Mandari Insight

1148/2026

Beantwortung einer Anfrage AN/0505/2026 Sachstand Bauvorhaben ehemalige Baumwollbleicherei in Köln Mülheim

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 28.04.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit, Sitzung am 30.06.2026, TOP 2.3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2646 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 28.04.2026 
 1148/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 07.05.2026 
 
 
Sachstand Bauvorhaben ehemalige Baumwollbleicherei in Köln-Mülheim sowie weitere 
brach liegende Bauprojekte 
 
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit vom 
17.03.2026 hat die AfD-Fraktion nachfolgende Anfrage (AN/0505/2026) gestellt: 
 
1. Wie ist der aktuelle Sachstand des Bauvorhabens auf dem Gelände der ehemaligen 
Baumwollbleicherei in Köln-Mülheim? 
 
2. Liegen der Verwaltung Erkenntnisse darüber vor, ob bereits begonnene Bauarbeiten 
oder Bauabschnitte aufgrund der langen Unterbrechung ganz oder teilweise zurück-
gebaut werden müssen? 
 
3. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Verwaltung im Zusammenhang mit dem Bau-
vorhaben an der Kochwiesenstraße bislang angefallen (bitte soweit bekannt aufschlüs-
seln nach Planungskosten gemäß HOAI, Baukosten, Baunebenkosten, Grundstücks-
kosten inkl. Erschließungskosten)? 
 
4. Wie viele Wohnungsbauprojekte im Kölner Stadtgebiet mit mindestens 20 geplanten 
Wohneinheiten liegen derzeit brach, weil der Investor oder der Generalunternehmer 
insolvent gegangen ist? (Bitte diese Projekte jeweils einzeln aufführen mit Angaben zu 
Standort, Anzahl der geplanten Wohneinheiten, ursprünglichem Baubeginn, aktuellem 
Projektstatus und Ursache des Baustillstands.) 
 
 
Beantwortung der Verwaltung: 
 
Zu 1: 
Für das Projekt Baumwollbleicherei an der Schweinheimer Straße gibt es eine neue 
Investorin. Die neue Investorin hat entschieden, das bereits genehmigte Projekt zu ver-
ändern. Die Auswirkungen davon sind so erheblich, dass eine neue Genehmigung not-
wendig ist. Die Verwaltung berät die Investorin in diesem Prozess, hat jedoch keinen 
Einfluss auf die Geschwindigkeit der Überarbeitung. Dabei ist eine enge Abstimmung 
mit den Fachämtern, insbesondere auch dem Denkmalschutz, Voraussetzung für ein 
tragbares Konzept. Sobald ein neues Konzept vorliegt, wird dieses durch die Verwal-
tung beraten werden, um eine Baugenehmigung zu erreichen.

2 
 
Zu 2: 
Bereits begonnene Bauarbeiten müssen vor einer Wiederaufnahme der Arbeiten über-
prüft werden. 
 
Zu 3: 
Das Stadtplanungsamt hat keine Kenntnis über die Kosten, die bei den privaten Inves-
torinnen des Bauvorhabens angefallen sind. 
 
Zu 4: 
Bei Insolvenzen von Grundstückseigentümerinnen besteht keine Anzeigepflicht. Inso-
fern erhält die Stadt Köln nicht automatisch eine Information darüber und kann keine 
Liste führen. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

30.06.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1148/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
28.04.2026
Erstellt
21.04.2026 10:28