Anerkennung von Pässen, die durch die Taliban ausgestellt wurden
Die Linke. Anfrage nach § 4 AN/0832/2026 vom 26.05.2026
Stand: Am 22.06.2026 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Linke Anfrage nach § 4
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An den Vorsitzenden des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden Herrn Bernd Petelkau An den Oberbürgermeister Herrn Torsten Burmester Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-Mail: DieLinke@stadt -koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 26.05.2026 AN/0832/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 22.06.2026 Anerkennung von Pässen, die durch die Taliban ausgestellt wurden Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Fraktion Die Linke bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales zu setzen. Das afghanische Konsulat in Bonn ist inzwischen mit Abgesandten der Taliban Regierung besetzt. Das Ausländeramt der Stadt Köln erkennt die vom neuen Taliban-Konsulat ausgestellte Pässe an. Das bedeutet auch, dass es von Afghan*innen ohne Papiere auch erwartet, dass sie dort vorstellig werden. Mit der Übergabe der Konsulate durch die Bundesregierung an die Taliban sind diese nicht nur in den Besitz sensibler Daten über Regimegegner und ihre Familien gekommen. Mit der Möglichkeit, wichtige Dokumente auszustellen oder zu verweigern, haben sie auch die Möglichkeit, Macht gegenüber in Deutschland lebenden Exil-Afghanen auszuüben oder zu missbrauchen. 1. Das Auswärtige Amt erkennt das Islamische Emirat Afghanistan (den Staat unter den Taliban) nicht an. Stattdessen hält Deutschland die vormalige Islamische Republik Afghanistan für den rechtmäßigen Staat. Wieso werden dann Pässe eines nicht anerkannten Staates akzeptiert? 2. Werden alte Ausweise der Islamischen Republik Afghanistan vom Kölner Ausländeramt anerkannt? 3. Erkennt das Ausländeramt neben einem neu ausgestellten Pass auch weniger offizielle Dokumente zur Identitätsfeststellung an, z. B. Heirats- oder Geburtsurkunden? 4. Wie wird mit Afghan*innen verfahren, die sich weigern, das Konsular unter den Taliban aufzusuchen? 5. Es kann auch nicht im Sinne der Verwaltung sein, dass die oppositionellen Afghan*innen sich und ihre Daten an Vertreter der Taliban-Regierung ausliefern müssen. Wo sieht die Verwaltung hier Handlungsspielraum? Mit freundlichen Grüßen Gez. Guenter Bell Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
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22.06.2026
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen
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