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AN/0832/2026

Anerkennung von Pässen, die durch die Taliban ausgestellt wurden

Die Linke. Anfrage nach § 4 26.05.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 22.06.2026, TOP 6.1

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

2567 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses für 
Anregungen und Beschwerden 
Herrn Bernd Petelkau 
 
An den Oberbürgermeister 
Herrn Torsten Burmester 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-Mail: DieLinke@stadt -koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 26.05.2026 
AN/0832/2026 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 22.06.2026 
 
Anerkennung von Pässen, die durch die Taliban ausgestellt wurden 
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
die Fraktion Die Linke bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung 
des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales zu 
setzen. 
Das afghanische Konsulat in Bonn ist inzwischen mit Abgesandten der Taliban Regierung besetzt. 
Das Ausländeramt der Stadt Köln erkennt die vom neuen Taliban-Konsulat ausgestellte Pässe an. 
Das bedeutet auch, dass es von Afghan*innen ohne Papiere auch erwartet, dass sie dort vorstellig 
werden. 
Mit der Übergabe der Konsulate durch die Bundesregierung an die Taliban sind diese nicht nur in 
den Besitz sensibler Daten über Regimegegner und ihre Familien gekommen. Mit der Möglichkeit, 
wichtige Dokumente auszustellen oder zu verweigern, haben sie auch die Möglichkeit, Macht 
gegenüber in Deutschland lebenden Exil-Afghanen auszuüben oder zu missbrauchen. 
1. Das Auswärtige Amt erkennt das Islamische Emirat Afghanistan (den Staat unter den 
Taliban) nicht an. Stattdessen hält Deutschland die vormalige Islamische Republik 
Afghanistan für den rechtmäßigen Staat. Wieso werden dann Pässe eines nicht 
anerkannten Staates akzeptiert? 
2. Werden alte Ausweise der Islamischen Republik Afghanistan vom Kölner Ausländeramt 
anerkannt?

3. Erkennt das Ausländeramt neben einem neu ausgestellten Pass auch weniger offizielle 
Dokumente zur Identitätsfeststellung an, z. B. Heirats- oder Geburtsurkunden? 
4. Wie wird mit Afghan*innen verfahren, die sich weigern, das Konsular unter den Taliban 
aufzusuchen? 
5. Es kann auch nicht im Sinne der Verwaltung sein, dass die oppositionellen Afghan*innen 
sich und ihre Daten an Vertreter der Taliban-Regierung ausliefern müssen. Wo sieht die 
Verwaltung hier Handlungsspielraum? 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. 
Guenter Bell 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

22.06.2026 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0832/2026
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
26.05.2026
Erstellt
26.05.2026 14:28