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BV6/063/2025

Zuschuss an den Allgemeinen Rather Turnverein 1977/90 e.V.

Beschlussvorlage 15.04.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6, Sitzung am 21.05.2025, TOP 33

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4478 Zeichen

BV6/063/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Zuschuss an den Allgemeinen Rather Turnverein 1977/90 e.V. 
Fachbereich: 
52 - Sportamt     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 6 21.05.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
 
Die Bezirksvertretung 6 beschließt die Gewährung des nachfolgend aufgeführten 
Zuschusses: 
 
Verein Allgemeiner Rather Turnverein 1877/90 e.V. 
Maßnahme Bezirkssportanlage Wilhelm-Unger.Straße 
5/Umbau der Vereinsgaststätte in 
multifunktionale Räumlichkeiten 
Profitcenter/Konto/Maßnahme  42 424 04 /78170100/ 7.90000278 
Bezeichnung Zuschüsse für Investitionen an Vereine 
Zuschuss bis zu 70.000,00 EUR 
 
Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt zweckgebunden an den Sportverein. 
 
 
Sachdarstellung: 
 
Mitgliederstatistik 2024: Anteil % 
Gesamt: 2002  
männlich: 995  
weiblich: 1007  
Jugendanteil (0-18 
Jahre): 
832 42 
männlich: 392 20 
weiblich: 440 22

Seite 2 
Der Allgemeine Rather Turnverein 1877/90 e.V. (ART) ist einer der 
mitgliederstärksten Sportvereine in Düsseldorf. Es handelt sich um einen 
Mehrspartenverein, dessen Aktivitäten in Leistungs- und Breitensport insgesamt elf 
Fachabteilungen umfassen. Daneben gibt es noch ein breites Angebot an 
orthopädischem und neurologischem Rehabilitationssport, welches auch 
Nichtmitgliedern zur Verfügung steht.  
 
Ansässig ist der ART auf der Bezirkssportanlage Rath, Wilhelm-Unger-Straße 5, dem 
sogenannten „Rather Waldstadion“. 
Für das auf der Anlage stehende Vereinsheim besteht ein langfristiger 
Gebrauchsüberlassungsvertrag. In dem Vereinsheim befand sich bis Mitte 2024 unter 
anderem die Vereinsgaststätte. Anstelle der Gastronomie sollen nunmehr 
multifunktionale Räumlichkeiten entstehen, um damit vor allem die zusätzlich 
benötigten Kapazitäten für Kinder- und Jugendsport sowie Rehabilitationssport zu 
schaffen. Des Weiteren ist die Einrichtung einer Bildungs- und Begegnungsstätte für 
sportart- und vereinsübergreifende Qualifizierungsangebote und 
Sportveranstaltungen geplant.  
 
Bei der Umsetzung muss die frühere Vereinsgaststätte in der 1. Etage auf einer 
Innenfläche von ca. 120 m² grundlegend saniert und entsprechend dem veränderten 
Raumbedarf umgestaltet werden. Hierzu werden zunächst sämtliche Wand- und 
Bodenbeläge aus Holz, Laminat und Fliesen sowie die bestehenden Decken 
abgebrochen und fachgerecht entsorgt. Die bestehenden Elektro- und 
Sanitärinstallationen werden demontiert und ebenfalls fachgerecht entsorgt. Im 
Rahmen der Trockenbauarbeiten werden die Räume u.a. durch eine Trennwand 
umgestaltet und neue Decken eingebaut. Boden- und Wandflächen werden komplett 
mit Fliesenbelag versehen. Heizungs- und Sanitärinstallationen werden komplett neu 
verlegt, es werden neue Heizkörper sowie neue Porzellan-WC-Anlagen und 
Waschbecken installiert. Die Elektroinstallationen werden ebenfalls komplett neu 
verlegt und dabei, insbesondere bei der Beleuchtung, der veränderten Nutzung 
angepasst. Zusätzlich sind noch Maler- und Schreinerarbeiten erforderlich, sowie die 
Neuausstattung mit Möbeln und der Einbau von Verdunklungsrollos und 
Fliegengittern.  
 
Nach den vom Sportausschuss beschlossenen Richtlinien für die Gewährung von 
Zuschüssen an Düsseldorfer Sportvereine können Bauvorhaben von Sportvereinen 
mit bis zu 33% der Kosten für Fremdleistungen sowie einem förderungswürdigen 
Stundensatz in Höhe des aktuell bundesweit geltenden gesetzlichen Mindestlohns für 
Eigenleistungen gefördert werden. Eventuelle Fördermittel von Dritten werden in 
Abzug gebracht. Der höchstmögliche Zuschuss beträgt in jedem Fall 70.000,00 EUR. 
 
Die zuschussfähigen Gesamtkosten belaufen sich auf brutto 286.900,00 EUR. Für die 
Realisierung der Maßnahme wurde dem ART mit Beschluss der Bezirksvertretung 6 
(BV 6) vom 04.12.2024 aus Bauunterhaltungsmitteln des Stadtbezirks 6 ein 
Zuschuss in Höhe von 23.356,46 EUR gewährt. Es verbleiben somit noch 
zuschussfähige Gesamtkosten in Höhe von 263.643,54 EUR.  
 
Der städtische Zuschuss wird zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung benötigt.

Seite 3 
 
Es ergibt sich somit folgender Finanzierungsplan: 
 
Gesamtkosten 286.900,00 EUR 
./. Zuschuss BV 6 gem. Beschluss vom 04.12.2024 23.356,46 EUR 
Zuschussfähige Gesamtkosten 263.543,54 EUR 
./. städtischer Zuschuss von bis zu 33%  - höchstens jedoch 70.000,00 EUR 
Vereinsanteil 193.543,54 EUR

Beratungsverlauf (1)

21.05.2025 Bezirksvertretung 6
TOP 33 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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Details

Aktenzeichen
BV6/063/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
15.04.2025
Erstellt
15.04.2025 12:07