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2016/0126

Beschaffung von Löschfahrzeugen für die Freiwillige Feuerwehr

Magistratsvorlage 31.03.2016

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6.4 Konzept für die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen 2016 – 2024  
 
 
Beschaffungsjahr 
notwendige 
Haushaltsmittel     
Fahrzeug-Typ Fahrzeug Ersatz für Baujahr  Alter 
 
2016                  2.000.000 €  (HH 2014-2017)   
Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 1 HLF 1 2000  16 
Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 2 HLF 2 2001  15 
Hilfeleistungslöschfahr zeug HTLF 3 HTLF 3 2001  15 
Hilfeleistungslöschfahr zeug HTLF 4 HTLF 4 2001  15 
     
2017                  600.000 €     
Löschfahrzeug FFE* LF 20/16 TLF 16/2 FFE 1989  28 
Löschfahrzeug FFA* LF 20/16 LF 16/3 1990  27 
     
2018                  1.150.000 €     
Löschfahrzeug FFW* LF 20/16 LF 16/4 1990  28 
Löschfahrzeug FFI* LF 20/16 LF 16/1 1991  27 
Wechselladerfahrzeug WLF 1 WLF 1 1993  25 
Abrollbehälter Umweltschutz AB-U AB-U 1993  25 
Gerätewagen Höhenrettung GW-Hörg GW-Hörg 1996  22 
Kommandowagen PKW 6 PKW 6 2008  10 
     
2019                  750.000 €     
Feuerwehrkran FwK FwK 1995  24 
Mannschaftsfahrzeug BF MTF 2 MTF 2 2008  9 
Flutlichtanhänger 60 kVA FL-AH FL-AH 1966  53 
Kommandofahrzeug PKW 8 PKW 8 2010  9 
     
2020                  750.000 €     
Rüstwagen FFE* RW RW 1986  34 
Wechselladerfahrzeug WLF 2  WLF 2 1997  23 
Führungsfahrzeug FFE ZFW 2 ZFW 2 2007  13 
Führungsfahrzeug FFW ZFW 4 ZFW 4 2007  13 
Führungsfahrzeug BF ZFW 6 ZFW 6 2008  12 
Kleinalarmfahrzeug KLAF KLAF 2006  14 
 
2021                  750.000 €     
Drehleiter DL 1/30 DL 1/30 1998  23 
Mannschaftsfahrzeug MTF 1 MTF 1 2012  9 
Kommandofahrzeug PKW 9 PKW 9 2010  11 
Führungsfahrzeug 01 ELW 1 ELW 1 2012  9

2022                  750.000 €     
Wechselladerfahrzeug WLF 3  WLF 3 2001  21 
Tanklöschfahrzeug TLF 24/50 TLF 24/50 2001  21 
Gerätewagen Nachschub/Li cht GW-N/L GW-N/L 2002  20 
Führungsfahrzeug 02 ELW 1 ELW 1 2013  9 
     
2023                  750.000 €     
Abrollbehälter Sonderlöschmittel AB-SLM AB-SLM 1999  24 
Abrollbehälter Atemschutz AB-AS AB-AS 2001  22 
Ölschadenfahrzeug ÖSF ÖSF 2009  14 
Kommandofahrzeug PKW 7 PKW 7 2013  10 
     
2024                  750.000 €     
Tanklöschfahrzeug  TLF 24/50 TLF 24/50 2003  21 
Abrollbehälter Sondereinsatz AB-SE AB-SE 2002  22 
Abrollbehälter Bau AB-Bau AB-Bau 2000  24 
Abrollbehälter-Pritsche AB -Pritsche AB-Pritsche 1994  30 
Geräteträger Holder Holder 1997  27 
 
 
* Landeszuschuss

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Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bedarfs- und Entwicklungsplan der 
Feuerwehr Darmstadt 
Fortschreibung 
2012 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herausgeber: 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Der Magistrat 
Feuerwehr 
Bismarckstraße 86 
64293 Darmstadt

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 2 von 63 
Inhaltsverzeichnis  
 
1 Allgemeines 5 
1.1  Gesetzliche Grundlagen 5 
1.2  Statistische Angaben 5 
1.3  Erfahrungen mit dem Bedarfs- und Entwicklungsplan 2006 5  
1.4  Schwerpunkte des Bedarfs- und Entwicklungsplans 2012 5  
1.5  Zukunftswerkstatt Feuerwehr 6  
1.5.1  Aufgaben und Leistungsfähigkeit der Feuerwehr 6  
1.5.2  Personal im Haupt- und Ehrenamt 6  
1.5.3  Unterbringung und Standorte 6  
1.5.4  Technikstandards und Beschaffungssicherheit 6  
1.5.5  Zusammenarbeit innerhalb der Feuerwehren der Stadt 7 
1.5.6  Nutzung von Synergien 7 
1.5.7  Netzwerkbildung 7 
1.5.8  Feuerwehr in der Gesellschaft 7 
2 Beschreibung des Ist-Zustandes 8  
2.1  Stadt 8  
2.1.1  Lage 8  
2.1.2  Fläche 8  
2.1.3  Einwohner und Pendler 9 
2.1.4  Wohnungen 9 
2.1.5  Bildung 9 
2.1.6  Verkehr 10  
2.1.7  Industrie 10  
2.1.8  Forschung und Entwicklung 10  
2.1.9  Waldflächen und Gewässer 11  
2.1.10  Militärische Einrichtungen 11  
2.2  Herauszustellende Risiken 12  
2.2.1  Gebäude besonderer Art und Nutzung 12  
2.2.2  Störfallbetriebe 14  
2.2.3  Unterirdisches Komplexbauwerk 14  
2.2.4  August-Euler-Flugplatz 15  
2.2.5  NATO-Pipelines 15  
2.2.6  Böllenfalltorstadion 15  
2.2.7  Besondere Objekte im Umland 16  
2.3  Organigramm 16  
2.4  Produkte der Feuerwehr 17  
2.4.1  Gefahrenabwehr 17  
2.4.2  Rettungsdienst 17  
2.4.3  Katastrophenabwehr 18  
2.4.4  Gefahrenvorbeugung 18  
2.5  Liegenschaften 19  
2.5.1  Feuerwache der Berufsfeuerwehr 19  
2.5.2  Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehren 19  
2.5.3  Übungsgelände 20  
2.5.4  Sirenen 20  
2.5.5  Schutzräume 20  
2.5.6  Notbrunnen 21  
2.5.7  Löschwasserbehälter 21  
2.6  Personal der Berufsfeuerwehr 21  
2.6.1  Leitungsdienst 21  
2.6.2  Technischer Einsatzleiter (TE) 21  
2.6.3  Führungsassistenz 21  
2.6.4  Wachabteilungen 21

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 3 von 63 
2.6.5  Sachbearbeiter, Tagesdienst 21  
2.6.6  Einsatzbearbeiter Leitfunkstelle 22  
2.6.7  Verwaltungsbeamte, Beschäftigte 22  
2.6.8  G-26-Stellen für Feuerwehrdienstuntaugliche 22  
2.6.9  Brandsicherheitsdienst 22  
2.6.10  Übersicht 23  
2.7  Freiwillige Feuerwehr 24  
2.8  Werkfeuerwehren 25  
2.9  Rettungsdienstträgerschaft 26  
2.9.1  Zentrale Leitstelle 26  
2.9.2  Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) 26  
2.9.3  Leitender Notarzt (LNA) und Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (OLRD) 26  
2.10  Untere Katastrophenschutzbehörde 26  
2.11  Katastrophenschutzeinheiten 27  
2.11.1  Krisenstab 27  
2.11.2  Katastrophenschutzstab (KatS-Stab) 27  
2.11.3  Führungsgruppe TEL (FüGrTEL) 27  
2.11.4  Informations- und Kommunikationszentrale (IuK-Zentrale) 27  
2.11.5  Informations- und Kommunikationsgruppe (IuK-Gruppe) 27  
2.11.6  Löschzüge 27  
2.11.7  Gefahrstoff-ABC-Zug 27  
2.11.8  Gefahrstoff-ABC-Messzentrale (GABC-MZt) 28  
2.11.9  Betreuungszug 28  
2.11.10  Kreisauskunftsbüro (KAB) 28  
2.11.11  Medizinische Task-Force 28  
2.11.12  Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) 28  
2.11.13  Kreisverbindungskommando der Bundeswehr (KVK) 28  
2.11.14  Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) 29  
2.11.15  Sonstige Einheiten 29  
2.12  Führung bei Großschadenslagen 29  
2.13  Gefahrenabwehrstufen 29  
2.14  Einsatzregeln 29  
2.14.1  Standardeinsatzregeln (SER) 29  
2.14.2  Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) 30  
2.14.3  Einsatzpläne 30  
2.14.4  Katastrophenschutzplan 30  
2.15  Informationstechnologie 30  
3 Beschreibung des Soll-Zustandes 31  
3.1  Bemessungsgrundlagen 31 
3.1.1  Status der Feuerwehr 31  
3.1.2  Hilfsfrist 31  
3.1.3  Richtwerte nach Feuerwehr-Organisationsverordnung (FwOVO) 31  
3.2  Schutzzieldefinition 32  
3.2.1  Brandeinsatz 33  
3.2.2  Technische Hilfeleistung 34  
3.2.3  Umweltschutzeinsätze 35  
3.2.4  Technische Einsatzleitung 36  
3.2.5  Sollstärke im Einsatzdienst 36  
3.3  Erreichungsgrad 37  
3.4  Anzahl der Standorte 37  
3.5  Paralleleinsätze 37  
4 Randbedingungen für die Entwicklung der Feuerwehr 3 8  
4.1  Stadtentwicklung 38  
4.1.1  Bevölkerung 38  
4.1.2  Konversion 38

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 4 von 63 
4.1.3  Gewerbliche Entwicklung 38  
4.2  Verkehrswege 38  
4.3  Veränderung der Aufgaben und Anforderungen 39  
4.3.1  Einschätzung für Brandeinsätze 39  
4.3.2  Einschätzung für technische Hilfeleistungen 40  
4.3.3  Besondere Bedrohungslagen 40  
4.3.4  Rettungsdienst 42  
4.3.5  Veranstaltungssicherheit 42  
4.4  Überörtliche Zusammenarbeit 42  
4.4.1  Landkreis Darmstadt-Dieburg 42  
4.4.2  Rhein-Main-Gebiet 43  
4.4.3  Messkonzept Südhessen 43  
5 Soll/Ist-Vergleich 44  
5.1  Personal 44  
5.2  Finanzbedarf zur Bereitstellung der Einsatzmittel 4 4  
5.3  Gebäude 45  
5.3.1  Bauunterhaltung 45  
5.3.2  Sicherung der Liegenschaften 45  
5.3.3  Planungen 45  
5.3.4  Stellflächen für Einsatzfahrzeuge 46  
5.4  Fortschreibung 46  
6  Anlagen 47  
6.1  Kennzahlen 47  
6.2  Fahrzeuge der Feuerwehr Darmstadt 49  
6.2.1  Berufsfeuerwehr 49  
6.2.2  Freiwillige Feuerwehr Darmstadt-Innenstadt 50  
6.2.3  Freiwillige Feuerwehr Darmstadt-Eberstadt 50  
6.2.4  Freiwillige Feuerwehr Darmstadt-Arheilgen 51  
6.2.5  Freiwillige Feuerwehr Darmstadt-Wixhausen 51  
6.3  Nutzungsdauer der Feuerwehrfahrzeuge 51  
6.4  Konzept für die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen 2010 - 2020 52  
6.5  Literatur 54  
6.6  Regelwerke für die Bedarfs- und Entwicklungsplanung 55  
6.6.1  Brand- und Katastrophenschutz sowie Zivilschutz 55  
6.6.2  Sonstige Rechtsgrundlagen 55  
6.6.3  Texte der zitierten Paragrafen 55  
6.7  Zuständigkeitsbereich mit Wache-Standorten 61  
6.8  Gefahrenabwehrstufen 62

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 5 von 63 
 
1 Allgemeines 
 
1.1  Gesetzliche Grundlagen 
 
Die Gemeinden als Träger für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe haben auf der 
Basis des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den 
Katastrophenschutz vom 17. Dezember 1998 (HBKG) zuletzt geändert am 03.12.2010 
eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran ori- 
entiert eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr auf- 
zustellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie 
technischer Ausstattung auszustatten und zu unterhalten (§§ 2 und 3 HBKG). 
 
Bedarfs- und Entwicklungspläne sind gemäß § 2 der Verordnung über die Organisation, 
Mindeststärke und Mindestausrüstung der öffentlichen Feuerwehren (Feuerwehr-
Organisationsverordnung – FwOVO) in der Fassung vom 10. Oktober 2008 mit der zu- 
ständigen Brandschutzaufsichtsbehörde zu erarbeiten und alle fünf Jahre oder bei er- 
heblichen Veränderungen zu aktualisieren. 
 
Dieser Bedarfs- und Entwicklungsplan (BEP) ist die Fortschreibung der ersten Fassung 
vom Januar 2006 und beschreibt die Vorkehrungen der Stadt Darmstadt für den 
Brandschutz und die Allgemeine Hilfe.  
 
Im Anhang 6.6 sind weitere Rechtsquellen genannt, die für die Bedarfs- und Entwick- 
lungsplanung von Bedeutung sind. 
 
Die Textpassagen der in diesem BEP erwähnten Paragraphen sind im Anhang 6.6.3 
auszugsweise zu finden. 
 
1.2  Statistische Angaben 
 
Für die statistischen Angaben wurde auf das Material des Amtes für Wirtschaft und 
Stadtentwicklung (Amt 12) und auf Daten der Feuerwehr Darmstadt aus dem Einsatz- 
leitsystem zurück gegriffen. 
 
 
1.3  Erfahrungen mit dem Bedarfs- und Entwicklungsplan 2006 
 
Die erste Version dokumentierte den Ist-Stand der Feuerwehr in Darmstadt auf der Ba- 
sis der Erkenntnisse, die im Jahr 2005 für eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung vor- 
lagen. Der Einfluss auf die Fortentwicklung oder Bestandswahrung der Feuerwehr war 
aus heutiger Sicht (Stand Dezember 2011) gering. 
 
Die statistischen Angaben dokumentierten die Jahre 2001 bis 2004. 
 
 
1.4  Schwerpunkte des Bedarfs- und Entwicklungsplans 2012 
 
Auf der Grundlage der Erfahrungen mit dem BEP 2006 wurde die zweite Version in we- 
sentlichen Teilen erweitert, aktualisiert und redaktionell überarbeitet.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 6 von 63 
 
Die statistischen Angaben dokumentieren die Jahre 2005 bis 2009. 
 
Die Ergebnisse der Zukunftswerkstatt sind in die Fortschreibung des BEP 2012 einge- 
flossen (siehe Kapitel 1.5 bis 1.5.8.). 
 
 
1.5  Zukunftswerkstatt Feuerwehr 
 
Der „Zukunftswerkstatt Feuerwehr“ lag ein Beschluss der Stadtverordnetenversamm- 
lung vom 17. Januar 2008 zugrunde, durch den der Magistrat beauftragt wird, einen 
Feuerwehrentwicklungsplan aufzustellen. Der Abschlussbericht wurde am 27.05.2010 
vom Magistrat zur Kenntnis genommen (Magistratsbeschluss-Nr. 0225) und vom Aus- 
schuss für Umweltschutz, öffentliche Einrichtungen und Betriebe in der 47. Sitzung am 
19.11.2010 zur Kenntnis genommen. 
Die Zukunftswerkstatt hat zu acht wesentlichen Themen Ergebnisse erzielt und Stel- 
lung bezogen (siehe Kapitel 1.5.1ff.). 
 
 
1.5.1  Aufgaben und Leistungsfähigkeit der Feuerwehr 
 
Die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr soll auf dem bisherigen Stand aufrecht erhalten 
werden. Der Bedarfs- und Entwicklungsplan ist entsprechend fortzuschreiben. 
 
 
1.5.2  Personal im Haupt- und Ehrenamt 
 
Der Modellversuch der Feuerwehr Düsseldorf, der eine dreijährige, IHK-anerkannte 
Berufsausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst vorsieht soll weiter 
beobachtet und im Falle eines positiven Ergebnisses - soweit möglich - übernommen 
werden. 
 
Für die Gewinnung von ehrenamtlichen Einsatzkräften erarbeitet ein Arbeitskreis 
„Nachwuchsförderung und Ehrenamt“ neue Projekte. Die Wahrnehmung und Aner- 
kennung der Freiwilligen Feuerwehren in der Öffentlichkeit soll gesteigert werden. 
 
 
1.5.3  Unterbringung und Standorte 
 
Eines der drängenden Probleme der Feuerwehr Darmstadt ist der schlechte bauliche 
Zustand der Wache der Berufsfeuerwehr und der Gerätehäuser der Freiwilligen Feu- 
erwehren Innenstadt, Arheilgen und Wixhausen. Über Mittel aus dem Konjunkturpro- 
gramm konnten bei den Freiwilligen Feuerwehren teilweise bauliche Verbesserungen 
erreicht werden. 
Einzelheiten sind im Kapitel 5.3 beschrieben. 
 
 
1.5.4  Technikstandards und Beschaffungssicherheit 
 
Die Fahrzeuge der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehren sollen zukünftig 
technisch vergleichbar aufgebaut sein und somit einheitliche Bedienungsstandards 
ermöglichen, die auch die Aus- und Fortbildung der Maschinisten erleichtert.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 7 von 63 
1.5.5  Zusammenarbeit innerhalb der Feuerwehren der Stadt 
 
Die Zusammenarbeit ist sehr gut. Es ist das Ziel, einen Mittelweg zu finden, zwischen 
ausreichender Einbindung der Freiwilligen Feuerwehren, um die Leistungsfähigkeit 
und Motivation weiter zu fördern und der klaren Abgrenzung von Aufgaben, um eine 
Überforderung zu vermeiden. Im Rahmen der Zukunftswerkstatt wurde die Alarm- 
und Ausrückeordnung so überarbeitet, dass die Freiwilligen Feuerwehren nachts und 
am Wochenende verstärkt alarmiert werden. 
 
 
1.5.6  Nutzung von Synergien 
 
Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Werkfeuerwehren ist es 
sinnvoll, die Vorhaltung von doppelten Strukturen kritisch zu prüfen und nach Mög- 
lichkeiten für wirtschaftliche Organisationsformen zu suchen. 
 
Als Ergebnis der Zukunftswerkstatt wurde mit der Werkfeuerwehr Merck ein Vertrag 
über die Pflege von Feuerwehrschläuchen geschlossen. 
 
Weiterhin arbeiten die Feuerwehren am Aufbau einer gemeinsam genutzten und ge- 
pflegten Datenbank über die vorhandenen Einsatzmittel und Sondergeräte, um durch 
die gemeinsame Nutzung von speziellen Ressourcen Kosten zu sparen (siehe auch 
Kapitel 4.4.2) 
 
 
1.5.7  Netzwerkbildung 
 
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit über Gemeinde- und Kreisgrenzen muss als 
Ziel der Feuerwehren weiter voran getrieben werden. Die Netzwerkbildung zwischen 
allen an der Gefahrenabwehr beteiligten Organisationen bedarf auch der politischen 
Unterstützung. 
 
 
1.5.8  Feuerwehr in der Gesellschaft 
 
Die Wertschätzung für die Arbeit der Feuerwehren in der Bevölkerung ist sehr hoch. 
Im Verhältnis zur Politik erwartet die Feuerwehr eine intensivere und vertrauensvolle- 
re Zusammenarbeit. Zur Kontaktpflege und Evaluierung der Ergebnisse der Zu- 
kunftswerkstatt wird ein jährliches Treffen zwischen Vertretern der in der Stadtver- 
ordnetenversammlung vertretenen Fraktionen und der Feuerwehr stattfinden.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 8 von 63 
 
2 Beschreibung des Ist-Zustandes 
 
2.1  Stadt  
2.1.1  Lage 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt als Oberzentrum in der Metropolregion 
Frankfurt/Rhein-Main [Regionalplan]. 
Im Norden grenzt die Stadt an den Landkreis Offenbach. Die restliche Stadtgrenze 
verläuft zum Landkreis Darmstadt-Dieburg. 
 
 
2.1.2  Fläche 
 
Die Fläche der Stadt beträgt 122,09 km2. Die größte Ausdehnung in Nord-Süd-
Richtung ist 17 km, in Ost-West-Richtung beträgt sie 15 km. 
Die Fläche teilt sich im Wesentlichen wie folgt auf: 
  
Flächentyp Fläche in km 2 
Gebäude und Freifläche 24,79 
Erholungsfläche 4,55 
Betriebsfläche 0,44 
Verkehrsfläche 12,49 
Waldfläche 54,82 
Wasserfläche 0,79 
Flächen anderer Nutzung 24,21 
  
Tabelle 1: Anteilige Flächennutzung in Quadratkilometern

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 9 von 63 
 
2.1.3  Einwohner und Pendler 
 
Die Einwohnerzahl ist eine der Bemessungsgrundlagen für die Feuerwehr. 
 
Einwohner Anzahl 
Erstwohnsitz 147.930 1 
Zweitwohnsitz 11.599  
Einpendler (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) 59.355  
Auspendler (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) 21.136  
Einpendler sonstige (Zahl vom Amt 12 geschätzt) 15. 000  
 
Tabelle 2: Anzahl der Personen in Darmstadt (Stand 31.12.2010) 
 
 
2.1.4  Wohnungen 
 
Die Stadt verfügt über einen Bestand von 22.343 Wohngebäuden mit insgesamt 
77.527 Wohnungen. Im Innenstadtbereich dominiert geschlossene Bebauung mit vier 
Geschossen plus ausgebautem Dachgeschoss. In Neu-Kranichstein und Eberstadt 
Süd III existieren Hochhaussiedlungen, die aufgrund der Bevölkerungsstruktur zu den 
Einsatzschwerpunkten von Feuerwehr und Rettungsdienst gehören. 
 
 
2.1.5  Bildung 
 
In Darmstadt werden an 61 gemeinbildenden und beruflichen Schulen über 30.000 
Schüler unterrichtet.  
 
Weiterhin verfügt Darmstadt über eine Technische Universität mit 25.000 Studenten, 
und 4.000 Beschäftigten, die auf fünf, strukturell sehr unterschiedliche Standorte  
mit insgesamt 150 Einzelliegenschaften verteilt sind: 
 
- Stadtmitte  
- Botanischer Garten  
- Lichtwiese  
- Hochschulstadion  
- Windkanal  
 
Der eigentliche Windkanal liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Griesheim im Land- 
kreis Darmstadt-Dieburg. Zum Standort Windkanal wird noch der August-Euler-
Flugplatz gerechnet, der aber auf der Gemarkung der Stadt Darmstadt liegt und so- 
mit in die Zuständigkeit der Feuerwehr Darmstadt fällt (siehe Ziffer 2.2.4). 
 
An der Hochschule Darmstadt (früher Fachhochschule) studieren 11.000 Studenten 
an mehreren Standorten im Stadtgebiet. 
                                               
 
1 Statistischer Kurzbericht Jahr 2011; Stand 12.01.2012

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 10 von 63 
 
2.1.6  Verkehr 
 
Im Westen des Stadtgebietes verlaufen die Bundesautobahnen 5 und 67 mit einer 
Länge von 10 Kilometern im Stadtgebiet. Die Feuerwehr Darmstadt ist für weitere 14 
Kilometer außerhalb des Stadtgebietes auf Bundesautobahnabschnitten zuständig 
(§ 23 HBKG). 
Die Bundesstraße 26 ist als Schnellstraße Richtung Osten vierspurig ausgebaut. 
Ebenfalls vierspurig sind die Autobahnzubringer B 3 und B 26 zu den drei Autobahn-
Anschlussstellen Weiterstadt, Darmstadt und Eberstadt ausgebaut. 
Der City-Ring wird durch den 430 m langen Wilhelminentunnel geführt, durch den 
vier Tiefgaragen mit 1390 Parkplätzen erschlossen werden (siehe Kapitel 2.2.3). 
 
Innerhalb des Stadtgebietes befindet sich ein Straßenbahnnetz mit 26,3 Kilometern 
Länge. Die Feuerwehr ist für weitere 15 Kilometer des Straßenbahnnetzes außerhalb 
des Stadtgebietes zuständig. 
 
Das Eisenbahn-Netz umfasst 25 Kilometer mit ICE, S-Bahn, und Privatbahnen. Das 
Zentrum des Schienennetzes bildet der Hauptbahnhof. Auf dem angrenzenden Areal 
liegt der Güterbahnhof. Darüber hinaus befinden sich in Darmstadt folgende Halte- 
punkte:  
 
- Nordbahnhof 
- Südbahnhof 
- Ostbahnhof 
- Darmstadt-Eberstadt Bahnhof  
- Darmstadt-Kranichstein Bahnhof 
- Darmstadt-Arheilgen Bahnhof (S-Bahn) 
- Darmstadt-Wixhausen Bahnhof (S-Bahn) 
- Darmstadt TU-Lichtwiese (Odenwaldbahn) 
 
Im Stadtteil Kranichstein betreibt die Deutsche Bahn AG einen Rangierbahnhof. 
Das private Eisenbahn-Unternehmen VIAS (Tochter der Rurtalbahn AG) betreibt die 
Odenwaldbahn (von Eberbach nach Frankfurt/M. Hauptbahnhof). 
Im Dezember 2011 wurde auch die Pfungstadt-Bahn durch VIAS in Betrieb genom- 
men. Ein Teil der Strecke liegt vom Bahnhof Eberstadt kommend noch auf dem Ge- 
biet der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
 
 
2.1.7  Industrie 
 
Einen Schwerpunkt der Industrie bilden Chemieunternehmen, namentlich die Firma 
Merck als größtem ansässigen Unternehmen und die Firma Evonik-Röhm. Beide Fir- 
men verfügen über eine Werkfeuerwehr. 
Daneben liegt im Bereich der Informationstechnologie ein weiterer wirtschaftlicher 
Schwerpunkt. Viele Firmen sind in Technologiezentren ansässig. 
 
 
2.1.8  Forschung und Entwicklung 
 
In Darmstadt-Wixhausen ist das „GSI Helmholtzzentrum Schwerionenforschung“ an- 
sässig. Der Standort expandiert weiter.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 11 von 63 
 
Im Dezember 2011 begannen die Baufeldvorbereitungen für eine Großbaustelle zur 
Realisierung des FAIR-Projektes (Facility for Antiproton and Ion Research). 
 
FAIR ist eine neue internationale Beschleuniger-Anlage zur Forschung mit Antiproto- 
nen und Ionen. Sie wird in Kooperation einer internationalen Länder- und Forscher-
Gemeinschaft gebaut und wird ein Gastlabor für Grundlagenforschung für schät- 
zungsweise 3000 Forscher aus ca. 50 Ländern sein. 
Die Baukosten sind auf über eine Milliarde geschätzt. 
Mit der Inbetriebnahme ist nicht vor dem 2018 zu rechnen. 
 
Die europäische Weltraumagentur ESA betreibt am Standort Darmstadt ein Kontroll- 
zentrum (ESOC). 
 
 
2.1.9  Waldflächen und Gewässer 
 
45 %  der Stadtfläche ist mit Wald bedeckt. Der Anteil der Wasserflächen an der Ge- 
samtfläche ist mit 0,7 % gering. Von den 10 Seen und Teichen sind drei als Bade- 
seen ausgewiesen.  
 
Die Bäche Modau, Darmbach, Mühlbach, Ruthsenbach und Silz durchfließen das 
Stadtgebiet von Ost nach West. 
 
 
2.1.10  Militärische Einrichtungen 
 
In Darmstadt gibt es keine militärischen Einrichtungen mit Personal des Bundes 
mehr.  
Am Standort der früheren Starkenburg-Kaserne hat ein privater Dienstleister (Heeres- 
instandsetzungslogistik GmbH) die Instandsetzung und Logistik von Geräten des 
Heeres und der Streitkräftebasis als Vertragspartner des Bundes übernommen. 
 
Der Standort wird im Bedarfsfall für vorgeplante Hubschrauberlandungen u. a. auch 
von Rettungshubschraubern genutzt, da weder bei der Berufsfeuerwehr noch am 
Stadtkrankenhaus in der Innenstadt ein Landeplatz besteht. Während der Landungen 
und Starts stellt die Berufsfeuerwehr den Brandschutz sicher. 
 
Die innerstädtischen Liegenschaften der US- Armee sind seit 2008 alle geräumt. Die 
Konversion der Flächen ist in Vorbereitung und muss bei der Bedarfs- und Entwick- 
lungsplanung berücksichtigt werden (siehe Kapitel 4.1.2).

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 12 von 63 
 
2.2  Herauszustellende Risiken 
 
2.2.1  Gebäude besonderer Art und Nutzung 
 
In Darmstadt gibt es zurzeit 988 Gebäude besonderer Art oder Nutzung, die der Ge- 
fahrenverhütungsschau unterliegen (§15 HBKG). Es handelt sich dabei um Gebäude, 
Betriebe oder Einrichtungen, von denen ein besonderes Risiko für die Menschen im 
Objekt oder in der Umgebung ausgeht. Sie erfordern eine über das allgemeine Maß 
hinausgehende Aufmerksamkeit durch die Feuerwehr. Dazu werden sie regelmäßig 
auf Veränderungen und Einhaltung der Brandschutzvorschriften kontrolliert. 344 die- 
ser Objekte sind mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet, die direkt bei der Feuer- 
wehr aufgeschaltet ist. 
 
Hauptgruppe  Objektbezeichnungen Anzahl 
01 Abfallverbrennungsanlagen 1 
02 Bauliche Anlagen der Elektrizitäts- oder Gasversorgung 5 
03 Bauliche Anlagen, die der Genehmigungspflicht über den 
Umgang mit radioaktiven Stoffen unterliegen 15 
04 Beherbergungsstätten ab 12 Betten 39  
05 
Betriebe zur Herstellung, Lagerung, Verarbeitung oder 
zum Vertrieb von feuer- oder explosionsgefährlichen Stof- 
fen 
7 
06 
Betriebe zur Herstellung , Lagerung, Verarbeitung oder 
Abfüllung chemischer/ pharmazeutischer Stoffe oder 
Kunststoffe (außer Apotheken und Drogerien) 
14 
07 Betriebe der Textil-, Holz- oder Papierverarbeitung 17 
08 Betriebe und Lager für Sekundärstoffe aus Kunststoff 
(Recycling) mit mehr als 200 m 3 Lagermenge 67 
09 Büro- und Verwaltungsgebäude ab 1600 m 2 Nutzfläche 99 
10 
Unter Denkmalschutz stehende Gebäude von großer Aus- 
dehnung, besonderer Brandgefahr oder einmaligem Kul- 
turwert 
5 
11 Gaststätten ab 60 Gastplätzen (in Gebäuden) 191 
12 Gentechnische Anlagen der Sicherheitsstufe 2 bis 4 nach 
Gentechnik-Gesetz 4 
13 Großgaragen ab 1000 m 2 Nutzfläche 151 
14 Heime, wie Alten-, Pflege-, Kinder-, Behinderten- und Ju- 
gendheime ab 12 Betten 17 
15 Hochhäuser 64 
16 Hochregallager mit mehr als 9 m Lagerhöhe (Oberkante 
Lagergut) und Containerlager, Kühlhäuser 5

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 13 von 63 
Hauptgruppe  Objektbezeichnungen Anzahl 
17 Industriebauten nach Industriebau-Richtlinie 6 
18 Justizvollzugsanstalten 1 
19 Kindergärten und Kindertagesstätten ab 40 Plätze 85 
20 Krankenhäuser (Kliniken) 15 
21 Lagerhallen , -gebäude, -häuser, -plätze ab 1600 m 2 Nutz- 
fläche 17 
22 Landwirtschaftliche Betriebe mit nicht ausreichender 
Wasserversorgung 5 
23 Messe- und Ausstellungshallen, Museen, Galerien und 
Bibliotheken ab 1000 m 2 Nutzfläche 6 
24 Mühlenbetriebe - 
25 Sammelunterkünfte und Behelfsbauten, die Wohnzwecken 
dienen 9 
26 Schulen 66 
27 Sonderabfall-Kleinmengen-Zwischenlager nach Kleinmen- 
gen VO 6 
28 Störfallanlagen nach Störfall-VO 2 
29 Tunnelanlagen für den öffentlichen Verkehr mit mehr als 
1000 m Länge - 
30 Unterirdische Verkehrsanlagen 1 
31 Verkaufsstätten mit einer Fläche (Verkaufsräume und 
Ladenstraßen) von mehr als 2000 m 2 25 
32 Versammlungsstätten 27 
33 Verwertungsbetriebe nach AltautoVO 0 
34 Sonstige Gebäude der TU Darmstadt (sofern nicht in den 
Hauptgruppen 1-33 aufgeführt) 16 
 Gesamte Objekte  988  
 
 
Tabelle 3: Anzahl der Gebäude besonderer Art und Nutzung (Stand 31.12.2010)

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 14 von 63 
 
2.2.2  Störfallbetriebe 
 
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt es zurzeit zwei Betriebsbereiche mit Son- 
derschutzplänen, die unter die Störfallverordnung nach Bundesimmissionsschutzge- 
setz fallen (Merck und Evonik-Röhm). Wegen erhöhter Brand- und Explosionsgefahren 
oder anderer besonderer Gefahren verfügen beide Standorte über eine Werkfeuer- 
wehr (§ 14 HBKG).  
 
 
2.2.3  Unterirdisches Komplexbauwerk 
 
In der Darmstädter Innenstadt befinden sich mehrere Liegenschaften, in denen eine 
Vielzahl von Menschen zu unterschiedlichen Tageszeiten anzutreffen ist. Die Beson- 
derheit besteht darin, dass die nachfolgend genannten Liegenschaften alle durch un- 
terirdische Bauwerke (Tiefgaragen, Andienungsebenen und Straßentunnel) baulich in 
Verbindung stehen und eine brandschutztechnische Abtrennung sehr schwierig reali- 
sierbar ist. Im Einzelnen handelt es sich um 
 
- Wilhelminen-Passage 
- Karstadt 
- Luisencenter 
- Carree/HEAG Hallen 
- Kaufhof 
- Schlossgarage 
- Kongresshotel 
- Wissenschafts- und Kongresszentrum 
- Wilhelminentunnel. 
 
Theoretisch besteht die Möglichkeit, unterirdisch vom Karolinenplatz bis zum Wil- 
helminenplatz (Luftlinie ca. 800 m) als Fußgänger zu gelangen, sofern man über die 
entsprechenden Schlüssel verfügen würde.  
 
Für das unterirdische Komplexbauwerk hat sich die Feuerwehr mit einem „Einsatz- 
plan Innenstadt“ planerisch vorbereitet. 
 
Größter anzunehmender Unfall wäre der Brand eines Lkw in der Andienungsebene. 
Dieses Szenario wäre für die Feuerwehr neben der eigentlichen Brandbekämpfung 
kaum zu beherrschen, da aufgrund der zu erwartenden Rauchausbreitung alle an- 
grenzenden Gebäude kontrolliert und ggf. geräumt werden müssten. 
 
Allgemein haben Einsätze in Tiefgaragen in jüngster Vergangenheit gezeigt, dass eine 
aufwändige und zeitintensive Brandbekämpfung erforderlich wird. Starke Rauchent- 
wicklung und lange Anmarschwege sind ein Teil der auftretenden Schwierigkeiten.  
Als Vergleich können auch Erfahrungen bei Bränden in Tunnelanlagen im Ausland he- 
rangezogen werden.

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Stand: Januar 2012 Seite 15 von 63 
 
2.2.4  August-Euler-Flugplatz 
 
Der Flugplatz ist Eigentum der Technischen Universität Darmstadt (TUD). Bei dem 
Gelände handelt es sich um ein Naturschutzgebiet. Die Naturschutzgesetzgebung er- 
laubt der TU das Gelände als Forschungs- und Freigelände zu nutzen. Für aerodyna- 
mische Forschungen befinden sich zwei Motorsegler auf dem Platz. Pro Jahr muss 
von 400 Flugbewegungen ausgegangen werden. Die Betankung erfolgt extern. Es 
werden keine Betriebsstoffe für die Betankung gelagert. 
 
Die 1100 Meter lange Start- und Landebahn wird auch für weitere Forschungsaktivi- 
täten verschiedener Fachgebiete genutzt. Hierbei werden mit Pkw, Lkw und Motorrä- 
dern Fahrversuche durchgeführt. Auch für diese Fahrzeuge werden keine Betriebs- 
stoffe am Platz gelagert. 
 
Wegen der Nähe zum Flugplatz in Egelsbach ist der Griesheimer Standort im Be- 
darfsfall auch für Sicherheits- oder Notlandungen für Kleinflugzeuge attraktiv. 
 
 
2.2.5  NATO-Pipelines 
 
Im Stadtgebiet Darmstadt verlaufen unterirdisch zwei NATO-Pipelines auf etwa 10 Ki- 
lometern Länge. 
Es handelt sich um die Fernleitung Nr. 04 von Pfungstadt nach Aschaffenburg und 
die Fernleitung Nr. 05 von Pfungstadt zum Flughafen Frankfurt. Für beide Leitungen 
wurden durch den Betreiber umfangreiche Gefahrenabwehrpläne erstellt. Den betrof- 
fenen Kommunen steht Material zur Errichtung von Ölsperren zur Verfügung, das in 
Darmstadt bei der Berufsfeuerwehr eingelagert ist. 
 
 
2.2.6  Böllenfalltorstadion 
 
Das im Osten der Stadt liegende Böllenfalltorstadion mit einem Fassungsvermögen 
von maximal 19.350 Zuschauern befindet sich im städtischen Besitz. Das Stadion 
wird durch den Sportverein Darmstadt 1898 e. V. für den Ligaspielbetrieb vertraglich 
genutzt. In Ausnahmefällen wird die Versammlungsstätte auch für Konzertveranstal- 
tungen zur Verfügung gestellt. 
Unmittelbar angrenzend befindet sich auf der Westseite des Stadiongeländes die Böl- 
lenfalltorhalle, die als Versammlungsstätte für unterschiedliche Veranstaltungen mit 
maximal 2000 Besuchern durch das Sportamt vermietet wird.  
 
Die Erschließung der Flucht- und Rettungswege auf der Ostseite des Stadions, die 
Löschwasserversorgung des gesamten Areals und der bauliche Zustand des Stadions 
müssen erheblich verbessert werden. 
 
Aufgrund der erkennbaren sicherheitsrelevanten Mängel wurde für den Ligaspielbe- 
trieb ein gesonderter Einsatzplan durch die Feuerwehr Darmstadt gefertigt.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 16 von 63 
 
2.2.7  Besondere Objekte im Umland 
 
Im Südwesten der Stadt liegt das KKW Biblis. Die Außenzone mit einem Radius von 
25 km um das KKW reicht bis zum Stadtzentrum und deckt die Hälfte des Stadtge- 
bietes ab. 
Einsatzmaßnahmen sind in besonderen Regelwerken des Bundes und des Landes 
Hessen beschrieben. [RE-NFS-HE, RE KATS] 
 
Die Entfernung zum Frankfurter Flughafen beträgt vom nördlichen Stadtrand 10 km. 
Der gesamte Norden der Stadt liegt im Abflugbereich der Startbahn West. 
 
 
2.3  Organigramm 
 
Die Feuerwehr (Amt 37) ist nach der folgenden Organisationsstruktur gegliedert: 
 
Aus- und Fortbildung 
Lehrgangsplanung 
Dienstsport 
15 Ausbildung 
Katastrophenschutzplanung 
Katastrophenschutzverwaltung 
Zivilschutz, Notfallvorsorge 
Brandmeldeanlagen, 
Löschanlagen, Feuerwehrpläne 
Löschwasserversorgung 
EDV 
Funk- und Fernmeldetechnik 
Elektrotechnik 
34 Information und 
Kommunikation 14 Katastrophenschutz 24 Brandschutztechnische 
Einrichtungen 
Führungsdienst 
Wachabteilungen 
Freiwillige Feuerwehren 
Gefahrenverhütungsschau 
Brandsicherheitsdienste 
Nutzung öffentlicher Flächen 
Schutzkleidung 
Dienstkleidung 
persönliche Schutzausrüstung 
33 Bekleidung 13 Einsatzdienst 23 Gefahrenverhütungsschau 
Leitstelle 
Rettungsdienstträger 
ÄLRD 
bauaufsichtl. Genehmigungsverf. 
gewerbliches Genehmigungsverf. 
Tätigkeit als Sachverständiger 
Geräte, Schläuche 
Atemschutz 
Strahlenschutz, Umweltschutz 
Haushalt, Personal 
Organisation 
Arbeitsschutz 
32 Geräte 42 Haushalt, Personal 12 Leitstelle 22 Genehmigungsverfahren 
Einsatzplanung 
Verkehrsplanung 
Statistik 
Brandschutzaufklärung 
Brandschutzerziehung 
Selbsthilfe 
KFZ-Werkstatt 
allgemeine Werkstätten 
Fahrer- u. Maschinistenausbildung 
Geschäftszimmer 
Gebäudeverwaltung 
Öffentlichkeitsarbeit 
31 Fahrzeuge 41 Allgemeine Verwaltung 11 Gefahrenabwehrplanung 21 Brandschutzaufklärung 
Abt. 1 Einsatz Abt. 4 Verwaltung Abt. 2 Vorbeugender Brandschutz Abt. 3 Technik 
Feuerwehr 
Vorzimmer 
Amtsleitung 
Personalrat 
Frauenbeauftragte 
Amtsleiter: Braxenthaler 
Magistrat der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Dezernat VI 
Bürgermeister Reißer 
 
 Abb. 1: Organigramm der Feuerwehr Darmstadt

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 17 von 63 
 
2.4  Produkte der Feuerwehr 
 
Im Rahmen der Verwaltungsreform wurden die Leistungen der Feuerwehr in Produkte 
untergliedert. 
 
 
2.4.1    Gefahrenabwehr  
 
Brandbekämpfung  
Menschen und Tiere aus Brandgefahren retten, Brände löschen, Sachwerte erhalten 
und die Umwelt schützen.  
 
Allgemeine Hilfeleistung  
Die Rettung von Menschen und Tieren aus Notlagen, der Schutz der Umwelt sowie 
die Beseitigung von Gefahren, die durch Unglücksfälle, Explosionen oder Naturereig- 
nisse hervorgerufen worden sind. Dazu zählen z. B. auch Einsätze mit gefährlichen 
Stoffen, Wasserrettungseinsätze und die Rettung aus großen Höhen und Tiefen.  
Darüber hinaus werden auch allgemeine Störungen der öffentlichen Sicherheit und 
Ordnung beseitigt.  
 
First Responder 
First-Responder-Einsätze werden in Darmstadt von den Rettungsassistenten und Ret- 
tungssanitätern der Berufsfeuerwehr mit dem Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF) 
durchgeführt. Diese Einsätze werden notwendig, wenn alle verfügbaren Rettungswa- 
gen gebunden sind. Das Personal der Feuerwehr stellt die medizinische Versorgung 
bis zum Eintreffen des nächsten Rettungsmittels (RTW) sicher.  
  
 
2.4.2  Rettungsdienst 
 
Notfallversorgung 
Notfallversorgung ist die medizinische Versorgung von Notfallpatienten am Notfallort 
durch besonders qualifiziertes Personal und ggf. ihre Beförderung unter fachgerech- 
ter Betreuung mit entsprechend ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weite- 
re medizinische Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung.  
Die Feuerwehr stellt die Organisation, Einsatzplanung, Qualitätsmanagement, 
Einsatzleitung und die Leitfunkstelle mit eigenem Personal sicher. Für die Durchfüh- 
rung der Einsätze wurden die Hilfsorganisationen und das Institut für Notfallmedizin 
beauftragt. 
 
Krankentransport  
Befördern von Kranken, Verletzten oder sonst hilfebedürftigen Personen, die nicht 
Notfallpatienten sind mit dafür geeigneten Krankentransportwagen unter fachgerech- 
ter Betreuung. 
Für die Durchführung der Transporte wurden die Hilfsorganisationen beauftragt.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 18 von 63 
 
2.4.3  Katastrophenabwehr 
 
Katastrophenschutz  
Der Katastrophenschutz umfasst die vom Bürger als Produkt direkt erfahrene Katast- 
rophenabwehr und die vorbereitenden Maßnahmen der Katastrophenvorsorge ein- 
schließlich der Warnung der Bevölkerung.  
Eine Katastrophe ist ein so außerordentliches Schadensereignis (Brände, Unglücks- 
fall, Explosion, Naturereignis), bei dem die für die Brandbekämpfung, die Allgemeine 
Hilfeleistung vorgehaltenen Hilfsmittel nicht ausreichen und der Einsatz von zusätzli- 
chen Kräften und Mitteln unter einheitlicher Leitung unterschiedlicher Führungsebe- 
nen erforderlich ist.  
 
Bevölkerungsschutz  
Der Bevölkerungsschutz umfasst alle Maßnahmen, die dem Schutz der Zivilbevölke- 
rung im Spannungs- und Verteidigungsfall einerseits und der allgemeinen Krisen- und 
Notfallvorsorge andererseits dienen.  
 
 
2.4.4  Gefahrenvorbeugung  
 
Stellungnahmen, Mitwirkungen und Beratungen  
Abgabe von Stellungnahmen, Mitwirken und Beraten aus brandschutztechnischer 
Sicht im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach Bau- , Bundesimmissionsschutz, 
Strahlenschutz-, Arbeitsschutz- und Gewerberecht.  
Die Leistungen der Feuerwehr sind vor allem im Sonderbau notwendig. Insbesondere 
wenn Regeln des Brandschutzes nicht ausreichend festgeschrieben sind, von Brand- 
schutzregeln abgewichen werden soll oder neue zu entwickeln sind, ist eine intensive 
Einbindung des Vorbeugenden Brandschutzes notwendig.  
 
Gefahrenverhütungsschauen  
Die Gefahrenverhütungsschau ist eine brandschutztechnische und betriebliche Prü- 
fung zur Beurteilung der Risiken eines Objektes. Sie dient vor allem der Feststellung 
und Beseitigung brandgefährlicher Zustände. Brandgefährliche Zustände in diesem 
Sinne sind insbesondere solche, die die Brandentstehung und Brandausbreitung be- 
günstigen, im Brandfall die Menschenrettung gefährden sowie die Brandbekämpfung 
behindern.  
Gefahrenverhütungsschauen sind notwendig in Objekten, die wegen ihrer Beschaffen- 
heit, Verwendung oder Lage in erhöhtem Maß brand- oder explosionsgefährdet sind 
oder von denen im Falle eines Brandes oder einer Explosion eine Gefährdung für eine 
größere Anzahl von Menschen, die Umwelt und für Sachwerte ausgehen oder eine er- 
hebliche Störung der öffentlichen Sicherheit hervorgerufen würde. Der regelmäßigen 
Gefahrenverhütungsschau unterliegen zurzeit 988 Objekte.  
 
Brandschutzerziehung und -aufklärung  
Brandschutzerziehung ist die Schulung von Kindern und Jugendlichen zur Vermei- 
dung von Bränden und zu richtigen Verhaltensweisen bei Bränden durch Angehörige 
von Feuerwehren im Zusammenwirken mit Vertretern der Versicherungswirtschaft, 
Pädagogen und Eltern.  
Brandschutzaufklärung ist die Schulung von Erwachsenen zur Vermeidung von Brän- 
den, zur Einhaltung von Brandschutzvorschriften und zu richtigen Verhaltensweisen 
bei Bränden.

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Stand: Januar 2012 Seite 19 von 63 
 
Brandsicherheitsdienst  
Bereitstellen von Personal und Gerät bei Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr 
oder Gefährdung einer größeren Personenzahl, insbesondere in Versammlungsstät- 
ten.  
 
Die Kennzahlen der letzten Jahre für die Produkte sind im Anhang 6.1 dargestellt.  
 
 
2.5  Liegenschaften 
 
Neben der Feuerwache der Berufsfeuerwehr und den vier Feuerwehrhäusern der 
Freiwilligen Feuerwehren werden drei Mehrzweckanlagen (Schutzräume), die Lager- 
und Fahrzeughalle für den Brand- und Katastrophenschutz in Griesheim (St. Ste- 
phan) und  ein Löschwasserbehälter auf der Ludwigshöhe als Liegenschaften der 
Stadt von der Feuerwehr verwaltet. 
Darüber hinaus werden sechs Hochleistungs-, sieben Elektrosirenen und 18 Not- 
brunnen betreut 
 
 
2.5.1  Feuerwache der Berufsfeuerwehr  
 
Die Berufsfeuerwehr Darmstadt betreibt die Feuerwache in der Bismarckstraße 86.  
An diesem Standort sind alle Abteilungen des Amtes 37 untergebracht.  
 
Auf der Südseite des Geländes entstand ein Neubau mit Katastrophenschutzlager, 
einer Atemschutzübungsstrecke, einer Atemschutzwerkstatt sowie einer Kfz-
Werkstatt und  neun Stellplätzen für Großfahrzeuge, der im Januar 2012 bezogen 
wurde. 
Der Altbau der Feuerwache in der Bismarckstraße, der aus dem Jahr 1954 stammt, 
erfordert ständige Sanierungsmaßnahmen.  
 
 
2.5.2  Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehren 
 
Der Zustand der Liegenschaften der Freiwilligen Feuerwehren ist nach wie vor ver- 
besserungsfähig, obwohl von Seiten der Stadt einige Maßnahmen umgesetzt wurden 
und die Mitfinanzierung durch die Feuerwehrvereine sowie erhebliche Eigenarbeiten 
der Kräfte der Freiwilligen Feuerwehren wesentlich dazu beitragen, den Allgemein- 
zustand zu verbessern. 
So konnten mit dem Immobilienmanagement der Stadt Darmstadt folgende Maß- 
nahmen bis 2011 abgeschlossen werden: 
 
Feuerwehrhäuser Innenstadt und Eberstadt 
- Einbau von Drucklufterhaltungs- und Abgasabsaugungsanlagen 
 
Feuerwehrhaus Innenstadt 
- Sanierung der Sanitär- und Umkleidebereiche 
 
Feuerwehrhaus Wixhausen 
- Energetische Gebäudesanierung sowie Erneuerung der Sanitär- und Umkleidebe- 
reiche. 
 
Eine Besonderheit stellt die Unterbringung der Freiwilligen Feuerwehr Darmstadt-
Innenstadt (FFI) dar. Sie ist seit 1972 im Erdgeschoss einer Wohnanlage des Bau- 
vereins in der Kasinostraße 63 eingemietet. Neben einer Fahrzeughalle für fünf Fahr-

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 20 von 63 
zeuge, gehörten ein Unterrichtssaal, verschiedene Funktionsräume sowie entspre- 
chende Sozialräume dazu. 
Die Unterbringung in einem Wohngebäude mit ca. 45 Wohnungen bringt dement- 
sprechende Probleme mit sich, wie z. B.  
 
- Lärmbelästigung für die Bewohner bei Einsätzen, Übungen oder Ausbildungsver- 
anstaltungen, verbunden mit entsprechenden Beschwerden, 
- durch parkende Autos versperrte Zufahrtmöglichkeit,  
- parkende  Fahrzeuge im Hofbereich und 
- schlechte Erreichbarkeit des Geländes, da die Alicestraße häufig zugeparkt ist.  
 
Die genannten Punkte führen immer wieder zu Konflikten. Teilweise werden 
Einsatzkräfte beschimpft und gezielt aus den oberen Geschossen mit Müll be- 
worfen.  
Ein Beschwerdeführer wendet sich auch per Mail an die Wehrführung. Die in 
seinen Mails verwendeten Formulierungen sind teilweise beleidigend und ehr- 
verletzend. Gespräche zur Konfliktlösung waren erfolglos.  
 
Das Feuerwehrhaus der FFI war mehrfach Ziel von Einbruchversuchen und 
Sachbeschädigungen. 
 
 
2.5.3  Übungsgelände 
 
Da die Freiflächen auf der Feuerwache und an den Gerätehäusern für Übungsmög- 
lichkeiten sehr begrenzt sind, steht hierfür ein Gelände in der Weiterstädter Land- 
straße im Stadtteil Arheilgen zur Verfügung. Dieses Übungsgelände wird von allen 
Hilfsorganisationen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt genutzt. Ende des Jahres 
2011 konnten eine Schutzhütte mit Sanitäranlagen sowie eine unabhängige Wasser- 
versorgung in Betrieb genommen werden, was zu einer deutlichen Verbesserung der 
Betriebsbedingungen für die Übungsteilnehmer führte. 
 
Für den weiteren Ausbau und die Optimierung der Übungsmöglichkeiten wird lang- 
fristig eine Kooperation mit den beiden Werkfeuerwehren und dem Stadtkreisfeuer- 
wehrverband angestrebt. 
 
 
2.5.4  Sirenen 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfügt über ein gut ausgebautes fast flächende- 
ckendes Sirenennetz zur Warnung und Information der Bevölkerung, das auch zu- 
künftig noch weiter ausgebaut werden soll, um Deckungslücken zu schließen.  
 
Derzeit verfügt die Stadt über 13 eigene Sirenen. Weiterhin werden die vorhandenen 
sieben Sirenen rund um den Standort der Firma Merck in den Beschallungsplan mit 
einbezogen. Ebenso sind je eine Sirene an den Standorten Evonic-Röhm und HSE in 
das Warnsystem integriert. 
 
Für die Wartung und den Ausbau des Sirenennetzes sind auch zukünftig ausrei- 
chend finanzielle Mittel bereitzustellen. 
 
 
2.5.5  Schutzräume 
 
Im Stadtgebiet können drei Mehrzweckanlagen als Schutzräume für die Bevölkerung 
genutzt werden (Grafenstraße, Karolinenplatz, Hilpertstraße).

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Stand: Januar 2012 Seite 21 von 63 
2.5.6  Notbrunnen 
 
Im Stadtgebiet befinden sich 18 Notbrunnen, die im Bedarfsfall für die Trinkwasser- 
versorgung der Bevölkerung nutzbar wären. Ein Teil der Brunnen ist allerdings auf- 
grund von Vandalismus an technischen Einrichtungen und technischen Defekten 
nicht betriebsbereit. Die Bereitstellung von finanziellen Mitteln durch das RP Darm- 
stadt erfolgt nur zögerlich. 
 
 
2.5.7  Löschwasserbehälter 
 
Auf der Ludwigshöhe befindet sich ein Löschwasserbehälter. Die Bauunterhaltung 
liegt im Zuständigkeitsbereich der Unteren Katastrophenschutzbehörde. 
 
 
2.6  Personal der Berufsfeuerwehr  
 
2.6.1  Leitungsdienst  
 
Der Leiter der Feuerwehr und sein Stellvertreter stellen eine Leitungsdienstfunktion. 
Für die sofortige Verfügbarkeit steht ihnen je ein Dienstfahrzeug zur Verfügung. Ver- 
tretungsweise wird die Funktion im Bedarfsfall durch den Abteilungsleiter Technik 
(37.3) übernommen. 
 
2.6.2  Technischer Einsatzleiter (TE) 
 
Neun Beamte des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes sind Abteilungs- oder 
Sachgebietsleiter. Sie stellen ständig eine Funktion als Technischer Einsatzleiter 
(TE).  
 
 
2.6.3  Führungsassistenz 
 
Neun Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes sind Sachgebietsleiter 
oder Sachbearbeiter innerhalb einer der drei Fachabteilungen Vorbeugender Brand- 
schutz, Technik und Allgemeine Verwaltung. Sie arbeiten nach dem gleichen Dienst- 
planmodell wie die TE und stellen ständig die Funktion des Führungsassistenten 
(Fahrer des Einsatzleitwagens) für den Technischen Einsatzleiter. 
 
 
2.6.4  Wachabteilungen 
 
Die 106 Mitarbeiter der Wachabteilungen leisten nach einem festen Schichtplan 
Einsatzdienst. Die einsatzfreien Zeiten sind für den Dienst in Sachgebieten und 
Werkstätten, die Ausbildung und den Dienstsport vorgesehen. Sie stellen insgesamt 
19 Einsatzfunktionen des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes und eine Funkti- 
on des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes (Zugführer).  
 
 
2.6.5  Sachbearbeiter, Tagesdienst  
 
Drei Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes und drei Beschäftigte 
sind den Abteilungen und Sachgebieten im Sachbearbeiter- oder Tagesdienst zuge- 
ordnet.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 22 von 63 
 
2.6.6  Einsatzbearbeiter Leitfunkstelle  
 
In der Leitfunkstelle versehen 17 Feuerwehrbeamte und drei Beschäftigte ihren 
Dienst. Die Leitfunkstelle ist werktags tagsüber mit vier Einsatzbearbeitern besetzt, 
nachts und am Wochenende mit drei.  
 
 
2.6.7  Verwaltungsbeamte, Beschäftigte 
 
Drei Beamte, sechs Beschäftigte verrichten Verwaltungs- und Werkstattaufgaben.  
 
2.6.8  G-26-Stellen für Feuerwehrdienstuntaugliche  
 
Für insgesamt drei Bedienstete, die die Kriterien für eine Atemschutztauglichkeit 
nach den Grundsätzen der Richtlinie G26.3 nicht mehr erfüllen, steht für zwei Jahre 
je eine Stelle zu Verfügung, die nicht einer Wachabteilung zugeordnet ist. 
Innerhalb von zwei Jahren muss die volle Atemschutztauglichkeit wieder erlangt 
werden. Falls dies dem Bediensteten nicht gelingt, muss zusammen mit dem Perso- 
nalamt und dem Amtsarzt über die weitere Verwendung entschieden werden. 
 
 
2.6.9  Brandsicherheitsdienst 
 
Für Brandsicherheitsdienste im Staatstheater und anderen Versammlungsstätten 
stehen Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren zur Verfügung, die vertraglich als 
geringfügig Beschäftigte der Wissenschaftsstadt Darmstadt dieses Aufgabengebiet 
abdecken. 
Das entspricht drei Vollzeitstellen im Stellenplan der Feuerwehr Darmstadt.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 23 von 63 
 
2.6.10  Übersicht 
 
Die Anzahl der Einsatzfunktionen ergibt sich aus der Schutzzieldefinition (siehe Ka- 
pitel 3.2). Der übrige Personalbedarf ergibt sich aus den Aufgaben der Abteilungen 
und Sachgebiete.  
 
Kapitel Funktionen  Stellen 
Ständig  
besetzte 
Funktionen 
2.6.1 Leiter der Feuerwehr 1    
2.6.2 Technische Einsatzleiter 9  1  
 Zwischensumme  10  1 
2.6.3 Führungsassistenz 9  1  
2.6.4 Wachabteilungen 106  20  
2.6.5 Sachbearbeiter, Tagesdienst (Einsatzbeamte) 6  0  
2.6.6 Einsatzbearbeiter Leitfunkstelle (Tag/Nacht) 20  4/3  
 Zwischensumme   141  25/24  
2.6.7 Verwaltungsbeamte, Beschäftigte  9    
2.6.8 G-26-Stellen für Feuerwehrdienstuntaugliche 3    
2.6.9 Brandsicherheitsdienst (BSD) 3    
 Zwischensumme   15   
 Gesamtsumme  166  26/25  
 
 
Tabelle 4: Anzahl der Stellen bei der Feuerwehr Darmstadt

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Stand: Januar 2012 Seite 24 von 63 
 
2.7  Freiwillige Feuerwehr  
 
Zur Ergänzung der Berufsfeuerwehr bei Großeinsätzen oder Mehrfacheinsätzen sind 
Freiwillige Feuerwehren unverzichtbar. Sie erfüllen Basisaufgaben der Brandbe-
kämpfung und Allgemeinen Hilfe. Darüber hinaus werden ihnen Schwerpunktaufga- 
ben z. B. bei Gefahrstoff-Einsätzen zugeordnet. In Darmstadt gibt es vier Freiwillige 
Feuerwehren mit insgesamt 198 Aktiven, die sich wie folgt aufteilen:  
 
Freiwillige Feuerwehr Aktive Jugend 
Darmstadt – Arheilgen (FFA) 56 28 
Darmstadt – Eberstadt (FFE) 38 7 
Darmstadt – Innenstadt (FFI) 59 26 
Darmstadt – Wixhausen (FFW) 45 14 
Summe 198 75 
 
Tabelle 5: Stärke der vier Freiwilligen Feuerwehren (Stand: 31.12.2010) 
 
 
Jede der vier Freiwilligen Feuerwehren ist mit zwei Löschfahrzeugen, einem Einsatz- 
leitfahrzeug  sowie weiteren Fahrzeugen und Geräten entsprechend der Aufgabenzu- 
ordnung ausgestattet.  
 
Bedingt durch die Struktur als großstädtische Freiwillige Feuerwehren liegen die 
Ausrückezeiten zwischen ca. 20 Minuten werktags und fünf Minuten nachts, da die 
Arbeitsplätze in der Regel nicht im Nahbereich der Feuerwehrhäuser liegen.  
 
In allen vier Freiwilligen Feuerwehren bestehen Jugendfeuerwehren mit insgesamt 
75 Mitgliedern zur Sicherstellung des Nachwuchses an Einsatzkräften.  
 
Im Staatstheater stellen bei jeder Aufführung Kräfte der Freiwilligen Feuerwehren die 
Posten und Wachhabenden für den Brandsicherheitsdienst (BSD) als städtische Be- 
dienstete auf der vertraglichen Basis für geringfügig Beschäftigte. Der BSD wird 
durch die Freiwillige Feuerwehr Innenstadt in Zusammenarbeit mit der Abteilung 
Vorbeugender Brandschutz der Berufsfeuerwehr koordiniert. 
Beim Ausfall eines Wachhabenden wird diese Funktion durch besonders unterwiese- 
ne Kräfte der Berufsfeuerwehr besetzt.

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Stand: Januar 2012 Seite 25 von 63 
 
2.8  Werkfeuerwehren  
 
In der Stadt Darmstadt gibt es folgende Werkfeuerwehren:  
 
Werkfeuerwehr hauptberuflich nebenberuflich 
Merck 140 0 
Evonik Röhm 39 12 
 
Tabelle 6: Stärke der Werkfeuerwehren  
 
 
Die Funktionsstärke der Werkfeuerwehren wird durch das Regierungspräsidium 
Darmstadt in einem „Anerkennungsbescheid“ festgelegt. Aufgrund der Stärke der 
Werkfeuerwehren und ihres Aufgabenbereiches innerhalb des Werkes ist eine Unter- 
stützung der öffentlichen Feuerwehren bei Großeinsätzen außerhalb der Werkgren- 
zen nur eingeschränkt möglich.  
 
Mit der Werkfeuerwehr Merck wurde im Jahr 2010 eine vertragliche Vereinbarung 
zur Übertragung der Zuständigkeit auf dem KOWE 
2-Gelände getroffen. Die Zustim- 
mung der Aufsichtsbehörde wurde eingeholt (§ 14 Abs. 7 HBKG). 
Weiterhin besteht eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Stadt Darmstadt und der 
Firma Merck KGaA über den Betrieb der GABC-Messzentrale gemäß Anlage 2.11 des hes- 
sischen Katastrophenschutzkonzeptes. Die Werkfeuerwehr Merck betreibt im Bedarfsfall 
die GABC-Messzentrale auf Anforderung der Feuerwehr Darmstadt. 
 
Die Beschaffung des Abrollbehälters Dekon erfolgte 2009 im Rahmen einer Arbeitsge- 
meinschaft der Darmstäder Feuerwehren. Der Abrollbehälter wurde im Wesentlichen 
durch die Werkfeuerwehren Merck und Evonik Röhm finanziert und wird von der öffentli- 
chen Feuerwehr (BF, FFA) und dem DRK Arheilgen betrieben und für Einsatzlagen im 
Stadtgebiet Darmstadt genutzt. Das Projekt ist auf 15 Jahre ausgelegt. 
Der Abrollbehälter steht auf der Wache der Berufsfeuerwehr und wird von der öffentlichen 
Feuerwehr auf Anforderung der Werkfeuerwehr auch bei Ereignissen am betroffenen 
Standort betrieben. 
                                                
2 Eigenname

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Stand: Januar 2012 Seite 26 von 63 
 
2.9  Rettungsdienstträgerschaft 
 
Die kreisfreie Stadt Darmstadt ist Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes 
einschließlich der notäztlichen Versorgung gemäß Hessischem Rettungsdienstgesetz 
(§ 5 HRDG). 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg eine 
öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Rettungs- 
dienstbereiches (RDB) gemäß § 5 Abs. 3 HRDG abgeschlossen. Zu diesem Bereich, 
der von der Leitfunkstelle Darmstadt geführt wird, gehören neben Darmstadt die 
Kommunen Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Griesheim, Erzhausen, Modautal, Mühl- 
tal, Ober-Ramstadt, Pfungstadt, Seeheim-Jugenheim und Weiterstadt. 
Innerhalb des Geschäftsverteilungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die 
Rettungsdienstträgerschaft bei der Feuerwehr (Amt 37) angesiedelt. 
 
 
2.9.1  Zentrale Leitstelle  
 
Für jeden Rettungsdienstbereich ist eine ständig erreichbare und betriebsbereite 
gemeinsame Leitstelle für den Brandschutz, den Katastrophenschutz und den Ret- 
tungsdienst einzurichten (§ 6 HRDG). Die Berufsfeuerwehr Darmstadt betreibt auf 
der Feuerwache die „Leitfunkstelle Darmstadt“, über die alle Einsätze der Brandbe- 
kämpfung, der Allgemeinen Hilfe, des Katastrophenschutzes und des Rettungsdiens- 
tes der Stadt koordiniert werden. Zusätzlich wird der Rettungsdienst für den Altkreis 
Darmstadt koordiniert. Über die Leitfunkstelle werden somit ca. 285.000 Einwohner 
rettungsdienstlich versorgt.  
 
 
2.9.2  Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) 
 
Die Funktion der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst (ÄLRD) ist ebenfalls bei der Feu- 
erwehr Darmstadt angesiedelt und wird mit einer halben Stelle für die benachbarten 
Rettungsdienstbereiche Darmstadt und Dieburg wahrgenommen (§ 20 Abs. 1 HRDG). 
 
 
2.9.3  Leitender Notarzt (LNA) und Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (OLRD) 
 
Beide Rettungsdienstbereiche verfügen über eine gemeinsame LNA-Gruppe sowie pro 
RDB eine OLRD-Gruppe, deren Funktionsträger sich im Bedarfsfall bei entsprechen- 
den Einsatzlagen vertreten.  
 
 
2.10  Untere Katastrophenschutzbehörde 
 
Der Oberbürgermeister nimmt die Aufgaben des Katastrophenschutzes als untere 
Katastrophenschutzbehörde (§ 25 HBKG) als Auftragsangelegenheit (§ 4 Abs. 2 
HGO) wahr. 
Innerhalb des Geschäftsverteilungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die- 
se Aufgabe bei der Feuerwehr (Amt 37) angesiedelt.

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Stand: Januar 2012 Seite 27 von 63 
 
2.11  Katastrophenschutzeinheiten 
 
Der Wissenschaftsstadt Darmstadt stehen gemäß hessischem Katastrophenschutz- 
konzept folgende Katastrophenschutzeinheiten und –einrichtungen zur Verfügung. 
 
 
2.11.1  Krisenstab 
 
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde auf der Grundlage eines bundesweiten 
Standards ein Krisenstab als administrativ-organisatorische Komponente der Katastro- 
phenschutzleitung eingerichtet (Rundverfügung 14/2010). 
 
 
2.11.2  Katastrophenschutzstab (KatS-Stab) 
 
Der Katastrophenschutzstab ist ein Führungs-Gremium, dem die operativ-taktische Füh- 
rung aller Einheiten und Einrichtungen im Katastrophenfall obliegt. Die Funktionen wer- 
den durch Führungskräfte der Feuerwehr und der Organisationen, deren Einheiten und 
Einrichtungen im Katastrophenschutz mitwirken, besetzt. 
 
 
2.11.3  Führungsgruppe TEL (FüGrTEL) 
 
Die Führungsgruppe TEL unterstützt den Technischen Einsatzleiter bei der Führung der 
Einsatzkräfte und bei allen sonstigen Leitungsaufgaben am Ereignisort.  
Die Funktionen werden durch Führungskräfte der Feuerwehr und der Organisationen, de- 
ren Einheiten und Einrichtungen im Katastrophenschutz mitwirken, besetzt. 
 
 
2.11.4  Informations- und Kommunikationszentrale (IuK-Zentrale) 
 
Die Leitfunkstelle Darmstadt nimmt für den Katastrophenschutz die Aufgaben der 
IuK-Zentrale wahr. Im Bedarfsfall wird das diensthabende Leitstellenpersonal durch 
dienstfreie Einsatzbearbeiter und durch Kräfte aus der IuK-Gruppe unterstützt (siehe Zif- 
fer 2.11.5). 
 
 
2.11.5  Informations- und Kommunikationsgruppe (IuK-Gruppe) 
 
Die IuK-Gruppe stellt die für die Führung von Einheiten erforderlichen IuK-Verbindungen 
her und betreibt sie. 
Das Personal setzt sich aus Kräften der Freiwilligen Feuerwehren zusammen. 
 
 
2.11.6  Löschzüge 
 
Drei Löschzüge werden durch die Freiwilligen Feuerwehren gestellt. 
 
 
2.11.7  Gefahrstoff-ABC-Zug 
 
Der GABC-Zug wird von der Freiwilligen Feuerwehr Arheilgen besetzt.

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Stand: Januar 2012 Seite 28 von 63 
 
2.11.8  Gefahrstoff-ABC-Messzentrale (GABC-MZt) 
 
Die Aufgabe wird von der Werkfeuerwehr der Firma Merck KGaA übernommen (siehe Zif- 
fer 2.8). 
 
 
2.11.9  Betreuungszug 
 
In Darmstadt stehen zwei Betreuungszüge zur Verfügung (DRK).  
 
 
2.11.10  Kreisauskunftsbüro (KAB) 
 
Die Aufgabe des Kreiauskunftsbüros wird in Darmstadt vom Deutschen Roten Kreuz 
übernommen.  
 
 
2.11.11  Medizinische Task-Force 
 
Der kreisfreien Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg ist eine Me- 
dizinische Task-Force gemeinsam zugeordnet (siehe Anlage 2.15 des Konzeptes Ka- 
tastrophenschutz in Hessen). Sie trägt nach der bundesweiten Nummerierung die 
Bezeichnung „MTF 37“. 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt kann aber weiterhin auf zwei Sanitätszüge zu- 
rückgreifen, die dem bisherigen Landeskonzept entsprechen. 
 
 
2.11.12  Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) 
 
In Darmstadt ist ein Ortsverband des THW ansässig, bei dem folgende Einheiten statio- 
niert sind: 
 
- Technischer Zug mit Fachgruppe Elektroversorgung 
- Technischer Zug mit Fachgruppe Beleuchtung 
- Fachgruppe Führung und Kommunikation 
- Fachgruppe Logistik mit Verpflegungstrupp 
- Schnell-Einsatz-Einheit  Bergung Ausland ( SEEBA) 
 
Die Anforderung von Einheiten erfolgt im Bedarfsfall über die Leitfunkstelle Darmstadt an 
den zuständigen Geschäftsführerbereich.  
 
 
2.11.13  Kreisverbindungskommando der Bundeswehr (KVK) 
 
Im Bedarfsfall kann die Wissenschaftsstadt Darmstadt über das Kreisverbindungskom- 
mando Unterstützung von der Bundeswehr anfordern. 
Grundsätzlich muss mit langen Vorlaufzeiten bis zum Eintreffen der angeforderten Unter- 
stützung geplant werden (bis zu 72 Stunden). 
Dem KVK wurde auf dem Gelände der Berufsfeuerwehr im Altbau ein Raum für Bespre- 
chungen kostenfrei zur Verfügung gestellt.

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Stand: Januar 2012 Seite 29 von 63 
 
2.11.14  Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) 
 
Für die Betreuung von direkt Betroffenen und deren Angehörigen werden im Bedarfs- 
fal.Notfallseelsorger über die Leitfunkstelle Darmstadt alarmiert. 
Einsatzkräfte können sich nach belastenden Einsätzen an ein Einsatznachsorge-Team 
wenden. 
 
 
2.11.15  Sonstige Einheiten 
 
Mit der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG) und mit der Bergwacht (DRK) 
wurden durch den Rettungsdienstträger Darmstadt (siehe Ziffer 2.9) Verträge über die 
Zusammenarbeit geschlossen. 
 
 
2.12  Führung bei Großschadenslagen  
 
Aufbauend auf den Führungsstrukturen für Normaleinsätze, für die ständig ein 
Einsatzleiter im Dienst ist, erfolgt die Führung bei Großeinsätzen bis hin zur Katast- 
rophe durch eine nach Lage besetzte Technische Einsatzleitung zur Führung vor Ort 
sowie einem Katastrophenschutzstab, der auf der Feuerwache in räumlicher Nähe 
zur Leitfunkstelle arbeitet. Das Personal setzt sich aus den Führungskräften der im 
Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen sowie der sonstigen 
nach Lage erforderlichen Mitwirkenden (Fachberater und Verbindungsbeamte) zu- 
sammen. Der Oberbürgermeister bzw. der für die Feuerwehr zuständige Dezernent 
können die Leitung des Katastrophenschutzstabes übernehmen. 
 
 
2.13  Gefahrenabwehrstufen 
 
Die Besondere Aufbauorganisation (BAO) für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt gliedert sich in vier Stufen (siehe Anlage 6.8). 
 
 
2.14  Einsatzregeln 
 
Alle feuerwehrinternen Regelwerke für den Einsatzdienst sind als Einsatzregeln in einem 
EDV-gestützten „Einsatz-Informations-System (EIS)“ hinterlegt, auf das alle Führungs- 
dienste und die Leitstelle im Bedarfsfall zugreifen können. 
 
 
2.14.1  Standardeinsatzregeln (SER) 
 
Die Feuerwehr Darmstadt wendet seit 2011 sechs Standardeinsatzregeln an, um bei 
der Einsatzabwicklung in der Anfangsphase einen Qualitätsstandard sicherzustellen, 
der das Erreichen des in den Schutzzieldefinitionen festgelegten Sicherheitsniveaus 
ermöglicht. 
Standardeinsatzregeln erleichtern die Aus- und Fortbildung für eine einheitliche tak- 
tische Vorgehensweise.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 30 von 63 
 
Für folgende Meldebilder wurden Standards festgelegt:  
 
- Feuer  
- Feuer Hochhaus  
- Freisetzung radioaktiver Stoffe 
- Freisetzung biologischer Stoffe 
- Freisetzung chemischer Stoffe  
- Verkehrsunfall  
 
 
2.14.2  Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) 
In der Alarm- und Ausrückeordnung sind die für die jeweiligen Meldebilder erforder- 
lichen Einsatzmittel festgelegt sowie sonstige Maßnahmen (Benachrichtigungen und 
Alarmierungen) geregelt.  
 
2.14.3  Einsatzpläne 
 
Für besondere Einsatzlagen werden ereignis- oder objektbezogen Einsatzpläne 
durch das Sachgebiet 37.11 erstellt. 
 
 
2.14.4  Katastrophenschutzplan 
 
Alarmierungsdaten und Maßnahmenkataloge für Großschadensereignisse werden im 
Katastrophenschutzplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt gepflegt. 
 
 
2.15  Informationstechnologie 
 
In allen Arbeitsbereichen (Einsatz- und Innendienst) der Feuerwehr Darmstadt wird 
Informationstechnologie in erheblichem Umfang angewendet.  
 
Aufgrund der Besonderheiten der Anwendungen wird die gesamte Betreuung der 
Hard- und Software im Bereich Leitfunkstelle und der Einsatzunterstützung ohne 
Beteiligung der städtischen IT-Abteilung ausschließlich durch Mitarbeiter der Feu- 
erwehr geleistet.  
Schnelle Entwicklungszyklen stellen die Feuerwehr sowohl finanziell als auch perso- 
nell vor Probleme, mit den Anforderungen Schritt zu halten. 
 
Die Verfügbarkeit von Standardanwendungen (Internet, städtisches Netzwerk, E-
Mail-Kommunikation) ist außerhalb der üblichen Bürozeiten nicht immer sicherge- 
stellt. 
Der 24stündige Dienstbetrieb der Feuerwehr erfordert redundante Strukturen, die 
teilweise nicht realisiert sind.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 31 von 63 
 
3 Beschreibung des Soll-Zustandes 
 
3.1  Bemessungsgrundlagen  
 
3.1.1  Status der Feuerwehr 
 
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt leben mehr als 100.000 Einwohner. 
Gemäß § 7 Abs. 2 HBKG muss die Feuerwehr daher aus hauptamtlichen Kräften 
(Berufsfeuerwehr) bestehen, die durch Einheiten aus ehrenamtlichen Feuerwehran- 
gehörigen (Freiwillige Feuerwehr) ergänzt werden. 
 
 
3.1.2  Hilfsfrist 
 
Eine Feuerwehr ist so aufzustellen, dass sie zu jeder Zeit an jedem Ort ihres Zustän- 
digkeitsbereiches innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe 
einleiten kann (§ 3 Abs. 2 HBKG). Die Regelhilfsfrist gilt als eingehalten, wenn am 
Einsatzort mit Erkundungsmaßnahmen begonnen wird (§ 4 Abs. 3 FwOVO). 
 
 
3.1.3  Richtwerte nach Feuerwehr-Organisationsverordnung (FwOVO) 
 
Der Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die erforderlichen Einsatzmittel liegt eine 
Einteilung nach FwOVO in Gefahrenarten und Gefährdungsstufen zugrunde. Maßgeb- 
lich für die Einteilung sind dabei in der Regel nicht Einzelobjekte sondern die Ge- 
samtstruktur des Zuständigkeitsbereiches.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 32 von 63 
 
Gefahrenart Gefährdungsstufe  Beschreibung gemäß FwOVO 
Brandschutz  B4 
(höchste Stufe 
von vier mögli- 
chen Stufen 
B1 – B4) 
• Gebäude über 8 m Brüstungshöhe 
• zum überwiegenden Teil geschlossene Bauwei- 
se 
• Mischnutzung u. a. mit Gewerbegebieten 
• Große bauliche Anlagen oder Räume 
    besonderer Art und Nutzung 
• Industrie- und Gewerbebetriebe mit erhöhtem 
    Gefahrstoffumgang ohne Werkfeuerwehr 
Technische 
Hilfe 
TH4 
(höchste Stufe 
von vier mögli- 
chen Stufen TH1 
– TH4) 
• Vierspurige Bundesstraßen 
• Zugewiesene Einsatzbereiche auf Verkehrs- 
    wegen (z. B. Bundesautobahnen) nach 
    § 23 HBKG 
• Schwerindustrie 
ABC-
Gefahren 
ABC 3 
(höchste Stufe 
von drei mögli- 
chen Stufen 
ABC 1– ABC 3) 
A – Anlagen oder Betriebe, die mit radioaktiven 
Stoffen umgehen, die gemäß FwDV 500 in die 
Gefahrengruppe II A oder III A eingestuft sind 
B  - Anlagen oder Betriebe, die mit biologischen  
Stoffen umgehen, die gemäß FwDV 500 in die 
Gefahrengruppe II B oder III B eingestuft sind 
C  – Anlagen oder Betriebe, die in mittlerem oder 
großem Umfang mit C-Gefahrstoffen umgehen. 
Chemikalienhandlungen oder -lager 
Wassernot- 
fälle 
W 2 
(zweite von drei 
möglichen Stufen 
W 1 – W 3) 
• Größere Weiher, Badeseen 
• Flüsse oder Seen ohne gewerbliche Schifffahrt 
 
Tabelle 7: Einteilung der Gefährdungsstufen nach FwOVO für das Stadtgebiet Darm- 
                stadt 
 
Aus den in Tabelle 7 aufgeführten Einteilungen ergeben sich Richtwerte für die Min- 
destausrüstung der Feuerwehr. 
In Städten mit Berufsfeuerwehren sind über die Mindestanforderungen hinaus be- 
sondere personelle und materielle Anforderungen auf der Grundlage besonderer Ge- 
fährdungsbetrachtungen festzulegen (§ 2 Abs. 1 FwOVO). 
 
 
3.2  Schutzzieldefinition 
 
Mit der Definition von Schutzzielen werden die entscheidenden Merkmale zur Be- 
messung der Feuerwehr festgelegt (Sicherheitsniveau).  
Methodisch wird bei der Bedarfs- und Entwicklungsplanung dabei zunächst die Min- 
deststärke für  ein kritisches Ereignis (Brand) festgelegt, das mit einer Personalvor- 
haltung nach den Standards der Feuerwehr-Dienstvorschriften gerade noch bewältigt 
werden kann. 
Anschließend muss geprüft werden, ob mit dieser Stärke auch alle anderen Schutz- 
ziele (Technische Hilfe, Umweltschutz) erreicht werden können. 
 
Es gibt sicher noch Ereignisse, deren Kritikalität (Extremfall) deutlich über das für 
die Schutzzieldefinition angenommene kritische Ereignis hinausgeht. 
Extremfälle stellen Ausnahmesituationen dar, für die akzeptiert werden muss, dass 
die Einsatzlage in der Erstphase mit den vorhandenen Kräften nicht komplett be- 
herrschbar sein wird.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 33 von 63 
3.2.1  Brandeinsatz 
 
Als Bemessungsereignis für einen Brandeinsatz, bei dem es erfahrungsgemäß die 
meisten Personenschäden gibt, gilt im bundesweiten Vergleich ein kritischer Woh- 
nungsbrand im städtischen Bereich im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Ge- 
bäudes mit verrauchten Rettungswegen. Dabei orientiert man sich bei der Bedarfs- 
und Entwicklungsplanung an den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter 
der Berufsfeuerwehren [AGBF 1998], die aber nur mittelbar anwendbar sind, da in 
Hessen eine abweichende Definition der Hilfsfrist anzuwenden ist. 
Die zeitkritischste Aufgabe bei einem Brand ist die Menschenrettung. 
Maßgeblich für die Planung sind Zeiten, in denen Personen nach Rauchgasvergif- 
tungen noch wiederbelebt (reanimiert) werden können und Zeiten in denen ein wirk- 
samer Löschangriff eingeleitet sein muss bevor es zu einer Durchzündung (Flash-
Over) des Brandraumes aufgrund der thermischen Aufbereitung kommt. 
Nach wissenschaftlichen Untersuchungen liegt die Reanimationsgrenze bei 17 Minu- 
ten [ORBIT 1970)]. Mit einem Flash-Over muss spätestens nach 18 Minuten gerech- 
net werden [AGBF 1998]. 
 
Aus diesen Annahmen ergeben sich die Festlegungen für die taktische Mindeststärke 
der eingesetzten ersten Einheiten: 
 
Das zuerst eintreffende Personal muss in der Lage sein, gleichzeitig eine Menschen- 
rettung auf zwei voneinander unabhängigen Wegen einzuleiten. Dazu ist es notwen- 
dig, unter Vornahme eines Löschangriffs unter umluftunabhängigem Atemschutz 
über den verrauchten Treppenraum zur Menschenrettung vorzugehen und gleichzei- 
tig über eine Leiter der Feuerwehr einen zweiten unabhängigen Rettungsweg bereit- 
zustellen, der durch einen Trupp unter Atemschutz gesichert wird.  
 
Zusätzlich sind ein Trupp zur Unterstützung des Löschangriffs bzw. Verhinderung 
der Rauchausbreitung und ein Sicherheitstrupp gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 
erforderlich [FwDV 7]. 
 
Daraus ergibt sich, dass die Mindeststärke der zuerst eintreffenden Feuerwehrein- 
heit 15 Funktionen (ohne Technischen Einsatzleiter) betragen muss, die bei der Be- 
rufsfeuerwehr Darmstadt folgenden Einsatzmitteln zugeordnet sind.  
 
 
Einheiten des ersten Abmarsches (Löschzug) Kurzbezeichnung  Funktionen 
Einsatzleitwagen zur Führung der Einheit ZFW 02 
Löschfahrzeug zur Menschenrettung HTLF 06 
Drehleiter zur Sicherstellung des 2. Ret- 
tungsweges DL 
03 
Löschfahrzeug zur Unterstützung HLF 04 
Summe:  15 
 
Tabelle 8: Übersicht der Mindeststärke für den kritischen Wohnungsbrand 
 
 
Die taktische Mindeststärke der ersten Einheit ist aber nicht mit der endgültigen für 
die gesamte Beherrschung des kritischen Brandes notwendigen Personalstärke 
gleichzusetzen.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 34 von 63 
 
Für die Besetzung eines zweiten Hubrettungsfahrzeuges bei aufwändigen Menschen- 
rettungen oder zur Sicherstellung der Atemschutzlogistik sowie Nachführung weite- 
rer Einsatzmittel werden für den zweiten Abmarsch weitere vier Funktionen benötigt, 
so dass sich daraus ein Personalbedarf für insgesamt 19 fest besetzte Funktionen 
ergibt. 
 
Bei allen anderen denkbaren Brandereignissen, einschließlich der Einsätze, die 
durch Brandmeldeanlagen gemeldet werden, können mit der in Tabelle 8 beschrie- 
benen Mindeststärke wirksame Erstmaßnahmen zur Menschenrettung und Brandbe- 
kämpfung im ersten Abmarsch eingeleitet werden. 
 
  
3.2.2  Technische Hilfeleistung 
 
Für die Rettung von Personen in Zwangslagen gibt es für die Schutzzieldefinition 
keine bundesweiten Standards, an denen man sich bei der Planung orientieren 
kann. 
Als kritisches Ereignis wird daher für die Feuerwehr Darmstadt ein Ereignis ange- 
nommen, bei dem sich mindestens eine Person infolge äußerer Gewalteinwirkung in 
einer lebensbedrohenden Zwangslage befindet. 
 
Zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen und Erstversorgung durch den Rettungs- 
dienst ist eine patientengerechte technische Rettung in Absprache mit dem Notarzt 
durch die Feuerwehr erforderlich. 
 
Die erforderlichen Erstmaßnahmen lassen sich in folgende Aufgaben gliedern: 
 
- Absicherung der Einsatzstelle 
- Erkundung 
- Erstversorgung (wenn Rettungsdienst noch nicht vor Ort) 
- Sicherstellung des Brandschutzes 
- Befreiung der Person durch technisches Gerät 
 
Daraus ergibt sich, dass die Mindeststärke der zuerst eintreffenden Feuerwehrein- 
heit 14 Funktionen (ohne Technischen Einsatzleiter) betragen muss, die bei der Be- 
rufsfeuerwehr Darmstadt folgenden Einsatzmitteln zugeordnet sind.  
 
 
Einheiten des ersten Abmarsches 
(Hilfeleistungszug) Kurzbezeichnung  Funktionen 
Einsatzleitwagen zur Führung der Einheit ZFW 02 
Löschfahrzeug zur Menschenrettung HTLF 06 
Löschfahrzeug zur Absicherung HLF 04 
Feuerwehrkran zur technischen Rettung und 
Unterstützung FWK 
02 
Summe:  14 
 
Tabelle 9: Übersicht der Mindeststärke für die Rettung einer Person aus einer 
                 Zwangslage

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 35 von 63 
 
Für die Koordination der Maßnahmen zwischen Feuerwehr, Rettungsdienst und Poli- 
zei kommt noch ein übergeordneter Führungsdienst (Technischer Einsatzleiter) zum 
Einsatz (zwei Funktionen, siehe 3.2.4). 
 
Auch für andere aufwändige technische Hilfeleistungen ist die Anzahl der benötigten 
Funktionen mit der für den kritischen Wohnungsbrand bereits festgelegten Funkti- 
onsstärke (siehe Tabelle 8) ausreichend abgedeckt. 
 
 
3.2.3  Umweltschutzeinsätze 
 
Auch für Umweltschutzeinsätze gibt es für die Schutzzieldefinition keine bundeswei- 
ten Standards, an denen man sich bei der Planung orientieren kann. 
Als kritisches Ereignis wird daher für die Feuerwehr Darmstadt ein Ereignis ange- 
nommen, bei dem gasförmige, flüssige oder feste Gefahrstoffe freigesetzt wurden, 
wodurch aufwändige Maßnahmen unter Chemikalienvollschutzanzügen (CSA) erfor- 
derlich sind. 
 
Die erforderlichen Erstmaßnahmen lassen sich in folgende Aufgaben gliedern: 
 
- Absicherung der Einsatzstelle 
- Erkundung, Festlegen der Absperrgrenze 
- Menschenrettung 
- Sicherstellung des Brandschutzes 
- Auffangen und Abdichten (unter Schutzkleidung) 
- Gefahrstoffnachweis 
- Grobdekontamination 
 
Daraus ergibt sich, dass die Mindeststärke der zuerst eintreffenden Feuerwehrein- 
heit 17 Funktionen (ohne Gesamteinsatzleiter) betragen muss, die bei der Berufs- 
feuerwehr Darmstadt folgenden Einsatzmitteln zugeordnet sind.  
 
 
Einheiten des ersten Abmarsches 
(Umweltschutzzug) Kurzbezeichnung  Funktionen 
Einsatzleitwagen zur Führung der Einheit ZFW 2 
Basiseinheit für CSA-Trupps HTLF 4 
Löschfahrzeug zur Absicherung; Sicherstel- 
lung des Brandschutzes PTLF 3 
Gerätewagen Messtechnik für den Gefahr- 
stoffnachweis GW-Mess 2 
Basiseinheit für die Grobdekontamination 
und Sicherung HLF 4 
Bereitstellung von Sondergeräten und Unter- 
stützung  WLF mit AB-U 2 
Summe:  17 
 
Tabelle 10: Übersicht der Mindeststärke für Umweltschutzeinsätze

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 36 von 63 
 
Für die Koordination der Maßnahmen zwischen Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei 
und Betroffenen kommt noch ein übergeordneter Führungsdienst (Technischer 
Einsatzleiter) zum Einsatz (zwei Funktionen, siehe 3.2.4). 
 
Umweltschutzeinsätze dieser Größenordnung binden fast das gesamte verfügbare 
hauptamtliche Personal. Für den zweiten Abmarsch verbleiben lediglich zwei Funkti- 
onen auf der Wache. 
 
Wegen der geringen Einsatzhäufigkeit dieser Einsätze wird das verfügbare Personal 
für den ersten Abmarsch als ausreichend angesehen. 
 
Bei langandauernden, personal- und geräteintensiven Einsätzen muss der Grund- 
schutz durch die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren und dienstfreier Kräfte 
der Berufsfeuerwehr sichergestellt werden.  
 
 
3.2.4  Technische Einsatzleitung 
 
Der Technische Einsatzleiter (TE) nimmt die Funktion des Einsatzleiters nach § 41 
Abs. 1 HBKG wahr.  
 
Im Rahmen einer aufwachsenden Führungsstruktur an der Einsatzstelle übernimmt 
der TE insbesondere dann die Einsatzleitung, wenn mehrere Einsatzabschnitte ge- 
bildet werden oder verschiedene Organisationen und Fachdienste zum Einsatz 
kommen. 
 
Einzelheiten sind in der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) geregelt. 
 
 
3.2.5  Sollstärke im Einsatzdienst 
 
Die Gesamtsumme aller erforderlichen Funktionen ergibt die Sollstärke für den 
Einsatzdienst, die sich folgendermaßen zusammensetzt: 
 
  2 Funktionen  Einsatzführungsdienst (TE und Führungsassistent) 
15 Funktionen  Löschzug im ersten Abmarsch 
  4 Funktionen  zweiter Abmarsch 
                        (Paralleleinsätze, Nachalarmierung Drehleiter, Logistik) 
  1 Funktion    Rettungsdienst 
______________ 
22 Funktionen  Sollstärke

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 37 von 63 
 
3.3  Erreichungsgrad 
 
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird für die Hilfsfrist ein Erreichungsgrad von 
90 % festgelegt. 
Das bedeutet, dass in Darmstadt bei 90 % der Einsätze, die in den Schutzzielen de- 
finierten Mindeststärken (siehe Ziffer 3.2) erreicht werden.  
 
Für die statistische Auswertung werden die Zeiten aus dem Einsatzleitrechner 
(Alarmierung und Eintreffen an der Einsatzstelle) jährlich erfasst. 
 
2006 2007 2008 2009 2010 
92,88 92,26 89,21 88,13 90,54 
 
Tabelle 11: Erreichungsgrad der Hilfsfrist mit Mindeststärke in zehn Minuten 
 
In den Jahren 2008 und 2009 konnten die 90 % nicht ganz erreicht werden, da die 
Baumaßnahmen auf der Karlsruher Straße und am „Tacke-Knoten“ die Feuerwehr in 
der Anfahrt teilweise behindert haben. Aus der statistischen Auswertung ergeben 
sich aber sonst keine Gründe, die Auswirkungen auf die Bedarfs- und Entwicklungs- 
planung der Feuerwehr Darmstadt haben. 
 
3.4  Anzahl der Standorte 
 
Die Anzahl der Standorte hängt vom Erreichungsgrad der Hilfsfrist im Zuständig- 
keitsbereich ab.  
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt kann die Feuerwehr grundsätzlich alle relevan- 
ten Objekte innerhalb des festgelegten Erreichungsgrades der Hilfsfrist von einem 
Standort aus erreichen (Wache der Berufsfeuerwehr). 
 
 
3.5  Paralleleinsätze  
 
Mit einer Personalstärke von 22 Funktionen im Einsatzdienst ist die Abdeckung von 
Paralleleinsätzen auch dann möglich, wenn eine Funktion Aufgaben des Rettungs- 
dienstes versieht. Ein zweiter Einsatz (parallel zu einem kritischen Wohnungsbrand) 
kann innerhalb der Hilfsfrist jedoch nur mit maximal sechs Einsatzkräften (Einsatz- 
leitwagen, Löschfahrzeug oder Drehleiter) erreicht werden. 
Kräfte der örtlich zuständigen Freiwilligen Feuerwehren müssen dann die Berufsfeu- 
erwehr frühzeitig ergänzen. 
 
Bei weiterem Personalbedarf durch Mehrfacheinsätze oder größere Schadensereig- 
nisse ist die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren und der dienstfreien Einsatz- 
kräfte der Berufsfeuerwehr erforderlich.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 38 von 63 
 
4 Randbedingungen für die Entwicklung der Feuerwehr  
 
 
4.1  Stadtentwicklung 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt laut einer Studie des Wirtschaftsforschungs- 
Institutes Prognos  (Schweiz) in einer Region mit sehr hohen Zukunftschancen. Auf 
der Liste von 412 untersuchten Kreisen und kreisfreien Städten liegt Darmstadt auf 
dem Platz 12 [PROGNOS2010]. 
 
 
4.1.1  Bevölkerung 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt zählt derzeit rund 143.276 Einwohner im Haupt- 
wohnsitz (Stand 31.12.2010). Aufgrund ihres attraktiven Ausbildungs- und Arbeits- 
platzangebotes sowie der hohen Lebensqualität ist die Stadt ein nachgefragter 
Wohnstandort. Im Gegensatz zum allgemein anhaltenden Trend kann in Darmstadt 
bis 2020 mit einem weiteren Zuwachs der Wohnbevölkerung gerechnet werden.  
 
 
4.1.2  Konversion 
 
In den nächsten Jahren werden im Süden der Stadt die ehemaligen Kasernen und 
Wohngebiete der US-Armee (Cambrai-Fritsch-Kaserne, Jefferson- und Lincoln-
Siedlung) in zivile Wohngebiete umgewandelt. Dadurch entstehen voraussichtlich 
Wohnungen für bis zu 5.000 Menschen. 
Die verkehrstechnische Infrastruktur ist im Wesentlichen bereits vorhanden. 
 
 
4.1.3  Gewerbliche Entwicklung 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Oberzentrum ein Wissenschafts- und Tech- 
nologiezentrum in der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main. Zahlreiche europäisch 
bedeutsame Unternehmen wie Merck, Evonik-Röhm, ESOC, Eumetsat oder Telekom 
AG haben hier ihren Sitz. 
Das Umfeld des Hauptbahnhofes bildet das Zentrum der Weststadt und wird als Eu- 
ropa-Viertel bezeichnet. Die hier vorhandenen Flächenpotenziale sind Schwerpunkt 
der künftigen gewerblichen Entwicklung in Darmstadt.  
 
 
4.2  Verkehrswege  
 
Die Einhaltung der Hilfsfrist wird neben den organisatorischen Maßnahmen der Feu- 
erwehr wesentlich durch die nutzbaren Verkehrswege beeinflusst. Die folgenden 
Veränderungen beeinflussen den Hilfsfristerreichungsgrad nachteilig und müssen 
ggf. durch erhöhte Kosten kompensiert werden: 
 
- Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Anliegerstraßen und Einengungen der Fahr- 
bahnbreite durch großzügige Regelung von Parkmöglichkeiten erschweren die Er- 
reichbarkeit der Einsatzstellen.  
- Die Auswertung der Hilfsfristen aus den Jahren 2008 und 2009 deutet darauf hin, 
dass aufwändige, langfristige Baumaßnahmen auf den Hauptanfahrtsrouten der

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 39 von 63 
Feuerwehr (z. B. Tackeknoten, Karlsruher Straße) nachteilige Auswirkungen auf 
den Erreichungsgrad der Hilfsfristen hatten. 
 
Eine Beeinflussung der Ampelsteuerung durch die Feuerwehr mit Vorrangschaltun- 
gen in unmittelbarer Nähe der Feuerwache trägt dazu bei, den Hilfsfristerreichungs- 
grad zu verbessern. Auf den Hauptanfahrtsrouten der Berufsfeuerwehr sind sechs 
Kreuzungen und Ampeln mit einer Vorrangschaltung ausgestattet. Die Bereiche 
werden mit Kameras von der Leitfunkstelle überwacht. 
 
 
4.3  Veränderung der Aufgaben und Anforderungen 
 
Bevölkerungswachstum und gewerbliche Entwicklung bedeuten auch für die Zukunft 
eine gleichbleibend hohe Zahl an Einsätzen und den Bedarf für eine angemessene 
schlagkräftige Gefahrenabwehrorganisation. 
 
Gegenüber der Bedarfs- und Entwicklungsplanung der Jahre 2006 bis 2010 haben 
sich die bisherigen Aufgaben der Feuerwehr Darmstadt nicht mehr wesentlich geän- 
dert. 
Ab dem Jahr 2011 hat aber die Arbeitsbelastung der Berufsfeuerwehr und der eh- 
renamtlichen Kräfte durch die Präsenz bei Großveranstaltungen (Schlossgrabenfest, 
Ligaspiele des Sportvereins Darmstadt 1898 e. V.) deutlich zugenommen (siehe Zif- 
fer 4.3.5). 
Neu ist, dass die Anforderungen an die rettungsdienstliche Qualifikation des Leit- 
stellenpersonals aufgrund geänderter rechtlicher Vorgaben deutlich gestiegen sind. 
Die geforderte Ausbildung zum Rettungsassistenten bedeutet für die Bediensteten 
der Berufsfeuerwehr Darmstadt während der rettungsdienstlichen Ausbildung eine 
mehrmonatige Abwesenheit von der Dienststelle, da die benötigten Lehrgänge und 
Praktikas in externen Einrichtungen absolviert werden müssen. 
In Verbindung mit den in Jahr 2011 von den städtischen Gremien beschlossenen  
Vorgaben zur Haushauskonsolidierung wird die Feuerwehr Darmstadt daher eine 
Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz eingehen, um die Möglichkeit zur Ge- 
nerierung neuer Einnahmen mit der Möglichkeit einer Standortnahen Ausbildung zu 
kombinieren. Die Feuerwehr Darmstadt wird daher für den Zeitraum dieses Bedarfs- 
und Entwicklungsplans (fünf Jahre) ihr Engagement im Rettungsdienst schrittweise 
erhöhen (siehe Ziffer 4.3.4). 
 
 
4.3.1  Einschätzung für Brandeinsätze 
 
Die Zahl der Brandeinsätze der Jahre 2001 bis 2009 lag pro Jahr bei 453 (rechneri- 
scher Mittelwert). Der Minimalwert lag bei 387 Einsätzen und der Maximalwert lag 
bei 527. Es wird nicht davon ausgegangen, dass sich diese Einsatzzahlen für Brände 
in den nächsten Jahren wesentlich ändern werden. 
Dafür spricht, dass die Maßnahmen des Vorbeugenden Brandschutzes in Verbin- 
dung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Aktivitäten der Brandschutzerziehung 
und –aufklärung dazu führen, dass Brände erst gar nicht entstehen oder deren Aus- 
breitung auf die Entstehungsphase begrenzt werden kann. Weiterhin bekommt die 
Feuerwehr durch schnell übermittelte Notrufe (Handynetz) die Möglichkeit, frühzei- 
tig wirksame Brandbekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. Leider lässt sich die Zahl 
der verhinderten Brände statistisch nicht belegen. 
 
Schwer einschätzbar wird die Auswirkung der gesetzlichen Rauchmelderpflicht sein, 
die ab  01. Januar 2015 für Wohneinheiten in Hessen gilt (§ 13 Abs. 5 HBO). Ver- 
mehrt wird die Feuerwehr bereits jetzt zu Wohnungen gerufen, in denen freiwillig in- 
stallierte Rauchmelder in Abwesenheit der Nutzer einen Alarm auslösen. In der 
Mehrheit der Fälle handelte es sich um einen Alarm infolge der nachlassenden

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 40 von 63 
Energieversorgung des Rauchmelders. Derzeit gibt es kein statistisch belastbares 
Material zu diesen Einsätzen. Es wird erwartet, dass die Anzahl der Fehleinsätze 
durch den beschriebenen Sachverhalt steigt.  
 
Ebenfalls schwer einschätzbar sind die Auswirkungen von Wärmedämmungen an 
Fassaden auf den Brandverlauf. Brände in anderen Städten in der jüngsten Vergan- 
genheit, deuten darauf hin, dass die rasante Brandausbreitung in der Fassade die 
Feuerwehren vor neue Herausforderungen stellt. 
 
Neu zu bewerten ist auch die Gefährdung der Einsatzkräfte durch hohe Kohlenmo- 
noxidkonzentrationen in Wohnungen durch defekte Heizanlagen und durch vorsätzli- 
che Herbeiführung einer gesundheitsgefährdenden Konzentration in suizidaler Ab- 
sicht. 
 
Hier müssen die Ergebnisse aktueller Forschungsprojekte abgewartet werden, um die 
Auswirkungen auf die Einsatztaktik und die technische Ausstattung bewerten zu kön- 
nen. 
 
 
4.3.2  Einschätzung für technische Hilfeleistungen 
 
Durch die Weiterentwicklung der passiven Sicherheitssysteme in der Fahrzeug- 
technik muss die Feuerwehr einen Trend wahrnehmen, dass es bei Neufahrzeu- 
gen, die in schwere Verkehrsunfälle verwickelt wurden, zunehmend schwieriger 
wird, schnell in die Innenräume der Fahrzeuge zu gelangen, um schwerverletzte 
Fahrzeuginsassen patientengerecht zu retten. 
 
Grundsätzlich bieten die verwendeten Sicherheitssysteme (z. B. Airbag, Seiten- 
aufprallschutz, hochfeste Materialien) den Fahrzeuginsassen einen umfassenden 
Schutz, solange die einwirkenden physikalischen Kräfte keine schweren Verlet- 
zungen der Personen und massiven Verformungen der Karosserie bewirken. 
Übersteigen die einwirkenden Kräfte eine gewisse Grenze, kehrt sich der vorher 
günstige Effekt in das Gegenteil um. Die hohe Festigkeit der Materialien und zahl- 
reichen eingebauten Sicherheitseinrichtungen (Airbag-Module) führen dazu, dass 
die bei der Feuerwehr vorhandenen Geräte zur technischen Rettung nicht mehr 
geeignet sind oder die Maßnahmen nur unter erheblicher Gefährdung des einge- 
setzten Personals ausgeführt werden können. 
 
Die Anzahl der vorhandenen Rettungsgeräte für technische Hilfeleistungen bei 
der Feuerwehr Darmstadt ist prinzipiell ausreichend. Aufgrund des beschriebe- 
nen Sachverhaltes muss aber davon ausgegangen werden, dass die Kosten für 
Ersatzbeschaffungen und Verbrauchsmaterialien deutlich steigen, da wesentlich 
hochwertigere Materialien beschafft werden müssen. 
 
 
4.3.3  Besondere Bedrohungslagen 
 
Auf der Grundlage der aktuellen Strategien im Bevölkerungsschutz [BBK 2010] 
und Gefährdungsanalysen der vergangenen Jahre [HMdIS 2000, Grünbuch 2009] 
werden für die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Wesentlichen die nachfolgenden 
Szenarien in den nächsten zehn Jahren als so wahrscheinlich erachtet, dass für 
deren Bewältigung weiterhin planerische, organisatorische und technische Vor- 
aussetzungen auf hohem Niveau geschaffen werden müssen, die deutlich über 
die Maßnahmen für die Bekämpfung der Standardereignisse hinausgehen.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 41 von 63 
 
Ausfall kritischer Infrastruktur (KRITIS) 
Als eines der zentralen Szenarien der kommenden Jahre wird im Grünbuch das 
Thema Stromausfall beschrieben. Die Auswertung der verfügbaren Quellen deutet 
darauf hin, dass ein Stromausfall über mehrere Tage grundsätzlich auch die Wis- 
senschaftsstadt Darmstadt treffen kann.  
Daher wird die planerische Vorbereitung Schwerpunkt der nächsten Jahre für die 
Einsatz- und Gefahrenabwehrplanung der Feuerwehr und des Katastrophenschut- 
zes sein. Es ist davon auszugehen, dass die vorhandenen Ressourcen (mobile 
Stromaggregate) für die Versorgung lebenswichtiger Infrastruktur nicht ausrei- 
chen werden. Da es sich um eine Flächenlage handeln wird, von der auch die 
Nachbarkreise betroffen sein werden, kann der Zugriff auf überörtliche Gefahren- 
abwehrstrukturen nicht eingeplant werden. 
 
 
Extreme Witterungsverhältnisse 
Starkregen, Starkwind, Kälte, Hitze, Schneefall werden auch in Zukunft hohe An- 
forderungen an die allgemeine Gefahrenabwehrorganisation stellen. Es ist er- 
kennbar, dass die zu beobachtenden Phänomene zwar lokal begrenzt ablaufen, 
aber in ihrer Stärke und Zerstörungskraft enorm zugenommen haben [Münchner 
Rück 1999]. Es muss auch von einer Häufung entsprechender Einsätze ausge- 
gangen werden. Die globale Klimaänderung deutet darauf hin, dass witterungs- 
bedingte Szenarien eher zunehmen. 
Es handelt sich immer um Flächenlagen, die personalintensive Einsätze mit ei- 
nem aufwändigen Geräteeinsatz und hohem Materialverbrauch auslösen. 
 
 
Pandemie 
Im Jahr 2010 deutete alles auf den Ausbruch einer Pandemie auch in Deutsch- 
land hin. Die in der Wissenschaftsstadt Darmstadt vorhandenen Sonderpläne 
kamen nicht zum Einsatz und konnten daher nicht auf ihre Wirksamkeit geprüft 
werden, da sich die Lage wieder entspannte. 
Der Ausbruch einer Pandemie gilt als sehr wahrscheinlich. 
Grundsätzlich stellt eine seuchenbedingte Lage eine extreme Herausforderung für 
die allgemeine Gefahrenabwehr dar. Die vorhandenen Planungen und Ressourcen 
werden derzeit aber als ausreichend angesehen.  
 
 
Terror 
Im Vergleich zu den Städten Berlin oder Frankfurt am Main wird die Gefahr für 
eine Einsatzlage mit terroristischem Hintergrund für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt als eher gering angesehen. 
Dennoch wird die Terrorgefahr im Grünbuch als eine der wesentlichen Bedrohun- 
gen für die kommenden Jahre beschrieben und kann daher nicht grundsätzlich 
ausgeschlossen werden. 
Es ist davon auszugehen, dass im Falle eines Anschlages im Zuständigkeitsbe- 
reich der Feuerwehr Darmstadt die vorhandenen Gefahrenabwehrstrukturen nicht 
ausreichen werden und eine Bewältigung der Lage nur mit massiver Unterstüt- 
zung aus dem Umland erreichbar ist. 
 
Einer der planerischen Schwerpunkte wird daher für die Gültigkeitsdauer dieses 
Bedarfs- und Entwicklungsplanes der Aufbau und Betrieb von Bereitstellungs- 
räumen für externe Einheiten sein.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 42 von 63 
 
4.3.4  Rettungsdienst 
 
Die Feuerwehr Darmstadt wird in Kooperation mit dem DRK Leistungen im Ret- 
tungsdienst erbringen. Bis 2016 soll sich das Engagement so steigern, dass auf ei- 
nem Rettungswagen des DRK eine Funktion durch die Feuerwehr Darmstadt besetzt 
wird. Dies führt neben der Einnahmenerhöhung zu einer Anhebung der Ausbil- 
dungsqualität bei der Feuerwehr und zu einer insgesamt besseren Verzahnung von 
Feuerwehr und Rettungsdienst. Insbesondere im Hinblick auf einen Massenanfall 
von Verletzten ist dies eine erhebliche Steigerung des verfügbaren Einsatzpotentials. 
Das Engagement im Rettungsdienst führt aber gleichzeitig zu einer Reduzierung der 
Einsatzstärke von 22 auf 21 Funktionen. Hier müssen die bestehenden Einsatzkon- 
zepte angepasst werden. 
Die Reduzierung der Funktionsstärke um eine Funktion soll bereits ab 2012 wirk- 
sam werden. Damit wird die Kapazität für die zukünftig erforderliche rettungsdienst- 
liche Ausbildung auch für die Leitfunkstelle geschaffen. Der Ausbildungsaufwand 
wird in dem Maße reduziert wie das Engagement im Rettungsdienst zunimmt. 
 
 
4.3.5  Veranstaltungssicherheit 
 
Die Sicherheit bei Großveranstaltungen muss zukünftig auf der Basis der Erfah- 
rungen aus Ereignissen in anderen Städten und der Anwendung neuer Regelwer- 
ke [vfdb 03/03] innerhalb der Stadtverwaltung neu bewertet werden. 
 
Die Feuerwehr Darmstadt arbeitet im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sehr 
eng mit der zuständigen Ordnungsbehörde bei der Gefahrenbewertung zusam- 
men. 
 
Die zukünftig erforderliche Präsenz bei Großveranstaltungen wird die Berufsfeu- 
erwehr und auch die ehrenamtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehren zusätz- 
lich belasten. 
 
 
4.4  Überörtliche Zusammenarbeit 
4.4.1  Landkreis Darmstadt-Dieburg 
 
Im Rahmen der kreisübergreifenden Zusammenarbeit wurden die Einsatzpläne 
mit den benachbarten Landkreisen Darmstadt-Dieburg und Offenbach abge- 
stimmt und bestimmte Meldebilder und dafür benötigte Sonderfahrzeuge in den 
jeweiligen Alarm- und Ausrückeordnungen festgeschrieben. 
 
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg dokumentiert in seiner Beschreibung der Ge- 
fahrenabwehrlogistik aus dem Jahr 2010 [GAL 2010]) im Kapitel 18 die Sonder- 
fahrzeuge der Stadt Darmstadt, auf die im Bedarfsfall auf der Basis entspre- 
chender Sonderschutzpläne zurückgegriffen wird: 
 
- Kranwagen 
- Drehleitern 
- Abrollbehälter Atemschutz/Strahlenschutz 
- Wechselladerfahrzeuge mit verschiedenen Abrollbehältern 
- Schlauchwagen SW2000 oder Abrollbehälter Schlauch 
- Tanklöschfahrzeuge

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 43 von 63 
 
Weitere Beispiele interkommunaler Zusammenarbeit: 
Bei der Feuerwehr Griesheim ist ein Abrollbehälter Lüfter im Landkreis Darm- 
stadt-Dieburg stationiert, auf dem auch Einsatzgeräte der Feuerwehr Darmstadt 
untergebracht sind, die im Bedarfsfall für Einsätze auf dem Stadtgebiet der Wis- 
senschaftsstadt Darmstadt angefordert werden können. 
 
Für die im Landkreis Darmstadt-Dieburg und in der kreisfreien Stadt Darmstadt 
stationierten Einsatzleitwagen des Landes Hessen (ELW2) wurde von den Leitern 
der Brandschutzdienststellen im Februar 2011 eine engere Zusammenarbeit bei 
Übungen und Einsätzen auf der Basis einheitlicher Konzepte und Standards ver- 
einbart. 
 
 
4.4.2  Rhein-Main-Gebiet 
 
Die Brandschutzdienststellen der Kreise und kreisfreien Städte im Rhein-Main-
Gebiet sowie die dort ansässigen Werkfeuerwehren streben eine intensivere Ver- 
netzung an. Dazu ist es erforderlich, dass alle Partner darüber Kenntnis erlan- 
gen, wer an welchem Standort über Sonderfahrzeuge und Sondergeräte verfügt 
und besondere Dienstleistungen im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr 
anbieten kann. 
Derzeit wird eine Datenbank aufgebaut, in der die vorhandenen Geräte, Fahrzeu- 
ge und Dienstleistungen erfasst werden. 
 
Eine wesentliche Hürde für die Nutzung stellt noch die EDV-technische kreis- 
übergreifende Bereitstellung der Daten dar. 
 
 
4.4.3  Messkonzept Südhessen 
 
Die Feuerwehr Darmstadt beteiligt sich an einem kreisübergreifenden Einsatzkonzept 
für den Gefahrstoffnachweis bei Großschadenslagen. 
Die vom Land Hessen bereit gestellten Messfahrzeuge (zwei Gerätewagen Strahlenspür- 
trupp und ein GABC-Erkunder) stehen auf Anforderung der beteiligten Gebietskörper- 
schaften auch überregional zur Verfügung. Umgekehrt kann die Feuerwehr Darmstadt 
im Bedarfsfall auf die entsprechenden überregionalen Ressourcen zugreifen. 
Zwischen den Beteiligten wurde eine schriftliche Vereinbarung über die Zusammenar- 
beit getroffen.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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5 Soll/Ist-Vergleich 
 
 
5.1  Personal 
 
Mit ca. 85 % der Gesamtkosten der Feuerwehr stellt das Personal den entschei- 
denden Anteil der Kosten dar.  
 
Eine Reduzierung der Personalkosten ohne Herabsetzung des über die Schutzzie- 
le beschriebenen Sicherheitsniveaus ist nicht möglich. 
 
Mit der festgelegten Mindestfunktionsstärke können auch in Zukunft alle anfal- 
lenden Einsätze und Aufgaben bewältigt werden. 
 
Alle Planstellen im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr sind besetzt (Stand Januar 
2011). Planbare Personalabgänge können kompensiert werden, wenn eine Wie- 
derbesetzung zeitnah möglich ist und bleibt. 
 
Für die Bewältigung von Großereignissen oder Flächenlagen mit zahlreichen zeit- 
gleichen Einsatzstellen ist die Berufsfeuerwehr immer auf die Unterstützung der 
Freiwilligen Feuerwehren angewiesen. 
 
Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels bekommt daher die Nach- 
wuchsgewinnung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige einen ganz besonderen 
Stellenwert, um die Personalstärke der ehrenamtlichen Einsatzkräfte zu erhalten. 
 
 
 
5.2  Finanzbedarf zur Bereitstellung der Einsatzmittel  
  
Der Fahrzeugbestand der Feuerwehr (siehe Anlage 6.2) stellt einen Wiederbe- 
schaffungswert von neun Millionen Euro dar. Wird die voraussichtliche Nutzungs- 
dauer gemäß Anlage 6.3 zugrunde gelegt, so ergibt sich ein jährlicher Investiti- 
onsbedarf von 500.000 Euro. 
 
Der Wert aller inventarisierten Einsatzgeräte liegt bei zwei Millionen Euro. Davon 
wird erfahrungsgemäß die Hälfte im Rahmen der Fahrzeugbeschaffung mitbe- 
schafft.  
Die übrigen inventarisierten Gegenstände haben einen Wert von 500.000 Euro.  
 
Die Nutzungsdauer wird bei den meisten Einsatzgeräten entweder durch ein- 
schlägige Vorschriften oder durch Vorgaben der Hersteller begrenzt. Hier hat sich 
unter anderem das Produkthaftungsgesetz ausgewirkt, aufgrund dessen die Her- 
steller die Haftung nur bis zu einer vorgegebenen maximalen Nutzungsdauer 
übernehmen. Im Einsatzdienst ist es nicht verantwortbar, diese Vorgaben der 
Hersteller zu überschreiten. 
 
Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren ergibt sich somit ein 
Finanzbedarf für die Ersatzbeschaffung von Ausstattung und Geräten von jährlich 
100.000 Euro. 
 
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass bei der Feuerwehr nur genormte Ausrüstung 
verwendet (§ 7 Abs. 6 HBKG) wird.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 45 von 63 
 
5.3  Gebäude 
 
5.3.1  Bauunterhaltung 
 
Zur Vermeidung erhöhter Kosten durch Sanierungsbedarf ist die Bereitstellung 
ausreichender Bauunterhaltungsmittel für die Liegenschaften der Feuerwehr wei- 
terhin notwendig und wirtschaftlich geboten. 
 
 
5.3.2  Sicherung der Liegenschaften 
 
Die Feuerwache der Berufsfeuerwehr ist eine Einrichtung der kritischen Infra- 
struktur. Sie ist aber baulich nur unzureichend gegen den Zutritt von unbefugten 
Personen geschützt. Die vorhandenen baulichen Anlagen sind entweder zu nied- 
rig (Mauer auf der Ostseite, Zaunhöhe auf der Südseite) oder funktionsuntüchtig 
(Beschädigungen des Zaunes). Die Zugangskontrolle der Hauptzufahrt muss mit 
einer Schrankenanlage sicher gestellt werden. Die Hallentore der straßenseitigen 
Alarmausfahrten müssen automatisch schließen. 
 
Beispiele aus der Vergangenheit (Fahrraddiebstähle, Autoaufbrüche, Überwinden 
des Rolltores) belegen den Handlungsbedarf. 
 
Zur Sicherung der Liegenschaft sind ausreichend finanzielle Mittel bereitzustel- 
len. 
 
 
5.3.3  Planungen 
 
Für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Freiwilligen Feuerwehr und der 
Berufsfeuerwehr wird die Realisierung von zwei Bauprojekten notwendig, für die 
im Rahmen der Zukunftswerkstatt ersprechende Planentwürfe bereits vorgelegt 
wurden (siehe Anlage zum Abschlussbericht der Zukunftswerkstatt). 
 
Feuerwehrhaus Arheilgen 
In einem ersten Schritt soll im Norden der Stadt im Anschluss an die Wohnbe- 
bauung in Darmstadt-Arheilgen ein Neubau für die Freiwillige Feuerwehr Arheil- 
gen entstehen. Das Gelände soll auch als Stellfläche für Einsatzmittel der Berufs- 
feuerwehr genutzt werden, die nicht im ersten oder zweiten Abmarsch an der 
Einsatzstelle benötigt werden (verschiedene Abrollbehälter). Zur Zeit stehen die- 
se Einsatzmittel noch im Freien auf der Wache der Berufsfeuerwehr und schrän- 
ken damit die für Übungen zur Verfügung stehende Freifläche ein. 
 
Feuerwehrhaus Innenstadt und Umbau der Wache der Berufsfeuerwehr. 
Auf dem Gelände der Berufsfeuerwehr soll schrittweise in drei Bauabschnitten 
zunächst als erster Schritt ein Neubau errichtet werden, in den die Berufsfeuer- 
wehr einzieht. Im zweiten Bauabschnitt soll der Altbau abgerissen und auf dem 
Gelände dann ein Neubau für die Freiwillige Feuerwehr Innenstadt entstehen. Im 
dritten Abschnitt erfolgt der Umbau des restlichen Gebäudebestandes in dem die 
Leitstelle, die Amtsleitung sowie die Fachabteilungen der Berufsfeuerwehr unter- 
gebracht sind.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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5.3.4  Stellflächen für Einsatzfahrzeuge 
 
Der Bedarf an Stellflächen steigt weiter, da über den Katastrophenschutz weitere 
Fahrzeuge des Bundes und des Landes Hessen der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
zur Verfügung gestellt werden. An den vorhandenen Standorten können keine neuen 
Fahrzeuge mehr in Fahrzeughallen oder auf Freiflächen untergebracht werden. 
 
5.4  Fortschreibung 
 
Dieser Bedarfs- und Entwicklungsplan ist alle fünf Jahre fortzuschreiben.

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Stand: Januar 2012 Seite 47 von 63 
 
6 Anlagen 
 
6.1  Kennzahlen 
 
1. Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz  
  2006 2007 2008 2009 2010 
1.1 Stellungnahmen  
1.1.1 im Baugenehmigungsverfahren  199  232  193  293  303  
1.1.2 in staatlichen Genehmigungsverfahren  15  15  11  11  14  
1.1.3 Ortsbesichtigungen, Besprechungen 1087  1092  876  837  941  
1.2 Gefahrenverhütungsschau  
1.2.1 Notwendige Gefahrenverhütungsschauen  ca. 200 ca. 200  187  187  198  
1.2.2 Gesamtzahl der durchgeführten GVS  213  191  118  75  79  
1.2.3 Nachschauen  1 1 3 0 2 
1.2.4 Erfüllungsgrad  100 %  95 %  63 %  40 %  40 %  
1.3 Brandsicherheitsdienst  
1.3.1 Brandsicherheitsdienste  392  423  531  481  428  
1.3.2 Abnahme von Veranstaltungen, Alarmübun- 
gen  56 
 62  65  40  44  
1.4 Brandschutzerziehung / -aufklärung       
1.4.1 Kindergärten und Schulen (Personen) 1476  700  994  1931  903  
1.4.2 Führungen Feuerwache (Personen 1595  798  687  689  273  
1.4.3 Brandschutzaufklärung für Betriebe (Perso- 
nen) 437 
 227  193  367  198

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2  Gefahrenabwehr       
  2006 2007 2008 2009 2010 
2.1 Einsätze  2.656  2.512  2.355  2.170  2494  
2.1.1  Brände  435  452  507  421  413  
2.1.2 Technische Hilfeleistung  1.663  1.369  1.196  1.115  1.278  
2.1.3 Fehlalarmierungen 713  691  652  634  803  
2.4  Tote      
2.4.1  - bei Brandeinsätzen  - - - - - 
2.4.2  - bei Technischen Hilfeleistungen  25  21  10  13  1 
2.5  Verletzte / Gerettete:      
2.5.1  - bei Brandeinsätzen  25  65  19  30  60  
2.5.2  - bei Technischen Hilfeleistungen  323  263  155  120  83

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 49 von 63 
 
 
6.2  Fahrzeuge der Feuerwehr Darmstadt  
6.2.1  Berufsfeuerwehr 
 
 
Fahrzeugart Bezeichnung Funkrufname 
Einsatzleitwagen ELW 04 01-04-1 
Einsatzleitwagen (Landesbeschaffung) ELW 2 01-12-1 
Einsatzleitwagen ZFW 5 01-11-1 
Einsatzleitwagen ZFW 6 01-11-2 
Hilfeleistungslöschfahrzeug HTLF 1 01-23-1 
Hilfeleistungslöschfahrzeug HTLF 3 01-23-2 
Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 2 mit Winde 01-46-1  
Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 4 mit Winde 01-46-2  
Drehleiter DLK 23-12 01-30-1 
Drehleiter DLK 23-12 01-30-2 
Feuerwehrkran FwK 01-53-1 
Tanklöschfahrzeug TLF 24 01-25-1 
Pulvertanklöschfahrzeug PTLF 01-24-1 
Gerätewagen Nachschub/Licht GW-N/L 01-68-1 
Gerätewagen Technik GW-Technik 01-76-1 
Kleinalarmfahrzeug KLAF 01-59-1 
Gerätewagen-Höhenrettung GW-Hörg 01-59-2 
Gerätewagen-Strahlenspürtrupp (Landesbeschaf- 
fung) GW-Mess 1 01-71-1 
Gerätewagen-Strahlenspürtrupp (Landesbeschaf- 
fung) GW-Mess 2 01-71-2 
Mannschaftstransportfahrzeug MTF 1 01-19-1 
Mannschaftstransportfahrzeug MTF 2 01-19-2 
Personenkraftwagen Pkw 1 01-01-1 
Personenkraftwagen Pkw 2 01-02-1 
Personenkraftwagen Pkw 6 01-16-6 
Personenkraftwagen Pkw 7 01-16-7 
Personenkraftwagen (BE) Pkw 8 01-16-8 
Personenkraftwagen (Combo) Pkw 9 01-16-9 
Wechsellader-Fahrzeug WLF 4  
 01-66-4 
Wechsellader-Fahrzeug WLF 2 01-66-2 
Wechsellader-Fahrzeug WLF 3 01-67-3 
Abrollbehälter-Umweltschutz AB-U

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 50 von 63 
Abrollbehälter-Pritsche AB-P  
Abrollbehälter-Gefahrstoffübung AB-GÜ  
Fahrzeugart Bezeichnung Funkrufname 
Abrollbehälter-Sonderlöschmittel AB-SLM  
Abrollbehälter-Bau/Bauunfall AB-Bau  
Abrollbehälter-Schlauch AB-S  
Abrollbehälter Atem-/Strahlenschutz AB-A/S 01-56-1 
Abrollbehälter-Mulde AB-M  
Abrollbehälter-Sondereinsatz AB-SE 01-13-1 
Abrollbehälter Rüst AB-RÜST  
Abrollbehälter Dekon AB Dekon  
Abrollbehälter-Teleskoplader AB-Teleskop  
Feuerwehranhänger-Boot RTB  
Ölschadensbekämfungsfahrzeug ÖSF 01-79-1 
 
 
6.2.2  Freiwillige Feuerwehr Darmstadt-Innenstadt 
 
Fahrzeugart Bezeichnung Funkrufname 
Einsatzleitwagen ZFW 1  10-11-1 
Löschgruppenfahrzeug LF 10/6  10-43-1 
Löschgruppenfahrzeug LF 16/1  10-44-1 
Löschgruppenfahrzeug LF – 16 TS Bundesfahrzeug 10-4 5-1 
Schlauchwagen SW 2000  10-62-1 
Feuerwehranhänger – Flutlicht  FLA   
 
 
6.2.3  Freiwillige Feuerwehr Darmstadt-Eberstadt 
 
Fahrzeugart Bezeichnung Funkrufname 
Einsatzleitwagen ZFW 2  20-11-1 
Löschgruppenfahrzeug LF 10/6  20-43-1 
Löschgruppenfahrzeug LF – 16 TS Bundesfahrzeug 21-4 5-1 
Tanklöschfahrzeug TLF 16/2  20-22-1 
Rüstwagen RW 1  20-51-1 
Gerätewagen IuK (Landesbe- 
schaffung) GW IuK  20-14-1

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 51 von 63 
 
6.2.4  Freiwillige Feuerwehr Darmstadt-Arheilgen 
 
Fahrzeugart Bezeichnung Funkrufname 
Einsatzleitwagen ZFW 3  30-11-1 
Löschgruppenfahrzeug LF 8LF 10/6  30-43-1 
Löschgruppenfahrzeug LF 16/3  30-44-1 
Löschgruppenfahrzeug LF 16 – TS  30-45-1 
Löschgruppenfahrzeug LF 16 – TS Bundesfahrzeug 30-4 5-2 
Dekontaminationsanhänger    
WLF 1 mit AB-Dekon-G   1-66-1 
Erkundungsfahrzeug Gefahr- 
stoff-ABC G-ABC ErkKW Bundesfahrzeug 30-72-1 
PKW Jugendfeuerwehr PKW-J   
 
 
6.2.5  Freiwillige Feuerwehr Darmstadt-Wixhausen 
 
Fahrzeugart Bezeichnung Funkrufname 
Einsatzleitwagen ZFW 4  40-11-1 
Löschgruppenfahrzeug LF 16/4  40-44-1 
Löschgruppenfahrzeug LF – 16 TS Bundesfahrzeug 40-4 5-1 
Drehleiter DLK 23-12  40-30-1 
 
 
6.3  Nutzungsdauer der Feuerwehrfahrzeuge  
 
Berufsfeuerwehr Freiwillige Feuerwehr 
PKW/KdoW 8 Jahre MTF 10 Jahre 
MTF 8 Jahre LF 8, LF 16/12 20-25 Jahre* 
ELW 1 8 Jahre TLF 16/25, RW 1 20-25 Jahre* 
HLF/HTLF 10 Jahre SW 2000 20-25 Jahre* 
TLF24/PTLF 20 Jahre 
WLF 15 Jahre 
ÖSF/GW-NL 10 Jahre 
DL / KW 20 Jahre 
Abrollbehälter 25 Jahre 
* je nach Bezuschussungsfähigkeit 
  Nach Möglichkeit sollte eine Zeit von 20 
  Jahren nicht überschritten werden

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 52 von 63 
6.4  Konzept für die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen 2010 – 2020  
 
(Ergebnis Zukunftswerkstatt) 
Beschaffungsjahr Haushaltsmittel     
Fahrzeug-Typ Fahrzeug Ersatz für 
Bau- 
jahr 
Al- 
ter 
     
2010                  500.000 €     
Löschfahrzeug FFA* LF 10/6 LF 8/3 1985  26  
Hilfeleistungslöschfahrzeug Übernahme aus Leasing   2000  10 
Wechselladerfahrzeug WLF 1  WLF 1 1993  17 
Wechselladerfahrzeug WLF 2  WLF 2 1997  13 
Kommandofahrzeug PKW 8 PKW 8 (KdoW) 2001  9 
Führungsfahrzeug ELW 1 ELW 1 2001  9 
     
2011                  500.000 €     
Löschfahrzeug FFW* LF 10/6 LF 16-TS 1984  27  
Hilfeleistungslöschfahrzeuge Übernahme aus Leasing   2001  10 
Mannschaftsfahrzeug BF MTF BF1 MTF BF 2001  10  
Gerätewagen Höhenrettung GW-Hörg GW-Hörg 1996  15  
Mannschaftsfahrzeug FFI MTF 1 ZFW 1 1998  13  
Kommandofahrzeug PKW 7 PKW 7 2002  9 
Kommandofahrzeug PKW 9 PKW 9  2002  9 
     
2012                  690.000 €     
Mannschaftsfahrzeug FFA* MTF 3 ZFW 3 2000  12  
Drehleiter DL DL 3/30 1987  25  
Führungsfahrzeug PKW 2 PKW 2 (ELW 1) 2004  9 
     
2013                  690.000 €     
Gerätewagen Logistik FFI* GW-L SW 2000 1974  39  
Führungsfahrzeug ELW 4 ELW 4 2003  10  
Führungsfahrzeug ZFW 5 ZFW 5 T4 Einsatz 1999  14  
Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 1 (1. Rate) HLF 1 2 000  13  
     
2014                  690.000 €     
Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 1 HLF 1 2000  14  
Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 2 HLF 2 2001  13  
     
2015                  700.000 €     
Rüstwagen FFE* RW RW 1/2 1986  29  
Hilfeleistungslöschfahrzeug HTLF 3  HTLF 3 2001  14

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Stand: Januar 2012 Seite 53 von 63 
 
2016                  700.000 €     
Löschfahrzeug FFA* LF 20/16 LF 16/3 1989  26  
Hilfeleistungslöschfahrzeug HTLF 4 HTLF 4 2001  15  
     
2017                  700.000 €     
Löschfahrzeug FFE* LF 20/16 TLF 16/2 FFE 1989  27  
Feuerwehrkran FwK  (1. Rate) KW 50 1995  22  
     
2018                  750.000 €     
Löschfahrzeug FFW* LF 20/16 LF 16/4 1989  29  
Feuerwehrkran FwK (2.Rate) KW 50 1995  23  
MTF MTF 2 MTF 2 2008  10  
Führungsfahrzeug ELW 1 ELW 1 2010  9 
Abrollbehälter Umweltschutz AB-U (1. Rate) AB-U 199 3  25  
     
2019                  750.000 €     
Löschfahrzeug FFI* LF 20/16 LF 16/1 1991  28  
Drehleiter DL 1/30 (1. Rate) DL 1/30 1998  21  
Abrollbehälter Umweltschutz AB-U (2.Rate) AB-U 1993  26  
Führungsfahrzeug FFE ZFW 2 ZFW 2 2007  12  
Führungsfahrzeug FFW ZFW 4 ZFW 4 2007  12  
Kommandofahrzeug PKW 8 PKW 8 2010  9 
Kommandofahrzeug PKW 9 PKW 9 2010  9 
     
2020                  750.000 €     
Drehleiter DL 1/30 (2. Rate) DL 1/30 1998  22  
Wechselladerfahrzeug WLF 3  WLF 3 2001  19  
Gerätewagen Nachschub GW-N/L GW-N/L 2002  18  
Kleinalarmfahrzeug KLAF KLAF 2006  14  
 
* Landeszuschuss

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 54 von 63 
 
6.5  Literatur 
 
[AGBF 1998] 
Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der 
Bundesrepublik Deutschland für Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von 
Feuerwehren in Städten; 16. September 1998 
 
[BBK 2010] 
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Hrsg.): Neue Strate- 
gie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland; Wissenschaftsforum Band 4, 2. 
Auflage 2010; www.bbk.bund.de 
 
[DFV 2020]  
DFV (Hrsg.): Strategien für eine sichere Zukunft. Beschlussfassung der 55. Dele- 
giertenversammlung. 17.05.2008 
 
[Regionalplan] 
Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010, RP Darmstadt, 
17. Oktober 2011, Staatsanzeiger 42/2011 
 
[FwDV 7] 
Feuerwehr-Dienstvorschrift 7, Atemschutz; Stand 2002, zuletzt geändert 2005 
 
[GAL 2010] 
Landkreis Darmstadt-Dieburg; Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst 
(Hrsg.): Gefahrenabwehrlogistik 2010; 2. Fortschreibung der GAL 2005 und GAL 
2000), 26.02.2010 
 
[Grünbuch 2009] 
Reichenbach, Göbel, Wolff, Stokar von Neuforn (Hrsg.): Risiken und Herausforde- 
rungen für die öffentliche Sicherheit in Deutschland. Szenarien und Leitfragen. 
Grünbuch des ZUKUNFTSFORUMS ÖFFENTLICHE SICHERHEIT.  
www.zukunftsforum-oeffentliche-sicherheit.de 
 
[Hinweise BEP] 
Hinweise und Empfehlungen zur Durchführung einer Feuerwehrbedarfs- und Ent- 
wicklungsplanung für die Städte und Gemeinden; LFV Hessen; Stand 01/2005 
 
[HMdIS 2000] 
Hessisches Ministerium des Inneren und für Sport (Hrsg.): Gefährdungsanalyse 
für das Land Hessen; Oktober 2000, www.hessen.de 
 
[Münchner Rück 1999] 
Münchner Rückversicherungs-Gesellschaft (Hrsg.): Naturkatastrophen in 
Deutschland. Schadenerfahrungen und Schadenpotentiale. München. 1999 
 
[ORBIT 1970] 
ORBIT-Studie, Porsche / WIBERA AG, 1978 
 
[RE-KATS] 
Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechni- 
scher Anlagen; Stand 21. September 2008, BMU 
 
[RE-NFS-HE] 
Rahmenempfehlungen zum Aufbau und Betrieb von Notfallstationen in Hessen, 
Stand: 2007, Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 55 von 63 
 
[Vergleichsring] 
AGBF Hessen (Hrsg.): Vergleichsring der Berufsfeuerwehren Bericht 2005 – 
2009; August 2010 
 
[vfdb 2010] 
vfdb (Hrsg.): Die Zukunft der Feuerwehrtechnik. Technischer Bericht; Mai 2010 
 
[vfdb 03/03] 
vfdb-Richtlinie Einsatzplanung bei Großveranstaltungen, November 2010, Verei- 
nigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes 
 
 
6.6  Regelwerke für die Bedarfs- und Entwicklungsplanung 
6.6.1  Brand- und Katastrophenschutz sowie Zivilschutz 
 
- Hessisches  Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katast- 
rophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – HBKG) vom 
18.11.2009 (GVBl. I S. 423) 
- Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz vom 25.03.1997 (BGBl. I S. 726), zu- 
letzt geändert durch Artikel 2 Nr. 1 des Gesetzes  vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 
2350) 
- Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Mindestausrüstung der 
öffentlichen Feuerwehren (Feuerwehr-Organisationsverordnung – FwOVO) vom 
10.10.2008 (GVBl. I S. 896) 
- Katastrophenschutz in Hessen vom 01.01.2011 (StAnz. 1/2011 S.2) 
- Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV); Einführungserlass in Hessen; (StAnz. 
31/2007 S. 1482) 
 
 
6.6.2  Sonstige Rechtsgrundlagen 
 
- Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung  (HSOG) vom 
14.12.2009 (GVBl. I S. 635), zuletzt geändert am 14.01.2005 (GVBl. I S. 444) 
- Hessische Gemeindeordnung vom 24.03.2010 (GVBl. I S. 119) 
- Hessisches Rettungsdienstgesetz vom 16.12.2010 (GVBl. I S. 646) 
- Bereichsplan gemäß § 15 Abs. 4 HRDG für den Rettungsdienstbereich Darm- 
stadt, 5. Fortschreibung vom 01.01.2007 
- Hessische Bauordnung (HBO) vom 18.06.2002, zuletzt geändert am 
25.11.2010 (GVBl. I S. 429) 
 
 
6.6.3  Texte der zitierten Paragrafen 
 
 
Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – HBKG in der Fassung v. 
03.12.2010 
 
§ 2 
Aufgabenträger 
(1) Aufgabenträger sind 
die Gemeinden für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe, 
die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Allgemei- 
ne Hilfe, 
das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hil- 
fe,

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 56 von 63 
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land für den Katastrophenschutz. 
(2) Die Gemeinden und Landkreise erfüllen ihre Aufgaben nach Abs. 1 Nr. 1 und 
2 als Selbstverwaltungsangelegenheiten. 
(3) Alle Dienststellen, Einheiten und Einrichtungen sowie deren Träger haben bei 
der Gefahrenabwehr zusammenzuarbeiten. Insbesondere haben sie sich unver- 
züglich gegenseitig über Vorgänge zu unterrichten, deren Kenntnis für die Aufga- 
benerfüllung der anderen Dienststellen, Einheiten und Einrichtungen bedeutsam 
erscheint. 
 
§ 3 
Aufgaben der Gemeinden 
(1) Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in 
der Allgemeinen Hilfe in Abstimmung mit den Landkreisen und der jeweils unmit- 
telbar zuständigen Aufsichtsbehörde eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu 
erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen Erfordernis- 
sen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den not- 
wendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung 
auszustatten und zu unterhalten, für die Ausbildung und Fortbildung der Feuer- 
wehrangehörigen zu sorgen, Alarmpläne und Einsatzpläne für den Brandschutz 
und die Allgemeine Hilfe aufzustellen, fortzuschreiben und, soweit dies erforder- 
lich ist, untereinander abzustimmen, für eine den örtlichen Verhältnissen ange- 
messene Löschwasserversorgung zu sorgen, Notrufmöglichkeiten und Brandmel- 
deanlagen einzurichten, an die zuständige Zentrale Leitfunkstelle anzuschließen, 
Funkanlagen zu beschaffen und zu unterhalten sowie die Warnung der Bevölke- 
rung sicherzustellen, für den Selbstschutz der Bevölkerung sowie für die Brand- 
schutzerziehung und Brandschutzaufklärung zu sorgen. 
(2) Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit 
und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von zehn Minuten nach 
der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann. 
(3) Für die kreisfreien Städte gilt darüber hinaus § 4 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 6 ent- 
sprechend. 
 
 
§ 7 
Aufstellung der Gemeindefeuerwehren 
(2) Städte mit mehr als 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen Ein- 
heiten aus hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen aufstellen (Berufsfeuerwehr). 
Sie sollen durch Einheiten aus ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (Freiwillige 
Feuerwehr) ergänzt werden. 
(6) Die Feuerwehren dürfen nur genormte Ausrüstung verwenden. Ausnahmen 
sind mit Zustimmung des für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe zustän- 
digen Ministeriums oder einer vor ihm bestimmten Stelle zulässig, wenn sie un- 
ter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, im Interesse der technischen Weiter- 
entwicklung oder wegen des besonderen Verwendungszwecks erforderlich sind. 
 
§ 14 
Werkfeuerwehren 
(1) Das Regierungspräsidium kann gewerbliche oder sonstige Betriebe oder Ein- 
richtungen mit erhöhter Brand- oder Explosionsgefahr oder anderen besonderen 
Gefahren verpflichten, zur Verhütung und Bekämpfung solcher Gefahren eine 
entsprechend leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszustatten und zu un- 
terhalten (Werkfeuerwehr). Die Werkfeuerwehr nimmt die öffentlichen Aufgaben 
der Brandbekämpfung und der Allgemeinen Hilfe auf dem Betriebsgelände wahr. 
Sie hat eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben 
und dem Regierungspräsidium sowie dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt 
und der kreisangehörigen Gemeinde auf Verlangen vorzulegen. Die Verpflichtung, 
eine Werkfeuerwehr zu unterhalten, ist zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen 
dafür nicht mehr vorliegen.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 57 von 63 
(7) In Ausnahmefällen kann das Regierungspräsidium auf Antrag einer Gemeinde 
zulassen, dass Aufgaben der öffentlichen Feuerwehr durch Vereinbarung mit der 
Betriebsleitung oder Geschäftsleitung auf eine Werkfeuerwehr übertragen wer- 
den. 
 
§ 15 
Gefahrenverhütungsschau 
(1) Zum Zwecke der vorbeugenden Abwehr von Gefahren durch Brände, Explosi- 
onen oder andere Gefahr bringende Ereignisse (vorbeugender Brandschutz) fin- 
det in regelmäßigen Zeitabständen eine Gefahrenverhütungsschau statt. 
(2) Gefahrenverhütungsschau ist die Überprüfung von baulichen Anlagen nach § 
2 Abs. 1 der Hessischen Bauordnung vom 18. Juni 2002 (GVBl. I S. 274), zuletzt 
geändert durch Gesetz vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 548), die aufgrund ih- 
rer Art, ihrer Nutzung, ihrer Lage oder ihres Zustandes im Schadensfall eine Ge- 
fährdung für eine größere Anzahl von Personen oder eine erhebliche Gefährdung 
für die natürlichen Lebensgrundlagen, für Sachwerte, für wertvolles Kulturgut 
oder eine erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit hervorrufen können. 
(3) Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer und sonstige 
Nutzungsberechtigtevon baulichen Anlagen nach Abs. 2 sind verpflichtet, die Ge- 
fahrenverhütungsschau zu dulden, den hiermit beauftragten Personen den Zutritt 
zu allen Räumen sowie die Prüfung aller Einrichtungen und Anlagen zu gestatten, 
die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die bei der Gefahrenverhütungs- 
schau festgestellten Mängel innerhalb der ihnen gesetzten Frist zu beheben. 
(4) In öffentlichen baulichen Anlagen nach Abs. 2 des Bundes oder des Landes 
findet die Gefahrenverhütungsschau im Benehmen mit deren Behörden statt. 
(5) Abs. 1 und 2 finden auf Betriebe, die der Aufsicht der Bergbehörde oder der 
Überwachung nach dem Arzneimittelgesetz in der Fassung vom 12. Dezember 
2005 (BGBl. I S. 3395), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. November 2007 
(BGBl. I S. 2631), unterstehen, keine Anwendung. 
(6) Die Feuerstättenschau nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 des Schornsteinfegergesetzes 
in der Fassung vom 10. August 1998 (BGBl. I S. 2072), zuletzt geändert durch 
Gesetz vom 3. April 2009 (BGBl. I S. 700), bleibt hiervon unberührt. 
(7) Für die Durchführung der Gefahrenverhütungsschau werden Gebühren nach 
örtlichen Gebührenordnungen erhoben. 
 
§ 23 
Brandschutz und Allgemeine Hilfe auf Verkehrswegen 
Das Regierungspräsidium weist unbeschadet der sich aus § 2 Abs. 2 ergebenden 
Verpflichtung den öffentlichen Feuerwehren bestimmte Einsatzbereiche zum 
Brandschutz und zur Allgemeinen Hilfe auf Autobahnen, Kraftfahrstraßen, Was- 
serstraßen und Schienenwegen zu. Den Trägern dieser Feuerwehren sind vom 
Land entsprechend Art und Umfang der Einsatzaufgaben besondere Zuwendun- 
gen zu den Kosten der Feuerwehr zu gewähren. 
 
§ 41 
Technische Einsatzleitung 
(1) Die technische Einsatzleitung obliegt der Einsatzleiterin oder dem Einsatzlei- 
ter der Feuerwehr des Schadensortes. Wird neben der Freiwilligen Feuerwehr 
oder einer Pflichtfeuerwehr eine Berufsfeuerwehr eingesetzt, so bilden die Leite- 
rinnen oder die Leiter der eingesetzten Feuerwehren eine gemeinsame technische 
Einsatzleitung, die unter der Leitung der Gemeindebrandinspektorin oder des 
Gemeindebrandinspektors steht. Bei besonderen Schadenslagen kann diese oder 
dieser die Leitung der Einsatzleiterin oder dem Einsatzleiter der Berufsfeuerwehr 
übertragen. Der Brandschutzaufsichtsdienst kann jederzeit selbst die technische 
Einsatzleitung übernehmen. 
(2) Die technische Einsatzleitung in Betrieben mit einer Werkfeuerwehr obliegt 
der Leitung der Werkfeuerwehr. Wird neben der Werkfeuerwehr eine öffentliche

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 58 von 63 
Feuerwehr eingesetzt, so bilden diese eine gemeinsame technische Einsatzlei- 
tung, deren Leitung die Leitung der Werkfeuerwehr übernimmt. 
(3) In Betrieben, die dem Geltungsbereich des Bundesberggesetzes vom 13. Au- 
gust 1980 (BGBl. I S. 1310), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. März 2009 
(BGBl. I S. 550), unterliegen und die nicht in den Anwendungsbereich des § 131 
Abs. 1 Bundesberggesetz fallen, wirken die Unternehmerin oder der Unternehmer 
oder die von ihr oder ihm bestellten Personen in der Einsatzleitung mit. Bei 
Bränden von Wäldern, Mooren und Heideland wirkt die zuständige Forstbeamtin 
oder der zuständige Forstbeamte in der technischen Einsatzleitung mit. 
(4) Der technischen Einsatzleitung sind alle in ihrem Zuständigkeitsbereich ein- 
gesetzten Feuerwehren, Organisationen sowie sonstige Hilfskräfte unterstellt. 
 
 
Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 
 
§ 4 
Weisungsaufgaben, Auftragsangelegenheiten 
(2) Die Bürgermeister und Oberbürgermeister nehmen die Aufgaben der örtlichen 
Ordnungsbehörden und Kreisordnungsbehörden als Auftragsangelegenheit wahr. 
Ihnen können durch Gesetz weitere Aufgaben als Auftragsangelegenheit übertra- 
gen werden; das Gesetz hat die Aufbringung der Mittel zu regeln. Die Gemeinden 
sind verpflichtet, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Kräfte und Ein- 
richtungen zur Verfügung zu stellen. Der Bürgermeister (Oberbürgermeister) 
nimmt die Aufgaben in alleiniger Verantwortung wahr. Die Zuständigkeit der Ge- 
meindevertretung und des Gemeindevorstands in haushalts- und personalrechtli- 
chen Angelegenheiten und die Bestimmungen des § 71 über die Abgabe von Ver- 
pflichtungserklärungen bleiben unberührt. 
 
 
Hessische Bauordnung (HBO) vom 18.06.2002, zuletzt geändert am 25.11.2010 
(GVBl. I S. 429) 
 
§ 13 
Brandschutz 
(5) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die 
Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauch- 
warnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht 
und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. 
Die Eigentümerinnen und Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, 
jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. 4Die Si- 
cherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen 
und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerinnen oder die Eigentümer haben die- 
se Verpflichtung übernommen.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 59 von 63 
 
Hessisches Rettungsdienstgesetz (HRDG) vom 16. Dezember 2010 
 
§ 1 
Aufgabe des Rettungsdienstes 
Der Rettungsdienst ist eine öffentliche Aufgabe der Gefahrenabwehr und der Ge- 
sundheitsvorsorge. Er hat die bedarfsgerechte, wirtschaftliche und dem aktuellen 
Stand der Medizin und Technik entsprechende Versorgung der Bevölkerung mit 
Leistungen der Notfallversorgung und des Krankentransports sicherzustellen. 
 
§ 5 
Träger und Durchführung 
(1) Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes einschließlich der notärztli- 
chen Versorgung sowie der Berg- und Wasserrettung sind die Landkreise und 
kreisfreien Städte. Sie nehmen die Aufgabe als Selbstverwaltungsangelegenheit 
wahr, soweit in § 6 Abs. 3 nichts anderes bestimmt ist. 
(2) Zur Erfüllung ihrer Aufgabe können sich die Landkreise und kreisfreien Städte 
Dritter bedienen. Dabei sollen die auf Landesebene im Katastrophenschutz mit- 
wirkenden Hilfsorganisationen oder deren Untergliederungen und Tochtergesell- 
schaften vorrangig berücksichtigt werden. Entsprechendes gilt auch für sonstige 
Organisationen, ihre Untergliederungen und Tochtergesellschaften, soweit sie die 
allgemeine Anerkennung im Katastrophenschutz besitzen. Die beauftragten Drit- 
ten müssen die Anforderungen des Rettungsdienstplanes des Landes nach § 15 
Abs. 1 erfüllen 
 
§ 6 
Zentrale Leitstellen 
(1) Für jeden Rettungsdienstbereich ist eine ständig erreichbare und betriebsbe- 
reite gemeinsame Leitstelle für den 
Brandschutz, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst (Zentrale Leitstel- 
le) einzurichten und mit den notwendigen Fernmelde-, Notruf-, Alarmierungs- und 
Dokumentationseinrichtungen auszustatten. Die Zentrale Leitstelle soll darüber 
hinaus die Sicherstellung der ambulanten Versorgung der Bevölkerung unterstüt- 
zen und dabei mit dem Ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Ver- 
einigung Hessen und dem privatärztlichen Bereitschaftsdienst zusammenwirken. 
(2) Die Zentrale Leitstelle hat alle Hilfeersuchen entgegenzunehmen und die not- 
wendigen Einsatzmaßnahmen zu veranlassen, zu lenken und zu koordinieren. Sie 
hat den bedarfsgerechten Einsatz zu steuern und erteilt die notwendigen 
Einsatzaufträge. Zur Abstimmung der Einsatzsteuerung bei Großschadensereig- 
nissen ist für jede Zentrale Leitstelle ein Führungsstab zu bilden. Das Nähere ü- 
ber die allgemeinen Aufgaben und Befugnisse, die Besetzung und Ausstattung, 
die Dienst- und Fachaufsicht, die Zusammenarbeit mit den Beteiligten, die be- 
sonderen bereichsübergreifenden Aufgaben in speziellen Bereichen des boden- 
gebundenen Rettungsdienstes und in der Luftrettung, die Qualifikation sowie die 
Aus- und Fortbildung des Personals, die Organisation und den Betrieb, insbeson- 
dere die Einsatzerfassung, -bearbeitung und -dokumentation einschließlich der 
Anforderungen an den Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung, die Aufga- 
ben, Besetzung und Befugnisse des Führungsstabes der Zentralen Leitstellen 
wird durch Rechtsverordnung geregelt. 
(3) Die Aufgaben der Zentralen Leitstellen werden den kreisfreien Städten und 
den Landkreisen zur Erfüllung nach Weisung übertragen. Die Fachaufsichtsbe- 
hörden können allgemeine Weisungen erteilen. Im Einzelfall dürfen Weisungen 
nur erteilt werden, wenn das Recht verletzt wird oder allgemeine Weisungen nicht 
befolgt werden.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 60 von 63 
 
Feuerwehr-Organisationsverordnung (FwOVO) vom 10. Oktober 2008  
 
§ 1 
Grundsatzregelung 
Organisation, Mindeststärke und Mindestausrüstung der öffentlichen Feuerweh- 
ren richten sich nach den nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Gesetzes über 
den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz zu erarbei- 
tenden Bedarfs- und Entwicklungsplänen. Die Richtwerte für die Mindestausrüs- 
tung der Feuerwehren entsprechend den Gefahrenarten und Gefährdungsstufen 
werden in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegt.  
 
§ 2 
Bedarfs- und Entwicklungsplanung 
(1) Die in Abstimmung mit den zuständigen Brandschutzaufsichtsbehörden zu 
erarbeitenden Bedarfs- und Entwicklungspläne der Gemeinden beinhalten eine 
Analyse der im Gemeindegebiet bestehenden Gefährdungsarten und Gefähr- 
dungsstufen sowie eine Aufstellung über die personelle Stärke, die Verfügbarkeit, 
den Ausbildungsstand und die Ausrüstung der Feuerwehr (Ist-Wert), die Ermitt- 
lung der erforderlichen personellen Stärke, Verfügbarkeit, Ausbildung und Aus- 
rüstung der Feuerwehr auf der Grundlage der in der Anlage festgelegten Richt- 
werte für die Mindestausrüstung der Feuerwehren unter Beachtung der festge- 
stellten Gefährdungsarten und Gefährdungsstufen sowie der Regelhilfsfrist des § 
3 Abs. 2 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe 
und den Katastrophenschutz (Soll-Wert), eine Gegenüberstellung der vorhande- 
nen und der erforderlichen personellen Stärke, Verfügbarkeit, Ausbildung und 
Ausrüstung und bei vorliegenden Abweichungen eine Entwicklungsplanung für die 
erforderliche Angleichung des Ist-Wertes an den Soll-Wert, eine Personalprognose 
mit Vorschlägen zur Personalerhaltung und Personalgewinnung, die Dokumenta- 
tion bekannter Sicherheitsmängel. 
Besondere personelle und materielle Anforderungen sind über die Mindestanfor- 
derungen hinaus auf Grundlage differenzierter Gefährdungsbetrachtungen festzu- 
legen. Dies gilt insbesondere in Städten mit Berufsfeuerwehren und solchen, die 
hauptamtliche Kräfte im Sinne des § 7 Abs. 4 des Hessischen Gesetzes über den 
Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz vorhalten.  
(2) Die Bedarfs- und Entwicklungspläne sind alle fünf Jahre oder bei erheblichen 
Veränderungen der örtlichen Verhältnisse in Abstimmung mit den zuständigen 
Brandschutzaufsichtsbehörden fortzuschreiben. 
 
§ 4 
Regelhilfsfrist, Alarm- und Ausrückeordnung 
(3) Die Regelhilfsfrist gilt als eingehalten, wenn eine taktische Einheit mindestens 
von der Stärke einer Staffel im Sinne der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 wirksame 
Hilfe eingeleitet hat. Diese gilt dann als eingeleitet, wenn am Einsatzort mit Er- 
kundungsmaßnahmen begonnen wird. Weitere Einheiten sind bei Bedarf entspre- 
chend den taktischen Erfordernissen zeitnah nachzuführen.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 61 von 63 
 
6.7  Zuständigkeitsbereich mit Wache-Standorten

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 62 von 63 
 
6.8 
 Gefahrenabwehrstufen 
 
  Politisch Gesamtverantwortlicher  
         
         
  Leitfunkstelle 
Darmstadt 
Leitstellen-
Stab IuK-Zt Infotelefon  KAB 
 
GA 
IV 
  
KatS-Stab 
 
KGS 
 
Krisenstab 
 
D GA 
III 
    
TEL 
 
GABC-
Mzt 
  
 
C GA 
II 
  
B 
 
A 
GA I   
Staffel 
 
ZF 
 
 
TE 
 
 
EA1 
 
EA2 
 
EA3 
 
EA4 
BR 
 
EA 
Messen 
  
FWDV 
100  HKatsK  
 
Grundschutz Sonderlage Verwaltung 
 
 
Legende:
 
BR: Bereitstellungsraum 
EA: Einsatzabschnitt 
FwDV 100: Feuerwehr-Dienstvorschrift 
GA: Gefahrenabwehrstufe 
GABC-Mzt: Messzentrale für Gefahrstoffe 
HKaSK: Hessisches Katastrophenschutzkonzept 
IuK-Zt: Informations- und Kommunikationszentrale 
KAB: Kreisauskunftsbüro 
KatS-Stab: Katastrophenschutzstab 
KGS: Koordinierungsgruppe des Krisenstabes 
TE: Technischer Einsatzleiter 
TEL: Technische Einsatzleitung 
ZF. Zugführer

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 63 von 63 
 
 
Auszug aus der Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 
 
 
Führungsstufe A: 
 
Führen ohne Führungseinheit 
- taktische Einheiten bis zur Stärke von zwei Gruppen 
- Führungseinrichtungen (zum Beispiel Leitstelle) 
 
Führungsstufe B: 
 
Führen mit örtlichen Führungseinheiten 
- Zug oder Verband an einer Einsatzstelle 
- Führungstrupp oder Führungsstaffel 
- Führungseinrichtungen (zum Beispiel Leitstelle) 
 
Führungsstufe C: 
 
Führen mit einer Führungsgruppe 
- Verband an einer Einsatzstelle 
- Führungsgruppe 
- Führungseinrichtungen (zum Beispiel Leitstelle) 
 
Führungsstufe D: 
 
Führen mit einer Führungsgruppe beziehungsweise. mit einem Führungsstab 
- mehrere Verbände an einer Einsatzstelle oder an mehreren Einsatzstellen im Scha- 
dengebiet 
- Führungsgruppe beziehungsweise Führungsstab des Landkreises, der kreisfreien 
Stadt beziehungsweise des Stadtkreises 
- Führungseinrichtung des Aufgabenträgers der überörtlichen Gefahrenabwehr (zum 
Beispiel Leitstelle oder Informations- und Kommunikationszentrale) 
 
 
Auszug aus dem hessischen Katastrophenschutzkonzept: 
 
 
Anlage 1.2 Gefahrenabwehrstufen 
 
Gefahrenabwehrstufe I: tägliche Gefahrenabwehr 
 
Gefahrenabwehrstufe II: Großbrand, Verkehrsunfall, Gefahrgutunfall 
 
Gefahrenabwehrstufe III: Großschadensereignis (z. B. Störfall chemische Industrie) 
 
Gefahrenabwehrstufe IV: Katastrophe nach § 24 HBKG

2016/0126

4928 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
03.05.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Feuerwehr 
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0126 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 126010 
Kostenstelle: vorgesehen 37 -010-2405, -2415, 
-2425, -2435 
Investitionsnummer:  17037-7405,-7415,-
7425,-7435 
Kostenträger:  1260-11 Sachkonto: 0810010, wenn AIB 0905010  
 
Betreff: Beschaffung von Löschfahrzeugen für die Freiwillige Feuerwehr  
 
Vorlage vom: 31.03 .2016 
 
Beschlussvorschlag : 
1. In den Jahren 2017 und 2018 sollen für die Freiwillige Feuerwehr jeweils zwei neue bau-
gleiche Hilfeleistungslöschfahrzeug e (HLF 20) beschafft werden . 
2. Die Anmeldung der zusätzlichen Mittel von 600.000 Euro in 2017 und 600.000 Eu ro in 
2018 werden in die Beratungen für den Haushalt 2017 eingebracht . Zuschüsse des La n-
des Hessen in Höhe von 67.500 € je Fahrzeug werden beantragt und in den Jahren 2017 
und 2018 als Einnahme geplant.  
3. Der Bedarfs- und Entwicklungsplan der Feuerwehr Darmstadt, Punkt 6.4 Konzept für die 
Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen 2016 – 2024, wird aktualisiert (Anlage 1 und  
Anlage 2).

- 2 - 
Anlagen: Anlage 1 Feuerwehr Darmstadt Bedarfs - und Entwicklungsplan 2012  
Anlage 2 Aktualisiertes Fahrzeugkonzept 2016 - 2024 zum Bedarfs - und Entwick-
lungsplan 2012  
Anlage 3 Kostenvergleich Fahrzeuge Freiwillige Feuerwehr  
 
Datenschutzrelev ante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 31.03.2016: 
 
Die vier kommunalen Löschfahrzeuge LF 16 / TLF 16 der Freiwilligen Feuerwehren sind aus 
den Baujahren 1989 – 1991 und müssen dringen ersetzt werden.  
 
Dafür sind zwei Alternativen möglich:  
 
Alternative 1:  
Übergabe der bisherigen HLF -Generation der Berufsfeuerwehr an die Freiwilligen Feuerwe h-
ren 
Im Jahr 2017 soll die neue Fahrzeuggeneration von Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF) der 
Berufsfeuerwehr in Dienst gestellt werden. Die bisherigen vie r HLF der Baujahre 2000/2001 
könnten an die Freiwilligen Feuerwehren abgegeben werden und dort die Löschfahrzeuge der 
Baujahre 1989 – 1991 ersetzen. Dazu wären Arbe iten an Karosserie, Aufbau, Innenraum und 
Pumpe sowie die Erneuerung eines Teils der Beladun g notwendig. Die Investitionskosten je 
Fahrzeug belaufen sich nach Kostenschätzungen der Fachfirmen auf 66.625 Euro. Die derze i-
tigen Unterhalts - und Reparaturkosten liegen auf Grund des hohen Alters bei 6.000 Euro je 
Fahrzeug. Unter der Annahme, dass nach 17 Jahren auch die nächste Fahrzeuggeneration 
der Berufsfeuerwehr an die Freiwillige Feuerwehr unter gleichen Bedingungen übergeben wird 
und bei einer Kostensteigerung von 2 % p.a. , ist mit durchschnittlichen Kosten je Fah rzeug 
von 13.444 Euro im Jahr zu r echnen. 
 
Alternative 2:  
Beschaffung von vier Löschfahrzeugen (HLF 20) für die Freiwilligen Feuerwehren  
Als Alternative wurden die Kosten einer Beschaffung von 4 neuen Löschfahrzeugen (HLF 20) 
für die Freiwilligen Feuerwehren kalkuliert. Diese Fahrzeuge hab en gegenüber den Fahrze u-
gen der Berufsfeuerwehr eine reduzierte, auf die Belange der Freiwilligen Feuerwehr zug e-
schnittene Ausrüstung, weniger fest eingebaute Aggregate und sind daher günstiger in A n-
schaffung und Unterhaltung. Die Anschaffungskosten je Fah rzeug liegen bei 300.000 Euro, 
die Zuwendung des Landes Hessen beträgt  je Fahrzeug 67.500 Euro. Die Unterhalts - und 
Reparaturkosten liegen bei den letzten vier Fahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehr aus den 
Beschaffungsjahren 2008 – 2011 bei durchschnittlic h 780 Euro im Jahr. Über eine geplante 
Laufzeit von 25 Jahren ergeben sich i m Durchschnitt jährliche Kosten von 13.299 Euro. Ka l-
kulatorischer Zins und Kostensteigerung wurden auch hier mit 2 % angenommen.  
Der zu erwartende Verkaufserlös beim Verkauf der 2017 außer Dienst gestellten vier HLF der 
Berufsfeuerwehr in Höhe von ca. 20.000 Euro je Fahrzeug wurde bei dieser Kalkulation noch 
nicht berücksichtigt.  
 
Da die jährlichen Kosten nahezu identisch sind, ist die Alternative 2, Beschaffung von vier 
Löschfahrzeugen (HLF 20) für die Freiwilligen Feuerwehren , die technisch bessere Lösung. 
Die Ausfallsicherheit ist bei neueren Fahrzeugen deutlich höher und die Technik ist auf die 
Belange der Freiwilligen Feuerwehre n zugeschnitten, was auch eine n größeren Mannschaft s-
raum und ein Allradfahrgestell beinhaltet.  
 
Darmstadt, 31. März 2016  
 
 
 
Rafael Reißer     André Schellenberg 
Bürgermeister      Stadtkämmerer

anlage 3

2685 Zeichen

INV Summe: 66.625,‐€ 
Afa linear auf 8 Jahre jährlich:  8.328,13
gerundet: 8.328,00
kalkulatorischer Zins : 2,00% 666,25
Jahr Afa Kalk.  Zins
durchschnittliche
Betriebskosten
Kostensteigerung 
2% p.a.
1 8.328,00 666,25 6.000,00 angenommen:
2 8.328,00 666,25 6.120,00 die  HLF müssen 17 Jahre genutzt werden weil dann die 
3 8.328,00 666,25 6.242,40 neuen  HLF der Berufsfeuerwehr wieder der 
4 8.328,00 666,25 6.367,25 FFW  zur Verfügung gestellt werden
5 8.328,00 666,25 6.494,59 bedeutet:
6 8.328,00 666,25 6.624,48 nach  17 Jahren erneut AfA für Restlaufzeit 8 Jahre
7 8.328,00 666,25 6.756,97
8 8.328,00 666,25 6.892,11
9 7.029,96
10 7.170,56
11 7.313,97
12 7.460,25
13 7.609,45
14 7.761,64
15 7.916,87
16 8.075,21
17 8.236,71
18 8.328,00 666,25 8.401,45
19 8.328,00 666,25 8.569,48
20 8.328,00 666,25 8.740,87
21 8.328,00 666,25 8.915,68
22 8.328,00 666,25 9.094,00
23 8.328,00 666,25 9.275,88
24 8.328,00 666,25 9.461,40
25 8.328,00 666,25 9.650,62
Summe 133.248,00 10.660,00 192.181,80
Mittelwerte 5.329,92 426,40 7.687,27
Durchschnittliche 
Kosten:  13.443,59
nach Rücksprache mit Herrn Löbig Feuerwehr:
Die HLF sind bei der Berufsfeuerwehr nur 10 Jahre abzuschreiben
Die Fahrzeuge, die an die FFW abgegeben werden sind bereits
abgeschrieben. 
Für die Berufsfeuerwehr gibt es bei den HLF keine Förderung.
zu den Anschaffungskosten vom Land.

INV Summe: 300.000,‐€ 
Förderung Land: 67.500,‐€ (nur im Bereich der FFW !!)
Afa linear auf 25 Jahre jährlich:  12.000,00
kalkulatorischer Zins : 2,00% 3.000,00
Jahr Afa
Auflösung 
SoPo 
Förderung 
Land Kalk. Zins
durchschnittliche
Betriebskosten
Kostensteigerung 2% p.a.
1 12.000,00 2.700,00 3.000,00 780,00
2 12.000,00 2.700,00 3.000,00 795,60
3 12.000,00 2.700,00 3.000,00 811,51
4 12.000,00 2.700,00 3.000,00 827,74
5 12.000,00 2.700,00 3.000,00 844,30
6 12.000,00 2.700,00 3.000,00 861,18
7 12.000,00 2.700,00 3.000,00 878,41
8 12.000,00 2.700,00 3.000,00 895,97
9 12.000,00 2.700,00 3.000,00 913,89
10 12.000,00 2.700,00 3.000,00 932,17
11 12.000,00 2.700,00 3.000,00 950,82
12 12.000,00 2.700,00 3.000,00 969,83
13 12.000,00 2.700,00 3.000,00 989,23
14 12.000,00 2.700,00 3.000,00 1.009,01
15 12.000,00 2.700,00 3.000,00 1.029,19
16 12.000,00 2.700,00 3.000,00 1.049,78
17 12.000,00 2.700,00 3.000,00 1.070,77
18 12.000,00 2.700,00 3.000,00 1.092,19
19 12.000,00 2.700,00 3.000,00 1.114,03
20 12.000,00 2.700,00 3.000,00 1.136,31
21 12.000,00 2.700,00 3.000,00 1.159,04
22 12.000,00 2.700,00 3.000,00 1.182,22
23 12.000,00 2.700,00 3.000,00 1.205,86
24 12.000,00 2.700,00 3.000,00 1.229,98
25 12.000,00 2.700,00 3.000,00 1.254,58
Summe 24.983,63
Mittelwerte 12.000,00 2.700,00 3.000,00 999,35
Durchschnittliche Kosten: 13.299,35

Beratungsverlauf (4)

TOP 3
TOP 22
TOP 247
TOP 7

Orte (9)

  • Bismarckstraße 86
  • Kasinostraße 63
  • Grafenstraße
  • Hilpertstraße
  • Karlsruher Straße
  • Mittelweg
  • Karolinenplatz
  • Auf der Ludwigshöhe
  • Wilhelminen-Passage

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0126
Typ
Magistratsvorlage
Datum
31.03.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00