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V/0176/2023/1

Modellquartiere 1 und 2: Ergebnisse des Werkstattverfahrens

Vorlagen 05.05.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.05.2023, TOP 12

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

7410 Zeichen

V/0176/2023/1 
V/0176/2023/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Modellquartiere 1 und 2: Ergebnisse des Werkstattverfahrens 
Modellquartier 2 - westlich Busso-Peus-Str.: Auslobung eines städtebaulich-
landschaftsplanerischen Realisierungswettbewerbs 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   10.05.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   10.05.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt die Dokumentation des Werkstattverfahrens (Anlage 1) zur Entwicklung der Mo-
dellquartiere südwestlich Steinfurter Str. und westlich Busso-Peus-Str. zur Kenntnis. 
 
2. Der Rat nimmt das Verkehrs- und Mobilitätsgutachten für das Modellquartier westlich Busso-
Peus-Str. (Anlage 2) wie folgt ergänzt ebenso wie den aktualisierten Perspektivplan (Anlage 3) als 
Grundlagen für das anschließende städtebauliche Qualifizierungsverfahren zur Kenntnis.  
Unter den Punkten 3.8 und 7.3 der Anlage 2 wird auch festgeschrieben, dass ebenerdige Ab-
stellflächen für Carsharing und Lieferdienste in nicht vollständig versiegelnder Form ausge-
führt werden, z.B. mit Rasenbausteinen o.ä.  
 
3. Der Rat beschließt die städtebaulichen (Ziel-) Kennwerte für das Modellquartier Busso-Peus-
Straße (gem. der Begründung zu Beschlusspunkt 3.), die auf Grundlage des Werkstattverfahrens 
konkretisiert wurden und Eingang in das folgende Qualifizierungsverfahren finden werden. Im Rah-
men des Wettbewerbsverfahrens muss modellhaft aufgezeigt werden, wie mit möglichst ge-
ringer Flächenversiegelung Wohnraum für möglichst viele Menschen geschaffen werden 
kann. Dies muss im Wettbewerbsverfahren nachvollziehbar dargestellt werden und ein rele-
vantes Bewertungskriterium sein. Dabei sollen Qualitäten der Freiflächen differenziert aufge-
zeigt werden. 
 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, als nächsten Schritt ein städtebauliches Qualifizierungsverfah-
ren für die Entwicklung des Modellquartiers westlich der Busso-Peus-Straße durchzuführen und 
dafür einen begrenzt offenen, zweiphasigen städtebaulich-landschaftsplanerischen Realisierungs-
wettbewerb auf Basis des Entwurfs des Auslobungstextes (Anlage 4) nach der Richtlinie für Pla-
nungswettbewerbe (RPW 2013) auszuloben. 
Stadtplanungsamt 
 
09.05.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Lutz 
Telefon: 492-1261 
LutzR@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0176/2023/1 
Folgende Kriterien müssen hinsichtlich ihres Anspruchs an die Modellhaftigkeit zukunftsfä-
higer Quartiere dabei insbesondere berücksichtigt werden: 
– Entwicklung der Quartiere von den Freiflächen her und Gleichwertigkeit des Freiraum-
konzeptes zum Bebauungskonzept 
– Erhalt der vorhandenen Hecken- und Baumstrukturen und der Waldbereiche 
– Konsequent klimapositive Entwicklung des Quartiers 
– Minimale Flächenversiegelung durch flächensparendes Bauen und konkrete Vorgaben 
für flächenreduziertes Wohnen. Gemeinschaftliches und familiäres Wohnen sollen im 
Entwurf sichtbar werden 
– Inklusion und Barrierefreiheit werden als universelles Prinzip für alle städtischen Pro-
zesse und damit auch für das Modellquartier Busso-Peus-Straße berücksichtigt 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Durchführung des Qualifizierungsverfahrens für das Mo-
dellquartier westlich der Busso-Peus-Str. voraussichtlich Kosten in Höhe von brutto 279.700 € 
(238.000 € Wettbewerbssumme + 41.700 € Verfahrenskosten / Preisrichterhonorare) entstehen. 
  
Für die weitere Beauftragung in 2024 zur weiteren Qualifizierung der Ergebnisse des Realisie-
rungswettbewerbs sind in der mittelfristigen Ergebnisplanung bereits 220.000 € vorgesehen. 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalentwick-
lung, Stadtplanung 
   
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2023 279.700  
   2024 220.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
 
Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung hat die Vorlage in seiner Sitzung am 
04.05.2023 geändert beschlossen. Die Verwaltung greift die eingebrachten Ergänzungen mit dieser 
Ergänzungsvorlage auf. Nachfolgend wird kurz erläutert, wie im Weiteren mit den geänderten Be-
schlusspunkten umgegangen wird:   
 
Zum ergänzten Beschlusspunkt 2.: 
 
Die Verwaltung greift den ergänzten Beschlusspunkt 2. Auf, indem sie die Anlage 2 der Vorlage 
V/0176/2023 in den genannten Punkten 3.8 und 7.3 ergänzt.  
 
Zum ergänzten Beschlusspunkt 3.: 
 
Feste Abgabeleistung der Planungsgemeinschaften ist u.a. auch ein Formblatt (vgl. S. 105 des Ent-

- 3 - 
V/0176/2023/1 
wurfs der Auslobung / Anlage 4 / V0176/2023) über die städtebaulichen Kennwerte, aus denen das 
Verhältnis zwischen Flächenversiegelung, städtebaulicher Dichte und realisierbaren Wohneinheiten 
hervorgeht. Dieses Formblatt ist u.a. Grundlage der Bewertung der städtebaulich-
landschaftsplanerischen Entwürfe, welche durch das Preisgericht vorgenommen wird.  
Das differenzierte Aufzeigen von Qualitäten der Freiflächen ist ebenfalls bereits fester Bestandteil der 
Aufgabe der Planungsgemeinschaften (vgl. S. 77 ff. des Entwurfs der Auslobung / Anlage 4 / 
V0176/2023).  
 
Die Verwaltung greift den ergänzten Beschlusspunkt 3. insofern auf, als diese in der Auslobung 
nochmals gesondert herausgestellt werden 
 
Zum ergänzten Beschlusspunkt 4.: 
 
Die ergänzten Punkte sind ebenfalls bereits grundsätzlich Bestandteil des Entwurfs der Auslobung: 
 
- Entwicklung der Quartiere von den Freiflächen her und Gleichwertigkeit des Freiraumkonzep-
tes zum Bebauungskonzept: vgl. S. 10 in Anlage 1 zur V/0176/2023 sowie S. 106 in Anlage 4 
zur V/0176/2023 
- Erhalt der vorhandenen Hecken- und Baumstrukturen und der Waldbereiche: vgl. S. 75 ff in 
Anlage 4 zur V/0176/2023. Der in der BV-West ergänzt und beschlossene Beschlusspunkt 1 
wird hierbei im ergänzten Beschlusspunkt 4 inhaltlich aufgegriffen. 
- Konsequent klimapositive Entwicklung des Quartiers: vgl. S. 35 in Anlage 4 zur V/0176/2023 
- Minimale Flächenversiegelung durch flächensparendes Bauen und konkrete Vorgaben für flä-
chenreduziertes Wohnen. Gemeinschaftliches und familiäres Wohnen sollen im Entwurf sicht-
bar werden: vgl. S. 12, 21, 30, 73, 81 in Anlage 4 zur V/0176/2023 
- Inklusion und Barrierefreiheit werden als universelles Prinzip für alle städtischen Prozesse und 
damit auch für das Modellquartier Busso-Peus-Straße berücksichtigt: vgl. S. 12, 72, 85, 97 in 
Anlage 4 zur V/0176/2023. Inhaltlich wird der von der KIB ergänzt und beschlossene Be-
schlusspunkt 5 an dieser Stelle integriert. 
 
Die Verwaltung greift den ergänzten Beschlusspunkt 4. insofern auf, als sie über das o.a. hinaus die 
im Beschlusspunkt genannten Themen in der Auslobung nochmals gesondert herausstellt.  
 
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass Anpassungen in der Auslobung (Anlage 4 zur 
V/0176/2023) im Kapitel 8.1 hinsichtlich der personellen Besetzung im Sachpreisgericht auf Grund 
von Änderungen im Zuständigkeitsbereich (Wechsel des Bezirksbürgermeisters im Stadtbezirk Müns-
ter West) erforderlich sind bzw. auf Grund der noch nicht abgeschlossenen Terminabstimmung noch 
erforderlich sein können. Die im Preisgericht vertretenen Funktionsträger sollen dabei bestehen blei-
ben. 
  
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (2)

10.05.2023 Hauptausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
10.05.2023 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Busso-Peus-Straße
  • Steinfurter Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0176/2023/1
Typ
Vorlagen
Datum
05.05.2023
Erstellt
05.05.2023 10:10