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V/0655/2018

Neubenennung für die Ausschüsse der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas

Vorlagen 30.08.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.09.2018, TOP 32

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1628 Zeichen

Anlage A zur V/0655/2018 
Kurzüberblick 
Die Wahlzeit der Ausschüsse der Dt. Sektion des RGRE endet mit der Wahlzeit des Hauptaus-
schusses (§ 14 Abs. 2 der Satzung des RGRE). Die Wahl in die Ausschüsse des RGRE findet 
durch den Hauptausschuss auf der Delegiertenversammlung im November 2018 statt. Der Rat 
hat die Möglichkeit, interessierte Personen für die einzelnen Ausschüsse zu benennen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. 
 
Durch das Ende der Wahlzeit der Ausschüsse des RGRE können durch den Rat neue Personen 
für die Ausschüsse benannt werden. Die Fraktionen schlagen die in der Vorlage genannten Per-
sonen vor. Mit dem Beschluss der Vorlage ist das Ziel erreicht. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für polit. Gremien, Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Es sind keine weiteren Querschnittsthemen betroffen.

Beschlussvorlage

3573 Zeichen

V/0655/2018 
V/0655/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Neubenennung für die Ausschüsse der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und 
Regionen Europas 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.09.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat benennt folgende Personen zur Entsendung in die Ausschüsse der Deutschen Sektion des 
Rates der Gemeinden und Regionen Europas: 
 
Deutsch-Französischer Ausschuss 
 
RH Jan Leiße (CDU) 
BM Gerhard Joksch (GAL) 
 
 
Deutsch-Polnischer Ausschuss 
 
RH Frank Baumann (CDU) 
RF Maria Winkel (SPD) 
 
 
Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit 
 
RH Sven Gotthal (CDU) 
RF Petra Seyfferth (SPD) 
 
 
Begründung: 
 
Die Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas teilt mit Schreiben vom 
29.05.2018 mit, dass eine Neubenennung für die Ausschüsse der Dt. Sektion des RGRE (Dt.-
Französischer Ausschuss, Dt.-Polnischer Ausschuss und Ausschuss für kommunale Entwicklungszu-
sammenarbeit) ansteht. 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
06.09.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0655/2018 
 
Gemäß der Satzung des RGRE werden die Mitglieder der Ausschüsse vom Hauptausschuss des 
RGRE für den Zeitraum gewählt, welcher der Wahlzeit des Hauptausschusses entspricht (§ 14 Abs. 
2). Die Wahl erfolgt im Rahmen der Delegiertenversammlung 2018 der Dt. Sektion des RGRE am 
19./20.11.2018 in München durch den Hauptausschuss. Die Wahlzeit beträgt drei Jahre. 
 
Der Rat der Stadt Münster hat die Möglichkeit, Kommunalpolitiker für die einzelnen Ausschüsse vor-
zuschlagen. In allen drei Ausschüssen arbeiten Kommunalpolitiker/innen aus den Mitgliedskommu-
nen der deutschen Sektion des RGRE mit, die sich für das jeweilige Themengebiet besonders inte-
ressieren. 
 
Damit sich die Mitgliederzahl in den Ausschüssen in einem vertretbaren Rahmen hält und um die 
Ausschüsse arbeitsfähig zu halten, bittet die Dt. Sektion des RGRE in ihrem Anschreiben darum, 
dass die Kommunen pro Ausschuss nicht mehr als zwei Delegierte benennen. 
 
Die Fraktionen und Ratsgruppen wurden mit Schreiben vom 07.06.2018 über das Verfahren infor-
miert. 
 
Die CDU-Fraktion schlägt mit Schreiben vom 03.09.2018 die o.g. Personen zur Benennung in die 
Ausschüsse vor. Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL schlagen die o.g. 
Personen jeweils mit Schreiben vom 04.09.2018 vor. 
 
Hinweis: 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine 
geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorlage 
V/0589/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein. 
 
Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die 
Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011-
2013 und Aktionsplan 2013-2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune – Paritätische 
Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Er-
wartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der 
Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landes-
gleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze ge-
schlechtsparitätisch besetzen werden.“  
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

19.09.2018 Rat
TOP 32 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0655/2018
Typ
Vorlagen
Datum
30.08.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37