2813/2023
Mitteilung über die Kostenerhöhung von Sanierungsmaßnahmen an vier Einfamilienhäusern zur Unterbringung Geflüchteter unter den Anschriften Elisabethstr. 3, 9, 11 und 13 in 51147 Köln-Porz
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Dezernat, Dienststelle V/562/4 Vorlagen-Nummer 12.04.2024 2813/2023 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 16.04.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.04.2024 Bauausschuss 29.04.2024 Finanzausschuss 06.05.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.05.2024 Rat 16.05.2024 Mitteilung über die Kostenerhöhung von Sanierungsmaßnahmen an vier Einfamilienhäusern zur Unterbringung Geflüchteter unter den Anschriften Elisabethstr. 3, 9, 11 und 13, in 51147 Köln-Porz - Hauhaltsrechtliche Unterrichtung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m § 12 der Haushaltssatzung 2023/2024 Der Rat nimmt die Kostenerhöhungen für die Sanierungsmaßnahmen an den Gebäuden zur Unterbringung Geflüchteter unter den Anschriften Elisabethstr. 3, 9, 11, 13 in 51147 Köln, pro- jektbezogen in unterschiedlicher Höhe, zur Kenntnis. Begründung Die Stadt Köln hat im Juli 2020 sechs Einfamilienhäuser zur Unterbringung geflüchteter Per- sonen von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) für einen Kaufpreis in Höhe von insgesamt 5.000 € brutto gekauft. Auf den ursprünglichen Gesamtkaufpreis von 2.605.000 € brutto wurde seitens der BImA ein Verbilligungsabschlag in Höhe von 2.600.000 € brutto ge- währt, so dass die Objekte für insgesamt 5.000 € brutto in das Eigentum der Stadt Köln über- gegangen sind. Der Verbilligungsabschlag wurde seitens der BImA gewährt, da sich die Stadt Köln durch die notarielle Beurkundung verpflichtet hat, die in der Vergangenheit zu Wohnzwecken genutzten Gebäude zukünftig zur Unterbringung Geflüchteter zu nutzen. Vertraglich wurde ein Mindest- nutzungszeitraum für die Zweckbestimmung von 20 Jahren vereinbart. Eine zweckwidrige Nutzung hätte eine Nachzahlung des gewährten Verbilligungsabschlags zur Folge. Die Ver- waltung beabsichtigt, an dem Nutzungszweck - der Unterbringung von Geflüchteten - dauer- haft festzuhalten. Die betroffenen Gebäude werden unter den Anschriften Sportplatzstr. 121 51147 Köln Magazinstr. 109 51147 Köln 2 Elisabethstr. 3 51147 Köln Elisabethstr. 9 51147 Köln Elisabethstr. 11 51147 Köln Elisabethstr. 13 51147 Köln geführt. Zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung befanden sich die Wohngebäude in der Sportplatz- straße und der Magazinstraße entsprechend der langjährigen Wohnnutzung in einem sanie- rungsbedürftigen Zustand. Der bauliche Zustand der vier Gebäude in der Elisabethstraße war deutlich schlechter, sodass hier umfassende Kernsanierungsarbeiten erforderlich waren. Grundsätzlich fertigt die Verwaltung unverzüglich eine Mitteilung über eine Kostenerhöhung von mehr als 10% der Investitionssumme, bei einer Mindesterhöhung von 100.000 €, an den Rat. Dies setzt voraus, dass die entsprechenden Mehrkosten belastbar beziffert werden kön- nen. Nach Abschluss sämtlicher Vergabeverfahren sowie nach Beauftragung der entspre- chenden Gewerke ist es der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt möglich, eine fundierte Mittei- lung über die Kostenerhöhungen zu den vier Unterkünften in der Elisabethstraße in die politi- schen Gremien einzubringen. In der folgenden tabellarischen Auflistung sind die Summen der Kostenberechnungen (Stand Oktober 2021), die Summen der Gesamtbeauftragungen sowie die entstandenen Mehrkosten für die einzelnen Sanierungsmaßnahmen dargestellt. Objekt Summe Kostenberech- nung (brutto) Summe Gesamtbeauf- tragungen (brutto) Mehrkosten (brutto) Magazinstr. 109 201.503,91 € 206.081,23 € 4.577,32 € Sportplatzstr. 121 183.958,52 € 171.976,84 € -11.981,68 € Elisabethstr. 3 256.310,51 € 658.957,18 € 402.646,67 € Elisabethstr. 9 251.049,64 € 683.501,46 € 432.451,82 € Elisabethstr. 11 251.049,64 € 658.996,97 € 407.947,33 € Elisabethstr. 13 251.049,64 € 674.074,43 € 423.024,79 € Magazinstr. 109 und Sportplatzstr. 121 Die erforderlichen baulichen Maßnahmen wurden an beiden Objekten im November 2022 ab- geschlossen. Der tabellarischen Auflistung ist zu entnehmen, dass sich die Gesamtaufwen- dungen mit den Prognosen der aufgestellten Kostenberechnungen in etwa decken bzw. diese unterschreiten. Eine Mitteilung über Mehrkosten ist für diese Projekte somit nicht erforderlich. Zur vollständigen Darstellung der Sanierung der 2020 von der BImA übernommenen Objekte sind diese hier informationshalber aufgeführt. Elisabethstr. 3, 9, 11, 13 Die Sanierungsmaßnahmen an diesen vier Unterkunftsgebäuden wurden im Juni 2023 abge- schlossen. Die Kosten der Gesamtbeauftragungen der einzelnen Projekte übersteigen die er- mittelten Werte der im IV. Quartal 2021 erstellten Kostenberechnungen deutlich. Der gestiegene finanzielle Aufwand ist zunächst auf erforderliche Schadstoffsanierungen bei den einzelnen Objekten zurückzuführen. Im Rahmen einer Schadstoffbeprobung wurde eine inhomogene Asbestverteilung in den Gebäuden festgestellt. Auf Grund der Befunde beauf- tragte die Verwaltung weiterführende Untersuchungen. Hier wurde nachgewiesen, dass unter anderem Asbest in unterschiedlichen Einbausituationen eingesetzt wurde. Der Empfehlung des beauftragten Planungs- und Ingenieurbüros, eine vollständige Entfrachtung der schad- stoffbelasteten Materialien vorzunehmen, um bei künftiger Nutzung der Unterbringungsge- bäude eine mögliche Gefährdung der Nutzenden auszuschließen, ist die Verwaltung gefolgt. Die erforderlichen Entfrachtungen der betroffenen Bauteile haben insoweit zu einem deutlich 3 höheren Abrissvolumen mit einer, auf Grund der Schadstoffbelastung, wesentlich kosteninten- siveren Entsorgung geführt. Laut der Kostenanschläge wurde eine Gesamtsumme für diese Tätigkeiten in Höhe von 123.995 € brutto prognostiziert, die Summe aus den Beauftragungen von Hauptaufträgen und Nachträgen liegt bei 789.856 € brutto. Diese Kosten waren zum Zeit- punkt der Erstellung der Kostenberechnungen, wie auch zu einem späteren Zeitpunkt bei der Aufstellung der Kostenanschläge, nicht vorhersehbar und wurden dementsprechend nicht be- rücksichtigt. Eine weitere erhebliche Preissteigerung ist auf die Entwicklung des Baupreisindexes zurück- zuführen. Die Kostenberechnungen für die Sanierungsmaßnahmen an den Gebäuden in der Elisabethstraße wurden im IV. Quartal 2021 erstellt. Die maßgeblichen Bau-Aufträge wurden sukzessive ab Anfang 2022 zu den dann üblichen Marktpreisen vergeben. In diesem Zeitraum war eine erhöhte Inflation zu verzeichnen. Zudem ist es insbesondere auf dem Baustoffmarkt zu Verknappungen gekommen. Daher ist das Preisniveau im Baubereich stark angestiegen. Laut allgemeinem Baupreisindex lag das Preis- niveau im I. Quartal 2022, zum Beginn erster Submissionen rund 4,4 Prozent über dem Index- wert des maßgeblichen IV. Quartals 2021. Das Preisniveau stieg im weiteren Verlauf stark an, so dass es im II. Quartal 2023, bei den letzten Submissionen, rund 21,1 % über dem Index- wert aus dem IV. Quartal 2021 lag. Neben den schadstoffbedingten Mehrkosten sind darüber hinaus zahlreiche Submissionen einzelner Gewerke preislich höher ausgefallen, als bei den Kostenanschlägen ermittelt wurde. Zusätzlich wurden während der Sanierungsarbeiten an den vier Gebäuden Handlungsbedarfe festgestellt, die im Rahmen der Vorplanungen nicht vorhersehbar waren. Auf Grund dieser Er- kenntnisse war eine Vielzahl an Nachträgen erforderlich. Im Folgenden werden die Submissi- onen und Nachträge dargestellt, deren Preisabweichung über 5.000 € liegen bzw. diese Wert- grenze bei Nachträgen überschritten wurde. Kostenanschläge werden zeitlich nach den Kostenberechnungen erstellt. Durch den fortge- schrittenen Projektstand liegen dann konkretere Erkenntnisse zu den Bauvorhaben vor. In der Folge kommt es zu Abweichungen der jeweiligen Summen der einzelnen Zahlenwerke. Die Mehrkosten betragen bei den vier Projekten in der Elisabethstraße hier insgesamt 347.724 € brutto. Submissionen Die Summe der Submissionsergebnisse in Höhe von 2.187.761 € brutto liegt deutlich über der Gesamtsumme der Kostenanschläge in Höhe von insgesamt 1.357.183 € brutto. Bei den vier Projekten beträgt die Gesamtdifferenz zwischen der der Summe der Hauptbeauf- tragungen und den Kostenanschlägen insgesamt 830.577,58 € brutto. Die Gründe dafür wa- ren – bei Abweichungen von mehr als 5.000 € brutto - im Wesentlichen: Abriss/Schadstoffbeseitigung - Mehrkosten in Höhe von rund 569.000 € brutto sind durch notwendige Entfrachtung und Entsorgung der schadstoffbelasteten Bauteile entstanden. Herrichtung und Erschließung - Im Rahmen der Bestandsaufnahme der Gebäudesubstanz wurden orientierende und weiterführende Schadstoffmessungen beauftragt. Zur Erfassung des Bestandes wur- den Materialproben entnommen sowie Beprobungen der Raumluft und Freimessungen vorgenommen. Hier sind Mehrkosten in Höhe von rund 18.000 € brutto angefallen. Fenster - Während des Sanierungsprozesses wurde festgestellt, dass die Fenster fehlerhaft montiert waren. Eine frühzeitige Berücksichtigung der erforderlichen Arbeiten bei Er- stellung der Leistungsverzeichnisse konnte somit nicht erfolgen. Durch den Einbau neuer Fenster sind Mehrkosten in einer Größenordnung von rund 116.000 € brutto an- gefallen. Schlosser/Metallbau 4 - Durch Preissteigerungen bei Material und Rohstoffen wichen die Angebote zu diesem Gewerk in einer Größenordnung von rund 48.000 € brutto ab. Heizung/Sanitär - Zu der Ausschreibung ging lediglich ein Angebot fristgerecht ein, das nach rechneri- scher und fachtechnischer Prüfung beauftragt wurde. Die Differenz zu dem Kostenan- schlag betrug hier rund 26.000 € brutto. Kanalsanierung - Der Kanalsanierungsbedarf wurde erst nach Erkundung seitens der StEB ersichtlich. Der anschließenden Empfehlung, eine Sanierung des Kanals vorzunehmen, folgte die Verwaltung. Die zusätzlichen Kosten hierfür betrugen rund 8.000 € brutto. Außenanlagen - Die eingegangenen Angebote zu diesem Gewerk lagen deutlich über dem Kostenan- schlag. Die Beauftragung erfolgte an das Unternehmen, dass das wirtschaftlichste An- gebot eingereicht hat. Dieses lag um rund 13.000 € brutto höher als der Kostenan- schlag. Nachträge Weitere Mehrkosten in Höhe von insgesamt 487.769 € ergeben sich aus diversen Nachträgen bei den Baumaßnahmen in der Elisabethstraße. Die Gründe dafür waren – bei Abweichungen von mehr als 5.000 € - im Wesentlichen: Abriss/Schadstoffbeseitigung Nachtragssumme bei diesem Gewerk: rund 97.000 € brutto - Die Schadstoffbelastung bei den einzelnen Gebäuden wurden nach der Beauftragung der erforderlichen Abriss- und Entsorgungsarbeiten festgestellt. Das Kostenvolumen für Abriss und Entsorgung war damit deutlich erhöht. - Darüber hinaus wurden im Rahmen der Arbeiten nicht vorhersehbare Schäden an den Massivwänden auf Grund horizontal und vertikal verlegter Rohrleitungen festgestellt. Maler- und Lackiererarbeiten Nachtragssumme bei diesem Gewerk: rund 213.000 € brutto - Zum Vergabezeitpunkt waren die Schäden an den Massivwänden nicht sichtbar. Die Schäden erforderten flächendeckende Ausbesserungen an den betroffenen Bereichen. - Da die vollumfängliche Herrichtung der Gebäude nach den gewonnenen Erkenntnis- sen Generalsanierungen glich, waren hochwertigere und damit kostenintensivere Ver- spachtelungen vorzunehmen. - Zum Schutz vor eindringendem Wasser waren die Sockelleisten beidseitig zu versie- geln. Bodenbelag Nachtragssumme bei diesem Gewerk: rund 113.000 € brutto - Teile der Estrichoberfläche wiesen eventuell gesundheitsbeeinträchtigende Verfärbun- gen an Boden und Wänden auf. In der Folge waren Estrichabbrüche und –neubauten erforderlich. - Durch die Estricharbeiten mussten abschließend neue Rohrabdeckleisten angebracht werden. Architekt – Gebäudeplanung Nachtragssumme bei diesem Posten: rund 40.000 € brutto - Auf Grund der durch die Schadstoffbeprobungen gewonnen Erkenntnisse hinsichtlich erhöhter Kosten und zeitlichem Mehraufwand war mit dem beauftragten Planungsbüro ein Zusatzvertrag abzuschliessen. Die Unterkünfte wurden unmittelbar nach Fertigstellung mit Geflüchteten belegt. Die derzeitige Belegung der Gebäude erfolgt mit fünf- bis neunköpfigen Familien, für die geeignete Wohnein- heiten nur sehr begrenzt zur Verfügung stehen. 5 Finanzierung Im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum werden die restlichen notwendigen Auszahlungsermäch- tigungen für die Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2024 in Höhe von insgesamt rund 154.822 € durch Mittelumschichtungen von Finanzstelle 5620-1004-0-5999 – Flüchtlings-WH, bei den Finanzstellen 5620-1004-7-5249 – Elisabethstr. 3 5620-1004-7-5250 – Elisabethstr. 9 5620-1004-7-5251 – Elisabethstr. 11 5620-1004-7-5252 – Elisabethstr. 13 bereitgestellt. In den Folgejahren fallen keine weiteren investiven Auszahlungen im Zusammenhang mit den durchgeführten Sanierungsmaßnahmen an. Zur Finanzierung der zusätzlichen bilanziellen Abschreibungen im Haushaltsjahr 2024 von rund 27.768 € stehen ausreichende Aufwandsermächtigungen im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum bei Teilplanzeile 14 – bilanzielle Abschreibungen, zur Verfügung. Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025/2026 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel für die zu- sätzlichen Abschreibungen von rund 27.768 € p.a., ggfs. durch Umschichtungen, vorsehen. gez. Reker Anlagen Anlage 01 – Übersichtskarte Anlage 02.1 – Lageplan Elisabethstr. 3, 9, 11, 13 und Magazinstr. 109 Anlage 02.2 – Lageplan Sportplatzstr. 121 Anlage 03 - Luftbild
Anlage 02.1 - Lageplan Elisabethstr. 3, 9, 11, 13 und Magazinstr. 109
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Anlage 02 - Lageplan Mittelpunkt: 366495, 5636535 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 31.08.2023Seite 1 / 1
Anlage 04 - Beantwortung zu Fragen aus dem Finanzausschuss
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Anlage 4 zur Vorlage 2813/2023 Beantwortung der Fragen aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 06.05.2024 zur haushaltsrechtlichen Unterrichtung des Rates zu den Sanierungsmaßnahmen an vier Einfamilienhäusern zur Unterbringung Geflüchteter unter den Anschriften Elisabethstr. 3, 9, 11 und 13 in 51147 Köln- Porz A. RM Erkelenz (CDU-Fraktion) bittet um Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: Submission: Abriss/Schadstoffbeseitigung Wurde im Rahmen der Grundlagenermittlung keine Schadstoffuntersuchung vorgenommen? Weshalb wurde dieser Umstand erst im Zuge des Planungsprozesses festgestellt und weshalb wurde die Ausschreibung nicht aufgehoben und neu veranlasst? Abriss und Schadstoffbeseitigung: Bereits vor Ankauf, als Verkaufsvorbereitung der Gebäude, hat die Akquiseabteilung des Amtes für Wohnungswesen Schadstoffgutachten veranlasst (datiert auf den 27.08.2019 für Haus 3, 28.08.2019 für Haus 9, 16.09.2019 für Haus 13 und 25.10.2021 für Haus 11). Diese Untersuchungen lieferten wertvolle Erkenntnisse über vorhandene Schadstoffe wie Asbest, Künstliche Mineralfasern (KMF), Polychlorierte Biphenyle (PCB) und Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Eine umfassende Bewertung der Schadstoffbelastung und deren Auswirkungen auf das geplante Bauprojekt wurde jedoch erst im Verlauf des Planungsprozesses möglich. Das Ergebnis der Schadstoffuntersuchungen beschränkte sich ausschließlich auf die Handlungsempfehlungen für den Fall: „Maßnahmen bei weiterer Nutzung – sofern keine Eingriffe erfolgen“. Es konnten jedoch aus den Erkenntnissen der ersten Schadstoffuntersuchungen keine spezifischen Empfehlungen abgeleitet werden für den Fall, dass Sanierungsarbeiten erforderlich werden sollten. Basierend auf den vorliegenden Ergebnissen empfahlen der Objektplaner sowie das Gesundheitsamt, die Sanierungsmaßnahme weiterhin schadstoffgutachterlich begleiten und die identifizierten Stoffe und Bauteile gemäß den Gutachten entfernen und entsorgen zu lassen. Aufgrund des Alleinstellungsmerkmals, die Gebäude zu kennen sowie die Voruntersuchungen in der Elisabethstr. 3, 9, 11, 13, 51147 Köln durchgeführt zu haben wurde der entsprechende Vertragspartner erneut zur fachgutachterlichen Begleitung der geplanten Sanierungsmaßnahme beauftragt. Weiterführende Untersuchungen wiesen Asbest in verschiedenen Einbausituationen nach. Im Hinblick auf die uneinheitlichen Verteilungsmuster der Positivbefunde wurde vorsorglich von einer inhomogenen Asbestanwendung in allen Gebäuden ausgegangen. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurde die Notwendigkeit einer detaillierten technischen Erkundung vor den geplanten Umbaumaßnahmen festgestellt, um eine mögliche Systematik hinsichtlich der Asbestanwendungen herauszuarbeiten. Die zusätzlichen Erkenntnisse aus den Untersuchungen machten eine technische Erkundung sowie weitere Schadstoffuntersuchungen und Maßnahmen erforderlich. Die Entscheidung, die Ausschreibung nicht neu zu veranlassen, basierte unter anderem auf der Dringlichkeit des Vorhabens. Die Gebäude sollten vertraglich festgelegt binnen eines Jahres dem geplanten Nutzungszweck – der Unterbringung von geflüchteten Familien – zugeführt werden. Darüber hinaus stehen einer Neuausschreibung Projektkontinuität, weitere Verzögerungen im Bauablauf sowie dadurch erhöhte Kosten, entgegen. Es wurden angemessene Maßnahmen ergriffen, um die Schadstoffbelastung zu behandeln. Die Entscheidung, nicht neu auszuschreiben, war unter den gegebenen Umständen vertretbar. Frage 2: Fenster In welcher Form wurden die Fenster falsch eingebaut und weshalb besteht hier ein Mehrvergütungsanspruch, liegt hier ein Planungsfehler vor? Während des Sanierungsprozesses ergaben sich positive Schadstoffbefunde, welche umfangreiche Abbruchmaßnahmen erforderlich machten. Insbesondere musste aufgrund der inhomogenen Asbestverteilung der Innenwandputz vollständig entfernt werden. Im Zuge der Abbrucharbeiten wurde ein fehlerhafter Einbau eines Großteils der Bestandsfenster ersichtlich. Die Befestigung der Fensterrahmen war durch eine falsche Position lediglich im Putz statt im Mauerwerk verankert. Dieser fehlerhafte Einbau entsprach nicht dem Stand der Technik und hatte zufolge, dass sich einige Fenster bereits im Verlauf der Arbeiten aus der Verankerung lösten. Der beauftragte Fachunternehmer konnte eine nachträgliche Befestigung der mangelhaft eingebauten Fenster nur unter Ausschluss der Gewährleistung anbieten. Aus Sicherheitsgründen wurde daher ein Komplettaustausch aller Fenster in Erd- und Obergeschoss der Gebäude in der Elisabethstr. 3, 9, 11, 13 aufgrund sicherheitsrelevanter Mängel veranlasst. In einem gemeinsamen Termin wurde die Verwaltung über die Mehrkosten und die zeitlichen Verzögerungen im Bauzeitenplan informiert. Im Zuge dessen sollten die ausgeschriebenen Leistungen sowie das Angebot mit dem Objektplanungsbüro nachverhandelt und nachjustiert werden. Die Änderung des Leistungsumfangs oder –bildes vor Beauftragung war im Rahmen der freihändigen Vergabe nicht zulässig, da eine solche Vorgehensweise den Kreis potentieller Bieter geändert hätte. Aus diesem Grund wurde seitens des Vergabecenters Bau empfohlen, die angebotenen Fenster separat im Rahmen des Direktauftragsverfahrens mit Preisvergleich zu vergeben. Frage 3: Nachträge: Malerarbeiten Wieso wurde im Rahmen der Vorplanung keine Untersuchung der Bestandswände vorgenommen um eine Basis für die Ausschreibung zu haben? Wie zuvor angeführt, haben Voruntersuchungen stattgefunden, insbesondere hinsichtlich möglicher Schadstoffbelastungen der Bestandswände, um bestmöglich potentiellen Risiken bei Sanierungsvorhaben vorzubeugen. Trotzdem wurden zusätzliche Maßnahmen erforderlich, welche erst im Verlauf der Sanierung zu Tage traten. Ein Beispiel hierfür ist die Notwendigkeit, den asbestbelasteten Innenwandputz zu entfernen und entfrachten. Dies verdeutlicht, dass trotz vorheriger Untersuchungen in einer Bestandssanierung niemals alle Risiken und Komplikationen vorgedacht werden können. Frage 4: Was hat eine beidseitige Versiegelung der Sockelleisten mit eindringendem Wasser zu tun? Das ist keine fachgerechte Ausführung. Auf dem Markt gibt es Sockelleisten mit beidseitigen Lippen. Diese sind kostengünstiger. Die Auswahl der verbauten Sockelleisten erfolgte aufgrund der spezifischen Anforderungen des Nutzungszwecks der Gebäude. Diese Leisten wurden gezielt ausgewählt, um die Heizungsrohre abzudecken und so die Bestandsrohre vor äußeren Einflüssen zu schützen. Die Sonderanfertigung wurde veranlasst, um Instandhaltungskomplikationen vorzubeugen. Um die Sockelleisten abzudichten und sie vor eindringendem Wasser zu schützen, wurde eine beidseitige Versiegelung notwendig. Frage 5: Estricharbeiten Wieso wurde im Vorfeld keine Überprüfung der Bodenbeläge und Kleberanhaftungen vorgenommen? Erst mit Beginn der Vorarbeiten im Gewerk Bodenbelag zeigte sich, dass Estrich und Klebeverbindungen eine deutlich schlechtere Qualität besaßen als zu Beginn der Sanierungsmaßnahme angenommen. Die Notwendigkeit dieser Arbeiten konnte sich somit erst im Verlauf der Abbrucharbeiten ergeben. Im Zuge der Vorarbeiten zeigten sich nach Aufbringen der Spachtelmasse Verfärbungen in allen Häusern (Nr. 3, 9, 11, 13) und nahezu allen Räumen. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger hat daraufhin ein Probefeld entnommen und im Labor analysieren lassen. Mutmaßlich verantwortlich für die Verfärbungen ist demnach aufsteigende Feuchtigkeit aus dem Estrich bis in die Spachtelmasse. Dabei werden offenbar unbekannte Stoffe aus dem Estrich gelöst, die zu einer Reaktion in der Spachtelmasse führen. Weder die Analyse im Labor noch die Beteiligung von weiteren Sachverständigen konnte die Art der gelösten Stoffe klären. Auch der Grund für die Reaktion mit der für diesen Anwendungsfall geeigneten Spachtelmasse konnte bisher nicht geklärt werden. Die weiteren Auswirkungen sind unbekannt. Eine Überprüfung der Haftzugfestigkeit gemäß VOB Teil C, DIN 18365 „Bodenbelagsarbeiten“ am Probefeld hat jedoch ergeben, dass zwischen Spachtelmasse und Estrich eine stark verminderte Verbindung besteht, die bei ca. 20% des geforderten Mindestwertes liegt. Ein zukünftiges punktuelles oder flächiges Ablösen des Oberbodens vom Estrich war daher eine der möglichen Auswirkungen. Auch gesundheitliche Beeinträchtigungen der späteren Bewohner*innen konnten nicht ausgeschlossen werden. B. RM Breite (FDP-Fraktion) bittet um Beantwortung der folgenden Frage: Wurde eine Gegenrechnung für den Fall eines Abrisses und Neubaus anstelle der nun vorgeschlagenen Sanierung erstellt? Wie bereits zu Frage 1 des RM Erkelenz erläutert, bestand bei dem Vorhaben eine hohe Dringlichkeit. Die Gebäude sollten vertraglich festgelegt binnen eines Jahres dem geplanten Nutzungszweck – der Unterbringung von geflüchteten Familien – zugeführt werden. Hier wurde eine Zweckbindung über einen Zeitraum von 20 Jahren vertraglich festgelegt. Bei Zuwiderhandlung hätte an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) ein Verbilligungszuschlag in Höhe von bis zu 2,6 Mio. Euro zurückerstattet werden müssen. Eine Gegenrechnung für den Fall eines Abrisses und Neubaus anstelle der nun vorgeschlagenen Sanierung ist aufgrund der Dringlichkeit nicht erfolgt.
Anlage 01 - Übersichtsplan
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Anlage 01 - Übersichtsplan Mittelpunkt: 366514, 5636476 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 31.08.2023Seite 1 / 1
Anlage 03 - Luftbild
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Anlage 03 - Luftbild Mittelpunkt: 366464, 5636524 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 31.08.2023Seite 1 / 1
Anlage 02.2 - Lageplan Sportplatzstr. 121
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Anlage 02 - Lageplan Mittelpunkt: 366382, 5636460 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 31.08.2023Seite 1 / 1
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2813/2023
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 12.04.2024
- Erstellt
- 31.08.2023 08:50