Satzung zur Bezeichnung von Flächen, in denen die Stadt nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch ein besonderes Vorkaufsrecht beansprucht (Vorkaufsrechtssatzung 2) hier: Satzungsbeschluss
Sitzungsvorlage 2020/244 vom 26.11.2020
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Dokumente
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2020/244
PDF 158.2 KB
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anlage 1
PDF 493.3 KB
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anlage 2
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anlage 3
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Beratungsverlauf
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Termin unbekannt
Sitzung
TOP 10, beschließend.
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