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2018/0221

Haushaltssatzung 2019

Magistratsvorlage 25.07.2018

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3490 Zeichen

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom
21. Juni 2018 (GVBl. S. 291), hat die Stadtverordnetenversammlung am xx.xx.2018
folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird 
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 694.155.373 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 685.168.025 EUR
mit einem Saldo von 8.987.347 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 402.000 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 400.000 EUR
mit einem Saldo von 2.000 EUR
mit einem Überschuss von 8.989.347 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 23.744.700 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 17.777.738 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 171.460.489 EUR
mit einem Saldo von -153.682.751 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 153.682.751 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 23.218.145 EUR
mit einem Saldo von 130.464.606 EUR
mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von 526.555 EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2019
zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
erforderlich ist, wird auf 153.682.751 EUR
festgesetzt. 
Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds Abteilung B
in Höhe von 900.000  EUR
sowie Mittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm in Höhe von 2.600.000  EUR
enthalten. 
Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
für das Haushaltsjahr 2019
§ 1
§ 2

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2019
zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 19.495.600 EUR
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2019 zur recht- 
zeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, 
wird auf 180.000.000 EUR
festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2019
wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 320 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 535 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 454 v. H.
Es gilt das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Haushaltssicherungskonzept.
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene
Stellenplan.
Darmstadt, den xx.xx.2018 Der Magistrat 
André Schellenberg
Stadtkämmerer
§ 8
§ 5
§ 6
§ 3
§ 4
§ 7
Freie bzw. frei werdende Stellen sind der Stellenbörse zuzuführen und bleiben zunächst unbesetzt. Der 
tatsächliche Bedarf ist zu überprüfen. Von der Bedarfsprüfung sind bis zum 2. Quartal 2020 Planstellen, 
die überwiegend durch Personalkostenerstattung refinanziert werden, sowie freie bzw. frei werdende 
Stellen der Feuerwehr (Einsatzdienst), des Jugendamtes, des Amtes für Soziales und Prävention (Abt. 
Soziale Hilfen) und des Bürger- und Ordnungsamtes (Ausländerbehörde) ausgenommen. Die/Der 
Personal- und Organisationsdezernent*in entscheidet im Einvernehmen mit der/dem Stadtkämmerer*in 
über die Freigabe zur Wiederbesetzung. Von dieser Regelung sind die Stellen, die unter§ 14 Abs. 4 
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) fallen, grundsätzlich
ausgenommen.

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Punkt 309: Haushaltssatzung 2019 
 (V-Nr. 2018/0221) 
 
Der Haushaltssatzung 2018 wird zugestimmt.

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Punkt 10: Haushaltssatzung 2019 
 (V-Nr. 2018/0221) 
 
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen 
                                      0 Enthaltungen

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Punkt 20: Haushaltssatzung 2019 
 (V-Nr. 2018/0221) 
 
Der Haushaltssatzung 2019 wird – einschließlich der eingearbeiteten 
Schwebelisten - zugestimmt. 
 
Gegenstimmen: Fraktionen SPD, AfD, Die Linke., FDP und UWIGA

2018/0221

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Vorlage-Nr. 2018/0221 
 
 
Haushaltssatzung 2019

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Punkt 16: Haushaltssatzung 2019 
 (V-Nr. 2018/0221) 
 
 
Die Fraktion Die Linke. stellt den Antrag, den Gewerbesteuerhebesatz auf 460 Punkte 
anzuheben. 
 
Der Antrag wird abgelehnt. 
 
Gegen die Ablehnung: Die Linke.  
Stimmenthaltung: SPD  
 
Die SPD-Fraktion stellt den Antrag, den Gewerbesteuerhebesatz auf 458 Punkte 
anzuheben. 
 
Der Antrag wird abgelehnt. 
 
Gegen die Ablehnung: SPD, Die Linke.  
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
  
Gegenstimmen: SPD, AfD, Die Linke., FDP, UWIGA

Beratungsverlauf (4)

TOP 309
TOP 20
TOP 10
TOP 16

Details

Vorlagen-Nr.
2018/0221
Typ
Magistratsvorlage
Datum
25.07.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00