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2019/0033

Bau der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße

Magistratsvorlage 29.01.2019

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2019/0033

7352 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
06.02.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordne tenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0033 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-100-1000 Investitionsnummer:  08066-6197 
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 0952 010 
 
Betreff: Bau der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße  
 
Vorlage vom: 29.01.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat nimmt den Bericht des Fachamtes über das Ergebnis und die Aufhebung 
der Ausschreibung für die Bau - und Montageleistungen für die Fuß - und Radwegbrücke 
über die Rheinstraße zur Kenntnis.  
2. Der Magistrat beschließt die umgehende erneute Ausschreibung der Bauleistungen. Um 
die dafür notwendigen haushalts - und vergaberechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, 
werden  Haushaltsmittel aus dem Projekt „Neubau der Brücke Rheinstraße über die Bahn“ 
in Höhe von 1,6 Mio. Euro herangezogen.  
3. Die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel werden durch die Verlagerung von nicht be -
nötigten Haushaltsausgaberesten in Höhe von 1,3 Mio. Euro und Haushaltsmitteln aus 
dem Ansatz 2019 in Höhe von 300.000 Euro, vorbehaltlich der Geneh migung des 
Haushalts, aus der Kostenstelle 066 -130-1000, Investitionsnummer 09066 -6060 – 
Neubau der Brücke Rheinstraße über die Bahn, bereitgestellt.  Bei den Beratungen zum 
Haushalt 2020 sind auf der Kostenstelle 066 -130-1000, Investitionsnummer 09066 -6060 
(Neubau der Brücke Rheinstraße über die Bahn) die verlagerten Mittel in Höhe von 1,6 
Mio. Euro wieder aufzuplanen.

- 2 - 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  29.01.2019  
 
Die Fuß- und Radwegbrücke über die Rheinstraße stellt einen Lückenschluss einer Radhaupt -
route dar. Weiterhin ist die Realisierung der Fuß - und Radwegbrücke an die Planung des Neu -
baus der Rheinstraßenbrücke über die Bahn gekoppelt und für die Fortführung des laufenden 
Planfeststellungsverfahrens notwendig. Mit Blick auf die angestrebten Verbesseru ngen für den 
Radverkehr und als Voraussetzung für den Neubau der Rheinstraßenbrücke über die Bahn ist 
der Bau dieser Fuß - und Radwegebrücke unabdingbar. Dieses Brückenbauwerk ist Bestandteil 
des Gesamtkonzeptes „Knotenpunkt Rheinstraße / Zweifalltorweg / A m Kavalleriesand“ und zur 
Aufrechterhaltung eines sicheren und flüssigen Verkehrs in der unteren Rheinstraße unumgäng -
lich.  
 
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung haben sich in den vergangenen Jahren 
eingehend mit dieser Thematik beschäftigt und im Jahre 2017 den Neubau der Brücke be -
schlossen (Vorlage 2017/0293, Beschluss -Nr. 314). 
 
Dem Projektstand entsprechend, wu rde am 30.10.2018 die Bau - und Montageleistung für die 
Brücke in einem nationalen Verfahren öffentlich ausgeschrieben. Zum Zeitpunkt der Angebots -
eröffnung lag lediglich das Angebot eines Bieters vor. Die geprüfte Angebotssumme beträgt 
6.237.072,33 Euro. D ie im Jahre 2017, als Grundlage der Beschlüsse des Magistrats und der 
Stadtverordnetenversammlung,  erstellte Kostenberechnung in Höhe von 3,5 Mio. Euro für die 
Baukosten wurde damit um 2,8 Mio. Euro überschritten.  
 
Die Angebotsauswertung durch das beauftr agte Ingenieurbüro ergab, dass die Angebots -
kalkulation gravierende Auffälligkeiten aufweist. Bei einem Aufklärungsgespräch wurde deutlich, 
dass der Bieter sehr auskömmlich kalkuliert und unüblich hohe Zuschläge angesetzt hat. Als 
Gründe hierfür wurden u.a . die gekrümmte Ausführung und das geringe Gewicht im Verhältnis 
zum benötigten Zeitaufwand angeführt. Der abweichende Angebotspreis und die geringe Anzahl 
der Bieter ist somit der aktuellen Marktlage zuzuschreiben.  
 
Die Analyse des Angebotes hat auch Hinw eise darauf ergeben, dass die Kalkulationsfristen bei 
verschiedenen Bewerbern relativ eng bemessen waren und womöglich deshalb keine weiteren 
Angebote abgegeben wurden.  Preiserhöhende Faktoren stellen auch die kurzen Montagefristen 
dar, die aufgrund der v erkehrlichen Situation auf der Rheinstraße nur geringfügig angepasst 
werden können.   
 
Aus vergaberechtlicher Sicht ist aufgrund der Bietersituation (ein Bieter) und der Höhe des 
Angebotes die Erteilung des Zuschlages aus wirtschaftlicher Sicht für die Sta dt nicht zu ver -
treten. Darüber hinaus stehen die projektbezogenen, verfügbaren Mittel für die Vergabe in 
dieser Höhe  im HH -Plan 2019 nicht zur Verfügung. In Abstimmung zwischen den fachlich 
Beteiligten wurde die Ausschreibung daher aufgehoben.  
 
Die Realisierung des o.g. Projektes ist von gravierender Bedeutung für den Neubau der Rhein -
straßenbrücke über die Bahn und muss daher ohne weiteren zeitlichen Verzug schnellstens 
umgesetzt werden. Um zu einem wirtschaftlichen Ausschreibungsergebnis zu gelangen und  
einen größeren Bewerberkreis anzusprechen, schlägt das Fachamt daher die sofortige  Neuaus -
schreibung in einem EU -Vergabeverfahren vor. Darüber hinaus werden die bisher angesetzten 
Kalkulationsfristen verlängert und der Zeitraum für die Bauausführung ausg edehnt.

- 4 - 
 
Dennoch sind aufgrund der Marktlage ein EU -Vergabeverfahren und die angepassten Randbe -
dingungen keine Garantie für ein günstigeres Ausschreibungsergebnis. Angesichts des 
Ergebnisses der aufgehobenen Ausschreibung ist ein zweiter Vergabeversuc h jedoch 
alternativlos.  
 
Trotz der erneuten Ausschreibung erfolgt die Fertigstellung Ende 2020, sodass der Neubau der 
Straßenbrücke im Zuge der Rheinstraße dadurch nicht beeinflusst wird.  
 
Finanzierung:  
 
Im Zusammenhang mit der Angebotsauswertung wurde die  Kostenberechnung durch das beauf -
tragte Ingenieurbüro fortgeschrieben. Als realistische Größenordnung werden die Baukosten  in 
2019, bei aktueller Marktlage und Preisindizierung, mit 4,9 Mio. Euro angegeben. Einschließlich 
der Ingenieurleistungen und der A npassung der Fahroberleitung der Straßenbahn ergibt sich ein 
aktueller Mittelbedarf in Höhe von  5,7 Mio. Euro.  
 
Eine Rücksprache mit dem Fördergeber Hessen Mobil hat ergeben, dass auch die erhöhten 
Kosten vollumfänglich förderfähig bleiben. Der Fördersatz  beträgt knapp 70%.  
 
Zum jetzigen Zeitpunkt stehen noch ca. 4,1 Mio. Euro auf der Kostenstelle zur Verfügung. Somit 
ergibt sich ein zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von 1,6 Mio. Euro.  
 
Zur Deckung des benötigten Betrages  in Höhe von 1,6 Mio. Euro schlägt das Fachamt vor, die 
Mittel aus Haushaltsausgaberesten in Höhe von 1,3 Mio. Euro und Haushaltsmitteln aus dem 
Ansatz 2019 in Höhe von 300.000 Euro, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts, aus der 
Kostenstelle 066 -130-1000, Investitionsnummer 09066 -6060 – Neubau der Brücke Rheinstraße 
über die Bahn, heranzuziehen . 
 
 
Darmstadt, 29.01.2019 
 
 
Die Dezernentin III     Der Dezernent IV 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek     André Schellenberg 
Stadträtin      Stadtkämmerer

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205 Zeichen

Punkt 11: Bau der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße 
 (V-Nr. 2019/0033) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
  
Gegenstimmen: SPD, FDP und UWIGA

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Punkt 9: Bau der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße 
 (V-Nr. 2019/0033) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Gegenstimmen: Fraktionen SPD, Die Linke., FDP und UWIGA 
Stimmenthaltung: AfD-Fraktion

Beratungsverlauf (3)

TOP 14
TOP 11
TOP 9

Orte (2)

  • Rheinstraße
  • Zweifalltorweg

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Details

Vorlagen-Nr.
2019/0033
Typ
Magistratsvorlage
Datum
29.01.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00