3648/2017
Lärm- und Umweltbelästigung durch den Verkehr im Herkulestunnel Köln-Ehrenfeld
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/692/0 Vorlagen-Nummer 3648/2017 Freigabedatum 17.08.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eingabe nach § 24 GO - Lärm- und Umweltbelästigung durch den Verkehr im Herkulestunnel Köln-Ehrenfeld Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten und beauftragt die Verwal- tung, geeignete Maßnahmen im Bereich des Herkulestunnels zur Reduzierung der Lärmimmissionen zu prüfen. Weiterhin soll geprüft werden, ob eine Blitzeranlage in Köln-Ehrenfeld vor dem Herkulestunnel in Fahrtrichtung stadteinwärts eigerichtet werden kann, um die Einhaltung der zulässigen Geschwindig- keit von 50 km/h zu unterstützen. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.09.2018 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 13.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Obwohl sich die Lärmsituation in Köln-Ehrenfeld 1990 mit dem Bau des Herkulestunnels in Form ei- ner Überdeckung der Tieflage der A57 nachhaltig verbessert hatte, klagen die Anliegerinnen und An- lieger seit Jahren weiterhin über die Lärm- und Umweltbelästigungen durch den Verkehr. Bereits Mitte 2013 wurde die Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit von 80 km/h auf 50 km/h angeordnet. Diese wird jedoch von vielen Verkehrsteilnehmern, insbesondere denen, die von der Autobahn kommend in Fahrtrichtung Innenstadt fahren, nicht beachtet. Für die Generalsanierung des Herkulestunnels, die ab 2020 umgesetzt werden soll, sind bereits Lärmschutzmaßnahmen geplant wie der Einbau eines lärmmindernden Asphalts und die Erneuerung der bestehenden Lärmschutzelemente. Darüber hinaus sollen weitere bauliche Maßnahmen wie Lärmschutzwände oder flächige Lärmschut- zelemente an den Rampenwänden und organisatorische Maßnahmen geprüft werden, die geeignet sind, den Lärmschutz zu optimieren. Die Einrichtung von Blitzern ist nur unter bestimmten Aspekten wie zum Beispiel bei Unfallschwer- punkten gestattet. Die Fachverwaltung wird in Zusammenarbeit mit der Polizei und der Bezirksregie- rung Köln prüfen, welche Bedingungen am Herkulestunnel gegeben sind.
Anlage 1, Eingabe
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Anta ge = Stadt Köln Der Oberbürgermeist, 7 er Dezernat | Stabsstelle Bürgerservice Eingang 2 4, März 2017 Haus Neuerburg Gülichplatz 1-3 50667 Köln Ausschuss für Anregungen und Beschwerdenramt Innenstadt Poststelle Ludwigstr. 8 8-74, Stadt Köln | Die Oberbürgermeisterin | Antrag nach $ 24 GO NW Lärm- und Umweltbelästigung durch den Verkehr im Herkulestunnel in Ehrenfeld her; 23.03.2017 Sehr geehrte Damen und Herren, im Herkulestunnel in Ehrenfeld herrscht immer wieder starker Verkehr. Das führt unter anderem zu einer starken Lärmbelästigung der ich als Anwohner ständig ausgesetzt bin. Die Geschwindigkeitsreduzierung von Tempo 80 km/h auf Tempo 50 km/h wird nach meiner Beobachtung von den Autofahrern ignoriert. Ich habe das Problem in den vergangenen Jahren immer wieder der Stadt Köln vorgetragen. Leider wurden meine Beschwerden immer nur von einem zum anderen Amt weitergeleitet (s.Anlagen). Daher wende ich mich nun an den Beschwerdeausschuss und beantrage: 1. Die Verwaltung soll durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass insbesondere die Lärmbelastung dort zum Schutz der Anwohner reduziert wird. 2. Die Stadt soll z.B. durch Errichtung einer Blitzeranlage dafür sorgen, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung eingehalte und Verstöße geahndet werden. Mit freundlichen Grüßen | | Der Oberbürgermeister Amt für Straßen und Verkehrstechnik Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Auskunft Frau Michell, Zimmer 10C21 Telefon 0221 221-27894, Telefax 0221 221-27082 | . E-Mail strassen-verkehrstechnik@stadt-koeln.de 66 ee renlreie yrre Verkehrstechnik Internet www.stadt-koeln.de Sprechzeiten Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr . Di. 08.00 - 18.00 Uhr — Fr. 08.00 - 12.00 Uhr u & und nach besonderer Vereinbarung KVB Stadtbahn Linien 1, 3, 4,9 Bus Linien 150, 153, 156 S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13 sowie RE-/RB- und Fernverkehr Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum v. 17.07.2014 66-661/14 Mi Lärmbelästigung an der A 57 Hochhaus Wöhlerstraße 07. ‚Aug. en ; Sehr-' ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 17.07.2014 bezüglich der Beschwerde „Lärmbeläs- tigung an der A 57“. Zur Überprüfung der Lärmwerte habe ich Ihr Schreiben an das Amt für Umwelt und Verbraucherschutz weitergeleitet. Da die Prüfung einige Zeit in Anspruch nimmt, haben Sie bitte Verständnis, dass dieses Schreiben nur die Bestätigung über den Eingang Ihres Schreibens beinhaltet. Hinsichtlich des Prüfergebnisses werde ich Sie zu einem späteren Zeitpunkt informieren. Mit freundlichen Grüßen Im Auftra Herlbert NN Wir sorgen dafür, dass Köln in Bewegung bleibt! - Verkehrsinformationen unter: www.stadt-koeln.de/verkehrskalender Der Oberbürgermeister Amt für Straßen und Verkehrstechnik Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Auskunft Frau Eoxius, Zimmer 11B45 Telefon 0221 221-27860, Telefax 0221 221-27111 E-Mail strassen-verkefstechnik@stadt-koeln.de Stadt Köln - Amt für Straßen und Verkehrstechnik =“ Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Internet www. stadt-koeln.de Sprechzeiten Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr Di. 08.00 - 18.00 Uhr Fr. 08.00 - 12.00 Uhr und nach besonderer Vereinbarung KVB Stadtbahn Linien 1, 3,4, 9 Bus Linien 150, 153, 156 S-Bahn Linien S6, $11, S12, S13 sowie RE-/RB- und Fernverkehr Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 662/21 Fo ' 22.05.2014 ‘ Lärmimmissionen aus dem Straßenverkehr auf derK 4 Sehrgeehte: " L- - .n im Schreiben des Umwelt- und verbraucherschutzamts wurde von Herrn Feldmann ausführ- lich erläutert, dass davon auszugehen ist, dass das Gebäude Wöhlerstr. 14 erheblich durch Lärmimmissionen aus dem Straßenverkehr belastet wird. Im weiteren Verlauf des Schrei- bens wird angenommen, dass die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV an diesem Ge- bäude überschritten werden. Allerdings liegen tatsächliche Werte, die im Rahmen eines Gutachtens durch einen externen Sachverständigen ermittelt wurden, nicht vor. Bei der Berechnung, die durch das Umwelt- und Verbraucherschutzamt vorgenommen wurde, ist von einer zugelassenen Höchstge- schwindigkeit von 80 km/h ausgegangen worden. Im Zusammenhang mit einer Auswertung der Unfallsituation in Tunnellagen in Köln (Unter- suchungsergebnisse vom 12.06.2013) durch die Polizei, wurde von den Brandschutzexper- ten und Tunnelsachverständigen der Stadt Köln gefordert, die Reduzierung der Höchstge- schwindigkeit auf der K 4 von 80 km/h auf 50.km/h zu reduzieren. Dies ist mit Anordnung vom 01.07.2013 und Beschilderung vom 23.07.2013 erfolgt. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit führt folgerichtig zu geringerer Lärmbelastung. Wie Sie aber richtig feststellen, wird die reduzierte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h aufgrund des autobahnähnlichen Ausbaus der K 4 nicht eingehalten. Aus diesem Grund wird zurzeit von Seiten der Polizei und der Stadt Köln geprüft, mit wel- chen Mitteln eine effektive Geschwindigkeitsüberwachung erfolgen kann. Aufgrund der bauli- chen Situation ist dies offensichtlich nur durch relativ aufwändige Maßnahmen zu ermögli- chen. Die Prüfung ist daher auch noch nicht abgeschlossen. Außer der bereits erfolgten Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit, sehe ich zurzeit keine andere Möglichkeit, die Situation kurzfristig mit Hilfe von verkehrstechnischen Maßnahmen zu verbessern. Gegebenenfalls können im Rahmen der geplanten Sanierung des Herkulestunnels schalliso- lierende Maßnahmen vorgesehen werden. Ich werde den Vorgang an das Amt für Brücken 12 Wir sorgen dafür, dass Köln in Bewegung bleibt! - Verkehrsinformationen unter: www.stadt-koeln.de/verkehrskalender Der Oberbürgermeister Seite 2 und Stadtbahnbau mit der Bitte um eine entsprechende Prüfung weiterleiten. Allerdings ist nach Aussage des Amts für Brücken und Stadtbahnbau mit dem Beginn der Tunnelsanie- rung nicht vor 2016 zu rechnen. Im Zusammenhang mit den Sanierungsmaßnahmen des Herkulestunnels werden die Fahr- bahnen im Bereich zwischen Innere Kanalstr. und Ehrenfeldgürtel erneuert. Nach Aussage der zuständigen Abteilung im Amt für Straßen und Verkehrstechnik ist vorgesehen, dann einen lärmmindernden Belag einzubauen. Ich bedaure, dass ich mit zusätzlichen verkehrstechnischen Maßnahmen keine kurzfristige Lösung des Problems anbieten kann und verbleibe Mit freundlichen Grüßen Auftr: Foxius u Der Oberbürgermeister Umwelt- und Verbraucherschutzamt Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Auskunft Herr.Feldmann, Zimmer 07E60 Telefon 0221 221-26292, Telefax 0221 221-24612 E-Mail umwelt-verbraucherschutz@stadt-koeln.de Stadi Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt h Wily-Srandt.Platz 2, 50879 Köln Internet www.stadt-koeln.de | 57000 Sprechzeiten Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr Di. 08.00 - 18.00 Uhr Mi. u. Fr. 08,00 - 12.00 Uhr und nach besonderer Vereinbarung KVB Stadtbahn Linien 1, 3,4, 9 Bus Linien 150, 153, 156 S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13 sowie RE-/RB- und Fernverkehr Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 14.04.2014 574/31 Fe 12.05.2014 Lärmimmissionen aus dem Straßenverkehr auf derK4 Sehr Ihre Sorge wegen der Beeinträchtigung durch Straßenverkehr auf der K 4 kann ich nachvoll- ziehen. Ich habe die Erkenntnisse des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes zur Lärmbelastung an das Amt für Straßen und Verkehrstechnik der Stadt Köln (Stadthaus, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln) weitergeleitet. Von dort wird man Ihr Anliegen bearbeiten. Ihr Ansprechpartner im Amt für Straßen und Verkehrstechnik wird unter der Telefonnummer (0221) 221-27860 Frau Foxius sein. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0
Anlage 2, Auszug BV Ehrenfeld 05.11.2018
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Anlage 2 Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de Datum: 07.11.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 35. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 05.11.2018 öffentlich 3.3 Eingabe nach § 24 GO - Lärm- und Umweltbelästigung durch den Ver- kehr im Herkulestunnel Köln-Ehrenfeld 3648/2017 Der Petent ist nicht erschienen. Bezirksvertreter Klemm (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) spricht sich grundsätzlich für den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus. Die Bezirksvertretung habe am 27.01.2014 einen Beschluss zur Lärmreduzierung im Bereich der neuerrichteten Grundschule gefasst. Er bittet die Verwaltung um Darstellung der bereits im Jahr 2014 angekündigten Prüfergebnisse zur Einrichtung von Geschwindigkeitsmessungen im Herkulestunnel. Die Verwaltung teilt hier Folgendes mit: Die Geschwindigkeit im Herkulestunnel wurde aufgrund von Tunnelschäden von 80 auf 50 km/h reduziert. Die Reduzierung erfolgte nicht aus Lärmschutzgründen. Aufgrund der baulichen Begebenheiten kann die Verwaltung im Herkulestunnel nicht mit Ra- darfahrzeugen Geschwindigkeitsmessungen vornehmen. Es besteht keine Möglichkeit im Tunnelbereich bzw. im Vorfeld des Tunnels Radarfahrzeuge zu positionieren. Eine feste Messanlage im Tunnel kann nur unter erheblichen finanziellen Aufwand und durch Eingriffe in die Tunnelstruktur realisiert werden. In Anbetracht der anstehenden Sanierung des Tun- nels wird diese kostenintensive Alternative derzeit nicht weiterverfolgt. Bezirksvertreter Petri (Fraktion Die Linke) bezeichnet die Stellungnahme der Verwaltung in der Beschlussvorlage als uninspiriert. Die im Jahr 2014 aufgeworfenen Probleme seien bis- her nicht gelöst. Er regt an, den Beschlusstext wie folgt zu ergänzen: „Die BV 4 ist zeitnah über das Ergebnis der Prüfung zu unterrichten (bis spätestens 06/2019).“ Bezirksvertreter Klemm (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass die Bezirksvertre- tung Geschwindigkeitsmessungen im Bereich der K 4 beschlossen habe. Die K 4 ende nicht im Tunnel sondern ein Stück jenseits davon auf Höhe des Albertus-Magnus-Gymnasiums. Insofern habe die Bezirksvertretung die Geschwindigkeitskontrollen auch über den Herkules- tunnel hinaus beschlossen. Die Verwaltung sollte somit auch Standorte für Geschwindig- keitsüberwachungen außerhalb des Tunnels prüfen. Aufgrund des Beratungsverlaufs regt Herr Bezirksbürgermeister Wirges folgende geänderte Beschlussfassung an: „Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten und beauftragt die Verwaltung, geeignete Maßnahmen im Bereich des Herkulestunnels zur Reduzierung der Lärmimmissionen zu prüfen. Weiterhin soll geprüft werden, ob eine Blitzeranlage in Köln-Ehrenfeld vor dem Herkulestun- nel in Fahrtrichtung stadteinwärts eigerichtet werden kann, um die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h zu unterstützen. Die BV 4 ist zeitnah über das Ergebnis der Prüfung zu unterrichten (bis spätestens 06/2019). Die Verwaltung solle die Einrichtung von Geschwindigkeitsmessungen im gesamten Bereich und nicht nur innerhalb des Herkulestun- nels prüfen.“ Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Ausschuss für Anregungen und Beschwer- den, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: „Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten und beauftragt die Verwaltung, geeignete Maßnahmen im Bereich des Herkulestunnels zur Reduzierung der Lärmimmissionen zu prüfen. Weiterhin soll geprüft werden, ob eine Blitzeranlage in Köln-Ehrenfeld vor dem Herkulestun- nel in Fahrtrichtung stadteinwärts eigerichtet werden kann, um die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h zu unterstützen. Die BV 4 ist zeitnah über das Ergebnis der Prüfung zu unterrichten (bis spätestens 06/2019). Die Verwaltung soll die Einrichtung von Geschwindigkeitsmessungen im gesamten Bereich und nicht nur innerhalb des Herkulestunnels prüfen.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Innere Kanalstraße
- Willy-Brandt-Platz 2
- Ehrenfeldgürtel
- Ludwigstraße 8
- Wöhlerstraße 07
- Gülichplatz 1
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Details
- Aktenzeichen
- 3648/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 17.08.2018
- Erstellt
- 23.11.2017 13:34