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AN/0876/2025

Zu TOP 2.2: Antrag der Fraktion Die Linke betr.: „Netto-Null-Versiegelung“

Grüne Änderungsantrag nach § 13 12.06.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 12.06.2025

Grüne Änderungsantrag nach § 13

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Grüne Änderungsantrag nach § 13

2346 Zeichen

www.gruenekoeln.de  
 
FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rathaus Spanischer Bau, 50667 Köln Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
 
Tel: +49 (221) 221-25919  
Fax: +49 (221) 221-24555  
gruene -fraktion@stadt-koeln.de  
An die Vorsitzende des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün 
Frau Denise Abé 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 12.06.2025 
AN/0876/2025 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.06.2025 
 
Zu TOP 2.2: Antrag der Fraktion Die Linke betr.: „Netto-Null-Versiegelung„ 
Sehr geehrte Frau Abé, 
Sehr geehrte Frau Reker, 
 
wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des 
Ausschusses für Klima, Umwelt und Grün zu setzen.   
 
 
Beschluss: 
Der Antrag wird wie folgt geändert (Änderungen fett): 
 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beauftragt die Verwaltung: 
1. jährlich den Versiegelungsgrad, die jeweilig neu hinzugekommene entsiegelte und 
neu hinzugekommene versiegelte Fläche (in m²) nach einzelnen Stadtteilen und in 
Summe aufzulisten und in geeigneter Weise öffentlich zu machen. Die Listen sollen 
im Laufe der Zeit mindestens jeweils die letzten 5 Jahre abbilden. Basis dafür soll 
das Entsiegelungskataster sein, das die Verwaltung aktuell erarbeitet. 
2. dass spätestens ab 2040 der „Flächenverbrauch“ endet und Köln in eine Flächen-
Kreislaufwirtschaft eintritt, die den Netto-Flächenverbrauch auf null m²/Jahr be-
schränkt, die sogenannte Netto-Null-Versiegelung.  
3. ein Konzept zu erarbeiten, um schrittweise und mit Zwischenzielen bis 2040 den 
Netto-Flächenverbrauch auf null zu senken. 
4. Industrie-, Gewerbe- und Wohnbrachflächen in ein kommunales Brachflächenkatas-
ter mit dem Ziel aufzunehmen, die Eigentümer zu verpflichten, in einem vorgegebe-
nen Zeitraum die Flächen zu bebauen oder zu renaturieren.

- 2 - 
 
5. Die bestehenden Aufstellungsbeschlüsse der laufenden Stadtentwicklungsver-
fahren (z.B. Kreuzfeld) sollen davon ausgenommen werden. 
6. Es soll Sichergestellt werden, dass die Netto-Null-Versiegelung mit bestehen-
den Regelungen zu Ausgleichsflächen in Einklang gebracht wird.  
 
 
Begründung: 
Erfolgt mündlich 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer       
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

12.06.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0876/2025
Typ
Grüne Änderungsantrag nach § 13
Datum
12.06.2025
Erstellt
12.06.2025 12:14