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Zu TOP 2.2: Antrag der Fraktion Die Linke betr.: „Netto-Null-Versiegelung“
Grüne Änderungsantrag nach § 13 AN/0876/2025 vom 12.06.2025
Stand: Am 12.06.2025 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün endgültig abgelehnt.
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Grüne Änderungsantrag nach § 13
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www.gruenekoeln.de FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rathaus Spanischer Bau, 50667 Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Tel: +49 (221) 221-25919 Fax: +49 (221) 221-24555 gruene -fraktion@stadt-koeln.de An die Vorsitzende des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün Frau Denise Abé Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 12.06.2025 AN/0876/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.06.2025 Zu TOP 2.2: Antrag der Fraktion Die Linke betr.: „Netto-Null-Versiegelung„ Sehr geehrte Frau Abé, Sehr geehrte Frau Reker, wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Grün zu setzen. Beschluss: Der Antrag wird wie folgt geändert (Änderungen fett): Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beauftragt die Verwaltung: 1. jährlich den Versiegelungsgrad, die jeweilig neu hinzugekommene entsiegelte und neu hinzugekommene versiegelte Fläche (in m²) nach einzelnen Stadtteilen und in Summe aufzulisten und in geeigneter Weise öffentlich zu machen. Die Listen sollen im Laufe der Zeit mindestens jeweils die letzten 5 Jahre abbilden. Basis dafür soll das Entsiegelungskataster sein, das die Verwaltung aktuell erarbeitet. 2. dass spätestens ab 2040 der „Flächenverbrauch“ endet und Köln in eine Flächen- Kreislaufwirtschaft eintritt, die den Netto-Flächenverbrauch auf null m²/Jahr be- schränkt, die sogenannte Netto-Null-Versiegelung. 3. ein Konzept zu erarbeiten, um schrittweise und mit Zwischenzielen bis 2040 den Netto-Flächenverbrauch auf null zu senken. 4. Industrie-, Gewerbe- und Wohnbrachflächen in ein kommunales Brachflächenkatas- ter mit dem Ziel aufzunehmen, die Eigentümer zu verpflichten, in einem vorgegebe- nen Zeitraum die Flächen zu bebauen oder zu renaturieren. - 2 - 5. Die bestehenden Aufstellungsbeschlüsse der laufenden Stadtentwicklungsver- fahren (z.B. Kreuzfeld) sollen davon ausgenommen werden. 6. Es soll Sichergestellt werden, dass die Netto-Null-Versiegelung mit bestehen- den Regelungen zu Ausgleichsflächen in Einklang gebracht wird. Begründung: Erfolgt mündlich Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer Grüne-Fraktionsgeschäftsführer
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