VK 12/2023
Anfrage der CDU-Fraktion vom 02.11.2023 „Wirbel um Windautobahn“ – Berichterstattung aus der Rheinischen Post zur Autobahn 44n
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Sitzungsvorlage VK (231102 Anfrage Verkehrskommission (002))
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An den Vorsitzenden der Verkehrskommission des Regionalrates Köln 07. Sitzung der Verkehrskommission am 17. November 2023 Sehr geehrter Herr Hebbel, zur Sitzung der Verkehrskommission am 17. November 2023 stellen wir folgende Anfrage: „Wirbel um Windautobahn“ – Berichterstattung aus der Rheinischen Post zur Autobahn 44n Durch offensichtlich mitunter stark auftretende Windböen entlang des Tagebaus Garzweiler kam es laut dem oben beschriebenen Artikel aus der Rheinischen Post bereits wiederholt zu Unfällen auf der neuen Autobahn 44n. Die Strecke verbindet auf einer Länge von zehn Kilometern die Autobahnkreuze Holz und Jackerath. Schon mehrfach habe die Lage der Strecke Fragen aufgeworfen. Autofahrer informierten bisweilen, laut Berichterstattung, von zu beängstigenden Situationen, bei denen vor allem Lkw durch plötzlichen Wi nd mehrere Meter zur Seite gedrückt wurden. Dadurch, dass der Tagebau sich auf beiden Seiten der Bahn befindet, existieren weit und breit keine Hindernisse wie Bäume, Hügel oder Häuser, die den Wind aufhalten können , Schutzwände gibt es ebenfalls nicht. Verkehrsschilder mit Geschwindigkeitsbegrenzungen für LKW und PKW mit Anhänger sowie Windsäcke wurden bereits als Konsequenz entlang der Trasse von der Autobahn GmbH montiert. Auch Straßensperrungen sorgen, laut Artikel, bei den Bewohnern der Erkelenzer Dörfer am Tagebaurand für Unmut. Ist die Autobahn durch Starkwindereignisse gesperrt, gibt es offensichtlich keine echte Ausweichstrecke und Autos sowie Lastwagen weichen auf die umliegenden Dörfer aus. Ein Gutachten des Fraunhofer Instituts für die GmbH kommt jedoch laut Artikel zu dem Ergebnis, dass der Tagebau Garzweiler keine signifikante Auswirkung auf die Windsituation entlang der Autobahnstrecke verursacht. Deshalb bitten wir die Bezirksregierung, die Fragen zuständigkeitshalber an die Autobahn GmbH weiterzuleiten: 1. Ist die im Artikel dargelegte Sachverhaltsdarstellung korrekt? Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Fraktionsvorsitzender Stefan Götz , CDU Tel.: 0221/ 1395446 Telefax: 0221/ 1395451 E-Mail: info@cdu-regionalrat-koeln.de Köln, 02. November 2023 2 2. Wie beurteilt die Autobahn GmbH den Sachverhalt? 3. Wie wirkt sich der Sachverhalt auf die Planung aus, anstelle d er Wiederherstellung der A61n die Kapazität der A44n zu erweitern? Mit freundlichen Grüßen Stefan Götz (Fraktionsvorsitzender)
Sitzungsvorlage VK (Anfrage der CDU-Fraktion vom 02.11.2023 „Wirbel um Windautobahn“ – Berichterstattung aus der Rheinischen Post zur Autobahn 44n)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage VK - öffentlich - VK 12/2023 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Herr Kolks, Autobahn GmbH Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 09.11.2023 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Verkehrskommission Regionalrat des Regie- rungsbezirkes Köln 17.11.2023 9.1 zur Kenntnis TOP: Anfrage der CDU-Fraktion vom 02.11.2023 „Wirbel um Windautobahn“ – Berichterstattung aus der Rheinischen Post zur Autobahn 44n Beschlussvorschlag: Die Verkehrskommission nimmt die Antwort zur Kenntnis. Erläuterungen: Anlage(n): 1. 231102 Anfrage Verkehrskommission (002) 2. Beantwortung Anfrage Verkehrskommission Wirbel um Windautobahn
Sitzungsvorlage VK (BezReg Köln_Beantwortung Anfrage Verkehrskommission_Wirbel um Windautobahn)
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Geschäftsführung Dr. Michael Güntner (Vorsitzender) Gunther Adler Dirk Brandenburger Anne Rethmann Aufsichtsratsvorsitz Oliver Luksic Sitz Berlin AG Charlottenburg HRB 200131 B Steuernummer 30/260/50246 Bankverbindung UniCredit Bank IBAN DE10 1002 0890 0028 7048 95 BIC HYVEDEMM488 „Wirbel um Windautobahn“ – Berichterstattung aus der Rheinischen Post zur Autobahn 44n Anfrage der CDU-Fraktion im Regionalrat Köln vom 06.03.2023 1. Ist die im Artikel dargelegte Sachverhaltsdarstellung korrekt? 2. Wie beurteilt die Autobahn GmbH den Sachverhalt? Die beiden Fragen lassen sich in der Beantwortung kaum trennen und werden daher wie folgt zusammengefasst behandelt: Antwort zu 1. und 2. Hintergrund und Sachlage Die A44n verbindet seit Sommer 2018 die beiden Autobahnkreuze Holz und Jackerath. Seit Inbetriebnahme der rund zehn Kilometer langen Trasse, die den Braunkohletage- bau Garzweiler II durchquert, hat es dort insgesamt sechs so genannte „Starkwinder- eignisse“ gegeben. In deren Folge musste die A44n gesperrt werden, letztmalig im Februar 2022. Die A44n ist allerdings kein ausgewiesener Unfallschwerpunkt. Seit Sommer 2018 wird dort vorsorglich die Unfalllage intensiver betrachtet. Dabei ist zu beobachten, dass die Unfallzahlen, die sich auf temporär vorherrschende Windverhältnisse zurückführen lassen, generell rückläufig sind und in der Regel eine geringe Unfallschwere aufweisen. Erkenntnisse aus dem Gutachten Für die Autobahn GmbH des Bundes hat Verkehrssicherheit höchste Priorität. Daher hat die Niederlassung Rheinland das vom Fraunhofer Institut erstellte Gutachten in Auftrag gegeben. Inhalt ist insbesondere die Untersuchung der möglichen Auswirkun- gen des angrenzenden Tagebaus auf die Windsituation. - Auswirkungen des Tagebaus: Im Rahmen der Untersuchung wurden verschie- dene Szenarien hinsichtlich des Füllzustandes der Gruben Garzweiler I (östlich Die Autobahn GmbH Rheinland – Außenstelle Köln An den Vorsitzenden der Verkehrskommission des Regierungsbezirks Köln Herrn Paul Hebbel Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland Außenstelle Köln Deutz-Kalker Straße 18 -26 50679 Köln T: +49 221 299270 E: willi.kolks@autobahn.de www.autobahn.de Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, unsere Nachricht vom Name, Durchwahl Datum Willi Kolks, -600 08.11.2023 2 der Autobahn) und Garzweiler II (westlich der Autobahn) untersucht. Diese Analyse der Grubensituation hat ergeben, dass die Ausgrabungen – derzeit und auch künftig bei Wiederverfüllung der Gruben – keinen signifikanten Ein- fluss auf die Windverhältnisse an der Autobahn A44n haben. - Mögliche bauliche Maßnahmen zur Verminderung der Windlast: Die Installa- tion von Solarpaneelen auf landwirtschaftlichen Flächen - als mögliche attrak- tive Kombination von Windvermeidung und Erzeugung erneuerbarer Energie - zeigte laut Untersuchung nicht den erhofften Effekt. Denn diese so genannten „AgriSolar“-Anlagen würden aufgeständert. Zwischen Boden und Wand ergäbe sich somit ein Abstand von etwa einem Meter. Dies hätte zur Folge, dass die Wände vom Wind unterströmt würden. Für die Autobahn selbst ergäbe sich dadurch kein Abschirmeffekt. Im Ergebnis wird daher aus Kosten-Nutzen-Ab- wägungen auf die Installation solcher Solarpaneele verzichtet. Maßnahmen der Autobahn GmbH Die Autobahn GmbH des Bundes hatte bereits frühzeitig folgende Maßnahmen veran- lasst, die laut Gutachten angemessen sind. - Auf dem besagten Streckenabschnitt wurden Windanzeigen („Windsäcke“) zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden angebracht - Zugleich wurde die Geschwindigkeit für Lkw und Pkw mit Anhängern durchge- hend auf Tempo 60 reduziert. Bei möglichen Sperrungen wird zudem künftig eine großräumige Umleitung mit ent- sprechenden Hinweisen auf der im Umfeld befindlichen Beschilderung aktiviert. 3. Wie wirkt sich der Sachverhalt auf die Planung aus, anstelle der Wiederher- stellung der A61n die Kapazität der A44n zu erweitern? Die dargestellten Sachverhalte haben keinen Einfluss auf diese planerische Frage. Mit freundlichen Grüßen Willi Kolks Leiter Außenstelle Köln
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- VK 12/2023
- Typ
- Sitzungsvorlage VK
- Datum
- 17.11.2023
- Erstellt
- 03.11.2023 12:58