V/0655/2018
Neubenennung für die Ausschüsse der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas
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Anlage A
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Anlage A zur V/0655/2018 Kurzüberblick Die Wahlzeit der Ausschüsse der Dt. Sektion des RGRE endet mit der Wahlzeit des Hauptaus- schusses (§ 14 Abs. 2 der Satzung des RGRE). Die Wahl in die Ausschüsse des RGRE findet durch den Hauptausschuss auf der Delegiertenversammlung im November 2018 statt. Der Rat hat die Möglichkeit, interessierte Personen für die einzelnen Ausschüsse zu benennen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. Durch das Ende der Wahlzeit der Ausschüsse des RGRE können durch den Rat neue Personen für die Ausschüsse benannt werden. Die Fraktionen schlagen die in der Vorlage genannten Per- sonen vor. Mit dem Beschluss der Vorlage ist das Ziel erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für polit. Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Es sind keine weiteren Querschnittsthemen betroffen.
Beschlussvorlage
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V/0655/2018 V/0655/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Neubenennung für die Ausschüsse der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas Beratungsfolge 19.09.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat benennt folgende Personen zur Entsendung in die Ausschüsse der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas: Deutsch-Französischer Ausschuss RH Jan Leiße (CDU) BM Gerhard Joksch (GAL) Deutsch-Polnischer Ausschuss RH Frank Baumann (CDU) RF Maria Winkel (SPD) Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit RH Sven Gotthal (CDU) RF Petra Seyfferth (SPD) Begründung: Die Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas teilt mit Schreiben vom 29.05.2018 mit, dass eine Neubenennung für die Ausschüsse der Dt. Sektion des RGRE (Dt.- Französischer Ausschuss, Dt.-Polnischer Ausschuss und Ausschuss für kommunale Entwicklungszu- sammenarbeit) ansteht. Amt für Bürger- und Ratsservice 06.09.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0655/2018 Gemäß der Satzung des RGRE werden die Mitglieder der Ausschüsse vom Hauptausschuss des RGRE für den Zeitraum gewählt, welcher der Wahlzeit des Hauptausschusses entspricht (§ 14 Abs. 2). Die Wahl erfolgt im Rahmen der Delegiertenversammlung 2018 der Dt. Sektion des RGRE am 19./20.11.2018 in München durch den Hauptausschuss. Die Wahlzeit beträgt drei Jahre. Der Rat der Stadt Münster hat die Möglichkeit, Kommunalpolitiker für die einzelnen Ausschüsse vor- zuschlagen. In allen drei Ausschüssen arbeiten Kommunalpolitiker/innen aus den Mitgliedskommu- nen der deutschen Sektion des RGRE mit, die sich für das jeweilige Themengebiet besonders inte- ressieren. Damit sich die Mitgliederzahl in den Ausschüssen in einem vertretbaren Rahmen hält und um die Ausschüsse arbeitsfähig zu halten, bittet die Dt. Sektion des RGRE in ihrem Anschreiben darum, dass die Kommunen pro Ausschuss nicht mehr als zwei Delegierte benennen. Die Fraktionen und Ratsgruppen wurden mit Schreiben vom 07.06.2018 über das Verfahren infor- miert. Die CDU-Fraktion schlägt mit Schreiben vom 03.09.2018 die o.g. Personen zur Benennung in die Ausschüsse vor. Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL schlagen die o.g. Personen jeweils mit Schreiben vom 04.09.2018 vor. Hinweis: Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorlage V/0589/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein. Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011- 2013 und Aktionsplan 2013-2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune – Paritätische Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Er- wartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landes- gleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze ge- schlechtsparitätisch besetzen werden.“ I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0655/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.08.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37