2019/0033
Bau der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße
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2019/0033
7352 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
06.02.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordne tenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Straßenverkehrs -
und Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0033
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 08066-6197
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952 010
Betreff: Bau der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße
Vorlage vom: 29.01.2019
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt den Bericht des Fachamtes über das Ergebnis und die Aufhebung
der Ausschreibung für die Bau - und Montageleistungen für die Fuß - und Radwegbrücke
über die Rheinstraße zur Kenntnis.
2. Der Magistrat beschließt die umgehende erneute Ausschreibung der Bauleistungen. Um
die dafür notwendigen haushalts - und vergaberechtlichen Voraussetzungen zu schaffen,
werden Haushaltsmittel aus dem Projekt „Neubau der Brücke Rheinstraße über die Bahn“
in Höhe von 1,6 Mio. Euro herangezogen.
3. Die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel werden durch die Verlagerung von nicht be -
nötigten Haushaltsausgaberesten in Höhe von 1,3 Mio. Euro und Haushaltsmitteln aus
dem Ansatz 2019 in Höhe von 300.000 Euro, vorbehaltlich der Geneh migung des
Haushalts, aus der Kostenstelle 066 -130-1000, Investitionsnummer 09066 -6060 –
Neubau der Brücke Rheinstraße über die Bahn, bereitgestellt. Bei den Beratungen zum
Haushalt 2020 sind auf der Kostenstelle 066 -130-1000, Investitionsnummer 09066 -6060
(Neubau der Brücke Rheinstraße über die Bahn) die verlagerten Mittel in Höhe von 1,6
Mio. Euro wieder aufzuplanen.
- 2 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.01.2019
Die Fuß- und Radwegbrücke über die Rheinstraße stellt einen Lückenschluss einer Radhaupt -
route dar. Weiterhin ist die Realisierung der Fuß - und Radwegbrücke an die Planung des Neu -
baus der Rheinstraßenbrücke über die Bahn gekoppelt und für die Fortführung des laufenden
Planfeststellungsverfahrens notwendig. Mit Blick auf die angestrebten Verbesseru ngen für den
Radverkehr und als Voraussetzung für den Neubau der Rheinstraßenbrücke über die Bahn ist
der Bau dieser Fuß - und Radwegebrücke unabdingbar. Dieses Brückenbauwerk ist Bestandteil
des Gesamtkonzeptes „Knotenpunkt Rheinstraße / Zweifalltorweg / A m Kavalleriesand“ und zur
Aufrechterhaltung eines sicheren und flüssigen Verkehrs in der unteren Rheinstraße unumgäng -
lich.
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung haben sich in den vergangenen Jahren
eingehend mit dieser Thematik beschäftigt und im Jahre 2017 den Neubau der Brücke be -
schlossen (Vorlage 2017/0293, Beschluss -Nr. 314).
Dem Projektstand entsprechend, wu rde am 30.10.2018 die Bau - und Montageleistung für die
Brücke in einem nationalen Verfahren öffentlich ausgeschrieben. Zum Zeitpunkt der Angebots -
eröffnung lag lediglich das Angebot eines Bieters vor. Die geprüfte Angebotssumme beträgt
6.237.072,33 Euro. D ie im Jahre 2017, als Grundlage der Beschlüsse des Magistrats und der
Stadtverordnetenversammlung, erstellte Kostenberechnung in Höhe von 3,5 Mio. Euro für die
Baukosten wurde damit um 2,8 Mio. Euro überschritten.
Die Angebotsauswertung durch das beauftr agte Ingenieurbüro ergab, dass die Angebots -
kalkulation gravierende Auffälligkeiten aufweist. Bei einem Aufklärungsgespräch wurde deutlich,
dass der Bieter sehr auskömmlich kalkuliert und unüblich hohe Zuschläge angesetzt hat. Als
Gründe hierfür wurden u.a . die gekrümmte Ausführung und das geringe Gewicht im Verhältnis
zum benötigten Zeitaufwand angeführt. Der abweichende Angebotspreis und die geringe Anzahl
der Bieter ist somit der aktuellen Marktlage zuzuschreiben.
Die Analyse des Angebotes hat auch Hinw eise darauf ergeben, dass die Kalkulationsfristen bei
verschiedenen Bewerbern relativ eng bemessen waren und womöglich deshalb keine weiteren
Angebote abgegeben wurden. Preiserhöhende Faktoren stellen auch die kurzen Montagefristen
dar, die aufgrund der v erkehrlichen Situation auf der Rheinstraße nur geringfügig angepasst
werden können.
Aus vergaberechtlicher Sicht ist aufgrund der Bietersituation (ein Bieter) und der Höhe des
Angebotes die Erteilung des Zuschlages aus wirtschaftlicher Sicht für die Sta dt nicht zu ver -
treten. Darüber hinaus stehen die projektbezogenen, verfügbaren Mittel für die Vergabe in
dieser Höhe im HH -Plan 2019 nicht zur Verfügung. In Abstimmung zwischen den fachlich
Beteiligten wurde die Ausschreibung daher aufgehoben.
Die Realisierung des o.g. Projektes ist von gravierender Bedeutung für den Neubau der Rhein -
straßenbrücke über die Bahn und muss daher ohne weiteren zeitlichen Verzug schnellstens
umgesetzt werden. Um zu einem wirtschaftlichen Ausschreibungsergebnis zu gelangen und
einen größeren Bewerberkreis anzusprechen, schlägt das Fachamt daher die sofortige Neuaus -
schreibung in einem EU -Vergabeverfahren vor. Darüber hinaus werden die bisher angesetzten
Kalkulationsfristen verlängert und der Zeitraum für die Bauausführung ausg edehnt.
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Dennoch sind aufgrund der Marktlage ein EU -Vergabeverfahren und die angepassten Randbe -
dingungen keine Garantie für ein günstigeres Ausschreibungsergebnis. Angesichts des
Ergebnisses der aufgehobenen Ausschreibung ist ein zweiter Vergabeversuc h jedoch
alternativlos.
Trotz der erneuten Ausschreibung erfolgt die Fertigstellung Ende 2020, sodass der Neubau der
Straßenbrücke im Zuge der Rheinstraße dadurch nicht beeinflusst wird.
Finanzierung:
Im Zusammenhang mit der Angebotsauswertung wurde die Kostenberechnung durch das beauf -
tragte Ingenieurbüro fortgeschrieben. Als realistische Größenordnung werden die Baukosten in
2019, bei aktueller Marktlage und Preisindizierung, mit 4,9 Mio. Euro angegeben. Einschließlich
der Ingenieurleistungen und der A npassung der Fahroberleitung der Straßenbahn ergibt sich ein
aktueller Mittelbedarf in Höhe von 5,7 Mio. Euro.
Eine Rücksprache mit dem Fördergeber Hessen Mobil hat ergeben, dass auch die erhöhten
Kosten vollumfänglich förderfähig bleiben. Der Fördersatz beträgt knapp 70%.
Zum jetzigen Zeitpunkt stehen noch ca. 4,1 Mio. Euro auf der Kostenstelle zur Verfügung. Somit
ergibt sich ein zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von 1,6 Mio. Euro.
Zur Deckung des benötigten Betrages in Höhe von 1,6 Mio. Euro schlägt das Fachamt vor, die
Mittel aus Haushaltsausgaberesten in Höhe von 1,3 Mio. Euro und Haushaltsmitteln aus dem
Ansatz 2019 in Höhe von 300.000 Euro, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts, aus der
Kostenstelle 066 -130-1000, Investitionsnummer 09066 -6060 – Neubau der Brücke Rheinstraße
über die Bahn, heranzuziehen .
Darmstadt, 29.01.2019
Die Dezernentin III Der Dezernent IV
Dr. Barbara Boczek André Schellenberg
Stadträtin Stadtkämmerer
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Punkt 11: Bau der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße (V-Nr. 2019/0033) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: SPD, FDP und UWIGA
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Punkt 9: Bau der Fuß- und Radwegebrücke über die Rheinstraße (V-Nr. 2019/0033) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Fraktionen SPD, Die Linke., FDP und UWIGA Stimmenthaltung: AfD-Fraktion
Beratungsverlauf (3)
Orte (2)
- Rheinstraße
- Zweifalltorweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0033
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 29.01.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00