V/0029/2021
Bestellung der Schriftführung sowie der stellvertretenden Schriftführung für den Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
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Anlage A
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Anlage A zur V/0029/2021 Kurzüberblick Bestellung einer Schriftführung sowie einer stellvertretenden Schriftführung für den Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Ziele/Teilziele/Zielerreichung Gemäß § 58 Absatz 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Nach § 58 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 52 Absatz 1 GO NRW ist dazu ein/e Schriftführer/-in zu bestellen. Des Weiteren sollte eine grundsätzliche Vertretungsregelung getroffen werden. Finanzierung Durch diese Entscheidung entstehen keine Kosten/Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig § 58 Abs. 7 sowie § 58 Abs. 2 Satz 1 i. V. m § 52 Abs. 1 GO NRW Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Eine Relevanz für Querschnittsthemen liegt hier nicht vor.
Beschlussvorlage
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V/0029/2021 V/0029/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bestellung der Schriftführung sowie der stellvertretenden Schriftführung für den Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Beratungsfolge 10.03.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Zur Schriftführerin für die Sitzungen des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft wird Frau Rabea Schwienheer, Amt für Immobilienmanagement, bestellt. 2. Zur stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzungen des Ausschusses für Wohnen, Liegensc haf- ten, Finanzen und Wirtschaft wird Frau Anja Mense, Amt für Finanzen und Beteiligungen, bestellt. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch diese Entscheidung entstehen keine Kosten/Folgekosten. Begründung: Gemäß § 58 Absatz 7 der Gemeindeordnung für da s Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Nach § 58 Absatz 2 Satz 1 in Ver- bindung mit § 52 Absatz 1 GO NRW ist dazu ein/e Schriftführer/-in zu bestellen. Des Weiteren sollte eine grundsätzliche Vertretungsregelung getroffen werden. i. V. i. V. gez. gez. Peck Zeller Stadtrat Stadtkämmerin Amt für Immobilienmanagement 02.02.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schwienheer Telefon: 492-2394 SchwienheerRa@stadt- muenster.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0029/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.01.2021
- Erstellt
- 07.01.2021 17:51