BV6/063/2025
Zuschuss an den Allgemeinen Rather Turnverein 1977/90 e.V.
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
4478 Zeichen
BV6/063/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Zuschuss an den Allgemeinen Rather Turnverein 1977/90 e.V. Fachbereich: 52 - Sportamt Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 6 21.05.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 6 beschließt die Gewährung des nachfolgend aufgeführten Zuschusses: Verein Allgemeiner Rather Turnverein 1877/90 e.V. Maßnahme Bezirkssportanlage Wilhelm-Unger.Straße 5/Umbau der Vereinsgaststätte in multifunktionale Räumlichkeiten Profitcenter/Konto/Maßnahme 42 424 04 /78170100/ 7.90000278 Bezeichnung Zuschüsse für Investitionen an Vereine Zuschuss bis zu 70.000,00 EUR Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt zweckgebunden an den Sportverein. Sachdarstellung: Mitgliederstatistik 2024: Anteil % Gesamt: 2002 männlich: 995 weiblich: 1007 Jugendanteil (0-18 Jahre): 832 42 männlich: 392 20 weiblich: 440 22 Seite 2 Der Allgemeine Rather Turnverein 1877/90 e.V. (ART) ist einer der mitgliederstärksten Sportvereine in Düsseldorf. Es handelt sich um einen Mehrspartenverein, dessen Aktivitäten in Leistungs- und Breitensport insgesamt elf Fachabteilungen umfassen. Daneben gibt es noch ein breites Angebot an orthopädischem und neurologischem Rehabilitationssport, welches auch Nichtmitgliedern zur Verfügung steht. Ansässig ist der ART auf der Bezirkssportanlage Rath, Wilhelm-Unger-Straße 5, dem sogenannten „Rather Waldstadion“. Für das auf der Anlage stehende Vereinsheim besteht ein langfristiger Gebrauchsüberlassungsvertrag. In dem Vereinsheim befand sich bis Mitte 2024 unter anderem die Vereinsgaststätte. Anstelle der Gastronomie sollen nunmehr multifunktionale Räumlichkeiten entstehen, um damit vor allem die zusätzlich benötigten Kapazitäten für Kinder- und Jugendsport sowie Rehabilitationssport zu schaffen. Des Weiteren ist die Einrichtung einer Bildungs- und Begegnungsstätte für sportart- und vereinsübergreifende Qualifizierungsangebote und Sportveranstaltungen geplant. Bei der Umsetzung muss die frühere Vereinsgaststätte in der 1. Etage auf einer Innenfläche von ca. 120 m² grundlegend saniert und entsprechend dem veränderten Raumbedarf umgestaltet werden. Hierzu werden zunächst sämtliche Wand- und Bodenbeläge aus Holz, Laminat und Fliesen sowie die bestehenden Decken abgebrochen und fachgerecht entsorgt. Die bestehenden Elektro- und Sanitärinstallationen werden demontiert und ebenfalls fachgerecht entsorgt. Im Rahmen der Trockenbauarbeiten werden die Räume u.a. durch eine Trennwand umgestaltet und neue Decken eingebaut. Boden- und Wandflächen werden komplett mit Fliesenbelag versehen. Heizungs- und Sanitärinstallationen werden komplett neu verlegt, es werden neue Heizkörper sowie neue Porzellan-WC-Anlagen und Waschbecken installiert. Die Elektroinstallationen werden ebenfalls komplett neu verlegt und dabei, insbesondere bei der Beleuchtung, der veränderten Nutzung angepasst. Zusätzlich sind noch Maler- und Schreinerarbeiten erforderlich, sowie die Neuausstattung mit Möbeln und der Einbau von Verdunklungsrollos und Fliegengittern. Nach den vom Sportausschuss beschlossenen Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Düsseldorfer Sportvereine können Bauvorhaben von Sportvereinen mit bis zu 33% der Kosten für Fremdleistungen sowie einem förderungswürdigen Stundensatz in Höhe des aktuell bundesweit geltenden gesetzlichen Mindestlohns für Eigenleistungen gefördert werden. Eventuelle Fördermittel von Dritten werden in Abzug gebracht. Der höchstmögliche Zuschuss beträgt in jedem Fall 70.000,00 EUR. Die zuschussfähigen Gesamtkosten belaufen sich auf brutto 286.900,00 EUR. Für die Realisierung der Maßnahme wurde dem ART mit Beschluss der Bezirksvertretung 6 (BV 6) vom 04.12.2024 aus Bauunterhaltungsmitteln des Stadtbezirks 6 ein Zuschuss in Höhe von 23.356,46 EUR gewährt. Es verbleiben somit noch zuschussfähige Gesamtkosten in Höhe von 263.643,54 EUR. Der städtische Zuschuss wird zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung benötigt. Seite 3 Es ergibt sich somit folgender Finanzierungsplan: Gesamtkosten 286.900,00 EUR ./. Zuschuss BV 6 gem. Beschluss vom 04.12.2024 23.356,46 EUR Zuschussfähige Gesamtkosten 263.543,54 EUR ./. städtischer Zuschuss von bis zu 33% - höchstens jedoch 70.000,00 EUR Vereinsanteil 193.543,54 EUR
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV6/063/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 15.04.2025
- Erstellt
- 15.04.2025 12:07