1610/2020
Erstattung von Elternbeiträgen wegen Corona-bedingter reduzierter Öffnung der Kindertageseinrichtungen ab Juni 2020
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Beschlussvorlage Rat
4307 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/510/3 14 05 Vorlagen-Nummer 1610/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erstattung von Elternbeiträgen wegen Corona-bedingter reduzierter Öffnung der Kindertageseinrichtungen ab Juni 2020 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt, dass für die Monate Juni und Juli 2020 wegen der um 10 Wochenstunden redu- zierten Öffnung der Kindertageseinrichtungen und der weiteren Einschränkungen bei den Kinderta- gespflegestellen die Eltern nur den halben Elternbeitrag bezahlen müssen. Das Land NRW erstattet die Hälfte des Ertragsausfalls. Rat 18.06.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 6,6 Mio Wenigererträge € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 3,3 Mio. €= 50 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung für die Dringlichkeit: Die Stadt Köln möchte den Eltern auch für die Monate Juni und Juli 2020 darüber Planungssicherheit geben, was sie an Entgelten bezahlen müssen, wenn ihre Kinder nur mit einem um 10 Stunden je Woche reduzierten Umfang betreut werden dürfen. Eine frühere Vorlage war nicht möglich, weil die Vorgaben des Landes abgewartet werden mussten. Begründung: Der Familienminister hat am 20.05.2020 darüber informiert, dass ab 08.06.2020 bis 31.08.2020 alle Kindertageseinrichtungen wieder mit einem „eingeschränkten Regelbetrieb“ öffnen werden. Alle Kin- der dürfen wieder mit einem um 10 Wochenstunden reduzierten Betreuungsumfang in die Kita kom- men. Kitas, die sich in der Lage sehen, auch ein höheres Stundenangebot zu realisieren, können dies in Absprache mit der Aufsichtsbehörde ermöglichen. In Ausnahmefällen können Kitas, die wegen ihrer Personalsituation außer Stande sind, den eingeschränkten Betrieb anzubieten, in Absprache mit 3 dem Jugendamt auch nach unten abweichen. Fälle des Kinderschutzes und besondere Härtefälle sind beim Betreuungsumfang zu berücksichtigen. In der Kindertagespflege können ab 08.06.2020 alle Kinder wieder im vereinbarten Stundenumfang betreut werden. Es wird jedoch auch hier weiterhin zu reduzierten Betreuungen kommen, weil Tages- pflegepersonen oder Kinder bzw. deren Angehörige selber in der Risikogruppe sind. Entscheidungen für die Offenen Ganztagsschulen seitens des Landes stehen noch aus und müssen gesondert umgesetzt werden. Die Kommunalen Spitzenverbände und das Land haben sich am 27.05.2020 geeinigt, dass die Eltern für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in den Monaten Juni und Juli 2020 nur den halben Elternbeitrag bezahlen müssen. Hiervon trägt das Land die Hälfte. Ausnahmeregelungen für Kinder in Notbetreuungen werden nicht mehr getroffen, auch die Sonderfäl- le mit höheren oder geringeren Stundenzahlen erhalten die hälftige Reduzierung. Teilt eine Einrich- tung oder Kindertagespflegeperson eine Vertragsänderung mit, so werden die Beiträge auf der Basis der neu vereinbarten Wochenstunden hälftig erhoben. Mit dieser Reduzierung sind Wenigererträge von rund 6,6 Mio. € für die 2 Monate verbunden, von denen das Land 3,3 Mio. € erstatten wird. Eine Erstattung des Essensgelds für die städtischen Kindertageseinrichtungen erfolgt für diesen Zeit- raum nicht, weil allen Kindern ab 08.06.2020 die Betreuung und damit Teilnahme am Essen ermög- licht wird. Für die 4 im Juni ggf. entfallenden Essenstage wird wegen des hohen Aufwands im Ver- hältnis zum geringen Betrag keine Erstattung vorgenommen. Die Eltern werden nach Anpassung der Beitragssoftware entsprechende Bescheide erhalten.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1610/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.06.2020
- Erstellt
- 27.05.2020 16:28