V/0176/2023/1
Modellquartiere 1 und 2: Ergebnisse des Werkstattverfahrens
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0176/2023/1 V/0176/2023/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Modellquartiere 1 und 2: Ergebnisse des Werkstattverfahrens Modellquartier 2 - westlich Busso-Peus-Str.: Auslobung eines städtebaulich- landschaftsplanerischen Realisierungswettbewerbs Beratungsfolge 10.05.2023 Hauptausschuss Vorberatung 10.05.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt die Dokumentation des Werkstattverfahrens (Anlage 1) zur Entwicklung der Mo- dellquartiere südwestlich Steinfurter Str. und westlich Busso-Peus-Str. zur Kenntnis. 2. Der Rat nimmt das Verkehrs- und Mobilitätsgutachten für das Modellquartier westlich Busso- Peus-Str. (Anlage 2) wie folgt ergänzt ebenso wie den aktualisierten Perspektivplan (Anlage 3) als Grundlagen für das anschließende städtebauliche Qualifizierungsverfahren zur Kenntnis. Unter den Punkten 3.8 und 7.3 der Anlage 2 wird auch festgeschrieben, dass ebenerdige Ab- stellflächen für Carsharing und Lieferdienste in nicht vollständig versiegelnder Form ausge- führt werden, z.B. mit Rasenbausteinen o.ä. 3. Der Rat beschließt die städtebaulichen (Ziel-) Kennwerte für das Modellquartier Busso-Peus- Straße (gem. der Begründung zu Beschlusspunkt 3.), die auf Grundlage des Werkstattverfahrens konkretisiert wurden und Eingang in das folgende Qualifizierungsverfahren finden werden. Im Rah- men des Wettbewerbsverfahrens muss modellhaft aufgezeigt werden, wie mit möglichst ge- ringer Flächenversiegelung Wohnraum für möglichst viele Menschen geschaffen werden kann. Dies muss im Wettbewerbsverfahren nachvollziehbar dargestellt werden und ein rele- vantes Bewertungskriterium sein. Dabei sollen Qualitäten der Freiflächen differenziert aufge- zeigt werden. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, als nächsten Schritt ein städtebauliches Qualifizierungsverfah- ren für die Entwicklung des Modellquartiers westlich der Busso-Peus-Straße durchzuführen und dafür einen begrenzt offenen, zweiphasigen städtebaulich-landschaftsplanerischen Realisierungs- wettbewerb auf Basis des Entwurfs des Auslobungstextes (Anlage 4) nach der Richtlinie für Pla- nungswettbewerbe (RPW 2013) auszuloben. Stadtplanungsamt 09.05.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Lutz Telefon: 492-1261 LutzR@stadt-muenster.de - 2 - V/0176/2023/1 Folgende Kriterien müssen hinsichtlich ihres Anspruchs an die Modellhaftigkeit zukunftsfä- higer Quartiere dabei insbesondere berücksichtigt werden: – Entwicklung der Quartiere von den Freiflächen her und Gleichwertigkeit des Freiraum- konzeptes zum Bebauungskonzept – Erhalt der vorhandenen Hecken- und Baumstrukturen und der Waldbereiche – Konsequent klimapositive Entwicklung des Quartiers – Minimale Flächenversiegelung durch flächensparendes Bauen und konkrete Vorgaben für flächenreduziertes Wohnen. Gemeinschaftliches und familiäres Wohnen sollen im Entwurf sichtbar werden – Inklusion und Barrierefreiheit werden als universelles Prinzip für alle städtischen Pro- zesse und damit auch für das Modellquartier Busso-Peus-Straße berücksichtigt II. Finanzielle Auswirkungen: Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Durchführung des Qualifizierungsverfahrens für das Mo- dellquartier westlich der Busso-Peus-Str. voraussichtlich Kosten in Höhe von brutto 279.700 € (238.000 € Wettbewerbssumme + 41.700 € Verfahrenskosten / Preisrichterhonorare) entstehen. Für die weitere Beauftragung in 2024 zur weiteren Qualifizierung der Ergebnisse des Realisie- rungswettbewerbs sind in der mittelfristigen Ergebnisplanung bereits 220.000 € vorgesehen. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalentwick- lung, Stadtplanung Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen 2023 279.700 2024 220.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Begründung: Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung hat die Vorlage in seiner Sitzung am 04.05.2023 geändert beschlossen. Die Verwaltung greift die eingebrachten Ergänzungen mit dieser Ergänzungsvorlage auf. Nachfolgend wird kurz erläutert, wie im Weiteren mit den geänderten Be- schlusspunkten umgegangen wird: Zum ergänzten Beschlusspunkt 2.: Die Verwaltung greift den ergänzten Beschlusspunkt 2. Auf, indem sie die Anlage 2 der Vorlage V/0176/2023 in den genannten Punkten 3.8 und 7.3 ergänzt. Zum ergänzten Beschlusspunkt 3.: Feste Abgabeleistung der Planungsgemeinschaften ist u.a. auch ein Formblatt (vgl. S. 105 des Ent- - 3 - V/0176/2023/1 wurfs der Auslobung / Anlage 4 / V0176/2023) über die städtebaulichen Kennwerte, aus denen das Verhältnis zwischen Flächenversiegelung, städtebaulicher Dichte und realisierbaren Wohneinheiten hervorgeht. Dieses Formblatt ist u.a. Grundlage der Bewertung der städtebaulich- landschaftsplanerischen Entwürfe, welche durch das Preisgericht vorgenommen wird. Das differenzierte Aufzeigen von Qualitäten der Freiflächen ist ebenfalls bereits fester Bestandteil der Aufgabe der Planungsgemeinschaften (vgl. S. 77 ff. des Entwurfs der Auslobung / Anlage 4 / V0176/2023). Die Verwaltung greift den ergänzten Beschlusspunkt 3. insofern auf, als diese in der Auslobung nochmals gesondert herausgestellt werden Zum ergänzten Beschlusspunkt 4.: Die ergänzten Punkte sind ebenfalls bereits grundsätzlich Bestandteil des Entwurfs der Auslobung: - Entwicklung der Quartiere von den Freiflächen her und Gleichwertigkeit des Freiraumkonzep- tes zum Bebauungskonzept: vgl. S. 10 in Anlage 1 zur V/0176/2023 sowie S. 106 in Anlage 4 zur V/0176/2023 - Erhalt der vorhandenen Hecken- und Baumstrukturen und der Waldbereiche: vgl. S. 75 ff in Anlage 4 zur V/0176/2023. Der in der BV-West ergänzt und beschlossene Beschlusspunkt 1 wird hierbei im ergänzten Beschlusspunkt 4 inhaltlich aufgegriffen. - Konsequent klimapositive Entwicklung des Quartiers: vgl. S. 35 in Anlage 4 zur V/0176/2023 - Minimale Flächenversiegelung durch flächensparendes Bauen und konkrete Vorgaben für flä- chenreduziertes Wohnen. Gemeinschaftliches und familiäres Wohnen sollen im Entwurf sicht- bar werden: vgl. S. 12, 21, 30, 73, 81 in Anlage 4 zur V/0176/2023 - Inklusion und Barrierefreiheit werden als universelles Prinzip für alle städtischen Prozesse und damit auch für das Modellquartier Busso-Peus-Straße berücksichtigt: vgl. S. 12, 72, 85, 97 in Anlage 4 zur V/0176/2023. Inhaltlich wird der von der KIB ergänzt und beschlossene Be- schlusspunkt 5 an dieser Stelle integriert. Die Verwaltung greift den ergänzten Beschlusspunkt 4. insofern auf, als sie über das o.a. hinaus die im Beschlusspunkt genannten Themen in der Auslobung nochmals gesondert herausstellt. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass Anpassungen in der Auslobung (Anlage 4 zur V/0176/2023) im Kapitel 8.1 hinsichtlich der personellen Besetzung im Sachpreisgericht auf Grund von Änderungen im Zuständigkeitsbereich (Wechsel des Bezirksbürgermeisters im Stadtbezirk Müns- ter West) erforderlich sind bzw. auf Grund der noch nicht abgeschlossenen Terminabstimmung noch erforderlich sein können. Die im Preisgericht vertretenen Funktionsträger sollen dabei bestehen blei- ben. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Busso-Peus-Straße
- Steinfurter Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0176/2023/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.05.2023
- Erstellt
- 05.05.2023 10:10