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1610/2020

Erstattung von Elternbeiträgen wegen Corona-bedingter reduzierter Öffnung der Kindertageseinrichtungen ab Juni 2020

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.06.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.06.2020, TOP 10.35

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4307 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/510/3 
14 05 
Vorlagen-Nummer 
 1610/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erstattung von Elternbeiträgen wegen Corona-bedingter reduzierter Öffnung der 
Kindertageseinrichtungen ab Juni 2020 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt, dass für die Monate Juni und Juli 2020 wegen der um 10 Wochenstunden redu-
zierten Öffnung der Kindertageseinrichtungen und der weiteren Einschränkungen bei den Kinderta-
gespflegestellen die Eltern nur den halben Elternbeitrag bezahlen müssen. 
Das Land NRW erstattet die Hälfte des Ertragsausfalls. 
 
 
Rat 18.06.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  6,6 Mio 
Wenigererträge € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 3,3 Mio. €= 
 50 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die Stadt Köln möchte den Eltern auch für die Monate Juni und Juli 2020 darüber Planungssicherheit 
geben, was sie an Entgelten bezahlen müssen, wenn ihre Kinder nur mit einem um 10 Stunden je 
Woche reduzierten Umfang betreut werden dürfen. 
Eine frühere Vorlage war nicht möglich, weil die Vorgaben des Landes abgewartet werden mussten. 
 
Begründung: 
Der Familienminister hat am 20.05.2020 darüber informiert, dass ab 08.06.2020 bis 31.08.2020 alle 
Kindertageseinrichtungen wieder mit einem „eingeschränkten Regelbetrieb“ öffnen werden. Alle Kin-
der dürfen wieder mit einem um 10 Wochenstunden reduzierten Betreuungsumfang in die Kita kom-
men. Kitas, die sich in der Lage sehen, auch ein höheres Stundenangebot zu realisieren, können dies 
in Absprache mit der Aufsichtsbehörde ermöglichen. In Ausnahmefällen können Kitas, die wegen 
ihrer Personalsituation außer Stande sind, den eingeschränkten Betrieb anzubieten, in Absprache mit

3 
dem Jugendamt auch nach unten abweichen. Fälle des Kinderschutzes und besondere Härtefälle 
sind beim Betreuungsumfang zu berücksichtigen.  
 
In der Kindertagespflege können ab 08.06.2020 alle Kinder wieder im vereinbarten Stundenumfang 
betreut werden. Es wird jedoch auch hier weiterhin zu reduzierten Betreuungen kommen, weil Tages-
pflegepersonen oder Kinder bzw. deren Angehörige selber in der Risikogruppe sind.  
 
Entscheidungen für die Offenen Ganztagsschulen seitens des Landes stehen noch aus und müssen 
gesondert umgesetzt werden. 
 
Die Kommunalen Spitzenverbände und das Land haben sich am 27.05.2020 geeinigt, dass die Eltern 
für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in den Monaten Juni und Juli 2020 nur den 
halben Elternbeitrag bezahlen müssen. Hiervon trägt das Land die Hälfte. 
 
Ausnahmeregelungen für Kinder in Notbetreuungen werden nicht mehr getroffen, auch die Sonderfäl-
le mit höheren oder geringeren Stundenzahlen erhalten die hälftige Reduzierung. Teilt eine Einrich-
tung oder Kindertagespflegeperson eine Vertragsänderung mit, so werden die Beiträge auf der Basis 
der neu vereinbarten Wochenstunden hälftig erhoben. 
 
Mit dieser Reduzierung sind Wenigererträge von rund 6,6 Mio. € für die 2 Monate verbunden, von 
denen das Land 3,3 Mio. € erstatten wird.  
 
Eine Erstattung des Essensgelds für die städtischen Kindertageseinrichtungen erfolgt für diesen Zeit-
raum nicht, weil allen Kindern ab 08.06.2020 die Betreuung und damit Teilnahme am Essen ermög-
licht wird. Für die 4 im Juni ggf. entfallenden Essenstage wird wegen des hohen Aufwands im Ver-
hältnis zum geringen Betrag keine Erstattung vorgenommen. 
 
Die Eltern werden nach Anpassung der Beitragssoftware entsprechende Bescheide erhalten.

Beratungsverlauf (1)

18.06.2020 Rat
TOP 10.35 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1610/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.06.2020
Erstellt
27.05.2020 16:28