3231/2023
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Die Linke in der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 24.08.2023 betr.: „Sachstand zum Thema: Energien“
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2488 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/2 Vorlagen-Nummer 22.11.2023 3231/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 23.11.2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Die Linke in der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 24.08.2023 betr.: „Sachstand zum Thema: Energien„ Die Fraktion Die Linke, Frau Lange bitte in der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 24.08.2023 um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Vor fast genau einem Jahr, am 25.08.2022 erhielt der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün den „Bericht über die Entwicklung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien im Bereich der RheinEnergie AG“ für das Jahr 2021. Wann ist mit dem Bericht für 2022 zu rechnen? 2. Die letzte veröffentlichte Energie-und Treibhausbilanz für Köln bezieht sich auf das Jahr 2020 („wobei sie wegen den Korona-bedingten Effekte zurecht als „Spezialfall“ bezeichnet wird). Wie weit ist der Erstellung der Energie-und Treibhausbilanz für die Jahre 2021 und 2022? Wann wird die Bilanz für 2021 veröffentlicht und wann die für 2022? 3. Wann wird Köln voraussichtlich seine kommunale Wärmeplanung abgeschlossen haben und lässt sich bereits abschätzen, ob die Wärmeplanung mit dem neuen, noch zu beschließenden Gebäudeenergiegesetz kompatibel ist bzw. dessen Anforderungen erfüllt? Die Verwaltung antwortet hierzu: Zu 1) Der Erzeugungsbericht 2020-2022- Berichterstattung über den Fortschritt bei der Umstellung auf erneuerbare Energien im Bereich der RheinEnergie AG wurde mit Mitteilung 2934/2023 zur Verfügung gestellt. Zu 2) Die Energie-und THG-Bilanz für 2021 wird zum 1. Quartal 2024 angestrebt. Zur Übertragung der Daten in den Klimaschutzplaner und zur Beschleunigung der Auswertung der Daten für das Bilanzjahr 2021 wird eine externe Unterstützung hinzugezogen. Die Energie-und THG-Bilanz für 2022 wird, in Abhängigkeit von der Veröffentlichung der Emissionsfaktoren, voraussichtlich im 3. Quartal 2024 erfolgen. Zu 3) Das am 17.11.2023 vom Bundestag beschlossene Gesetz für die Wärmeplanung und zur De- karbonisierung der Wärmenetze sieht vor, dass spätestens bis zum 30.06.2026 Städte > 100.000 Einwohner*innen eine Kommunale Wärmeplanung beschlossen und veröffentlicht ha- ben müssen. Köln wird diesen Vorgaben und den Anforderungen der zum 01.01.2024 in Kraft tretenden No- velle des Gebäudeenergiegesetzes entsprechen. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3231/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 22.11.2023
- Erstellt
- 10.10.2023 15:00