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3648/2017

Lärm- und Umweltbelästigung durch den Verkehr im Herkulestunnel Köln-Ehrenfeld

Beschlussvorlage Ausschuss 17.08.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 27.11.2018, TOP 3.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1, Eingabe

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Anlage 2, Auszug BV Ehrenfeld 05.11.2018

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Beschlussvorlage Ausschuss

2911 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/692/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 3648/2017 
Freigabedatum 
17.08.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eingabe nach § 24 GO - Lärm- und Umweltbelästigung durch den Verkehr im Herkulestunnel 
Köln-Ehrenfeld 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten und beauftragt die Verwal-
tung, geeignete Maßnahmen im Bereich des Herkulestunnels zur Reduzierung der Lärmimmissionen 
zu prüfen. 
 
Weiterhin soll geprüft werden, ob eine Blitzeranlage in Köln-Ehrenfeld vor dem Herkulestunnel in 
Fahrtrichtung stadteinwärts eigerichtet werden kann, um die Einhaltung der zulässigen Geschwindig-
keit von 50 km/h zu unterstützen. 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.09.2018 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 13.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
 
Obwohl sich die Lärmsituation in Köln-Ehrenfeld 1990 mit dem Bau des Herkulestunnels in Form ei-
ner Überdeckung der Tieflage der A57 nachhaltig verbessert hatte, klagen die Anliegerinnen und An-
lieger seit Jahren weiterhin über die Lärm- und Umweltbelästigungen durch den Verkehr. 
 
Bereits Mitte 2013 wurde die Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit von 80 km/h auf 
50 km/h angeordnet. Diese wird jedoch von vielen Verkehrsteilnehmern, insbesondere denen, die von 
der Autobahn kommend in Fahrtrichtung Innenstadt fahren, nicht beachtet.  
 
Für die Generalsanierung des Herkulestunnels, die ab 2020 umgesetzt werden soll, sind bereits 
Lärmschutzmaßnahmen geplant wie der Einbau eines lärmmindernden Asphalts und die Erneuerung 
der bestehenden Lärmschutzelemente.  
 
Darüber hinaus sollen weitere bauliche Maßnahmen wie Lärmschutzwände oder flächige Lärmschut-
zelemente an den Rampenwänden und organisatorische Maßnahmen geprüft werden, die geeignet 
sind, den Lärmschutz zu optimieren. 
 
Die Einrichtung von Blitzern ist nur unter bestimmten Aspekten wie zum Beispiel bei Unfallschwer-
punkten gestattet. Die Fachverwaltung wird in Zusammenarbeit mit der Polizei und der Bezirksregie-
rung Köln prüfen, welche Bedingungen am Herkulestunnel gegeben sind.

Anlage 1, Eingabe

7933 Zeichen

Anta ge

= Stadt Köln Der Oberbürgermeist,
7 er
Dezernat |

Stabsstelle Bürgerservice

Eingang 2 4, März 2017 Haus Neuerburg
Gülichplatz 1-3

50667 Köln

Ausschuss für Anregungen und Beschwerdenramt Innenstadt
Poststelle Ludwigstr. 8

8-74,

Stadt Köln | Die Oberbürgermeisterin |

Antrag nach $ 24 GO NW

Lärm- und Umweltbelästigung durch den Verkehr im Herkulestunnel in Ehrenfeld her;

23.03.2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Herkulestunnel in Ehrenfeld herrscht immer wieder starker Verkehr. Das führt unter anderem zu
einer starken Lärmbelästigung der ich als Anwohner ständig ausgesetzt bin. Die
Geschwindigkeitsreduzierung von Tempo 80 km/h auf Tempo 50 km/h wird nach meiner
Beobachtung von den Autofahrern ignoriert. Ich habe das Problem in den vergangenen Jahren immer
wieder der Stadt Köln vorgetragen. Leider wurden meine Beschwerden immer nur von einem zum
anderen Amt weitergeleitet (s.Anlagen). Daher wende ich mich nun an den Beschwerdeausschuss

und beantrage:

1. Die Verwaltung soll durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass insbesondere die
Lärmbelastung dort zum Schutz der Anwohner reduziert wird.

2. Die Stadt soll z.B. durch Errichtung einer Blitzeranlage dafür sorgen, dass die
Geschwindigkeitsbeschränkung eingehalte und Verstöße geahndet werden.

Mit freundlichen Grüßen

|
| Der Oberbürgermeister

Amt für Straßen und Verkehrstechnik

Stadthaus Deutz - Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
Auskunft Frau Michell, Zimmer 10C21
Telefon 0221 221-27894, Telefax 0221 221-27082
| . E-Mail strassen-verkehrstechnik@stadt-koeln.de
66 ee renlreie yrre Verkehrstechnik Internet www.stadt-koeln.de
Sprechzeiten
Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr
. Di. 08.00 - 18.00 Uhr
— Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
u & und nach besonderer Vereinbarung

KVB Stadtbahn Linien 1, 3, 4,9

Bus Linien 150, 153, 156

S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13 sowie RE-/RB- und Fernverkehr
Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena

Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum

v. 17.07.2014 66-661/14 Mi
Lärmbelästigung an der A 57 Hochhaus Wöhlerstraße 07. ‚Aug. en ;

Sehr-'

ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 17.07.2014 bezüglich der Beschwerde „Lärmbeläs-
tigung an der A 57“. Zur Überprüfung der Lärmwerte habe ich Ihr Schreiben an das Amt für
Umwelt und Verbraucherschutz weitergeleitet.

Da die Prüfung einige Zeit in Anspruch nimmt, haben Sie bitte Verständnis, dass dieses
Schreiben nur die Bestätigung über den Eingang Ihres Schreibens beinhaltet.

Hinsichtlich des Prüfergebnisses werde ich Sie zu einem späteren Zeitpunkt informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftra

Herlbert NN

Wir sorgen dafür, dass Köln in Bewegung bleibt! - Verkehrsinformationen unter: www.stadt-koeln.de/verkehrskalender

Der Oberbürgermeister

Amt für Straßen und Verkehrstechnik

Stadthaus Deutz - Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln

Auskunft Frau Eoxius, Zimmer 11B45

Telefon 0221 221-27860, Telefax 0221 221-27111
E-Mail strassen-verkefstechnik@stadt-koeln.de

Stadt Köln - Amt für Straßen und Verkehrstechnik =“
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Internet www. stadt-koeln.de

Sprechzeiten

Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr

Di. 08.00 - 18.00 Uhr

Fr. 08.00 - 12.00 Uhr

und nach besonderer Vereinbarung

KVB Stadtbahn Linien 1, 3,4, 9

Bus Linien 150, 153, 156

S-Bahn Linien S6, $11, S12, S13 sowie RE-/RB- und Fernverkehr
Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena

Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum

662/21 Fo ' 22.05.2014

‘ Lärmimmissionen aus dem Straßenverkehr auf derK 4

Sehrgeehte:  " L- - .n

im Schreiben des Umwelt- und verbraucherschutzamts wurde von Herrn Feldmann ausführ-
lich erläutert, dass davon auszugehen ist, dass das Gebäude Wöhlerstr. 14 erheblich durch
Lärmimmissionen aus dem Straßenverkehr belastet wird. Im weiteren Verlauf des Schrei-
bens wird angenommen, dass die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV an diesem Ge-
bäude überschritten werden.

Allerdings liegen tatsächliche Werte, die im Rahmen eines Gutachtens durch einen externen
Sachverständigen ermittelt wurden, nicht vor. Bei der Berechnung, die durch das Umwelt-
und Verbraucherschutzamt vorgenommen wurde, ist von einer zugelassenen Höchstge-
schwindigkeit von 80 km/h ausgegangen worden.

Im Zusammenhang mit einer Auswertung der Unfallsituation in Tunnellagen in Köln (Unter-
suchungsergebnisse vom 12.06.2013) durch die Polizei, wurde von den Brandschutzexper-
ten und Tunnelsachverständigen der Stadt Köln gefordert, die Reduzierung der Höchstge-
schwindigkeit auf der K 4 von 80 km/h auf 50.km/h zu reduzieren.

Dies ist mit Anordnung vom 01.07.2013 und Beschilderung vom 23.07.2013 erfolgt.

Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit führt folgerichtig zu geringerer
Lärmbelastung. Wie Sie aber richtig feststellen, wird die reduzierte Höchstgeschwindigkeit
von 50 km/h aufgrund des autobahnähnlichen Ausbaus der K 4 nicht eingehalten.

Aus diesem Grund wird zurzeit von Seiten der Polizei und der Stadt Köln geprüft, mit wel-
chen Mitteln eine effektive Geschwindigkeitsüberwachung erfolgen kann. Aufgrund der bauli-
chen Situation ist dies offensichtlich nur durch relativ aufwändige Maßnahmen zu ermögli-
chen. Die Prüfung ist daher auch noch nicht abgeschlossen.

Außer der bereits erfolgten Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit, sehe ich zurzeit keine
andere Möglichkeit, die Situation kurzfristig mit Hilfe von verkehrstechnischen Maßnahmen
zu verbessern.

Gegebenenfalls können im Rahmen der geplanten Sanierung des Herkulestunnels schalliso-
lierende Maßnahmen vorgesehen werden. Ich werde den Vorgang an das Amt für Brücken

12

Wir sorgen dafür, dass Köln in Bewegung bleibt! - Verkehrsinformationen unter: www.stadt-koeln.de/verkehrskalender

Der Oberbürgermeister

Seite 2

und Stadtbahnbau mit der Bitte um eine entsprechende Prüfung weiterleiten. Allerdings ist
nach Aussage des Amts für Brücken und Stadtbahnbau mit dem Beginn der Tunnelsanie-
rung nicht vor 2016 zu rechnen.

Im Zusammenhang mit den Sanierungsmaßnahmen des Herkulestunnels werden die Fahr-
bahnen im Bereich zwischen Innere Kanalstr. und Ehrenfeldgürtel erneuert. Nach Aussage
der zuständigen Abteilung im Amt für Straßen und Verkehrstechnik ist vorgesehen, dann
einen lärmmindernden Belag einzubauen.

Ich bedaure, dass ich mit zusätzlichen verkehrstechnischen Maßnahmen keine kurzfristige
Lösung des Problems anbieten kann und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Auftr:

Foxius u

Der Oberbürgermeister

Umwelt- und Verbraucherschutzamt

Stadthaus Deutz - Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln

Auskunft Herr.Feldmann, Zimmer 07E60

Telefon 0221 221-26292, Telefax 0221 221-24612
E-Mail umwelt-verbraucherschutz@stadt-koeln.de

Stadi Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt h
Wily-Srandt.Platz 2, 50879 Köln Internet www.stadt-koeln.de

| 57000

Sprechzeiten

Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr

Di. 08.00 - 18.00 Uhr

Mi. u. Fr. 08,00 - 12.00 Uhr

und nach besonderer Vereinbarung

KVB Stadtbahn Linien 1, 3,4, 9

Bus Linien 150, 153, 156

S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13 sowie RE-/RB- und Fernverkehr
Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena

Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum

14.04.2014 574/31 Fe 12.05.2014

Lärmimmissionen aus dem Straßenverkehr auf derK4

Sehr

Ihre Sorge wegen der Beeinträchtigung durch Straßenverkehr auf der K 4 kann ich nachvoll-
ziehen.

Ich habe die Erkenntnisse des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes zur Lärmbelastung an
das Amt für Straßen und Verkehrstechnik der Stadt Köln (Stadthaus, Willy-Brandt-Platz 2,
50679 Köln) weitergeleitet. Von dort wird man Ihr Anliegen bearbeiten. Ihr Ansprechpartner
im Amt für Straßen und Verkehrstechnik wird unter der Telefonnummer (0221) 221-27860
Frau Foxius sein.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant-
wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0

Anlage 2, Auszug BV Ehrenfeld 05.11.2018

4123 Zeichen

Anlage 2 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de 
Datum: 07.11.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 35. Sitzung der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 05.11.2018 
öffentlich 
3.3 Eingabe nach § 24 GO - Lärm- und Umweltbelästigung durch den Ver-
kehr im Herkulestunnel Köln-Ehrenfeld 
3648/2017 
Der Petent ist nicht erschienen. 
 
Bezirksvertreter Klemm (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) spricht sich grundsätzlich für den 
Beschlussvorschlag der Verwaltung aus. Die Bezirksvertretung habe am 27.01.2014 einen 
Beschluss zur Lärmreduzierung im Bereich der neuerrichteten Grundschule gefasst. Er bittet 
die Verwaltung um Darstellung der bereits im Jahr 2014 angekündigten Prüfergebnisse zur 
Einrichtung von Geschwindigkeitsmessungen im Herkulestunnel. 
 
Die Verwaltung teilt hier Folgendes mit: 
 
Die Geschwindigkeit im Herkulestunnel wurde aufgrund von Tunnelschäden von 80 auf 50 
km/h reduziert. Die Reduzierung erfolgte nicht aus Lärmschutzgründen. 
 
Aufgrund der baulichen Begebenheiten kann die Verwaltung im Herkulestunnel nicht mit Ra-
darfahrzeugen Geschwindigkeitsmessungen vornehmen. Es besteht keine Möglichkeit im 
Tunnelbereich bzw. im Vorfeld des Tunnels Radarfahrzeuge zu positionieren. Eine feste 
Messanlage im Tunnel kann nur unter erheblichen finanziellen Aufwand und durch Eingriffe 
in die Tunnelstruktur realisiert werden. In Anbetracht der anstehenden Sanierung des Tun-
nels wird diese kostenintensive Alternative derzeit nicht weiterverfolgt. 
 
Bezirksvertreter Petri (Fraktion Die Linke) bezeichnet die Stellungnahme der Verwaltung in 
der Beschlussvorlage als uninspiriert. Die im Jahr 2014 aufgeworfenen Probleme seien bis-
her nicht gelöst. Er regt an, den Beschlusstext wie folgt zu ergänzen: 
 
„Die BV 4 ist zeitnah über das Ergebnis der Prüfung zu unterrichten (bis spätestens 
06/2019).“ 
 
Bezirksvertreter Klemm (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass die Bezirksvertre-
tung Geschwindigkeitsmessungen im Bereich der K 4 beschlossen habe. Die K 4 ende nicht 
im Tunnel sondern ein Stück jenseits davon auf Höhe des Albertus-Magnus-Gymnasiums.

Insofern habe die Bezirksvertretung die Geschwindigkeitskontrollen auch über den Herkules-
tunnel hinaus beschlossen. Die Verwaltung sollte somit auch Standorte für Geschwindig-
keitsüberwachungen außerhalb des Tunnels prüfen. 
 
Aufgrund des Beratungsverlaufs regt Herr Bezirksbürgermeister Wirges folgende geänderte 
Beschlussfassung an: 
 
„Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten und beauftragt die 
Verwaltung, geeignete Maßnahmen im Bereich des Herkulestunnels zur Reduzierung der 
Lärmimmissionen zu prüfen. 
 
Weiterhin soll geprüft werden, ob eine Blitzeranlage in Köln-Ehrenfeld vor dem Herkulestun-
nel in Fahrtrichtung stadteinwärts eigerichtet werden kann, um die Einhaltung der zulässigen 
Geschwindigkeit von 50 km/h zu unterstützen. Die BV 4 ist zeitnah über das Ergebnis der 
Prüfung zu unterrichten (bis spätestens 06/2019). Die Verwaltung solle die Einrichtung von 
Geschwindigkeitsmessungen im gesamten Bereich und nicht nur innerhalb des Herkulestun-
nels prüfen.“ 
 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Ausschuss für Anregungen und Beschwer-
den, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: 
 
„Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten und beauftragt die 
Verwaltung, geeignete Maßnahmen im Bereich des Herkulestunnels zur Reduzierung der 
Lärmimmissionen zu prüfen. 
 
Weiterhin soll geprüft werden, ob eine Blitzeranlage in Köln-Ehrenfeld vor dem Herkulestun-
nel in Fahrtrichtung stadteinwärts eigerichtet werden kann, um die Einhaltung der zulässigen 
Geschwindigkeit von 50 km/h zu unterstützen. Die BV 4 ist zeitnah über das Ergebnis der 
Prüfung zu unterrichten (bis spätestens 06/2019). Die Verwaltung soll die Einrichtung 
von Geschwindigkeitsmessungen im gesamten Bereich und nicht nur innerhalb des 
Herkulestunnels prüfen.“ 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (2)

05.11.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 3.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
27.11.2018 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Innere Kanalstraße
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Ehrenfeldgürtel
  • Ludwigstraße 8
  • Wöhlerstraße 07
  • Gülichplatz 1

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Details

Aktenzeichen
3648/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
17.08.2018
Erstellt
23.11.2017 13:34