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AN/0624/2026

Pflichtaufgaben im Dezernat V und ihre Auswirkungen auf den städtischen Haushalt

SPD Anfrage nach § 4 20.04.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 11.06.2026, TOP 12.1.8

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

3509 Zeichen

An den Vorsitzenden des Rates  
Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester 
 
An die Vorsitzende des Ausschusses  
Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren  
Frau Dîlan Yazıcıoğlu 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 20.04.2026 
 
AN/0624/2026 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 23.04.2026 
 
Pflichtaufgaben im Dezernat V und ihre Auswirkungen auf den städtischen Haushalt 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,  
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Ausschusses 
am 23.04.2026 aufzunehmen: 
Die finanzielle Lage vieler Kommunen wird zunehmend durch steigende Ausgaben 
(Aufwendungen) für kommunale Pflichtaufgaben belastet, deren Umfang und Ausge-
staltung maßgeblich durch bundes- oder landesgesetzliche Vorgaben bestimmt wer-
den. Auch in Köln zeigt sich, dass insbesondere gesetzlich vorgeschriebene Leistun-
gen in verschiedenen Bereichen des städtischen Haushalts zu erheblichen Ausga-
bensteigerungen führen. Diese Aufgaben müssen unabhängig von der allgemeinen 
Haushaltslage erfüllt werden und lassen der Kommune nur begrenzte Steuerungs-
möglichkeiten.  
Gerade in den Aufgabenfeldern des Dezernates V steigen die Aufwendungen seit 
Jahren kontinuierlich an. Ursachen sind unter anderem wachsende Fallzahlen, stei-
gende Personal- und Sachkosten sowie gesetzliche Änderungen auf Bundes- und 
Landesebene, die zusätzliche Leistungsansprüche oder höhere Standards auslösen. 
Im Zuständigkeitsbereich des Dezernats V betreffen diese Entwicklungen unter an-
derem die Hilfe zur Pflege, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,

- 2 - 
 
die Kosten der Unterkunft, die Wohngeldbearbeitung, die Eingliederungshilfe sowie 
weitere soziale Unterstützungsleistungen. 
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, in welchem Umfang kommunale Mehr-
ausgaben auf gesetzliche Vorgaben von Bund und Land zurückzuführen sind, ohne 
dass hierfür eine auskömmliche Refinanzierung erfolgt. Dabei sieht das Konnexitäts-
prinzip („Wer bestellt, bezahlt“) grundsätzlich vor, dass zusätzliche Aufgaben oder 
Belastungen für Kommunen entsprechend ausgeglichen werden sollen. 
Ziel der Anfrage ist es daher, auf Grundlage konkreter Kölner Haushaltszahlen sicht-
bar zu machen, welche Pflichtaufgaben im Zuständigkeitsbereich des Dezernats V in 
besonderem Maße zu Haushaltsbelastungen führen, welche Anteile durch Bundes- 
oder Landesrecht veranlasst sind und in welchen Bereichen Finanzierungslücken be-
stehen. 
Deshalb fragen wir die Stadtverwaltung: 
1. Welche Pflichtaufgaben im Zuständigkeitsbereich des Dezernats V, deren Um-
fang oder Leistungsstandards wesentlich auf bundes- oder landesgesetzlichen 
Vorgaben beruhen, haben in den vergangenen drei Jahren die stärksten Auf-
wandssteigerungen verursacht? 
2. Wie haben sich in diesen Aufgabenbereichen die Ist-Aufwendungen sowie die ge-
genüberstehenden Erträge bzw. Erstattungen von Bund und Land seit 2022 ent-
wickelt? 
3. In welchen Bereichen sieht die Verwaltung aktuell besondere strukturelle Haus-
haltsbelastungen, weil gesetzlich veranlasste Aufwendungen nicht auskömmlich 
refinanziert werden? 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
gez. Pascal Pütz        
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

11.06.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.1.8 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0624/2026
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
20.04.2026
Erstellt
20.04.2026 10:42