Mandari Insight

3886/2021

Sachstand zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in der Stadtverwaltung und der KGAB

Mitteilung Ausschuss 08.02.2022

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Anlage 1 - Stellenbesetzung nach Tätigkeitsfeldern

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Anlage Nr. 2 - Zwischenbericht KGAB zum 31.12.2021

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 - Stellenbesetzung nach Tätigkeitsfeldern

1450 Zeichen

Gliederungs-
ziffer 
Organisationseinheit Besetzungsquote 
in Stellenanteilen 
111/23 BEWERBERBÜRO 0,51 
506/4 BÜRGERHAUS KALK 0,90 
506/1 BÜRGERHAUS STOLLWERCK 4,00 
02-7/922 FS  GEISTIGBEH.  AUF DEM SANDB 1,00 
02-6/918 FS  LERNEN U. SPRACHE SOLDINER STR. 1,00 
372 GEFAHRENABWEHR II, TECHNIK 1,00 
02-4/980 GESAMTSCHULE BOCKLEMÜND / MENGENICH 1,00 
02-9/980 GESAMTSCHULE HÖHENHAUS 1,00 
02-9/981 GESAMTSCHULE HOLWEIDE 1,00 
02-1/980 GESAMTSCHULE INNENSTADT 1,00 
02-7/980 GESAMTSCHULE PORZ 1,00 
02-6/909 GGS  AN DEN KAULEN 1,00 
02-1/902 GGS BALTHASARSTR. 1,00 
02-7/906 GGS HUMBOLDTSTR. 81 0,64 
02-2/909 GGS KETTELER STR. 0,92 
02-8/910 GGS WESTERWALDSTR. 90 1,54 
02-8/907 GGS ZEHNTHOFSTR. 0,64 
02-3/921 GYM. BIGGESTR. 2 1,00 
02-1/927 GYM. KARTHAEUSERWALL 1,00 
02-4/925 GYM. ROCHUSSTRASSE 1,00 
02-1/928 GYM. SCHAURTESTR. 1,64 
4518/2 HAUSVERWALTUNG 2,00 
02-8/923 HS HACHENBURGERSTR. 11 1,00 
02-9/941 KGS FRIEDLANDSTR. 5 0,38 
02-8/913 KGS ZEHNTHOFSTR. 1,00 
02-1/955 KHS GROSSER GRIECHENMARKT 1,00 
505/1 KOMMUNALE BESCHÄFTIGUNGSFÖRDERUNG 1,00 
4523/1 KUNST- UND MUSEUMSBIBLIOTHEK 5,00 
1000/213 KUVERTIERUNG / FRANKIERUNG 2,00 
4520 NS-DOKUMENTATIONSZENTRUM 1,28 
670/213 RECHNUNGSPRUEFUNG 1,00 
376/12 RETTUNGSDIENSTSCHULE 1,00 
02-6/915 RS  KARL-MARX-ALLEE 1,64 
02-4/918 RS DECHENSTR.1 0,82 
02-5/920 RS NIEHLER KIRCHWEG 1,00 
372/12 SERVICE 3,00 
506/32 VERANSTALTUNGEN, VERMIETUNGEN, SERVICE 2,00 
1000/14 ZENTRALES AKTENDEPOT 1,00

Anlage Nr. 2 - Zwischenbericht KGAB zum 31.12.2021

17837 Zeichen

Serviceoffensive 
Sauberkeit und Sicherheit 
in Köln 
 
Umsetzung des Teilhabechancengesetzes 
Zwischenbericht

Umsetzung des Teilhabechancengesetzes durch die KGAB   Seite 2 von 7 
 
 
1. Hintergrund 
Mit dem Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem 
allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt soll bundesweit seit dem 01.01.2019 ein öffent-
lich geförderter Arbeitsmarkt mit individuellen Unterstützungs- und Betreuungsangebo-
ten geschaffen werden. Die Nutzung des neuen Regelinstruments „MitArbeit“ nach § 
16i SGB II bietet in Köln die Chance für eine Serviceoffensive in den stadtpolitisch re-
levanten Bereichen Sauberkeit und Sicherheit. 
Die gemeinnützige Kölner Gesellschaft für Arbei ts- und Berufsförderung mbH (KGAB) 
ist eine 100%ige Tochter der Stadt Köln. Zweck des Unternehmens ist die Organisation 
und Durchführung eines Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramms für langzeitar-
beitslose Menschen. Der KölnService ist der ordnungsbehördlich anerkannten Sicher-
heitsbereich des Unternehmens. Hier wird das Projekt mit dem Ziel umgesetzt, die so-
ziale Teilhabe und Arbeitsmarktintegration für langzeitarbeitslose Kölnerinnen und Köl-
ner möglichst über dauerhafte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu errei-
chen. 
Der KölnService hält die zur Umsetzung de s Projektes erforderliche Infra struktur, ins-
besondere bezüglich der an ein behördlich anerkanntes Sicherheitsunternehmen ge-
richteten Anforderungen, bereit. Der neue § 16i SGB II sieht ein e Förderung der Per-
sonalkosten von 100% des Tariflohns vor. Um unter diesen Bedingungen für die Ziel-
gruppe Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen, müssen darüber hinaus die zum 
Einsatz notwendigen Overheadkosten refinanziert werden. 
Auftraggeber können alle städtischen Dienststellen werden. Die Zusammenarbeit wird 
über das bewährte Verfahren eines Inhousegeschäftes zwischen Stadt Köln und KGAB 
organisiert, so dass das Vergaberecht zulässigerweise nicht zur Anwendung kommt 
und unberücksichtigt bleibt. 
2. Ratsbeschluss und Rahmenvertrag 
Bereits am 04.01.2019 fand bei Herrn Stadtdirektor Dr. Keller ein erster verwaltungsin-
terner Austausch statt, um mit Vertreterinnen und Vertreter n verschiedener Dienststel-
len Ideen für die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes zu entwickeln. Im Ratsbe-
schluss vom 09.07.2019 (Vorlagen -Nummer 1841/2019) wurden die erforderlichen 
Ressourcen zur Verfügung gestellt sowie die Rahmenbedingungen definiert. Auf dieser 
Grundlage wurde ein Vertrag zwischen der Stadt Köln und der KGAB entwickelt und 
am 03.04.2020 abgeschlossen. 
Vertragsgegenstand sind Leistungen der KGAB in den Bereichen Sauberkeit und Si-
cherheit, die von nach dem Teilhabechancengesetz geförderte n Beschäftigten zu er-
bringen sind. Der Abruf der Leistungen erfolgt über Einzelaufträgen, deren Inhalte 
durch eine standardisierte Auftragsvereinbarung zwischen den Dienststellen und der 
KGAB definiert werden. 
Die Personalkosten der Beschäftigten werden vo m Jobcenter Köln in den ersten bei-
den Jahren zu 100%, im dritten Beschäftigungsjahr zu 90%, im vierten zu 80% und im 
fünften zu 70% finanziert. Die notwendigen Einsatzkosten bezüglich Ausrüstung, Anlei-
tung und Begleitung werden aus dem Vertrag von der Stadt Köln finanziert.

Umsetzung des Teilhabechancengesetzes durch die KGAB   Seite 3 von 7 
 
 
 
Zum Ende der Beschäftigung bei der KGAB nach maximal fünf Jahren soll eine nach-
haltige Vermittlung auf Planstellen in der Stadtverwaltung Köln erfolgen. Die geförder-
ten Beschäftigten der KGAB gelten als interne Bewerbungen im Rahmen de s stadtin-
ternen Personalauswahlprozesses. Letztendlich gewinnt die Stadt Köln über dieses 
Projekt qualifizierte Kräfte, die ihre Leistungsfähigkeit bei der Aufgabenwahrnehmung 
im Auftrag der Stadt Köln nachgewiesen haben. 
3. Umsetzung 
Das Ziel des Projektes i st es, langzeitarbeitslose Menschen zu beschäftigen, ihnen ei-
ne Tagesstruktur zu geben und damit den Folgen von langer Arbeitslosigkeit wie ge-
sundheitliche Einschränkungen, Schulden und sozialer Isolation zu begegnen. Der ge-
sellschaftspolitische Nutzen lie gt in der Finanzierung von Arbeit statt Arbeitslosigkeit 
verbunden mit einer sinnstiftenden Tätigkeit im Interesse des sozialen Kölns. 
Die Einsatzmöglichkeiten orientieren sich an dem erfolgreichen Modellprojekt Stadt-
teilservice im Bezirk Lindenthal. Hier wurden vom 01.12.2017 bis zum 30.11.2019 drei 
Mitarbeiter vom Bezirksbürgeramt eingesetzt. Die erzielte Wirkung war positiv und alle 
Rückmeldungen zu den Ergebnissen waren herausragend gut. Sowohl in der Öffent-
lichkeit als auch verwaltungsintern w urde das Modellprojekt positiv wahrgenommen 
und ein nachhaltiger Ausbau gewünscht.  
Mit der Beschäftigung von neuen Mitarbeitenden im KölnService werden vor allem im 
öffentlichen Raum positive Wirkungen erzielt. Es sollen zusätzliche Aufgaben im öffent-
lichen Raum w ahrgenommen werden und damit die zuständigen städtischen Dienst-
stellen in der Aufgabenwahrnehmung unterstützt werden wie zum Beispiel bei der Auf-
nahme von Defiziten im Stadtbild, beim Fotografieren und Dokumentieren (umgestürz-
te Absperrpoller, fehlende Steine im Fußgängerweg, fehlende Fahrbahnmarkierungen, 
verschmutzte und fehlende Straßenschilder, defekte Fahrradabstellanlagen, Verunstal-
tungen mit Graffiti, wilde Müllablagerungen, Fahrradschrott usw.). Anlassbezogen kann 
für schnelle Abhilfe bei Verunreini gungen gesorgt werden (zum Beispiel kurzfristige 
Reinigung eines durch Hundekot oder Spritzen verschmutzten Spielplatzes, schnelle 
Beseitigung kleinerer Müllablagerungen in einer Fußgängerzone usw.). 
Bei Bedarf können vor Kindertagesstätten und Schulen zur  Erhöhung der Verkehrssi-
cherheit „Schülerlotsen“ eingesetzt oder Kinder an Ampeln und Fußgängerüberwegen 
beim Überqueren der Straße begleitet werden. Bei Straßenfesten oder Veranstaltun-
gen im Veedel können die Mitarbeitenden durch ihre deutlich wahrnehmbar en Strei-
fengänge das subjektive Sicherheitsempfinden der Besucherinnen und Besucher erhö-
hen. Im Zusammenhang mit der Corona -Pandemie wurden die Wochenmärkte began-
gen und auf die Einhaltung der AHA -Regeln geachtet. Anlassbezogen können per Mo-
biltelefon Hilfe von Feuerwehr, Polizei und Ordnungsbehörde angefordert sowie Erste 
Hilfe geleistet werden. 
In den Landschaftsschutzgebieten, Grünanlagen und Parks können in Ergänzung der 
ordnungsbehördlichen Aufgabenwahrnehmung mit Streifengängen wilde Müllablage-
rungen verhindert, Beschädigungen aufgenommen und auch Auskünfte erteilt werden. 
Streifengänge können anlassbezogen auch in Bereichen erfolgen, die im Stadtbezirk

Umsetzung des Teilhabechancengesetzes durch die KGAB   Seite 4 von 7 
 
 
 
als Angsträume subjektiv wahrgenommen werden oder zum Beispiel durch aktuelle 
Einbruchsserien auffallen. Auch hier ist der Auftrag, das subjektive Sicherheitsempfin-
den zu erhöhen, Auffälligkeiten und Defizite im Stadtbild zu dokumentieren und damit 
die Aufgabenwahrnehmung von Polizei und Ordnungsbehörde zu unterstützen. 
Der Einsatz der Mitarbeitenden ist flexibel möglich. Durch ihre Arbeitskleidung sind sie 
als Mitarbeitende des KölnService der KGAB gut zu erkennen. Über Mobilfunk sind sie 
im Bedarfsfall jeder Zeit im Kontakt mit der Einsatzzentrale des Unternehmens. 
3.1 Städtische Aufträge 
Grundlage der Z usammenarbeit ist ein klar definierter Auftrag einer städtischen 
Dienststelle. Dabei geht es um die Beauftragung mit zusätzlichen Aufgaben zur 
Unterstützung der Dienststellen  im Regelgeschäft. In keinem Fall sollen bereits 
vorhandene Regelaufgaben der Stadt Köln übernommen werden, sondern immer 
ergänzende und für erforderlich gehaltene zusätzliche Aufgaben wie oben darge-
stellt wahrgenommen werden. 
Die besonderen Bedarfe der bei der KGAB neu einzustellenden Mitarbeitenden 
aus der Zielgruppe der Langzeitarbei tslosen führen zu einer hohen Unzuverläs-
sigkeit in der Aufgabenwahrnehmung, so dass auch deshalb keine Regelaufga-
ben übernommen werden können. Grundsätzlich besteht das Ziel darin, die neu-
en KGAB-Mitarbeitenden fest einem Auftrag und noch besser einem fest en Ob-
jekt zuzuordnen, um eine optimale Identifikation mit dem Auftrag, der Aufgabe 
und dem Objekt sicherzustellen. 
Folgende Auftragsvereinbarungen wurden abgeschlossen: 
 Stadtteilservice in allen 9 Bezirken 27 Stellen 
 City-Teams Domumfeld 8 Stellen 
 Serviceleistungen Toilettencontainer Breslauer Platz 10 Stellen 
 Veranstaltungsservice / Umweltservice 20 Stellen 
 EbertplatzWart 10 Stellen 
 Kontrolle und Reinigung für die Beschichtungsoffensive 6 Stellen 
 Parkhüter für das Grünflächenamt 9 Stellen 
 Wegepflege / Wegesauberkeit in öffentlichen Parks 16 Stellen 
 Sonderaufgaben für das Grünflächenamt 8 Stellen 
 Friedhofsservice Trauerhallen 10 Stellen 
 Friedhofsreinigungsteams 10 Stellen 
 Baumschutz 3 Stellen 
 Sportplatzwart 2 Stellen 
 Serviceleistungen Touristenbusse 4 Stellen 
(befristet bis 31.12.2020) 
Mit dem Auftrag definiert der Auftraggeber die Art der Zusammenarbeit, die 
Kommunikationswege sowie alle Anforderungen an die Dokumentation der Auf-
tragserledigung. Auch die erforderliche Ausstattung der KGAB-Mitarbeitenden mit 
Arbeitskleidung, Werkzeugen und Material gibt der Auftraggeber im Grundsatz 
vor.

Umsetzung des Teilhabechancengesetzes durch die KGAB   Seite 5 von 7 
 
 
 
3.2 Einstellungen bei der KGAB 
Die hohe Anzahl an Mitarbeitenden ist erforderlich, weil erfahrungsgemäß mit 
höheren Ausfallzeiten der zuvor langzeitarbeitslosen und häufig auch leistungs-
geminderten Personen zu rechnen ist. Unterstützt werden die Mitarbeitenden je-
weils individuell durch ein vom Jobcenter Köln beauftragtes externes Coaching. 
2019 wurden insgesamt 109 Personen für die Serviceoffensive eingestellt. 2020 
waren es 53 Personen  und 2021 weitere 18 Personen. Die Einstellungen erfolg-
ten zunächst befristet für zwei Jahre unter den Voraussetzungen des § 16i SGB 
II und wurden inzwischen weitestgehend auf 5 Jahre als Ausnahme zum Teilzeit-
befristungsgesetz verlängert. 
Die Entlohnung erfolgt nach der Entgeltgruppe 1a des Lohntarifvertrages für das 
Wach- und Sicherheitsgewerbe in NRW. Der  Stundensatz beträgt seit dem 
01.01.2022 11,58 Euro. Der Tariflohn wird in den ersten beiden Jahren zu 100% 
vom Jobcenter Köln aus Bundesmitteln bezuschusst.  Eine Einmalzahlung und 
eine Zusatzversorgung sieht der Tarifvertrag nicht vor, so dass die komplet ten 
Personalkosten aus Bundesmitteln durch das Jobcenter refinanziert sind. 
Nach Vorliegen der entsprechenden Aufträge erfolgte die Besetzung der zur Auf-
gabenerledigung vorgesehenen Stellen sukzessive. 
3.3 Anleitung und Qualifizierung 
Die Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Menschen birgt gerade zu Beginn 
immer das Risiko bezüglich eines adäquaten Auftretens in der Öffentlichkeit. 
Denn Arbeitslosigkeit bedeutet mehr als nur materieller Verzicht. Häufig verliert 
die psychosoziale Situ ation an Stabilität (Verhaltensauffälligkeiten, sich gehen 
lassen, Suchterkrankung) und das gesamte Familiensystem gerät in Unordnung. 
Zur Unsicherheit gesellen sich ein ständiges Gefühl der Überforderung sowie 
Einschränkungen im Sozialverhalten (u.a. fehl ende Kenntnis der eigenen Au-
ßenwirkung, Hemmung sich klar auszudrücken).  
Die vorhandenen kommunikativen Fähigkeiten reichen für eine erfolgreiche, posi-
tive Selbstdarstellung nicht aus. Häufig verstärkt wird dieser Umstand durch erste 
oder eindeutige Anzeichen von gesellschaftlicher Isolation, wie unspezifische Ei-
genarten in Sprechweise und Gestik, mangelnde Hygiene, vernachlässigte Zäh-
ne und ungesundes Aussehen. Eine häufige Folge des Scheiterns trotz aller Be-
mühungen ist eine ablehnende Haltung gegenüber bestimmten Arbeitgebern und 
eine latente Grundskepsis bezüglich einer Arbeitsaufnahme. 
Manche haben im langen Zeitraum der Arbeitslosigkeit eine unrealistische Erwar-
tungshaltung bezüglich ihrer Arbeitsaufnahme aufgebaut.  Sie ist zu hoch, wenn 
jemand zum Beispiel glaubt, sich an dem Lohnniveau vergangener Zeiten orien-
tieren zu können, ohne die aktuelle Arbeitsmarktsituation und seinen eigenen 
„Marktwert“ zu kennen.

Umsetzung des Teilhabechancengesetzes durch die KGAB   Seite 6 von 7 
 
 
Langzeitarbeitslose sind vielfach durch die Lebensbedingungen ihres sozialen 
Umfelds geprägt, die ein Herauslösen aus der Arbeitslosigkeit erschweren. Ein 
Hinweis hierfür liefert die Generationen übergreifende Arbeitslosigkeit.  
In Stadtteilen, in denen ein Bewohner „auffällig“ wird, wenn er arbeiten geht, wird 
keine Arbeit zu haben, gelebte Norm alität. In 25 Fällen musste 2019 bereits in 
der Probezeit in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung eine Kündigung 
durch den Arbeitgeber erfolgen. 2020 waren es sieben und 2021 zwei Probezeit-
kündigungen. 
Die Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses lagen vor allem in der 
Person. Unentschuldigte Fehlzeiten, Kontaktabbruch und Langzeiterkrankungen 
sowie eine psychische Erkrankung lassen letztendlich keine andere Möglichkeit 
als die Kündigung in der Probezeit zu. In allen Fällen war  das Arbeitsverhältnis 
im individuellen Verlauf zu früh bzw. das falsche Instrument zur Stabilisierung der 
persönlichen Situation. 
Auf diesem Hintergrund ist gerade zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses 
mit Schwierigkeiten bis hin zu hohen Ausfallzeite n der Mitarbeitenden, Konflikten 
untereinander und bei der Aufgabenwahrnehmung im öffentlichen Raum zu 
rechnen. Deshalb steht zu Beginn der Zusammenarbeit nach der Einstellung eine 
intensive Einarbeitungsphase. Durch die dezentrale Anbindung der Mitarbeite n-
den bei den städtischen Dienststellen und den flexiblen Einsatz vor Ort wird mit 
einer Einarbeitungszeit von 4 bis 6 Wochen gerechnet. Neben einer Unterwei-
sung zur Arbeitssicherheit und einer Erste-Hilfe-Schulung steht insbesondere das 
richtige Verhalten beim Arbeiten im öffentlichen Raum im Vordergrund. 
Die Anleitung vor Ort erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Köln-
Service. Auch wenn die Detailaufträge direkt von den Dienststellen der Stadt 
Köln erteilt werden, begleiten die Anleitungskr äfte des KölnService punktuell bei 
der Aufgabenwahrnehmung. Die Einsatzleitstelle des KölnService ist jederzeit te-
lefonisch zu erreichen, um Rückfragen zu beantworten, Notfälle weiterzuleiten 
und Auskünfte zu erteilen. Damit ist sichergestellt, dass die Mitarbeitenden jeder-
zeit eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner des Unternehmens er-
reichen. 
Über den KölnService erfolgt stichproben artig die Kontrolle der Mitarbeitenden 
vor Ort. Dabei geht es insbesondere um das seriöse Auftreten der Mitarbeitenden 
in der Öffentlichkeit, die zuverlässige Aufgabenwahrnehmung und die Einhaltung 
der betriebsinternen Regelungen. 
Für die Qualifizierung der Mitarbeitenden steht aus dem § 16i SGB II ein Budget 
von bis zu 3.000 Euro zur Verfügung. Die sinnvolle, bedarfsg erechte Nutzung 
setzt auf Seiten des KölnService ein modulartiges Schulungskonzept voraus, das 
insbesondere folgende Themen beinhaltet: 
 Motivation im Job, Selbstmanagement, Zeitmanagement 
 Stressbewältigung 
 Kommunikations- und Kooperationstraining

Umsetzung des Teilhabechancengesetzes durch die KGAB   Seite 7 von 7 
 
 
 Teamarbeit 
 Deeskalationstraining und Selbstverteidigung 
 Kundenorientierung 
 Fachspezifischer Sprachkurs Deutsch 
 Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung 
Grundsätzlich sollen alle neuen Mitarbeitenden eine Unterweisung nach § 34a 
Gewerbeordnung erhalten. 
3.4 Erfahrungen 
Außerordentlich erfreulich ist die Tatsache, dass bereits 18 Personen aus dem 
geförderten Arbeitsverhältnis in den ersten Arbeitsmarkt übergegangen sind. Alle 
18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Arbeitsverhältnis gekündigt, nach-
dem sie einen neuen Arbeitgeber gefunden haben, der sie ungefördert weiterbe-
schäftigt. So ist zum Beispiel in einem Fall die Stadt Köln der Arbeitgeber und der 
Mitarbeiter als Hallenwart an einer städtischen Schule in Köln-Porz beschäftigt. 
Die Presseberichterstattung Mitte 2020 sowie der TV -Bericht in der WDR Lokal-
zeit und im ARD Morgenmagazin machen deutlich, dass die Serviceoffensive 
Sauberkeit und Sicherheit in Köln eine positive Resonanz findet. Das zeigt auch 
der filmische Sachbericht, in dem verschiedene O-Töne den Erfolg des Projektes 
unterstreichen. 
Die Verbindung von zusätzlichen Aufgaben im öffentliche n Raum mit der Be-
schäftigung zuvor langzeitarbeitsloser Menschen gelingt an vielen Stellen. Die 
enge Anbindung an die Verwaltung führt zum gegenseitigen Kennenlernen, ins-
besondere im Hinblick auf eine mögliche interne Bewerbung auf eine unbefristete 
Stelle bei der Stadt Köln. 
4. Fazit 
Verbesserungen bei der Sauberkeit im öffentlichen Raum entsprechen den Erwartun-
gen der Kölner Bevölkerung an eine saubere Stadt. Auch im Hinblick auf das subjekti-
ve Sicherheitsempfinden zählen alle Maßnahmen zur nachhaltigen Verb esserung. Im 
Ergebnis spricht deshalb alles für die Fortsetzung des Projektes. In der Perspektive 
sollten bei der Stadt Köln weitere Stellen geschaffen und jedem Veedel ein Ordnungs-
helfer-Team zugewiesen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ser viceof-
fensive kennen bereits deren Aufgaben und haben nachgewiesen, dass sie als Ord-
nungshelfer fachlich qualifiziert arbeiten können. 
Um das Ziel der Stärkung eines gut ausgebildeten und bürger*innennahen Ordnungs-
dienstes zu erreichen, bietet es sich an, die Qualifizierung im Rahmen der Serviceori-
entierung so aufzubauen bzw. anzupassen, dass übergangslos ein Wechsel auf städti-
sche Stellen im Ordnungsdienst zum Ende der Beschäftigung bei der KGAB gelingt. 
Damit wird Arbeit statt Langzeitarbeitslosigkeit finanziert und der Ausbau der Maßnah-
men zur Erhöhung der Sauberkeit und Sicherheit in Köln geling.

Mitteilung Ausschuss

8897 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/505 
 
Vorlagen-Nummer 08.02.2022 
 3886/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 10.02.2022 
Wirtschaftsausschuss 10.02.2022 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 07.03.2022 
 
Sachstand zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in der Stadtverwaltung und der 
KGAB 
Die Verwaltung wurde mit Ratsbeschluss vom 09.07.2019 (Vorlagen-Nummer 1841/2019) 
beauftragt, folgende Maßnahmen zur Unterstützung langzeitarbeitsloser Menschen umzuset-
zen: 
 
 Beschäftigung von 37 Vollkräften über die Kommunale Gesellschaft für Arbeits- und 
Berufsförderung (KGAB) für die Unterstützung der Schulen und der Feuerwehr im 
Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2020 sowie von 160 Vollkräften über die 
KGAB aus dem Teilhabechancengesetz vom 01.07.2019 bis zum 31.12.2024 
 
 Zusetzung von 30 Stellen für die Verwaltung aus dem Teilhabechancengesetz im Zeit-
raum vom 01.07.2019 bis zum 31.12.2024 sowie von 30 weiteren Stellen im Zeitraum 
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2024 
 
Mit weiterem Ratsbeschluss vom 24.06.2020 (Vorlagen-Nummer 3694/2020) wurde die Ver-
waltung ferner mit der Umsetzung folgender Maßnahmen beauftragt: 
 
 a) Begleitung der Vollkräfte durch die KGAB für die Unterstützung der Bürgerämter 
und der Feuerwehrschule (Zeitraum: 01.03.2021-28.02.2023)  
 b) Verlängerung von bis zu 18 Arbeitsverträgen nach §16i SGB II Corona bedingt auf 
fünf Jahre;  
 c) Verlängerung der bisherigen 60 Stellen um ein Jahr bis zum 31.12.2025. 
 
Zur Umsetzung der vorgenannten Ratsbeschlüsse kann die Verwaltung folgenden Sachstand 
mitteilen: 
 
Unterstützung der Schulen und der Feuerwehr 
 
 37 Stellen bei der KGAB im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2020 
 
Das gemeinsame Projekt aus dem Landesprogramm „Öffentlich geförderte Beschäftigung“ 
mit insgesamt 37 Stellen ist zum 01.01.2019 gestartet. In der Probezeit sind 2 Beschäftigte 
ausgeschieden, so dass 35 besetzte Stellen vorhanden waren. Im Auftrag der Stadt Köln

2 
 
gliedert sich das Projekt in die Teilbereiche Schulsekretariate, Schulhausmeister und Feuer-
wehrwerkstatt. Das Projekt endete zum 31.12.2020 und beinhaltete Personalkosten für ge-
förderte Beschäftigung von rund 1 Mio. Euro, die vom Land NRW, dem Jobcenter Köln und 
der Stadt Köln finanziert wurden. 
 
Die drei Feuerwehrwerkstatthelfer*innen wurden bereits zum 01.07.2020 in ein unbefristetes 
Arbeitsverhältnis bei der Stadt Köln übernommen. Dieses Teilprojekt konnte damit vorzeitig 
erfolgreich beendet werden. Auch bei den Schulhausmeistern und Schulsekretärinnen konn-
ten erfolgreich Einstellungen vorzeitig realisiert werden. Bis auf vier Personen wurden letzt-
endlich alle Mitarbeiter*innen von der Stadt Köln übernommen. 
 
Im Ergebnis wurden damit insgesamt 31 von ursprünglich 37 langzeitarbeitslosen Menschen 
in eine nachhaltige Beschäftigung bei der Stadt Köln vermittelt. Der große Erfolg bei der In-
tegration der langzeitarbeitslosen Menschen spricht für die Fortsetzung des Projektes. 
 
Eine Fortführung findet im Rahmen des Teilhabechancengesetzes statt. Hierbei wird dem 
Personalbedarf in den Schulen Rechnung getragen. 
 
Beschäftigung Langzeitarbeitsloser in der Verwaltung 
 
 60 Stellen bei der Stadt Köln bis zum 31.12.2025 
 
Insgesamt sind bereits 67 Personen bei der Stadt Köln im Rahmen des Teilhabechancenge-
setzes eingestellt worden.  
 
Die gefördert Beschäftigten sind auf vielfältigen Einsatzstellen innerhalb der Stadtverwaltung 
zu finden und eine wichtige Unterstützung in stadtgesellschaftlich relevanten Bereichen. 
 
Beispielsweise haben 27 Menschen ihr Einsatzgebiet in Kölner Schulen und arbeiten dort als 
Schulhausmeisterhelfer*innen und Schulsekretär*innen. Dem zu erwarteten Mangel an Mit-
arbeitenden in den Bereichen Schulsekretariat und Schulhaustechnik kann so ein stückweit 
begegnet werden, da die gefördert Beschäftigten an die Tätigkeiten herangeführt werden mit 
dem Ziel, zukünftig eine vakante Planstelle ausfüllen zu können. 
 
Weitere Einsatzgebiete, in denen durch Förderung nach dem Teilhabechancengesetz eine 
Tätigkeit aufgenommen wurde, ist die Berufsfeuerwehr. Dort arbeiten mittlerweile insgesamt 
fünf Personen, u.a. als Unterstützung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.  
Auch die Bürgerhäuser haben sich als sehr geeignetes Tätigkeitsgebiet für die gefördert Be-
schäftigten erwiesen. Dort arbeiten sieben Menschen in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern. 
 
Bei der Dienststelle 1000 - „Zentrale Dienste“ wurden zum 01.01.2022 zwei weitere Mitarbei-
ter*innen eingestellt, wodurch aktuell vier Personen dort beschäftigt sind. Durch die fort-
schreitende Digitalisierung ist u.a. in der Scanstelle ein großer Bedarf an Mitarbeitenden. 
Dies bietet auch für ungelernte bzw. fachfremde Personen eine Chance. Dass es hier auch 
eine längerfristige Perspektive gibt, zeigt die Übernahme von bereits drei Beschäftigten auf 
Planstellen bei den Zentralen Diensten. 
 
Der Bereich Kultur mit dem Stadtmuseum, dem NS-Dokumentationszentrum sowie der 
Kunst- und Museumsbibliothek ist mit derzeit sieben über das Teilhabechancengesetz geför-
derten Mitarbeitenden ebenfalls gut vertreten. Auch hier werden weitere Einstellungen anvi-
siert. 
Die übrigen Mitarbeiter finden sich in ganz unterschiedlichen Bereichen der Verwaltung, un-
ter anderem in der Arbeitsmarktförderung, dem Personalbereich und dem Grünflächenamt.

3 
 
 
Insgesamt konnten bereits sechs Mitarbeiter*innen vorzeitig auf eine unbefristete Planstelle 
innerhalb der Stadt Köln wechseln. 
 
Ferner wurden sechs Beschäftigungsverhältnisse um drei Jahre verlängert, weitere Verlän-
gerungen sind bei den, im Jahr 2022 auslaufenden Arbeitsverträgen, angedacht. Hiermit wird 
den Auswirkungen der Corona-Pandemie innerhalb der Stadt Köln Rechnung getragen. Es 
soll keine Benachteiligung für die gefördert Beschäftigten entstehen, weil sie aktuell nur be-
dingt in Dienststellen hospitieren oder ein Praktikum absolvieren können, da viele Mitarbei-
tende sich überwiegend im Home Office befinden. 
 
Fünf Arbeitsverhältnisse wurden von Seiten der Stadt Köln beendet, eine Person ist leider 
verstorben. 
 
Die derzeit 55 besetzten Stellen entsprechen 49,92 vollzeitverrechneten Stellenanteilen. So-
mit können weitere 10 Vollzeitstellen besetzt werden (vgl. Anlage 1). 
 
Die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes ist in der Stadtverwaltung Köln als erfolgrei-
ches Instrument der Reintegration von Langzeitarbeitslosen in eine versicherungspflichtige 
Beschäftigung angekommen. Zur Unterstützung der gefördert Beschäftigten wurde eine Qua-
lifizierung konzipiert, die überwiegend in digitaler Form ab Mai 2022 über insgesamt neun 
Monate je Teilnehmenden durchgeführt wird. Diese richtet sich explizit an diese Personen-
gruppe und soll Qualifizierungs- und Handlungsbedarfe aufdecken, diese lösen und die Men-
schen für eine dauerhafte Beschäftigung bei der Stadt Köln entwickeln und vorbereiten. 
 
Serviceoffensive Sauberkeit und Sicherheit in Köln 
 160 Stellen bei der KGAB bis zum 31.12.2024 
 
Die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes mit der Serviceoffensive für Sauberkeit und 
Sicherheit in Köln erfolgt bei der KGAB im Umfang von bis zu 160 Stellen. Aktuell sind 108 
Stellen besetzt. Zuvor wurde am 03.04.2020 ein Rahmenvertrag auf der Grundlage des 
Ratsbeschlusses vom 09.07.2019 für den Zeitraum bis zum 31.12.2024 mit dem Personal- 
und Verwaltungsmanagement der Stadt Köln abgeschlossen. Die konkreten Auftragsverein-
barungen mit Dienststellen der Stadtverwaltung werden kontinuierlich getroffen. 
 
Insgesamt wurden im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021 bisher 180 Personen in 
der Serviceoffensive gefördert beschäftigt. 33 Arbeitsverhältnisse mussten in der Probezeit 
verhaltensbedingt, insbesondere aufgrund von psychischen Erkrankungen, gekündigt wer-
den. In diesen Fällen war das Arbeitsverhältnis noch zu früh und es müssen zunächst vor 
allem gesundheitliche Einschränkungen geklärt werden, bevor eine Beschäftigung zielfüh-
rend ist. Ein Mitarbeiter ist im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstorben. Von 
den verbleibenden 38 bereits ausgeschiedenen Personen konnten 18 nachhaltig in ein Be-
schäftigungsverhältnis, insbesondere bei der Stadt Köln, erfolgreich vermittelt werden 
(47,4%). In 20 Fällen endete das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung regulär ohne 
Vermittlungserfolg durch die KGAB. 
 
Die KGAB hat als Sachstandsbericht einen aktuellen Film produziert, der über den Zwi-
schenstand nach anderthalb Jahren informiert. Darin enthalten sind auch erste Rückmeldun-
gen aus den Bezirksbürgerämtern als Auftraggeber und aus der Bürgerschaft.  
 
Die ausführliche schriftliche Berichterstattung der KGAB über die Serviceoffensive Sauber-
keit und Sicherheit in Köln ist dem Zwischenbericht (Anlage 2) zu entnehmen.

Beratungsverlauf (3)

10.02.2022 Wirtschaftsausschuss
TOP 15.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.03.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.03.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3886/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
08.02.2022
Erstellt
04.11.2021 16:16