V/0748/2009
Sonderfonds "Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens"
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Berichtsvorlage
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V/0748/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Sonderfonds "Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens" Hier: Bericht über die Entwicklung des Sonderfonds für die Jahre 2007 und 2008 Beratungsfolge 02.12.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 03.12.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 09.12.2009 Hauptausschuss Bericht Bericht: Die Fallzahlen der Konfliktberatungen aller Beratungsstellen sind im Vergleich zu den beiden Vorjahren 05/06 von 1559 in den Jahren 07/06 auf 1501 und somit um 58 Beratungen leicht zu- rückgegangen. Gleichzeitig stieg der Anteil der allgemeinen, sozialen und finanziellen Schwan- gerschaftsberatung in den letzten zwei Jahren von 5067 Beratungen auf 8282 Beratungen an. Die Antragszahlen für den Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“ haben sich vom Berichtszeitraum 05/06 mit 2043 Anträgen auf 2121 An- träge im Berichtszeitraum 07/08 erhöht. Die Anzahl der Beratungsfälle sind stadtweit im Berichtszeitraum um 103 neue Fälle angestie- gen. Den in den Jahren 2007/2008 gestellten Anträgen konnte vollständig stattgegeben werden. Der Haushaltsansatz von 255.650,00 € wurde im Jahr 2008 um 12.818,95 € überschritten. I.V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen: - Bericht über die Entwicklung der Schwangerschaftsberatungsstellen in Münster für die Jahre 2007 und 2008 Vorlagen-Nr.: V/0748/2009 Auskunft erteilt: Frau Weinlich Ruf: 492 -56 81 E-Mail: weinlich@stadt-muenster.de Datum: 18.11.2009 Öffentliche Berichtsvorlage
Anlage-V-0748-2009
53743 Zeichen
Bericht über die Entwicklung
der Schwangerschaftsberatungsstellen in Münster
für die Jahre 2007 und 2008
Inhaltsverzeichnis
1. Gesetzesgrundlagen im Berichtszeitraum 1
2. Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet und ihre Erfahrungen 2
2.1 Evangelische Beratungsdienste 2
2.2 Pro Familia 5
2.3 Sozialdienst Katholischer Frauen 8
2.4 Donum vitae 11
2.5 Schwangerschaftsberatungsstelle im Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien 14
3. Sonderfonds der Stadt Münster 17
3.1 Inanspruchnahme des Sonderfonds 17
3.2 Ausgabenstruktur 18
4. Bundesstiftung 20
5. Arbeitskreis „ §§ 218/219“ in Münster 21
6. Statistischer Anhang 22
1
1. Gesetzesgrundlagen im Berichtszeitraum
Die Gesetzesgrundlage der Schwangerschaftsberatung bildet seit dem 25.08.1995 das
Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz (SFHÄndG).
Das Recht auf Beratung und Information für jede Fra u und jeden Mann in Fragen der Se-
xualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft un-
mittelbar oder mittelbar berührenden Fragen von einer hierfür vorgesehenen Beratungsstel-
le schreibt dieses Gesetz fest.
Die Inhalte der Schwangerschaftskonfliktberatung we rden in §5 Abs. 2 des Schwanger-
schaftskonfliktgesetzes (SchKG) benannt:
• Die Beratung stellt die Verantwortung der Frau in den Fokus und ist ergebnisoffen zu
führen. Die Beratung soll ermutigen, nicht belehren und die eigenverantwortliche Ent-
scheidung fördern.
• Es wird erwartet, dass die schwangere Frau ihre Be weggründe benennt, warum sie
über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenkt. Hierb ei kann die Gesprächsbereit-
schaft der Frau nicht erzwungen werden.
• Der Frau müssen je nach Bedarf alle erforderlichen medizinischen, sozialen und juristi-
schen Informationen gegeben werden. Es sollen ihr d ie möglichen Rechtsansprüche
und alle in Frage kommenden praktische Hilfen dargelegt werden, insbesondere solche,
die die Fortsetzung der Schwangerschaft und die Lage von Mutter und Kind erleichtern.
• In der Beratung soll der schwangeren Frau das Ange bot gemacht werden, dass sie bei
der Geltendmachung ihrer Ansprüche Unterstützung be kommt und sie soll darauf hin-
gewiesen werden, dass auch nach der Geburt eine Ber atung und Nachbetreuung mög-
lich ist.
Nach Abschluss der Beratung hat die Schwangerschaft sberatungsstelle eine mit Namen
und Datum versehene Bescheinigung über die erfolgte Schwangerschaftskonfliktberatung
auszustellen.
Nach diesen gesetzlichen Vorgaben beraten 4 anerkan nten Schwangerschaftskonfliktbera-
tungsstellen in Münster. Dies sind das Evangelische Beratungsdienste, Pro Familia, donum
vitae und die Kommunale Schwangerschaftsberatungsstelle der Stadt Münster.
Der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. berät wei terhin im Bereich der allgemeinen, fi-
nanziellen und sozialen Hilfen, ist aber aufgrund der Entscheidung der deutschen Bischofs-
konferenz vom 31.12.2000 aus dem gesetzlichen Berat ungssystem der Schwangerschafts-
konfliktberatung ausgeschieden.
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2. Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet und ihre Erfahrungen
Die Erfahrungsberichte aller Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungs-
stellen werden in diesem Bericht dokumentiert. Sie sind von jeder der fünf Beratungsstellen
als eigene Berichte erstellt worden.
2.1. Evangelische Beratungsdienste, Hörsterplatz 2 b, 48147 Münster
Träger: Diakonisches Werk Münster
2.1.1. Erfahrungen in der allgemeinen Schwangerscha ftsberatung
„Insgesamt kamen im Jahr 2007 - 230 Ratsuchende in die Schwangerschaftsberatung der
Evangelischen Beratungsdienste gGmbH, im Folgenden EBD genannt. Bei 56 Frau-
en/Paaren handelte es sich um eine Konfliktberatung und bei 174 Frauen/Paaren um eine
allgemeine Schwangerschaftsberatung.
In 2008 suchten insgesamt 197 Ratsuchende die Schwangerschaftsberatung der EBD auf.
Bei 40 Frauen/Paaren handelte es sich um eine Konfl iktberatung und bei 157 Frau-
en/Paaren um eine allgemeine Schwangerschaftsberatung.
Im Rahmen der allgemeinen Schwangerschaftsberatung kommen Frauen bzw. Paare zu
uns, um sich gezielt über finanzielle, rechtliche u nd soziale Möglichkeiten zu informieren
und eventuell Beihilfen zu beantragen. Besonders be i den alleinlebenden/-erziehenden
Frauen bringt die Schwangerschaft persönliche und f inanzielle Probleme mit sich. In der
Beratung können die Frauen bei allen anstehenden Fr agen Hilfestellungen bekommen, die
ihnen das Austragen der Schwangerschaft erleichtern soll.
Wir informieren die Frauen über die verschiedenen Fonds und stellen Anträge auf Beihilfen
bei dem Sonderfonds der Stadt Münster, dem Härtefonds der Ev. Kirche von Westfalen, bei
der Aktion Lichtblicke und vereinzelt auch bei anderen Stiftungen.
Dem Aspekt der finanziellen Engpässe entgegenwirken d, war es uns ein Anliegen in 2008
Frauen bei dem Wiedereinstieg in Ausbildung/den Ber uf verstärkt zu unterstützen. Dabei
gewann die Information und Beratung von Tagesbetreu ungsplätzen von Kindern in Zu-
sammenhang mit den gesetzlichen Neuerungen zum 01.0 8.2008 durch das Kinderbil-
dungsgesetz (KiBiz) an großer Bedeutung.
Häufig entwickelt sich ein intensiver, längerfristi ger Kontakt zu den Frauen, der dazu führt,
dass eine Vielzahl von Problemen angesprochen werde n und viele Anregungen, z.B. zur
Vorsorge, Geburtsvorbereitung, Unterstützung nach d er Geburt weitergegeben werden
können.
2.1.2. Erfahrungen in der Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 218 (StGB)
Der größte Teil der Frauen, die zur Konfliktberatun g kommen, hat die Entscheidung zum
Abbruch bereits vorher durch Gespräche mit Partner, Familie oder Freunden getroffen. Sie
kommen zunächst in die Beratung, weil sie die vom G esetzgeber gesetzlich vorgeschriebe-
ne Beratungsbescheinigung für den Abbruch brauchen.
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Trotz der Situation einer „Zwangsberatung“ wird das Gespräch von den meisten Frauen
und Paaren im Nachhinein insgesamt als hilfreich un d positiv empfunden. Sie erhalten alle
zum Abbruch erforderlichen Informationen medizinischer, rechtlicher und sozialer Art sowie
Hinweise auf die verschiedenen finanziellen Hilfsmöglichkeiten bei Austragen des Kindes.
Insgesamt gesehen ist der Schwangerschaftskonflikt sehr vielschichtig und bei den meisten
Entscheidungen spielen Partnerschaftskonflikte, feh lende Lebens- und Berufsperspektiven
sowie andere Abhängigkeiten und psychische Probleme der verschiedensten Art eine Rol-
le.
Mit beraterischer Achtsamkeit bieten wir das Thema der Verhütungsfrage auch in Konflikt-
beratungen immer an und je nach Interesse entwickelt sich eine umfangreiche Verhütungs-
beratung.
2.1.3. Erfahrungen mit dem Sonderfonds
Im Jahr 2007 stellten wir 198, im Jahr 2008 194 An träge auf Beihilfen aus dem Sonder-
fonds der Stadt Münster.
Durch diese Beihilfen konnte vielen Frauen/Paaren a uf unbürokratische Weise geholfen
werden, die finanziellen Anforderungen, die durch e ine Schwangerschaft auf sie zukom-
men, besser zu bewältigen. Durch die Einführung von ALG II und dem damit verbundenen
Wegfall der bisher gewährten Beihilfen durch das So zialamt haben die Anfragen nach all-
gemeinen finanziellen Beihilfen auch messbar weiter zugenommen. Auch schafften die
steigenden Lebenshaltungskosten, damit verbundene Strom- und Heizkostennachzahlun-
gen finanzielle Notsituationen. Ebenfalls zeigt sic h die Neuregelung des Elterngeldes
nachteilig auswirkend auf die finanzielle Situation unserer Klientinnen.
Obwohl man die Auswirkung der in Aussicht gestellten Hilfen aus dem Sonderfonds auf die
Entscheidung einer Frau im Schwangerschaftskonflikt im Allgemeinen nicht überschätzen
darf, sind sie auf jeden Fall eine große Erleichter ung und Unterstützung für jede einzelne
Schwangere und jede Familie.
2.1.4. Erfahrungen mit anderen Beratungsbereichen
Verhütung/Familienplanung
Die meisten Beratungen zur Verhütung finden im Rahm en der Konfliktberatung statt. Je
nach Interesse und Bereitschaft wird das Thema nur gestreift oder eine ausführliche Bera-
tung durchgeführt.
Projekte
In 2008 startete die Vorbereitung, Konzeption und A kquise für die Mutter-Kind-Gruppe
„SAPALOTT!“. Der umgangssprachliche Ausdruck „SAPALOTT!!“ drückt eine Empfindung
des Überraschens, des Erstaunens aus. Das ist eines der Ziele der Spielgruppe, dass jun-
ge Mütter (ab 16 Jahre) mit „Aha-Effekten“ konfront iert werden: Aha, das kann ich auch!
Aha, so geht das! Aha, das ist einfach! SAPALOTT!
Einmal wöchentlich, in gemütlicher Atmosphäre fördern wir den Austausch von jungen Müt-
tern, bieten wir Hilfestellungen bei der Umgewöhnun g in eine neue Lebensphase als Mut-
ter/Eltern, stärken wir die Mutter-Kind-Beziehung bei einem Erlebnis-/ Spielteil und informie-
ren wir zu elementaren Themen.
Informationsveranstaltungen/Schule/Sexualpädagogik
Im Berichtszeitraum 2007/2008 fanden unterschiedliche Angebote für Kinder und Jugendli-
che statt. Schwerpunktmäßig waren es Schulen oder K onfirmandengruppen des Evangeli-
schen Kirchenkreises Münster, die sich mit Themen der Schwangerschaftskonfliktberatung,
Teenagerschwangerschaften oder sexualpädagogischen Fragestellungen befassten. Die
Themen waren häufig eng verknüpft mit ethischen ode r religiösen Fragen von „Moral,
Schuld, Vergebung etc.“.
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Beratung unter einem Dach
Das Konzept der EBD „Beratung unter einem Dach“ und die enge Zusammenarbeit mit den
unterschiedlichen Fachdiensten (z.B. Migrationsbera tung, Schuldnerberatung, Suchtbera-
tung, Psychologische Beratung) ermöglichte eine zeitnahe, niedrigschwellige und fachkom-
petente Begleitung und Unterstützung in angrenzende Problematiken. Zahlreiche Frauen
konnten das Angebot auch im Berichtszeitraum 2007/2 008 nutzen und bewerteten dies als
sehr positiv.
Ausblick
Die inhaltlichen Schwerpunkte werden sich zukünftig auf folgende Aspekte beziehen:
- Kooperation mit den Familienzentren,
- Gruppenangebote,
- Fachdienstübergreifende Projekte“.
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2.2. Pro familia, Bohlweg 19, 48147 Münster
Träger: Deutsche Gesellschaft für Familienplanung und Sexualberatung NRW
Dieser Bericht umfasst die Beratungen aus der Schwangerschaftskonfliktberatung, allge-
meinen Schwangerschaftsberatung, die Erfahrungen aus dem Sonderfonds, sowie den
Fachberichten aus den anderen Arbeitsbereichen der Beratungsstelle.
2.2.1. Allgemeine Schwangerschaftsberatung
„Die Einführung des Elterngeldes im Jahre 2007 hat viel Unruhe in den Beratungsalltag
gebracht. Während das neue Elterngeld für gut verdienende Frauen eine wirkliche Erleich-
terung gebracht hat, war die Reduzierung des Elterngeldes auf 300€ auf ein Jahr für be-
dürftige Frauen, gerade für Alleinerziehende, sehr schwer zu verkraften.
Durch die Änderung des neuen Unterhaltsrechtes im Jahr 2008 entstand bei den Ratsu-
chenden ein erhöhter Beratungsbedarf. Pro familia führte hierzu aufgrund der großen Nach-
frage eine gut besuchte Informationsveranstaltung mit dem VAMV (Verein alleinerziehender
Mütter und Väter) und der Regionalstelle „Frau und Beruf „durch.
Es besteht weiterhin hoher Beratungsbedarf, dieser wird durch einen Rechtsanwalt aus
Münster, ehrenamtlich einmal im Monat in einer Sprechstunde abgedeckt.
2008 gab es für junge Schwangere in der Stadt Münster eine erfreuliche Entwicklung. Es
wurde grundsätzlich festgelegt, dass auch schwangere Frauen unter 25 Jahre, die während
der Schwangerschaft oder im ersten Lebensjahr des Kindes ALG II beziehen müssen, un-
ter bestimmten Voraussetzungen, eine eigene Wohnung anmieten dürfen.
Dies ist nicht nur für die jungen Frauen eine große Erleichterung, sondern auch für die Be-
ratungsarbeit.
2.2.2. Schwangerschaftskonfliktberatung
Obwohl die Bundesstatistik einen Rückgang der Schwangerschaftsabbrüche deutschland-
weit belegt, hat bei pro familia Münster im Jahre 2008 die Zahl der Beratungen im
Schwangerschaftskonflikt (entspricht nicht der Zahl der Schwangerschaftsabbrüche) auf
bereits hohem Niveau gegenüber 2007 um etwa 8% zugenommen.
Neben Problemen mit der Ausbildungs-/ beruflichen Situation werden vor allem partner-
schaftliche und familiäre Schwierigkeiten genannt. Hierbei spielt die Sorge, mit einem oder
gar mehreren Kindern allein erziehend zu sein, eine große Rolle. Aber auch die Sorge, ein
weiteres Kind persönlich und wirtschaftlich nicht mehr verkraften zu können, wird immer
wieder genannt.
Ein besonderes Problem sind befristete Arbeitsverträge. Viele junge Frauen erhalten nur
noch Zeitarbeitsverträge von maximal 2 Jahren bzw. oft nur einem Jahr. Endet der Arbeits-
vertrag in der Schwangerschaft, erhalten sie in der Regel keinen Anschlussvertrag. Wenn
sie dann ihre Arbeit verloren haben und ALG II beziehen, sind ihre Chancen, einen Arbeits-
platz entsprechend ihrer Qualifikation zu finden, nur noch gering. Aus diesem Grunde war-
ten junge Frauen oft sehr lange mit der Familienplanung, um ihre Zukunftssicherung nicht
zu gefährden.
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2.2.3. Erfahrungen mit dem Sonderfonds
Unter dem Eindruck der vielen Fälle von Vernachlässigung von Kindern haben wir überlegt,
wie wir einen Beitrag zu frühen Hilfen leisten können, ohne dadurch das besondere Ver-
trauensverhältnis, das viele Frauen zu uns haben, zu gefährden.
Sehr hilfreich war hier insbesondere der Sonderfonds der Stadt Münster, der es durch die
finanziellen Zuwendungen in den ersten 3 Lebensjahren ermöglichte, einen regelmäßigen,
positiv geprägten Kontakt zu Frauen in schwierigen Lebenssituationen aufrecht zu erhalten
und ihnen unterstützend zur Seite zu stehen.
In Zukunft wird die Auszahlung der Beihilfen nach der Geburt pauschaliert einmal im Jahr
erfolgen(statt wie bisher zweimal). Dies ist sicher aus Gründen der Verwaltungsvereinfa-
chung sinnvoll und wünschenswert, macht aber gerade bei gefährdeten Müttern die Anbin-
dung für uns schwieriger.
Für ausländische Studentinnen ist gerade die Hilfe aus dem Sonderfonds oft die einzige fi-
nanzielle Unterstützung. Bei Austragen einer Schwangerschaft kommen sie in eine prekäre
Lebenssituation. Nebenjobs können zwar noch mit Mühe mit dem Studium, nicht aber zu-
sätzlich noch mit Schwangerschaft und/oder Kind in Vereinbarung gebracht werden. Sozia-
le Hilfen wie z.B. Wohngeld, Kindergeld etc. können von ausländischen Studentinnen nicht
in Anspruch genommen werden. Da bleibt als einziger Lichtblick nur noch die Hilfe aus dem
Sonderfonds.
2.2.4. Andere Beratungsbereiche
Sexualpädagogik
Sexualpädagogische Begleitung und Beratung von Kindern, Jugendlichen und Erwachse-
nen bleibt eine wichtige Säule unseres Beratungsstellenangebotes. Die Nachfrage nach
sexualpädagogischen Gruppenangeboten ist weiterhin sehr hoch, so dass wir nicht allen
Anfragen gerecht werden konnten.
pro familia bietet den Schulen und Institutionen der Jugendhilfe geschlechtsbewusste, se-
xualpädagogische Arbeit an. Mädchen und Jungen erhalten die Möglichkeit, sich sowohl in
gemischt-geschlechtlichen als auch in getrennten Gruppen über sexualitäts- und partner-
schaftsbezogene Themen wie z.B. “Körper, Sexualität, Partnerschaft, Liebe und Verhü-
tung“ auseinanderzusetzen und gemeinsam ins Gespräch zu kommen.
Zusätzlich zum wöchentlichen Angebot einer offenen Sprechstunde für Jugendliche und
Multiplikatorinnen in der Beratungsstelle hat pro familia mit Angeboten einer offenen
Sprechstunde für Jugendliche in Jugendzentren neue Wege ausprobiert. Die niederschwel-
lig, aufsuchende Arbeit ermöglicht einen anderen Zugang zu den Heranwachsenden, häufig
mit Migrationshintergrund, die den Weg in die Beratungsstelle selten gehen würden. Wenn
sie aber durch Beziehungsaufbau langsam Vertrauen fassen können, können sie sich auch
mit schwierigen Fragen an unsere Kollegin vor Ort wenden.
Die stetig zunehmende Sexualisierung in der Medien- und Alltagswelt, erleichterte Zugän-
ge zu pornografischen Materialien und das Thema „sexuelle Verwahrlosung“ bestimmen
die Diskussion in Fachkreisen und in den Medien im letzten Jahr. Mit Vorträgen und Team-
beratungen für MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit boten unsere sexualpädagogischen
Fachkräfte Unterstützung an.
Familienzentren
Im Jahr 2007 haben wir uns intensiv damit beschäftigt, wie für uns eine Zusammenarbeit
mit den Familienzentren aussehen kann. Bisher haben wir in Zusammenarbeit mit dem An-
na Krückmann-Haus – in Kindertagestätten und Familienzentren Elternabende zur Sexual-
erziehung angeboten. Im Familienzentrum der AWO in Coerde bieten wir seit Mitte des
Jahres eine regelmäßige Sprechstunde zur Beratung von Schwangeren an.
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Familienplanungsberatung
In die Familienplanungsberatung kommen wieder vermehrt Frauen, die nach Alternativen
zur Pille suchen – teils wegen Unverträglichkeiten, teils weil sie nach jahrelanger Pillenein-
nahme andere Möglichkeiten suchen. Für Frauen im ALG II /SGB XII Bezug, die unter an-
derem aus gesundheitlichen Gründen eine Sterilisation oder eine Langzeitverhütung brau-
chen, war der Zuschuss aus dem Generalarmenfonds der Stadt Münster eine gute Unter-
stützungsmöglichkeit, die in vielen Fällen eine konsequente Verhütung möglich gemacht
hat.
In die Kinderwunschberatung kommen vermehrt Paare, die sich zur Erfüllung ihres Kinder-
wunsches für eine Behandlung mit Spendersamen entschieden haben. Sie möchten sich
mit der Bedeutung dieser Entscheidung für ihre Familie auseinandersetzen und denken un-
ter anderem darüber nach, wie sie damit im Freundeskreis und in ihrer Familie umgehen
können und ob, wie und wann sie das Kind über seine Herkunft aufklären möchten.
Beratung per E-Mail
Die Beratung per E-Mail ist ein wichtiges Aufgabenfeld in der Beratungsstellenarbeit ge-
worden. Im Jahr 2007 besuchten die MitarbeiterInnen eine Weiterbildung zu den besonde-
ren Möglichkeiten und Grenzen dieses Mediums, vor allem bei sehr persönlichen Anfragen.
Neben umfangreichen Sachinformationen erfuhren sie über eigene Erfahrung viel über die
Wirkung ihrer Arbeit und darüber, wie hilfreich gerade diese Form des anonymen Kontakts
für die Ratsuchenden ist.
Viele Ratsuchende nutzen dieses Medium, um ihre Fragen zu stellen- zu Sexualität und
Verhütung, aber auch zu finanziellen Hilfen bei Schwangerschaft, zu sozialrechtlichen Fra-
gen und zu partnerschaftlichen Problemen.
www.sextra.de , das Internet Angebot der pro
familia, war eines der ersten seriösen Angebote in diesem Bereich und erhält jährlich
20 000 Anfragen von Menschen aller Altersgruppen“.
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2.3. Schwangerschaftsberatungsstelle des Sozialdie nst katholischer Frauen e.V.
Münster, Josefstr. 2, 48151 Münster
Träger: Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Müns ter
2.3.1. Erfahrungen mit der Schwangerschaftsberatung
„Im Mittelpunkt der Beratung stehen die werdenden Eltern und ihre Lebensperspektive. Die
psychosoziale Beratung, die Vermittlung von Hilfen und der Schutz des ungeborenen Le-
bens bilden dabei einen umfangreichen Schwerpunkt. Ziel ist es, alle verfügbaren Ressour-
cen für die werdenden Eltern und ihre Zukunft mit d em Kind bzw. den Kindern zu fördern.
Für die Frauen, Paare und Familien bedeutet die ressourcenorientierte Beratung eine wich-
tige Grundlage, die bevorstehende Veränderung in ih rer Lebenssituation gut bewältigen zu
können.
Die psychosoziale Belastung mit ihren Auswirkungen auf die Partnerbeziehung und auf das
Erziehungsverhalten sind neben Wohnungs- und Geldpr oblemen wichtige Themen in der
Schwangerschaftsberatung. Viele Frauen und Paare ko mmen mehrmals in die Beratung,
da sie Hilfe brauchen, um sich in den sozialen Systemen zurechtzufinden.
Ein hoher Bedarf an Beratung und Informationen best and wegen der erneuten Verände-
rungen in der Sozialgesetzgebung. Die Inanspruchnah me der bestehenden gesetzlichen
Hilfen setzen vielfältige Kenntnisse der Antragstel lerInnen voraus. Für viele KlientInnen ist
nur schwer nachvollziehbar, wann welche staatlichen Hilfen beantragt werden können.
Für die Durchsetzung der Ansprüche war die Hilfe un d Unterstützung einer Sozialjuristin
des Caritasverbandes für die Diözese Münster erforderlich.
Außerdem arbeitet die Beratungsstelle mit einer Vie lzahl von Fachdiensten und Institutio-
nen eng zusammen, damit den Frauen und Paaren bei d er Lösung ihrer vielfältigen Prob-
leme Unterstützung angeboten werden kann.
2.3.2. Erfahrungen mit Schwangerschaftskonfliktbera tun
Seit dem Ausstieg der kath. Beratungsstellen aus de r gesetzlichen Pflichtberatung wenden
sich kaum noch Frauen an unsere Beratungsstelle, di e in einem existenziellen Schwanger-
schaftskonflikt stehen. Es kommt aber vor, dass man che Frauen nach der Konfliktberatung
in einer anderen Beratungsstelle noch den Wunsch na ch einer weiteren Beratung haben,
um sich zu entscheiden. Vereinzelt kommt es auch vo r, dass Frauen gezielt eine katholi-
sche Beratungsstelle aufsuchen, bevor sie sich wegen des Beratungsscheins an eine ande-
re Beratungsstelle wenden. Inzwischen ist in der Öf fentlichkeit und bei den Ärzten bekannt,
dass ein Beratungsgespräch auch in Konfliktsituatio nen möglich ist, allerdings kein Nach-
weis darüber ausgestellt werden kann. Der Anteil lag bei 0,25 %
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2.3.3. Erfahrungen mit dem Sonderfonds
Die Zahl der Frauen, die nach der Geburt zur Beratu ng kamen, stieg in den vergangenen
zwei Jahren kontinuierlich. Die Beratungsinhalte waren vor allem Schwierigkeiten im Alltag,
die finanziellen Hilfen aus dem Sonderfonds der Stadt Münster sowie Fragen zu staatlichen
Hilfen. Die Kürzung der Bezugsdauer des Elterngeldes von zwei Jahren auf max. 14 Mona-
te führte bei Studierenden, allein erziehenden und einkommensschwachen Familien zu fi-
nanziellen Engpässen. Die Hilfe aus dem Sonderfonds ist für viele Frauen eine große Un-
terstützung, die zusätzlichen Mehrbedarfe, die durc h Geburt eines Kindes entstehen, zu fi-
nanzieren. Die Möglichkeit, beim Sonderfonds der St adt Münster bis zum dritten Lebens-
jahr des Kindes Hilfen zu beantragen, ist auch im H inblick auf den Kinderschutz sinnvoll,
denn die Beraterinnen haben auf diese Weise häufiger Kontakt zu den Eltern und können in
dieser frühen Phase Hilfen vermitteln, die sich die KlientInnen selbst nicht gesucht hätten.
2.3.4. Weitere Beratungsangebote
Aktion Babykorb und Kinderkiste
Im Babykorb und in der Kinderkiste erhalten KlientI nnen der Beratungsstelle kostenlos Ba-
bybekleidung und Kindersachen. Die beiden Projekte werden von ehrenamtlichen Mitarbei-
terinnen organisiert. Im Jahr 2007 und 2008 konnten insgesamt 551 Kinder versorgt wer-
den.
Geburtsvorbereitungskurs,
Die Geburtsvorbereitungskurse in Zusammenarbeit mit dem Haus der Familie sind ein nie-
derschwelliges Angebot für Frauen, die Kurse der Bi ldungsstätten wegen zu großer
Schwellenängste nicht annehmen würden. Sie finden d rei Mal jährlich mit je 5 Abschnitten
statt. Die kostenlose Teilnahme ist auch für die Klientinnen anderer Schwangerschaftsbera-
tungsstellen in der Stadt Münster möglich.
Beratung Pränatal Diagnostik
Die Beratung vor, während und nach pränataler Diagn ostik wird bislang in Einzelfällen in
Anspruch genommen. Es besteht eine Kooperation zwis chen der Beratungsstelle, dem St.
Franziskushospital und einer freien Praxis. Auf Diö zesanebene wurden Arbeitskreise zu
diesem Thema angeboten, an denen eine Kollegin teilgenommen hat
Madame Courage
Das Spendenprojekt Madame Courage hat in den letzten 10 Jahren 87 Studierende mit 115
Kinder in der Examensphase gefördert, um ihnen so den Studienabschluss zu ermöglichen.
2.3.5. In 2007 / 2008 hinzugekommene Angebote der B eratungsstelle
Online Beratung
Als ergänzende, niederschwellige Beratungsmöglichkeit wurde dieses Angebot bislang nur
selten genutzt. Es ist unter der Adresse
www.beratung-caritas.de zu erreichen.
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Väterberatung
Im Jahr 2008 wurde das Konzept für die Väterberatun g weiter entwickelt. Es ist eine Mög-
lichkeit für werdende Väter und Väter mit Kindern bis zu drei Jahren, sich in allen Fragen zu
Schwangerschaft und Geburt sowie Vaterschaft und Erziehung beraten zu lassen.
Neben persönlichen Fragestellungen und allgemeinen Informationen zu Vaterschaft und El-
ternrolle sind auch Beziehungsfragen ein wesentlicher Beratungsinhalt.
Im Rahmen dieser Väterberatung gibt es neben dem in dividuellen Beratungsangebot auch
das Angebot zu Gesprächsabenden für Väter in verschiedenen Kindertageseinrichtungen.
Mütter Baby Treff
Der Mütter-Baby-Treff war als Angebot für die Teiln ehmerinnen der Geburtsvorbereitungs-
kurse konzipiert. Die jungen Mütter sollten mit ihren Kindern kontinuierlich begleitet werden,
Kontakte aufbauen und Raum haben, ihre Themen und F ragen einzubringen. Die Gruppe
sollte sich wöchentlich ein Jahr lang treffen.
Der Mütter-Baby-Treff hat nicht die geplanten Ziele erreicht, da die angemeldeten Teilneh-
merinnen aus den verschiedensten Gründen nicht zuve rlässig kamen. Deswegen wurde
dieses Angebot zum Ende des Jahres 2008 eingestellt.
Hebammenhilfe
Die in 2007 eingerichtete Hebammensprechstunde war nicht vom erhofften Erfolg gezeich-
net. Sie wurde eingestellt und in eine enge Zusamme narbeit mit einer nieder gelassenen
Hebamme umgewandelt. Auf Wunsch der Klientinnen ver mitteln wir diese an die Hebam-
me, die dann die Frauen während der Schwangerschaft und nach Geburt betreut.
Diese Vorgehensweise baut Schwellenängste ab und wi rd von den KlientInnen gut ange-
nommen.
2.3.6. Fachbereich Sexualpädagogik
Die Projekttage an weiterführenden Schulen im Stadt gebiet Münster stellen nach wie vor
den Schwerpunkt der Arbeit. Im Rahmen dieser Arbeit haben ca. 1000 Schülerinnen und
Schüler an den 5 bzw. 6-stündigen Projekttagen teilgenommen.
Neu hinzugekommen ist die Zusammenarbeit mit der Papst-Johannes-Schule, eine Förder-
schule für geistige Entwicklung. Hierzu musste das Konzept aufbereitet und weiter entwi-
ckelt werden. Die Arbeit mit diesen Jugendlichen wurde von Seiten der Schüler, der Lehrer,
der Eltern und der Fachkräfte ausgesprochen lohnens wert bewertet und soll in den nächs-
ten Jahren noch ausgebaut werden. So ist z.B. für das Jahr 2009 das Durchführen von län-
gerfristigen Projekten mit den Mädchen und den Jungen der Schule getrennt geplant.
Die bereits im Jahr 2007 entwickelten Flirtkurse wu rden auch in 2008 in Zusammenarbeit
mit der Fachstelle Suchtvorbeugung fortgeführt und sollen Anfang 2009 mit einer Fachta-
gung für Multiplikatoren enden.
Ein ganz neues Angebot der Sexualpädagogik für Schü lerinnen und Schüler ist seit dem
Jahr 2008 die Möglichkeit zur ICQ Beratung. Dieses Forum wird von vielen Jugendlichen
genutzt. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass die niedrige Hemmschwelle dafür sorgt, dass
tatsächlich die Beratungsanfragen – gerade von Jungen – deutlich zugenommen haben“.
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2.4. donum vitae, Scharnhorststr. 66, 48151 Münste r
Träger: donum vitae e.V., Ortverein Münster
2.4.1. Erfahrung mit der Schwangerschaftsberatung
„Die Frauen und Paare wenden sich mit unterschiedlichen Anliegen an uns.
Informationen zu gesetzlichen Sozialleistungen, weitere sozialrechtliche Fragen (z.B. Mut-
terschutz, Betreuung, Unterhalt), und zu öffentlichen und sozialen Hilfsfonds sind sehr ge-
fragt.
Etwa die Hälfte von der Ratsuchenden nehmen Kontakt mit uns auf, weil ihre finanzielle Si-
tuation prekär ist. Wir stellen fest, dass viele junge Familien Probleme mit der Sicherung ih-
res Lebensunterhaltes haben. So beobachten wir, dass die Anzahl der Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen, die im Niedriglohnsektor beschäftigt sind, stetig steigt. Das monatliche
Einkommen belasten auch Darlehen bei der Arbeitsgemeinschaft Münster oder Raten für
Kredite und zur Schuldenregulierung.
Für Studierende, insbesondere für die ausländischen, die keinerlei staatliche Unterstützung
erhalten, ist es besonders schwierig, ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Durch Vermittlung finanzieller Hilfen, Informationen über rechtliche Ansprüche und Unter-
stützung bei deren Beantragung konnten wir in vielen Fällen konkrete Hilfe leisten.
Wie im vergangenen Jahr stellten wir fest, dass bei einigen von uns betreuten Familien eine
sehr intensive Begleitung notwendig war, oft in Zusammenarbeit mit Fachkräften anderer
Beratungsstellen und Sozialleistungsträger.
2.4.2. Erfahrungen in der Schwangerschaftskonfliktb eratung
Ob freudig erwartet, einfach überrascht oder befürchtet — für viele Frauen und ihre Partner
ist der Beginn einer Schwangerschaft mit sehr unterschiedlichen, manchmal auch wider-
sprüchlichen Gefühlen verbunden. Das „Geschenk des Lebens“ ist nicht immer erwünscht.
Eine ungewollte Schwangerschaft kann bedeuten, dass die gesamte bisherige Lebenspla-
nung in Frage gestellt wird und die Betroffenen das Gefühl haben, nicht mehr nach eigenen
Vorstellungen leben zu können.
Häufig wird eine starke psychische und physische Belastung geschildert, die schon vor Ein-
tritt der ungewollten Schwangerschaft bestand und die mit einem (weiteren) Kind als nicht
zu ertragen scheint.
Gleichbleibend hoch ist auch die Anzahl der Menschen, die unter einer angespannte finan-
ziellen Situation leiden und nicht sehen, wie sie einem Kind eine Perspektive bieten kön-
nen. Konfliktreich ist die Situation auch für Frauen, die sich in Ausbildung oder in einer kriti-
schen beruflichen Situation befinden. Durch Zeitarbeitsverträge ist die der Lebensunterhalt
vielleicht im Moment gesichert, es fehlt aber eine langfristige Zukunftsperspektive.
Ausschlaggebend für die Entscheidung für oder gegen ein Kind ist nicht zuletzt die partner-
schaftliche Beziehung. In einer bisher unverbindlichen Beziehung etwa wird nun die Zu-
kunftsplanung zum Thema, dabei zeigt sich oft, dass beide Partner unterschiedliche Le-
bensentwürfe haben. Nicht selten zerbricht die Partnerschaft oder es ist von vornherein
kein Partner vorhanden.
In diesem existentiellen Konflikt ist es ganz besonders wichtig, dass Frauen und Paare Un-
terstützung und qualifizierte Beratung erhalten.
Das Ziel der Beratung ist es, mit den Betroffenen lösungsorientiert an der Aktivierung vor-
handener individueller, familiärer, kultureller und gesellschaftlicher Ressourcen zu arbeiten.
Die Beratung orientiert sich an der aktuellen Lebenssituation und geht davon aus, dass je-
der Mensch eine individuelle Lösungsperspektive entwickeln kann. Wir unterstützen die
12
Frau, das Paar und ihre Familie darin, ihre Konfliktsituation zu verstehen und als Teil ihres
Lebensweges anzunehmen.
Dabei spielt auch die Auseinandersetzung mit dem Schwangerschaftsabbruch und den
damit verbunden Gefühlen, auch die der Trauer und der Schuld, eine wichtige Rolle.
2.4.3. Finanzielle Hilfen
Durch die Vermittlung finanzieller Beihilfen ist es für viele Schwangere leichter, sich in einer
schwierigen Situation für die Fortführung der Schwangerschaft zu entscheiden. Dabei sind
im Wesentlichen der städtische Sonderfonds und die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ für
uns maßgeblich
2.4.4. Sexualpädagogik
In den Jahren 2007/2008 haben wir ein verstärktes Interesse an unserer sexualpädagogi-
schen Arbeit verzeichnet. An mehreren Elternabenden weiterführende Schulen stellten wir
unser Konzept vor. Schulen der Berufsbildung, eine Förderschule, mehrere Gymnasien und
das BiMS als Berufsbildungsinstitut nahmen Unterrichtseinheiten in Anspruch. Insgesamt
konnten wir 423 Personen mit unseren sexualpädagogischen Angeboten erreichen.
Neben Themen wie „das erste Mal“ oder Umgang mit der veränderten Körperlichkeit in der
Pubertät standen die Themen Verhütung und der Austausch über die eigenen Vorstellun-
gen einer Partnerschaft und einer eigenen Familiengründung im Vordergrund.
Der Umgang mit einer ungewollten Schwangerschaft ist ein wichtiges Thema in allen
Klassen. Nach Vorführung einer kleinen Filmsequenz findet ein Austausch über die Ge-
danken und Wertvorstellungen der jungen Erwachsenen statt.
Seit Herbst 2007 unterstützt uns Herr Simon Polfuß als männliche Honorarkraft bei der se-
xualpädagogischen Arbeit in den Schulen. Es hat sich bewährt, dass geschlechtsspezifisch
nur in reinen Mädchen– und Jungengruppen gearbeitet wird. Die Mädchen und Jungen
bringen „unter sich“ andere Themen zur Sprache und sprechen auch viel offener über ihre
Ängste und Unsicherheiten. So wird ein selbstbestimmter und verantwortungsvoller Um-
gang mit Sexualität gefördert.
Die Auseinandersetzung mit Themen wie Pornografie und die Zunahme von medialer
„Überfütterung“ ist besonders in dieser Arbeit notwendig.
2008 wurden erstmalig Veranstaltungen mit Eltern zum Thema „Pubertät“ durchgeführt.
Wir sind mehrfach mit einem Stand in der Mensa aktiv gewesen, um Studierende auf unse-
re Beratung in Familienplanung und Verhütung aufmerksam zu machen.
2.4.5. Beratung vor, während und nach pränataler Di agnostik
Die Pränatalmedizin hat in den letzten Jahren immer genauere Diagnosetechniken entwi-
ckelt und einen großen Stellenwert in der Schwangerenvorsorge erhalten. Werdende El-
tern wollen alles für die Gesundheit ihres Kindes tun. Auf die große Sorge: „Wird mein Kind
gesund sein?“ hoffen sie, eine beruhigende Antwort zu bekommen. Gleichzeitig werden sie
mit schwerwiegenden Fragen konfrontiert: Welche Informationen über mein ungeborenes
Kind möchte ich überhaupt haben? Welche Risiken bin ich bereit zu tragen? Wie belastend
sind für mich die Untersuchungen und das Warten auf Ergebnisse? Welche Konsequenzen
würde ich aus einem auffälligen Befund ziehen?
Die Mitteilung einer schlechten Nachricht kann heftige Reaktionen auslösen. Schock,
Angst und Trauer müssen bewältigt werden. Gleichzeitig müssen viele Informationen ver-
arbeitet und oft schwerwiegende Entscheidungen getroffen werden.
Diesen Eltern mit psychosozialer Beratung, mit Zeit, Ruhe und Kompetenz zur Seite zu
stehen und sie auf ihrem Weg zu einer eigenen Entscheidung zu unterstützen, ist uns sehr
wichtig.
Von den Ärzten wird noch wenig auf die Möglichkeit einer psychosozialen Beratung in Zu-
sammenhang mit Pränataldiagnostik hingewiesen. In fünf Fällen konnten Beratungsgesprä-
che nach einem pränatalen Befund durchgeführt werden. Hier soll in Zukunft versucht wer-
den, die Zusammenarbeit zu intensivieren.
13
2.4.6. Verhütungsberatung/städtischer Sonderfonds
In beinahe jeder Konfliktberatung wird die Frage thematisiert, wie eine weitere ungewollte
Schwangerschaft verhindert werden kann. Aber auch Frauen, die wir nach der Geburt eines
Kindes beraten, möchten in einigen Fällen eine weitere Schwangerschaft längerfristig ver-
meiden.
Für viele Frauen ist Verhütung eine Kostenfrage. Gerade längerfristige Verhütungsmittel
kosten mehr, als Familien manchmal aufbringen können. Seit dem 1. August 2006 wurden
alle Beihilfen für Verhütungsmittel vom Sozialamt eingestellt. Daraufhin richtete die Stadt
Münster eine Stiftung ein, bei der die Kostenübernahme von langfristigen Verhütungsmit-
teln beantragt werden kann.
Im Jahr 2007 konnten wir in 9 Fällen, in 2008 in 16 Fällen eine Kostenzusage an die Klien-
tinnen weiterleiten, die mit großer Freude und Erleichterung darauf reagiert haben. Als Be-
raterinnen wissen wir von der großen Angst mancher Frauen, erneut schwanger zu werden
und der Not, sich eine sichere Verhütung nicht leisten zu können. Wir sind sehr froh, dass
die Stadt Münster diese Möglichkeit geschaffen hat und hoffen, dass in den nächsten Jah-
ren für diesen Zweck ausreichen Geld zur Verfügung gestellt wird.
14
2.5. Schwangerschaftsberatung im Amt für Kinder, J ugendliche und Familien, Ha-
fenstr. 30, 48153 Münster
Träger: Stadtverwaltung Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
„Seit dem 01.01.2001 erhält die städtische Beratung sstelle eine Zuwendung des Landes
NRW, das die kommunalen Schwangerschaftskonfliktber atungsstellen, als eine Säule des
gesetzlich geforderten pluralen Systems der Schwang erschaftskonfliktberatung anerkennt.
In einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 0 3.07.2003 wird die Feststellung ge-
troffen, dass die Länder verpflichtet sind die aner kannten Schwangerschaftskonfiktbera-
tungsstellen zu fördern. Bis zum 31.12.2006 erfolgt e die Förderung pauschaliert bis zu ei-
nem Prozentsatz von 83 % der Bruttopersonalkosten. Seit dem 01.01.2007 wird eine Spitz-
abrechnung durchgeführt; d.h. es werden 80 % der Bruttopersonalkosten bezuschusst.
In 2007 erhielt die städtische Beratungsstelle eine Zuwendung von 75.927 € Personalkos-
ten. Das sind 80 % der Gesamtbruttopersonalkosten v on 94.909 €. Der Sachkostenzu-
schuss belief sich im Jahr 2007 auf 13.425 €.
In 2008 wurden Abschlagszahlungen i.H. von 79.340 € als Personalkostenzuschuss und
13.960 € als Sachkostenzuschuss gezahlt. Grundlage für diese Abschlagszahlungen war
die Vorjahresleistung und eine Anhebung von 4 % als Tariferhöhung der Bruttopersonal-
kosten. Die endgültige Höhe steht noch nicht fest.
2.5.1. Erfahrungen mit der allgemeinen Schwangersch aftsberatung
Der häufigste Zugang zu dieser Beratung ist der kon krete Wunsch nach finanzieller Unter-
stützung in der Schwangerschaft.
In dem Beratungsgesprächen selbst werden dann umfas send alle weiteren auftretenden
Fragen zu den unterschiedlichsten Bereichen behande lt (Wohnsituation, finanzielle Situati-
on, rechtliche und arbeitsrechtliche Situation, veränderte Lebens- und Beziehungssituation,
psychosoziale Situation, gesetzliche und freiwillig e Hilfen, Vorsorgeuntersuchungen, Ge-
burtsvorbereitung, Entbindungsmöglichkeiten, Hebamm enhilfe, Pränataldiagnostik, Verhü-
tung und Familienplanung, Betreuungsmöglichkeiten).
Je nach Bedarf werden gerade mit sehr jungen Frauen regelmäßige Gesprächstermine
terminiert, um die gesamte soziale und wirtschaftliche persönliche Entwicklung in der Zeit
der Schwangerschaft mit der Frau zu begleiten. Schon in diesem ersten Kontakt wird ver-
sucht, die Basis zu schaffen, dass sich die spätere Mutter bei Problemen an die Beratungs-
stelle wendet bzw. werden ihr sofort Hilfen angeboten.
Gerade belastenden Biografien wie z. B. Gewalterfahrung, oder häufigen Beziehungsab-
brüchen, psychischen Problemen, fehlendes Erziehungswissen oder unrealistische Erwar-
tungen an das Kind, Isolation der Schwangeren oder alleine erziehend zu sein, sind Fakto-
ren, bei denen ein konstantes Gesprächsangebot und eine Zusammenarbeit mit andern
Fachdiensten, nach Einverständnis der Klientin, sich häufig stabilisierend und unterstützend
auswirkten.
15
Je nach der Bedarfslage kommen unterschiedliche Hilfen in Betracht. Denkbar sind Hilfe-
stellungen bei der Säuglingspflege, Vermittlung von Wissen und Informationen über die
Entwicklung von Säuglingen und Kleinkindern, Unterstützung bei der Vermittlung von Ta-
gesbetreuungsangeboten oder Maßnahmen zur Verbesserung der Eltern-Kind-Interaktion
und zur Stärkung der Eltern-Kind-Bindung bis hin zur sozialpädagogischen Familienhilfe
oder Betreuung in Mutter-Kind-Einrichtungen.
Darüber hinaus zeigt die Erfahrung, dass Eltern – besonders beim ersten Kind – in dem
Zeitfenster um die Geburt herum besonders aufgeschlossen für Hinweise, Empfehlungen
und Hilfeangebote bezüglich der gesunden Entwicklung und des Schutzes vor Gefährdun-
gen für ihr Kind sind.
Durch die Möglichkeit des Sonderfonds, bis zum dritten Lebensjahr des Kindes eine Be-
kleidungspauschale beantragen zu können, ist ein langjähriger Kontakt mit den Frauen,
Familien und Kindern möglich.
Für kinderreiche Familien bleibt es nach wie vor sc hwierig einen angemessenen und preis-
werten Wohnraum im Stadtgebiet zu finden. Für Famil ie bzw. Alleinerziehende mit Kindern
im Kindergarten oder Schule ist eine Wohnung in ein em Vorort, mit entsprechender redu-
zierter Busanbindung nicht mehr zu organisieren.
.
Durch eine intensive Zusammenarbeit mit der AMS kon nte eine gute und verbindliche Ab-
sprachen gerade für junge Schwangere unter 25 Jahre n getroffen werden, die für die Bea-
terinnen aller Schwangerschaftsberatungsstellen sehr hilfreich sind.
2.5.2. Erfahrungen mit der Konfliktberatung
2003/2004 mit 1655 Konfliktberatungen
2005/2006 mit 1559 Konfliktberatungen
2007/2008 mit 1501 Konfliktberatungen
Der Trend der letzten Jahre setzt sich auch in dem aktuellen Berichtszeitraum fort. Die Fall-
zahlen in der Konfliktberatung sind rückläufig. Di es entspricht auch den Zahlen des Statisti-
schen Bundesamtes, in dem ein Rückgang zu 2007 von 2% berechnet wurde.
Die Teenagerschwangerschaften sind im Vergleich zu 2005/2006 mit 233, in den Jahren
2007/2008 mit 211 ebenfalls rückläufig, wobei für 2007 keine Zahlen der EBD vorliegen.
Auch das entspricht dem Bundestrend. Häufig sind ju nge Frauen mit Migrationshintergrund
gewollt früh schwanger, weil dies der Herkunftstrad ition entspricht. Ohne Schulabschluss
und mit fehlender beruflicher oder lebensweltlicher Perspektive wird die frühe Schwanger-
schaft als das Lösungs- bzw. Kompensationsmittel fü r soziale Probleme betrachtet. Je ge-
ringer der Ausbildungsgrad und die beruflichen Chan cen, desto eher kommt es zu einer
sehr frühen Schwangerschaft und damit zu einer aner kannten Identifikation in der Gesell-
schaft oder dem familiären Hintergrund.
2.5.3. Erfahrungen mit dem Sonderfonds
Von der städtischen Schwangerschaftsberatungsstelle erhielten in den Jahren 2007 84
Frauen und 2008 88 Frauen Mittel aus dem Sonderfonds erhalten.
Soziale Problemlagen der Frauen, sowie finanzielle Notsituationen stehen bei der allgemei-
nen Beratung meist in einem direkten Zusammenhang und können mit der Beihilfe aus dem
Sonderfonds eine konkrete Entlastung erfahren. Die große Umbruchsituation, die eine
Schwangerschaft und ein Kind in das Leben der Fraue n und Familien bringt, wird durch
äußere Veränderungen noch weiter verschärft, vor al lem wenn sich die jeweilige Lebenssi-
16
tuation schon in einem sozialen und finanziellen Sp annungsfeld bewegt. Hier kann mit der
Hilfe des Sonderfonds Erleichterung und Unterstützung geschaffen werden
2.5.4. Erfahrungen mit anderen Beratungsbereichen
Verhütungsberatung
Einen deutlichen Anteil nimmt die Verhütungsberatung in Anspruch, die je nach Bedarf ent-
weder in der Schwangerschaftskonfliktberatung, wie auch in der allgemeinen Beratung
durchgeführt wird. Die Möglichkeit aus dem Generala rmenfonds eine finanzielle Unterstüt-
zung für eine längerfristige Verhütung finanzieren zu können, wird immer öfter angefragt
und wahrgenommen, da sich diese Leistung mittlerwei le bei Frauen, aber auch bei den
Frauenärztinnen herumgesprochen hat. Auf die seit z wei Jahren bereitgestellten 15.000 € /
jährlich können alle Schwangerschaftsberatungsstell en zugreifen. Das Geld wurde in die-
sem Zeitraum komplett verausgabt.
Öffentlichkeitsarbeit
Auf Anfrage bietet die städtische Schwangerschaftsb eratungsstelle für Mädchengruppen
oder Schulen Veranstaltungen sexualpädagogischer Gr uppenarbeit an. So konnte dies im
vergangenen Jahr während der Projekttage in einer M ädchenrunde der Uppenbergschule
durchgeführt werden.
Pränataldiagnostik
Der Bereich der Pränataldiagnostik nimmt wenig Raum in der Beratung ein. Im Verlauf der
Schwangerschaft wird im Einzelfall das Thema der vo rgeburtlichen Untersuchungen dann
zum Thema, wenn ärztliche Untersuchungen Abweichung en von der Norm ergeben und
Verunsicherungen und Ängste bei Frauen ausgelöst werden.
Fortbildungen
Im Berichtszeitraum haben die Beraterinnen an folgenden Fortbildungen teilgenommen:
• „Hauptsache das Kind ist gesund… Möglichkeiten und Grenzen der Beratung bei
Pränataldiagnostik“
• „Psychosoziale Beratung bei Pränataldiagnostik“
• „Frühe Hilfen: Stärkung der Elternkompetenz in Sch wangerschaft und früher Kind-
heit“
• „Das Profil der Kommunalen Schwangerschaftsberatun gsstellen in NRW“
17
3. Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mü tter zum Schutz des unge-
borenen Lebens“
Haushaltsansätze und jeweilige Ausgaben für die letzten 10 Jahre:
Jahr Haushaltsansatz Ausg aben
1997 700 000,00 DM 450 729,15 DM
1998 700 000,00 DM 502 798,63 DM
1999 500 000,00 DM 524 987,97 DM
255 650,00 € 268 422,09 €
2000 255 650,00 € 270 627,78 €
2003 255 650,00 € 255 640,01 €
2004 255 650,00 € 247 894,67 €
2005 255 650,00 € 220 183,20 €
2006 255.650,00 € 241 816,55 €
2007 255.650,00 € 240.116,00 €
2008 255.650,00 € 268,468,95 €
Die zusätzlichen Mittel konnten budgetneutral aus d em Haushalt des Amtes 51 bereitge
stellt werden.
3.1. Inanspruchnahme des Sonderfonds 2007/2008
Von den Beratungsstellen ist der Sonderfonds wie folgt in Anspruch genommen worden:
Fälle 07 € / 2007 Fälle 08 € / 2008
Diakonisches Werk 133 46.660,00 139 46.441,00
Pro Familia 220 88.198,00 231 107.484,45
SkF 237 67.308,50 258 72.350,00
Donum vitae 39 13.118,00 38 12.422,00
Städt. Beratungsstelle 84 24.831,50 85 29.771,50
Gesamt 713 240.116,00 751 268,468,95
*4) Bei einem Beratungsfall sind ein oder mehrere Anträge im Berichtsjahr möglich.
Im Berichtsjahr 2007 wurden insgesamt 1.123 Anträge an den Sonderfonds gestellt. Im
Berichtsjahr 2008 waren es 998 Anträge.
Bis zum 31.12.2007 konnten Anträge auf Sommerbeklei dungsbeihilfen in der Zeit vom
01.04. bis 30.09. eines Jahres und Winterbekleidung sbeihilfen in der Zeit vom 01.10. eines
Jahres bis 31.03. des darauffolgenden Jahres für ei n Kind gestellt werden. Seit dem
01.01.2008 werden die Sommer- und Winterbekleidungsbeihilfen in einer Summer als jähr-
liche Pauschale beantragt und ausgezahlt.
Im Jahr 2006 wurden ca. 660 Anträge auf Sommer- und Winterbekleidungspauschale ge-
stellt. Wenn die Pauschalierung nicht eingeführt worden wäre, dann wären im Jahr 2008 ca.
1080 Anträge auf Bekleidungsbeihilfe eingegangen. D urch die Zusammenlegung konnte
die Antragszahl auf 552 reduziert werden.
Die Zahl der Beratungsfälle ist bei den Schwangersc haftsberatungsstellen insgesamt, im
Berichtszeitraum von 2007 auf 2008 um 38 Fälle gestiegen.
18
Fallzahlen
750
563
469
513 534 532 543 535
596
664
713
751
400
500
600
700
800
1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008
Die durchschnittliche Ausgabe je Beratungsfall lag in 2007 (713 Fälle) bei 336,77 € und in
2008 (751 Fälle) bei 357,48 €.
Damit sind die durchschnittlichen Ausgaben je Berat ungsfall von 2006 auf 2008 um 6,70 €
gestiegen.
Die meisten Frauen und Paare äußern in der Beratung , dass sie zwar die finanzielle Unter-
stützung durch den Sonderfonds als Erleichterung erfahren, dass die Sorgen um insbeson-
dere die persönliche wie auch finanzielle Zukunftsp erspektive häufig weiterhin bestehen
bleiben.
3.2. Ausgabenstruktur
Die Mittel aus dem Sonderfonds wurden verausgabt für:
Ausgabekategorie 2007 2008
Schwangerschaftsbe-
kleidung
26.940,50 € 29.006,50
Babyerstausstattung 40.455,50 48.076,00
Hilfen nach Geburt 48.908,50 45.252,00
Wohnung und Einrich-
tung
60.330,00 66.670,45
Beikleidungsbeihilfen f.
d. Kind
54.438,00 70.423,50
großes Bett 5.223,50 4.907,50
Sonstige Hilfen 3.820,00 4.133,00
Gesamt 240.116,00 268,468,95
19
Hilfearten 2007
sonstige Hilfen
1,6% Schw angerschafts-
bekleidung
11,2%
Babyerst-
ausstattung
16,8%
Hilfen n. Geburt
20,4%
Wohnung u.
Einrichtung
25,1%
großes Bett
2,2%
Bekleidungs-
beihilfen f.d. Kind
22,7%
Hilfearten 2008
Bekleidungs-
beihilfen f.d. Kind
26,2%
Wohnung u.
Einrichtung
24,8%
Hilfen n. Geburt
16,9%
Babyerst-
ausstattung
17,9%
Schw angerschafts-
bekleidung
10,8%
sonstige Hilfen
1,5%
großes Bett
1,8%
Der Anteil der Hilfen vor der Geburt, die aus Sonde rfondmitteln finanziert werden belaufen
sich auf ca. 53 % (Schwangerschaftsbekleidung, Baby erstausstattung und Woh-
nen/Einrichten).
Die Hilfen, die nach der Geburt angefragt werden (H ilfen n. Geburt, Bekleidungsbeihilfe f.d.
Kind, großes Bett) machen einen Anteil von ca. 45 % aus.
20
4. Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des un geborenen Lebens“
Seit dem 13.07.1984 besteht die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungebore-
nen Lebens“. Die Beratungsstellen des Sozialdienste s katholischer Frauen, Donum vitae
und die Kommunale Schwangerschaftsberatungsstelle, beteiligen sich an der Vergabe die-
ser Mittel. Die Bundesstiftung wurde eingerichtet, um Schwangeren in einer Notlage die
Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern.
Die Inanspruchnahme von Hilfen aus der Bundesstiftu ng unterliegt wie beim Sonderfonds
einer Einkommensgrenze. Die Einkommensgrenzen von B undesstiftung und Sonderfonds
sind angeglichen, um eine Gleichbehandlung von Frau en/Familien bei Sonderfonds und
Stiftungsmitteln weitestgehend garantieren zu können.
Als Einkommen ist definiert das Nettoeinkommen mit Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Un-
terhaltszahlungen und Elterngeld (der Sockelbetrag von 300 € Elterngeld wird nicht ange-
rechnet)
Ein wesentlicher Unterschied zwischen der Bundessti ftung und dem Sonderfonds besteht
im Zeitraum der Inanspruchnahme. Die Bundesstiftung ermöglicht eine einmalige Antrags-
stellung bis zum Ende der Schwangerschaft. In Ausna hmefällen ist eine Nachantragstel-
lung bis zu einem halben Jahr nach der Geburt mögli ch, wenn sich die Situation im Ver-
gleich zum Erstantrag gravierend verschlechtert hat.
Der Sonderfonds hingegen kann, bei immer wieder übe rprüfter Berechtigung, bis zu drei
Jahren nach Geburt in Anspruch genommen werden.
Die aktuellen Einkommensgrenzen der Bundesstiftung werden an den Eckregelsatz des
SGB II als Berechnungsgrundlage angepasst und sehen folgendermaßen aus:
Einkommensgrenzen alt seit 2006:
Verh. / Paar Alleinerziehend
1587 € 1294 €
1 Kind 1898 € 1605 €
2 Kinder 2209 € 1916 €
3 Kinder 2520 € 2227 €
Einkommensgrenzen neu seit 01.07.2009
Verh. / Paar Alleinerziehend
1615 € 1316 €
1 Kind 1932 € 1633 €
2 Kinder 2249 € 1950 €
3 Kinder 2566 € 2584 €
Für Frauen in Münster wurden im Berichtszeitraum au s der Bundesstiftung folgende Mittel
zur Verfügung gestellt:
Bundesstiftungsmittel
2007 2008
SKF 223.757,89 € 234.843,31 €
Donum vitae 31.238,76 € 30.191,43 €
Stadt Müns-
ter
40.828,00 € 38.527,50 €
Summe 295.824,65 303.562,24
21
5. Arbeitskreis „§ 218“ in Münster
Die Beraterinnen der ortsansässigen Beratungsstelle n treffen sich in vierteljährlichen Ab-
ständen zum kollegialen Erfahrungs- und Informationsaustausch.
Neben dem kollegialen Austausch wird der Arbeitskre is auch genutzt, zu unterschiedlichen
Themenbereichen Experten einzuladen, z. B. bei sich verändernden gesetzlichen Rahmen-
bedingungen.
2007 :
• Fachstelle Beistandschaften: Vaterschaftsanerkennu ng und Beistandschaften
• Eine Familienhebamme berichtet über ihre Arbeit mi t muslimischen Frauen
• Das Versorgungsamt beantworten Fragen zum neuen El terngeld
2008:
• Fachstelle Beistandschaften: Das neuen Unterhaltsr echte
• Besuch des Institutes für Humangenetik mit Vortrag und Führung
• AMS: Hilfen für junge Schwangere unter 25 Jahren; sowie allgemeine Arbeitsab-
sprachen zu Hilfen für Schwangere.
Die konstruktive Zusammenarbeit der Schwangerschaft sberatungsstellen mit Expertinnen
trägt zur Beibehaltung der Beratungsstandards im pl uralen Spektrum der Beratungsange-
bote in Münster bei“.
allgemeine Beratungen/Konfliktberatungen
2007 2008 Gesamt 2007 2008
Stadt MS 317 347 664 §2 §5/§6 §2 §5/§ 6
Profa 1360 1461 2821 Stadt MS 542 72 630 74
Diakonie 197 197 Profa 1569 508 1481 549
Donum V. 295 302 597 Diakonie keine Angaben 479 40
SkF 1129 1321 2450 Donum V. 415 130 390 128
SkF 0 2776 0
Summe 3101 3628 6729
Summe 2526 710 5756 791
07/08 allgem. Beratung 8282
07/08 Konfliktberatung 1501
Beratungsanlässe für § 5, § 6 (Mehrfachnennungen)
fehlend.
Kiwu.
Konfl. Partner
Familie
(drohende)
Arbeitslosigk.
Vater will
kein Kind Wohnprobl. Finanzen
psy. / phy.
Überf.
Ausbild.
Beruf
befürcht.
Krankh.
Stadt MS 2007 0 22 0 5 0 10 19 18 4
2008 4 18 2 12 6 12 22 25 4
Profa 2007 23 205 10 116 8 118 104 192 18
2008 18 269 23 102 21 170 85 232 24
Diakonie 2007 keine Angaben durch m ehrfachen Personalwechsel
2008 2 18 3 15 8 23 17 20 3
Donum V. 2007 1 50 17 46 16 67 58 52 5
2008 7 49 8 34 24 59 67 54 5
SkF 2007
2008
Gesamtberatungszahlen / Fälle
Keine Konfliktberatung
Altersstruktur gesamt
unter 14 14-17 18-21 22-26 27-34 35-39 ab 40
ohne
Angabe
Stadt MS 2007 0 9 41 87 112 33 28 7
2008 0 9 48 79 142 32 24 13
Profa 2007 3 43 152 268 411 217 205 61
2008 5 58 172 307 460 203 210 46
Diakonie 2007 keine Angaben durch mehrfachen Personalwechsel
2008 0 4 22 62 74 29 5 1
Donum V. 2007 0 7 47 79 105 23 12 21
2008 0 6 40 84 109 29 17 17
SkF 2007 2 30 98 284 578 109 28 0
2008 2 35 219 419 486 124 36 0
Staatsangehörigkeit Minderjäh. Schwangere (bis 18)
deutsch andere Übersetzung 2007 2008
Stadt Münster 2007 220 97 24 Stadt MS 9 9
2008 238 108 33 Profa 46 63
Diakonie / 4
Profa 2007 1135 225 keine Angabe Donum V. 6 3
2008 1256 205 keine Angabe SkF 34 37
Gesamt 95 116
Diakonie 2007 keine Angaben d. mf. Personalwechsel
2008 101 96 20
Donum V. 2007 203 92 10
2008 200 92 29
SkF 2007 661 424
2008 801 480 157
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Josefstraße 2
- Scharnhorststraße 66
- Hörsterplatz 2b
- Bohlweg 19
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0748/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.11.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37