0934/2023
Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für die Errichtung eines Wohngebäudes zur Unterbringung Geflüchteter an der Gießener Str. durch einen Totalunternehmer
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Anlage 9 - Vorab-Auszug Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023 zu 0934 2023
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Geschäftsführung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Herr Krämer Telefon: (0221) 221-27467 Fax: (0221) 221-27447 E-Mail: sozialamt.ausschuss@stadt- koeln.de Datum: 22.11.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 21. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 16.11.2023 öffentlich 5.6 Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für die Errichtung eines Wohngebäudes zur Unterbringung Geflüchteter an der Gießener Straße in Köln-Gremberg durch einen Totalunternehmer 0934/2023 Herr Rudolph (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßt die Umsetzung hinsichtlich der Holzbauweise, der Dachbegrünung und der vorgesehenen Wärmepumpe. Generell sei aufgefallen, dass zwei Aufzüge vorgesehen seien. Er bittet die Verwaltung dies zu erklären. Ferner bittet er die Verwaltung um eine Stellungnahme zur Grundstücksaus- nutzung. Frau Kerscher (Amtsleiterin, Amt für Wohnungswesen) erläutert, dass mit der vor- gesehenen Anordnung des Gebäudes auf dem Grundstück unter Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestands eine bestmögliche Ausnutzung erreicht werde. Dem bestehenden Zielkonflikt zwischen maximaler Grundstücksnutzung und vorhandenem Baumbestand konnte so bestmöglich begegnet werden. Hinsichtlich der Geschossigkeit erklärt Frau Kerscher, dass bei einer höheren Bau- weise größere Abstandsflächen zur Nachbarbebauung notwendig geworden wären, was wiederum die mögliche Grundfläche des Gebäudes negativ beeinflusst hätte. Der Einbau von Aufzügen sei der Anzahl der Geschosse geschuldet und richte sich nach den Vorgaben der Bauordnung. Hinsichtlich der Anzahl der Aufzüge verweist Sie auf den langgezogenen Baukörper des Gebäudes und das Vorhandensein zweier Ge- bäudeteile mit jeweils einem Treppenhaus, so dass auch im Hinblick auf die Barriere- freiheit zwei Aufzüge notwendig seien. Herr Rudolph (Bündnis 90/Die Grünen) bittet die Beantwortung auch den nachfol- gend beratenden Ausschüssen zur Verfügung zu stellen. Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien geschoben. Anlage 9 zu Vorlage 0934/2023
Anlage 6 - Haushaltsmäßige Auswirkungen
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Haushaltsmäßige Auswirkungen Gießener Str. o. Nr. 8 Kalk Humboldt/Gremberg Neubau Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum Anm. -1 0 1 2 3 4 5 bis 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Sep Sachkonto 432100 Gebührenerträge 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 86.412 € 259.237 € 2 Teilplanzeile 04 öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 86.412 € 259.237 € Sachkonto 441100 Mieten und Pachten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 05 privatrechtl. Leistungsentgelte 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 521200 Bauunterhaltung - Herrichtung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Bauunterhaltung - Demontage 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € lfd. Bauunterhaltung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 27.338 € 82.015 € Unterhaltung sonst. baulicher Anlagen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 524100 Energie, Wasser/Abwasser 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 28.409 € 85.226 € Sachkonto 524200 Winterdienst 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 800 € 2.000 € Abfallentsorgung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 2.194 € 6.582 € Sachkonto 524900 Sicherheitsdienst/Bewachung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 524900 Grundbesitzabgaben 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 525800 Trägerkosten Betreuung DRK, IB etc. 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 24.000 € 72.000 € Sachkonto 529300 Honorarkosten für Planung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 529900 Sonstige Dienstleistungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 13 Aufw. für Sach- und Dienstl. 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 82.741 € 247.822 € Sachkonto 576100 Abschreibung Ausstattung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 953 € 2.860 € Abschreibung Einbauten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 573300 Abschreibung Immobilien 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 46.101 € 138.303 € Teilplanzeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 47.054 € 141.163 € Sachkonto 541200 Mieten Gebäude 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Mieten Inventar 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 542200 Druck und Vervielfältigung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 542620 Öffentlichkeits- und Pressearbeit 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 3.500 € 0 € Sachkonto 542900 Betriebs&Geschäftsausstattung bis 80 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1.473 € 4.420 € Teilplanzeile 16 sonstige ordentl. Aufwendungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 4.973 € 4.420 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 48.356 € 134.169 € bereits hierfür erfolgte Auszahlungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Deckungsmöglichkeit TP 1004 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 48.356 € 1 34.169 € Deckungsmöglichkeit TP 1003 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Deckungsmöglichkeit Dezernat 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Mehrbedarf ungedeckt 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 01 Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 02 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 08 Auszahlung Neubau/Sanierung 14.521 € 0 € 234.425 € 1.410.695 € 4.564.014 € 2.074.552 € 0 € Teilplanzeile 09 verm.-wirks. Besch. > 800 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 28.600 € 0 € 14.521 € 0 € 234.425 € 1.410.695 € 4.564.014 € 2.103.152 € 0 € bereits hierfür erfolgte Auszahlungen 14.521 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Deckungsmöglichkeit TFP 1004 0 € 0 € 234.425 € 1.410.69 5 € 4.564.014 € 2.074.552 € 0 € Mehrbedarf ungedeckt 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 28.600 € 0 € Anmerkungen 0 1 2 Projekt Stadtbezirk Stadtteil Szenario Teilplan 1004 Periode Jahr Monat der Inbetriebnahme und Außerbetriebsetzung Bedarf Teilfinanzplan 1004 Finanzrechnung Bedarf Teilergebnisplan 1004 Ergebnisrechnung Die dargestellten Aufwendungen enthalten keine kalk ulatorischen Kosten (wie z. B. Finanzierungskosten) . Diese Kosten werden, soweit sie anfallen, im Rahmen der mietvertraglichen Regelungen auf die Mietparte ien umgelegt und einmal jährlich abgerechnet. Die Nutzungsgebühren für die Flüchtlingsunterkünfte sind zwar von den Nutzern zu entrichten, werden ab er größtenteils über Transferleistungen der Stadt Köln gedeckt
Anlage 2 - Lageplan
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Lageplan Gießener Str. Mittelpunkt: 359220, 5644538 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 30.06.2023Seite 1 / 1
Anlage 1 - Übersichtsplan
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Übersichtsplan Gießener Str. Mittelpunkt: 359180, 5644495 1:10000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 30.06.2023Seite 1 / 1
Anlage 11 - Vorab-Auszug BV 8 Kalk 23.11.2023 zu 0934 2023
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Frau Brecher Telefon: (0221) 221 98313 Fax: (0221) 221 98347 E-Mail: corinna.brecher@stadt- koeln.de Datum: 24.11.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 21. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 23.11.2023 öffentlich 8.2.1 Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für die Errichtung eines Wohngebäudes zur Unterbringung Geflüchteter an der Gießener Straße in Köln-Gremberg durch einen Totalunternehmer 0934/2023 Änderungsantrag der Fraktion Die LINKE.: "Bedarfsfeststellungs-, Pla- nungs- und Baubeschluss für die Errichtung eines Wohngebäudes zur Unterbringung Geflüchteter an der Gießener Straße in Köln-Gremberg durch einen Totalunternehmer" (0934/2023) AN/2098/2023 Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über den Änderungsantrag der Fraktion Die LINKE. zunächst auf mündlichen Antrag der SPD-Fraktion den Punkt 1 des Ände- rungsantrages getrennt von den Punkten 2-4 abstimmen: I. Beschluss: 1. Der erste Absatz der Beschlussvorlage wird ersetzt durch den folgenden neuen Text: Der Rat stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung mit der Pla- nung und Errichtung eines Wohngebäudes zur öffentlich-rechtlichen Un- terbringung Geflüchteter auf dem städtischen Grundstück. Abstimmung: Mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Bezirksvertreter Hooghoughi (FDP) zugestimmt. Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt nun die Punkten 2-4 abstimmen: II. Beschluss: 2. Die Beschlussvorlage wird an die Verwaltung zurücküberwiesen, mit der Bitte gemäß den vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Leitlinien für Öffentlichkeits- beteiligung der Stadt Köln (beschlossen vom Rat der Stadt Köln am 08.06.2020 unter Vorlage: 1056/2020) diese um die in den Leitlinien festgeschriebene stan- dardmäßige Mindestaussagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung zu ergänzen. 3. Der dritte Absatz der Beschlussvorlage: „über einen Totalunternehmer mit einem geschätzten Kostenorientie- rungswert in Höhe von gesamt rd. 8,3 Mio. €“ wird ersatzlos gestrichen. 4. Der fünfte Absatz der Beschlussvorlage: „Für die Umsetzung wird die Verwaltung ermächtigt, eine*n Projektsteue- rer*in zu beauftragen, die / der das erforderliche europaweite Ausschrei- bungsverfahren für den Totalunternehmer vorbereitet und begleitet.“ wird ersatzlos gestrichen. Abstimmung: Mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Bezirksvertreter Winkler (AFD), bei Zustimmung der Fraktion Die LINKE. und Bezirksvertreter Baron von Kruedener (Die PARTEI) abgelehnt. Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über einen weiteren mündlichen Ände- rungsantrag bzw. Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen: III. Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat die Verwaltungsvorlage wie folgt zu ergän- zen: Die geplante Spielfläche soll angemessen vergrößert und der Öffentlichkeit zur Verfü- gung gestellt werden. Abstimmung: Bei Enthaltung des Bezirksvertreters Grundmeier (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zugestimmt. Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt nun über die so geänderte Vorlage ab- stimmen und empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Beschluss zu fassen: IV. Beschluss: Der Rat stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Er- richtung eines Wohngebäudes zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung Geflüchteter auf dem städtischen Grundstück Gießener Str. o. Nr., 51105 Köln-Humboldt/Gremberg, Gemarkung 4972, Flur 34, Flurstücke 1593, 1594, 2030 über einen Totalunternehmer mit einem geschätzten Kostenorientierungswert in Höhe von gesamt rd. 8,3 Mio. €. Die Planung und Umsetzung erfolgt nach den rechtlichen Vorgaben des Gebäu- deenergiegesetzes. Der Neubau umfasst eine Photovoltaikanlage, Dach- und Fassa- denbegrünung sowie eine Wärmepumpe und wird unter Berücksichtigung der Vorga- ben des Passivhausstandards ausgeführt. Für die Umsetzung wird die Verwaltung ermächtigt, eine*n Projektsteuerer*in zu be- auftragen, die / der das erforderliche europaweite Ausschreibungsverfahren für den Totalunternehmer vorbereitet und begleitet. Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungen in entsprechender Höhe im Teilfi- nanzplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaß- nahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-8-5215 – Neubau Gießener Str. freigegeben. Die geplante Spielfläche soll angemessen vergrößert und der Öffentlichkeit zur Verfü- gung gestellt werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen Bezirksvertreterin Grube (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), Be- zirksvertreterin Erkmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und die Fraktion Die LINKE. bei Enthaltung Bezirksvertreters Grundmeier (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), Bezirksvertreter Baron von Kruedener (Die PARTEI) und Bezirksvertreter Winkler (AFD) zugestimmt.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle V/562/4 Vorlagen-Nummer 0934/2023 Freigabedatum 06.11.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für die Errichtung eines Wohngebäudes zur Unterbringung Geflüchteter an der Gießener Straße in Köln- Gremberg durch einen Totalunternehmer Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Errichtung von einem Wohngebäude zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung Geflüchteter auf dem städti- schen Grundstück Gießener Str. o. Nr., 51105 Köln-Humboldt/Gremberg, Gemarkung 4972, Flur 34, Flurstücke 1593, 1594, 2030 über einen Totalunternehmer mit einem geschätzten Kostenorientierungswert in Höhe von ge- samt rd. 8,3 Mio. €. Die Planung und Umsetzung erfolgt nach den rechtlichen Vorgaben des Gebäudeenergiege- setzes. Der Neubau umfasst eine Photovoltaikanlage, Dach- und Fassadenbegrünung sowie eine Wärmepumpe und wird unter Berücksichtigung der Vorgaben des Passivhausstandards ausgeführt. Für die Umsetzung wird die Verwaltung ermächtigt, eine*n Projektsteuerer*in zu beauftragen, die / der das erforderliche europaweite Ausschreibungsverfahren für den Totalunternehmer vorbereitet und begleitet. Integrationsrat 14.11.2023 Unterausschuss Wohnen 14.11.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.11.2023 Bauausschuss 27.11.2023 Finanzausschuss 04.12.2023 Rat 07.12.2023 2 Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungen in entsprechender Höhe im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaf- tung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanz- stelle 5620-1004-8-5215 – Neubau Gießener Str. freigegeben. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 8,3 Mio. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028 (2027 ant.) a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 247.822 € c) bilanzielle Abschreibungen 141.163 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028 (2027 ant.) a) Erträge 259.237 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringungsverpflichtung ist es Aufgabe der Verwal- tung, für Personengruppen, die aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation keinen regulären Zugang zum Wohnungsmarkt finden, Wohnraum bzw. Unterbringungsmöglichkeiten zu schaf- fen, und hierdurch eine drohende Obdachlosigkeit zu vermeiden. Aufgrund der aktuellen Situation (Krieg gegen die Ukraine) müssen prioritär kurzfristig zu reali- sierende Unterkünfte wie Mobile Wohneinheiten und Systembauten realisiert werden. Um diese Aufgabe dauerhaft erfüllen zu können, sind parallel jedoch auch solche Unterbrin- gungs- bzw. Baumaßnahmen erforderlich, die von ihrer Ausstattung her für eine längerfristige Unterbringung, insbesondere für Geflüchtete, die in absehbarer Zeit nicht in ihre Heimat zu- rückkehren können oder ihren Lebensmittelpunkt hier begründen wollen, ausgelegt sind. Der integrative Gedanke wird hierdurch ebenfalls aufgegriffen und umgesetzt. Hierzu strengt die Verwaltung die Schaffung dauerhafter Unterbringungsgebäude in massiver bzw. konventionel- ler Bauweise an. Diese verfügen über barrierefreie abgeschlossene Nutzungseinheiten und 4 erfüllen damit das Grundbedürfnis nach eigenverantwortlichem Wohnen. Die Verwaltung forciert daher auf den ihr zur Verfügung stehenden Flächen auch solche ent- sprechende Neubaupotenziale, um dringend benötigte Kapazitäten zur langfristigen Unterbrin- gung Geflüchteter zu realisieren. Geplantes Vorhaben: Den oben dargestellten Hintergrund berücksichtigend, beabsichtigt die Verwaltung, auf dem städtischen Grundstück Gießener Str. o. Nr., 51105 Köln-Humboldt/Gremberg einen Neubau in konventioneller oder modularer Bauweise zur Unterbringung von Geflüchteten zu realisie- ren. Aus Gründen der Nachhaltigkeit soll eine Ausführung in Holz- oder Holzhybridbauweise bevorzugt werden. Vorgehensweise: Aufgrund der dringend notwendigen Errichtung weiterer dauerhafter Unterbringungsmöglich- keiten beabsichtigt die Verwaltung das Bauvorhaben im Rahmen einer Totalunternehmerver- gabe mit zusätzlicher Beauftragung eines externen Projektsteuerers zu realisieren. Die Vor- teile gegenüber einer Einzelgewerkvergabe stellen sich wie folgt dar: - Schnellere Planung und Realisierung der Baumaßnahme (4 statt üblicherweise 7 Jahre) - Der TU übernimmt wesentliche Planungs-, Bauausführungs- und Koordinationsrisi- ken - Verbindliche Zusage eines Pauschalpreises sowie eines festgelegten Fertigstel- lungstermins, trotz der aktuellen Preisentwicklungen im Bausektor - Klare Schnittstellenregelung, ein Ansprechpartner für das gesamte Bauvorhaben, sowie die schnelle Beauftragung der Nachunternehmer des TU‘s sorgen für eine Bauzeitoptimierung - Weniger Kapazitätsbindung ohnehin knapper Personalressourcen innerhalb der Verwaltung, so dass andere Bauvorhaben vorangetrieben werden können - Hochwertigere Bauten im TU-Verfahren sind längerfristig nutzbar und wirtschaftli- cher als die Anmietung von Beherbergungsbetrieben oder die Aufstellung von Con- tainerunterkünften Da für die Vergabe an einen Totalunternehmer vorab die Erstellung einer funktionalen Leis- tungsbeschreibung unabdingbar ist, ist hierfür die Beauftragung eines externen Projektsteue- rers unerlässlich. Die Verwaltung verfügt hierzu nicht über die entsprechenden Fachkennt- nisse. Zudem soll der externe Projektsteuerer die Vergabeverhandlung begleiten und im Fort- gang die Qualitätssicherung in der Bauausführung, die fachtechnische Rechnungsprüfung, die Kosten- und Terminüberwachung sowie die anschließende Gewährleistungsverfolgung über- nehmen. Zudem wird es im gesamten Verfahren eine verwaltungsinterne Rechtsberatung bzw. -begleitung, u. a. zur Vertragserstellung der Projektsteuerer- und TU-Verträge, geben. Nach erster grober zeitlicher Einschätzung wird bei einer TU-Vergabe von einem Projektzeit- raum von vier Jahren ausgegangen, bei klassischer Einzelgewerkvergabe erhöht sich dieser Zeitraum auf sieben Jahre. Derzeit befindet sich ein weiteres Projekt in der Lüderichstr. in Planung, das Anfang 2024 ebenfalls als TU-Projekt beschlossen werden soll und nach dessen Beschluss eine parallele Vergabe beabsichtigt ist. Bauplanungsrecht: Im Rahmen einer verwaltungsinternen Vorprüfung wurde unter Berücksichtigung der bau- und planungsrechtlichen Vorgaben die Bebaubarkeit der insgesamt 2.538 m² großen Grundstücks- flächen in der Gießener Str. festgestellt. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens in der Gießener Str. richtet sich nach § 30 BauGB i. V. m. 5 dem geltenden Bebauungsplan Nr. 7044 SA/04, in dem für den zu überplanenden Bereich ein Baugrundstück für den Gemeinbedarf (Kindergarten) festgesetzt wurde. Aktuell wird die be- grünte Fläche als öffentlicher Spielplatz genutzt. Im Rahmen der verwaltungsinternen Ämter- besprechung wurde am 01.09.2023 bestätigt, dass die geplante Baumaßnahme auch ohne den Bau einer Kindertagesstätte in viergeschossiger Bauweise umgesetzt werden kann. Er- satzweise kann bei Bedarf in der Burgenlandstraße ein neuer Kindergarten errichtet werden. Baubeschreibung: Das auf diesen bau- und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen fußende städtebauliche Planungskonzept sieht nunmehr eine Geflüchtetenunterkunft in modularer oder konventionel- ler Bauweise vor. Das Projekt wird in unbestimmter Bauweise ausgeschrieben, eine konkrete Bauart wird durch den jeweiligen Anbieter festgelegt. Eine Holz- bzw. Holzhybridbauweise wird jedoch im Vergabeverfahren als Wertungskriterium besonders berücksichtigt. Entspre- chende weitere Kriterien, wie die Erreichung des Passivhausstandards, werden zudem im Leistungsverzeichnis vorab verbindlich festgelegt. Der viergeschossige Baukörper soll mit Flachdach ausgeführt werden. Eine Unterkellerung ist nicht vorgesehen. In der Gießener Straße könnten voraussichtlich 16 abgeschlossene Unterbringungseinheiten mit ca. 1.745 m² Wohnfläche für ca. 64 Geflüchtete entstehen. Das Planungskonzept sieht hierbei 16 Vier-Zimmer-Wohnungen vor. Alle Einheiten werden nach DIN 18040-2 barrierefrei errichtet, so dass diese im Rahmen der Nachhaltigkeit später ggf. auch an WBS-Empfänger bzw. Personen mit körperlicher Beein- trächtigung vermietet werden könnten. Zudem werden auch rollstuhlgerechte Wohnungen nach DIN 18040-2 geplant. In sämtlichen abgeschlossenen Unterbringungseinheiten werden Waschmaschinen und Trockner installiert. Die Verwaltung plant aus Kosten- und Wartungsgründen grundsätzlich nur dann den Einbau eines Aufzuges, wenn dies rechtlich erforderlich ist oder es u.a. aus bautechnischen Gründen nicht möglich ist, rollstuhlgerechte Wohnungen im Erdgeschoss vorzusehen. Die Verpflichtung zum Einbau eines Aufzugs ergibt sich vorliegend aus § 39 Abs. 4 S.1 BauO NRW, da der Baukörper vier oberirdische Geschosse im Sinne des § 39 BauO NRW aufweist. Die Wohngebäude sollen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Passivhausstandards er- richtet werden. Zudem werden die energetischen gesetzlichen Bestimmungen des aktuell gel- tenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eingehalten. Es ist beabsichtigt, die Wärmeerzeugung ausschließlich durch eine Wärmepumpe, ggf. mit ei- ner zusätzlichen Solarthermie, sicher zu stellen. Auf eine Zusatzheizung mit fossilen Energie- trägern wird verzichtet. Für die Errichtung eines energiesparenden Passivhaus-Gebäudes sowie deren wirtschaftli- chen Betrieb ist unter anderem eine hocheffiziente Lüftungsanlage von elementarer Bedeu- tung. Zur Be- und Entlüftung der Räumlichkeiten wird eine Lüftungsanlage mit Wärmerückge- winnung installiert. Auf dem begrünten Flachdach soll die Dachfläche optimal mit Photovoltaik-Modulen ausge- stattet werden. Die hieraus gewonnene Energie wird vollständig entsprechend der gültigen Vergütung in das öffentliche Stromnetz des örtlichen Betreibers eingespeist. Nach einer verwaltungsinternen Abstimmung kann bei der Errichtung von Unterkünften zur Unterbringung Geflüchteter zwar auf Pkw-Stellplätze grundsätzlich verzichtet werden. Für die Mitarbeitenden des Objektservices, des Sicherheitsdienstes und des Sozialen Dienstes im Amt für Wohnungswesen, die den Betrieb regelmäßig anfahren müssen, sind jedoch pro Standort mindestens drei PKW-Stellplätze vorzusehen. Um jedoch den Geflüchteten mit Pkw 6 eine Stellplatzmöglichkeit anzubieten, sollen nach verwaltungsinterner Abstimmung drei wei- tere PKW-Stellplätze, also insgesamt sechs Stellplätze, eingeplant werden. Gemäß den Vorgaben des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) ist bei der Errichtung von mehr als fünf Stellplätzen, jeder PKW-Stellplatz mit der Vorrichtung einer Lei- tungsinfrastruktur für die Elektromobilität zu planen. Die Maßnahme ermöglicht bei Bedarf mit geringem Umsetzungsaufwand eine spätere Installation von Ladesäulen, Unterverteilung und einem Lastmanagement. Der neuen Stellplatzsatzung folgend, umfasst die Planung ausreichend Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Lastenräder (§ 2 Abs. 1 Satz 1 und § 3 Abs. 1). Nach Festlegung der kon- kreten Wohnfläche werden die erforderlichen Fahrradstellplätze im weiteren Planungsprozess in entsprechender Anzahl eingeplant. Diese werden entsprechend § 5 Abs. 3 der Stellplatzsat- zung witterungsgeschützt und diebstahlsicher ausgeführt. Im Außenbereich werden neben den erforderlichen PKW- und Fahrradabstellflächen, Müll- plätze, Sitzgelegenheiten, Spielflächen sowie Begegnungsflächen eingeplant. Der in der Gie- ßener Str. neu zu schaffende Außenspielbereich wird zusätzlich der Öffentlichkeit zur Verfü- gung gestellt. Die genaue Größe und Ausstattung des integrativen Spielplatzes wird im weite- ren Planungsprozess in Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie festgelegt. Die geschätzte Nutzungsdauer des Gebäudes beträgt mindestens 60 Jahre. Auswirkungen auf die Umwelt und den Klimaschutz: Ein Bauvorhaben wirkt sich in aller Regel auf den Klimaschutz aus, da hierdurch ein Ressour- cenverbrauch eintritt, der eine Zunahme der CO²-Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Zudem findet eine dauerhafte Flächenversiegelung statt, sowohl bei Neu- als auch bei Ersatz- bauten. Um einer wachsenden Kölner Stadtgesellschaft Rechnung tragen zu können, werden notwendige Bauvorhaben so geplant, dass ihre Umsetzung und anschließende Nutzung unter Berücksichtigung des aktuellen Standes und Einsatzes neuer umweltschonender Technolo- gien von Wissenschaft und Technik nachhaltig ist. Daher soll das zu errichtende Gebäude be- vorzugt in Holz- oder Holzhybridbauweise errichtet werden. Zeitrahmen: Der Baubeginn könnte voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2026 erfolgen, wobei mit einer rei- nen Bauzeit von 13 Monaten zu rechnen ist. Die Fertigstellung ist bis zum 3. Quartal 2027 geplant. Wirtschaftlichkeit: Der geplante Neubau in der Gießener Str. ist in seiner Gesamtheit eine investive Einzelmaß- nahme. Um die Kosten belastbar prognostizieren zu können, wurde ein Kostenrahmen auf- grund der BKI Kostenkennwerte für ein Mehrfamilienhaus in Holzbauweise, mit Stand 1. Quar- tal 2023 (158,9), erstellt. Unter Zugrundelegung eines marktüblichen Totalunternehmerzu- schlags von 20 %, der erforderlichen besonderen Tiefengründung sowie der erhöhten Schall- schutzanforderungen und der Altlastenbeseitigung erhöhen sich diese ermittelten Kosten- kennwerte entsprechend. Unter Berücksichtigung des aktuellen Baupreisindexes des Baukos- teninformationszentrums Deutscher Architektenkammern (BKI) 160,2, mit Stand 2. Quartal 2023 und einer damit verbundenen Preissteigerung von rd. 1 %, werden somit für den Total- unternehmer Bau- und Planungskosten in Höhe von rd. 8 Mio. € brutto geschätzt. Die Kosten- annahme beruhte auf der Grundlage des beigefügten städtebaulichen Planungskonzeptes. Nach konkreter Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung für die TU-Vergabe und der damit verbundenen konkreten Festlegung der Gebäudeanforderungen, können die Kosten noch abweichen. Die Kosten für den externen Projektsteuerer sind nach einer Markterkun- dung von einem Projektsteuerungsbüro für ein vergleichbares Objekt beziffert worden und auf das aktuelle Gebäude bzw. die Kostenkalkulation in Holzbauweise mit rd. 264.000 € hochge- rechnet worden. 7 In der Gesamtheit ergeben sich für das Bauvorhaben, nach derzeitigem Planungsstand, inklu- sive der Projektsteuerungsleistungen in Höhe von rd. 264.000 € sowie der bereits durchge- führten Gutachterleistungen zu beschließende Gesamtkosten für das Projekt in Höhe von 8.298.206,55 €. Im Vorfeld einer Investitionsmaßnahme ist die Wirtschaftlichkeit zu überprüfen, vgl. § 13 KomHVO NRW. Im Vergleich zu anderen Unterkunftsarten, wie angemieteten Objekten (z.B. Hotels) oder Massenunterkünfte (z.B. Container) mit erheblichem Aufwand für Sicherheits- und Trägerpersonal, ist die hier geplante Unterkunftsart bei höherer Bau- und Aufenthaltsqua- lität über die Nutzungsdauer betrachtet grundsätzlich kostengünstiger und wirtschaftlicher. Im Rahmen der Gebührenkalkulation werden investive Maßnahmen über die kalkulatorischen Abschreibungen berücksichtigt. Die jährlichen Gesamtaufwendungen (bei dynamischer Be- trachtung über die gesamte Nutzungsdauer) betragen 561.400 €. Die entsprechend prognosti- zierten Gebührenerträge belaufen sich jährlich auf 554.900 € und beruhen auf vergleichbaren Objekten, die in der aktuellen vom Hauptausschuss am 18.07.2018 beschlossenen städti- schen Gebührensatzung enthalten sind. Die Verwaltung plant derzeit für 2024 eine neue Ge- bührensatzung, Kalkulationsgrundlage ist hier die bestehende Gebührensatzung. Rechnerisch wird somit ein jährlicher Fehlbetrag von rund 6.500 € für die Einrichtung erwartet. Die Verwal- tung weist darauf hin, dass die Nutzungsgebühren zwar von den Nutzer*innen zu entrichten sind, größtenteils jedoch über Transferleistungen der Stadt Köln oder des Jobcenters gedeckt werden. Über den gesamten Projektzeitraum von 60 Jahren bedeutet dies einen Fehlbetrag von rund 390.000 €. Die in den haushaltsmäßigen Auswirkungen ausgewiesenen Werte für die jährlichen Folge- aufwendungen und -erträge sind statisch berechnet, da sie nur der mittelfristigen Finanzpla- nung dienen. Da die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung dynamisch ist bzw. den gesamten Projekt- zeitraum berücksichtigt, weichen deren jährliche Durchschnittswerte hiervon ab. Finanzierung: Für dieses Projekt wurden bislang 14.520,86 € investiv ausgezahlt. Im laufenden Haushalts- jahr 2023 ist mit keinen weiteren Auszahlungen zu rechnen. Die benötigten Finanzmittel für 2024 (234.425 €) werden im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnungswesen, in der Produktgruppe 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohn- raum, in der Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620- 1004-8-5215 – Neubau Gießener Str. im Rahmen der Bewirtschaftung bedarfsgerecht umge- schichtet. Als Deckung stehen in der Produktgruppe entsprechende Wenigerauszahlungen bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999 – Flüchtlings-WH zur Verfügung. Die erforderlichen Mittelbedarfe für die Jahre 2025 ff. sind in der weiteren Haushaltsplanung zu berücksichtigen. Das Dezernat V wird im Rahmen der Haushaltsaufstellungsprozesse 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ggfs. durch Umschich- tungen vorsehen. Zur Dringlichkeit: Um zeitnah die Planungen für das dargestellte Bauvorhaben aufnehmen zu können, benötigt die Verwaltung dringend einen Beschluss aus der Sitzung des Rates am 07.12.2023. Auf Grund der insgesamt sehr angespannten Unterbringungssituation für Geflüchtete sind jegli- che zeitlichen Verzögerungen nach Möglichkeit zu vermeiden. Die Sitzung am 14.11.2023 des Integrationsrates wurde seitens der Verwaltung als erstes Gremium zur Vorberatung der Beschlussvorlage anvisiert. Sofern eine Vorberatung im ge- nannten Ausschuss auf Grund zeitlicher Verschiebungen in der Vorbereitung nicht möglich ist, kann keine Beschlussfassung im Rat der Stadt Köln am 07.12.2023 erfolgen. In der Folge führt dies zu zeitlichen Verschiebungen der Planungs- und Bauzeiten und verzögert darüber hinaus den Zeitpunkt der endgültigen Fertigstellung des Bauvorhabens. Auf Grund des erhöhten, planungsrechtlichen Vorabstimmungsbedarfs war eine fristgerechte Einbringung nicht für alle vorberatenden Fachausschüsse möglich. 8 Anlagen Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2: Lageplan Anlage 3: Luftbild Anlage 4: Vorentwurf (Planungskonzept) Anlage 5: Kostenrahmen Anlage 6: Haushaltsmäßige Auswirkungen Anlage 7: Darstellung der Wirtschaftlichkeit Anlage 8: Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 4 - Vorentwurf (Planungskonzept)
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GSPublisherVersion 397.96.96.100 N V02 Planersteller:in 420*297 A3 Blattgröße Maßstab Datum 1:200 ± 0,00 = 47,05 m üNN = OK FFB EG xx.xx.xxxx — Grundriss Planungsstufe: Vorentwurf BEAUFTRAGUNG DURCH: Stadt Köln, Amt für Wohnungswesen Ottmar-Pohl-Platz 1 51103Köln Ansprechpartner: Herr Olaf May Tel: 0221 221 35 131 Fax: E-Mail: olaf.may@stadt-koeln.de 341 PLANUNG DURCH: — —, — — — -— Tel: — Fax: — E-Mail: — Web: — PLANNR: PROJEKTNR: Gießener Straße Errichtung eines 4-geschossigen Gebäudes zur Unterbringung von Flüchtlingen Ort, Datum Unterschrift Ort, Datum Unterschrift Köln, den xx.xx.xx Köln, den xx.xx.xx - Aufzug - TRH - Technik WE 01-03 WE 04-06 WE 07-09 WE 10-12 - Aufzug - TRH 46.64 46.77 46.74 46.83 46.72 46.77 46.78 46.64 Baulast laut B-Plan Nr. 7044/04 vom 04.09.1977 Spielfläche ca. 160m 2 Begegnungsfläche ca. 125m 2 P4 Fahrräder P5 P6 P1 P2 P3 Objektdaten BGF 1.747m 2 BRI 5.240m 3 WF ca. 1.310m 2 -> 12 WE für 4 Personen -> ca. 48 Personen 46.69 46.51 46.81 48,50 12,00 Trafo Bestand III FD VORABZUG IV FD 07.06.2023 1:500 2.328 m² 6.990 m³ ca. 1.745 m² 16 64 WE 13-16 WE 01-04 WE 05-08 WE 09-12
Anlage 10 - Vorab-Auszug Unterausschusses Wohnen 14.11.2023 zu 0934 2023
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Anlage 10 zu Vorlage 0934/2023 Geschäftsführung Unterausschuss Wohnen Herr Krämer Telefon: (0221) 221-27467 Fax: (0221) 221-27447 E-Mail: sozialamt.ausschuss@stadt- koeln.de Datum: 22.11.2023 (Vorab-)Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 10. Sitzung des Unterausschusses Wohnen vom 14.11.2023 öffentlich 2.1 Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für die Errichtung eines Wohngebäudes zur Unterbringung Geflüchteter an der Gießener Straße in Köln-Gremberg durch einen Totalunternehmer 0934/2023 Frau Pakulat (Bündnis 90/Die Grünen) bittet die Verwaltung um Auskunft darüber warum kein Bau eines Kindergartens vorgesehen sei. Des Weiteren bittet Sie um Aus- kunft darüber, wie die Haltung der Verwaltung hinsichtlich der Nutzung freier Grünflä- chen bei der Verwendung für eine Bebauung sei. Frau Kerscher (Amtsleiterin, Amt für Wohnungswesen) teilt mit, dass von Seiten des Dezernats für Bildung, Jugend und Sport kein Bedarf für eine Kita in diesem Be- reich bestehe. Sie verweist auf den Bedarf, neben der aktuellen kurzfristigen Schaf- fung von zahlreichen Unterbringungsplätzen auch das Angebot an abgeschlossenen Wohneinheiten für Geflüchtete, und hier insbesondere auch für vulnerable Gruppen, zu erweitern. Genau dies werde mit dem hier vorliegenden Projekt umgesetzt. Herr Brust (Bündnis 90/Die Grünen) bittet um Auskunft darüber, warum, auch bei einer Beauftragung eines Generalunternehmens, der Baubeginn erst im zweiten Quar- tal 2026 sein werde. Ferner bittet er um Auskunft darüber ob eine Bebauung über vier Etagen hinaus baurechtlich möglich sei. Frau Kerscher (Amtsleiterin, Amt für Wohnungswesen) teilt mit, dass bei einer Vergabe an einen Totalunternehmer, der Planung und Bau aus einer Hand über- nimmt, ein höherer Vorbereitungsaufwand bestehe, an den sich ein Vergabeverfahren mit entsprechender zeitlicher Dauer anschließe. Zeitlich deutlich straffer gegenüber der Vergabe von Einzelgewerken gestalte sich dagegen die Bauphase bei festem Kostenrahmen. Insgesamt werde so eine kürzere Realisierungsdauer erreicht. Die Be- antwortung zur Anzahl der Geschosse werde von der Verwaltung schriftlich nachge- reicht. Die Frage zur Geschossigkeit wurde durch die Verwaltung in der Sitzung des Aus- schusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 16.11.2023 beantwortet und ist in der dortigen Niederschrift hinterlegt. Im Rahmen der Beschlussfassung über die Festsetzung der Tagesordnung ohne Beschluss in nachfolgende Gremien verwiesen.
Anlage 8 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
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14 .11.2023
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Dezernat V,
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Stellungnahme zur Beschlussvorlage 0934/2023, Stand 31.10.2023
Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für die Errichtung eines
Wohngebäudes zur Unterbringung Geflüchteter an der Gießener Straße in Köln-
Gremberg durch einen Totalunternehmer
RPA-Nr. 0386/2023
Eingereichter geschätzter Kostenorientierungswert: rd. 8,3 Mio. € brutto
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit o.g. Vorlage beabsichtigt 56/Amt für Wohnungswesen zeitgleich den Bedarfsfest-
stellungs-, Planungs- und Baubeschluss für die Errichtung eines Wohngebäudes zur öffent-
lich-rechtlichen Unterbringung Geflüchteter zu erwirken. Das Bauvorhaben soll durch einen
Totalunternehmer realisiert werden.
Die Unterlagen zu o.g. Bauvorhaben wurden dem Rechnungsprüfungsamt sehr kurzfristig
vorgelegt.
Aufgrund der frühen Projektphase sowie der daraus resultierenden geringen Planungstiefe
war die Prüfung des Vorgangs nur in einem eingeschränkten Rahmen möglich.
Bei der Sichtung der Unterlagen wurde Folgendes festgestellt:
Der Bedarf für die Errichtung von Wohnraum zur Unterbringung Geflüchteter wird aus Sicht
des RPA grundsätzlich nicht in Frage gestellt. In Anbetracht der frühen Projektphase und der
dementsprechenden Planungstiefe sind die hier bezifferten Kostenannahmen noch mit ge-
wissen Risiken behaftet.
Anhand der Unterlagen ist ersichtlich, dass aus Gründen der Nachhaltigkeit eine Ausführung
in Holz- oder Holzhybridbauweise bevorzugt werden soll. Der Nachhaltigkeitsaspekt für diese
Ausführungsart wurde in den Unterlagen nicht näher erläutert. Dennoch wird es empfohlen,
in den weiteren Planungsschritten und vor Einleitung des Vergabeverfahrens für einen Total-
unternehmer kritisch zu prüfen, inwieweit die Vorteile der gewählten Holzbauweise gegen-
über einer konventionellen Bauweise in Hinblick auf Kosten- und Instandhaltungsaufwendun-
gen (insbesondere der Pflege der Holzkonstruktion gegen Witterungseinflüsse) sowie War-
tungsarbeiten überwiegen, um mögliche Folgeaufwendungen so niedrig wie möglich zu hal-
ten.
Es wird empfohlen, vor Einleitung des Vergabeverfahrens zu klären, inwieweit eine Vorgabe
in Holzbauweise vergaberechtlich zulässig ist.
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Um spätere Zusatzkosten aufgrund zeitintensiver Um- oder Neuplanungen entgegenzuwir-
ken, empfehlen wir in den weiteren Planungsphasen frühzeitig zu klären, inwieweit eine Ver-
pflichtung oder die tatsächliche Notwendigkeit zum Einbau von Aufzügen vorliegt.
Im Rahmen des Vergabeverfahren ist ausführlich und detailliert zu dokumentieren, warum
eine TU-Vergabe erforderlich und von einer Vergabe mit Einzelgewerken abgewichen wird.
Bezugnehmend auf die eingeschränkte Kostensicherheit und die fachtechnisch angespro-
chenen Punkte ergeben sich anhand der geprüften Unterlagen keine erkennbaren Hinweise,
die einer Fortführung der Maßnahme grundlegend widersprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Genseke
Anlage 7 - Darstellung der Wirtschaftlichkeit
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Darstellung der Wirtschaftlichkeit Bauvorhaben 60 Berechnungsweise I. Laufende Aufwendungen p. a. 561.400 € 1. Kapitalkosten 92.900 € Eigenkapitalkosten 92.900 € Grundstück kalkulatorischer Zins, Durchschnittswert 53.200 € Gebäude vom Anschaffungswert, Durchschnittswert 39.700 € Fremdkapitalkosten - € Zinsen und Verwaltungskostenbeiträge - € 2. Bewirtschaftungskosten 468.500 € Abschreibungen Gebäude vom Anschaffungswert, linear 132.300 € Verwaltungskosten Gem. II. BV, Durchschnittswert. 12.300 € Instandhaltungskosten Gem. II. BV, Durchschnittswert . 101.500 € laufende Betriebskosten 206.800 € Abschreibungen Vermögensgegenstände vom Wiederbeschaffungswert, linear 6.100 € Ausstattungskosten 9.500 € II. Laufende Erträge p. a. 554.900 € Gebührenerträge Den Gebührenerträgen stehen teilweise städtische Transferaufwendungen gegenüber. 554.900 € III. Ergebnis 6.500 €- Die Berechnung der Wirtschaftlichkeit erfolgt mittels einer Gegenüberstellung der prognostizierten laufenden Aufwendungen und Erträge. Dabei werden Preissteigerungen in Höhe von 2 % über die angenommene Projektlaufzeit berücksichtigt. In dieser Darstellung werden aus Gründen der Übersichtlichkeit Durchschnittswerte angegeben. Schaffung von Wohnraum zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung Gießener Str. o. Nr., Köln-Gremberg Angenommene Projektlaufzeit in Jahren: Druckdatum 13.09.2023
Anlage 3 - Luftbild
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Luftbild Gießener Str. Mittelpunkt: 359228, 5644524 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 30.06.2023Seite 1 / 1
Anlage 5 - Kostenrahmen
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Stadt Köln Amt für Wohnungswesen Neubau, Umbau und Sanierung Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Kostenrahmen Stand: 29.08.2023 Bauvorhaben Gießener Str. 01 (TU) HOLZBAUWEISE Objektdaten Grundstücksfläche GF 2.538,00 m² Bruttogeschossfläche BGF 2.328,00 m² Bruttorauminhalt BRI 6.990,00 m³ Wohnfläche WF 1.745,00 m² Wohneinheiten Anzahl WE 16 WE à 4 Personen = ca. 64 Personen Fläche Außenanlagen AF 1.956,00 m² Kostengruppe DIN 276 2018-12 Einheit Kostenkennwert BKI Mehrfamilienhäuser, Holzbauweise 1. Quartal 2023 Kosten brutto KG 100 KG 200 vorbereitende Maßnahmen € / m² GF 57,00 € 144.666,00 € KG 213 Altlastenbeseitigung 221.980,00 € KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion € / m² BGF 1.641,00 € 3.820.248,00 € KG 323 Tiefgründungen 61.125,00 € KG 334 Zulage Außenwandöffnungen Fenster SSK 5 60.000,00 € KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen € / m² BGF 430,00 € 1.001.040,00 € KG 500 Außenanlagen € / m² AF 181,00 € 354.036,00 € KG 550 technische Anlagen (Regenrückhaltung) 57.000,00 € KG 600 KG 700 € / m² BGF 390,00 € 907.920,00 € (unterster Wert) Summe KG 100 - 700 6.628.015,00 € Zuschlag TU 20% 1.325.603,00 € Kosten Projektmanager 261.762,62 € Kosten insgesamt 8.215.380,62 € Anpassung Index 2. Quartal 2023 1/2023 = 158,9 2/2023 = 160,2 1,008% 82.825,93 € Kosten insgesamt 8.298.206,55 € KG 213 Altlastenbeseitigung (s. Bodengutachten) Grabsperre gem. Bodengutachten (III. Quartal 2020) 71.000,00 € Baupreisindex I/2023 zu III/2020 158,9 / 115,1 =1,38 97.980,00 € Entsorgung DK I mit Sondererlaubnis Baufeld ca. 53*18 m= 954 m²*1,3 m= 1.240m³ * 100 €/m³= 124.000,00 € Summe KG 213 221.980,00 € KG 323 Tiefgründungen (s. Bodengutachten) Baustelleinrichtung 15.000,00 € ca. 150 St. Rüttelstopfsäulen (Angebot aus III/2021) 150 St. *250 €/St. 37.500,00 € Baupreisindex I/2023 zu III/2021 158,9 / 129,6 =1,23 46.125,00 € Summe KG 323 61.125,00 € KG 334 Zulage Außenwandöffnungen SSK 5 Fenster Fenster und Außentüren gem. BKI ca. 7,3% von KG 300+400 351.954,02 € Mehrkosten SSK 5 Fenster ca. 20% 70.390,80 € Summe KG 323 gerundet 60.000,00 € KG 550 technische Anlagen (Regenrückhaltung) BV Houdainer Str. Erdaushub und Rückverfüllung 17.000,00 € Regenrückhaltung 40.000,00 € Summe KG 550 57.000,00 €
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0934/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 06.11.2023
- Erstellt
- 14.03.2023 10:59