AN/0624/2026
Pflichtaufgaben im Dezernat V und ihre Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
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SPD Anfrage nach § 4
3509 Zeichen
An den Vorsitzenden des Rates Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester An die Vorsitzende des Ausschusses Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren Frau Dîlan Yazıcıoğlu SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 20.04.2026 AN/0624/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 23.04.2026 Pflichtaufgaben im Dezernat V und ihre Auswirkungen auf den städtischen Haushalt Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Ausschusses am 23.04.2026 aufzunehmen: Die finanzielle Lage vieler Kommunen wird zunehmend durch steigende Ausgaben (Aufwendungen) für kommunale Pflichtaufgaben belastet, deren Umfang und Ausge- staltung maßgeblich durch bundes- oder landesgesetzliche Vorgaben bestimmt wer- den. Auch in Köln zeigt sich, dass insbesondere gesetzlich vorgeschriebene Leistun- gen in verschiedenen Bereichen des städtischen Haushalts zu erheblichen Ausga- bensteigerungen führen. Diese Aufgaben müssen unabhängig von der allgemeinen Haushaltslage erfüllt werden und lassen der Kommune nur begrenzte Steuerungs- möglichkeiten. Gerade in den Aufgabenfeldern des Dezernates V steigen die Aufwendungen seit Jahren kontinuierlich an. Ursachen sind unter anderem wachsende Fallzahlen, stei- gende Personal- und Sachkosten sowie gesetzliche Änderungen auf Bundes- und Landesebene, die zusätzliche Leistungsansprüche oder höhere Standards auslösen. Im Zuständigkeitsbereich des Dezernats V betreffen diese Entwicklungen unter an- derem die Hilfe zur Pflege, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, - 2 - die Kosten der Unterkunft, die Wohngeldbearbeitung, die Eingliederungshilfe sowie weitere soziale Unterstützungsleistungen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, in welchem Umfang kommunale Mehr- ausgaben auf gesetzliche Vorgaben von Bund und Land zurückzuführen sind, ohne dass hierfür eine auskömmliche Refinanzierung erfolgt. Dabei sieht das Konnexitäts- prinzip („Wer bestellt, bezahlt“) grundsätzlich vor, dass zusätzliche Aufgaben oder Belastungen für Kommunen entsprechend ausgeglichen werden sollen. Ziel der Anfrage ist es daher, auf Grundlage konkreter Kölner Haushaltszahlen sicht- bar zu machen, welche Pflichtaufgaben im Zuständigkeitsbereich des Dezernats V in besonderem Maße zu Haushaltsbelastungen führen, welche Anteile durch Bundes- oder Landesrecht veranlasst sind und in welchen Bereichen Finanzierungslücken be- stehen. Deshalb fragen wir die Stadtverwaltung: 1. Welche Pflichtaufgaben im Zuständigkeitsbereich des Dezernats V, deren Um- fang oder Leistungsstandards wesentlich auf bundes- oder landesgesetzlichen Vorgaben beruhen, haben in den vergangenen drei Jahren die stärksten Auf- wandssteigerungen verursacht? 2. Wie haben sich in diesen Aufgabenbereichen die Ist-Aufwendungen sowie die ge- genüberstehenden Erträge bzw. Erstattungen von Bund und Land seit 2022 ent- wickelt? 3. In welchen Bereichen sieht die Verwaltung aktuell besondere strukturelle Haus- haltsbelastungen, weil gesetzlich veranlasste Aufwendungen nicht auskömmlich refinanziert werden? Mit freundlichen Grüßen gez. Pascal Pütz SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0624/2026
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 20.04.2026
- Erstellt
- 20.04.2026 10:42