum 01.08.2018. Damit werden gleichzeitig die Abendrealschule und das Abendgymnasium zum 31.07.2018 aufgelöst. Das neue Kolleg wird den Namen „Weiterbildungskolleg Münster“ erhalten. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Münster die Genehmigung für die Neuerrichtung eines Weiterbildungskollegs mit den Bildungsgängen der Abendrealschule und des Abendgymnasiums zum 01.08.2018 zu beantragen. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Stelle der Schulleitung auszuschreiben ist. 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Schulkonferenzen der Abendrealschule und des Aben d- gymnasiums angehört wurden und der schulorganisatorischen Maßnahme einstimmig zugestimmt haben. II. Finanzielle Auswirkungen: Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Vorlagen-Nr.: V/1097/2017 Auskunft erteilt: Frau Terfort Ruf: 492-4027 E-Mail: Terfort@stadt-muenster.de Datum: 29.12.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1097/2017 Begründung: zu Ziff. 1 Bisherige Beschlüsse und Umzug in den Neubau Bereits am 16.02.2011 hat der Rat der Stadt Münster beschlo ssen, im Zuge der Planung für einen Neubau des Abendgymnasiums und der Abendrealschule die Voraussetzungen für die Einrichtung eines kommunalen Weiterbildungskollegs nach den Vorgaben des Schulgesetzes zu schaffen und diese Einrichtung dann im Einvernehmen mit den Schulen umzusetzen (vgl. Vorlage V/0678/2010/1). Auf dieser Grundlage hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 19.10.2011 die Verwaltung beauftragt, die Planungen zur Bildung eines Weiterbildungskollegs mit den Bildungsgängen des Abendgymnasiums und der Abendrealschule mit dem Ziel voranzutreiben, die organisatorische Z u- sammenführung der beiden Schulen möglichst zeitgleich mit dem Bezug des Neubaus umzusetzen (vgl. Vorlage V/0731/2011). Bisher war die Abendrealschule in der Erich -Klausener-Realschule mit dem Abendunterricht und in der Dietrich -Bonhoeffer-Schule mit dem Vormittagsunterricht untergebracht. Das Abendgymnasium befand sich in dem Gebäude an der Wienburgstraße neben dem Pascal-Gymnasium. Vor den Herbst- ferien konnten nun beide Kollegs in den Neubau an der Uppenkampstiege 21 umziehen und sind d a- mit erstmals unter einem Dach vereint. Die Voraussetzungen für die Neuerrichtung des Weiterbi l- dungskollegs sind somit erfüllt. zu Ziff. 2 und 3 Neuerrichtung eines Weiterbildungskollegs Im Jahr 2000 ist die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des We i- terbildungskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Weiterbildungskolleg – APO-WbK) in Kraft getreten. Das Weiterbildungskolleg vereint die Bildungsgänge der Abendrealschule, des Abendgy m- nasiums und des Kollegs. Je nach örtlichen Gegebenheiten bieten Weiterbildungskollegs alle drei oder auch einzelne der Bildungsgänge an. Sie ermöglichen in unterschiedlichen Lehrgangsformen – berufsbegleitend oder als Vollzeitangebot – den Erwerb der schulischen Abschlüsse der Sekunda r- stufe I und II. Die Stadt Münster unterhält als Schulträger in eine Abendrealschule und ein Abendgymnasium . Mit dem Bezug in ein gemeinsames Gebäude bietet sich die organisatorische und pädagogische Z u- sammenlegung beider Schulen zum nächsten Schuljahr 2018/2019 an. Daher sollen die Bildung s- gänge der Abendrealschule und des Abendgymnasiums zum 01.08.2018 als ei ne Schule mit einer Schulleitung und einem gemeinsamen Lehrerkollegium zusammengeführt werden. Dieses Vorhaben entspricht auch dem Standpunkt der Bezirksregierung sowie der Anregung des Landesrechnungsh o- fes. Durch die Zusammenlegung der zwei Schulen bzw. Bildungsgänge beschließt der Schulträger, statt der bisher eigenständigen Schulen eine neue Schule zu führen (vgl. § 81 Abs. 2 Satz 2 SchulG NRW). Somit handelt es sich um eine Neuerrichtung, die automatisch zur Auflösung der bisherigen Schulen zum 31.07.2 018 führt, ohne dass für diese ein separater Auflösungsbeschluss gefasst we r- den muss. Die Neuerrichtung des Weiterbildungskollegs durch Beschluss des Schulträgers bedarf gemäß § 81 Abs. 3 SchulG NRW der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde. In den Schulkonferenzen wurden bereits für ein gelingendes Zusammenwachsen Verabredungen getroffen, wie z.B. die Bildung einer Steuerungsgruppe zur Planung und Begleitung der Schulne u- gründung sowie die Durchführung eines gemeinsamen pädagogischen Tages. Die Zahlen beider Schulen sind seit Jahren konstant. Aktuell besuchen 369 Teilnehmende die Abend- realschule und 336 Teilnehmende das Abendgymnasium. Damit ergibt sich für das Weiterbildungskol- - 3 - V/1097/2017 leg eine Gesamtzahl von rund 700 Teilnehmenden. Die erforderliche M indestgröße von 240 Teilneh- menden gem. § 82 Absatz 9 SchulG NRW wird somit deutlich überschritten. Beide Schulen haben einstimmig den Vorschlag unterbreitet, dass das neue Kolleg den Namen „We i- terbildungskolleg Münster“ erhalten soll. Gemäß § 79 SchulG N RW wird die Stadt Münster als Schulträger für das Weiterbildungskolleg das für die Schulverwaltung notwendige Personal zur Verfügung stellen. zu Ziff. 4 Ausschreibung der Schulleitung Da es sich um die Neugründung eines Weiterbildungskollegs handelt, i st die Schulleitung neu auszu- schreiben. Zum Zeitpunkt der formalen Zusammenlegung der beiden Schulsysteme wird Herr Bör g- mann, Schulleiter des Abendgymnasiums, zum 31.07.2018 in den vorzeitigen Ruhestand gehen. zu Ziff. 5 Anhörung der Schulkonferenzen Bereits nach den o.g. Beschlüssen wurden im Jahr 2011 mit der Abendrealschule und dem Aben d- gymnasium unter Beteiligung der Schulaufsicht Gespräche zur Gründung eines Weiterbildungskollegs geführt. Auch die Schulkonferenzen wurden über die vorgeschlagene sc hulorganisatorische Ma ß- nahme informiert und um ihre Stellungnahmen gebeten. Beide Schulkonferenzen gaben in ihren Si t- zungen am 08.04.2011 ein entsprechendes positives Votum ab. Die Vertreterinnen und Vertreter der Schulkonferenzen haben in ihren Sitzungen am 08.12.2017 der Neuerrichtung des Weiterbildungskollegs durch Zusammenlegung der Abendrealschule und des Abendgymnasiums zum 01.08.2018 zugestimmt. Weiter wurde zur Kenntnis genommen, dass diese schulorganisatorische Maßnahme automatisch zur Auflösung der bisherigen Schulen zum 31.07.2018 führt, ohne dass für diese ein separater Auflösungsbeschluss gefasst werden muss. Zudem stimmten die Vertreterinnen und Vertreter der Schulkonferenz zu, dass das neue Kolleg den Namen „Weiterbildungskolleg Münster“ erhält.“ I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Wienburgstraße
- Uppenkampstiege 21
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Details
- Aktenzeichen
- V/1097/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.12.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37