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2015/0074

Kita-Ausbauprogramm 2015 hier: Dependance der Kita Jägertorstraße Krippe in den neue Räumlichkeit, Jägertorstraße 220, 64289 Darmstadt

Magistratsvorlage 24.02.2015

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Punkt 9: Kita-Ausbauprogramm 2015 
hier: Dependance der Kita Jägertorstraße 
        Krippe in den neue Räumlichkeit, Jägertorstraße 220, 64289 Darmstadt 
 (V-Nr. 2015/0074) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der 
Vorlage zuzustimmen.

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
18.03.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
Dezernat I 
  
Amt: Jugendamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 10.1 10.2 
 10.3 
IV 20 70 
V 51 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0074 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
117 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle:  051-007-1229 
                     051-007-1200 (Ausstattung)       
Investitionsnummer:  12051-1640 (Ausstattung)  
Kostenträger: 3650-10       Sachkonto: Verschiedene       
 
Betreff: Kita-Ausbauprogramm 2015  
hier: Dependance der Kita Jägertorstraße  
        Krippe in den neue Räumlichkeit , Jägertorstraße 220, 64289 Darmstadt  
 
Vorlage vom: 24.02.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat  und die Stadtverordnetenversammlung beschließen  die Anmietung der  
Räumlichkeiten in der Jägertorstraße 220  zum 01.06.2015 und die damit einhergehende  
Schaffung von weiteren 4 Krippengruppen á 11 Plätzen (vgl. hierzu Anlage Personalberechnung), 
demnach insgesamt 44 Plätze als Dependance der Kita Jägertorstraße in Kranichstein.  
  
2. Die notwendigen Haushaltsmittel für die anteilig anfallenden Mietkosten i n Höhe von rund 
131.000,00 Euro werden dem Jugendamt unter dem Sachkonto 6701200, Kostenste lle  
051-007-1229 ab dem Haushaltsjahr 2016 zusätzlich zur Verfügung gestellt.  Die benötigten 
anteiligen Haushaltsmittel in Höhe von  rund 76.500,00 Euro werden im Haushaltsjahr 2015 -

- 3 - 
vorbehaltlich der Haushaltsfreigabe - über die zur Verfügung st ehenden Mittel aus dem Kita -
Ausbauprogramm 2015 (Sachkonto 71 28 626, Kostenstelle 051 -007-1400) finanziert. 
 
3. Die notwendigen Mittel für die lose Möblierung und Einrichtun gsgegenstände der 
Erstausstattung (inkl. Küche) sowie des Außengeländes in Höhe von bis zu 300.000,- € stehen im 
Rahmen des Kita -Ausbauprogramms 2015 (Investitionsnummer 14051 -8654, Kostenstelle 051-
007-1400, Kostenträger 3650 -51) - vorbehaltlich der Haush altsfreigabe - zur Verfügung. 
Sinnvollerweise erfolgt eine Mittelverlagerung zu der Investitionsnu mmer 12051-1640, 
Kostenstelle 051 -007-1200, Kostenträger 3650 -10. 
 
4. Der Neuschaffung von 8,55 VZÄ nach   EG S 6 TVöD für Erzi eherInnen im Stellenplan 201 6 wird  
zugestimmt. Die neu geschaffenen Stellen stehen ab dem Haushaltsjahr 2016 zur 
Bewirtschaftung zur Verfügung, zur Erfüllung des Fachkraftschlüssels werden dem Jugendamt ab 
Inbetriebnahme der Krippengruppen im Sommer 2015 8,55 Fachkraftstellen zur Verfüg ung 
gestellt. 
 
5. Der Umwandlung der Stelle für die Leitung von EG S 13 in EG S 15 und der Stelle für die 
stellvertretende Leitung von EG S 10 auf EG S 13 wird zugestimmt.  
 
6. Die durch die Übernahme der Trägerschaft für die Dependance der Krippe in der  
Jägertorstraße 220 entstehenden Personalaufwendungen in Höhe von  ca. 430.000 Euro/Jahr       
sind im Haushalt für 2015 anteilig in Höhe von ca. 250.000 Euro bereitzustellen und  
einzuplanen.         
  
7. Weiterhin werden die notwendigen Haushaltsmittel für d ie Leistung des EAD im Reinigungs- 
und hauswirtschaftlichen Bereich in Höhe von 108.000,00 Euro dem Fachamt ab  dem 
Haushaltsjahr 2016 zusätzlich unter dem Sachkonto 61 79 904 und der Kostenstelle  051-007-
1229 zur Verfügung gestellt.  
 
8. Die für das Hausha ltsjahr 2015 anteilig benötigten 63.000,00 Euro  (siehe 7.) werden - 
vorbehaltlich der Haushaltsfreigabe - über  die zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Kita -
Ausbauprogramm 2015 (Sachkonto 71 28 626, Kostenstelle 051 -007-1400) finanziert. 
 
9. Die für das Haushaltsjahr 2015 anteilig zusätzlich notwendigen Mittel für die pädagogische 
Betriebsführung in Höhe von 5.800,00 Euro sowie die technische Ausstattung (PC  
Zeitwirtschaftssystem sowie Telekommunikation) in Höhe von ru nd 2.000,00 Euro we rden  
- vorbehaltlich der Haushaltsfreigabe - ebenfalls über die zur Verfügung stehenden Mittel  
aus dem Kita-Ausbauprogramm 2015 (Sachkonto 71 28 626, Kostenstelle 051 -007-1400)  
finanziert. 
 
10. Die ab dem Haushaltsjahr 2016 zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 10.0 00,00 Euro  
für die pädagogische Betriebsführung sowie 1. 600,00 Euro für die technische Aussta ttung  
sind ebenfalls bei dem Sachkonto 60 10 500 und Kostenstelle 051 -007-1229 zu etatisi eren. 
 
11. Ebenso werden zusätzliche Mittel für die Essensbereitstellung  sowie Pflegemittel in Höhe  
der berechneten Einnahme aus Essens - sowie Pflegeentgelten von 35.900,00 E uro im  
Haushaltsjahr 2016 unter dem Sachkonto 60 82 100, Kostenstelle 051 -007-1200 etatisiert. 
 
12. Die für das Haushaltsjahr 2015 anteilig (siehe 11.) benötigen Mittel in Höhe von rund 
21.000,00 Euro werden - vorbehaltlich der Haushaltsfreigabe - über die zur Verfügung stehenden

- 4 - 
Mittel aus dem Kita -Ausbauprogramm 2015 (Sachkonto 71 28 626, Kostenstelle 051 -007-1400) 
finanziert. 
 
 
13. Die erforderlichen investiven Mittel für unterjährige investive Anschaffungen in Höhe von  
anteilig 500,00 Euro für 2015 und in Höhe von 880,00 Euro ab dem Haushaltsjahr 2016  
werden zusätzlich auf der Investitionsnummer 12051 -1640, Kostenstelle 051 -007-1200    
etatisiert. Die Mittelbereitstellung für das Jahr 2015 erfolgt - vorbehaltlich der Haushaltsfreigabe 
- aus den zur Verfügung stehenden Mi ttel aus dem Kita -Ausbauprogramm 2015 (Sachkonto  71 28 
626, Kostenstelle 051 -007-1400). 
 
14. Ab dem Haushaltsjahr 2016 werden maximal e Mehreinnahmen aus Eltern - und Essens- 
entgelten Höhe von jährlich voraussichtlich 101.000,00 Euro erwartet. Die voraussich tlichen 
Mehreinnahmen 2015 belaufen sich auf anteilig rund 58.000,00 E uro. 
 
Anlagen: Anlage Personalberechnung  
 
Datenschutzrelevan te Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 25.03.2015 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 5 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  24.02.2015 
 
Die Versorgungsquote im Bereich der  Plätze für unter Dreijährige in Darmstadt -Kranichstein 
liegt gemäß des aktuellen Versorgungsberichtes bei 22,8%.  
 
Um die Quote entsprechend der politischen Vorgabe auch für den Stadtteil Kranichstein 
anzupassen, ist der An - sowie Ausbau der teilweise bes tehenden Räumlichkeiten in der 
Jägertorstraße 220 vorgesehen. Das Bestandsgebäude wurde ursprünglich als Lager - und 
Kühlstätte g enutzt. Daher ist eine Kernsanierung mit einem sich anschließenden kompletten 
Innenausbau zur Kinderkrippe notwe ndig. 
 
Die Eröffnung der vier neuen Krippengruppen ist für den Sommer 2015 vorgesehen.  Mit 
Umsetzung der vorgesehenen 44 Plätze kann ein Anstieg der Versorgungsquote auf 32,1% 
erzielt werden. 
 
Mit dem Vermieter der Räumlichkeiten wurde ein monatlicher Mietzins in Höhe von  12,50 € 
pro Quadratmeter vereinbart.  Hier inbegriffen sind die An - sowie Umbaukosten inklusive der 
Herrichtung einer kindgerec hten Außenanlage.  
 
Nach vorgelegter Kostenschätzung fallen für den bedarfsgerechten Innenausbau sowie der 
Außenanlage Kosten in H öhe von rund 650.000, 00 Euro an. Hierfür ist vorgesehen , Mittel aus 
dem Investitionsprogramm des Bundes zur Schaffung von neuen U3 Plätzen in Anspruch zu 
nehmen. Derzeit sind die neuen Fördervoraussetzungen noch nicht abschließend 
verabschiedet, s odass eine genaue Höhe mögliche r Fördermittel nicht absehbar ist.  
Jedoch rechnet das Jugendamt mit einer Förderhöhe auf Grundlage der bisherigen 
Förderrichtlinie, sodass maximal 44 x 14.500, 00 Euro, demnach 638.000,00 Euro  für den 
Neubau sowie zusätzlich maximal 44  x 500,00 Euro, demnach 22.000,00 Euro  beim Land 
Hessen abgerufen werden kö nnen. Sollte eine entsprechende Inanspruchnahme möglich sein, 
reduziert sich der monatliche Mietzins um 0,50 Euro je Quadratmeter.  Veränderungen der 
Förderrichtlinien wirken sich a uf diesen Abschlag aus.  
 
Um die Mietzahlung ab dem 01.06.2015  begleichen zu k önnen, werden anteilig rund 
76.500,00 Euro im Haushaltsjahr 2015  über die zur Verfügung stehenden Mittel aus dem 
Kita-Ausbauprogramm (Sachkonto 7128626, Kostenstelle 051 -007-1400) bereitgestellt.  
Ab dem Haushaltsjahr 2016  werden 131.000,00 Euro auf dem Sachkonto 6701200, 
Kostenstelle 051-007-1229 benötigt.  
 
Für die Erstausstattung sowie der Anschaffung der notwendigen Küche für die Einrichtung 
werden mit Ko sten in Höhe von rund 2 50.000,00 Euro gerechnet.  
 
Weiterhin werden rund 50.000,00 Euro für die Anschaffung von kindgerechten Spielgeräten 
für die Herrichtung der Außenanlage ben ötigt. Die hierfür notwendigen Mittel stehen im 
Rahmen des Kita -Ausbauprogramms unter der I nvestitionsnummer 14051-8654, Kostenstelle 
051-007-1400, Kostenträger 3650 -51 zur Verfügung. Sinnvollerweise sollte eine 
Mittelverlagerung zu der I nvestitionsnummer 12051 -0640, Kostenstelle 051 -007-1200, 
Kostenträger 3650 -10 erfolgen. Gegebenenfalls notwend ige Verlagerung aufgrund der Höhe 
der Anschaffung zur I nvestitionsnummer 12051 -1640 erfolgt zu gegebener Zeit.  
 
Es ergibt sich ein zusätzlicher pädagogischer Personalbedarf von insgesamt 8,55 VZÄ päda -
gogischen Kräften. Diese werden mit Fertigstellung der Einrichtu ng dem Jugendamt, wie im

- 6 - 
Beschlusstenor aufgeführt, zur Verfügung gestellt. Eine detaillierte Personalberec hnung ist in 
der Anlage zu dieser Vorlage beigefügt.  
 
Für die Leistungen im reinigungs - sowie hauswirtschaftlichen Bereich der Einrichtung, we lche 
durch den Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) e rbracht wird, 
werden darüber hinaus ebenfalls zusätzlich Mittel benötigt.  Vorbehaltlich der beauftragten 
Kostenschätzung beim EAD belaufen sich die notwendigen Mittel auf anteilig 63. 000,00 Euro 
für 2015 und rund 108.000,00 Euro ab dem Haushaltsjahr 2016  (Sachkonto 61 79 904 , 
Kostenstelle 051-007-1229). 
 
Weiterhin sind Mittel für die laufende pädagogische Betriebsführung bereitzustellen. Ausg e-
hend von einem jährlich benötigten Betrag in Höhe von 115,00  Euro pro Platz, zuzüglich 
einer Pflegepauschale von 105 ,00 Euro für Krippenplätze , ergibt sich insgesamt ein Mittel -
bedarf in Höhe von 10.000,00 Euro pro Jahr ab dem Haushaltsjahr 2016 beziehungs weise 
für das Haushaltsjahr 2015 anteilig  5.800,00 Euro (Kostenstelle 051 -007-1200, Sachkonto 
6010500).  
 
Um die laufende Betriebsführung sicherstellen zu können, benötigt die Einrichtung neben 
pädagogischen Materialien weiterhin auch eine technische Ausstattung. Diese umfasst die 
Installierung e ines Telefons, welches einmalige Kosten in Höhe von  800,00 Euro sowie 
weiterhin monatliche Kosten in Höhe von rund 70,00 Euro inklusive MWSt verursacht.  
 
Weiterhin werden zwei PC´s in der Einrichtung benötigt (Anbindung an das städtische 
Zeitwirtschaftssy stem). Hierfür fallen Lizenzkosten von einmalig 900 ,00 Euro inklusive MWSt. 
sowie rund 5 0,00 Euro monatlich für die Nutzung  an. Somit errechnet sich für 2015  ein 
Betrag in Höhe von insg esamt 840,00 Euro und ab 2016  ein Betrag in Höhe von 1.400,00 
Euro jährlich. Der Vertrag läuft  48 Monate (Rahmenvertrag der Stadt Darmstadt).  
Weiterhin wird ein Multifunktionsgerät benötigt. Hier werden bei einer Vertragslaufzeit von 24 
Monaten monatlich e Kosten von rund 16,00 Euro inklusive MWSt  anfallen.  
Somit ermittelt si ch für 2015 einen Betrag in Höhe von 112,00 Euro und ab 2016  einen 
Betrag in Höhe von 192,00 Euro jäh rlich. 
 
Für unterjährige Anschaffungen investiver Art stehen den städtischen Kindertagesstätten 
bislang jährlich 20 ,00 Euro pro Platz zur Verfügung. Insofe rn wird der Ansatz der In vesti-
tionsnummer 12051-1640, Kostenstelle 051 -007-1200, Kostenträger 3650 -10 ab dem 
Haushaltsjahr 2016 entsprechend um 80 0,00 Euro erhöht, die der Kindertageseinrichtung 
zur Verfügung gestellt we rden. Für das Haushaltsjahr 2015  ergibt sich ein anteil iger Betrag 
von 450,00 Euro.  
 
Die vorab beschriebenen Aufwendungen für den laufenden Betrieb werden im Haushaltsjahr  
2015 - vorbehaltlich der Haushaltsfreigabe - aus Mitteln des Kita -Ausbauprogramms unter 
der Kostenstelle 051 -007-1400, Investitionsnummer 14051 -8654 beziehungs weise 
Sachkonto 7128626 f inanziert. Die ab dem Haushaltsjahr 2016 benötigten Mittel werden 
innerhalb der Haushaltsanmeldung 2016 des Fachamtes berücksichtigt.  
 
Für die investiven Anschaffungen erfolgt vorab eine  Verlagerung der Mittel auf die 
Investitionsnummer 12051 -1640, Kostenstelle 051 -007-1200, Kostenträger 3650 -10.  
 
 
Durch die dazu gewonnenen Krippenplätze werden zusätzliche jährliche Einnahmen für 
Verpflegung in Höhe von maximal 36.000,00 Euro sowie Elter nentgelte in Höhe von maximal

65.000,00 Euro bei Inanspruchnahme der täglichen Betreuungszeit von 6 Stunden (44 x 
123,00 Euro x 7 Monate sowie 44 x 125,00 Euro x 5 Monate) ab dem Haushaltsjahr 2016 
erzielt. Im Haushaltsjahr 2015 belaufen sich die maximalen  Mehreinnahmen auf rund 
37.000,00 Euro (44 x 123,00 Euro x 7 Monate) für Elternentgelte sowie maximal rund 
21.000,00 Euro für Ve rpflegung sowie Pflegemittel. Eine Berücksichtigung der 
Mehreinnahmen erfolgt über die Kostenstelle 051 -007-1200 sowie den Sachk onten 50 90 
680 (Elternentgelte) und  50 60 000 (Umsatzerlöse aus Handelsw aren). 
 
Eine Anpassung des Ansatze s für Lebensmittel und Getränke, Sachkonto 6082100 erfolgt 
unter der Kostenstelle 051 -007-1200 in entsprechender Höhe der Einnahme n. Für das 
Haushaltsjahr 2015 erhöht sich der Ansatz um 21.000,00 Euro und ab 2016 um 36.000,00 
Euro. 
 
Darüber hinaus können für die Betriebsführung der Kinderbetreuungseinrichtung Landes -
fördermittel in Anspruch genommen werden. Diese beruhen seit dem Jahr 2014 auf dem 
Hessischen Kinderförderungsgesetz (HessKiföG), welches von einer stichtagsgenauen Be -
antragung ausgeht. Insofern sind die zu erzielenden Landeseinnahmen an dieser Stelle reine 
Schätzwerte und belaufen sich auf rund 180.000,00 Euro ab dem Haushaltsjahr 2016.  
Diese sind unter der Kostenste lle 051-007-1200 und dem Sachkonto 5421000 zu etatisieren.  
 
Zusammenfassend ist im verbleibenden Haushaltsjahr 2015 mit voraussichtlichen laufenden 
Ausgaben in Höhe von rund 167.000,00 Euro (ohne Personal) und prognostizierten  
Einnahmen in Höhe von rund 58.000,00 Euro zu rechnen. Die nach der Eröffnung der 
Einrichtung im Sommer des Haushaltsjahres 2015 entstehenden Personalauf wendungen sind 
in einem Nachtrag aufz unehmen. 
 
Ab dem Haushaltsjahr 2016 werden für den Betrieb der 4 Krippengruppen voraussichtlich 
Mittel in Höhe von rund 286.500,00 Euro und Personalaufwendungen in Höhe von rund 
443.000 Euro/Jahr benötigt. Demgegenüber können jährliche Einnahmen in Höhe von m aximal 
rund 280.000,00 Euro erzielt werden.  
 
 
 
Darmstadt, den 24.02.2015  
51  
 
Dezernat I    Dezernat IV    Dezernat V 
 
 
 
 
Jochen Partsch   André Schellenberg    Barbara Akdeniz 
Oberbürgermeister   Stadtkämmerer    Stadträtin

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Punkt 4: Kita-Ausbauprogramm 2015 
hier: Dependance der Kita Jägertorstraße 
        Krippe in den neue Räumlichkeit, Jägertorstraße 220, 64289 Darmstadt 
 (V-Nr. 2015/0074) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.

2015/0074

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
18.03.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
Dezernat I 
  
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0074 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle:  051-007-1229 
                     051-007-1200 (Ausstattung)       
Investitionsnummer:  12051-1640 (Ausstattung)  
Kostenträger:  3650-10       Sachkonto: Verschiedene       
 
Betreff: Kita-Ausbauprogramm 2015  
hier: Dependance der Kita Jägertorstraße  
        Krippe in den neue Räumlichkeit , Jägertorstraße 220, 64289 Darmstadt  
 
Vorlage vom: 24.02.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat  und die Stadtverordnetenversammlung beschließen  die Anmietung der  
Räumlichkeiten in der Jägertorstraße 220  zum 01.06.2015 und die damit einhergehende  
Schaffung von weiteren 4 Krippengruppen á 11 Plätzen (vgl. hierzu Anlage Personalberechnung), 
demnach insgesamt 44 Plätze als Dependance der Kita Jägertorstraße in Kranichstein.  
  
2. Die notwendigen Haushaltsmittel für die anteilig anfallenden Mietkosten i n Höhe von rund 
131.000,00 Euro werden dem Jugendamt unter dem Sachkonto 6701200, Kostenste lle  
051-007-1229 ab dem Haushaltsjahr 2016 zusätzlich zur Verfügung gestellt.  Die benötigten 
anteiligen Haushaltsmittel in Höhe von  rund 76.500,00 Euro werden im Haushaltsjahr 2015 - 
vorbehaltlich der Haushaltsfreigabe - über die zur Verfügung st ehenden Mittel aus dem Kita -
Ausbauprogramm 2015 (Sachkonto 71 28 626, Kostenstelle 051 -007-1400) finanziert.

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3. Die notwendigen Mittel für die lose Möblierung und Einrichtun gsgegenstände der 
Erstausstattung (inkl. Küche) sowie des Außengeländes in Höhe von bis zu 300.000,- € stehen im 
Rahmen des Kita -Ausbauprogramms 2015 (Investitionsnummer 14051 -8654, Kostenstelle 051-
007-1400, Kostenträger 3650 -51) - vorbehaltlich der Haush altsfreigabe - zur Verfügung. 
Sinnvollerweise erfolgt eine Mittelverlagerung zu der Investitionsnu mmer 12051-1640, 
Kostenstelle 051 -007-1200, Kostenträger 3650 -10. 
 
4. Der Neuschaffung von 8,55 VZÄ nach   EG S 6 TVöD für Erzi eherInnen im Stellenplan 201 6 wird  
zugestimmt. Die neu geschaffenen Stellen stehen ab dem Haushaltsjahr 2016 zur 
Bewirtschaftung zur  Verfügung, zur Erfüllung des Fachkraftschlüssels werden dem Jugendamt ab 
Inbetriebnahme der Krippengruppen im Sommer 2015 8,55 Fachkraftstellen zur Verfüg ung 
gestellt. 
 
5. Der Umwandlung der Stelle für die Leitung von EG S 13 in EG S 15 und der Stelle für die 
stellvertretende Leitung von EG S 10 auf EG S 13 wird zugestimmt. 
 
6. Die durch die Übernahme der Trägerschaft für die Dependance der Krippe in der   
Jägertorstraße 220 entstehenden Personalaufwendungen in Höhe von  ca. 430.000 Euro/Jahr       
sind im Haushalt für 2015 anteilig in Höhe von ca. 250.000 Euro bereitzustellen und  
einzuplanen.         
  
7. Weiterhin werden die notwendigen Haushaltsmittel für d ie Leistung des EAD im Reinigungs- 
und hauswirtschaftlichen Bereich in Höhe von 108.000,00 Euro dem Fachamt ab  dem 
Haushaltsjahr 2016 zusätzlich unter dem Sachkonto 61 79 904 und der Kostenstelle  051-007-
1229 zur Verfügung gestellt.  
 
8. Die für das Hausha ltsjahr 2015 anteilig benötigten 63.000,00 Euro  (siehe 7.) werden - 
vorbehaltlich  der Haushaltsfreigabe - über  die zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Kita -
Ausbauprogramm 2015 (Sachkonto 71 28 626, Kostenstelle 051 -007-1400) finanziert. 
 
9. Die für das Haushaltsjahr 2015 anteilig zusätzlich notwendigen Mittel für die pädagogische 
Betriebsführung in Höhe von 5.800,00 Euro sowie die technische Ausstattung (PC  
Zeitwirtschaftssystem sowie Telekommunikation) in Höhe von ru nd 2.000,00 Euro we rden  
- vorbehaltlich der Haushaltsfreigabe - ebenfalls über die zur Verfügung stehenden Mittel  
aus dem Kita-Ausbauprogramm 2015 (Sachkonto 71 28 626, Kostenstelle 051 -007-1400)  
finanziert. 
 
10. Die ab dem Haushaltsjahr 2016 zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 10.0 00,00 Euro  
für die pädagogische Betriebsführung sowie 1. 600,00 Euro für die technische Aussta ttung  
sind ebenfalls bei dem Sachkonto 60 10 500 und Kostenstelle 051 -007-1229 zu etatisi eren. 
 
11. Ebenso werden zusätzliche Mittel für die Essensbereitstellung  sowie Pflegemittel in Höhe  
der berechneten Einnahme aus Essens - sowie Pflegeentgelten von 35.900,00 E uro im  
Haushaltsjahr 2016 unter dem Sachkonto 60 82 100, Kostenstelle 051 -007-1200 etatisiert. 
 
12. Die für das Haushaltsjahr 2015 anteilig (siehe 11.) benötigen Mittel in Höhe von rund 
21.000,00 Euro werden - vorbehaltlich der Haushaltsfreigabe - über die zur Verfügung stehenden  
Mittel aus dem Kita -Ausbauprogramm 2015 (Sachkonto 71 28 626, Kostenstelle 051 -007-1400) 
finanziert.

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13. Die erforderlichen investiven Mittel für unterjährige investive Anschaffungen in Höhe von  
anteilig 500,00 Euro für 2015 und in Höhe von 880,00 Euro ab dem Haushaltsjahr 2016  
werden zusätzlich auf der Investitionsnummer 12051 -1640, Kostenstelle 051 -007-1200    
etatisiert. Die Mittelbereitstellung für das Jahr 2015 erfolgt - vorbehaltlich der Haushaltsfreigabe 
- aus den zur Verfügung stehenden Mi ttel aus dem Kita -Ausbauprogramm 2015 (Sachkonto  71 28 
626, Kostenstelle 051 -007-1400). 
 
14. Ab dem Haushaltsjahr 2016 werden maximal e Mehreinnahmen aus Eltern - und Essens- 
entgelten Höhe von jährlich voraussichtlich 101.000,00 Euro erwartet. Die voraussich tlichen 
Mehreinnahmen 2015 belaufen sich auf anteilig rund 58.000,00 E uro. 
 
Anlagen: Anlage Personalberechnung  
 
Datenschutzrelevan te Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

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Begründung zur Magistratsvorlage vom  24.02.2015 
 
Die Versorgungsquote im Bereich der Plätze für unter Dreijährige in Darmstadt -Kranichstein 
liegt gemäß des aktuellen Versorgungsberichtes bei 22,8%.   
 
Um die Quote entsprechend der politischen Vorgabe auch für den Stadtteil Kranichstein 
anzupassen, ist der An - sowie Ausbau der teilweise bestehenden Räumlichke iten in der 
Jägertorstraße 220 vorgesehen.  Das Bestandsgebäude wurde ursprünglich als Lager - und 
Kühlstätte g enutzt. Daher ist eine Kernsanierung mit einem sich anschließenden kompletten 
Innenausbau zur Kinderkrippe notwe ndig. 
 
Die Eröffnung der vier neuen  Krippengruppen ist für den Sommer 2015 vorgesehen.  Mit 
Umsetzung der vorgesehenen 44 Plätze kann ein Anstieg der Versorgungsquote auf 32,1% 
erzielt werden. 
 
Mit dem Vermieter der Räumlichkeiten wurde ein monatlicher Mietzins in Höhe von 12,50 € 
pro Quadratmeter vereinbart.  Hier inbegriffen sind die An - sowie Umbaukosten inklusive der 
Herrichtung einer kindgerec hten Außenanlage.  
 
Nach vorgelegter Kostenschätzung fallen für den bedarfsgerechten Innenausbau sowie der 
Außenanlage Kosten in Höhe von rund 650.00 0,00 Euro an. Hierfür ist vorgesehen , Mittel aus 
dem Investitionsprogramm des Bundes zur Schaffung von neuen U3 Plätzen in Anspruch zu 
nehmen. Derzeit sind die neuen Fördervoraussetzungen noch nicht abschließend 
verabschiedet, s odass eine genaue Höhe mögli cher Fördermittel nicht absehbar ist.  
Jedoch rechnet das Jugendamt mit einer Förderhöhe auf Grundlage der bisherigen 
Förderrichtlinie, sodass maximal 44 x 14.500, 00 Euro, demnach 638.000,00 Euro  für den 
Neubau sowie zusätzlich maximal 44 x 500,00 Euro, dem nach 22.000,00 Euro  beim Land 
Hessen abgerufen werden kö nnen. Sollte eine entsprechende Inanspruchnahme möglich sein, 
reduziert sich der monatliche Mietzins um 0,50 Euro je Quadratmeter.  Veränderungen der 
Förderrichtlinien wirken sich auf diesen Abschlag aus. 
 
Um die Mietzahlung ab dem 01.06.2015  begleichen zu k önnen, werden anteilig rund 
76.500,00 Euro im Haushaltsjahr 2015  über die zur Verfügung stehenden Mittel aus dem 
Kita-Ausbauprogramm (Sachkonto 7128626, Kostenstelle 051 -007-1400) bereitgestellt.  
Ab dem Haushaltsjahr 2016  werden 131.000,00 Euro auf dem Sachkonto 6701200, 
Kostenstelle 051-007-1229 benötigt.  
 
Für die Erstausstattung sowie der Anschaffung der notwendigen Küche für die Einrichtung 
werden mit Ko sten in Höhe von rund 250.000,00 Euro gere chnet. 
 
Weiterhin werden rund 50.000,00 Euro für die Anschaffung von kindgerechten Spielgeräten 
für die Herrichtung der Außenanlage ben ötigt. Die hierfür notwendigen Mittel stehen im 
Rahmen des Kita -Ausbauprogramms unter der I nvestitionsnummer 14051 -8654, 
Kostenstelle 051 -007-1400, Kostenträger 3650 -51 zur Verfügung. Sinnvollerweise sollte eine 
Mittelverlagerung zu der I nvestitionsnummer 12051 -0640, Kostenstelle 051 -007-1200, 
Kostenträger 3650 -10 erfolgen. Gegebenenfalls notwend ige Verlagerung aufgrund der Höhe 
der Anschaffung zur I nvestitionsnummer 12051 -1640 erfolgt zu gegebener Zeit.  
 
Es ergibt sich ein zusätzlicher pädagogischer Personalbedarf von insgesamt 8,55 VZÄ päda -
gogischen Kräften. Diese werden mit Fertigstellung der Einrichtung dem Jugend amt, wie im

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Beschlusstenor aufgeführt, zur Verfügung gestellt. Eine detaillierte Personalberec hnung ist in 
der Anlage zu dieser Vorlage beigefügt.  
 
Für die Leistungen im reinigungs - sowie hauswirtschaftlichen Bereich der Einrichtung, we lche 
durch den Eigenbetri eb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) e rbracht wird, 
werden darüber hinaus ebenfalls zusätzlich Mittel benötigt.  Vorbehaltlich der beauftragten 
Kostenschätzung beim EAD belaufen sich die notwendigen Mittel auf anteilig 63.000,00 Euro 
für 2015 und rund 108.000,00 Euro ab dem Haushaltsjahr 2016  (Sachkonto 61 79 904 , 
Kostenstelle 051-007-1229). 
 
Weiterhin sind Mittel für die laufende pädagogische Betriebsführung bereitzustellen. Ausg e-
hend von einem jährlich benötigten Betrag in Höhe von 115,00  Euro pro Platz, zuzüglich 
einer Pflegepauschale von 105 ,00 Euro für Krippenplätze , ergibt sich insgesamt ein Mittel -
bedarf in Höhe von 10.000,00 Euro pro Jahr ab dem Haushaltsjahr 2016 beziehungs weise 
für das Haushaltsjahr 2015 anteilig 5.800,00  Euro (Kostenstelle 051-007-1200, Sachkonto 
6010500).  
 
Um die laufende Betriebsführung sicherstellen zu können, benötigt die Einrichtung neben 
pädagogischen Materialien weiterhin auch eine technische Ausstattung.  Diese umfasst die 
Installierung eines Telefons, welc hes einmalige Kosten in Höhe von  800,00 Euro sowie 
weiterhin monatliche Kosten in Höhe von rund 70,00 Euro inklusive MWSt verursacht.  
 
Weiterhin werden zwei PC´s in der Einrichtung benötigt (Anbindung an das städtische 
Zeitwirtschaftssystem).  Hierfür fallen Lizenzkosten von einmalig 900 ,00 Euro inklusive MWSt. 
sowie rund 5 0,00 Euro monatlich für die Nutzung  an. Somit errechnet sich für 2015  ein 
Betrag in Höhe von insg esamt 840,00 Euro und ab 2016  ein Betrag in Höhe von 1.400,00 
Euro jährlich. Der Vertrag l äuft 48 Monate (Rahmenvertrag der Stadt Darmstadt).  
Weiterhin wird ein Multifunktionsgerät benötigt. Hier werden bei einer Vertragslaufzeit von 24 
Monaten monatlich e Kosten von rund 16,00 Euro inklusive MWSt  anfallen.  
Somit ermittelt sich für 2015 einen Betrag in Höhe von 112,00 Euro und ab 2016  einen 
Betrag in Höhe von 192,00 Euro jäh rlich. 
 
Für unterjährige Anschaffungen investiver Art stehen den städtischen Kindertagesstätten 
bislang jährlich 20 ,00 Euro pro Platz zur Verfügung. Insofern wird der Ansatz der Investi-
tionsnummer 12051-1640, Kostenstelle 051 -007-1200, Kostenträger 3650 -10 ab dem 
Haushaltsjahr 2016 entsprechend um 80 0,00 Euro erhöht, die der Kindertageseinrichtung 
zur Verfügung gestellt we rden. Für das Haushaltsjahr 2015  ergibt sich ein ant eiliger Betrag 
von 450,00 Euro.  
 
Die vorab beschriebenen Aufwendungen für den laufenden Betrieb werden im Haushaltsjahr  
2015 - vorbehaltlich der Haushaltsfreigabe - aus Mitteln des Kita -Ausbauprogramms unter 
der Kostenstelle 051 -007-1400, Investitionsnum mer 14051-8654 beziehungs weise 
Sachkonto 7128626 f inanziert. Die ab dem Haushaltsjahr 2016 benötigten Mittel werden 
innerhalb der Haushaltsanmeldung 2016 des Fachamtes berücksichtigt.  
 
Für die investiven Anschaffungen erfolgt vorab eine Verlagerung der Mi ttel auf die 
Investitionsnummer 12051 -1640, Kostenstelle 051 -007-1200, Kostenträger 3650 -10.  
 
 
Durch die dazu gewonnenen Krippenplätze werden zusätzliche jährliche Einnahmen für 
Verpflegung in Höhe von maximal 36.000,00 Euro sowie Elternentgelte in Höhe v on maximal 
65.000,00 Euro bei Inanspruchnahme der täglichen Betreuungszeit von 6 Stunden (44 x

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123,00 Euro x 7 Monate sowie 44 x 125,00 Euro x 5 Monate) ab dem Haushaltsjahr 2016 
erzielt. Im Haushaltsjahr 2015 belaufen sich die maximalen Mehreinnahmen auf rund 
37.000,00 Euro (44 x 123,00 Euro x 7 Monate) für Elternentgelte sowie maximal rund 
21.000,00 Euro für Ve rpflegung sowie Pflegemittel.  Eine Berücksichtigung der 
Mehreinnahmen erfolgt über die Kostenstelle 051 -007-1200 sowie den Sachkonte n 50 90 
680 (Elternentgelte) und  50 60 000 (Umsatzerlöse aus Handelsw aren). 
 
Eine Anpassung des Ansatze s für Lebensmittel und Getränke, Sachkonto 6082100 erfolgt 
unter der Kostenstelle 051 -007-1200 in entsprechender Höhe der Einnahme n. Für das 
Haushaltsjahr 2015 erhöht sich der Ansatz um 21.000,00 Euro und ab 2016 um 36.000,00 
Euro. 
 
Darüber hinaus können für die Betriebsführung der Kinderbetreuungseinrichtung Landes -
fördermittel in Anspruch genommen werden. Diese beruhen seit dem Jahr 2014 auf dem 
Hessischen Kinderförde rungsgesetz (HessKiföG), welches von einer stichtagsgenauen Be -
antragung ausgeht. Insofern sind die zu erzielenden Landeseinnahmen an dieser Stelle reine 
Schätzwerte und belaufen sich auf rund 180.000,00 Euro ab dem Haushaltsjahr 2016.  
Diese sind unter der Kostenstelle 051-007-1200 und dem Sachkonto 5421000 zu etatisieren.  
 
Zusammenfassend ist im verbleibenden Haushaltsjahr 2015 mit voraussichtlichen laufenden 
Ausgaben in Höhe von rund 167.000,00 Euro (ohne Personal) und prognostizierten 
Einnahmen in Höhe von rund 58.000,00 Euro zu rechnen. Die nach der Eröffnung der 
Einrichtung im Sommer des Haushaltsjahres 2015 entstehenden Personalauf wendungen sind 
in einem Nachtrag aufz unehmen. 
 
Ab dem Haushaltsjahr 2016 werden für den Betrieb der 4 Krippengruppen voraussichtlich 
Mittel in Höhe von rund 286.500,00 Euro und Personalaufwendungen in Höhe von rund 
443.000 Euro/Jahr benötigt. Demgegenüber können jährliche Einnahmen in Höhe von m aximal 
rund 280.000,00 Euro erzielt werden.  
 
 
 
Darmstadt, den 24.02.2015  
51  
 
Dezernat I    Dezernat IV    Dezernat V 
 
 
 
 
Jochen Partsch   André Schellenberg   Barbara Akdeniz 
Oberbürgermeister   Stadtkämmerer    Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

TOP 117 beschließend
TOP 26 beschließend
TOP 4
TOP 9

Orte (1)

  • Jägertorstraße 220

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2015/0074
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.02.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00