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2024/0169

Anmietung einer Unterbringungsmöglichkeit für geflüchtete und obdachlose Menschen in der Pfnorstraße 1, 64293 Darmstadt

Magistratsvorlage 29.05.2024

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2024/0169

8233 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
05.06.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnet enversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat II 
Amt für Soziales und 
Prävention  
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0169 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 122062 
Kostenstelle:  050-002-1010 Investitionsnummer:  --- 
Kostenträger:  1220-62 Sachkonto: 6701000 
 
Betreff: Anmietung einer Unterbringungsmöglichkeit für geflüchtete und obdachlose Menschen 
in der Pfnorstraße 1, 64293 Darmstadt  
 
Vorlage vom: 29.05.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen die Anmietung der 
kompletten Hof - und Gebäudefläche inkl. Stellplätze der Pfnorstraße 1 in 64293 Darmstadt, 
als Gemeinschaftsunterkunft für geflüchtete und obdachlose Menschen, für eine Mietdaue r 
von 10 Jahren (bis zum 31.10.2034). 
 
2. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen dem sofortigen Abschluss des 
mit den Vertragsparteien verhandelten Mietvertrages zu. Die Anmietung erfolgt dabei 
voraussichtlich ab dem 01.11.2024. Für die Abw icklung des Mietvertrages wird der 
Eigenbetrieb Immobilienmanagement beauftragt.

- 2 - 
3. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen der Beauftragung der 
notwendigen flankierenden Maßnahmen für die sozialpädagogische Betreuung und der 
Betriebsführung durch das Amt für Soziales und Prävention zu.  
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  entfällt  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.05.2024 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist im Rahmen der rechtlichen Vorgaben verpflichtet, 
geflüchtete Menschen in geeigneten Unterkünften unterzubringen. Dies gilt sowohl für 
Geflüchtete im Rahmen des Asylverfahrens, als auch für solche mit Aufenthaltsstatus. Die 
grundsätzliche Ausrichtung der Stadt, die Menschen ausschließlich in dezentralem Wohnraum 
unterzubringen, kann aufgrund der hohen Zuweisungen nicht aufrechterhalten werden und die 
vorhandenen Kapazitäten von 1.100 Plätzen  in den Unterkünften für Asylsu chende, 
sogenannten Erstwohnhäusern, sind aufgrund der Zuweisungen von Geflüchteten aus 
weltweiten Krisengebieten ausgelastet.  
 
Insbesondere zur Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine, wurden bereits weitere 
Unterkünfte, wie die im Groß -Gerauer-Weg 3 und in der Holzhofallee 36, sowie der Nieder -
Ramstädter-Straße 73 mit einer Kapazität von insgesamt 603 Plätzen in Betrieb genommen . 
Daneben wurden, zur Erstunterbringung der Zuweisungen, Notunterkünfte in der Hilpertstraße 
24a für bis zu 160 Personen (Familien) und dem Bernsteinweg 3a, der im Juli 2024 in Betrieb 
gehen wird, für bis zu 9 5 erwachsene Personen eingerichtet. Somit konnten neben den 
Erstwohnhäusern für Asylsuchende zusätzliche Kapazitäten für die Unterbringung von bis zu 
858 Personen gescha ffen werden, um die Geflüchteten aus den Hotels verlegen, und weitere 
Zuweisungen managen zu können. Aktuell sind 390 Geflüchtete in Hotels untergebracht.  
 
Infolge der anhaltend kritischen Lage und der kontinuierlichen Zuweisungen Geflüchteter von 
aktuell rund 500 Personen im Jahr 2024 werden weitere Unterbringungsmöglichkeiten 
benötigt, um zum einen die gesetzliche Verpflichtung zur Unterbringung Geflüchteter erfüllen 
zu können und, darüber hinaus, eine langfristige nachhaltige Perspektive für die Integrat ion 
der geflüchteten Menschen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt gewährleisten zu können.   
 
Mit der Anmietung der kompletten Hof- und Gebäudefläche inkl. Stellplätze der Pfnorstraße 1, 
64293 Darmstadt als Gemeinschaftsunterkunft für 10 Jahre wird ein weit erer Schritt zur 
menschenwürdigen Unterbringung der Geflüchteten in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
umgesetzt und ermöglicht damit zusätzliche Planungssicherheit , um perspektivisch auf 
Hotelunterbringung möglichst verzichten zu können . 
 
Eckdaten zum Objek t Pfnorstraße 1, 64293 Darmstadt  
 
Bei dem Objekt handelt es sich um ein 5-stöckiges ehemaliges Bürogebäude ( EG – 3.OG + DG), 
welches nach den Vorgaben der Stadt Darmstadt zu einer Gemeinschaftsunterkunft umgebaut 
werden soll und entsprechend als solche der Stadt Darmstadt zur Anmietung angeboten 
wurde.  
 
Teilbereiche des Dachgeschosses sind bis zum 31.08.2025 noch an  einen Bildungsträger  
vermietet. Aktuell wird davon ausgegangen, dass die Teilfläche zum 31.08.2025 freigezogen 
wird. Diese Flächen werden nach Auszug ebenfalls  umgebaut und  der Stadt Darmstadt 
übergeben. Eine anteilige Mietzahlung für diese Flächen im DG wird dementsprechend erst 
fällig, sobald die Fläche n bezugsfertig sind.  
 
Mit insgesamt 171 möblierten Zimmern inkl. dem gesamten DG können, je nach 
Familienkonstellation, bis zu  330 Personen untergebracht werden. In Ausnahmefällen kann die 
Belegung einseitig durch den Mieter auf max . 418 Personen  - ohne zusätzliche Kosten - 
angehoben werden. Die Wohn- und Nutzfläche beträgt insgesamt 7.015 m² und umfasst neben 
den möblierten Zimmern auch Gemeinschaftsküchen, Gemeinschaftsräume sowie

- 4 - 
Sanitäranlagen und Waschküchen. Zusätzlich sind Büroräume jeweils für die 
sozialpädagogische Betreuung, den Haus meisterdienst und weitere Bedarfe eingeplant.  
 
Eigentümer und Vermieter ist die EMON DIV GmbH aus Darmstadt, vertreten durch Herrn 
Ergün Karakaya (Geschäftsführer).  
 
Die monatliche Pauschalmiete für die komplette Hof - und Gebäudefläche inkl. Stellplätze 
beläuft sich auf 148.000,00,- € brutto, inkl. Heiz -, Strom - und Nebenkosten sowie 
mitgemietetes Inventar (Schränke, Betten usw.) und Hausmeisterdienst.  Bis zur 
Verfügungstellung des anteiligen Dachgeschosses beträgt die monatliche Pauschalmiete 
133.645,93,- €. 
 
Das Mietverhältnis wird für eine Laufzeit von insgesamt 10 Jahren geschlossen. Es besteht 
eine einmalige Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre. 
 
Die Anmietung bzw. Inbetriebnahme des Objektes soll planmäßig ab dem 01.11.2024 erfolgen. 
Da das Objekt, w ie beschrieben, erst noch durch den Vermieter nach den Vorgaben der Stadt 
Darmstadt zu einer Gemeinschaftsunterkunft umgebaut wird, kann es in diesem Rahmen unter 
Umständen zu Verzögerungen kommen, sodass sich auch die Anmietung verschieben könnte. 
Die Mie tzahlungen erfolgen erst ab dem Zeitpunkt der möglichen Inbetriebnahme. Die 
Belegung erfolgt ausschließlich durch das Amt für Soziales und Prävention.  
 
Migrationsspezifische Sozialbetreuung  
 
Als flankierende Maßnahmen sind, wie in allen entsprechenden Einr ichtungen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, zur Unterstützung und Begleitung der geflüchteten Menschen, 
sozialpädagogische Dienstleistungen in der Unterkunft Pfnorstraße 1 , 64293 Darmstadt 
erforderlich. Für die notwendige migrationsspezifische Sozialbetreu ung im Zusammenhang 
mit dem Betrieb der Unterkunft für Geflüchtete werden die Dienstleistungen auf Basis der 
kommunalen Vergabevorschriften ausgeschrieben und beauftragt.   
 
Finanzierung und Kostenberechnung  
 
Die Finanzierung des Betriebes der Unterkunft er folgt aus den Mitteln des Amts für Soziales 
und Prävention.  
 
Darmstadt, 29.05.2024  
 
Dezernat II          Dezernat IV 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz            André Schellenberg  
Bürgermeisterin                                            Stadtkämmerer

anlage 2

283 Zeichen

Punkt 3: Anmietung einer Unterbringungsmöglichkeit für geflüchtete und obdachlose 
Menschen in der Pfnorstraße 1, 64293 Darmstadt 
 (V-Nr. 2024/0169) 
 
Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vor -
lage zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung: AfD-Fraktion

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Punkt 3: Anmietung einer Unterbringungsmöglichkeit für geflüchtete und obdachlose 
Menschen in der Pfnorstraße 1, 64293 Darmstadt 
 (V-Nr. 2024/0169) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltung: AfD

anlage 1

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- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
05.06.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnet enversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat II 
Amt für Soziales un d 
Prävention  
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
II 50 
IV 65 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0169 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
205 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 122062 
Kostenstelle:  050-002-1010 Investitionsnummer:  --- 
Kostenträger:  1220-62 Sachkonto: 6701000 
 
Betreff: Anmietung einer Unterbringungsmöglichkeit für geflüchtete und obdachlose Menschen 
in der Pfnorstraße 1, 64293 Darmstadt  
 
Vorlage vom: 29.05.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen die Anmietung der 
kompletten Hof - und Gebäudefläche inkl. Stellplätze der Pfnorstraße 1 in 64293 Darmstadt, 
als Gemeinschaftsunterkunft für geflüchtete und obdachlose Menschen, für eine Mietdaue r 
von 10 Jahren (bis zum 31.10.2034). 
 
2. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen dem sofortigen Abschluss des 
mit den Vertragsparteien verhandelten Mietvertrages zu. Die Anmietung erfolgt dabei 
voraussichtlich ab dem 01.11.2024. Für die Abw icklung des Mietvertrages wird der 
Eigenbetrieb Immobilienmanagement beauftragt.

- 3 - 
 
3. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen der Beauftragung der 
notwendigen flankierenden Maßnahmen für die sozialpädagogische Betreuung und der 
Betriebsführung durch das Amt für Soziales und Prävention zu.  
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben: entfällt  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 12.06.2024 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.05.2024  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist im Rahmen der rechtlichen Vorgaben verpflichtet, 
geflüchtete Menschen in geeigneten Unterkünften unterzubringen. Dies gilt sowohl für 
Geflüchtete im Rahmen des Asylverfahrens, als auch für solche mit Aufenthaltsstatus. Die 
grundsätzliche Ausrichtung der Stadt, die Menschen ausschließlich in dezentralem Wohnraum 
unterzubringen, kann aufgrund der hohen Zuweisungen nicht aufrechterhalten werden und die 
vorhandenen Kapazitäten von 1.100 Plät zen in den Unterkünften für Asylsuchende, 
sogenannten Erstwohnhäusern, sind aufgrund der Zuweisungen von Geflüchteten aus 
weltweiten Krisengebieten ausgelastet.  
 
Insbesondere zur Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine, wurden bereits weitere 
Unterkünfte, wie die im Groß -Gerauer-Weg 3 und in der Holzhofallee 36, sowie der Nieder -
Ramstädter-Straße 73 mit einer Kapazität von insgesamt 603 Plätzen in Betrieb genommen . 
Daneben wurden, zur Erstunterbringung der Zuweisungen, Notunterkünfte in der Hilpertst raße 
24a für bis zu 160 Personen (Familien) und dem Bernsteinweg 3a, der im Juli 2024 in Betrieb 
gehen wird, für bis zu 9 5 erwachsene Personen eingerichtet. Somit konnten neben den 
Erstwohnhäusern für Asylsuchende zusätzliche Kapazitäten für die Unterbring ung von bis zu 
858 Personen geschaffen werden, um die Geflüchteten aus den Hotels verlegen, und weitere 
Zuweisungen managen zu können. Aktuell sind 390 Geflüchtete in Hotels untergebracht.  
 
Infolge der anhaltend kritischen Lage und der kontinuierlichen Zuw eisungen Geflüchteter von 
aktuell rund 500 Personen im Jahr 2024 werden weitere Unterbringungsmöglichkeiten 
benötigt, um zum einen die gesetzliche Verpflichtung zur Unterbringung Geflüchteter erfüllen 
zu können und, darüber hinaus, eine langfristige nachha ltige Perspektive für die Integration 
der geflüchteten Menschen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt gewährleisten zu können.   
 
Mit der Anmietung der kompletten Hof- und Gebäudefläche inkl. Stellplätze der Pfnorstraße 1, 
64293 Darmstadt als Gemeinschaftsunt erkunft für 10 Jahre wird ein weiterer Schritt zur 
menschenwürdigen Unterbringung der Geflüchteten in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
umgesetzt und ermöglicht damit zusätzliche Planungssicherheit , um perspektivisch auf 
Hotelunterbringung möglichst verzich ten zu können.  
 
Eckdaten zum Objekt Pfnorstraße 1, 64293 Darmstadt  
 
Bei dem Objekt handelt es sich um ein 5-stöckiges ehemaliges Bürogebäude ( EG – 3.OG + DG), 
welches nach den Vorgaben der Stadt Darmstadt zu einer Gemeinschaftsunterkunft umgebaut 
werden soll und entsprechend als solche der Stadt Darmstadt zur Anmietung angeboten 
wurde.  
 
Teilbereiche des Dachgeschosses sind bis zum 31.08.2025 noch an  einen Bildungsträger  
vermietet. Aktuell wird davon ausgegangen, da ss die Teilfläche zum 31.08.2025 freigezogen 
wird. Diese Flächen werden nach Auszug ebenfalls  umgebaut und  der Stadt Darmstadt 
übergeben. Eine anteilige Mietzahlung für diese Flächen im DG wird dementsprechend erst 
fällig, sobald die Fläche n bezugsfertig sind.  
 
Mit insgesamt 171 möblierten Zimmern inkl. dem gesamten DG können, je nach 
Familienkonstellation, bis zu  330 Personen untergebracht werden. In Ausnahmefällen kann die 
Belegung einseitig durch den Mieter auf max . 418 Personen  - ohne zusätzliche Kosten - 
angehoben werden. Die Wohn- und Nutzfläche beträgt insgesamt 7.015 m² und umfasst neben 
den möblierten Zimmern auch Gemeinschaftsküchen, Gemeinschaftsräume sowie

Sanitäranlagen und Waschküchen. Zusätzlich sind Büroräume jeweils  für die 
sozialpädagogische Betreuung, den Hausmeisterdienst und weitere Bedarfe eingeplant.  
 
Eigentümer und Vermieter ist die EMON DIV GmbH aus Darmstadt, vertreten durch Herrn 
Ergün Karakaya (Geschäftsführer).  
 
Die monatliche Pauschalmiete für die komplette Hof - und Gebäudefläche inkl. Stellplätze 
beläuft sich auf 148.000,00,- € brutto, inkl. Heiz -, Strom - und Nebenkosten sowie 
mitgemietetes Inventar (Schränke, Betten usw.) und Hausmeisterdienst.  Bis zur 
Verfügungstellung des anteiligen Dachgeschosses bet rägt die monatliche Pauschalmiete 
133.645,93,- €. 
 
Das Mietverhältnis wird für eine Laufzeit von insgesamt 10 Jahren geschlossen. Es besteht 
eine einmalige Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre. 
 
Die Anmietung bzw. Inbetriebnahme des Objektes soll planmäßig ab dem 01.11.2024 erfolgen. 
Da das Objekt, wie beschrieben, erst noch durch den Vermieter nach den Vorgaben der Stadt 
Darmstadt zu einer Gemeinschaftsunterkunft umgebaut wird, kann es in diesem Rahmen unter 
Umständen zu Verzögerungen kommen, sodass sich  auch die Anmietung verschieben könnte. 
Die Mietzahlungen erfolgen erst ab dem Zeitpunkt der möglichen Inbetriebnahme. Die 
Belegung erfolgt ausschließlich durch das Amt für Soziales und Prävention.  
 
Migrationsspezifische Sozialbetreuung  
 
Als flankierende M aßnahmen sind, wie in allen entsprechenden Einrichtungen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, zur Unterstützung und Begleitung der geflüchteten Menschen, 
sozialpädagogische Dienstleistungen in der Unterkunft Pfnorstraße 1 , 64293 Darmstadt 
erforderlich. Für di e notwendige migrationsspezifische Sozialbetreuung im Zusammenhang 
mit dem Betrieb der Unterkunft für Geflüchtete werden die Dienstleistungen auf Basis der 
kommunalen Vergabevorschriften ausgeschrieben und beauftragt.   
 
Finanzierung und Kostenberechnung  
 
Die Finanzierung des Betriebes der Unterkunft erfolgt aus den Mitteln des Amts für Soziales 
und Prävention.  
 
Darmstadt, 29.05.2024  
 
Dezernat II          Dezernat IV 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz            André Schellenberg  
Bürgermeisterin                                            Stadtkämmerer

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Punkt 28: Anmietung einer Unterbringungsmöglichkeit für geflüchtete und obdachlose 
Menschen in der Pfnorstraße 1, 64293 Darmstadt 
 (V-Nr. 2024/0169) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: AfD

Beratungsverlauf (4)

TOP 28
TOP 3
TOP 3
TOP 205

Orte (5)

  • Pfnorstraße 1
  • Holzhofallee 36
  • Bernsteinweg 3a
  • Nieder-Ramstädter Straße 73
  • Hilpertstraße 24a

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Details

Vorlagen-Nr.
2024/0169
Typ
Magistratsvorlage
Datum
29.05.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00