V/0439/2005
Förderprogramm Energieeinsparung und Altbausanierung in der Stadt Münster
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Anhang 2 - Antrag
3567 Zeichen
m Haklans 2
Anregung Nr. 126/2004
Denen
: 25. NOV. 20%
Energie und Umweltinstitut e,V. Umweltforum Münster e.M
Zumsandestr. 15 Zumsandestr. 15
48145 Münster 48145 Münster
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters
"Stadthaus 1 i
Klemensstraße 10
48143 Münster
Antrag an den Rat der Stadt Münster nach 524 GO
Der Rat möge beschließen:
1. Zur Fortführung des Altbau-Sanierungsprogramm werden im Haushalt 2005 Mit-
tel in bisheriger Höhe zur Verfügung gestellt.
2. Das Programm wird Inhaltlich optimlert und an die neuen Rahmenbedingungen
(Landes- und Bundesförderprogramme) angepasst. Dabei werden die Erfahrungen
der bisherigen Durchführungsphase und die Ergebnisse aus der Evaluierung des
NEH-Standards bei Neubauten berücksichtigt. Intensive Bezuschussungen erfolgen
nur für die Dämmungen, die über das ordnungsrachtlich sowieso vorgegebene
Maß {Energieeinsparverordnung) hinausgehen. Die Höhe der Bezuschussung ges-
j taffelt nach dem Energieelnspareffekt wird fortgesetzt.
3. Qualitätssichemde Maßriahmen wie Blower Door Messungen, thermografische
Untersuchungen, Wärmebrückenberechnungen und -kontrollen und auch Maß-
nahmen zur Effizienzsteigerung bei Helzungssanlerung (hydraulischer Abgleich,
Dämmung von Rohren etc.) werden bezuschusst. j \
Begründung:
Die fachkompetenten Teilnehmer des Hearings zum Klimaschutz des Ausschusses für Um-
weltschutz und Bauwesen am 28.6.2004 haben mit großem Nachdruck (s. Punktwertung)
eine Fortführung des Programm sowie andere Maßnahmen zur Energieeinsparung im Ge-
‚bäudebereich befürwortet, Die Bedeutung des Klimawandels und die Notwendigkeit von
Maßnahmen, diesen zu verlangsamen, sind inzwischen unbestritten. So ermittelte das
Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in einer neuen Untersuchung die Höhe
Anregung Nr. 126/2004
Der Oberbürgermeisi
Eing: 25, NOV. 2004
- Amt aos rlates und
rgebnis: ,
der wirtschaftlichen Schäden durch die Klimaerwärmung und kommt zu dem
"Wir können uns unterlassenen Klimaschutz nicht leisten." (vgt. taz 19.11.04)
Die fördertechnischen Rahmenbedingungen haben sich In den letzten Jahren stark verän-
dert. tm Rahmen eines Programms der KfW - CO2-Gebäudesanierungsprogramms - werden
umfassende Sanierungsmaßnahmen (Wärmeschutz, Heizungstechnik etc.) mit sehr zins-
günstigen Darlehen gefördert. Wird dabei das Niedrigenergiehaus im. Bestand erreicht, er-
folgt sogar eine 15 %-iger Teilschulderlass. Für das Jahr 2005 werden insgesamt 362 Mil-
lionen Euro aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt werden, Durch die Staffelung der För-'
derhöhe wird der finanzielle Anreiz gegeben, bei geplanten Sanierungen nicht nur die ei-
gentlich anvisierten Maßnahmen, sondern zusätzliche Bauteile zu erneuern.
Die obligatorische Energieberatung zur Akquise von Fördergeldern und die Berücksichti-
gung von qualitätssichernden Elementen sind sowohl bei Landesprogrammen (REN des
Landes NRW) und auch bei Bundesprogrammen üblich. Die KfW hat beispielsweise die An-
forderungen für die Anträge zum CO2-Gebäudesanierungsprogramm Anfang November
gerade verschärft. Steigende Öl- und Gaspreise überzeugen auch die Bauherren davon,
dass sich die. Mehraufwendungen für sorgfältige Durchführung der Energiesparmaßnah-
‘. men und ihre fachmännische Überprüfung durch unabliängige Berater für sie rechnen.
Das Programm generlert private Investitionen und schafft und sichert damit in erheblichem
Umfang qualifizierte Arbeitsplätze in Münster und der Region.
Münster, den 23.11.2004
WA. # \ NA i gez. Wolfgang Bensberg
(Umweltforum Münster e.V.) {Energie und Umweltinstitut e.V.)
Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Förderprogramm Energieeinsparung und Altbausanierung in der Stadt Münster Beratungsfolge 21.06.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 22.06.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 29.06.2005 Hauptausschuss Vorberatung 29.06.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die Richtlinien des Förderprogrammes Ener gieeinsparung und Altbausanierung in der Stadt Münster werden beschlossen. (Anhang 1) 2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Förderprogramm in Münster durchzuführen. 3. Die Anregung Nr. 126/2004 nach §24 GO NW ist damit erledigt (Anhang 2). Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass Gesamtkosten in Höhe von 250.000 Euro in den drei Jah- ren entstehen. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 6200.987.3000.0 2005 50.000 2006 100.000 2007 100.000 Insgesamt: 250.000 Vorlagen-Nr.: V/0439/2005 Auskunft erteilt: Frau Wildt Ruf: 492 67 03 E-Mail: WildtB@stadt-muenster.de Datum: 31.05.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Begründung: Das Förderprogramm Altbausanierung der Stadt Münster (1997 bis 2004) war, wie auch die Er- gebnisse der 2003 durchgeführten Evaluation gezeigt haben, eines der bundesweit erfolgreichsten Förderprogramme zur Sanierung von Altbauten. Mit einem Investitionsvolumen von 35,1 Mio. Euro und einem städtischen Förderanteil von 4,85 Mio. Euro wurden seit 1997 insgesamt fast 1.050 Wohngebäude in Münster saniert. Mit der Fortführung des Förderprogrammes kann diese wir- kungsvolle Klimaschutz- und Wirtschaftsförderungsmaßnahme in den nächsten Jahren fortgesetzt werden. Förderprogramm Energieeinsparung und Altbausanierung 2005 – 2007 Im Rahmen der Etatberatungen hat der Rat der Stadt Münster am 16.03.2005 die Fortführung der Förderung der Altbausanierung in der Stadt Münster mit einem Fördervolumen von 50.000 Euro für das Jahr 2005 und jeweils 100.000 Euro für die Jahre 2006 und 2007 beschlossen. In Anbetracht des deutlich geringeren Fördervolumens im Vergleich zu den letzten Jahren musste eine Überar- beitung der Richtlinien vorgenommen werden. Die Breitenförderung, die seit Beginn des Förder- programms erfolgte, lässt sich mit jetzigen Fördervolumen nicht mehr fortführen, da damit in zwei- einhalb Jahren nur ca. 40 Anträge (beim Ansatz von durchschnittlich 6.000 Euro pro Antrag) hätten bewilligt werden können. Zudem ist dieser Neustart ein geeigneter Anlass, um die vom Gutachter in Rahmen der Evaluation des Förderprogrammes bereits im Jahr 2003 vorgeschlagenen Anregungen zur Optimierung der Programmstruktur durch eine Verbesserung der Qualitätsstandards aufzugreifen und in das För- derprogramm einzubinden. Die neuen Förderrichtlinien (Anhang 1) sehen zwei bedeutende Ände- rungen vor: 1. Verbesserung der Qualitätsstandards bei der Altbausanierung Das Grundkonzept umfangreiche Sanierungen stärker zu fördern als Einzelmaßnahmen wird bei- behalten, jedoch müssen die Sanierungen einen besseren baulichen Standard aufweisen als die gesetzlichen Forderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2002) es verlangen. Dabei wird nicht mehr über eine Förderstaffel nach der prozentualen Einsparung gefördert, sondern es müs- sen bei allen Außenbauteilen bestimmte Wärmedurchgangskoeffizienten eingehalten werden, die dann mit einem festen Zuschuss pro Quadratmeter - Bauteilfläche gefördert werden. Maßnahme - Münster - Mindestanforde- rung an den U-Wert - Münster - Zuschuss zum Vergleich U-Wert nach EnEV 2002 U ≤ 0,30 W/m²K 10 €/m² 0,35 W/m²K bis 0,45 W/m²K Außen- wand Kern- dämmung Luftschicht > 5 cm 2 €/m² - Dach U ≤ 0,20 W/m²K 10 €/m² 0,30 W/m²K Steildach 0,25 W/m²K Flachdach Dach Oberste Ge- schossdecke U ≤ 0,20 W/m²K 10 €/m² 0,30 W/m²K Fenster UW,BW ≤ 1,30 W/m²K 10 €/m² 1,7 W/m²K Keller U ≤ 0,35 W/m²K 2 €/m² 0,40 W/m²K bis 0,50 W/m²K Diese Änderung bedeutet einen Abschied von der Breitenförderung, bei der es früher für jede Sa- nierungsmaßnahme eine Förderung gab, und zeigt den Weg auf zu einer Förderung qualitativ hochwertiger Energiesparmaßnahmen an Gebäuden. Damit werden Mitnahmeeffekte verhindert und die Mehrkosten für eine durchgreifende energetische Optimierung des Gebäudes zielgerichtet gefördert. Bei der Durchführung ganzheitlicher Sanierungen (Fenster und Fassade oder Komplett- - 3 - sanierung des Gebäudes) erhält der Antragsteller nochmals einen Bonus in Höhe von 250 bzw. 300 Euro, um den Anreiz zu verstärken mehrere Maßnahmen am Gebäude zugleich durchzufüh- ren. Voraussetzung für die Förderung ist ein Mindestfördervolumen für die Sanierung von 300 Euro für ein Ein-/Zweifamilienhaus und 700 Euro für ein Mehrfamilienhaus. Die Höhe der Förderzuschüsse musste auf Grund des reduzierten Fördervolumens ebenfalls ver- ringert werden. Die maximale Förderhöhe beträgt 5.000 Euro für ein Ein-/Zweifamilienhaus und 7.500 Euro für ein Mehrfamilienhaus. Ausgehend von der Annahme, dass durchschnittlich zwei Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, wird die Förderung je nach Gebäudetyp üblicher- weise zwischen ca. 2.500 Euro beim Ein-/Zweifamilienhaus und 4.000 Euro beim Mehrfamilien- haus betragen. Somit sind dann zwischen 25 und 40 Bewilligungen pro Jahr möglich. Die bewährte und erfolgreiche Kombination von Energiegutachten und Energiepass bleibt weiter- hin Bestandteil des Förderprogramms. Damit können den Antragstellern nicht nur die Anforderun- gen an die festgesetzten Wärmedurchgangskoeffizienten der einzelnen Bauteile kompetent erläu- tert werden. Durch das Energiegutachten werden den Antragstellern weiterhin alle sinnvollen E- nergiesparmaßnahmen am Gebäude aufgezeigt. Die angesetzten Mindestqualitätsstandards und die Förderhöhen für die Bauteile sind mit den Beteiligten (Verbraucherzentrale und Energieberater) diskutiert und abgestimmt worden, wobei eine breite Zustimmung zum neuen Förderansatz be- steht. 2. Förderung der Qualitätssicherung für den Neubau eines Niedrigenergiehauses (NEH-Standard) Qualitätssteigerung und - sicherung ist sowohl im Altbau wie auch beim Neubau immer wieder ein Thema. Auch die Ergebnisse der Evaluation der Festsetzung des NEH-Standards in Münster ha- ben gezeigt, dass durch eine Kontrolle der Nachweise und durch eine baubegleitende Qualitätssi- cherung rund 15 % Energie eingespart werden können. Die bestehenden Verordnungen regeln zwar formal die Abläufe, doch in der Praxis sieht es leider oftmals anders aus. Die Qualitätssiche- rung soll hier eine Hilfestellung für die Bauherren sein und Hinweise auf vorgefundene Planungs- fehler und Baumängel geben. Die Qualitätssicherung komplettiert das Team aus Architekt, Bauträ- ger, Planer und ausführende Firmen und unterstützt dieses durch ihre unabhängige, umfassende Prüfung. Im Rahmen der Beratungen der Beschlussvorlage 294/2003 vom 16.07.2003 zur Weiterführung der Festsetzung des Niedrigenergiehausstandards in Münster ist ebenfalls die Einführung einer Qualitätssicherung diskutiert worden, es wurde angeregt diese den Bürgern in Münster auf freiwil- liger Basis anzubieten. Seit April diesen Jahres wird Bauherren nunmehr die „Münstersche Qualitätssicherung für Neu- bauten“, die zusammen mit den Beteiligten (Architekten, Energieberater und Verbraucherzentrale) in Anlehnung an die Hamburger und Hannoveraner Modelle entwickelt worden ist, zu einem Preis von 1.100 Euro für ein Einfamilienhaus angeboten. Um den Anreiz für die Durchführung einer Qualitätssicherung beim Neubau im Stadtgebiet zu er- höhen und damit die Einführung dieser neuen Dienstleistung zu fördern, die eine nachhaltige Qua- litätsverbesserung der Neubauten im Stadtgebiet darstellt, soll ein Kostenanteil von pauschal 150,- Euro im Rahmen des Förderprogrammes übernommen werden. Bei einem Ansatz von ca. 20 Qua- litätssicherungen pro Jahr wird damit ein Fördervolumen von 3.000 Euro gebunden. i.V. Joksch (Stadtbaurat)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Zumsandestraße 15
- Klemensstraße 10
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0439/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 25.05.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37