Mandari Insight

AN/0237/2024

Sichere Querungsmöglichkeiten vor Kindergärten

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 20.02.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 04.03.2024, TOP 8.1.4

Dellbrücker Waldkäuzchen

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht BV

· application/pdf

Ansehen

Dellbrücker Waldkäuzchen

3386 Zeichen

Antrag                                                                                         
            19.02.2024 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und der Einzelmandatsträger der PARTEI in der 
Bezirksvertretung Mülheim bitten Sie, den nachfolgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten 
Sitzung aufzunehmen. 
Antrag: Sichere Querungsmöglichkeiten vor Kindergärten 
Die Verwaltung wird beauftragt, vor dem Kindergarten der „Dellbrücker Waldkäuzchen“ einen zeitlich 
unbeschränkten Tempo 30-Abschnitt einzurichten. Außerdem wird ein Fußgängerüberweg eingerich-
tet. Sollte letzteres nicht möglich sein, ist eine Verkehrsinsel verbunden mit Fahrbahnschwellen zu er-
richten. 
Der Petent der u.a. Bürgereingabe ist hierüber zu informieren. 
Begründung: 
Durch Mitteilung 0157/2024 (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=119321) 
informierte die Verwaltung über eine Bürgereingabe an die Bezirksvertretung, die folgendes bean-
tragte: 
„Ich bitte Sie […] die Voraussetzungen [für Tempo 30-Abschnitte vor dem o.g. Kindergarten] zu prü-
fen und die dauerhafte Geschwindigkeitsreduzierung […] umzusetzen. 
Da bereits das derzeit geltende temporäre Tempolimit von nur wenigen Autofahrern eingehalten 
wird, bitte ich zusätzlich um Prüfung weiterer Mittel zur Verbesserung der Situation wie bspw. Zebra-
streifen, Querungshilfen, Bremsschwellen, auffälligere Beschilderung und/oder Kennzeichnung des 
Tempolimits auf der Fahrbahn.“ 
Die Bürgereingabe wurde allerdings mit dem ablehnenden Standardtext zu Tempo 30 beantwortet. 
Offensichtlich hatte die Verwaltung übersehen, dass der Petent die zeitliche Beschränkung (Montag 
bis Freitag, 7.00 bis 17.00 Uhr) des bereits bestehenden Tempolimits aufzuheben ersuchte. Ihm ging 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Fraktion 
DIE LINKE - Fraktion 
DIE PARTEI - Einzelmandatsträger 
in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim 
Wiener Platz 2 a 
51065 Köln 
 
Gleichlautend an: 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Norbert Fuchs 
- Stadtbezirk Mülheim- 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
-Rathaus-

es nicht, wie die Verwaltung in ihrer Antwort schreibt, um eine Ausweitung des Tempolimits auf die 
gesamte Waltherstraße. 
Um den sinnvollen Wunsch des Petenten unbürokratisch und ohne eine Wiederaufnahme des Bür-
gerantragsverfahrens umzusetzen, stellen die antragstellenden Fraktionen und Einzelmandatsträger 
diesen Antrag. Die Beobachtungen des Petenten treffen zu. Die zeitliche Beschränkung des Tempoli-
mits ist auch deshalb für den Schutz der Kinder nicht ausreichend, weil es sich bei dem Kindergarten 
um eine Elterninitiative handelt. Eltern (oftmals mit ihren Kindern) besuchen den Kindergarten auch 
außerhalb der beschilderten Zeiten, insbesondere sehr regelmäßig am Wochenende, um z.B. Putz-
dienste oder Renovierungen vorzunehmen. 
Außerdem fehlt es eindeutig vor dem Kindergarten an einer Querungshilfe. Eltern und Kinder, die 
beispielweise aus Richtung des Leskanparks, der S-Bahn-Haltestelle Dellbrück oder aus Richtung Thie-
lenbruch kommen oder mit ihren PKW auf der anderen Seite der Waltherstraße parken, müssen die 
viel befahrene Waltherstraße überqueren. Hierbei kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen. 
 
gez. Jonas Höltig                 gez. Beate Hane-Knoll                 gez. Andreas Altefrohne

Sachstandsbericht BV

3991 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0237/2024
Stand: 28.08.2024 
Sachstandsbericht  
Sichere Querungsmöglichkeiten vor Kindergärten 
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE und 
des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) vom 19.02.2024 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, vor dem Kindergarten der „Dellbrücker Waldkäuzchen“ einen 
zeitlich unbeschränkten Tempo 30-Abschnitt einzurichten. Außerdem wird ein Fußgänger-
überweg eingerichtet. Sollte letzteres nicht möglich sein, ist eine Verkehrsinsel verbunden mit 
Fahrbahnschwellen zu errichten.  
Der Petent der u.a. Bürgereingabe ist hierüber zu informieren. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Grundsätzlich sind für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtun-
gen die Voraussetzungen des § 45 Absatz 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) zu be-
rücksichtigen. Gemäß § 45 Absatz 9 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrich-
tungen nur dort anzubringen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend 
geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dür-
fen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse 
eine Gefahrenlage besteht. 
 
Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn erstens aufgrund der besonderen örtlichen 
Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die zweitens das allgemeine Risiko einer Be-
einträchtigung des Lebens und der Gesundheit der Verkehrsteilnehmer sowie des pri-
vaten und öffentlichen Sacheigentums erheblich übersteigt. Eine solche Gefahrenlage 
ist dann anzunehmen, wenn es ohne verkehrsbehördlichen Eingriff mit an Sicherheit 
grenzender Wahrscheinlichkeit zu Unfällen oder Schäden kommt. In jedem Einzelfall 
erfolgt eine verkehrsrechtliche Prüfung der Verkehrssituation und des Unfallrisikos. 
Nach Rücksprache mit der Polizei Köln ist die beklagte Örtlichkeit im Hinblick auf das 
Unfallgeschehen unauffällig. Somit ist die zeitlich uneingeschränkte Ausweitung der 
streckenbezogenen Tempo-30 Einzelbeschilderung aus verkehrsrechtlicher Sicht 
nicht möglich.

2 
 
Die Verwaltung hat auch im Rahmen dieses Antrages die Umsetzung einer Querungs-
möglichkeit geprüft. Für die Errichtung von Fußgängerüberwegen bzw. Querungshil-
fen sind die Richtlinien für Fußgängerüberwege (R-FGÜ 2001) maßgebend. 
 
Die Anordnung von Fußgängerüberwegen bzw. Querungshilfen kann nur erfolgen, 
wenn eine ersichtliche Verkehrsstärke (Fußgängerverkehr) vorliegt. Die Fußgänger-
verkehrsstärken beziehen sich auf die Spitzenstunden des Fußgänger-Querverkehrs 
an einem Werktag mit durchschnittlichen Verkehr. Die Verwaltung hat eine Zählung 
von zu Fuß Gehenden Personen an dem betroffenen Bereich der Kindertagesstätte in 
Auftrag gegeben. Das Ergebnis dieser Zählung zeigt, dass aufgrund einer sehr gerin-
gen Anzahl von Querungen von zu Fuß Gehenden Personen (in der Spitzenstunde 10 
zu Fuß Gehende Personen), die Voraussetzungen für die Errichtung eines Fußgän-
gerüberwegs bzw. einer Mittelinsel nach Maßgabe der R-FGÜ 2001 nicht erfüllt sind. 
 
Aufgrund des vorliegenden Prüfergebnisses ist die Einrichtung einer Querungshilfe im 
Nahbereich der Kindertagesstätte verkehrsrechtlich nicht realisierbar. Durch die ermit-
telte, sehr geringe Anzahl von querungswilligen Personen ist grundsätzlich aus Sicht 
der Verwaltung der Bedarf zur Platzierung einer Querungsmöglichkeit nicht gegeben. 
 
Des Weiteren ist die Errichtung von Fahrbahnschwellen o.ä. nicht möglich, da diese 
aufgrund der Probleme für die Rettungsdienste beim Überfahren (bei gleichzeitiger 
Behandlung von Notfallpatienten) und der möglichen Lärmbelästigung für die unmittel-
baren Anwohner durch abruptes Bremsen und Anfahren im öffentlicher Straßenland 
der Stadt Köln grundsätzlich nicht mehr zum Einsatz kommen. 
 
Somit sind aus verkehrsrechtlicher Sicht keine weiteren Maßnahmen möglich. Von der 
Veränderung der Verkehrssituation wird daher abgesehen.

Beratungsverlauf (1)

04.03.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 8.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0237/2024
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
20.02.2024
Erstellt
20.02.2024 08:18