2018/0221
Haushaltssatzung 2019
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Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291), hat die Stadtverordnetenversammlung am xx.xx.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 694.155.373 EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 685.168.025 EUR mit einem Saldo von 8.987.347 EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 402.000 EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 400.000 EUR mit einem Saldo von 2.000 EUR mit einem Überschuss von 8.989.347 EUR im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 23.744.700 EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 17.777.738 EUR Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 171.460.489 EUR mit einem Saldo von -153.682.751 EUR Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 153.682.751 EUR Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 23.218.145 EUR mit einem Saldo von 130.464.606 EUR mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von 526.555 EUR festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2019 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 153.682.751 EUR festgesetzt. Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds Abteilung B in Höhe von 900.000 EUR sowie Mittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm in Höhe von 2.600.000 EUR enthalten. Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2019 § 1 § 2 Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2019 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 19.495.600 EUR festgesetzt. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2019 zur recht- zeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 180.000.000 EUR festgesetzt. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 320 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 535 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 454 v. H. Es gilt das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Haushaltssicherungskonzept. Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. Darmstadt, den xx.xx.2018 Der Magistrat André Schellenberg Stadtkämmerer § 8 § 5 § 6 § 3 § 4 § 7 Freie bzw. frei werdende Stellen sind der Stellenbörse zuzuführen und bleiben zunächst unbesetzt. Der tatsächliche Bedarf ist zu überprüfen. Von der Bedarfsprüfung sind bis zum 2. Quartal 2020 Planstellen, die überwiegend durch Personalkostenerstattung refinanziert werden, sowie freie bzw. frei werdende Stellen der Feuerwehr (Einsatzdienst), des Jugendamtes, des Amtes für Soziales und Prävention (Abt. Soziale Hilfen) und des Bürger- und Ordnungsamtes (Ausländerbehörde) ausgenommen. Die/Der Personal- und Organisationsdezernent*in entscheidet im Einvernehmen mit der/dem Stadtkämmerer*in über die Freigabe zur Wiederbesetzung. Von dieser Regelung sind die Stellen, die unter§ 14 Abs. 4 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) fallen, grundsätzlich ausgenommen.
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Punkt 309: Haushaltssatzung 2019 (V-Nr. 2018/0221) Der Haushaltssatzung 2018 wird zugestimmt.
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Punkt 10: Haushaltssatzung 2019
(V-Nr. 2018/0221)
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
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Punkt 20: Haushaltssatzung 2019 (V-Nr. 2018/0221) Der Haushaltssatzung 2019 wird – einschließlich der eingearbeiteten Schwebelisten - zugestimmt. Gegenstimmen: Fraktionen SPD, AfD, Die Linke., FDP und UWIGA
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Vorlage-Nr. 2018/0221 Haushaltssatzung 2019
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Punkt 16: Haushaltssatzung 2019 (V-Nr. 2018/0221) Die Fraktion Die Linke. stellt den Antrag, den Gewerbesteuerhebesatz auf 460 Punkte anzuheben. Der Antrag wird abgelehnt. Gegen die Ablehnung: Die Linke. Stimmenthaltung: SPD Die SPD-Fraktion stellt den Antrag, den Gewerbesteuerhebesatz auf 458 Punkte anzuheben. Der Antrag wird abgelehnt. Gegen die Ablehnung: SPD, Die Linke. Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: SPD, AfD, Die Linke., FDP, UWIGA
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0221
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 25.07.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00