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V/0439/2005

Förderprogramm Energieeinsparung und Altbausanierung in der Stadt Münster

Vorlage 25.05.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.06.2005, TOP 25

Anhang 1 - Förderrichtlinien

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Ansehen

Anhang 2 - Antrag

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anhang 2 - Antrag

3567 Zeichen

m Haklans 2

Anregung Nr. 126/2004

Denen
: 25. NOV. 20%

Energie und Umweltinstitut e,V. Umweltforum Münster e.M

Zumsandestr. 15 Zumsandestr. 15
48145 Münster 48145 Münster

Amt des Rates und des Oberbürgermeisters
"Stadthaus 1 i
Klemensstraße 10

48143 Münster

Antrag an den Rat der Stadt Münster nach 524 GO

Der Rat möge beschließen:

1. Zur Fortführung des Altbau-Sanierungsprogramm werden im Haushalt 2005 Mit-
tel in bisheriger Höhe zur Verfügung gestellt.

2. Das Programm wird Inhaltlich optimlert und an die neuen Rahmenbedingungen
(Landes- und Bundesförderprogramme) angepasst. Dabei werden die Erfahrungen
der bisherigen Durchführungsphase und die Ergebnisse aus der Evaluierung des
NEH-Standards bei Neubauten berücksichtigt. Intensive Bezuschussungen erfolgen
nur für die Dämmungen, die über das ordnungsrachtlich sowieso vorgegebene
Maß {Energieeinsparverordnung) hinausgehen. Die Höhe der Bezuschussung ges-

j taffelt nach dem Energieelnspareffekt wird fortgesetzt.

3. Qualitätssichemde Maßriahmen wie Blower Door Messungen, thermografische
Untersuchungen, Wärmebrückenberechnungen und -kontrollen und auch Maß-
nahmen zur Effizienzsteigerung bei Helzungssanlerung (hydraulischer Abgleich,
Dämmung von Rohren etc.) werden bezuschusst. j \

Begründung:

Die fachkompetenten Teilnehmer des Hearings zum Klimaschutz des Ausschusses für Um-
weltschutz und Bauwesen am 28.6.2004 haben mit großem Nachdruck (s. Punktwertung)
eine Fortführung des Programm sowie andere Maßnahmen zur Energieeinsparung im Ge-
‚bäudebereich befürwortet, Die Bedeutung des Klimawandels und die Notwendigkeit von
Maßnahmen, diesen zu verlangsamen, sind inzwischen unbestritten. So ermittelte das
Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in einer neuen Untersuchung die Höhe

Anregung Nr. 126/2004

Der Oberbürgermeisi
Eing: 25, NOV. 2004

- Amt aos rlates und
rgebnis: ,

der wirtschaftlichen Schäden durch die Klimaerwärmung und kommt zu dem
"Wir können uns unterlassenen Klimaschutz nicht leisten." (vgt. taz 19.11.04)

Die fördertechnischen Rahmenbedingungen haben sich In den letzten Jahren stark verän-
dert. tm Rahmen eines Programms der KfW - CO2-Gebäudesanierungsprogramms - werden
umfassende Sanierungsmaßnahmen (Wärmeschutz, Heizungstechnik etc.) mit sehr zins-
günstigen Darlehen gefördert. Wird dabei das Niedrigenergiehaus im. Bestand erreicht, er-
folgt sogar eine 15 %-iger Teilschulderlass. Für das Jahr 2005 werden insgesamt 362 Mil-
lionen Euro aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt werden, Durch die Staffelung der För-'
derhöhe wird der finanzielle Anreiz gegeben, bei geplanten Sanierungen nicht nur die ei-
gentlich anvisierten Maßnahmen, sondern zusätzliche Bauteile zu erneuern.

Die obligatorische Energieberatung zur Akquise von Fördergeldern und die Berücksichti-
gung von qualitätssichernden Elementen sind sowohl bei Landesprogrammen (REN des
Landes NRW) und auch bei Bundesprogrammen üblich. Die KfW hat beispielsweise die An-
forderungen für die Anträge zum CO2-Gebäudesanierungsprogramm Anfang November
gerade verschärft. Steigende Öl- und Gaspreise überzeugen auch die Bauherren davon,
dass sich die. Mehraufwendungen für sorgfältige Durchführung der Energiesparmaßnah-

‘. men und ihre fachmännische Überprüfung durch unabliängige Berater für sie rechnen.

Das Programm generlert private Investitionen und schafft und sichert damit in erheblichem

Umfang qualifizierte Arbeitsplätze in Münster und der Region.

Münster, den 23.11.2004

WA. # \ NA i gez. Wolfgang Bensberg

(Umweltforum Münster e.V.) {Energie und Umweltinstitut e.V.)

Beschlussvorlage

8193 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Förderprogramm Energieeinsparung und Altbausanierung in der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.06.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
22.06.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
29.06.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
29.06.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Die Richtlinien des Förderprogrammes Ener gieeinsparung und Altbausanierung in der Stadt 
Münster werden beschlossen. (Anhang 1)  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Förderprogramm in Münster durchzuführen. 
 
3. Die Anregung Nr. 126/2004 nach §24 GO NW ist damit erledigt (Anhang 2). 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Gesamtkosten in Höhe von 250.000 Euro in den drei Jah-
ren entstehen. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6200.987.3000.0  2005 50.000  
  2006 100.000  
  2007 100.000  
 
Insgesamt: 250.000  
Vorlagen-Nr.: 
V/0439/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau  Wildt 
Ruf: 
492 67 03 
E-Mail: 
WildtB@stadt-muenster.de  
Datum: 
31.05.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
Begründung: 
 
Das Förderprogramm Altbausanierung der Stadt Münster (1997 bis 2004) war, wie auch die Er-
gebnisse der 2003 durchgeführten Evaluation gezeigt haben, eines der bundesweit erfolgreichsten 
Förderprogramme zur Sanierung von Altbauten. Mit einem Investitionsvolumen von 35,1 Mio. Euro 
und einem städtischen Förderanteil von 4,85 Mio. Euro wurden seit 1997 insgesamt fast 1.050 
Wohngebäude in Münster saniert. Mit der Fortführung des Förderprogrammes kann diese wir-
kungsvolle Klimaschutz- und Wirtschaftsförderungsmaßnahme in den nächsten Jahren fortgesetzt 
werden.  
 
Förderprogramm Energieeinsparung und Altbausanierung 2005 – 2007
 
 
Im Rahmen der Etatberatungen hat der Rat der Stadt Münster am 16.03.2005 die Fortführung der 
Förderung der Altbausanierung in der Stadt Münster mit einem Fördervolumen von 50.000 Euro für 
das Jahr 2005 und jeweils 100.000 Euro für die Jahre 2006 und 2007 beschlossen. In Anbetracht 
des deutlich geringeren Fördervolumens im Vergleich zu den letzten Jahren musste eine Überar-
beitung der Richtlinien vorgenommen werden. Die Breitenförderung, die seit Beginn des Förder-
programms erfolgte, lässt sich mit jetzigen Fördervolumen nicht mehr fortführen, da damit in zwei-
einhalb Jahren nur ca. 40 Anträge (beim Ansatz von durchschnittlich 6.000 Euro pro Antrag) hätten 
bewilligt werden können.  
 
Zudem ist dieser Neustart ein geeigneter Anlass, um die vom Gutachter in Rahmen der Evaluation 
des Förderprogrammes bereits im Jahr 2003 vorgeschlagenen Anregungen zur Optimierung der 
Programmstruktur durch eine Verbesserung der Qualitätsstandards aufzugreifen und in das För-
derprogramm einzubinden. Die neuen Förderrichtlinien (Anhang 1) sehen zwei bedeutende Ände-
rungen vor: 
 
1. Verbesserung der Qualitätsstandards bei der Altbausanierung  
 
Das Grundkonzept umfangreiche Sanierungen stärker zu fördern als Einzelmaßnahmen wird bei-
behalten, jedoch müssen die Sanierungen einen besseren baulichen Standard aufweisen als die 
gesetzlichen Forderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2002) es verlangen. Dabei wird 
nicht mehr über eine Förderstaffel nach der prozentualen Einsparung gefördert, sondern es müs-
sen bei allen Außenbauteilen bestimmte Wärmedurchgangskoeffizienten eingehalten werden, die 
dann mit einem festen Zuschuss pro Quadratmeter - Bauteilfläche gefördert werden.  
 
Maßnahme  - Münster - 
Mindestanforde-
rung an den U-Wert 
- Münster - 
Zuschuss 
zum Vergleich 
U-Wert nach EnEV 2002 
 U ≤ 0,30 W/m²K 10 €/m² 0,35 W/m²K bis  
0,45 W/m²K  Außen-
wand Kern-
dämmung Luftschicht > 5 cm 2 €/m² - 
Dach U ≤ 0,20 W/m²K 10 €/m² 0,30 W/m²K Steildach 
0,25 W/m²K Flachdach Dach Oberste Ge-
schossdecke U ≤ 0,20 W/m²K 10 €/m² 0,30 W/m²K 
Fenster  
 UW,BW ≤ 1,30 W/m²K 10 €/m² 1,7 W/m²K 
Keller   U ≤ 0,35 W/m²K 2 €/m² 0,40 W/m²K bis  
0,50 W/m²K  
 
Diese Änderung bedeutet einen Abschied von der Breitenförderung, bei der es früher für jede Sa-
nierungsmaßnahme eine Förderung gab, und zeigt den Weg auf zu einer Förderung qualitativ 
hochwertiger Energiesparmaßnahmen an Gebäuden. Damit werden Mitnahmeeffekte verhindert 
und die Mehrkosten für eine durchgreifende energetische Optimierung des Gebäudes zielgerichtet 
gefördert. Bei der Durchführung ganzheitlicher Sanierungen (Fenster und Fassade oder Komplett-

- 3 - 
sanierung des Gebäudes) erhält der Antragsteller nochmals einen Bonus in Höhe von 250 bzw. 
300 Euro, um den Anreiz zu verstärken mehrere Maßnahmen am Gebäude zugleich durchzufüh-
ren. Voraussetzung für die Förderung ist ein Mindestfördervolumen für die Sanierung von 300 Euro 
für ein Ein-/Zweifamilienhaus und 700 Euro für ein Mehrfamilienhaus.  
 
Die Höhe der Förderzuschüsse musste auf Grund des reduzierten Fördervolumens ebenfalls ver-
ringert werden. Die maximale Förderhöhe beträgt 5.000 Euro für ein Ein-/Zweifamilienhaus und 
7.500 Euro für ein Mehrfamilienhaus. Ausgehend von der Annahme, dass durchschnittlich zwei 
Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, wird die Förderung je nach Gebäudetyp üblicher-
weise zwischen ca. 2.500 Euro beim Ein-/Zweifamilienhaus und 4.000 Euro beim Mehrfamilien-
haus betragen. Somit sind dann zwischen 25 und 40 Bewilligungen pro Jahr möglich. 
 
Die bewährte und erfolgreiche Kombination von Energiegutachten und Energiepass bleibt weiter-
hin Bestandteil des Förderprogramms. Damit können den Antragstellern nicht nur die Anforderun-
gen an die festgesetzten Wärmedurchgangskoeffizienten der einzelnen Bauteile kompetent erläu-
tert werden. Durch das Energiegutachten werden den Antragstellern weiterhin alle sinnvollen E-
nergiesparmaßnahmen am Gebäude aufgezeigt. Die angesetzten Mindestqualitätsstandards und 
die Förderhöhen für die Bauteile sind mit den Beteiligten (Verbraucherzentrale und Energieberater) 
diskutiert und abgestimmt worden, wobei eine breite Zustimmung zum neuen Förderansatz be-
steht.  
 
2. Förderung der Qualitätssicherung für den Neubau eines Niedrigenergiehauses (NEH-Standard) 
 
Qualitätssteigerung und - sicherung ist sowohl im Altbau wie auch beim Neubau immer wieder ein 
Thema. Auch die Ergebnisse der Evaluation der Festsetzung des NEH-Standards in Münster ha-
ben gezeigt, dass durch eine Kontrolle der Nachweise und durch eine baubegleitende Qualitätssi-
cherung rund 15 % Energie eingespart werden können. Die bestehenden Verordnungen regeln 
zwar formal die Abläufe, doch in der Praxis sieht es leider oftmals anders aus. Die Qualitätssiche-
rung soll hier eine Hilfestellung für die Bauherren sein und Hinweise auf vorgefundene Planungs-
fehler und Baumängel geben. Die Qualitätssicherung komplettiert das Team aus Architekt, Bauträ-
ger, Planer und ausführende Firmen und unterstützt dieses durch ihre unabhängige, umfassende 
Prüfung. 
 
Im Rahmen der Beratungen der Beschlussvorlage 294/2003 vom 16.07.2003 zur Weiterführung 
der Festsetzung des Niedrigenergiehausstandards in  Münster ist ebenfalls die Einführung einer 
Qualitätssicherung diskutiert worden, es wurde angeregt diese den Bürgern in Münster auf freiwil-
liger Basis anzubieten.  
 
Seit April diesen Jahres wird Bauherren nunmehr die „Münstersche Qualitätssicherung für Neu-
bauten“, die zusammen mit den Beteiligten (Architekten, Energieberater und Verbraucherzentrale) 
in Anlehnung an die Hamburger und Hannoveraner Modelle entwickelt worden ist, zu einem Preis 
von 1.100 Euro für ein Einfamilienhaus angeboten.  
 
Um den Anreiz für die Durchführung einer Qualitätssicherung beim Neubau im Stadtgebiet zu er-
höhen und damit die Einführung dieser neuen Dienstleistung zu fördern, die eine nachhaltige Qua-
litätsverbesserung der Neubauten im Stadtgebiet darstellt, soll ein Kostenanteil von pauschal 150,- 
Euro im Rahmen des Förderprogrammes übernommen werden. Bei einem Ansatz von ca. 20 Qua-
litätssicherungen pro Jahr wird damit ein Fördervolumen von 3.000 Euro gebunden.  
 
i.V. 
 
 
 
Joksch 
(Stadtbaurat)

Beratungsverlauf (4)

21.06.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.06.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.6 Vorberatung
Zur Sitzung
29.06.2005 Hauptausschuss
TOP 28 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
29.06.2005 Rat
TOP 25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Zumsandestraße 15
  • Klemensstraße 10

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0439/2005
Typ
Vorlage
Datum
25.05.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37