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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 36 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Beantwortung einer Anfrage AN/0505/2026 Sachstand Bauvorhaben ehemalige Baumwollbleicherei in Köln Mülheim

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1148/2026 vom 28.04.2026

Stand: Am 30.06.2026 im Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 28.04.2026 1148/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 07.05.2026 Sachstand Bauvorhaben ehemalige Baumwollbleicherei in Köln-Mülheim sowie weitere brach liegende Bauprojekte In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit vom 17.03.2026 hat die AfD-Fraktion nachfolgende Anfrage (AN/0505/2026) gestellt: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand des Bauvorhabens auf dem Gelände der ehemaligen Baumwollbleicherei in Köln-Mülheim? 2. Liegen der Verwaltung Erkenntnisse darüber vor, ob bereits begonnene Bauarbeiten oder Bauabschnitte aufgrund der langen Unterbrechung ganz oder teilweise zurück- gebaut werden müssen? 3. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Verwaltung im Zusammenhang mit dem Bau- vorhaben an der Kochwiesenstraße bislang angefallen (bitte soweit bekannt aufschlüs- seln nach Planungskosten gemäß HOAI, Baukosten, Baunebenkosten, Grundstücks- kosten inkl. Erschließungskosten)? 4. Wie viele Wohnungsbauprojekte im Kölner Stadtgebiet mit mindestens 20 geplanten Wohneinheiten liegen derzeit brach, weil der Investor oder der Generalunternehmer insolvent gegangen ist? (Bitte diese Projekte jeweils einzeln aufführen mit Angaben zu Standort, Anzahl der geplanten Wohneinheiten, ursprünglichem Baubeginn, aktuellem Projektstatus und Ursache des Baustillstands.) Beantwortung der Verwaltung: Zu 1: Für das Projekt Baumwollbleicherei an der Schweinheimer Straße gibt es eine neue Investorin. Die neue Investorin hat entschieden, das bereits genehmigte Projekt zu ver- ändern. Die Auswirkungen davon sind so erheblich, dass eine neue Genehmigung not- wendig ist. Die Verwaltung berät die Investorin in diesem Prozess, hat jedoch keinen Einfluss auf die Geschwindigkeit der Überarbeitung. Dabei ist eine enge Abstimmung mit den Fachämtern, insbesondere auch dem Denkmalschutz, Voraussetzung für ein tragbares Konzept. Sobald ein neues Konzept vorliegt, wird dieses durch die Verwal- tung beraten werden, um eine Baugenehmigung zu erreichen. 2 Zu 2: Bereits begonnene Bauarbeiten müssen vor einer Wiederaufnahme der Arbeiten über- prüft werden. Zu 3: Das Stadtplanungsamt hat keine Kenntnis über die Kosten, die bei den privaten Inves- torinnen des Bauvorhabens angefallen sind. Zu 4: Bei Insolvenzen von Grundstückseigentümerinnen besteht keine Anzeigepflicht. Inso- fern erhält die Stadt Köln nicht automatisch eine Information darüber und kann keine Liste führen. Gez. Greitemann

Beratungsverlauf

  1. 30.06.2026

    Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit

    TOP 2.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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