A-R/0021/2008
Eigenbeteiligung bei Fahrtendienst für Menschen mit Behinderung abschaffen
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Originalantrag
3735 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0021/2008 Der Rat der Stadt Münster möge beschließen Die Eigenbeteiligung der Nutzerinnen und Nutzer des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen wird aufgehoben. Die Richtlinien zur Förderung des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen werden entsprechend neu gefasst. Begründung: Für die Nutzung des Fahrdienstes besteht seit 01.07.2006 eine Eigenbeteiligung in Höhe von 5 € pro Fahrt, sofern die finanziellen Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nicht vorliegen. Der aktuelle Bericht zur Entwicklung des Fahrdienstes bis Ende 2007 weist aus, dass rund die Hälfte der Nutzerinnen und Nutzer des Fahrdienstes von der Eigenbeteiligung betroffen sind. Der Bericht macht deutlich, dass die Einführung der Eigenbeteiligung zu einem deutlichen Rückgang der Inanspruchnahme des Fahrdienstes geführt hat. Dies hat zur Folge, dass viele Menschen mit Behinderungen ihre Teilnahme an Freizeitaktivitäten eingeschränkt oder gänzlich eingestellt haben. Damit wird die gesellschaftliche und politische Aufgabe die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sicher zu stellen und den notwendigen Nachteilsausgleich zu schaffen, nicht eingelöst. Es darf nicht sein dass Menschen mit Behinderungen deutlich mehr zahlen als Menschen, die die Busse des öffentlichen Personennahverkehrs nutzen können ausgeben. Betroffene und deren Verbände kritisieren deshalb die Eigenbeteiligung als deutlich zu hoch nicht zuletzt im Vergleich zu den Kosten für eine Busfahrt in Höhe von 2 €. Ein Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen hat die Aufgabe, die Mobilität von behinderten Menschen sichern zu helfen und dabei mitzuwirken eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Der allgemeine ÖPNV, wie auch die noch vorhandenen vielen baulichen Barrieren in Wohnhäusern, im öffentlichen Raum und den Einrichtungen zur Kultur- und Freizeitgestaltungen führen dazu, dass noch viele Menschen den Sonderfahrdienst in Anspruch nehmen müssen. Fahrkosten in Höhe von 10 € (Hin- und Rückfahrt) für den Besuch einer Freizeitveranstaltung oder für einen privaten Besuch ist für viele Menschen allerdings viel zu hoch. Der Bericht der Verwaltung (V0096/2008) zeigt deutlich auf, dass die Eigenbeteiligung für viele Menschen zu Einschränkungen bei der Mobilität und Teilhabe am Leben in der Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Bremer Str. 54 48155 Münster Fon: 0251 / 8 99 58 10 Fax: 0251 / 8 99 58 15 gruene.ratsfraktion@muenster.de www.gruene -muenster.de Antrag „ Eigenbeteiligung bei Fahrtendienst für Menschen mit Behinderung abschaffen “ 14.04.2008 Gemeinschaft geführt hat Einsparungen beim Fahrtendienst aufgrund einer geringeren Inanspruchnahme, die auf zu hohe Preise zurückzuführen sind, können nicht im eigentlichen Sinne einer Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sein. Auch die Absicht des Antidiskriminierungsgesetzes, Barrieren für Menschen mit Behinderungen abzubauen und Diskriminierungen zu vermeiden, wird mit einer Eigenbeteiligung in der derzeitigen Höhe untergraben. Schließlich zeigen auch die vergleichsweise geringen Einnahmen aus der Eigenbeteiligung gemessen am Verwaltungsaufwand, z.B. zur Prüfung der Einkommensverhältnisse, dass die Einführung der Eigenbeteiligung grundsätzlich in keinem angemessenen Verhältnis steht. gez. Maria Klein-Schmeink gez. Helga Bennink gez. Wilhelm Breitenbach gez. Brigitte Hasenjürgen gez. Manfred Kehr gez. Hery Klas gez. Karina Kuschewski gez. Jutta Möllers gez. Jörn Möltgen gez. Carsten Peters gez. Tim Rohleder gez. Ilse Schleef gez. Dr. Rita Stein-Redent gez. Brigitte von Schoenebeck
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Bremer Straße 54
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0021/2008
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 17.04.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37