2026/0042
Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA); Verwendung des Jahresergebnisses 2023; Entlastung der Betriebsleitung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 1
100268 Zeichen
SWS Schüllermann und Partner AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (IDA)
Darmstadt
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024
und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2024
– Testatsexemplar –
1376/25 ▪ DGM ▪ 1011552
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Bilanz
Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung
Anlage 3: Anhang
Anlage 4: Lagebericht
Anlage 5: Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2024
1376/25 TE
DGM
1011552
Hinweis: Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen
Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden
Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten.
Anlage 1
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bilanz zum 31. Dezember 2024
AKTIVA PASSIVA
31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Stammkapital 10.000.000,00 10.000.000,00
1. Entgeltlich erworbene Rechte 86.966,83 86.966,83 II. Rücklagen
2. Entgeltlich erworbene Software 42.819,80 55.102,02 1. Allgemeine Rücklage 170.925.424,72 170.307.393,79
3. Geleistete Investitionszuschüsse 0,00 24.400,00 2. Zweckgebundene Rücklagen 36.528.005,50 36.528.005,50
129.786,63 166.468,85 III. Gewinnvortrag 2.810.438,80 7.643.763,70
II. Sachanlagevermögen IV. Jahresverlust -4.126.381,28 -4.833.324,90
216.137.487,74 219.645.838,09
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bauten 523.283.879,46 396.127.511,12
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 53.543.281,56 55.821.154,03 B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 44.348.195,34 44.077.297,90
3. Technische Anlagen und Maschinen 123.278,41 219.177,36
4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.480.671,16 7.686.906,15 C. Rückstellungen
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 75.774.743,74 63.951.695,20
661.205.854,33 523.806.443,86 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 20.485.246,00 20.178.329,00
661.335.640,96 523.972.912,71 2. Sonstige Rückstellungen 10.270.055,79 8.378.593,40
30.755.301,79 28.556.922,40
B. Umlaufvermögen D. Verbindlichkeiten
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 357.049.319,21 227.680.651,00
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15.132.485,00 4.975.381,80
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 671.147,31 593.339,15 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.441.847,76 1.900.031,89
3. Forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt 14.612.525,69 15.502.052,47
4. Forderungen an andere Eigenbetriebe 248.980,04 360.566,11 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 521.637,44 709.108,09
5. Sonstige Vermögensgegenstände 45.577,47 282.095,88 4. Verbindlichkeiten gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt 43.282.888,66 23.440.907,93
30.710.715,51 21.713.435,41 5. Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigenbetrieben 1.683.047,04 2.330.675,19
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.530.749,45 964.221,37 6. Sonstige Verbindlichkeiten 316.252,21 189.226,34
32.241.464,96 22.677.656,78 (davon aus Steuern EUR 172.188,84; Vorjahr EUR 117.589,27) 404.294.992,32 256.250.600,44
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.115.929,25 2.029.093,58 E. Rechnungsabgrenzungsposten 157.057,98 149.004,24
695.693.035,17 548.679.663,07 695.693.035,17 548.679.663,07
Anlage 2
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2024
2024 2023
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 65.348.510,20 75.453.904,66
2. Sonstige betriebliche Erträge 14.135.225,18 10.126.038,40
79.483.735,38 85.579.943,06
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 9.292.266,22 12.677.742,19
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 37.608.468,55 44.559.046,13
46.900.734,77 57.236.788,32
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 11.770.189,02 10.195.041,11
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, 3.659.048,33 4.050.542,09
(davon für Altersversorgung EUR 1.420.862,87; Vorjahr EUR 1.863.525,11)
15.429.237,35 14.245.583,20
5. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 11.029.289,97 10.414.805,31
(davon nach § 253 Abs.3 Satz 5 HGB EUR 0,00; Vorjahr EUR 359.646,74)
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.619.468,84 3.769.308,23
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 588.832,62 556.195,40
(davon aus verbundenen Unternehmen EUR 585.964,45; Vorjahr EUR 553.015,70)
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 7.048.984,11 5.211.011,33
(davon an verbundene Unternehmen EUR 1.601.614,51; Vorjahr 1.054.244,42)
(davon Aufwendungen aus Aufzinsung EUR 409.140,15; Vorjahr EUR 360.305,17)
9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -3.955.147,04 -4.741.357,93
10. Sonstige Steuern 173.495,24 98.925,02
11. Jahresergebnis vor städtischem Zuschuss -4.128.642,28 -4.840.282,95
12. Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2.261,00 6.958,05
13. Jahresverlust (-) -4.126.381,28 -4.833.324,90
1 Anlage III
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA), Darmstadt
Anhang für das Wirtschaftsjahr 2024
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in
der aktuellen Fassung sowie nach den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in
der Fassung vom 9. Juni 1989, nebst Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den
Jahresabschluss der Eigenbetriebe vom 9. Juni 1989, aufgestellt. Auf den Jahresabschluss des
Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2024 werden gemäß § 22 EigBGes die Vorschriften der
Rechnungslegung für große Kapitalgesellschaften angewendet. Die Bilanz und die Gewinn- und
Verlustrechnung wurden entsprechend den Formblattvorschriften des Eigenbetriebsgesetzes
aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte gemäß § 275 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren.
Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.
Soweit Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
erfüllt werden können, wurden die Angaben weitestgehend in den Anhang aufgenommen.
Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens erfolgte zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige lineare
Abschreibungen. Außerplanmäßige Abschreibungen auf niedrigere beizulegende Werte werden bei
einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenommen. Bei einem Wegfall der Gründe
werden erforderlichenfalls Zuschreibungen vorgenommen.
Die Nutzungsdauern der abnutzbaren immateriellen Vermögensgegenstände liegen zwischen drei
und vier Jahren. Die Nutzungsdauern der Gebäude betragen 30 bis 50 Jahre. Bei den technischen
Anlagen und Maschinen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung werden Nutzungsdauern von
acht bis fünfzehn Jahren bzw. zehn bis fünfzehn Jahren zugrunde gelegt.
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 250,00 aber
weniger als EUR 1.000,00 werden im Jahr des Zugangs sowie in den folgenden vier Wirtschaftsjahren
jeweils zu einem Fünftel abgeschrieben. Scheidet ein Vermögensgegenstand vorzeitig aus dem
Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert.
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich um entgeltlich erworbene Software.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert oder mit dem
am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt; voraussichtliche Wertminderungen
wurden berücksichtigt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Voraus gezahlte Mieten und Pachten,
Ansparraten und Sonderbeiträge für Investitionsdarlehen, die über die Laufzeit der Darlehen aufgelöst
werden sowie die im Dezember 2024 ausgezahlten Beamtengehälter für Januar 2025.
1 Anlage III
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA), Darmstadt
Anhang für das Wirtschaftsjahr 2024
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in
der aktuellen Fassung sowie nach den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in
der Fassung vom 9. Juni 1989, nebst Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den
Jahresabschluss der Eigenbetriebe vom 9. Juni 1989, aufgestellt. Auf den Jahresabschluss des
Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2024 werden gemäß § 22 EigBGes die Vorschriften der
Rechnungslegung für große Kapitalgesellschaften angewendet. Die Bilanz und die Gewinn- und
Verlustrechnung wurden entsprechend den Formblattvorschriften des Eigenbetriebsgesetzes
aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte gemäß § 275 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren.
Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.
Soweit Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
erfüllt werden können, wurden die Angaben weitestgehend in den Anhang aufgenommen.
Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens erfolgte zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige lineare
Abschreibungen. Außerplanmäßige Abschreibungen auf niedrigere beizulegende Werte werden bei
einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenommen. Bei einem Wegfall der Gründe
werden erforderlichenfalls Zuschreibungen vorgenommen.
Die Nutzungsdauern der abnutzbaren immateriellen Vermögensgegenstände liegen zwischen drei
und vier Jahren. Die Nutzungsdauern der Gebäude betragen 30 bis 50 Jahre. Bei den technischen
Anlagen und Maschinen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung werden Nutzungsdauern von
acht bis fünfzehn Jahren bzw. zehn bis fünfzehn Jahren zugrunde gelegt.
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 250,00 aber
weniger als EUR 1.000,00 werden im Jahr des Zugangs sowie in den folgenden vier Wirtschaftsjahren
jeweils zu einem Fünftel abgeschrieben. Scheidet ein Vermögensgegenstand vorzeitig aus dem
Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert.
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich um entgeltlich erworbene Software.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert oder mit dem
am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt; voraussichtliche Wertminderungen
wurden berücksichtigt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Voraus gezahlte Mieten und Pachten,
Ansparraten und Sonderbeiträge für Investitionsdarlehen, die über die Laufzeit der Darlehen aufgelöst
werden sowie die im Dezember 2024 ausgezahlten Beamtengehälter für Januar 2025.
2 Anlage III
Ebenso sind Baukostenzuschüsse für die Herrichtung von Parkplätzen enthalten, die entsprechend der
Laufzeit des jeweiligen Pachtvertrages über 5 bzw. 10 Jahre aufgelöst werden.
Das Stammkapital wird zum Nennwert bilanziert.
Erhaltene Investitionszuschüsse werden nach § 23 Abs. 3 EigBGes in einen Passivposten eingestellt und
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der bezuschussten Gebäude ertragswirksam
über die sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Ermittlung der Pensionsverpflichtung erfolgte nach dem versicherungsmathematischen
Teilwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck.
Das Ruhegehalt wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr) gemäß
§ 33 Abs. 1 und 3 HBG oder bei vorzeitiger Invalidität gezahlt.
Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Bezüge der Aktiven von
2 %, mit einer voraussichtlichen Rentendynamik von 2 % und ohne die Berücksichtigung einer
Fluktuationsrate.
Die Abzinsung der Pensionsverpflichtung erfolgte auf Basis des 10-Jahres-Durchschnittszins nach § 253
Abs. 2 S. 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen
Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der Bewertung liegt der von der
Deutschen Bundesbank verbindlich festgesetzte und veröffentlichte Zinssatz für Dezember 2024 von
1,90 % (Vorjahr 1,82 %) zugrunde.
Bei Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung
vorgenommen.
Der nach § 253 Abs. 6 HGB zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellung
nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn
Jahren in Höhe von EUR 18.240.452,00 und dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des
entsprechenden durchschnittlichen Markzinssatzes aus den vergangenen sieben Jahren in Höhe von
EUR 18.065.976,00 ist negativ und beträgt EUR -174.476,00. Es besteht somit keine
Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB.
Die Ermittlung der Rückstellung für die Verpflichtungen zur künftigen Beihilfeleistung an Pensionäre
und Hinterbliebene erfolgte nach dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren unter
Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck. Das Amt für Interne Dienste der
Wissenschaftsstadt Darmstadt hat für alle Versorgungsempfänger die Beihilfezahlungen der Jahre
2020 bis 2024 analysiert und einen jährlichen Durchschnittsbetrag je Versorgungsempfänger von
EUR 5.762,25 ermittelt, der als Basisbetrag angesetzt wird.
Das zu berücksichtigende Beihilfegeld wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. Und 67.
Lebensjahr) gemäß § 33 Abs. 1 und 3 HBG oder vorzeitiger Invalidität gezahlt.
Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Kosten der
Beihilfeleistungen von 2 % und ohne die Berücksichtigung einer Fluktuationsrate.
3 Anlage III
Die Abzinsung der Verpflichtung zur künftigen Beihilfeleistung an Pensionäre und Hinterbliebene
erfolgte auf Basis des 7-Jahres-Durchschnittszins nach § 253 Abs. 2 S. 2 HGB pauschal mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren
ergibt (Vereinfachungsregelung). Der Bewertung liegt der von der Deutschen Bundesbank verbindlich
festgesetzte und veröffentlichte Zinssatz für Dezember 2024 mit 1,96 % (Vorjahr 1,74 %) zugrunde.
Bei Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung
vorgenommen.
Die Ermittlung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen erfolgte nach der Stellungnahme des
Hauptfachausschusses des Institutes der Wirtschaftsprüfer vom 19. Juni 2013 - IDW RS HFA 3.
Aufstockungsbeträge werden grundsätzlich als Abfindung klassifiziert, mit Ausnahme der im Jahr 2018
abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarung, bei der die Aufstockung als zusätzliche Entlohnung
klassifiziert wurde. Im Jahr 2024 wurden keine neuen Altersteilzeitvereinbarungen abgeschlossen.
Sowohl für die zu leistenden Aufstockungsbeträge als auch für die Erfüllungsrückstände (im
Blockmodell) wurden Rückstellungen nur für genehmigte Anträge auf Altersteilzeit gebildet.
Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Bezüge der Berechtigten
von 2 %. Als biometrische Rechengrundlage wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck
verwendet.
Die Abzinsung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen erfolgte aus Basis des 7-Jahres-
Durchschnittszins nach § 253 Abs. 2. S. 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der
sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der
Bewertung liegt der von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2024 verbindlich festgesetzte und
veröffentliche Zinssatz von 1,96 % (Vorjahr 1,74 %) zugrunde.
Für Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung
vorgenommen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Archivierungsrückstellung wurde mit einem Durchschnittswert in Höhe von jährlich EUR 142,38
(Vorjahr EUR 150,40) pro m² berechnet und eine Aufbewahrungsfrist von 10 bzw. 30 Jahren
angenommen. Für die Folgejahre wurde mit einer jährlichen Kostensteigerung von 2 % kalkuliert. Die
Rückstellung wurde gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit den von der Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen
abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen ausschließlich erhaltene Mietvorauszahlungen.
4 Anlage III
II. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2024 ist diesem Anhang als Anlage
beigefügt.
Umlaufvermögen
Forderungen
Die Zusammensetzung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird aus der
nachfolgenden Übersicht ersichtlich:
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich zum
Nennwert. Ausfallrisiken sind durch individuelle Bewertungsabschläge und durch Bildung einer
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Einzelwertberichtigung im Jahr 2024 beträgt TEUR 98
(Vorjahr TEUR 91).
Es bestehen wie im Vorjahr offene Erstattungsansprüche gegen die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben, Bonn, in Höhe von TEUR 3.434 (Vorjahr TEUR 3.434) aus Leistungen in den Jahren
2015 bis 2017 für Notunterkünfte, Erstaufnahmeeinrichtungen und Erstwohnhäuser im Rahmen der
Flüchtlingshilfe. Die Forderungssumme wurde mit einem Abschlag von 30 % bewertet. Im März 2025
sind lediglich noch offene Erstattungsansprüche in Höhe von TEUR 1.112 offen.
Gesamt
bis 1 Jahr größer 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15.132.485,00 15.132.485,00 0,00
(4.975.381,80) (4.975.381,80) (0,00)
Forderungen an verbundene Unternehmen 671.147,31 671.147,31 0,00
(593.339,15) (593.339,15) (0,00)
Forderungen an die 14.612.525,69 4.186.273,75 10.426.251,94
Wissenschaftsstadt Darmstadt (15.502.052,47) (5.661.764,98) (9.840.287,49)
Forderungen an 248.980,04 248.980,04 0,00
andere Eigenbetrieben (360.566,11) (360.566,11) (0,00)
Sonstige Vermögensgegenstände 45.577,47 45.577,47 0,00
(282.095,88) (282.095,88) (0,00)
30.710.715,51 20.284.463,57 10.426.251,94
(21.713.435,41) (11.873.147,92) (9.840.287,49)
(Die Zahlen in Klammern betreffen die Vorjahresw erte)
davon mit einer Restlaufzeit
5 Anlage III
Auf den Restbestand der Forderungen wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 5 %
vorgenommen. Die Pauschalwertberichtigung im Jahr 2024 beträgt TEUR 17 (Vorjahr TEUR 81).
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Tochterunternehmen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt und entfallen, wie im Vorjahr, vollständig auf Lieferungen und
Leistungen.
Die Forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt betreffen im Wesentlichen mit TEUR 3.126
(Vorjahr TEUR 5.662) Lieferungen und Leistungen, mit TEUR 1.060 den Übertrag des Grundstücks und
Gebäudes Brucknerstraße sowie die folgenden Forderungen, die durch den Wechsel von Beamten
entstanden sind:
31.12.2024 31.12.2023
TEUR TEUR
Forderungen aus Pensionsverpflichtungen 9.487 8.950
Forderungen aus Beihilfeverpflichtungen 939 890
10.426 9.840
Von den Forderungen an andere Eigenbetriebe entfallen TEUR 249 (Vorjahr TEUR 361) auf Lieferungen
und Leistungen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen die Rückforderungen aus Mieten
und Rückzahlungen aus Vorauszahlungen für Betriebskosten.
Eigenkapital
Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt EUR 10.000.000,00.
Die Rücklagen entfallen mit TEUR 170.925 auf die allgemeine Rücklage, in der mit TEUR 11.817
Entschuldungshilfen aus dem kommunalen Schutzschirm Hessen („KSH“) enthalten sind, sowie mit
unverändert TEUR 36.528 auf die zweckgebundene Rücklage. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist
seit 2019 aus dem kommunalen Schutzschirm entlassen. Eine Rückzahlungsverpflichtung aus dem
kommunalen Schutzschirmprogramm besteht nicht. Die Veränderung der allgemeinen Rücklage
(TEUR + 618) ergibt sich aus dem Zugang von Grundstücken, die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt
übertragen wurden.
Sonderposten für Investitionszuschüsse
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse betrifft im Wesentlichen Zuschüsse der
Wissenschaftsstadt Darmstadt für Baumaßnahmen. Im Wirtschaftsjahr 2024 sind dem Eigenbetrieb
TEUR 1.284 (davon TEUR 187 von Dritten; Vorjahr TEUR 17.123 (davon TEUR 41 von Dritten))
zugeflossen und TEUR 1.014 (Vorjahr TEUR 785) wurden ertragswirksam aufgelöst.
6 Anlage III
Rückstellungen
Die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen
Darüber hinaus existiert eine mittelbare Pensionsverpflichtung aus der Mitgliedschaft bei der ZVK, die
nicht in der Bilanz ausgewiesen ist.
Die Beiträge zur Zusatzversorgung werden für alle Tarifbeschäftigten entrichtet. Versicherungsfrei sind
lediglich
kurzfristig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV
Beschäftigungen vor Vollendung des 17. Lebensjahres und
Beschäftigte, die die Wartezeit von 60 Beitragsmonaten bis zum Renteneintritt nicht mehr erfüllen
können.
Die Versorgungszusage regelt sich nach § 18 TV-V bzw. nach dem Altersvorsorge-TV-Kommunal
(ATV-K).
Der derzeitige Umlagesatz bei der ZVK Darmstadt beträgt 6,20 %, wobei 5,70 % vom Arbeitgeber und
0,50 % von den Beschäftigten getragen werden. Zusätzlich führt der Arbeitgeber zur Sicherung der
Rentenauszahlung ein steuerfreies Sanierungsgeld von 2,30 % an die ZVK ab. Neben den Umlagen
berechnet sich auch das Sanierungsgeld aus dem monatlichen zusatzversorgungspflichtigen Entgelt.
Für 2024 beträgt die Summe der umlagepflichtigen Entgelte beim Eigenbetrieb
Immobilienmanagement Darmstadt TEUR 11.057.
Stand Stand
01.01.2024 Zuführung Verbrauch Auflösung 31.12.2024
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche 20.179 399 91 0 20.485
Verpflichtungen
Verpfl. für unverfallbare Anwartschaften 17.990 342 91 0 18.240
Beihilfeverpfl. gegenüber Versorgungsempfängern 2.188 57 0 2.245
2. Sonstige Rückstellungen 8.378 2.956 925 139 10.269
Altlasten auf verkauften Grundstücken 5.129 2.077 7.206
Archivierung 488 59 547
Wertausgleich Sanierungsgebiet Martinsviertel 505 505
Verpfl. für Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen 555 11 242 323
Urlaubs- und Zeitguthaben 357 304 357 304
Rettungswege, Unterlagen 244 244
Verpflichtung nach § 107b HBeamtVG 226 14 240
Leistungsentgelt § 18 TVöD 202 210 188 224
Lebensarbeitszeitkonten Beamte 193 22 4 211
Rechts- und Beratungskosten 210 25 8 23 204
Betriebskosten Schule/ Hilpertstraße 107 104 100 111
Betreiber- und Verwaltungskosten DA City Carree 55 66 55 66
Abschluss- und Prüfungskosten 28 22 3 4 42
Erstellung Jahresabschlüsse 26 26 26 26
Berufsgenossenschaft 42 42 0
Dekontamination Verkaufsgrundstück Knell 0 0
Sonstige 12 16 12 16
Summe der Rückstellungen 28.557 3.354 1.016 139 30.755
7 Anlage III
Sonstige Rückstellungen
Für die Verpflichtung gegenüber der BVD daheim GmbH & Co. KG zur Sanierung und
Altlastenfreistellung der in 2019 verkauften Grundstücke Alsfelder Straße 16, 16 A, 24 („Messplatz“) in
Darmstadt besteht weiterhin eine Rückstellung von TEUR 3.300.
Für die Verpflichtung gegenüber der bauverein AG zur Sanierung und Altlastenfreistellung der in den
Jahren 2014 bis 2016 verkauften Grundstücke bleibt die Rückstellung von TEUR 1.829 bestehen.
Für die Verpflichtung gegenüber der Implenia II. Marienplatz Mäander GmbH und Implenia
Marienplatz Hochhaus GmbH zur Dokumentation des Landesdenkmalpflegers, Kostenbeteiligung für
Bebauungspläne und zur Altlastenfreistellung der in 2021 verkauften und in 2024 übergegangenen
Grundstücke wurden TEUR 2.077 zurückgestellt.
Im Rahmen der Abrechnung des Sanierungsgebietes Martinsviertel mit Bund und Land besteht
weiterhin eine Rückstellung in Höhe von TEUR 505 für zu entrichtende Wertausgleichsbeträge.
Wegen einer noch herzurichtenden Außenanlage und Übergabe von Unterlagen für die in 2014 an die
bauverein AG verkauften Liegenschaften besteht weiterhin eine Rückstellung in Höhe von
TEUR 244.
Für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen wurde die bestehende Rückstellung um TEUR 59
zugeführt.
Für noch zu erwartende Betreiber- und Verwaltungskosten des Rathauses (Nordbau und Südbau)
wurden TEUR 66 zurückgestellt. Die im Vorjahr gebildete Rückstellung wurde mit TEUR 55
ertragswirksam aufgelöst. Die Rückstellung für Betriebskosten für eine Schule in der Hilpertstraße in
Höhe von TEUR 100 wurde vollständig aufgelöst. Für die Betriebskosten 2024 wurden TEUR 104
zurückgestellt.
8 Anlage III
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitsspiegel dargestellt.
Gesamt
bis 1 Jahr größer 1 Jahr größer 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten gegenüber 357.049.319,21 15.667.129,67 341.382.189,54 282.639.823,55
Kreditinstituten (227.680.651,00) (10.624.245,36) (217.056.405,64) (178.831.437,83)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen 1.441.847,76 1.441.847,76 0,00 0,00
und Leistungen (1.900.031,89) (1.900.031,89) (0,00) (0,00)
Verbindlichkeiten gegenüber 521.637,44 521.637,44 0,00 0,00
verbundenen Unternehmen (709.108,09) (709.108,09) (0,00) (0,00)
Verbindlichkeiten gegenüber der 43.282.888,66 36.015.844,65 7.267.044,01 6.260.480,41
Wissenschaftsstadt Darmstadt (23.440.907,93) (16.162.642,94) (7.278.264,99) (6.271.701,39)
Verbindlichkeiten gegenüber 1.683.047,04 636.920,69 1.046.126,35 1.046.126,35
anderen Eigenbetrieben (2.330.675,19) (1.343.013,58) (987.661,61) (987.661,61)
Sonstige Verbindlichkeiten 316.252,21 316.252,21 0,00 0,00
(189.226,34) (189.226,34) (0,00) (0,00)
404.294.992,32 54.599.632,42 349.695.359,90 289.946.430,31
(256.250.600,44) (30.928.268,20) (225.322.332,34) (186.090.800,83)
(Die Zahlen in Klammern betreffen die Vorjahreswerte)
davon mit einer Restlaufzeit
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen die
Lieferungen und Leistungen direkter Tochterunternehmen der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt betreffen mit TEUR 34.800
kurzfristige Bereitstellung von Geldmitteln (Cashpooling (Vorjahr TEUR 15.300)), mit TEUR 3.236
(Vorjahr TEUR 3.487) langfristige Ausleihungen, mit TEUR 4.283 (Vorjahr TEUR 4.042) Verpflichtungen
aus Beihilfen und unverfallbaren Anwartschaften im Rahmen des Dienstherrenwechsels von Beamten,
mit TEUR 940 (Vorjahr TEUR 386) Lieferungen und Leistungen sowie mit TEUR 24
Umsatzsteuerverbindlichkeiten (Vorjahr TEUR 225).
Die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigenbetrieben entfallen mit TEUR 637
(Vorjahr TEUR 1.343) auf Lieferungen und Leistungen und mit TEUR 1.046 (Vorjahr TEUR 988) auf
Verpflichtungen aus Beihilfen und unverfallbaren Anwartschaften im Rahmen des
Dienstherrenwechsels von Beamten.
9 Anlage III
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:
2024 2023 Vergleich VJ
TEUR TEUR TEUR
Entgelte aus Vermieter-Mieter-Modell 57.500 52.150 5.350
Leistungen für Flüchtlingsunterkünfte 2.700 18.493 -15.793
Erträge aus Erbbauzinsen 1.164 1.104 60
Entgelte Dienstleistungen 1.127 687 440
Mieterträge 1.025 1.222 -197
Pachterträge 748 852 -104
Erstattung Personalkosten 537 398 139
Betriebskosten 368 378 -10
Erträge Parkhäuser K6 86 94 -8
Nutzungsentschädigungen 60 45 15
Sonstige 34 31 3
65.349 75.454 -10.105
Die Umsatzerlöse werden ausschließlich im Inland erzielt.
10 Anlage III
Die sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt:
2024 2023 Vergleich VJ
TEUR TEUR TEUR
Verkauf von Grundstücken 12.448 2.606 9.842
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 1.014 785 229
Schadensersatzleistungen 259 154 105
Schuldendiensthilfen vom Land 142 149 -7
Erträge aus der Herabsetzung und Auflösung 139 1.734 -1.595
von Rückstellungen
Verminderung der Wertberichtigungen 64 78 -14
Erträge aus der Erstattung von Personalkosten 31 38 -7
Zuschüsse 2 7 -5
Erträge aus Energiepreisbremsen 1 3.370 -3.369
Sonstige 38 1.212 -1.174
14.138 10.133 4.005
11 Anlage III
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe gliedern sich wie folgt:
2024 2023 Vergleich VJ
TEUR TEUR TEUR
Strom 3.260 4.854 -1.594
Fernwärme 2.628 3.645 -1.017
Gas 1.793 2.122 -329
Reinigungsmaterial 409 383 26
Abwasser 398 327 71
Wasser 372 449 -77
Schmutzwasser 197 409 -212
Heizöl 5 20 -15
Sonstige Aufwendungen für bezogene Waren 231 469 -238
9.293 12.678 -3.385
12 Anlage III
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen gliedern sich wie folgt:
2024 2023 Vergleich VJ
TEUR TEUR TEUR
Mieten und Pachten, Erbbauzinsen 16.820 25.964 -9.144
Fremdreinigung 8.126 7.596 530
Instandhaltung der Gebäude und Außenanlagen 5.523 5.499 24
Instandhaltung Grundstücke 2.050 249 1.801
Wartungskosten 1.170 954 216
Müllgebühren 781 650 131
Gärtnerdienste 589 469 120
Straßen- und Gehwegreinigung 303 300 3
Wiederkehrende Prüfungen FB 13 281 357 -76
Instandhaltung Maschinen und Anlagen 230 298 -68
Umzugskosten 188 205 -17
Softwarepflege 164 132 32
Bewachungskosten 146 380 -234
Aufzugswartung 104 96 8
Winterdienst 89 64 25
Denkmalpflegerische Maßnahmen 50 0 50
Bodenuntersuchungen 26 18 8
Instandhaltung Kfz und Geräte 8 17 -9
Aufwendungen für Energiezähler 8 7 1
Sonstige Aufwendungen für bezogene Leistungen 954 1.302 -348
37.608 44.559 -6.951
13 Anlage III
Die Personalaufwendungen setzen sich aus Löhnen und Gehältern (TEUR 11.770) sowie sozialen
Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung (TEUR 3.659) zusammen.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
belaufen sich auf insgesamt TEUR 11.029.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:
2024 2023 Vergleich VJ
TEUR TEUR TEUR
Beitrag für gebäudebezogene Versicherungen 1.825 1.706 119
Verwaltungskostenanteile an Kernhaushalt 1.014 1.166 -152
Miete von Geräten 135 109 26
Büromaterial, Porto, Telefon 109 95 14
Erschließungskosten 102 46 56
Aufwendungen für betriebswirtschaftliche 64 96 -32
Beratung
Nutzungsentgelte Fahrzeuge 37 28 9
Beiträge für sonstige Versicherungen 31 32 -1
Aufwendungen für Aus- und Fortbildung 11 43 -32
Anlagenabgänge Sachanlagen 6 31 -25
Verlust aus Verkauf von bebauten und 2 0 2
unbebauten Grundstücken
Wertberichtigungen auf Forderungen, 1 68 -67
Niederschlagung, Erlass
Weitere sonstige betriebliche Aufwendungen 282 349 -67
3.619 3.769 -150
14 Anlage III
Die periodenfremden Aufwendungen betreffen hauptsächlich mit TEUR 16
Instandhaltungsaufwendungen, welche in im Jahr 2024 fertiggestellten aktivierungspflichtigen
Baumaßnahmen enthalten waren.
Aus der Bewertung von Pensions- und längerfristigen sonstigen Rückstellungen gemäß § 253
Abs. 2 HGB sind TEUR 409 in den sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten.
III. Sonstige Angaben
Personalstand
Die Stellenübersicht des Eigenbetriebes weist im Berichtsjahr 2024 insgesamt 248,92 (Vorjahr 243,4)
Stellen für Beamte und Beschäftigte aus. Davon waren im Jahr 2024 tatsächlich 191,4 (Vorjahr 189,0)
Stellen nach Vollzeitäquivalenten besetzt, davon 18,9 Beamte und 172,5 Beschäftigte. Die
durchschnittliche Mitarbeiterzahl nach „Köpfen“ beläuft sich im Wirtschaftsjahr 2024 auf 11 (Vorjahr
12) Beamte und 217 (Vorjahr 202) Tarifbeschäftigte.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestanden zum Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasing- und Mietverträgen
sowie aus begonnenen Investitionsvorhaben. Der jährliche Aufwand aus Mieten und Pachtverträgen
beläuft sich auf TEUR 16.820. Die durchschnittliche Laufzeit der Miet- und Pachtverträge beträgt 4
Jahre, für den Mietvertrag der Büroflächen in der Mina-Rees-Straße 10–12 beträgt die
durchschnittliche Laufzeit 10 Jahre.
Im Juli 2019 wurde ein weiterer Büromietvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen
(Luisencenter). Die Übergabe der Mietflächen ist im Dezember 2021 erfolgt . Der durchschnittliche
monatliche Mietaufwand beträgt nach einer siebenmonatigen Mietkürzung TEUR 66.
Im Mai 2023 wurde ein weiterer Büromietvertrag und Archivflächenvertrag mit einer Laufzeit von
sechs Jahren abgeschlossen (Hilpertstraße). Der durchschnittliche monatliche Mietaufwand beträgt
TEUR 108.
Der vertragliche jährliche Aufwand aus Mieten und Leasing von DV-Geräten und Fahrzeugen beträgt
TEUR 247, bei einer durchschnittlichen Laufzeit der Verträge von 4 Jahren.
Für die Fertigstellung der begonnenen Investitionsvorhaben im Rahmen von Neubau und Sanierung
städtischer Gebäude werden Kosten in Höhe von TEUR 250.652 erwartet, von denen zum
Bilanzstichtag bereits TEUR 58.193 beauftragt sind.
Darüber hinausgehende, im Jahresabschluss 2024 nicht ausgewiesene oder vermerkte finanzielle
Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen nicht.
In Rahmen der Geschäftstätigkeit erwachsen dem Eigenbetrieb regelmäßig weitere Verpflichtungen
für laufende Baukosten.
15 Anlage III
Abschlussprüferhonorar
Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers Schüllermann und Partner AG für Leistungen an den
Eigenbetrieb entfällt ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen und beträgt TEUR 20.
Vorgänge nach dem Abschlussstichtag
Wesentliche Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag, die Einfluss auf das
Ergebnis 2024 haben könnten, haben sich nicht ereignet.
Bezüge der Betriebskommission und der Betriebsleitung
Die Betriebskommission erhielt im Jahr 2024 Sitzungsgelder von insgesamt
EUR 1.350.
Die Gesamtbezüge der Betriebsleitung im Jahr 2024 betrugen EUR 247.384 (inkl. AG-Anteil
Sozialversicherung und AG-Anteil Zusatzversorgung).
Betriebsleitung
Herr Joachim Lisowski (1. und Technischer Betriebsleiter; bis 31. Dezember 2024)
Frau Senem Yürekli (Kaufmännische Betriebsleiterin; ab 1. Februar 2023)
Herr Maximilian Krauskopf (Technischer Betriebsleiter; ab 09. Juni 2025)
16 Anlage III
Mitglieder der Betriebskommission im Wirtschaftsjahr 2024 waren die nachfolgenden Damen und
Herren:
Herr Oberbürgermeister Hanno Benz
Herr Stadtkämmerer André Schellenberg
Herr Stadtrat Holger Klötzner
Frau Stadtverordnete Heike Böhler (ab 01. Dezember 2024)
Frau Stadtverordnete Hildegard Förster-Heldmann
Herr Stadtverordneter Hans Wegel
Herr Stadtverordneter Hans Fürst (bis 30. November 2024)
Herr Stadtverordneter Oliver Lott (bis 13. März 2024)
Herr Stadtverordneter Tim Sackreuther (ab 28. Juni 2024)
Herr Stadtverordneter Erich Bauer
Herr Dr. Markus Hoschek, Vorstand HEAG Holding AG
Herr German Nogueira Perez, Prokurist bauverein AG
Frau Ramona Buxbaum, Architektin
Personalrat, Herr Peter Funk
Personalrat, Herr Martin Bausch (bis 13. November 2024)
Personalrat, Herr Johannes Würsch (ab 14. November 2024)
Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Betriebsleitung schlägt der Stadtverordnetenversammlung vor, den Jahresverlust in Höhe von
EUR 4.126.381,28 auf neue Rechnung vorzutragen.
Darmstadt, den 01. Oktober 2025
Senem Yürekli Maximilian Krauskopf
Kaufmännische Betriebsleiterin Technischer Betriebsleiter
Entwicklung des Anlagevermögens per 31. Dezember 2023 27.10.2025
Anlage 3
Blatt A
A. Anlagevermögen
01.01.2024 Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2024 01.01.2024 Zugänge Abgänge Zuschreibungen Umbuchungen 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2023
Abschreib-
ungssatz
Rest-
buchwert
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v.H. v.H.
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Rechte 86.966,83 0,00 0,00 0,00 86.966,83 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 86.966,83 86.966,83 0,00 100,00
2. Entgeltlich erworbene Software 408.422,39 14.730,57 0,00 0,00 423.152,96 353.320,37 27.012,79 0,00 0,00 0,00 380.333,16 42.819,80 55.102,02 6,38 10,12
3. Geleistete Investitionszuschüsse 58.000,00 -24.400,00 0,00 0,00 33.600,00 33.600,00 0,00 0,00 0,00 0,00 33.600,00 0,00 24.400,00 0,00 0,00
Summe I.- Immaterielle Vermögensgegenstände 553.389,22 -9.669,43 0,00 0,00 543.719,79 386.920,37 27.012,79 0,00 0,00 0,00 413.933,16 129.786,63 166.468,85 4,97 23,87
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 502.234.482,61 104.217.961,68 1.125.762,25 33.892.008,23 639.218.690,27 106.106.971,49 9.881.534,32 53.695,00 0,00 0,00 115.934.810,81 523.283.879,46 396.127.511,12 1,55 81,86
2. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 56.019.370,92 223.490,96 2.504.727,22 0,00 53.738.134,66 198.216,89 0,00 3.363,79 0,00 0,00 194.853,10 53.543.281,56 55.821.154,03 0,00 99,64
3. Technische Anlagen und Maschinen 1.101.392,25 0,00 0,00 0,00 1.101.392,25 882.214,89 95.898,95 0,00 0,00 0,00 978.113,84 123.278,41 219.177,36 8,71 11,19
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 13.745.327,39 373.641,69 0,00 1.444.967,23 15.563.936,31 6.058.421,24 1.024.843,91 0,00 0,00 0,00 7.083.265,15 8.480.671,16 7.686.906,15 6,58 54,49
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 64.018.141,09 47.160.024,00 0,00 -35.336.975,46 75.841.189,63 66.445,89 0,00 0,00 0,00 0,00 66.445,89 75.774.743,74 63.951.695,20 0,00 99,91
Summe II.- Sachanlagen 637.118.714,26 151.975.118,33 3.630.489,47 0,00 785.463.343,12 113.312.270,40 11.002.277,18 57.058,79 0,00 0,00 124.257.488,79 661.205.854,33 523.806.443,86 1,40 84,18
Summe A.- Anlagevermögen 637.672.103,48 151.965.448,90 3.630.489,47 0,00 786.007.062,91 113.699.190,77 11.029.289,97 57.058,79 0,00 0,00 124.671.421,95 661.335.640,96 523.972.912,71 1,40 84,14
JA4 661.335.640,96 €
BuchwerteAnschaffungs- und Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen Kennzahlen
Durchschnittlicher
03a_2025-08-04 Anhang Blatt A Aufgliederung Anlagevermögen 31.12.24 - Kopie.xls
Anlage IV
1
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2024
I. Allgemeines
Nach § 26 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) mit Verweis auf § 289 Abs. 2 HGB ist mit dem
Jahresabschluss ein Lagebericht aufzustellen, der nach § 27 EigBGes der Betriebskommission vorzulegen ist.
II. Grundlagen des Eigenbetriebs Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt
Darmstadt („IDA“)
Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement wurde zum 01. Januar 2008 gegründet. Nach den Vorschriften der
Hessischen Gemeindeordnung in Verbindung mit dem EigBGes wird der Eigenbetrieb ohne eigene
Rechtspersönlichkeit als Sondervermögen der Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß den Bestimmungen der
Betriebssatzung geführt.
Der Zweck des Eigenbetriebes Immobilienmanagement ist die bedarfsgerechte Versorgung der
Organisationseinheiten (Ämter und Verwaltungsstellen) der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit
Grundstücken, Gebäuden, Räumen und die Verwaltung und Verwertung stadteigener Immobilien sowie ein
entsprechender An- und Verkauf von Grundstücken im Rahmen der Bodenbevorratung unter
betriebswirtschaftlich optimierten Bedingungen.
Im Rahmen der sachgerechten Bewirtschaftung von städtischen Liegenschaften verfolgt IDA als
Immobiliendienstleister der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Wesentlichen drei Geschäftsmodelle:
Ganzheitliche Realisierung von Neubau- und Sanierungsprojekten
Nutzerorientiertes Gebäudemanagement
Grundstücksmanagement
Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement ist weiterhin Dienstleister für die anderen Eigenbetriebe und die
Betriebe gewerblicher Art der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Anlage IV
2
Die folgende Organisationsstruktur/ Neustrukturierung, welche am 01. Oktober 2024 in Kraft getreten ist,
zeigt den Aufbau des Eigenbetriebes sowie die Themenschwerpunkte in den einzelnen Fachbereichen auf:
Das Aufgabengebiet umfasst u. a. die Gebäude- und Mieterverwaltung, die Instandhaltung einschließlich
Modernisierung sowie Neubau und Sanierung von Gebäuden aller Gebäudeklassen. Ebenso gehört der
Erwerb sowie die Anmietung von Grundstücken bzw. Gebäuden zur Deckung des öffentlich-rechtlichen
Bedarfs zu den Aufgabengebieten des Eigenbetriebes. Darüber hinaus ist IDA u. a. zuständig für die Aufgaben
im Rahmen der Gebäudebewirtschaftung, unter welche z.B. Reinigungsdienstleistung, Winterdienst und
Grünpflege, aber auch Hausmeisterdienste sowie das Flächen- und Umzugsmanagement fallen.
Es ist davon auszugehen, dass zur Sicherstellung der Betreiberverantwortung sowie zur Deckung der
verschiedensten Bedarfe der Stadtverwaltung, der Eigenbetrieb auch in den kommenden Jahren ausgelastet
sein wird.
Die Betriebsleitung berichtet quartalsweise in den Sitzungen der Betriebskommission zu wesentlichen
Themen und Investitionsvorhaben sowie zum Fortschritt laufender Maßnahmen.
Anlage IV
3
III. Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Laut statistischem Bundesamt (Destatis) ist das Wirtschaftswachstum weiterhin gering. Preisbereinigt ist das
Bruttoinlandsprodukt (BIP) in 2024 gegenüber dem Vorjahr um 0,5 % gesunken.
Erfreulicherweise sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie gegenüber den Vorjahren abgeklungen.
Allerdings steht die ungeplante allgemeine Kostenentwicklung durch die hohe Inflation und dort
insbesondere die enorme Steigerung der Energiekosten im Vordergrund. Die hohen Energiepreise hatten
aufgrund der gestiegenen Preise bei nahezu allen bezogenen Gütern und Dienstleistungen eine negative
Auswirkung auf zahlreiche Positionen im Aufwandsbereich.
Auch sind gestiegene Baupreise aufgrund globaler Rohstoffknappheit und Lieferengpässe weiterhin für unser
Geschäftsfeld problematisch. Auf diese Preissteigerungen kann kurzfristig kaum adäquat reagiert werden.
Um die laufenden Projekte trotz möglicher außerplanmäßiger Mehraufwendungen finanzieren und
abschließen zu können, muss in Betracht gezogen werden, andere geplante Projekte zu verschieben. Durch
die fortbestehende hohe Auslastung der Baubranche ist es weiterhin sehr schwierig Firmen zu finden, die
bereit sind, an Ausschreibungsverfahren teilzunehmen.
Die öffentlichen Haushalte stehen schon seit Längerem vor enormen Herausforderungen. Die steigenden
Zinsen haben Auswirkungen auf kommunale Kredite zur Finanzierung von investiven Maßnahmen. Die oben
aufgeführten Umstände waren neben den Auswirkungen der vorläufigen Haushaltsführung prägend für das
Jahr 2024.
Städtische Rahmenbedingungen
Nach den Berechnungen des Amtes für Wirtschaft und Stadtentwicklung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
hat sich gegenüber dem Vorjahr die Einwohnerzahl um 1.720 Einwohner (+ 1,03 %) auf 169.033 (Stand
31.12.2024) erhöht. Ursächlich hierfür war vor allem der Zuzug aus dem Ausland. Für die kommenden Jahre
kann man durch die Entwicklung von Konversionsflächen und durch die steigenden Anforderungen an
Kinderbetreuung im Krippen-, Kindergarten- und Grundschulbereich (z. B. Rechtsanspruch
Ganztagsbetreuung 2026) davon ausgehen, dass die Belastung der städtischen Infrastruktur eher zu- als
abnehmen wird. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Infrastruktur nach wie vor an das Wachstum der letzten
Jahre anzupassen ist. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt versteht sich auch zukünftig als Vorreiterin in
Sachen Klimaschutz und ist sich ihrer Verantwortung bewusst, einen wirksamen und nachhaltigen Beitrag
zum Klimaschutz zu leisten. Bereits im Jahr 2019 sowie durch ergänzende Beschlüsse für ein Sofortprogramm
Anlage IV
4
im Wirtschaftsjahr 2020 hat die Stadtverordnetenversammlung wichtige Eckpfeiler für die Entwicklung von
Klimaschutzmaßnahmen der Immobilien des Eigenbetriebs beschlossen.
Im Kern wurde festgelegt, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt bis ins Jahr 2035 klimaneutral sein soll.
Dies hat entscheidende Auswirkungen auf die städtischen Immobilien, weswegen hier in den Jahren 2021,
2022 und den Folgejahren eine massive Mittelaufstockung für Klimaschutzmaßnahmen vorgenommen
wurde und wird. Ein von IDA erstellter Sanierungsfahrplan für alle Bestandsgebäude inkl. der Neubauten
dient als Basis zur Erreichung der Klimaschutzziele.
Die Zahl der Schutzsuchenden und, damit einhergehend, der Bedarf an geeigneten Liegenschaften zur
Unterbringung von Geflüchteten variiert stark von Jahr zu Jahr. Nach einem Anstieg im Jahr 2023 gingen die
Zuweisungszahlen im Jahr 2024 wieder zurück. Es wurden daher bereits in den vergangenen Jahren
Untersuchungen angestellt, um eigene städtische Liegenschaften zur Unterbringung von Geflüchteten
auszubauen oder geeignete Unterkünfte anzumieten. Durch die Anmietung und Inbetriebnahme zusätzlicher
Unterkünfte war es möglich, die in Hotels untergebrachten Geflüchteten umzuverteilen und damit alle
Hotelanmietungen bis Ende 2024 aufzulösen. Neben der bereits zur Verfügung gestellten und als
Gemeinschaftsunterkunft ausgebauten städtischen Immobilie in der Bessunger Straße 125 Gebäude D, setzt
IDA gemeinsam mit allen Beteiligten die Suche nach weiteren geeigneten städtischen Liegenschaften zur
Unterbringung von Geflüchteten fort.
IV. Geschäftsverlauf
Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement hat im Berichtsjahr mit einem Jahresverlust von € 4,1 Mio.
abgeschlossen, was gegenüber dem Vorjahr (Jahresverlust € 4,8 Mio.) eine Ergebnisverbesserung von
€ 0,7 Mio. bedeutet. Das Vorjahresergebnis war lediglich durch die Erträge aus Grundstücksverkäufen von
€ 2,6 Mio. geprägt, denen im Berichtsjahr € 12,4 Mio. gegenüberstehen. Die Umsatzerlöse haben sich
um € 10,1 Mio. auf € 65,3 Mio. verringert und sämtliche übrigen Erträge abzüglich der Grundstücksverkäufe
um € 4,1 Mio. auf € 2,3 Mio. verringert. Die Aufwendungen insgesamt verringerten sich um € 6,9 Mio. auf
€ 84,0 Mio. Dies führte zu einem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von € -4,0 Mio.
(Vorjahr € -4,7 Mio.).
Im laufenden Jahr wurde von der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein ertragswirksamer Zuschuss von € 0,002
Mio. gewährt.
Weitere wesentliche Einflussfaktoren auf das Jahresergebnis sind in den Ausführungen zur Ertragslage
genannt.
Anlage IV
5
Grundstücksgeschäfte 2024
Im Wirtschaftsjahr wurden Grundstücksverkäufe mit einer Gesamtsumme von € 16,0 Mio. (Vorjahr € 4,5
Mio.) getätigt. Es ergaben sich daraus Buchgewinne von € 12,4 Mio. (Vorjahr € 2,6 Mio.). Hierunter fällt der
größte Anteil auf den Verkauf des Marienplatzes aus dem Jahr 2021 von € 14,2 Mio., dessen Wirksamkeit
aufgrund der aufschiebenden Wirkung bis zur Rechtskraft des Bebauungsplanes M34 verzögert war und erst
im Berichtsjahr eintrat. Es wurden weiterhin ein unbebautes Grundstück in der Fabrikstraße sowie zwei
Stellplätze mit Zufahrtsflächen in Darmstadt-Eberstadt verkauft.
Im Bereich der bebauten Grundstücke wurde das Grundstück an der Brucknerstraße an den städtischen
Haushalt und ein Erbbaugrundstück im Chopinweg an den Erbbauberechtigten veräußert.
Die Zugänge zum Anlagevermögen belaufen sich im Wirtschaftsjahr auf € 152,0 Mio. (Vorjahr € 65,3 Mio.).
Allein durch die Übertragung der Neubauten Berufsschulzentrum Nord und Heinrich-Hoffmann-Schule vom
städtischen Kernhaushalt an den Eigenbetrieb Immobilienmanagement sind Kosten in Höhe von € 103,4 Mio.
zu verzeichnen. Des Weiteren wurden die Grundstücke Darmstraße 6 und 8 für € 0,6 Mio. vom städtischen
Kernhaushalt übertragen.
Bei dem Erwerb von unbebauten Grundstücken fielen € 0,2 Mio. an: Es wurden zwei Bauplätze in Darmstadt-
Wixhausen sowie drei Ackerflächen in Darmstadt-Arheilgen zur Arrondierung des städtischen Besitzes
angekauft. Eine Grünfläche in Darmstadt-Arheilgen wurde durch Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechtes
erworben.
Es wurden acht Erbbaurechte zur Vermarktung zurückgenommen.
V. Vermögens- und Finanzlage
Die Vermögensstruktur hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht verändert. Der Anteil des investitionsbedingt
höheren Anlagevermögens verringerte sich leicht durch die erhöhte Bilanzsumme von 95,5 % auf 95,06 %.
Das Anlagevermögen ist wie im Vorjahr im Wesentlichen durch langfristige Mittel gedeckt. Den kurzfristigen
Verpflichtungen stehen im Wirtschaftsjahr 2024 wie im Vorjahr ausreichend kurzfristige Mittel gegenüber.
Die Finanz- und Liquiditätslage des Eigenbetriebs ist durch den Bestand der Flüssigen Mittel (€ 1,5 Mio.) und
den zum Bilanzstichtag bestehenden Forderungsbestand gegen die Stadt sowie die verbundenen
Unternehmen (€ 15,2 Mio., davon € 4,9 Mio. fällig im Jahr 2025) gesichert. Auf der Passiv-Seite hat sich das
Eigenkapital um € 3,6 Mio. auf € 216,1 Mio. verringert. Die Eigenkapitalquote hat sich aufgrund der erhöhten
Bilanzsumme und des reduzierten Eigenkapitals auf 31,1 % (Vorjahr 40,0 %) vermindert.
Anlage IV
6
Innerhalb des Anlagevermögens ergaben sich im Berichtsjahr folgende Veränderungen:
31.12.2024 31.12.2023 Veränderung
Mio. € % Mio. € % Mio. € %
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 0,1 0,1 0,2 0,1 -0,1 -22,0
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 523,3 79,1 396,1 75,6 127,2 32,1
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 53,5 8,1 55,8 10,7 -2,3 -4,1
Technische Anlagen und M aschinen 0,1 0,0 0,2 0,0 -0,1 -44,5
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8,5 1,3 7,7 1,5 0,8 10,0
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 75,8 11,5 64,0 12,1 11,9 18,7
Summe Sachanlagen 661,2 99,9 523,8 99,9 137,5 26,3
Summe Anlagevermögen 661,3 100,0 524,0 100,0 137,4 26,2
Zur Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf die Anlage zum Anhang.
Der Anstieg der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte mit Bauten von € 396,1 Mio. auf € 523,3 Mio.
beruht im Wesentlichen auf abgeschlossenen investiven Sanierungsmaßnahmen von Schulen und Ankäufen.
Der Bestand an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten ohne Bauten ist durch
Grundstücksverkäufe leicht gesunken von € 55,8 Mio. auf € 53,5 Mio.
Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau haben sich von € 64,0 Mio. auf € 75,8 Mio. erhöht.
Anlage IV
7
Die Entwicklung des Eigenkapitals stellt sich wie folgt dar:
Stand Vortrag des Einlagen(+) Jahresverlust(-) Stand
31.12.2023 Jahresergebnisses Entnahme(-) Jahresgewinn(+) 31.12.2024
2023 2024
EUR EUR EUR EUR EUR
Stammkapital 10.000.000,00 0,00 0,00 0,00 10.000.000,00
Kapitalrücklagen
Allgemeine Rücklage 158.490.866,41 0,00 618.030,93 0,00 159.108.897,34
Entschuldungshilfe 11.816.527,38 0,00 0,00 0,00 11.816.527,38
Zweckgebundene Rücklage 36.528.005,50 0,00 0,00 0,00 36.528.005,50
206.835.399,29 0,00 618.030,93 0,00 207.453.430,22
Verlustvortrag (-) / Gewinnvortrag (+) 7.643.763,70 -4.833.324,90 0,00 0,00 2.810.438,80
Jahresergebnis -4.833.324,90 4.833.324,90 0,00 -4.126.381,28 -4.126.381,28
Summe Eigenkapital 219.645.838,09 0,00 618.030,93 -4.126.381,28 216.137.487,74
Die Rückstellungen (€ 30,8 Mio.; Vorjahr € 28,6 Mio.) entfallen mit € 20,5 Mio. (Vorjahr € 20,2 Mio.) auf
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen und mit € 10,3 Mio. auf sonstige Rückstellungen
(Vorjahr € 8,4 Mio.). Bei den sonstigen Rückstellungen sind Zuführungen von € 3,0 Mio., Inanspruchnahmen
von € 1,0 Mio. und Auflösungen von € 0,1 Mio. zu verzeichnen.
Bei den Verbindlichkeiten (€ 404,3 Mio.; Vorjahr € 256,2 Mio.) haben sich die Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten erhöht und zwar von € 227,7 Mio. im Vorjahr auf € 357,0 Mio. Dies ist bei planmäßigen
Tilgungen vor allem auf die Neuaufnahme von sieben Darlehen über insgesamt € 139,6 Mio. für investive
Maßnahmen zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich von € 1,9
Mio. auf € 1,4 Mio. reduziert. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben sich
von € 23,4 Mio. im Vorjahr auf € 43,3 Mio. erhöht.
VI. Ertragslage
Die Umsatzerlöse sind im Wirtschaftsjahr 2024 um 13,4 % auf € 65,3 Mio. gesunken. Dies ist ursächlich auf
den Übergang der Mietabrechnungen und Betriebskosten für Flüchtlingsunterbringungen zum Amt für
Soziales und Prävention (€ 15,8 Mio.) zurückzuführen. Gegenläufig erhöhten sich die Umsatzerlöse für
Entgelte aus dem Vermieter-Mieter-Modell insgesamt um € 5,4 Mio.
Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge um € 4,0 Mio. auf € 14,1 Mio. ist vor allem auf die Erträge
aus Grundstücksverkäufen (€ 12,5 Mio.) zurückzuführen.
Der Materialaufwand ist im Wirtschaftsjahr 2024 um 18,1 % auf € 46,9 Mio. gesunken. Hauptgrund dafür
sind gegenüber dem Vorjahr die deutlich verringerten Aufwendungen für Mieten und Pachten, Roh-, Hilfs-
und Betriebsstoffe sowie Bewachungskosten, denen gestiegene Kosten für die Instandhaltung von
Anlage IV
8
Grundstücken und für die Fremdreinigung gegenüberstehen. Die Materialintensitätsquote
(Materialaufwand / ordentlichen Aufwand) ist auf 55,8 % (Vorjahr 63,2 %) gesunken.
Der Personalaufwand ist von € 14,2 Mio. auf € 15,4 Mio. leicht angestiegen. Bei den Angestellten liegen die
Gehaltsaufwendungen bei € 10,3 Mio. Hauptgrund ist der Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes in 2023,
der eine Erhöhung von durchschnittlich 5,50 % ergab. Die Personalintensitätsquote beträgt
(Personalaufwand / ordentlichen Aufwand) 18,4 % (Vorjahr 15,7 %).
Die Abschreibungen von insgesamt € 11,0 Mio. (Vorjahr € 10,4 Mio.) beinhalten im Wirtschaftsjahr 2024
keine außerplanmäßigen Abschreibungen (Vorjahr € 0,4 Mio.). Die Abschreibungsintensitätsquote
(Abschreibungen / ordentlichen Aufwand) ist von 11,1 % im Vorjahr auf 13,1 % gestiegen.
Die Höhe der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist gegenüber dem Vorjahr um € 0,1 Mio. auf € 3,6
Mio. gesunken, was hauptsächlich auf verringerte Verwaltungskostenanteile am Kernhaushalt sowie auf den
Wegfall von Forderungsverlusten zurückzuführen ist.
Die Zinsaufwendungen (€ 7,1 Mio.; Vorjahr € 5,2 Mio.) sind angestiegen. Die Zinslastquote
(Zinsaufwendungen/ ordentliche Aufwendungen) beträgt 8,4 % (Vorjahr 5,8 %).
Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit weist gegenüber dem Vorjahresverlust von € 4,7 Mio.
einen geringeren Verlust von € 4,0 Mio. aus, vor allem durch die Erlöse aus dem Verkauf von Grundstücken.
Damit verbleibt nach Berücksichtigung der sonstigen Steuern ein Jahresverlust für das Wirtschaftsjahr von
€ 4,1 Mio. (Vorjahr Jahresverlust von € 4,8 Mio.). Im Wirtschaftsjahr 2024 erhielt der Eigenbetrieb einen
Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt von insgesamt € 0,002 Mio.
Anlage IV
9
VII. Personal
Die geplante Anzahl der in 2024 Beschäftigten sowie Beamtinnen und Beamten ist in folgender Übersicht
dargestellt:
Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl
2024 2023 2024 2023
23 23 244 236
20 VZ + 3 TZ 20 VZ +3 TZ 212 VZ + 32 TZ 206 VZ + 30 TZ
VZÄ: 21,5 VZÄ: 21,5 VZÄ: 227,42 VZÄ: 221,91
Beamtinnen und Beamte Beschäftigte
Die tatsächliche durchschnittliche Mitarbeiterzahl nach „Köpfen“ beläuft sich zum 31. Dezember 2024 auf
11 Beamte und 217 Tarifbeschäftigte.
Gemäß Betriebssatzung §1 Abs. 2 ist Ziel und Aufgabe von IDA „die bedarfsgerechte Versorgung der
Organisationseinheiten und Dienststellen der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Grundstücken, Gebäuden
und Räumen unter Berücksichtigung des Bedarfs des jeweiligen Nutzers und Darlegung der Vollkosten sowie
die Verwaltung stadteigener und angemieteter Immobilien. Dies erfolgt für die IDA zugeordneten
Grundstücke als Eigentümer und als Dienstleister für andere städtische Grundstückseigentümer.“ Zur
vollumfänglichen Erfüllung dieser Aufgaben war es erforderlich, die Geschäftsverteilung aus der
Gründungsphase von IDA auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen und unter dem Aspekt der
Effizienz neu zu ordnen. Die, zum
01. Januar 2021 in Kraft getretene, Änderung der Geschäftsverteilung und Einführung der neuen
Organisationsstruktur veränderte die Arbeitsbedingungen bei den Beschäftigten. Aus diesem Grund wurde
bereits mit der Neustrukturierung der Aufbauorganisation vereinbart, dass eine Evaluation dieser
Geschäftsverteilung erfolgen soll.
Die Vielseitigkeit der Themenschwerpunkte und die Erfahrungen seit der Umsetzung der Geschäftsverteilung
haben gezeigt, dass zur Schaffung klarer Schnittstellen sowie Optimierung der Betriebsprozesse und vor
allem zur Sicherstellung der gesetzlichen Betreiberverantwortung weitere Änderungen erforderlich sind.
Daher wurde zunächst der Fachbereich Gebäudebetrieb, der für die Sicherstellung der gesetzlichen
Betreiberverantwortung organisatorisch eingerichtet wurde, priorisiert und neu bewertet. Das Ergebnis war
eine Splittung des Fachbereiches „Gebäudebetrieb“ in den Fachbereich „Kaufmännischer Gebäudebetrieb“
Anlage IV
10
und den Fachbereich „Technischer Gebäudebetrieb“. Die Sollprozesse werden im Folgejahr an die zum 01.
Oktober 2024 in Kraft getretenen Änderungen der Geschäftsverteilung entsprechend angepasst und
eingeführt.
VIII. Kennzahlen
Nachfolgend werden wichtige Kennzahlen in einer Mehrjahresübersicht tabellarisch dargestellt.
2024 2023 2022 2021 2020
% % % % %
Materialintensitätsquote 55,8 63,2 59,3 58,3 57,4
Personalintensitätsquote 18,4 15,7 16,9 20,0 20,3
Abschreibungsintensitätsquote 13,1 11,1 12,1 12,7 12,1
Zinslastquote 8,4 5,8 4,5 4,8 4,6
IX. Chancen- und Risikobericht
Chancen der zukünftigen Entwicklung
Die Umsetzung der genehmigten Änderung der Geschäftsverteilung erfolgte zum 1. Oktober 2024. Die neu
geschaffene Stelle der Fachbereichsleitung „Technischer Gebäudebetrieb“ konnte zum 01. Januar 2025
besetzt werden. Auch die, im Zusammenhang mit der Änderung geschaffene, neue Stelle der Assistenz der
Betriebsleitung konnte bereits besetzt werden. Durch die Splittung des Fachbereiches „Gebäudebetrieb“ in
den kaufmännischen und technischen Bereich sowie durch die geeignete Besetzung der neu geschaffenen
Stellen wird nicht nur eine ausgeprägtere Kundenorientierung erreicht, sondern vielmehr die Möglichkeit
geschaffen, einen rechtskonformen, wirtschaftlicheren und klimaschonenden Betrieb der zugeordneten
Gebäude zu ermöglichen. Gleichzeitig gilt es, die Betreiberverantwortung im Fachbereich „Technischer
Gebäudebetrieb“ bestmöglich mit Hilfe der Soll-Prozesse wahrzunehmen. Zur stetigen Optimierung dieser
Prozesse sowie zur Steigerung der Effizienz sieht die Änderung der Geschäftsverteilung mittelfristig eine
Evaluation vor. Damit kann bewertet werden, inwieweit die Implementierung und Weiterentwicklung neuer
Strukturen die anvisierten Ziele erreicht, um, falls notwendig, aufbauorganisatorische Anpassungen
vorzunehmen. Im Projektgeschäft wird sich IDA weiterhin intensiv mit der Darmstädter
Stadtentwicklungsgesellschaft (DSE) abstimmen, um entsprechende Synergien heben zu können. Durch die
Anlage IV
11
Verankerung der Bauherrenvertretung für alle städtischen Bauten und Klimaschutzmaßnahmen bei IDA
kommt dem Projektzweig weiterhin eine exponierte Stellung zu. Um diesen Anforderungen gerecht zu
werden, gilt es, den Bereich „Hochbau“ entsprechend zu stärken.
Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA) hat alle geplanten
Sanierungs- und Neubauprojekte in einem Sanierungsfahrplan abgebildet. Dieser dient als Grundlage, um
finanziellen Belastungen, die Auftragsvergaben und die vorhandenen Ressourcen vorausschauend und
zielorientiert planen zu können. Unter anderem in diesem Zusammenhang erfolgte die Genehmigung der
Haushaltssatzung und damit der Haushaltsplan 2024 durch das Regierungspräsidium Darmstadt
am 25. April 2024. Bis zur Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde und der öffentlichen Bekanntmachung
selbiger galten die Regularien der vorläufigen Haushaltsführung. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung
und unter Berücksichtigung der Entwicklung der Haushaltssituation für die Folgejahre, mussten bereits in
2024 gesamtstädtische Priorisierungen im Sanierungsfahrplan vorgenommen und geplante Projekte
verschoben werden. Durch diese Verschiebungen steigt das Risiko für unvorhersehbare Ausfälle oder
Verzögerungen. Das erhöht gleichzeitig das Risiko, das von der Dringlichkeit her im Sanierungsfahrplan
bereits eingeplante Projekte in den Folgejahren erneut verschoben werden müssen.
Auch die Marktpreis- und Mengenrisiken, wie beispielsweise bei den Energiekosten in Folge des
Ukrainekrieges, bleiben für den Eigenbetrieb weiterhin bestehen. Die hohen Energiepreise wirken
preistreibend bei nahezu allen bezogenen Gütern und Dienstleitungen und haben eine negative Auswirkung
auf zahlreiche Positionen im Aufwandsbereich.
Risikobericht
Die Risiken zum 31. Dezember 2024 wurden in Form eines Risikoberichtes aufgelistet und am 12. Dezember
2024 dem zuständigen Dezernenten und der Betriebskommission zur Kenntnis gebracht. Wesentliche
Risiken bestehen nach der erwarteten Schadenshöhe aufgrund von:
Die Auswirkungen der Krisen und damit einhergehende zusätzliche Aufgaben für den Eigenbetrieb
binden zusätzliche Ressourcen in den Fachbereichen und führen aufgrund neuer Priorisierungen zur
Nichteinhaltung gesetzter Ziele. Dieser Umstand hat auch Auswirkungen auf die am 01. Oktober
2024 in Kraft getretene Änderung der Geschäftsverteilung und führt zu Verzögerungen bei der
sorgfältigen Planung und Implementierung effektiver Maßnahmen.
Das Risiko des Fachkräftemangels besteht weiterhin erheblich. Der reibungslose Betriebsablauf
kann aufgrund fehlender Stellenbesetzungen bzw. vorliegenden Kündigungen auf Führungsebene
sowie nachgeordneten Stellen nicht in vollem Umfang gewährleistet werden und wirkt sich somit
Anlage IV
12
auf die Sicherstellung der Betreiberverantwortung aus. Eine Nachfolge der zum 31. Dezember 2024
ausgeschiedenen 1. und Technischen Betriebsleitung war zu diesem Zeitpunkt nicht gewährleistet.
Die Stelle war bis Anfang Juni 2025 unbesetzt. Hierdurch erhöhte sich das Risiko- vor allem in Bezug
auf die Betreiberverantwortung.
Es kommt weiterhin zu Kosten- bzw. Budgetüberschreitungen durch unvorhersehbare Risiken bei
Baumaßnahmen.
Aufgrund noch nicht erfolgter Übertragung der Zuständigkeit zur ordnungsgemäßen Überwachung,
Behandlung und Schutz mittels FLL-zertifiziertem Fachpersonal aller IDA-Bäume an das zuständige
Fachamt, fehlt eine einheitliche Regelung zur Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht.
Der Risikobericht und weitere, im Berichtsjahr durchgeführte, Analysen haben keine bestandsgefährdenden
Risiken aufgezeigt bzw. zu einer veränderten Ausrichtung des Unternehmens geführt. Die Liquidität des
Eigenbetriebes war im Wirtschaftsjahr jederzeit gesichert.
X. Erläuterung von wesentlichen Abweichungen
Gegenüberstellung des Jahresabschlusses 2024 mit den Werten des Wirtschaftsplans
Der Eigenbetrieb hat gemäß § 15 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) einen Wirtschaftsplan erstellt. Der
Wirtschaftsplan 2025 wurde am 13. August 2025 im Rahmen der 3. Lesung von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Eine Genehmigung des Wirtschaftsplanes durch die
Aufsichtsbehörde wurde erteilt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung des Eigenbetriebs weist einen Jahresverlust von € 4,1 Mio. aus, während
in der Planung von einem Jahresverlust von € 5,3 Mio. ausgegangen wurde. Im Vorjahr schloss der
Eigenbetrieb mit einem Jahresverlust von € 4,8 Mio. ab.
Die Plan-/Ist-Abweichung zwischen dem genehmigten Wirtschaftsplan 2024 und den Ist-Erträgen und Ist-
Aufwendungen stellt sich wie folgt dar:
Anlage IV
13
Plan- Ist- V erg leich f ür d as W irt schaf t sjahr 2 0 2 4 M io. € M io . € M io . €
Beschreib ung Plan 2 0 2 4 Ist 2 0 2 4 Plan- Ist -
Ab weichung
Umsat zerlö se 6 8 ,6 6 5,3 - 3 ,3
davon Erstattung aus Vermieter-M ieter-M odell 58,9 57,5 -1 ,4
Zuschüsse aus dem Kernhaushalt 0,0 0,0 0,0
And ere akt iviert e Eig enleist ungen 0 ,0 0 ,0 0 ,0
So nst ige bet rieb liche Ert räg e 19 ,1 14 ,1 - 5,0
davon Auflösungen von Sopo mit Rücklageanteil 0,6 1 ,0 0,5
M at erialauf wand 52 ,7 4 6 ,9 - 5,8
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe und bezogene Waren 1 0,5 9,3 -1 ,2
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 42,2 37,6 -4,6
Perso nalauf wand 17,9 15,4 - 2 ,5
a) Löhne und Gehälter 1 3,6 1 1 ,8 -1 ,8
b) Soziale Abgaben u. Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 4,3 3,7 -0,6
Ab schreib ungen auf immat . V ermö g ensgeg enst änd e und Sachanlag en 10 ,5 11,0 0 ,5
So nst ige bet rieb liche A uf wend ung en 3 ,7 3 ,6 - 0 ,1
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,5 0,6 0,1
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 8,7 7,0 -1 ,7
Erg eb nis der gewöhnlichen Geschäf t st ät ig keit - 5,2 - 4 ,0 1,2
Sonstige Steuern 0,1 0,2 0,1
Jahresgewinn (+) / Jahresverlust ( - ) - 5,3 - 4 ,1 1,2
Die Umsatzerlöse lagen um € 3,3 Mio. unter Plan. Grund der Abweichung waren bis zum 31. Dezember 2024
ausgebliebene Erstattungen des Amtes für Soziales und Prävention für die Flüchtlingsunterbringung.
Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen um € 5,0 Mio. unter Plan. Grund der Abweichung waren geringere
Erträge aus Grundstücksverkäufen gegenüber dem Planansatz von € 19,1 Mio. Beim Verkauf des
Marienplatzes wurde die Vereinbarung getroffen, einen Teil des Kaufpreises erst im Folgejahr zu begleichen.
Bei den Aufwendungen liegen die wesentlichsten Abweichungen beim Materialaufwand mit einem Rückgang
von € -5,8 Mio. und beim Personalaufwand mit einem Rückgang von € -2,5 Mio. Innerhalb des
Materialaufwandes waren die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe um € -1,2 Mio. unter Plan
aufgrund verringerter Betriebskosten (im Wesentlichen Energiekosten). Bei den Aufwendungen für
bezogene Leistungen resultiert die wesentlichste Abweichung von € -4,6 Mio. insbesondere aus Mieten und
Pachten sowie Instandhaltung von Gebäuden und Außenanlagen.
Die Abschreibungen lagen um € 0,5 Mio. über Plan. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen lagen um € 1,7
Mio. unter Plan aufgrund niedrigerer Zinsbelastungen bei Kreditaufnahmen.
Das Wirtschaftsjahr 2024 schließt mit einem Jahresverlust von € 4,1 Mio. ab (Plan Jahresverlust von
€ 5,3 Mio.).
Anlage IV
14
XI. Prognosebericht
Nach den genehmigungspflichtigen Haushaltsplänen der letzten Jahre wurde im Rahmen der
Haushaltsberatungen in 2024 beschlossen, einen Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 aufzustellen.
Bis zur Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde und öffentlichen Bekanntmachung gelten für das
Geschäftsjahr 2025 die Regularien der vorläufigen Haushaltsführung.
Die Aufstellung eines Doppelhaushaltes für die Jahre 2025 und 2026, bei einer hohen Anzahl an unbesetzten
Stellen, laufender Umstrukturierung im Fachbereich Gebäudebetrieb sowie unter Berücksichtigung der
Auswirkungen bestehender Krisen und erneuter gesamtstädtischer Priorisierung der Projekte im
mittelfristigen Investitionsprogramm, haben viele Ressourcen in allen Fachbereichen gebunden. Aufgrund
laufender Konsolidierungsmaßnahmen und sich daraus ergebender Maßnahmenempfehlungen zur
Optimierung der Erträge und Aufwendungen muss sich der gesamte Eigenbetrieb auf kurzfristig zu
priorisierende Aufgaben einstellen.
Um den Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA) zukunftsgerichtet
aufzustellen und fortschrittlich weiterzuentwickeln, ist es zwingend erforderlich, notwendige Investitionen,
Sanierungen und bauliche Unterhaltungsmaßnahmen voranzutreiben. Das geplante Investitionsvolumen
setzt sich daher aus einem Portfolio aus notwendigen Sanierungen und Neubauprojekten zusammen, um
den Abbau des Sanierungsstaus sicherzustellen und Investitionen in zukunftsfähige Technologien
(Digitalisierung) und um die Gebäude im Betrieb besser und rechtskonformer verwalten und nutzen zu
können. Auch das bedeutet weitere Ressourcenbindung.
Daher legen wir unseren Fokus weiterhin auf die zeitnahe Stellenbesetzung auf Führungsebene sowie der
nachgeordneten Stellen nach dem Befähigungsprinzip. Die seit dem 01. Januar 2025 vakante Stelle der
technischen Betriebsleitung konnte mit Herrn Maximilian Krauskopf zum 09. Juni 2025 erfreulicherweise
wiederbesetzt werden. Die Besetzung der Stelle der Fachbereichsleitung des neuen Fachbereiches
„Technischer Gebäudebetrieb“ erfolgte wie geplant zum 01. Januar 2025. Die Stelle der Fachbereichsleitung
im Fachbereich „Zentrale Dienste“ wurde zum 01. Mai 2025 wiederbesetzt. Die Stellen der
Sachgebietsleitung im Fachbereich „Hochbau“ sowie im Fachbereich „Technischer Gebäudebetrieb“
konnten im 3. Quartal 2025 ebenfalls wiederbesetzt werden. Die Besetzung aller weiterer
Führungspositionen sowie nachgeordneten vakanten Stellen soll spätestens bis Ende des Jahres 2025
abgeschlossen sein.
Für das Jahr 2025 wird mit einem Jahresverlust von € 11,0 Mio. gerechnet. Die Planungen für das Jahr 2025
gehen von Erträgen (ohne Zuschüsse) von € 91,1 Mio. aus. Darin enthalten sind Umsatzerlöse (€ 78,4 Mio.)
und sonstige betriebliche Erträge (€ 12,1 Mio.). Aufwendungen sind in Höhe von € 102,1 Mio. angesetzt.
Anlage IV
15
Diese entfallen im Wesentlichen mit € 50,7 Mio. auf Material- und mit € 18,7 Mio. auf
Personalaufwendungen sowie mit € 16,6 Mio. auf Abschreibungen.
XII. Dank
Die Betriebsleitung bedankt sich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Engagement und die
erbrachten Leistungen. Die vorläufige Haushaltsführung zu Beginn des Geschäftsjahres 2024 war eine große
Herausforderung. Dennoch ist es IDA gemeinsam gelungen, allen Anforderungen zu entsprechen und einen
wichtigen Teil zum Erfolg der städtischen Infrastruktur mit Immobilien und Liegenschaften beizutragen.
Selbstverständlich gilt der Dank außerdem der Personalvertretung für die vertrauensvolle Zusammenarbeit,
allen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern, den Mitgliedern der Betriebskommission und
den Vertreterinnen und Vertretern der städtischen Gremien.
Darmstadt, den 01. Oktober 2025
Senem Yürekli Maximilian Krauskopf
Kaufmännische Betriebsleiterin Technischer Betriebsleiter
Anlage 5
Seite 1
1376/25 ▪ DGM ▪ 1011552 – Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA), Darmstadt
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An den Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA)
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (IDA) – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlust-
rechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem An-
hang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Dar-
über hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetrieb Immobilienmanagement der
Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA) für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. De-
zember 2024 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
▪ entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des
Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaf-
ten geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen-
des Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2024 sowie
seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und
▪ vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigen-
betriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahres-
abschluss, entspricht den Vorschriften des § 26 HesEigBGes i. V. m. § 289 HGB und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen
die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung mit
§ 317 HGB und § 27 Abs. 2 HesEigBGes unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung
der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung
nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für
die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes“ unseres Bestätigungsvermerkes wei-
tergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den
deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deut-
schen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung,
dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Anlage 5
Seite 2
1376/25 ▪ DGM ▪ 1011552 – Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Betriebskommission für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapi-
talgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen ent-
spricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungs-
mäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter ver-
antwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresab-
schlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtü-
mern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit des Eigenbetriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weite-
ren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf
der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu
bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes, der
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentli-
chen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften des Hessischen Eigen-
betriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handels-
rechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberich-
tes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgeset-
zes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im La-
gebericht erbringen zu können.
Die Betriebskommission ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses
des Eigenbetriebes zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtü-
mern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften des Hessischen Eigenbe-
triebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handels-
rechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutref-
fend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Anlage 5
Seite 3
1376/25 ▪ DGM ▪ 1011552 – Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 Abs. 2 HesEigBGes unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prü-
fung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolo-
sen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünf-
tigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus
▪ identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresab-
schluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und füh-
ren Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnach-
weise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu
dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Dar-
stellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zu-
sammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
▪ erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkehrungen und Maß-
nahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, je-
doch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des
Eigenbetriebes bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.
▪ beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestell-
ten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
▪ ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit des Eigenbetriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver-
pflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser je-
weiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund-
lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerkes erlangten Prüfungsnachweise. Zu-
künftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb
seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
▪ beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich
der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Er-
eignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze
Anlage 5
Seite 4
1376/25 ▪ DGM ▪ 1011552 – Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt.
▪ beurteilen wir den Einklang des Lageberichtes mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesent-
sprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebes.
▪ führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunfts-
orientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnach-
weise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetz-
lichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die
sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigen-
ständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden
Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dreieich, 10. November 2025
Schüllermann und Partner AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Wladimir Krasowitzki Patrick Fischer
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
1. Geltungsbereich
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschafts-
prüferinnen, Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
(im Nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und
ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirt-
schaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas
anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend
vorgeschrieben ist.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirt-
schaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies vereinbart ist oder
sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf
solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten
gegenüber. Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit
dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten
zu.
2. Umfang und Ausführung des Auftrags
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein
bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsät-
zen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer
übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben
der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder
Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der
Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sach-
verständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei
betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen Vereinbarung in
Textform.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschlie-
ßendenberuÀichenÄußerung,soistderWirtschaftsprüfernichtverpÀich-
tet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folge-
rungen hinzuweisen.
3. MitwirkungspichtendesAuftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer
alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weite-
ren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vor-
gängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung
des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterla-
gen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst wäh-
rend der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftragge-
ber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Voll-
ständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen
sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirt-
schaftsprüfer formulierten Erklärung in gesetzlicher Schriftform oder einer
sonstigen vom Wirtschaftsprüfer bestimmten Form zu bestätigen.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit
der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer
des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder
Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene
Rechnung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirt-
schaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netz-
werkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf
diedieUnabhängigkeitsvorschrifteningleicherWeiseAnwendung¿nden
wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beein-
trächtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des
Auftrags berechtigt.
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des
Auftrags in gesetzlicher Schriftform oder Textform darzustellen hat, ist al-
lein diese Darstellung maßgebend. Entwürfe solcher Darstellungen sind
unverbindlich. Sofern nicht anders gesetzlich vorgesehen oder vertraglich
vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschafts-
prüfers nur dann verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt werden. Er-
klärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten
Auftrags sind stets unverbindlich.
6. WeitergabeeinerberuichenÄußerungdesWirtschaftsprüfers
(1) Die Weitergabe beruÀicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers
(Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Ent-
wurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden
des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der
in Textform erteilten Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der
Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Geset-
zesodereinerbehördlichenAnordnungverpÀichtet.
(2) DieVerwendungberuÀicherÄußerungendesWirtschaftsprüfersund
die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auf-
traggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.
7. Mängelbeseitigung
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfül-
lung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw.
unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der
Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurück-
treten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann
der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktre-
ten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung,
Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Inte-
resse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt
Nr. 9.
(2) Ein Nacherfüllungsanspruch aus Abs. 1 muss vom Auftraggeber un-
verzüglich in Textform geltend gemacht werden. Nacherfüllungsansprü-
che nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, ver-
jähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) OenbareUnrichtigkeiten,wiez.B.Schreibfehler,Rechenfehlerund
formelle Mängel, die in einer beruÀichen Äußerung (Bericht, Gutachten
und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom
Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkei-
ten,diegeeignetsind,inderberuÀichenÄußerungdesWirtschaftsprüfers
enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äuße-
rung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fäl-
len ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
8. SchweigepichtgegenüberDritten,Datenschutz
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1
HGB,§43WPO,§203StGB)verpÀichtet,überT atsachenundUmstän-
de, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden,
Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von
dieserSchweigepÀichtentbindet.
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezo-
genen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Da-
tenschutz beachten.
9. Haftung
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers,
insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen
Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des
§ 323 Abs. 2 HGB.
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung
¿ndetnocheineeinzelvertraglicheHaftungsbeschränkungbesteht,istder
Anspruch des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und dem Wirtschafts-
prüfer bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines fahrlässig verur-
sachten Schadens, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von
Leben,KörperundGesundheitsowievonSchäden,dieeineErsatzpÀicht
des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, gemäß § 54a Abs. 1
Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt. Gleiches gilt für Ansprüche, die Dritte
aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gegenüber dem
Wirtschaftsprüfer geltend machen.
Allgemeine Auftragsbedingungen
für
Wirtschaftsprüferinnen,Wirtschaftsprüferund
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2024
Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise
nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
© IDW Verlag GmbH · Tersteegenstraße 14 · 40474 Düsseldorf. 50341/1
50341
01/2024Lizenziert für/Licensed to: Schüllermann und Partner AG WPG StBG | 4308901 | 284
(3) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer be-
stehenden VertragsverhältnisAnsprüche aus einer fahrlässigen PÀichtver-
letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag
fürdiebetreendenAnsprücheallerAnspruchstellerinsgesamt.
(4) Der Höchstbetrag nach Abs. 2 bezieht sich auf einen einzelnen Scha-
densfall. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren
PÀichtverletzungenstammendeneinheitlichenSchadensgegeben.Derein-
zelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer PÀichtverletzung ohne
Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfol-
genden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder
gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche
PÀichtverletzung, wenn die betreenden Angelegenheiten miteinander in
rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall
kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch ge-
nommen werden.
(5) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs
Monaten nach der in Textform erklärten Ablehnung der Ersatzleistung Klage
erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies
gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zu-
rückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Kör-
peroderGesundheitsowiebeiSchäden,dieeineErsatzpÀichtdesHerstellers
nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung gel-
tend zu machen, bleibt unberührt.
(6) § 323 HGB bleibt von den Regelungen in Abs. 2 bis 5 unberührt.
10. ErgänzendeBestimmungenfürPrüfungsaufträge
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder
Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist
ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im
LageberichtoderanandererfürdieÖentlichkeitbestimmterStellenurmit
in gesetzlicher Schriftform erteilter Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und
mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weite-
re Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
11. ErgänzendeBestimmungenfürHilfeleistunginSteuersachen
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuer-
lichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftrag-
geber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und
vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er
hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte wesentliche Unrichtig-
keiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftrag-
geber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen
Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung
steht.
(3) Mangels einer anderweitigen Vereinbarung in Textform umfasst die lau-
fende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:
a) Ausarbeitung und elektronische Übermittlung der Jahressteuererklärun-
gen, einschließlich E-Bilanzen, für die Einkommensteuer, Körperschaft-
steuer und Gewerbesteuer, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber
vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung
erforderlichen Aufstellungen und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die
wesentlicheveröentlichteRechtsprechungundVerwaltungsauassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein
Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger Vereinbarungen in Text-
form die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert
zu honorieren.
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuer-
beratervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwen-
den ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in
Textform vereinbart werden.
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Kör-
perschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einheitsbewertung sowie aller Fragen
der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf
Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf
dem Gebiet der Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der
Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit
Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung,
Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung,
Liquidation und dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentations-
pÀichten.
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob
alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen
wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung
der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht über-
nommen.
12. Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber
kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunika-
tion per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen
stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den
Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.
13. Vergütung
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforde-
rung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zu-
sätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und
Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vol-
len Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber
haften als Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen
Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
14. Streitschlichtungen
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbei-
legungsgesetzes teilzunehmen.
15. AnzuwendendesRecht
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden
Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
Lizenziert für/Licensed to: Schüllermann und Partner AG WPG StBG | 4308901 | 284
Dreieich
Berlin
Erfurt
Hannover
Kassel
Köln
Leipzig
Mainz
Mannheim
München
Sigmaringen
Würzburg
www.schuellermann.de
Wirtschaftsprüfung ▪ Steuerberatung ▪ Rechtsberatung ▪ Unternehmensberatung
anlage 2
161868 Zeichen
SWS Schüllermann und Partner AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (IDA)
Darmstadt
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2024 und des Lageberichtes
für das Wirtschaftsjahr 2024
1376/25 ▪ DGM ▪ 1011552
Inhaltsverzeichnis
A. Prüfungsauftrag 1
B. Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes 2
C. Grundsätzliche Feststellungen 6
I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter 6
1. Geschäftsverlauf und Lage des Eigenbetriebes 6
II. Falsche Darstellungen und/oder sonstige Verstöße 6
D. Prüfungsdurchführung 7
I. Gegenstand der Prüfung 7
II. Art und Umfang der Prüfung 8
E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 9
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 9
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 9
2. Jahresabschluss 10
3. Lagebericht 10
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 10
1. Bewertungsgrundlagen 11
2. Zusammenfassende Beurteilung 11
F. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrages 11
I. Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG 11
1. Allgemeine Feststellungen 11
2. Feststellungen zum Risikofrüherkennungssystem 11
G. Schlussbemerkungen 12
1376/25 ▪ DGM ▪ 1011552
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Bilanz
Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung
Anlage 3: Anhang
Anlage 4: Lagebericht
Anlage 5: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2024
1376/25
DGM
1011552
Hinweis: Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen
Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden
Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten.
Seite 1
1376/25 ▪ DGM ▪ 1011552
A. Prüfungsauftrag
Die Betriebsleitung des
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA),
Darmstadt
– im Folgenden auch kurz „IDA“ oder „Eigenbetrieb“ genannt – hat uns beauftragt, den Jahresab-
schluss zum 31. Dezember 2024 unter Einbeziehung der zugrunde liegenden Buchführung und den
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2024 der Gesellschaft nach berufsüblichen Grundsätzen zu prü-
fen sowie über das Ergebnis unserer Prüfung schriftlich Bericht zu erstatten.
Der Auftrag wurde von uns mit Auftragsbestätigungsschreiben vom 25. Juli 2025 unter Beifügung
der Auftragsbedingungen angenommen. Die Zweitschrift mit Einverständniserklärung des Auftrag-
gebers haben wir zu unseren Arbeitspapieren genommen.
Dem Prüfungsauftrag lag der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. August 2022
zugrunde, mit dem wir zum Abschlussprüfer gewählt wurden (§ 318 Abs. 1 Satz 1 HGB).
Der Eigenbetrieb unterliegt nach § 27 Abs. 2 Hessisches Eigenbetriebsgesetz (HesEigBGes) der
Prüfungspflicht gemäß §§ 316 ff. HGB.
Bei unserer Prüfung waren auftragsgemäß auch die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG
zu beachten.
Die Prüfungsarbeiten haben wir mit Unterbrechungen von August bis Oktober 2025 in den Ge-
schäftsräumen des Eigenbetriebes in Darmstadt und in unseren Büroräumen in Dreieich durchge-
führt. Anschließend erfolgte die Fertigstellung des Prüfungsberichtes.
Ausgangspunkt unserer Prüfung war der geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungs-
vermerk vom 16. Juni 2025 versehene Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2023. Er wurde mit
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25. September 2025 unverändert festgestellt.
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren
Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten „Grundsätze ordnungs-
mäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen“ für weniger komplexe Einheiten (IDW PS KMU 7
(09.2022)) den nachfolgenden Bericht, dem wir den geprüften Jahresabschluss (Anlagen 1 bis 3),
den Lagebericht (Anlage 4) sowie den Fragekatalog zur Prüfung nach §53 HGrG (Anlage 5) beifü-
gen.
Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit, auch im Verhältnis zu Dritten,
liegen die vereinbarten und diesem Bericht als Anlage beigefügten „Allgemeine Auftragsbedingun-
gen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ in der Fas-
sung vom 1. Januar 2024 zugrunde.
Der vorliegende Prüfungsbericht richtet sich an den Eigenbetrieb.
Seite 2
1376/25 ▪ DGM ▪ 1011552
B. Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes
Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir in einem gesonderten Testatsexemplar
folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der nachfolgend wiedergegeben wird:
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An den Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA)
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (IDA) – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlust-
rechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem An-
hang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Dar-
über hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetrieb Immobilienmanagement der
Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA) für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. De-
zember 2024 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
▪ entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des
Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaf-
ten geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen-
des Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2024 sowie
seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und
▪ vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigen-
betriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahres-
abschluss, entspricht den Vorschriften des § 26 HesEigBGes i. V. m. § 289 HGB und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen
die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung mit
§ 317 HGB und § 27 Abs. 2 HesEigBGes unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung
der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung
nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für
die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes“ unseres Bestätigungsvermerkes
Seite 3
1376/25 ▪ DGM ▪ 1011552
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den
deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deut-
schen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung,
dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Betriebskommission für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapi-
talgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen ent-
spricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungs-
mäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter ver-
antwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresab-
schlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtü-
mern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit des Eigenbetriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weite-
ren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf
der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu
bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes, der
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentli-
chen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften des Hessischen Eigen-
betriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handels-
rechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberich-
tes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgeset-
zes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im La-
gebericht erbringen zu können.
Die Betriebskommission ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses
des Eigenbetriebes zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtü-
mern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Seite 4
1376/25 ▪ DGM ▪ 1011552
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften des Hessischen Eigenbe-
triebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handels-
rechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutref-
fend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 Abs. 2 HesEigBGes unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prü-
fung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolo-
sen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünf-
tigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus
▪ identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresab-
schluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und füh-
ren Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnach-
weise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu
dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Dar-
stellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zu-
sammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
▪ erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkehrungen und Maß-
nahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, je-
doch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des
Eigenbetriebes bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.
▪ beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestell-
ten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
▪ ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit des Eigenbetriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver-
pflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser je-
weiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund-
lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerkes erlangten Prüfungsnachweise.
Seite 5
1376/25 ▪ DGM ▪ 1011552
Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb
seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
▪ beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich
der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Er-
eignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt.
▪ beurteilen wir den Einklang des Lageberichtes mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesent-
sprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebes.
▪ führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunfts-
orientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnach-
weise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetz-
lichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die
sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigen-
ständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden
Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dreieich, 10. November 2025
Schüllermann und Partner AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
gez. gez.
Wladimir Krasowitzki Patrick Fischer
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Seite 6
1376/25 ▪ DGM ▪ 1011552
C. Grundsätzliche Feststellungen
I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter
1. Geschäftsverlauf und Lage des Eigenbetriebes
Die Betriebsleitung hat im Lagebericht (Anlage 4) die wirtschaftliche Lage des Unternehmens beur-
teilt und diese im Jahresabschluss (Anlagen 1 bis 3), insbesondere im Anhang, zum Bilanzstichtag
dargestellt.
Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB nehmen wir als Abschlussprüfer mit den anschließenden Ausfüh-
rungen vorweg zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung Stellung. Dabei gehen wir insbeson-
dere auf die Annahme des Fortbestandes und die Beurteilung der zukünftigen Entwicklung des Un-
ternehmens ein.
Unsere Stellungnahme geben wir aufgrund unserer eigenen Beurteilung der Lage des Unterneh-
mens ab, die wir im Rahmen unserer Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes ge-
wonnen haben.
Folgende Aspekte der Lagebeurteilung sind hervorzuheben:
▪ Der Eigenbetrieb hat im Berichtsjahr mit einem Jahresverlust von EUR 4,1 Mio. abgeschlossen,
was gegenüber dem Vorjahr (Jahresverlust EUR 4,8 Mio.) eine Ergebnisverbesserung von
EUR 0,7 Mio. bedeutet.
▪ Im Wirtschaftsjahr wurden Grundstücksverkäufe mit einer Gesamtsumme von EUR 16,0 Mio.
(Vorjahr EUR 4,5 Mio.) getätigt. Es ergaben sich daraus Buchgewinne von EUR 12,4 Mio. (Vor-
jahr EUR 2,6 Mio.). Hierunter fällt der größte Anteil auf den Verkauf des Marienplatzes aus dem
Jahr 2021 von EUR 14,2 Mio., dessen Wirksamkeit aufgrund der aufschiebenden Wirkung bis
zur Rechtskraft des Bebauungsplanes M34 verzögert war und erst im Berichtsjahr eintrat.
▪ Die Umsatzerlöse haben sich um EUR 10,1 Mio. auf EUR 65,3 Mio. verringert und auch sämtli-
che übrigen Erträge abzüglich der Grundstücksverkäufe um EUR 4,1 Mio. auf EUR 2,3 Mio. Die
Aufwendungen insgesamt verringerten sich um EUR 6,9 Mio. auf EUR 84,0 Mio.
▪ Die Finanz- und Liquiditätslage des Eigenbetriebes ist durch den Bestand der flüssigen Mittel
(EUR 1,5 Mio.) und den zum Bilanzstichtag bestehenden Forderungsbestand gegen die Stadt
sowie die verbundenen Unternehmen (EUR 15,2 Mio., davon EUR 4,9 Mio. fällig im Jahr 2025)
gesichert.
▪ Für das Jahr 2025 wird mit einem Jahresverlust von EUR 11,0 Mio. gerechnet.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse halten wir die
Darstellung und Beurteilung der Lage des Unternehmens und seiner voraussichtlichen Entwicklung
durch die gesetzlichen Vertreter im Jahresabschluss und im Lagebericht für zutreffend.
II. Falsche Darstellungen und/oder sonstige Verstöße
Wir weisen darauf hin, dass die Aufstellung des Jahresabschlusses nicht fristgerecht erfolgt ist.
Seite 7
1376/25 ▪ DGM ▪ 1011552
D. Prüfungsdurchführung
I. Gegenstand der Prüfung
Der Jahresabschluss von Eigenbetrieben ist gemäß § 22 HesEigBGes unter Beachtung der für
große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches
aufzustellen. Unsere Prüfung richtete sich nach den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsge-
setzes i. V. m. §§ 316 ff. HGB.
Im Rahmen des uns erteilten Auftrages haben wir gemäß § 27 Abs. 2 HesEigBGes i. V. m. § 317
HGB die Buchführung, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 ( Anlagen 1 bis 3) und den
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2024 (Anlage 4) auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzli-
chen Vorschriften und der sie ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung geprüft.
Den Lagebericht haben wir daraufhin überprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei unserer
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage des Eigenbetriebes vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der künf-
tigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung des Lageberichtes hat sich auch darauf
zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichtes beachtet worden
sind (§ 26 HesEigBGes i. V. m. § 317 Abs. 2 HGB).
Die maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätze für unsere Prüfung des Jahresabschlusses waren
die Rechnungslegungsvorschriften des zweiten Teils des Eigenbetriebsgesetzes des Bundeslandes
Hessen, der §§ 242 bis 256a und der §§ 264 bis 288 HGB sowie die ergänzenden Bestimmungen
der Betriebssatzung.
Der Prüfungsauftrag wurde um nachfolgende Prüfung erweitert:
▪ Prüfung nach § 53 HGrG
Über die vorgenannte Prüfung wird in Abschnitt F. gesondert berichtet.
Eine Überprüfung von Art und Angemessenheit des Versicherungsschutzes, insbesondere, ob alle
Wagnisse berücksichtigt und ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand unseres Prüfungs-
auftrages.
Die Betriebsleitung des Eigenbetriebes ist für die Buchführung und die Aufstellung von Jahresab-
schluss und Lagebericht sowie die uns gemachten Angaben verantwortlich. Unsere Aufgabe ist es,
die von der Geschäftsführung vorgelegten Unterlagen und die gemachten Angaben im Rahmen un-
serer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen.
Ergänzend hierzu hat uns die Betriebsleitung in der berufsüblichen Vollständigkeitserklärung schrift-
lich bestätigt, dass in der Buchführung und in dem zu prüfenden Jahresabschluss alle bilanzierungs-
pflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtli-
che Aufwendungen und Erträge enthalten, alle erforderlichen Angaben gemacht und uns alle
bestehenden Haftungsverhältnisse bekannt gegeben worden sind.
In der Erklärung wird auch versichert, dass der Lagebericht hinsichtlich erwarteter Entwicklungen
alle für die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebes wesentlichen Gesichtspunkte sowie die nach
§ 26 HesEigBGes i. V. m. § 289 HGB erforderlichen Angaben enthält. Vorgänge von besonderer
Seite 8
1376/25 ▪ DGM ▪ 1011552
Bedeutung nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres haben sich nach dieser Erklärung nicht ergeben
und sind uns bei unserer Prüfung nicht bekannt geworden.
II. Art und Umfang der Prüfung
Unsere Prüfung haben wir in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 Abs. 2 HesEigBGes unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-
nungsgemäßer Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger kom-
plexe Einheiten, den vom Fachausschuss für öffentliche Unternehmen und Verwaltungen (ÖFA) des
IDW vorgelegten Stellungnahmen und Hinweisen sowie der Verordnung zur Bestimmung der Form-
blätter für den Jahresabschluss der Eigenbetriebe vorgenommen.
Die Prüfung erstreckt sich gemäß § 317 Abs. 4a HGB nicht darauf, ob der Fortbestand des geprüften
Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert wer-
den kann.
Grundlage unseres risiko- und prozessorientierten Prüfungsvorgehens ist die Erarbeitung einer Prü-
fungsstrategie. Diese basiert auf der Beurteilung des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeldes des
Eigenbetriebes, seiner Ziele, Strategien und Geschäftsrisiken, die wir anhand kritischer Erfolgsfak-
toren beurteilen. Die Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und des-
sen Wirksamkeit ergänzen wir durch Prozessanalysen, die wir mit dem Ziel durchführen, deren Ein-
fluss auf relevante Jahresabschlussposten zu ermitteln und so die Fehlerrisiken sowie unser
Prüfungsrisiko einschätzen zu können.
Die Erkenntnisse aus der Prüfung der Prozesse und des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems haben wir bei der Auswahl der analytischen Prüfungshandlungen (Plausibilitätsbe-
urteilungen) und der Einzelfallprüfungen hinsichtlich der Bestandsnachweise, des Ansatzes, des
Ausweises und der Bewertung im Jahresabschluss berücksichtigt. Im unternehmensindividuellen
Prüfungsprogramm haben wir die Schwerpunkte unserer Prüfung, Art und Umfang der Prüfungs-
handlungen sowie den zeitlichen Prüfungsablauf und den Einsatz von Mitarbeitern festgelegt. Hier-
bei haben wir die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Risikoorientierung beachtet und daher
unser Prüfungsurteil überwiegend auf der Basis von Stichproben getroffen.
Unser Prüfungsprogramm hat folgende Schwerpunkte umfasst:
▪ Anlagevermögen
▪ Forderungen / Verbindlichkeiten gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt
▪ Rückstellungen
▪ Umsatzerlöse
Zur Prüfung des Nachweises der Vermögens- und Schuldposten des Eigenbetriebes haben wir u. a.
Bankbestätigungen eingeholt.
Art, Umfang und Ergebnis der im Einzelnen durchgeführten Prüfungshandlungen sind in unseren
Arbeitspapieren festgehalten (IDW PS KMU 2 (09.2022)).
Seite 9
1376/25 ▪ DGM ▪ 1011552
E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung stellen wir fest, dass die Buchführung und die
weiteren geprüften Unterlagen, der Jahresabschluss sowie der Lagebericht den gesetzlichen Vor-
schriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung entsprechen.
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Organisation der Buchführung, das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem, der Da-
tenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, geordnete und zeitgerechte Er-
fassung und Buchung der Geschäftsvorfälle.
Die IT-gestützte Rechnungslegung gewährleistet die hinreichende Sicherheit der für die Zwecke der
Rechnungslegung verarbeiteten Daten und damit eine Verarbeitung entsprechend den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung gemäß § 238 HGB.
Das von dem Eigenbetrieb eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS)
sieht angemessene Regelungen zur Organisation und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor. Die Verfah-
rensabläufe in der Buchführung haben im Berichtszeitraum keine nennenswerten organisatorischen
Änderungen erfahren.
Die Finanz- und Anlagenbuchhaltung wird unter Verwendung der Software newsystem kommunal
der Firma Axians Infoma GmbH auf dem EDV-System der Wissenschaftsstadt Darmstadt erstellt.
Die Bezügeabrechnung erfolgt über die Software Loga durch das Amt für Interne Dienste der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt.
Die Bücher wurden zutreffend mit den Zahlen der Vorjahresbilanz eröffnet und ordnungsgemäß ge-
führt. Die Belegfunktion ist erfüllt.
Die Organisation des Rechnungswesens ist den Verhältnissen des Eigenbetriebes angemessen.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht die
Buchführung den gesetzlichen Vorschriften. Die aus weiteren geprüften Unterlagen entnommenen
Informationen haben zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und
Lagebericht geführt.
Als zusammenfassendes Ergebnis unserer Prüfung, die sich auf
▪ die Ordnungsmäßigkeit der Bestandteile des Abschlusses und deren Ableitung aus der Buch-
führung,
▪ die Ordnungsmäßigkeit der im Anhang gemachten Angaben,
▪ die Beachtung der Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften,
▪ die Beachtung aller für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und aller größenabhängigen, rechtsformgebun-
denen oder wirtschaftszweigspezifischen Regelungen und
Seite 10
1376/25 ▪ DGM ▪ 1011552
▪ die Beachtung von Regelungen der Betriebssatzung, soweit diese den Inhalt der Rechnungsle-
gung betreffen,
erstreckt hat, haben wir den in Abschnitt B. wiedergegebenen Bestätigungsvermerk erteilt.
2. Jahresabschluss
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung stellen wir fest, dass im Jahresabschluss alle
für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ord-
nungsmäßiger Buchführung und alle größenabhängigen und rechtsformgebundenen Regelungen
sowie die Normen der Betriebssatzung beachtet sind.
Die Bilanz ist unter Beachtung der Vorschriften des § 266 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlust-
rechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die besonderen
Gliederungsvorschriften der §§ 23 bis 24 HesEigBGes wurden gemäß den entsprechenden Form-
blättern beachtet.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2024 sind – ausgehend von
den Zahlen der Vorjahresbilanz – ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften
Unterlagen abgeleitet.
Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sind beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahres-
abschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Die im Anhang gemachten Angaben sind vollständig und ordnungsgemäß. Die Erläuterungen und
Begründungen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen.
3. Lagebericht
Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Unsere Prüfung nach § 27 Abs. 2 HesEig-
BGes i. V. m. § 317 Abs. 2 HGB hat zu dem Ergebnis geführt, dass er mit dem Jahresabschluss und
den im Verlauf unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens vermittelt. Die wesentlichen Chancen und Risiken
der künftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt (IDW PS KMU 8 (09.2022), DRS 20).
Die Angaben nach § 26 HesEigBGes i. V. m. § 289 Abs. 2 HGB sind vollständig und zutreffend.
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Nach unseren Feststellungen vermittelt der Jahresabschluss – d. h. als Gesamtaussage des Jah-
resabschlusses, wie sie sich aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
und Anhang ergibt –, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat-
sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigen-
betriebes (§ 264 Abs. 2 HGB).
Der Eigenbetrieb hat im Anhang die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ange-
geben. Bei unseren nachfolgenden Ausführungen gehen wir daher insbesondere auf die Sachver-
halte ein, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie in ihrer Gesamt-
wirkung im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen und Sachverhalten von wesentlicher
Bedeutung sind (IDW PS KMU 7 (09.2022)).
Seite 11
1376/25 ▪ DGM ▪ 1011552
1. Bewertungsgrundlagen
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie den für die Bewertung von
Vermögensgegenständen und Schulden maßgeblichen Faktoren einschließlich etwaiger Auswirkun-
gen von Änderungen an diesen Methoden machen wir folgende Angaben:
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfolgen unter Annahme der Unternehmensfortfüh-
rung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) und sind an den handelsrechtlichen Bestimmungen ausgerichtet. Sie
werden unverändert zum Vorjahr angewendet.
Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang (Anlage 3).
2. Zusammenfassende Beurteilung
Nach unserer pflichtgemäß durchgeführten Prüfung sind wir zu der in unserem Bestätigungsvermerk
getroffenen Beurteilung gelangt, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grund-
sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt.
F. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrages
I. Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG
1. Allgemeine Feststellungen
Gemäß § 27 Abs. 2 HesEigBGes erstreckt sich die Abschlussprüfung auch auf die Prüfung der Ord-
nungsmäßigkeit der Geschäftsführung.
Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG
und den hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bun-
desrechnungshof und den Landesrechnungshöfen veröffentlichten IDW PS 720 „Berichterstattung
über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG“ beachtet.
Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforder-
lichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und
den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt worden sind.
Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in der Anlage 5 dargestellt. Über
diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer
Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.
2. Feststellungen zum Risikofrüherkennungssystem
Als Abschlussprüfer haben wir im Rahmen der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsfüh-
rung nach § 53 HGrG darüber zu berichten, ob die Betriebsleitung ein Risikofrüherkennungssystem
eingerichtet hat und ob dieses geeignet ist, seine Aufgaben zu erfüllen.
Nach IDW PS 720 ist die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems rechtsformunabhängig als Be-
standteil einer nach § 53 HGrG durchzuführenden Geschäftsführungsprüfung anzusehen.
Ein Risikofrüherkennungssystem i. S. d. § 91 Abs. 2 AktG hat sicherzustellen, dass diejenigen Risi-
ken, die den Fortbestand der Einrichtung gefährden, früh erkannt werden. Es muss deshalb geeignet
Seite 12
1376/25 ▪ DGM ▪ 1011552
sein, den Eintritt und die Erhöhung derartiger Risiken rechtzeitig anzuzeigen und den Entschei-
dungsträgern mitzuteilen. Es muss ferner sicherstellen, dass eine Gesamtbetrachtung solcher Risi-
ken, die im Zusammenwirken bestandsgefährdend werden können, erfolgt.
Der Eigenbetrieb verfügt über ein formalisiertes systematisches Risikofrüherkennungssystem im
Sinne des Fragenkatalogs des IDW PS 720. Wir verweisen auf unsere Feststellungen in Fragenkreis
4 der Anlage 5.
G. Schlussbemerkungen
Eine Verwendung des unter Abschnitt B. wiedergegebenen Bestätigungsvermerkes außerhalb die-
ses Prüfungsberichtes bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder Weiter-
gabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichtes in einer von der bestätigten Fassung ab-
weichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser
Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwie-
sen.
Den vorstehenden Bericht über unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für
das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 des Eigenbetrieb Immobilien-
management der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA) erstatten wir in Übereinstimmung mit § 321
HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Erstellung von Prüfungsberichten für we-
niger komplexe Einheiten des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf (IDW
PS KMU 7 (09.2022)).
Der Prüfungsbericht wird gemäß § 321 Abs. 5 HGB unter Berücksichtigung von § 32 WPO wie folgt
unterzeichnet:
Dreieich, 10. November 2025
Schüllermann und Partner AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Wladimir Krasowitzki Patrick Fischer
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Anlage 1
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bilanz zum 31. Dezember 2024
AKTIVA PASSIVA
31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Stammkapital 10.000.000,00 10.000.000,00
1. Entgeltlich erworbene Rechte 86.966,83 86.966,83 II. Rücklagen
2. Entgeltlich erworbene Software 42.819,80 55.102,02 1. Allgemeine Rücklage 170.925.424,72 170.307.393,79
3. Geleistete Investitionszuschüsse 0,00 24.400,00 2. Zweckgebundene Rücklagen 36.528.005,50 36.528.005,50
129.786,63 166.468,85 III. Gewinnvortrag 2.810.438,80 7.643.763,70
II. Sachanlagevermögen IV. Jahresverlust -4.126.381,28 -4.833.324,90
216.137.487,74 219.645.838,09
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bauten 523.283.879,46 396.127.511,12
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 53.543.281,56 55.821.154,03 B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 44.348.195,34 44.077.297,90
3. Technische Anlagen und Maschinen 123.278,41 219.177,36
4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.480.671,16 7.686.906,15 C. Rückstellungen
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 75.774.743,74 63.951.695,20
661.205.854,33 523.806.443,86 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 20.485.246,00 20.178.329,00
661.335.640,96 523.972.912,71 2. Sonstige Rückstellungen 10.270.055,79 8.378.593,40
30.755.301,79 28.556.922,40
B. Umlaufvermögen D. Verbindlichkeiten
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 357.049.319,21 227.680.651,00
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15.132.485,00 4.975.381,80
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 671.147,31 593.339,15 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.441.847,76 1.900.031,89
3. Forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt 14.612.525,69 15.502.052,47
4. Forderungen an andere Eigenbetriebe 248.980,04 360.566,11 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 521.637,44 709.108,09
5. Sonstige Vermögensgegenstände 45.577,47 282.095,88 4. Verbindlichkeiten gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt 43.282.888,66 23.440.907,93
30.710.715,51 21.713.435,41 5. Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigenbetrieben 1.683.047,04 2.330.675,19
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.530.749,45 964.221,37 6. Sonstige Verbindlichkeiten 316.252,21 189.226,34
32.241.464,96 22.677.656,78 (davon aus Steuern EUR 172.188,84; Vorjahr EUR 117.589,27) 404.294.992,32 256.250.600,44
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.115.929,25 2.029.093,58 E. Rechnungsabgrenzungsposten 157.057,98 149.004,24
695.693.035,17 548.679.663,07 695.693.035,17 548.679.663,07
Anlage 2
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2024
2024 2023
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 65.348.510,20 75.453.904,66
2. Sonstige betriebliche Erträge 14.135.225,18 10.126.038,40
79.483.735,38 85.579.943,06
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 9.292.266,22 12.677.742,19
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 37.608.468,55 44.559.046,13
46.900.734,77 57.236.788,32
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 11.770.189,02 10.195.041,11
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, 3.659.048,33 4.050.542,09
(davon für Altersversorgung EUR 1.420.862,87; Vorjahr EUR 1.863.525,11)
15.429.237,35 14.245.583,20
5. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 11.029.289,97 10.414.805,31
(davon nach § 253 Abs.3 Satz 5 HGB EUR 0,00; Vorjahr EUR 359.646,74)
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.619.468,84 3.769.308,23
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 588.832,62 556.195,40
(davon aus verbundenen Unternehmen EUR 585.964,45; Vorjahr EUR 553.015,70)
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 7.048.984,11 5.211.011,33
(davon an verbundene Unternehmen EUR 1.601.614,51; Vorjahr 1.054.244,42)
(davon Aufwendungen aus Aufzinsung EUR 409.140,15; Vorjahr EUR 360.305,17)
9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -3.955.147,04 -4.741.357,93
10. Sonstige Steuern 173.495,24 98.925,02
11. Jahresergebnis vor städtischem Zuschuss -4.128.642,28 -4.840.282,95
12. Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2.261,00 6.958,05
13. Jahresverlust (-) -4.126.381,28 -4.833.324,90
1 Anlage III
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA), Darmstadt
Anhang für das Wirtschaftsjahr 2024
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in
der aktuellen Fassung sowie nach den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in
der Fassung vom 9. Juni 1989, nebst Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den
Jahresabschluss der Eigenbetriebe vom 9. Juni 1989, aufgestellt. Auf den Jahresabschluss des
Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2024 werden gemäß § 22 EigBGes die Vorschriften der
Rechnungslegung für große Kapitalgesellschaften angewendet. Die Bilanz und die Gewinn- und
Verlustrechnung wurden entsprechend den Formblattvorschriften des Eigenbetriebsgesetzes
aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte gemäß § 275 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren.
Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.
Soweit Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
erfüllt werden können, wurden die Angaben weitestgehend in den Anhang aufgenommen.
Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens erfolgte zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige lineare
Abschreibungen. Außerplanmäßige Abschreibungen auf niedrigere beizulegende Werte werden bei
einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenommen. Bei einem Wegfall der Gründe
werden erforderlichenfalls Zuschreibungen vorgenommen.
Die Nutzungsdauern der abnutzbaren immateriellen Vermögensgegenstände liegen zwischen drei
und vier Jahren. Die Nutzungsdauern der Gebäude betragen 30 bis 50 Jahre. Bei den technischen
Anlagen und Maschinen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung werden Nutzungsdauern von
acht bis fünfzehn Jahren bzw. zehn bis fünfzehn Jahren zugrunde gelegt.
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 250,00 aber
weniger als EUR 1.000,00 werden im Jahr des Zugangs sowie in den folgenden vier Wirtschaftsjahren
jeweils zu einem Fünftel abgeschrieben. Scheidet ein Vermögensgegenstand vorzeitig aus dem
Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert.
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich um entgeltlich erworbene Software.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert oder mit dem
am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt; voraussichtliche Wertminderungen
wurden berücksichtigt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Voraus gezahlte Mieten und Pachten,
Ansparraten und Sonderbeiträge für Investitionsdarlehen, die über die Laufzeit der Darlehen aufgelöst
werden sowie die im Dezember 2024 ausgezahlten Beamtengehälter für Januar 2025.
2 Anlage III
Ebenso sind Baukostenzuschüsse für die Herrichtung von Parkplätzen enthalten, die entsprechend der
Laufzeit des jeweiligen Pachtvertrages über 5 bzw. 10 Jahre aufgelöst werden.
Das Stammkapital wird zum Nennwert bilanziert.
Erhaltene Investitionszuschüsse werden nach § 23 Abs. 3 EigBGes in einen Passivposten eingestellt und
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der bezuschussten Gebäude ertragswirksam
über die sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Ermittlung der Pensionsverpflichtung erfolgte nach dem versicherungsmathematischen
Teilwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck.
Das Ruhegehalt wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr) gemäß
§ 33 Abs. 1 und 3 HBG oder bei vorzeitiger Invalidität gezahlt.
Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Bezüge der Aktiven von
2 %, mit einer voraussichtlichen Rentendynamik von 2 % und ohne die Berücksichtigung einer
Fluktuationsrate.
Die Abzinsung der Pensionsverpflichtung erfolgte auf Basis des 10-Jahres-Durchschnittszins nach § 253
Abs. 2 S. 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen
Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der Bewertung liegt der von der
Deutschen Bundesbank verbindlich festgesetzte und veröffentlichte Zinssatz für Dezember 2024 von
1,90 % (Vorjahr 1,82 %) zugrunde.
Bei Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung
vorgenommen.
Der nach § 253 Abs. 6 HGB zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellung
nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn
Jahren in Höhe von EUR 18.240.452,00 und dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des
entsprechenden durchschnittlichen Markzinssatzes aus den vergangenen sieben Jahren in Höhe von
EUR 18.065.976,00 ist negativ und beträgt EUR -174.476,00. Es besteht somit keine
Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB.
Die Ermittlung der Rückstellung für die Verpflichtungen zur künftigen Beihilfeleistung an Pensionäre
und Hinterbliebene erfolgte nach dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren unter
Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck. Das Amt für Interne Dienste der
Wissenschaftsstadt Darmstadt hat für alle Versorgungsempfänger die Beihilfezahlungen der Jahre
2020 bis 2024 analysiert und einen jährlichen Durchschnittsbetrag je Versorgungsempfänger von
EUR 5.762,25 ermittelt, der als Basisbetrag angesetzt wird.
Das zu berücksichtigende Beihilfegeld wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. Und 67.
Lebensjahr) gemäß § 33 Abs. 1 und 3 HBG oder vorzeitiger Invalidität gezahlt.
Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Kosten der
Beihilfeleistungen von 2 % und ohne die Berücksichtigung einer Fluktuationsrate.
3 Anlage III
Die Abzinsung der Verpflichtung zur künftigen Beihilfeleistung an Pensionäre und Hinterbliebene
erfolgte auf Basis des 7-Jahres-Durchschnittszins nach § 253 Abs. 2 S. 2 HGB pauschal mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren
ergibt (Vereinfachungsregelung). Der Bewertung liegt der von der Deutschen Bundesbank verbindlich
festgesetzte und veröffentlichte Zinssatz für Dezember 2024 mit 1,96 % (Vorjahr 1,74 %) zugrunde.
Bei Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung
vorgenommen.
Die Ermittlung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen erfolgte nach der Stellungnahme des
Hauptfachausschusses des Institutes der Wirtschaftsprüfer vom 19. Juni 2013 - IDW RS HFA 3.
Aufstockungsbeträge werden grundsätzlich als Abfindung klassifiziert, mit Ausnahme der im Jahr 2018
abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarung, bei der die Aufstockung als zusätzliche Entlohnung
klassifiziert wurde. Im Jahr 2024 wurden keine neuen Altersteilzeitvereinbarungen abgeschlossen.
Sowohl für die zu leistenden Aufstockungsbeträge als auch für die Erfüllungsrückstände (im
Blockmodell) wurden Rückstellungen nur für genehmigte Anträge auf Altersteilzeit gebildet.
Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Bezüge der Berechtigten
von 2 %. Als biometrische Rechengrundlage wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck
verwendet.
Die Abzinsung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen erfolgte aus Basis des 7-Jahres-
Durchschnittszins nach § 253 Abs. 2. S. 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der
sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der
Bewertung liegt der von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2024 verbindlich festgesetzte und
veröffentliche Zinssatz von 1,96 % (Vorjahr 1,74 %) zugrunde.
Für Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung
vorgenommen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Archivierungsrückstellung wurde mit einem Durchschnittswert in Höhe von jährlich EUR 142,38
(Vorjahr EUR 150,40) pro m² berechnet und eine Aufbewahrungsfrist von 10 bzw. 30 Jahren
angenommen. Für die Folgejahre wurde mit einer jährlichen Kostensteigerung von 2 % kalkuliert. Die
Rückstellung wurde gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit den von der Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen
abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen ausschließlich erhaltene Mietvorauszahlungen.
4 Anlage III
II. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2024 ist diesem Anhang als Anlage
beigefügt.
Umlaufvermögen
Forderungen
Die Zusammensetzung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird aus der
nachfolgenden Übersicht ersichtlich:
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich zum
Nennwert. Ausfallrisiken sind durch individuelle Bewertungsabschläge und durch Bildung einer
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Einzelwertberichtigung im Jahr 2024 beträgt TEUR 98
(Vorjahr TEUR 91).
Es bestehen wie im Vorjahr offene Erstattungsansprüche gegen die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben, Bonn, in Höhe von TEUR 3.434 (Vorjahr TEUR 3.434) aus Leistungen in den Jahren
2015 bis 2017 für Notunterkünfte, Erstaufnahmeeinrichtungen und Erstwohnhäuser im Rahmen der
Flüchtlingshilfe. Die Forderungssumme wurde mit einem Abschlag von 30 % bewertet. Im März 2025
sind lediglich noch offene Erstattungsansprüche in Höhe von TEUR 1.112 offen.
Gesamt
bis 1 Jahr größer 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15.132.485,00 15.132.485,00 0,00
(4.975.381,80) (4.975.381,80) (0,00)
Forderungen an verbundene Unternehmen 671.147,31 671.147,31 0,00
(593.339,15) (593.339,15) (0,00)
Forderungen an die 14.612.525,69 4.186.273,75 10.426.251,94
Wissenschaftsstadt Darmstadt (15.502.052,47) (5.661.764,98) (9.840.287,49)
Forderungen an 248.980,04 248.980,04 0,00
andere Eigenbetrieben (360.566,11) (360.566,11) (0,00)
Sonstige Vermögensgegenstände 45.577,47 45.577,47 0,00
(282.095,88) (282.095,88) (0,00)
30.710.715,51 20.284.463,57 10.426.251,94
(21.713.435,41) (11.873.147,92) (9.840.287,49)
(Die Zahlen in Klammern betreffen die Vorjahresw erte)
davon mit einer Restlaufzeit
5 Anlage III
Auf den Restbestand der Forderungen wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 5 %
vorgenommen. Die Pauschalwertberichtigung im Jahr 2024 beträgt TEUR 17 (Vorjahr TEUR 81).
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Tochterunternehmen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt und entfallen, wie im Vorjahr, vollständig auf Lieferungen und
Leistungen.
Die Forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt betreffen im Wesentlichen mit TEUR 3.126
(Vorjahr TEUR 5.662) Lieferungen und Leistungen, mit TEUR 1.060 den Übertrag des Grundstücks und
Gebäudes Brucknerstraße sowie die folgenden Forderungen, die durch den Wechsel von Beamten
entstanden sind:
31.12.2024 31.12.2023
TEUR TEUR
Forderungen aus Pensionsverpflichtungen 9.487 8.950
Forderungen aus Beihilfeverpflichtungen 939 890
10.426 9.840
Von den Forderungen an andere Eigenbetriebe entfallen TEUR 249 (Vorjahr TEUR 361) auf Lieferungen
und Leistungen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen die Rückforderungen aus Mieten
und Rückzahlungen aus Vorauszahlungen für Betriebskosten.
Eigenkapital
Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt EUR 10.000.000,00.
Die Rücklagen entfallen mit TEUR 170.925 auf die allgemeine Rücklage, in der mit TEUR 11.817
Entschuldungshilfen aus dem kommunalen Schutzschirm Hessen („KSH“) enthalten sind, sowie mit
unverändert TEUR 36.528 auf die zweckgebundene Rücklage. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist
seit 2019 aus dem kommunalen Schutzschirm entlassen. Eine Rückzahlungsverpflichtung aus dem
kommunalen Schutzschirmprogramm besteht nicht. Die Veränderung der allgemeinen Rücklage
(TEUR + 618) ergibt sich aus dem Zugang von Grundstücken, die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt
übertragen wurden.
Sonderposten für Investitionszuschüsse
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse betrifft im Wesentlichen Zuschüsse der
Wissenschaftsstadt Darmstadt für Baumaßnahmen. Im Wirtschaftsjahr 2024 sind dem Eigenbetrieb
TEUR 1.284 (davon TEUR 187 von Dritten; Vorjahr TEUR 17.123 (davon TEUR 41 von Dritten))
zugeflossen und TEUR 1.014 (Vorjahr TEUR 785) wurden ertragswirksam aufgelöst.
6 Anlage III
Rückstellungen
Die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen
Darüber hinaus existiert eine mittelbare Pensionsverpflichtung aus der Mitgliedschaft bei der ZVK, die
nicht in der Bilanz ausgewiesen ist.
Die Beiträge zur Zusatzversorgung werden für alle Tarifbeschäftigten entrichtet. Versicherungsfrei sind
lediglich
kurzfristig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV
Beschäftigungen vor Vollendung des 17. Lebensjahres und
Beschäftigte, die die Wartezeit von 60 Beitragsmonaten bis zum Renteneintritt nicht mehr erfüllen
können.
Die Versorgungszusage regelt sich nach § 18 TV-V bzw. nach dem Altersvorsorge-TV-Kommunal
(ATV-K).
Der derzeitige Umlagesatz bei der ZVK Darmstadt beträgt 6,20 %, wobei 5,70 % vom Arbeitgeber und
0,50 % von den Beschäftigten getragen werden. Zusätzlich führt der Arbeitgeber zur Sicherung der
Rentenauszahlung ein steuerfreies Sanierungsgeld von 2,30 % an die ZVK ab. Neben den Umlagen
berechnet sich auch das Sanierungsgeld aus dem monatlichen zusatzversorgungspflichtigen Entgelt.
Für 2024 beträgt die Summe der umlagepflichtigen Entgelte beim Eigenbetrieb
Immobilienmanagement Darmstadt TEUR 11.057.
Stand Stand
01.01.2024 Zuführung Verbrauch Auflösung 31.12.2024
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche 20.179 399 91 0 20.485
Verpflichtungen
Verpfl. für unverfallbare Anwartschaften 17.990 342 91 0 18.240
Beihilfeverpfl. gegenüber Versorgungsempfängern 2.188 57 0 2.245
2. Sonstige Rückstellungen 8.378 2.956 925 139 10.269
Altlasten auf verkauften Grundstücken 5.129 2.077 7.206
Archivierung 488 59 547
Wertausgleich Sanierungsgebiet Martinsviertel 505 505
Verpfl. für Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen 555 11 242 323
Urlaubs- und Zeitguthaben 357 304 357 304
Rettungswege, Unterlagen 244 244
Verpflichtung nach § 107b HBeamtVG 226 14 240
Leistungsentgelt § 18 TVöD 202 210 188 224
Lebensarbeitszeitkonten Beamte 193 22 4 211
Rechts- und Beratungskosten 210 25 8 23 204
Betriebskosten Schule/ Hilpertstraße 107 104 100 111
Betreiber- und Verwaltungskosten DA City Carree 55 66 55 66
Abschluss- und Prüfungskosten 28 22 3 4 42
Erstellung Jahresabschlüsse 26 26 26 26
Berufsgenossenschaft 42 42 0
Dekontamination Verkaufsgrundstück Knell 0 0
Sonstige 12 16 12 16
Summe der Rückstellungen 28.557 3.354 1.016 139 30.755
7 Anlage III
Sonstige Rückstellungen
Für die Verpflichtung gegenüber der BVD daheim GmbH & Co. KG zur Sanierung und
Altlastenfreistellung der in 2019 verkauften Grundstücke Alsfelder Straße 16, 16 A, 24 („Messplatz“) in
Darmstadt besteht weiterhin eine Rückstellung von TEUR 3.300.
Für die Verpflichtung gegenüber der bauverein AG zur Sanierung und Altlastenfreistellung der in den
Jahren 2014 bis 2016 verkauften Grundstücke bleibt die Rückstellung von TEUR 1.829 bestehen.
Für die Verpflichtung gegenüber der Implenia II. Marienplatz Mäander GmbH und Implenia
Marienplatz Hochhaus GmbH zur Dokumentation des Landesdenkmalpflegers, Kostenbeteiligung für
Bebauungspläne und zur Altlastenfreistellung der in 2021 verkauften und in 2024 übergegangenen
Grundstücke wurden TEUR 2.077 zurückgestellt.
Im Rahmen der Abrechnung des Sanierungsgebietes Martinsviertel mit Bund und Land besteht
weiterhin eine Rückstellung in Höhe von TEUR 505 für zu entrichtende Wertausgleichsbeträge.
Wegen einer noch herzurichtenden Außenanlage und Übergabe von Unterlagen für die in 2014 an die
bauverein AG verkauften Liegenschaften besteht weiterhin eine Rückstellung in Höhe von
TEUR 244.
Für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen wurde die bestehende Rückstellung um TEUR 59
zugeführt.
Für noch zu erwartende Betreiber- und Verwaltungskosten des Rathauses (Nordbau und Südbau)
wurden TEUR 66 zurückgestellt. Die im Vorjahr gebildete Rückstellung wurde mit TEUR 55
ertragswirksam aufgelöst. Die Rückstellung für Betriebskosten für eine Schule in der Hilpertstraße in
Höhe von TEUR 100 wurde vollständig aufgelöst. Für die Betriebskosten 2024 wurden TEUR 104
zurückgestellt.
8 Anlage III
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitsspiegel dargestellt.
Gesamt
bis 1 Jahr größer 1 Jahr größer 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten gegenüber 357.049.319,21 15.667.129,67 341.382.189,54 282.639.823,55
Kreditinstituten (227.680.651,00) (10.624.245,36) (217.056.405,64) (178.831.437,83)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen 1.441.847,76 1.441.847,76 0,00 0,00
und Leistungen (1.900.031,89) (1.900.031,89) (0,00) (0,00)
Verbindlichkeiten gegenüber 521.637,44 521.637,44 0,00 0,00
verbundenen Unternehmen (709.108,09) (709.108,09) (0,00) (0,00)
Verbindlichkeiten gegenüber der 43.282.888,66 36.015.844,65 7.267.044,01 6.260.480,41
Wissenschaftsstadt Darmstadt (23.440.907,93) (16.162.642,94) (7.278.264,99) (6.271.701,39)
Verbindlichkeiten gegenüber 1.683.047,04 636.920,69 1.046.126,35 1.046.126,35
anderen Eigenbetrieben (2.330.675,19) (1.343.013,58) (987.661,61) (987.661,61)
Sonstige Verbindlichkeiten 316.252,21 316.252,21 0,00 0,00
(189.226,34) (189.226,34) (0,00) (0,00)
404.294.992,32 54.599.632,42 349.695.359,90 289.946.430,31
(256.250.600,44) (30.928.268,20) (225.322.332,34) (186.090.800,83)
(Die Zahlen in Klammern betreffen die Vorjahreswerte)
davon mit einer Restlaufzeit
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen die
Lieferungen und Leistungen direkter Tochterunternehmen der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt betreffen mit TEUR 34.800
kurzfristige Bereitstellung von Geldmitteln (Cashpooling (Vorjahr TEUR 15.300)), mit TEUR 3.236
(Vorjahr TEUR 3.487) langfristige Ausleihungen, mit TEUR 4.283 (Vorjahr TEUR 4.042) Verpflichtungen
aus Beihilfen und unverfallbaren Anwartschaften im Rahmen des Dienstherrenwechsels von Beamten,
mit TEUR 940 (Vorjahr TEUR 386) Lieferungen und Leistungen sowie mit TEUR 24
Umsatzsteuerverbindlichkeiten (Vorjahr TEUR 225).
Die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigenbetrieben entfallen mit TEUR 637
(Vorjahr TEUR 1.343) auf Lieferungen und Leistungen und mit TEUR 1.046 (Vorjahr TEUR 988) auf
Verpflichtungen aus Beihilfen und unverfallbaren Anwartschaften im Rahmen des
Dienstherrenwechsels von Beamten.
9 Anlage III
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:
2024 2023 Vergleich VJ
TEUR TEUR TEUR
Entgelte aus Vermieter-Mieter-Modell 57.500 52.150 5.350
Leistungen für Flüchtlingsunterkünfte 2.700 18.493 -15.793
Erträge aus Erbbauzinsen 1.164 1.104 60
Entgelte Dienstleistungen 1.127 687 440
Mieterträge 1.025 1.222 -197
Pachterträge 748 852 -104
Erstattung Personalkosten 537 398 139
Betriebskosten 368 378 -10
Erträge Parkhäuser K6 86 94 -8
Nutzungsentschädigungen 60 45 15
Sonstige 34 31 3
65.349 75.454 -10.105
Die Umsatzerlöse werden ausschließlich im Inland erzielt.
10 Anlage III
Die sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt:
2024 2023 Vergleich VJ
TEUR TEUR TEUR
Verkauf von Grundstücken 12.448 2.606 9.842
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 1.014 785 229
Schadensersatzleistungen 259 154 105
Schuldendiensthilfen vom Land 142 149 -7
Erträge aus der Herabsetzung und Auflösung 139 1.734 -1.595
von Rückstellungen
Verminderung der Wertberichtigungen 64 78 -14
Erträge aus der Erstattung von Personalkosten 31 38 -7
Zuschüsse 2 7 -5
Erträge aus Energiepreisbremsen 1 3.370 -3.369
Sonstige 38 1.212 -1.174
14.138 10.133 4.005
11 Anlage III
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe gliedern sich wie folgt:
2024 2023 Vergleich VJ
TEUR TEUR TEUR
Strom 3.260 4.854 -1.594
Fernwärme 2.628 3.645 -1.017
Gas 1.793 2.122 -329
Reinigungsmaterial 409 383 26
Abwasser 398 327 71
Wasser 372 449 -77
Schmutzwasser 197 409 -212
Heizöl 5 20 -15
Sonstige Aufwendungen für bezogene Waren 231 469 -238
9.293 12.678 -3.385
12 Anlage III
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen gliedern sich wie folgt:
2024 2023 Vergleich VJ
TEUR TEUR TEUR
Mieten und Pachten, Erbbauzinsen 16.820 25.964 -9.144
Fremdreinigung 8.126 7.596 530
Instandhaltung der Gebäude und Außenanlagen 5.523 5.499 24
Instandhaltung Grundstücke 2.050 249 1.801
Wartungskosten 1.170 954 216
Müllgebühren 781 650 131
Gärtnerdienste 589 469 120
Straßen- und Gehwegreinigung 303 300 3
Wiederkehrende Prüfungen FB 13 281 357 -76
Instandhaltung Maschinen und Anlagen 230 298 -68
Umzugskosten 188 205 -17
Softwarepflege 164 132 32
Bewachungskosten 146 380 -234
Aufzugswartung 104 96 8
Winterdienst 89 64 25
Denkmalpflegerische Maßnahmen 50 0 50
Bodenuntersuchungen 26 18 8
Instandhaltung Kfz und Geräte 8 17 -9
Aufwendungen für Energiezähler 8 7 1
Sonstige Aufwendungen für bezogene Leistungen 954 1.302 -348
37.608 44.559 -6.951
13 Anlage III
Die Personalaufwendungen setzen sich aus Löhnen und Gehältern (TEUR 11.770) sowie sozialen
Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung (TEUR 3.659) zusammen.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
belaufen sich auf insgesamt TEUR 11.029.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:
2024 2023 Vergleich VJ
TEUR TEUR TEUR
Beitrag für gebäudebezogene Versicherungen 1.825 1.706 119
Verwaltungskostenanteile an Kernhaushalt 1.014 1.166 -152
Miete von Geräten 135 109 26
Büromaterial, Porto, Telefon 109 95 14
Erschließungskosten 102 46 56
Aufwendungen für betriebswirtschaftliche 64 96 -32
Beratung
Nutzungsentgelte Fahrzeuge 37 28 9
Beiträge für sonstige Versicherungen 31 32 -1
Aufwendungen für Aus- und Fortbildung 11 43 -32
Anlagenabgänge Sachanlagen 6 31 -25
Verlust aus Verkauf von bebauten und 2 0 2
unbebauten Grundstücken
Wertberichtigungen auf Forderungen, 1 68 -67
Niederschlagung, Erlass
Weitere sonstige betriebliche Aufwendungen 282 349 -67
3.619 3.769 -150
14 Anlage III
Die periodenfremden Aufwendungen betreffen hauptsächlich mit TEUR 16
Instandhaltungsaufwendungen, welche in im Jahr 2024 fertiggestellten aktivierungspflichtigen
Baumaßnahmen enthalten waren.
Aus der Bewertung von Pensions- und längerfristigen sonstigen Rückstellungen gemäß § 253
Abs. 2 HGB sind TEUR 409 in den sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten.
III. Sonstige Angaben
Personalstand
Die Stellenübersicht des Eigenbetriebes weist im Berichtsjahr 2024 insgesamt 248,92 (Vorjahr 243,4)
Stellen für Beamte und Beschäftigte aus. Davon waren im Jahr 2024 tatsächlich 191,4 (Vorjahr 189,0)
Stellen nach Vollzeitäquivalenten besetzt, davon 18,9 Beamte und 172,5 Beschäftigte. Die
durchschnittliche Mitarbeiterzahl nach „Köpfen“ beläuft sich im Wirtschaftsjahr 2024 auf 11 (Vorjahr
12) Beamte und 217 (Vorjahr 202) Tarifbeschäftigte.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestanden zum Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasing- und Mietverträgen
sowie aus begonnenen Investitionsvorhaben. Der jährliche Aufwand aus Mieten und Pachtverträgen
beläuft sich auf TEUR 16.820. Die durchschnittliche Laufzeit der Miet- und Pachtverträge beträgt 4
Jahre, für den Mietvertrag der Büroflächen in der Mina-Rees-Straße 10–12 beträgt die
durchschnittliche Laufzeit 10 Jahre.
Im Juli 2019 wurde ein weiterer Büromietvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen
(Luisencenter). Die Übergabe der Mietflächen ist im Dezember 2021 erfolgt . Der durchschnittliche
monatliche Mietaufwand beträgt nach einer siebenmonatigen Mietkürzung TEUR 66.
Im Mai 2023 wurde ein weiterer Büromietvertrag und Archivflächenvertrag mit einer Laufzeit von
sechs Jahren abgeschlossen (Hilpertstraße). Der durchschnittliche monatliche Mietaufwand beträgt
TEUR 108.
Der vertragliche jährliche Aufwand aus Mieten und Leasing von DV-Geräten und Fahrzeugen beträgt
TEUR 247, bei einer durchschnittlichen Laufzeit der Verträge von 4 Jahren.
Für die Fertigstellung der begonnenen Investitionsvorhaben im Rahmen von Neubau und Sanierung
städtischer Gebäude werden Kosten in Höhe von TEUR 250.652 erwartet, von denen zum
Bilanzstichtag bereits TEUR 58.193 beauftragt sind.
Darüber hinausgehende, im Jahresabschluss 2024 nicht ausgewiesene oder vermerkte finanzielle
Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen nicht.
In Rahmen der Geschäftstätigkeit erwachsen dem Eigenbetrieb regelmäßig weitere Verpflichtungen
für laufende Baukosten.
15 Anlage III
Abschlussprüferhonorar
Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers Schüllermann und Partner AG für Leistungen an den
Eigenbetrieb entfällt ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen und beträgt TEUR 20.
Vorgänge nach dem Abschlussstichtag
Wesentliche Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag, die Einfluss auf das
Ergebnis 2024 haben könnten, haben sich nicht ereignet.
Bezüge der Betriebskommission und der Betriebsleitung
Die Betriebskommission erhielt im Jahr 2024 Sitzungsgelder von insgesamt
EUR 1.350.
Die Gesamtbezüge der Betriebsleitung im Jahr 2024 betrugen EUR 247.384 (inkl. AG-Anteil
Sozialversicherung und AG-Anteil Zusatzversorgung).
Betriebsleitung
Herr Joachim Lisowski (1. und Technischer Betriebsleiter; bis 31. Dezember 2024)
Frau Senem Yürekli (Kaufmännische Betriebsleiterin; ab 1. Februar 2023)
Herr Maximilian Krauskopf (Technischer Betriebsleiter; ab 09. Juni 2025)
16 Anlage III
Mitglieder der Betriebskommission im Wirtschaftsjahr 2024 waren die nachfolgenden Damen und
Herren:
Herr Oberbürgermeister Hanno Benz
Herr Stadtkämmerer André Schellenberg
Herr Stadtrat Holger Klötzner
Frau Stadtverordnete Heike Böhler (ab 01. Dezember 2024)
Frau Stadtverordnete Hildegard Förster-Heldmann
Herr Stadtverordneter Hans Wegel
Herr Stadtverordneter Hans Fürst (bis 30. November 2024)
Herr Stadtverordneter Oliver Lott (bis 13. März 2024)
Herr Stadtverordneter Tim Sackreuther (ab 28. Juni 2024)
Herr Stadtverordneter Erich Bauer
Herr Dr. Markus Hoschek, Vorstand HEAG Holding AG
Herr German Nogueira Perez, Prokurist bauverein AG
Frau Ramona Buxbaum, Architektin
Personalrat, Herr Peter Funk
Personalrat, Herr Martin Bausch (bis 13. November 2024)
Personalrat, Herr Johannes Würsch (ab 14. November 2024)
Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Betriebsleitung schlägt der Stadtverordnetenversammlung vor, den Jahresverlust in Höhe von
EUR 4.126.381,28 auf neue Rechnung vorzutragen.
Darmstadt, den 01. Oktober 2025
Senem Yürekli Maximilian Krauskopf
Kaufmännische Betriebsleiterin Technischer Betriebsleiter
Entwicklung des Anlagevermögens per 31. Dezember 2023 27.10.2025
Anlage 3
Blatt A
A. Anlagevermögen
01.01.2024 Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2024 01.01.2024 Zugänge Abgänge Zuschreibungen Umbuchungen 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2023
Abschreib-
ungssatz
Rest-
buchwert
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v.H. v.H.
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Rechte 86.966,83 0,00 0,00 0,00 86.966,83 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 86.966,83 86.966,83 0,00 100,00
2. Entgeltlich erworbene Software 408.422,39 14.730,57 0,00 0,00 423.152,96 353.320,37 27.012,79 0,00 0,00 0,00 380.333,16 42.819,80 55.102,02 6,38 10,12
3. Geleistete Investitionszuschüsse 58.000,00 -24.400,00 0,00 0,00 33.600,00 33.600,00 0,00 0,00 0,00 0,00 33.600,00 0,00 24.400,00 0,00 0,00
Summe I.- Immaterielle Vermögensgegenstände 553.389,22 -9.669,43 0,00 0,00 543.719,79 386.920,37 27.012,79 0,00 0,00 0,00 413.933,16 129.786,63 166.468,85 4,97 23,87
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 502.234.482,61 104.217.961,68 1.125.762,25 33.892.008,23 639.218.690,27 106.106.971,49 9.881.534,32 53.695,00 0,00 0,00 115.934.810,81 523.283.879,46 396.127.511,12 1,55 81,86
2. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 56.019.370,92 223.490,96 2.504.727,22 0,00 53.738.134,66 198.216,89 0,00 3.363,79 0,00 0,00 194.853,10 53.543.281,56 55.821.154,03 0,00 99,64
3. Technische Anlagen und Maschinen 1.101.392,25 0,00 0,00 0,00 1.101.392,25 882.214,89 95.898,95 0,00 0,00 0,00 978.113,84 123.278,41 219.177,36 8,71 11,19
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 13.745.327,39 373.641,69 0,00 1.444.967,23 15.563.936,31 6.058.421,24 1.024.843,91 0,00 0,00 0,00 7.083.265,15 8.480.671,16 7.686.906,15 6,58 54,49
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 64.018.141,09 47.160.024,00 0,00 -35.336.975,46 75.841.189,63 66.445,89 0,00 0,00 0,00 0,00 66.445,89 75.774.743,74 63.951.695,20 0,00 99,91
Summe II.- Sachanlagen 637.118.714,26 151.975.118,33 3.630.489,47 0,00 785.463.343,12 113.312.270,40 11.002.277,18 57.058,79 0,00 0,00 124.257.488,79 661.205.854,33 523.806.443,86 1,40 84,18
Summe A.- Anlagevermögen 637.672.103,48 151.965.448,90 3.630.489,47 0,00 786.007.062,91 113.699.190,77 11.029.289,97 57.058,79 0,00 0,00 124.671.421,95 661.335.640,96 523.972.912,71 1,40 84,14
JA4 661.335.640,96 €
BuchwerteAnschaffungs- und Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen Kennzahlen
Durchschnittlicher
03a_2025-08-04 Anhang Blatt A Aufgliederung Anlagevermögen 31.12.24 - Kopie.xls
Anlage IV
1
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2024
I. Allgemeines
Nach § 26 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) mit Verweis auf § 289 Abs. 2 HGB ist mit dem
Jahresabschluss ein Lagebericht aufzustellen, der nach § 27 EigBGes der Betriebskommission vorzulegen ist.
II. Grundlagen des Eigenbetriebs Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt
Darmstadt („IDA“)
Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement wurde zum 01. Januar 2008 gegründet. Nach den Vorschriften der
Hessischen Gemeindeordnung in Verbindung mit dem EigBGes wird der Eigenbetrieb ohne eigene
Rechtspersönlichkeit als Sondervermögen der Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß den Bestimmungen der
Betriebssatzung geführt.
Der Zweck des Eigenbetriebes Immobilienmanagement ist die bedarfsgerechte Versorgung der
Organisationseinheiten (Ämter und Verwaltungsstellen) der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit
Grundstücken, Gebäuden, Räumen und die Verwaltung und Verwertung stadteigener Immobilien sowie ein
entsprechender An- und Verkauf von Grundstücken im Rahmen der Bodenbevorratung unter
betriebswirtschaftlich optimierten Bedingungen.
Im Rahmen der sachgerechten Bewirtschaftung von städtischen Liegenschaften verfolgt IDA als
Immobiliendienstleister der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Wesentlichen drei Geschäftsmodelle:
Ganzheitliche Realisierung von Neubau- und Sanierungsprojekten
Nutzerorientiertes Gebäudemanagement
Grundstücksmanagement
Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement ist weiterhin Dienstleister für die anderen Eigenbetriebe und die
Betriebe gewerblicher Art der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Anlage IV
2
Die folgende Organisationsstruktur/ Neustrukturierung, welche am 01. Oktober 2024 in Kraft getreten ist,
zeigt den Aufbau des Eigenbetriebes sowie die Themenschwerpunkte in den einzelnen Fachbereichen auf:
Das Aufgabengebiet umfasst u. a. die Gebäude- und Mieterverwaltung, die Instandhaltung einschließlich
Modernisierung sowie Neubau und Sanierung von Gebäuden aller Gebäudeklassen. Ebenso gehört der
Erwerb sowie die Anmietung von Grundstücken bzw. Gebäuden zur Deckung des öffentlich-rechtlichen
Bedarfs zu den Aufgabengebieten des Eigenbetriebes. Darüber hinaus ist IDA u. a. zuständig für die Aufgaben
im Rahmen der Gebäudebewirtschaftung, unter welche z.B. Reinigungsdienstleistung, Winterdienst und
Grünpflege, aber auch Hausmeisterdienste sowie das Flächen- und Umzugsmanagement fallen.
Es ist davon auszugehen, dass zur Sicherstellung der Betreiberverantwortung sowie zur Deckung der
verschiedensten Bedarfe der Stadtverwaltung, der Eigenbetrieb auch in den kommenden Jahren ausgelastet
sein wird.
Die Betriebsleitung berichtet quartalsweise in den Sitzungen der Betriebskommission zu wesentlichen
Themen und Investitionsvorhaben sowie zum Fortschritt laufender Maßnahmen.
Anlage IV
3
III. Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Laut statistischem Bundesamt (Destatis) ist das Wirtschaftswachstum weiterhin gering. Preisbereinigt ist das
Bruttoinlandsprodukt (BIP) in 2024 gegenüber dem Vorjahr um 0,5 % gesunken.
Erfreulicherweise sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie gegenüber den Vorjahren abgeklungen.
Allerdings steht die ungeplante allgemeine Kostenentwicklung durch die hohe Inflation und dort
insbesondere die enorme Steigerung der Energiekosten im Vordergrund. Die hohen Energiepreise hatten
aufgrund der gestiegenen Preise bei nahezu allen bezogenen Gütern und Dienstleistungen eine negative
Auswirkung auf zahlreiche Positionen im Aufwandsbereich.
Auch sind gestiegene Baupreise aufgrund globaler Rohstoffknappheit und Lieferengpässe weiterhin für unser
Geschäftsfeld problematisch. Auf diese Preissteigerungen kann kurzfristig kaum adäquat reagiert werden.
Um die laufenden Projekte trotz möglicher außerplanmäßiger Mehraufwendungen finanzieren und
abschließen zu können, muss in Betracht gezogen werden, andere geplante Projekte zu verschieben. Durch
die fortbestehende hohe Auslastung der Baubranche ist es weiterhin sehr schwierig Firmen zu finden, die
bereit sind, an Ausschreibungsverfahren teilzunehmen.
Die öffentlichen Haushalte stehen schon seit Längerem vor enormen Herausforderungen. Die steigenden
Zinsen haben Auswirkungen auf kommunale Kredite zur Finanzierung von investiven Maßnahmen. Die oben
aufgeführten Umstände waren neben den Auswirkungen der vorläufigen Haushaltsführung prägend für das
Jahr 2024.
Städtische Rahmenbedingungen
Nach den Berechnungen des Amtes für Wirtschaft und Stadtentwicklung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
hat sich gegenüber dem Vorjahr die Einwohnerzahl um 1.720 Einwohner (+ 1,03 %) auf 169.033 (Stand
31.12.2024) erhöht. Ursächlich hierfür war vor allem der Zuzug aus dem Ausland. Für die kommenden Jahre
kann man durch die Entwicklung von Konversionsflächen und durch die steigenden Anforderungen an
Kinderbetreuung im Krippen-, Kindergarten- und Grundschulbereich (z. B. Rechtsanspruch
Ganztagsbetreuung 2026) davon ausgehen, dass die Belastung der städtischen Infrastruktur eher zu- als
abnehmen wird. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Infrastruktur nach wie vor an das Wachstum der letzten
Jahre anzupassen ist. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt versteht sich auch zukünftig als Vorreiterin in
Sachen Klimaschutz und ist sich ihrer Verantwortung bewusst, einen wirksamen und nachhaltigen Beitrag
zum Klimaschutz zu leisten. Bereits im Jahr 2019 sowie durch ergänzende Beschlüsse für ein Sofortprogramm
Anlage IV
4
im Wirtschaftsjahr 2020 hat die Stadtverordnetenversammlung wichtige Eckpfeiler für die Entwicklung von
Klimaschutzmaßnahmen der Immobilien des Eigenbetriebs beschlossen.
Im Kern wurde festgelegt, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt bis ins Jahr 2035 klimaneutral sein soll.
Dies hat entscheidende Auswirkungen auf die städtischen Immobilien, weswegen hier in den Jahren 2021,
2022 und den Folgejahren eine massive Mittelaufstockung für Klimaschutzmaßnahmen vorgenommen
wurde und wird. Ein von IDA erstellter Sanierungsfahrplan für alle Bestandsgebäude inkl. der Neubauten
dient als Basis zur Erreichung der Klimaschutzziele.
Die Zahl der Schutzsuchenden und, damit einhergehend, der Bedarf an geeigneten Liegenschaften zur
Unterbringung von Geflüchteten variiert stark von Jahr zu Jahr. Nach einem Anstieg im Jahr 2023 gingen die
Zuweisungszahlen im Jahr 2024 wieder zurück. Es wurden daher bereits in den vergangenen Jahren
Untersuchungen angestellt, um eigene städtische Liegenschaften zur Unterbringung von Geflüchteten
auszubauen oder geeignete Unterkünfte anzumieten. Durch die Anmietung und Inbetriebnahme zusätzlicher
Unterkünfte war es möglich, die in Hotels untergebrachten Geflüchteten umzuverteilen und damit alle
Hotelanmietungen bis Ende 2024 aufzulösen. Neben der bereits zur Verfügung gestellten und als
Gemeinschaftsunterkunft ausgebauten städtischen Immobilie in der Bessunger Straße 125 Gebäude D, setzt
IDA gemeinsam mit allen Beteiligten die Suche nach weiteren geeigneten städtischen Liegenschaften zur
Unterbringung von Geflüchteten fort.
IV. Geschäftsverlauf
Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement hat im Berichtsjahr mit einem Jahresverlust von € 4,1 Mio.
abgeschlossen, was gegenüber dem Vorjahr (Jahresverlust € 4,8 Mio.) eine Ergebnisverbesserung von
€ 0,7 Mio. bedeutet. Das Vorjahresergebnis war lediglich durch die Erträge aus Grundstücksverkäufen von
€ 2,6 Mio. geprägt, denen im Berichtsjahr € 12,4 Mio. gegenüberstehen. Die Umsatzerlöse haben sich
um € 10,1 Mio. auf € 65,3 Mio. verringert und sämtliche übrigen Erträge abzüglich der Grundstücksverkäufe
um € 4,1 Mio. auf € 2,3 Mio. verringert. Die Aufwendungen insgesamt verringerten sich um € 6,9 Mio. auf
€ 84,0 Mio. Dies führte zu einem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von € -4,0 Mio.
(Vorjahr € -4,7 Mio.).
Im laufenden Jahr wurde von der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein ertragswirksamer Zuschuss von € 0,002
Mio. gewährt.
Weitere wesentliche Einflussfaktoren auf das Jahresergebnis sind in den Ausführungen zur Ertragslage
genannt.
Anlage IV
5
Grundstücksgeschäfte 2024
Im Wirtschaftsjahr wurden Grundstücksverkäufe mit einer Gesamtsumme von € 16,0 Mio. (Vorjahr € 4,5
Mio.) getätigt. Es ergaben sich daraus Buchgewinne von € 12,4 Mio. (Vorjahr € 2,6 Mio.). Hierunter fällt der
größte Anteil auf den Verkauf des Marienplatzes aus dem Jahr 2021 von € 14,2 Mio., dessen Wirksamkeit
aufgrund der aufschiebenden Wirkung bis zur Rechtskraft des Bebauungsplanes M34 verzögert war und erst
im Berichtsjahr eintrat. Es wurden weiterhin ein unbebautes Grundstück in der Fabrikstraße sowie zwei
Stellplätze mit Zufahrtsflächen in Darmstadt-Eberstadt verkauft.
Im Bereich der bebauten Grundstücke wurde das Grundstück an der Brucknerstraße an den städtischen
Haushalt und ein Erbbaugrundstück im Chopinweg an den Erbbauberechtigten veräußert.
Die Zugänge zum Anlagevermögen belaufen sich im Wirtschaftsjahr auf € 152,0 Mio. (Vorjahr € 65,3 Mio.).
Allein durch die Übertragung der Neubauten Berufsschulzentrum Nord und Heinrich-Hoffmann-Schule vom
städtischen Kernhaushalt an den Eigenbetrieb Immobilienmanagement sind Kosten in Höhe von € 103,4 Mio.
zu verzeichnen. Des Weiteren wurden die Grundstücke Darmstraße 6 und 8 für € 0,6 Mio. vom städtischen
Kernhaushalt übertragen.
Bei dem Erwerb von unbebauten Grundstücken fielen € 0,2 Mio. an: Es wurden zwei Bauplätze in Darmstadt-
Wixhausen sowie drei Ackerflächen in Darmstadt-Arheilgen zur Arrondierung des städtischen Besitzes
angekauft. Eine Grünfläche in Darmstadt-Arheilgen wurde durch Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechtes
erworben.
Es wurden acht Erbbaurechte zur Vermarktung zurückgenommen.
V. Vermögens- und Finanzlage
Die Vermögensstruktur hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht verändert. Der Anteil des investitionsbedingt
höheren Anlagevermögens verringerte sich leicht durch die erhöhte Bilanzsumme von 95,5 % auf 95,06 %.
Das Anlagevermögen ist wie im Vorjahr im Wesentlichen durch langfristige Mittel gedeckt. Den kurzfristigen
Verpflichtungen stehen im Wirtschaftsjahr 2024 wie im Vorjahr ausreichend kurzfristige Mittel gegenüber.
Die Finanz- und Liquiditätslage des Eigenbetriebs ist durch den Bestand der Flüssigen Mittel (€ 1,5 Mio.) und
den zum Bilanzstichtag bestehenden Forderungsbestand gegen die Stadt sowie die verbundenen
Unternehmen (€ 15,2 Mio., davon € 4,9 Mio. fällig im Jahr 2025) gesichert. Auf der Passiv-Seite hat sich das
Eigenkapital um € 3,6 Mio. auf € 216,1 Mio. verringert. Die Eigenkapitalquote hat sich aufgrund der erhöhten
Bilanzsumme und des reduzierten Eigenkapitals auf 31,1 % (Vorjahr 40,0 %) vermindert.
Anlage IV
6
Innerhalb des Anlagevermögens ergaben sich im Berichtsjahr folgende Veränderungen:
31.12.2024 31.12.2023 Veränderung
Mio. € % Mio. € % Mio. € %
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 0,1 0,1 0,2 0,1 -0,1 -22,0
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 523,3 79,1 396,1 75,6 127,2 32,1
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 53,5 8,1 55,8 10,7 -2,3 -4,1
Technische Anlagen und M aschinen 0,1 0,0 0,2 0,0 -0,1 -44,5
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8,5 1,3 7,7 1,5 0,8 10,0
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 75,8 11,5 64,0 12,1 11,9 18,7
Summe Sachanlagen 661,2 99,9 523,8 99,9 137,5 26,3
Summe Anlagevermögen 661,3 100,0 524,0 100,0 137,4 26,2
Zur Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf die Anlage zum Anhang.
Der Anstieg der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte mit Bauten von € 396,1 Mio. auf € 523,3 Mio.
beruht im Wesentlichen auf abgeschlossenen investiven Sanierungsmaßnahmen von Schulen und Ankäufen.
Der Bestand an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten ohne Bauten ist durch
Grundstücksverkäufe leicht gesunken von € 55,8 Mio. auf € 53,5 Mio.
Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau haben sich von € 64,0 Mio. auf € 75,8 Mio. erhöht.
Anlage IV
7
Die Entwicklung des Eigenkapitals stellt sich wie folgt dar:
Stand Vortrag des Einlagen(+) Jahresverlust(-) Stand
31.12.2023 Jahresergebnisses Entnahme(-) Jahresgewinn(+) 31.12.2024
2023 2024
EUR EUR EUR EUR EUR
Stammkapital 10.000.000,00 0,00 0,00 0,00 10.000.000,00
Kapitalrücklagen
Allgemeine Rücklage 158.490.866,41 0,00 618.030,93 0,00 159.108.897,34
Entschuldungshilfe 11.816.527,38 0,00 0,00 0,00 11.816.527,38
Zweckgebundene Rücklage 36.528.005,50 0,00 0,00 0,00 36.528.005,50
206.835.399,29 0,00 618.030,93 0,00 207.453.430,22
Verlustvortrag (-) / Gewinnvortrag (+) 7.643.763,70 -4.833.324,90 0,00 0,00 2.810.438,80
Jahresergebnis -4.833.324,90 4.833.324,90 0,00 -4.126.381,28 -4.126.381,28
Summe Eigenkapital 219.645.838,09 0,00 618.030,93 -4.126.381,28 216.137.487,74
Die Rückstellungen (€ 30,8 Mio.; Vorjahr € 28,6 Mio.) entfallen mit € 20,5 Mio. (Vorjahr € 20,2 Mio.) auf
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen und mit € 10,3 Mio. auf sonstige Rückstellungen
(Vorjahr € 8,4 Mio.). Bei den sonstigen Rückstellungen sind Zuführungen von € 3,0 Mio., Inanspruchnahmen
von € 1,0 Mio. und Auflösungen von € 0,1 Mio. zu verzeichnen.
Bei den Verbindlichkeiten (€ 404,3 Mio.; Vorjahr € 256,2 Mio.) haben sich die Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten erhöht und zwar von € 227,7 Mio. im Vorjahr auf € 357,0 Mio. Dies ist bei planmäßigen
Tilgungen vor allem auf die Neuaufnahme von sieben Darlehen über insgesamt € 139,6 Mio. für investive
Maßnahmen zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich von € 1,9
Mio. auf € 1,4 Mio. reduziert. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben sich
von € 23,4 Mio. im Vorjahr auf € 43,3 Mio. erhöht.
VI. Ertragslage
Die Umsatzerlöse sind im Wirtschaftsjahr 2024 um 13,4 % auf € 65,3 Mio. gesunken. Dies ist ursächlich auf
den Übergang der Mietabrechnungen und Betriebskosten für Flüchtlingsunterbringungen zum Amt für
Soziales und Prävention (€ 15,8 Mio.) zurückzuführen. Gegenläufig erhöhten sich die Umsatzerlöse für
Entgelte aus dem Vermieter-Mieter-Modell insgesamt um € 5,4 Mio.
Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge um € 4,0 Mio. auf € 14,1 Mio. ist vor allem auf die Erträge
aus Grundstücksverkäufen (€ 12,5 Mio.) zurückzuführen.
Der Materialaufwand ist im Wirtschaftsjahr 2024 um 18,1 % auf € 46,9 Mio. gesunken. Hauptgrund dafür
sind gegenüber dem Vorjahr die deutlich verringerten Aufwendungen für Mieten und Pachten, Roh-, Hilfs-
und Betriebsstoffe sowie Bewachungskosten, denen gestiegene Kosten für die Instandhaltung von
Anlage IV
8
Grundstücken und für die Fremdreinigung gegenüberstehen. Die Materialintensitätsquote
(Materialaufwand / ordentlichen Aufwand) ist auf 55,8 % (Vorjahr 63,2 %) gesunken.
Der Personalaufwand ist von € 14,2 Mio. auf € 15,4 Mio. leicht angestiegen. Bei den Angestellten liegen die
Gehaltsaufwendungen bei € 10,3 Mio. Hauptgrund ist der Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes in 2023,
der eine Erhöhung von durchschnittlich 5,50 % ergab. Die Personalintensitätsquote beträgt
(Personalaufwand / ordentlichen Aufwand) 18,4 % (Vorjahr 15,7 %).
Die Abschreibungen von insgesamt € 11,0 Mio. (Vorjahr € 10,4 Mio.) beinhalten im Wirtschaftsjahr 2024
keine außerplanmäßigen Abschreibungen (Vorjahr € 0,4 Mio.). Die Abschreibungsintensitätsquote
(Abschreibungen / ordentlichen Aufwand) ist von 11,1 % im Vorjahr auf 13,1 % gestiegen.
Die Höhe der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist gegenüber dem Vorjahr um € 0,1 Mio. auf € 3,6
Mio. gesunken, was hauptsächlich auf verringerte Verwaltungskostenanteile am Kernhaushalt sowie auf den
Wegfall von Forderungsverlusten zurückzuführen ist.
Die Zinsaufwendungen (€ 7,1 Mio.; Vorjahr € 5,2 Mio.) sind angestiegen. Die Zinslastquote
(Zinsaufwendungen/ ordentliche Aufwendungen) beträgt 8,4 % (Vorjahr 5,8 %).
Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit weist gegenüber dem Vorjahresverlust von € 4,7 Mio.
einen geringeren Verlust von € 4,0 Mio. aus, vor allem durch die Erlöse aus dem Verkauf von Grundstücken.
Damit verbleibt nach Berücksichtigung der sonstigen Steuern ein Jahresverlust für das Wirtschaftsjahr von
€ 4,1 Mio. (Vorjahr Jahresverlust von € 4,8 Mio.). Im Wirtschaftsjahr 2024 erhielt der Eigenbetrieb einen
Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt von insgesamt € 0,002 Mio.
Anlage IV
9
VII. Personal
Die geplante Anzahl der in 2024 Beschäftigten sowie Beamtinnen und Beamten ist in folgender Übersicht
dargestellt:
Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl
2024 2023 2024 2023
23 23 244 236
20 VZ + 3 TZ 20 VZ +3 TZ 212 VZ + 32 TZ 206 VZ + 30 TZ
VZÄ: 21,5 VZÄ: 21,5 VZÄ: 227,42 VZÄ: 221,91
Beamtinnen und Beamte Beschäftigte
Die tatsächliche durchschnittliche Mitarbeiterzahl nach „Köpfen“ beläuft sich zum 31. Dezember 2024 auf
11 Beamte und 217 Tarifbeschäftigte.
Gemäß Betriebssatzung §1 Abs. 2 ist Ziel und Aufgabe von IDA „die bedarfsgerechte Versorgung der
Organisationseinheiten und Dienststellen der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Grundstücken, Gebäuden
und Räumen unter Berücksichtigung des Bedarfs des jeweiligen Nutzers und Darlegung der Vollkosten sowie
die Verwaltung stadteigener und angemieteter Immobilien. Dies erfolgt für die IDA zugeordneten
Grundstücke als Eigentümer und als Dienstleister für andere städtische Grundstückseigentümer.“ Zur
vollumfänglichen Erfüllung dieser Aufgaben war es erforderlich, die Geschäftsverteilung aus der
Gründungsphase von IDA auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen und unter dem Aspekt der
Effizienz neu zu ordnen. Die, zum
01. Januar 2021 in Kraft getretene, Änderung der Geschäftsverteilung und Einführung der neuen
Organisationsstruktur veränderte die Arbeitsbedingungen bei den Beschäftigten. Aus diesem Grund wurde
bereits mit der Neustrukturierung der Aufbauorganisation vereinbart, dass eine Evaluation dieser
Geschäftsverteilung erfolgen soll.
Die Vielseitigkeit der Themenschwerpunkte und die Erfahrungen seit der Umsetzung der Geschäftsverteilung
haben gezeigt, dass zur Schaffung klarer Schnittstellen sowie Optimierung der Betriebsprozesse und vor
allem zur Sicherstellung der gesetzlichen Betreiberverantwortung weitere Änderungen erforderlich sind.
Daher wurde zunächst der Fachbereich Gebäudebetrieb, der für die Sicherstellung der gesetzlichen
Betreiberverantwortung organisatorisch eingerichtet wurde, priorisiert und neu bewertet. Das Ergebnis war
eine Splittung des Fachbereiches „Gebäudebetrieb“ in den Fachbereich „Kaufmännischer Gebäudebetrieb“
Anlage IV
10
und den Fachbereich „Technischer Gebäudebetrieb“. Die Sollprozesse werden im Folgejahr an die zum 01.
Oktober 2024 in Kraft getretenen Änderungen der Geschäftsverteilung entsprechend angepasst und
eingeführt.
VIII. Kennzahlen
Nachfolgend werden wichtige Kennzahlen in einer Mehrjahresübersicht tabellarisch dargestellt.
2024 2023 2022 2021 2020
% % % % %
Materialintensitätsquote 55,8 63,2 59,3 58,3 57,4
Personalintensitätsquote 18,4 15,7 16,9 20,0 20,3
Abschreibungsintensitätsquote 13,1 11,1 12,1 12,7 12,1
Zinslastquote 8,4 5,8 4,5 4,8 4,6
IX. Chancen- und Risikobericht
Chancen der zukünftigen Entwicklung
Die Umsetzung der genehmigten Änderung der Geschäftsverteilung erfolgte zum 1. Oktober 2024. Die neu
geschaffene Stelle der Fachbereichsleitung „Technischer Gebäudebetrieb“ konnte zum 01. Januar 2025
besetzt werden. Auch die, im Zusammenhang mit der Änderung geschaffene, neue Stelle der Assistenz der
Betriebsleitung konnte bereits besetzt werden. Durch die Splittung des Fachbereiches „Gebäudebetrieb“ in
den kaufmännischen und technischen Bereich sowie durch die geeignete Besetzung der neu geschaffenen
Stellen wird nicht nur eine ausgeprägtere Kundenorientierung erreicht, sondern vielmehr die Möglichkeit
geschaffen, einen rechtskonformen, wirtschaftlicheren und klimaschonenden Betrieb der zugeordneten
Gebäude zu ermöglichen. Gleichzeitig gilt es, die Betreiberverantwortung im Fachbereich „Technischer
Gebäudebetrieb“ bestmöglich mit Hilfe der Soll-Prozesse wahrzunehmen. Zur stetigen Optimierung dieser
Prozesse sowie zur Steigerung der Effizienz sieht die Änderung der Geschäftsverteilung mittelfristig eine
Evaluation vor. Damit kann bewertet werden, inwieweit die Implementierung und Weiterentwicklung neuer
Strukturen die anvisierten Ziele erreicht, um, falls notwendig, aufbauorganisatorische Anpassungen
vorzunehmen. Im Projektgeschäft wird sich IDA weiterhin intensiv mit der Darmstädter
Stadtentwicklungsgesellschaft (DSE) abstimmen, um entsprechende Synergien heben zu können. Durch die
Anlage IV
11
Verankerung der Bauherrenvertretung für alle städtischen Bauten und Klimaschutzmaßnahmen bei IDA
kommt dem Projektzweig weiterhin eine exponierte Stellung zu. Um diesen Anforderungen gerecht zu
werden, gilt es, den Bereich „Hochbau“ entsprechend zu stärken.
Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA) hat alle geplanten
Sanierungs- und Neubauprojekte in einem Sanierungsfahrplan abgebildet. Dieser dient als Grundlage, um
finanziellen Belastungen, die Auftragsvergaben und die vorhandenen Ressourcen vorausschauend und
zielorientiert planen zu können. Unter anderem in diesem Zusammenhang erfolgte die Genehmigung der
Haushaltssatzung und damit der Haushaltsplan 2024 durch das Regierungspräsidium Darmstadt
am 25. April 2024. Bis zur Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde und der öffentlichen Bekanntmachung
selbiger galten die Regularien der vorläufigen Haushaltsführung. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung
und unter Berücksichtigung der Entwicklung der Haushaltssituation für die Folgejahre, mussten bereits in
2024 gesamtstädtische Priorisierungen im Sanierungsfahrplan vorgenommen und geplante Projekte
verschoben werden. Durch diese Verschiebungen steigt das Risiko für unvorhersehbare Ausfälle oder
Verzögerungen. Das erhöht gleichzeitig das Risiko, das von der Dringlichkeit her im Sanierungsfahrplan
bereits eingeplante Projekte in den Folgejahren erneut verschoben werden müssen.
Auch die Marktpreis- und Mengenrisiken, wie beispielsweise bei den Energiekosten in Folge des
Ukrainekrieges, bleiben für den Eigenbetrieb weiterhin bestehen. Die hohen Energiepreise wirken
preistreibend bei nahezu allen bezogenen Gütern und Dienstleitungen und haben eine negative Auswirkung
auf zahlreiche Positionen im Aufwandsbereich.
Risikobericht
Die Risiken zum 31. Dezember 2024 wurden in Form eines Risikoberichtes aufgelistet und am 12. Dezember
2024 dem zuständigen Dezernenten und der Betriebskommission zur Kenntnis gebracht. Wesentliche
Risiken bestehen nach der erwarteten Schadenshöhe aufgrund von:
Die Auswirkungen der Krisen und damit einhergehende zusätzliche Aufgaben für den Eigenbetrieb
binden zusätzliche Ressourcen in den Fachbereichen und führen aufgrund neuer Priorisierungen zur
Nichteinhaltung gesetzter Ziele. Dieser Umstand hat auch Auswirkungen auf die am 01. Oktober
2024 in Kraft getretene Änderung der Geschäftsverteilung und führt zu Verzögerungen bei der
sorgfältigen Planung und Implementierung effektiver Maßnahmen.
Das Risiko des Fachkräftemangels besteht weiterhin erheblich. Der reibungslose Betriebsablauf
kann aufgrund fehlender Stellenbesetzungen bzw. vorliegenden Kündigungen auf Führungsebene
sowie nachgeordneten Stellen nicht in vollem Umfang gewährleistet werden und wirkt sich somit
Anlage IV
12
auf die Sicherstellung der Betreiberverantwortung aus. Eine Nachfolge der zum 31. Dezember 2024
ausgeschiedenen 1. und Technischen Betriebsleitung war zu diesem Zeitpunkt nicht gewährleistet.
Die Stelle war bis Anfang Juni 2025 unbesetzt. Hierdurch erhöhte sich das Risiko- vor allem in Bezug
auf die Betreiberverantwortung.
Es kommt weiterhin zu Kosten- bzw. Budgetüberschreitungen durch unvorhersehbare Risiken bei
Baumaßnahmen.
Aufgrund noch nicht erfolgter Übertragung der Zuständigkeit zur ordnungsgemäßen Überwachung,
Behandlung und Schutz mittels FLL-zertifiziertem Fachpersonal aller IDA-Bäume an das zuständige
Fachamt, fehlt eine einheitliche Regelung zur Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht.
Der Risikobericht und weitere, im Berichtsjahr durchgeführte, Analysen haben keine bestandsgefährdenden
Risiken aufgezeigt bzw. zu einer veränderten Ausrichtung des Unternehmens geführt. Die Liquidität des
Eigenbetriebes war im Wirtschaftsjahr jederzeit gesichert.
X. Erläuterung von wesentlichen Abweichungen
Gegenüberstellung des Jahresabschlusses 2024 mit den Werten des Wirtschaftsplans
Der Eigenbetrieb hat gemäß § 15 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) einen Wirtschaftsplan erstellt. Der
Wirtschaftsplan 2025 wurde am 13. August 2025 im Rahmen der 3. Lesung von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Eine Genehmigung des Wirtschaftsplanes durch die
Aufsichtsbehörde wurde erteilt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung des Eigenbetriebs weist einen Jahresverlust von € 4,1 Mio. aus, während
in der Planung von einem Jahresverlust von € 5,3 Mio. ausgegangen wurde. Im Vorjahr schloss der
Eigenbetrieb mit einem Jahresverlust von € 4,8 Mio. ab.
Die Plan-/Ist-Abweichung zwischen dem genehmigten Wirtschaftsplan 2024 und den Ist-Erträgen und Ist-
Aufwendungen stellt sich wie folgt dar:
Anlage IV
13
Plan- Ist- V erg leich f ür d as W irt schaf t sjahr 2 0 2 4 M io. € M io . € M io . €
Beschreib ung Plan 2 0 2 4 Ist 2 0 2 4 Plan- Ist -
Ab weichung
Umsat zerlö se 6 8 ,6 6 5,3 - 3 ,3
davon Erstattung aus Vermieter-M ieter-M odell 58,9 57,5 -1 ,4
Zuschüsse aus dem Kernhaushalt 0,0 0,0 0,0
And ere akt iviert e Eig enleist ungen 0 ,0 0 ,0 0 ,0
So nst ige bet rieb liche Ert räg e 19 ,1 14 ,1 - 5,0
davon Auflösungen von Sopo mit Rücklageanteil 0,6 1 ,0 0,5
M at erialauf wand 52 ,7 4 6 ,9 - 5,8
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe und bezogene Waren 1 0,5 9,3 -1 ,2
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 42,2 37,6 -4,6
Perso nalauf wand 17,9 15,4 - 2 ,5
a) Löhne und Gehälter 1 3,6 1 1 ,8 -1 ,8
b) Soziale Abgaben u. Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 4,3 3,7 -0,6
Ab schreib ungen auf immat . V ermö g ensgeg enst änd e und Sachanlag en 10 ,5 11,0 0 ,5
So nst ige bet rieb liche A uf wend ung en 3 ,7 3 ,6 - 0 ,1
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,5 0,6 0,1
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 8,7 7,0 -1 ,7
Erg eb nis der gewöhnlichen Geschäf t st ät ig keit - 5,2 - 4 ,0 1,2
Sonstige Steuern 0,1 0,2 0,1
Jahresgewinn (+) / Jahresverlust ( - ) - 5,3 - 4 ,1 1,2
Die Umsatzerlöse lagen um € 3,3 Mio. unter Plan. Grund der Abweichung waren bis zum 31. Dezember 2024
ausgebliebene Erstattungen des Amtes für Soziales und Prävention für die Flüchtlingsunterbringung.
Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen um € 5,0 Mio. unter Plan. Grund der Abweichung waren geringere
Erträge aus Grundstücksverkäufen gegenüber dem Planansatz von € 19,1 Mio. Beim Verkauf des
Marienplatzes wurde die Vereinbarung getroffen, einen Teil des Kaufpreises erst im Folgejahr zu begleichen.
Bei den Aufwendungen liegen die wesentlichsten Abweichungen beim Materialaufwand mit einem Rückgang
von € -5,8 Mio. und beim Personalaufwand mit einem Rückgang von € -2,5 Mio. Innerhalb des
Materialaufwandes waren die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe um € -1,2 Mio. unter Plan
aufgrund verringerter Betriebskosten (im Wesentlichen Energiekosten). Bei den Aufwendungen für
bezogene Leistungen resultiert die wesentlichste Abweichung von € -4,6 Mio. insbesondere aus Mieten und
Pachten sowie Instandhaltung von Gebäuden und Außenanlagen.
Die Abschreibungen lagen um € 0,5 Mio. über Plan. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen lagen um € 1,7
Mio. unter Plan aufgrund niedrigerer Zinsbelastungen bei Kreditaufnahmen.
Das Wirtschaftsjahr 2024 schließt mit einem Jahresverlust von € 4,1 Mio. ab (Plan Jahresverlust von
€ 5,3 Mio.).
Anlage IV
14
XI. Prognosebericht
Nach den genehmigungspflichtigen Haushaltsplänen der letzten Jahre wurde im Rahmen der
Haushaltsberatungen in 2024 beschlossen, einen Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 aufzustellen.
Bis zur Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde und öffentlichen Bekanntmachung gelten für das
Geschäftsjahr 2025 die Regularien der vorläufigen Haushaltsführung.
Die Aufstellung eines Doppelhaushaltes für die Jahre 2025 und 2026, bei einer hohen Anzahl an unbesetzten
Stellen, laufender Umstrukturierung im Fachbereich Gebäudebetrieb sowie unter Berücksichtigung der
Auswirkungen bestehender Krisen und erneuter gesamtstädtischer Priorisierung der Projekte im
mittelfristigen Investitionsprogramm, haben viele Ressourcen in allen Fachbereichen gebunden. Aufgrund
laufender Konsolidierungsmaßnahmen und sich daraus ergebender Maßnahmenempfehlungen zur
Optimierung der Erträge und Aufwendungen muss sich der gesamte Eigenbetrieb auf kurzfristig zu
priorisierende Aufgaben einstellen.
Um den Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA) zukunftsgerichtet
aufzustellen und fortschrittlich weiterzuentwickeln, ist es zwingend erforderlich, notwendige Investitionen,
Sanierungen und bauliche Unterhaltungsmaßnahmen voranzutreiben. Das geplante Investitionsvolumen
setzt sich daher aus einem Portfolio aus notwendigen Sanierungen und Neubauprojekten zusammen, um
den Abbau des Sanierungsstaus sicherzustellen und Investitionen in zukunftsfähige Technologien
(Digitalisierung) und um die Gebäude im Betrieb besser und rechtskonformer verwalten und nutzen zu
können. Auch das bedeutet weitere Ressourcenbindung.
Daher legen wir unseren Fokus weiterhin auf die zeitnahe Stellenbesetzung auf Führungsebene sowie der
nachgeordneten Stellen nach dem Befähigungsprinzip. Die seit dem 01. Januar 2025 vakante Stelle der
technischen Betriebsleitung konnte mit Herrn Maximilian Krauskopf zum 09. Juni 2025 erfreulicherweise
wiederbesetzt werden. Die Besetzung der Stelle der Fachbereichsleitung des neuen Fachbereiches
„Technischer Gebäudebetrieb“ erfolgte wie geplant zum 01. Januar 2025. Die Stelle der Fachbereichsleitung
im Fachbereich „Zentrale Dienste“ wurde zum 01. Mai 2025 wiederbesetzt. Die Stellen der
Sachgebietsleitung im Fachbereich „Hochbau“ sowie im Fachbereich „Technischer Gebäudebetrieb“
konnten im 3. Quartal 2025 ebenfalls wiederbesetzt werden. Die Besetzung aller weiterer
Führungspositionen sowie nachgeordneten vakanten Stellen soll spätestens bis Ende des Jahres 2025
abgeschlossen sein.
Für das Jahr 2025 wird mit einem Jahresverlust von € 11,0 Mio. gerechnet. Die Planungen für das Jahr 2025
gehen von Erträgen (ohne Zuschüsse) von € 91,1 Mio. aus. Darin enthalten sind Umsatzerlöse (€ 78,4 Mio.)
und sonstige betriebliche Erträge (€ 12,1 Mio.). Aufwendungen sind in Höhe von € 102,1 Mio. angesetzt.
Anlage IV
15
Diese entfallen im Wesentlichen mit € 50,7 Mio. auf Material- und mit € 18,7 Mio. auf
Personalaufwendungen sowie mit € 16,6 Mio. auf Abschreibungen.
XII. Dank
Die Betriebsleitung bedankt sich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Engagement und die
erbrachten Leistungen. Die vorläufige Haushaltsführung zu Beginn des Geschäftsjahres 2024 war eine große
Herausforderung. Dennoch ist es IDA gemeinsam gelungen, allen Anforderungen zu entsprechen und einen
wichtigen Teil zum Erfolg der städtischen Infrastruktur mit Immobilien und Liegenschaften beizutragen.
Selbstverständlich gilt der Dank außerdem der Personalvertretung für die vertrauensvolle Zusammenarbeit,
allen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern, den Mitgliedern der Betriebskommission und
den Vertreterinnen und Vertretern der städtischen Gremien.
Darmstadt, den 01. Oktober 2025
Senem Yürekli Maximilian Krauskopf
Kaufmännische Betriebsleiterin Technischer Betriebsleiter
Anlage 5
Seite 1
0718/25 DGM 1011552 – Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA), Darmstadt
Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG
Grundlage unserer Arbeiten ist der Prüfungsstandard IDW PS 720 des Instituts der Wirtschaftsprüfer
in Deutschland e. V. (Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und
der wirtschaftlichen Verhältnisse § 53 HGrG). Dieser Prüfungsstandard ist in Zusammenarbeit mit
dem Bundesfinanzministerium, dem Bundesrechnungshof und den Landesrechnungshöfen erarbei-
tet worden.
Die dort aufgeführten Fragen sind lückenlos zu beantworten. Soweit eine einzelne Frage für die
geprüfte Einrichtung nicht einschlägig ist, ist dies zu begründen. Soweit sich die Beantwortung der
Frage bereits aus der Berichterstattung über die Jahresabschlussprüfung ergibt, haben wir Verwei-
sungen vorgenommen.
Der oben bezeichnete Fragenkatalog gliedert sich wie folgt:
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation
Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit
Vermögens- und Finanzlage
Ertragslage
Beantwortung des Fragenkataloges:
Anlage 5
Seite 2
0718/25 DGM 1011552 – Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie
individualisierte Offenlegung der Organbezüge
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die
Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen
des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung
(Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw.
des Konzerns?
Organe des IDA sind gemäß Betriebssatzung die Betriebsleitung, die Betriebskommission und die
Stadtverordnetenversammlung. Die Aufgaben der Betriebsleitung sind in § 4 der Betriebssatzung
geregelt. In § 8 der Betriebssatzung werden die Aufgaben der Betriebskommission und in § 10 die
Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung festgelegt. § 9 der Betriebssatzung enthält die Aufga-
ben des Magistrats.
Ein Geschäftsverteilungsplan für die Betriebsleitung liegt vor. Es bestehen Geschäftsordnungen für
die Betriebsleitung und die Betriebskommission.
Nach unseren Feststellungen entsprechen die Regelungen in der Betriebssatzung und den Ge-
schäftsordnungen den Bedürfnissen des Eigenbetriebes. Ebenso kann die Einbindung der Organe
in die Entscheidungsprozesse als sachgerecht bezeichnet werden.
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden
Niederschriften hierüber erstellt?
Im Berichtsjahr fanden vier Sitzungen der Betriebskommission statt. Es wurde ein weiterer Be-
schluss im Umlaufverfahren gefasst. Die Niederschriften lagen uns vor. Die Stadtverordnetenver-
sammlung hat 14 Vorlagen und der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat 23 Vorlagen
zum Eigenbetrieb IDA behandelt.
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5 des
Aktiengesetzes sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Auskunftsgemäß waren Herr Joachim Lisowski und Frau Senem Yürekli im Berichtsjahr in keinem
Aufsichtsrat oder Kontrollgremium i. S. d. § 125 Abs.1 Satz 5 AktG tätig.
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert
im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen
Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird
dies begründet?
Die Vergütung der Organmitglieder ist im Anhang in einer Summe angegeben.
Anlage 5
Seite 3
0718/25 DGM 1011552 – Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG
Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums
Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem
Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse ersichtlich sind?
Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Es liegen ein Geschäftsverteilungsplan, ein Organigramm über die Aufbauorganisation des Eigen-
betriebes sowie sachgerechte Stellenbeschreibungen für die Mitarbeiter, die mit Aufgaben des IDA
betraut sind, vor. Die bestehenden Regelungen und das Organigramm des IDA werden regelmäßig
überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Mit der Freigabe der neuen Aufbau- und Ablauforganisation
vom 28. August 2020 wurde deren Umsetzung zum 1. Januar 2021 gestartet. Vereinbart war bereits
zum damaligen Zeitpunkt, dass eine Evaluation dieser Geschäftsverteilung erfolgen soll. Die Erfah-
rungen seit der Umsetzung der Geschäftsverteilung haben gezeigt, dass zur Schaffung klarer
Schnittstellen sowie Optimierung der Betriebsprozesse eine weitere Änderung der Geschäftsvertei-
lung erforderlich ist. Die Änderung der Geschäftsverteilung ist zum 01. Oktober 2024 in Kraft getre-
ten.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird?
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass nicht nach dem
Geschäftsverteilungsplan und dem Organigramm verfahren wird.
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert?
Es gilt der Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und Sport vom 15. Mai 2015 zur „Korrup-
tionsvermeidung in hessischen Kommunalverwaltungen“. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat
hierzu eine entsprechende Verwaltungsvorschrift zur Korruptionsvermeidung vom 16. Dezember
2016 (Magistratsvorlage Nr. 2016/0107) veröffentlicht. Die Antikorruptionsvorschrift dient den Be-
schäftigten der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe sowie den Magistratsmitgliedern zur Einord-
nung von konkreten Situationen und ist eine Entscheidungshilfe im Falle des Angebots einer Zuwen-
dung durch Dritte. Die Betriebsleitung hat die in der Antikorruptionsvorschrift enthaltenden
Empfehlungen umgesetzt.
Der Leiter des städtischen Revisionsamtes ist zum Antikorruptionsbeauftragten der Wissenschafts-
stadt Darmstadt bestellt; er ist somit auch für den Eigenbetrieb zuständig.
Die Vorgaben des Vergaberechts für Städte und Gemeinden und deren Anwendung wurden den
Mitarbeitern des IDA schriftlich mitgeteilt.
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse
(insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und
-gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden?
Der Eigenbetrieb unterliegt den für die Stadtverwaltung geltenden Organisationsvorgaben und Ge-
schäftsanweisungen, die im Einzelnen auch Hinweise und Arbeitshilfen für die Verfahrensweise für
die Mitarbeiter enthalten. Die Einhaltung dieser Organisationsvorgaben und Geschäftsanweisungen
wird im Wesentlichen durch das städtische Revisionsamt kontrolliert.
Anlage 5
Seite 4
0718/25 DGM 1011552 – Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG
Wir haben keine Verstöße gegen die Organisationsvorgaben und Geschäftsanweisungen zu we-
sentlichen Entscheidungsprozessen festgestellt.
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z. B. Grundstücksverwaltung,
EDV)?
Die bestehenden Verträge werden ordnungsgemäß dokumentiert und verwaltet. Im Rahmen unserer
Prüfung haben sich keine gegenteiligen Feststellungen ergeben.
Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling
a) Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der
Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – den Bedürfnissen des
Unternehmens?
Die Betriebsleitung hat gemäß § 4 Abs. 5 i. V. m. § 13 der Betriebssatzung jährlich vor dem Beginn
eines Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögens-
plan, der Stellenübersicht und der fünfjährigen Finanzplanung aufzustellen. Weitere Planungsrech-
nungen erscheinen nicht erforderlich.
Das bestehende Planungswesen entspricht nach unseren Feststellungen den Bedürfnissen des Ei-
genbetriebes und erfüllt die Voraussetzungen als Informations- und Steuerungsinstrument.
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Planabweichungen werden mittels der Kontensaldenliste untersucht.
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den
besonderen Anforderungen des Unternehmens?
Der Eigenbetrieb verfügt über eine Kosten- und Leistungsrechnung in Form einer Kostenarten- und
Kostenstellenrechnung.
Nach unseren Einschätzungen entspricht das Rechnungswesen einschließlich der derzeit einge-
setzten Kostenrechnungssysteme in ihrer Größe und Organisation den besonderen Anforderungen
des Eigenbetriebes.
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u. a. eine laufende
Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Im Rahmen der Vermögensplanüberwachung erfolgen die Finanz- und Kreditüberwachung aufgrund
besonderer Aufgabenzuweisungen zentral durch die Kämmerei der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Die laufende Liquiditätskontrolle obliegt der Stadtkasse der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Darüber
hinaus werden Liquiditätsübersichten erstellt.
Anlage 5
Seite 5
0718/25 DGM 1011552 – Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind?
Ein zentrales Cash-Management ist beim Eigenbetrieb nicht eingerichtet. Diese Aufgabe wird zentral
von der Kämmerei der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Eigenbetriebe übernommen. Es haben
sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten wurden.
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch
das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv
eingezogen werden?
Nach unseren Feststellungen werden Entgelte grundsätzlich vollständig und zeitnah in Rechnung
gestellt und eingezogen. Die Höhe der Entgelte sowie die Modalitäten der Abrechnungen und Zah-
lungen richten sich nach den zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen.
Die Fakturierung von Lieferungen und Leistungen für die Wissenschaftsstadt Darmstadt, deren di-
rekten Tochtergesellschaften und deren andere Eigenbetriebe erfolgt durch Rechnungsstellung und
Erfassung in der Finanzbuchhaltung des IDA. Dadurch ist die vollständige und zeitnahe Rechnungs-
stellung grundsätzlich gewährleistet.
Das Mahnwesen sieht vor, dass ein Vorgang nach zwei erfolglosen Mahnläufen an die Vollstre-
ckungsstelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt übergeben wird. Das eingerichtete Mahnwesen ge-
währleistet nach unseren Feststellungen somit grundsätzlich den zeitnahen und effektiven Forde-
rungseinzug.
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es alle
wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?
Das Controlling umfasst den kaufmännischen und den technischen Bereich. Als Entscheidungs-
grundlage stehen dem Controlling des kaufmännischen Bereiches Unterlagen des Rechnungswe-
sens und dem Controlling des technischen Bereiches die jeweils aktuellen Projektberichte des Be-
reiches Hochbau zur Verfügung.
h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der
Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht?
Der Eigenbetrieb hat keine Tochter- oder Beteiligungsunternehmen.
Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und
Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden
können?
Der Eigenbetrieb hat ein Risikokontrollsystem (RKS) mit definierten Frühwarnsignalen eingerichtet,
um bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig zu erkennen. Identifizierte Risiken werden in Risi-
komeldungen erfasst und nach ihrer Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit (ETW) bewertet.
Die einzelnen Risikomeldungen sind im Risikobericht des IDA zusammengefasst, der der Betriebs-
kommission zur Kenntnis vorgelegt wird.
Anlage 5
Seite 6
0718/25 DGM 1011552 – Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Die vom Eigenbetrieb IDA getroffenen Maßnahmen zur Risikofrüherkennung sind grundsätzlich dazu
geeignet, um bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu identifizieren und entsprechende Gegen-
maßnahmen einzuleiten.
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Siehe Antwort zu Frage 4a).
d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen
Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst?
Siehe Antwort zu Frage 4a). In den verschiedenen wesentlichen Risikobereichen erfolgen weitest-
gehend regelmäßig Kontrollen und Abstimmungen mit den Geschäftsprozessen und Funktionen. Bei
wesentlichen Veränderungen der Risikosachverhalte erfolgen, soweit erforderlich, Anpassungen der
Frühwarnsignale und der vorgesehenen Gegenmaßnahmen.
Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten
sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festgelegt? Dazu gehört:
Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?
Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen eingesetzt werden?
Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Umfang dürfen
offene Posten entstehen?
Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z. B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zulässig sind
bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z. B. antizipatives Hedging)?
Geschäfte, auf die sich dieser Fragenkreis bezieht, werden zentral von der Kämmerei der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt für den Eigenbetrieb abgeschlossen. Daher beziehen sich alle weiteren Aus-
führungen in diesem Fragenkreis auf die Tätigkeit der Finanzverwaltung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt.
Gemäß der Auslegung des allgemeinen Spekulationsverbotes durch die Anlagerichtlinien des Hes-
sischen Ministeriums des Innern und für Sport sind derivative Finanzinstrumente nur für Zinssiche-
rungsgeschäfte für bestehende Kredite und beabsichtigte Kreditaufnahmen zulässig. An diese Vor-
gaben ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt auch mit ihren Eigenbetrieben gebunden und verfährt
entsprechend.
Die Auswahl der Partner erfolgt durch die Kämmerei der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die auch
die Höhe der zulässigen Beträge festlegt.
Anlage 5
Seite 7
0718/25 DGM 1011552 – Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG
Entsprechend der Anlagerichtlinie liegt eine Bewertungseinheit dann vor, wenn zwischen Grund- und
Sicherungsgeschäft eine eindeutige Verbindung besteht. Es werden keine Sicherungsgeschäfte
ohne ein entsprechendes Grundgeschäft abgeschlossen.
Siehe Antwort zu Frage 5a). Beim Eigenbetrieb gibt es keine Hedge-Strategien. Es werden aus-
schließlich Derivatgeschäfte zu Sicherungszwecken abgeschlossen.
b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen und
zur Risikobegrenzung?
Siehe Antwort zu Frage 5a). Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen sind uns keine Verstöße ge-
gen die Vorgaben der aktuellen Anlagerichtlinie bekannt geworden.
c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium
zur Verfügung gestellt, insbesondere in Bezug auf
Erfassung der Geschäfte
Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse
Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung
Kontrolle der Geschäfte?
Die Erfassung der Geschäfte erfolgt zentral durch die Kämmerei der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Eine Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse wird durchgeführt. Die Zinssiche-
rungsgeschäfte werden ausschließlich zur Absicherung gegen Zinssatzschwankungen abgeschlos-
sen.
Die einzelnen Geschäfte werden zum Zweck der Rechnungslegung bewertet; die Geschäfte sind
mit ihrem Stichtagswert im Anhang zum Jahresabschluss angegeben. Da nur Sicherungsgeschäfte
abgeschlossen werden, erfolgt kein Ausweis der Geschäfte in der Bilanz.
Erfassung, Beurteilung, Bewertung und Kontrolle der abgeschlossenen Sicherungsgeschäfte erfol-
gen zentral durch die Kämmerei der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatgeschäfte
und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen?
Siehe Antwort zu Frage 5a). Es werden ausschließlich Derivatgeschäfte zu Sicherungszwecken ab-
geschlossen.
e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen?
Siehe Antwort zu Frage 5a). Angemessene Arbeitsanweisungen wurden von der Wissenschaftsstadt
Darmstadt erlassen.
Anlage 5
Seite 8
0718/25 DGM 1011552 – Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG
f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offenen
Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt?
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird zweimal jährlich in den Sitzungen des Portfoliobeirates über
die Entwicklung der Finanzgeschäfte informiert.
Fragenkreis 6: Interne Revision
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende interne
Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch
eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
Der Eigenbetrieb verfügt über keine eigene interne Revision. Die Aufgaben der internen Revision
werden vom Revisionsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt wahrgenommen.
b) Wie ist die Anbindung der internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/Konzern? Besteht
bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
Das Revisionsamt ist ein eigenständiges Amt der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Eine Gefahr von
Interessenkonflikten bei der Tätigkeit des Revisionsamtes ist nicht erkennbar.
c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der internen Revision/Konzernrevision
im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funktionen (z. B.
Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die interne Revision
das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte
vor?
Die Tätigkeitsschwerpunkte im Berichtsjahr lagen auf der Prüfung der Kasse.
d) Hat die interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?
Eine Abstimmung mit dem Abschlussprüfer fand nicht statt (siehe hierzu Antwort zu Frage 6a).
e) Hat die interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche
handelt es sich?
Das Revisionsamt hat im Berichtsjahr keine bemerkenswerten Mängel aufgedeckt.
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der internen
Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die interne Revision/Konzernrevision die
Umsetzung ihrer Empfehlungen?
Die vom Revisionsamt ausgesprochenen Empfehlungen werden umgesetzt.
Die Kontrolle der Umsetzung der Empfehlungen des Revisionsamtes erfolgt auf der Grundlage eines
definierten Follow-Up-Prozesses. Danach überwachen die Mitarbeiter des Revisionsamtes die Män-
gelbeseitigung innerhalb des im jeweiligen Revisionsbericht vorgegebenen Zeitrahmens anhand der
Berichterstattung des Umsetzungsverantwortlichen und der entsprechenden vorgelegten Nach-
weise.
Anlage 5
Seite 9
0718/25 DGM 1011552 – Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit
Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung,
Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des
Überwachungsorgans
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans
zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist?
Es haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass für zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte
und Maßnahmen nicht die erforderliche Genehmigung der Betriebskommission eingeholt wurde.
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des
Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Es erfolgte keine Kreditgewährung an Mitglieder der Betriebsleitung oder des Überwachungsorgans.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche,
aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind (z. B.
Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Feststellungen getroffen, die darauf schließen lassen,
dass die Maßnahmen nicht mit den Beschlüssen der Betriebskommission, der Stadtverordnetenver-
sammlung oder des Stadtrates vereinbar sind.
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz,
Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des
Überwachungsorgans übereinstimmen?
Siehe Antwort zu Frage 7c).
Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle
Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf
Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Die Investitionen unterliegen als Bestandteil des Wirtschaftsplanes der Beschlussfassung durch die
Stadtverordnetenversammlung sowie der Überwachung durch die Betriebskommission. Der Eigen-
betrieb erstellt für einen Fünfjahreszeitraum eine mittelfristige Investitionsplanung. Nach Genehmi-
gung durch das Regierungspräsidium werden die einzelnen Maßnahmen nach Mittelfreigabe durch
Herrn Stadtkämmerer Schellenberg bewirtschaftet.
Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2024 dem Entwurf des Wirtschafts-
planes 2025/2026 zugestimmt. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung erfolgte in ihrer
Sitzung am 13. August 2025.
Anlage 5
Seite 10
0718/25 DGM 1011552 – Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG
Die Investitionen werden nach unseren Feststellungen angemessen geplant und auf Finanzierbar-
keit und Risiken untersucht. Für investive Baumaßnahmen werden Folgekostenanalysen erstellt und
kalkulatorische Risiken berücksichtigt.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht
ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z. B. bei
Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen für die
Preisermittlung bei Erwerben bzw. Veräußerungen nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die
Angemessenheit des Preises zu ermöglichen.
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht
und Abweichungen untersucht?
Die finanzielle Entwicklung der Investitionen wird im Rahmen der Wirtschaftsplanabwicklung über-
wacht, Abweichungen werden untersucht.
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja,
in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Im Wirtschaftsplan 2024 waren Investitionen von insgesamt EUR 120,4 Mio. veranschlagt. Im Be-
richtsjahr wurden insgesamt EUR 152,0 Mio. in das Anlagevermögen investiert. Wesentliche Über-
schreitungen, die der Betriebskommission nicht mitgeteilt wurden, haben sich nach den uns vorge-
legten Unterlagen und erteilten Auskünften bei den abgeschlossenen Investitionen des
Berichtsjahres nicht ergeben.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach
Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Anhaltspunkte hierfür liegen nicht vor.
Fragenkreis 9: Vergaberegelungen
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z. B. VOB, VOL,
VOF , EU-Regelungen) ergeben?
Nein, es haben sich keine Anhaltspunkte für Verstöße gegen Vergaberegeln ergeben.
Bei bereits seit 2021 laufenden Projekten ist der im folgenden beschriebene Prozess nicht imple-
mentiert. Da die Vergabestelle nicht alle Aufgaben übernehmen konnte, wurden weitere externe
Vergabestellen beauftragt (HEAG, GFP).
Der Eigenbetrieb ist öffentlicher Auftraggeber. Die fachliche Führung und Steuerung der externen
Beschaffung liegen bei der Vergabe- und Beschaffungsstelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Bei
der Auftragsvergabe und -abwicklung sind die Grundprinzipien der VOB und der VOL zu berücksich-
tigen. Es gilt die Dienstanweisung für Vergaben.
Anlage 5
Seite 11
0718/25 DGM 1011552 – Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG
Die Auftragsvergabe für Projekte (bei IDA überwiegend Bauprojekte) erfolgt im Rahmen des folgen-
den Prozesses:
Die beauftragten Planer erstellen zu Beginn der Leistungsphase 6 ein Vergabekonzept mit zu er-
wartenden Vergabesummen. Anhand der zu erwartenden Summen wird das Vergabeverfahren aus-
gewählt. Bei Projektsummen, die über dem Schwellenwert liegen, wird die 80/20 Regel eingehalten.
Projektsummen von < EUR 0,1 Mio.: eigenständige interne Prozessbestimmung durch den Eigen-
betrieb in Anlehnung an das Vergabehandbuch. Dafür wird nur teilweise die Ausschreibungsplatt-
form e-HAD genutzt.
Alle im Folgenden aufgeführten Verfahren werden nur digital auf der Plattform bearbeitet, sodass
alle Schritte transparent dokumentiert sind. Die Bearbeitungsschritte des Eigenbetriebes und Verga-
bestelle sind dabei bis zum Abschluss der Vergabe synchronisiert, wobei IDA für die fachlichen An-
gaben verantwortlich ist und die dem Rechtsamt zugeordnete Vergabestelle für die Richtigkeit des
Verfahrens. Der Austausch ist nur über die Plattform möglich.
Projektsummen von EUR 0,1 Mio. bis EUR 1,0 Mio.: beschränktes Vergabeverfahren mit natio-
naler Vorauswahl von Bietern über Interessenbekundungsverfahren auf der Hessischen Ausschrei-
bungsdatenbank Wiesbaden.
Bei Projektsummen von EUR 1,0 Mio.: öffentliche Ausschreibung national
Wenn die Projektsumme über dem Schwellenwert von EUR 5,0 Mio. liegt, sind EU-weite Ausschrei-
bungen auch bei Einzelvergaben unter EUR 1,0 Mio. erforderlich.
Nach der Vorlage der eingegangenen Angebote werden diese geprüft, ggf. Unterlagen nachgefor-
dert, und in der Regel wird von externen Planern der Vergabevorschlag ausgearbeitet. Daraufhin
erhält der wirtschaftlichste Bieter per Vergabevermerk-Niederschrift den Zuschlag. Für die Beauftra-
gung wird aus dem verwendeten IT-System der Auftrag erzeugt, der erst nach der Freigabe durch
die Unterschriftsberechtigten freigeschaltet und somit erteilt wird. Dieser Auftrag wird aber wiederum
erst nach Gegenzeichnung des Auftragnehmers als Vertrag rechtskräftig.
Sobald der gegengezeichnete Auftrag vorliegt, wird dieser mit korrespondierenden Zusatzunterlagen
an das Revisionsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt weitergeleitet.
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z. B.
auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Gemäß den stadtinternen Vorgaben sind alle Aufträge zur externen Beschaffung grundsätzlich im
Wettbewerb zu vergeben. Die Vergabeentscheidungen haben sich am wirtschaftlichsten Ergebnis
für die städtischen Stellen zu orientieren. Für wiederkehrende benötigte Materialien und Leistungen
werden ebenfalls Vergleichsangebote eingeholt.
Anlage 5
Seite 12
0718/25 DGM 1011552 – Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
Die Betriebskommission wurde nach unseren Feststellungen über wichtige Angelegenheiten des
Eigenbetriebes in den regelmäßig stattfindenden Sitzungen der Betriebskommission mündlich und
schriftlich unterrichtet. Hierzu werden von der Betriebsleitung Quartalsberichte erstellt und der Be-
triebskommission vorgelegt.
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des
Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?
Nach unseren Feststellungen erfolgte die Berichterstattung entsprechend den Vorgaben und vermit-
telte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebes.
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah
unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß
abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche
Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
Nach unseren Feststellungen ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass entscheidungsrelevante
Informationen nicht, in unzureichendem Umfang, unzureichender Qualität oder verspätet an die Be-
triebskommission übergeben wurden.
Die Berichterstattung an die Stadtverordnetenversammlung erfolgte im Wesentlichen zeitnah und
angemessen.
Für das Geschäftsjahr haben wir keine ungewöhnlichen, risikoreichen oder nicht ordnungsgemäß
abgewickelten Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen und wesentliche Unterlassun-
gen festgestellt.
d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen
besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Berichterstattung an die Betriebs-
kommission nicht ausreichend war. In den Betriebskommissionssitzungen werden Wünsche zur Be-
richterstattung über besondere Themen üblicherweise formlos geäußert und durch die Betriebslei-
tung beantwortet. Eine Berichterstattung nach § 90 Abs. 3 AktG ist nicht erfolgt.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z. B. nach § 90 AktG oder
unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Berichtserstattung an die Betriebs-
kommission nicht ausreichend war.
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden
Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?
Es besteht keine D&O-Versicherung.
Anlage 5
Seite 13
0718/25 DGM 1011552 – Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans
gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden?
Nach unseren Feststellungen wurden keine Interessenskonflikte der Mitglieder der Betriebsleitung
oder der Betriebskommission gemeldet.
Vermögens- und Finanzlage
Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a) Besteht im wesentlichen Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen in wesentlichem Umfang haben wir nicht festge-
stellt.
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine auffallend hohen oder niedrigen Bestände festgestellt.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den
bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände
wesentlich beeinflusst wird?
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Darstellung der
Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Ver-
kehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird.
Fragenkreis 12: Finanzierung
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen?
Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen
finanziert werden?
Die Vermögenstruktur hat sich gegenüber dem Vorjahr nur leicht verändert. Der Anteil des investiti-
onsbedingt höheren Anlagevermögens ist durch die um 26,8 % auf TEUR 695.693 gestiegene Bi-
lanzsumme von 95,5 % auf 95,1 % leicht gesunken.
Anlage 5
Seite 14
0718/25 DGM 1011552 – Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG
Im Übrigen stellt sich die nach internen und externen Finanzierungsquellen aufgegliederte Kapital-
struktur des Eigenbetriebes für den Bilanzstichtag im Vorjahresvergleich wie folgt dar:
31.12.2024 31.12.2023
Interne Externe Interne Externe
Finanzierung Finanzierung Finanzierung Finanzierung
TEUR TEUR TEUR TEUR
Eigene Mittel
Gezeichnetes Kapital 10.000 10.000
Rücklage 207.453 206.835
Gewinnvortrag 2.810 7.644
Jahresergebnis -4.126 -4.833
Investitionszuschüsse 44.348 44.077
-1.316 261.801 2.811 260.912
Langfristige Fremdmittel
Langfristige Rückstellungen 28.689 26.214
Bankdarlehen 356.390 227.142
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt 7.267 7.278
Übrige langfristige Passiva 1.046 988
28.689 364.703 26.214 235.408
Kurzfristige Fremdmittel
Übrige Rückstellungen 2.066 2.342
Verbindlichkeiten gegenüber
Banken 659 539
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt 36.016 16.163
Übrige kurzfristige Passiva 3.075 4.291
2.066 39.750 2.342 20.993
29.439 666.254 31.367 517.313
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 besteht eine Liquiditätsüberdeckung von TEUR 17.885 (Vor-
jahr TEUR 8.468). Den langfristig zur Verfügung stehenden Finanzierungsmitteln von TEUR 653.877
(Vorjahr TEUR 525.345) stehen zum Bilanzstichtag mittel- bis langfristig gebundene Vermögens-
werte von TEUR 671.762 (Vorjahr TEUR 533.813) gegenüber.
Formal kurzfristige Vermögenswerte, die nur längerfristig realisierbar sind, lagen zum Bilanzstichtag
mit Ausnahme der Forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt und an andere Eigenbetriebe
nicht vor.
Im Berichtsjahr flossen für Darlehenstilgungen TEUR 10.644 (Vorjahr TEUR 15.415) und für Inves-
titionen TEUR 151.965 (Vorjahr TEUR 65.336) ab. Durch die Darlehensaufnahmen im Berichtsjahr
sind liquide Mittel von TEUR 139.641 (Vorjahr TEUR 58.845), durch die Einstellungen in den Son-
derposten für Investitionszuschüsse TEUR 1.284 (Vorjahr TEUR 17.123) und durch die Vereinnah-
mung von Erlösen aus dem Verkauf von Sachanlagevermögen TEUR 16.014 (Vorjahr TEUR 4.472)
zugegangen.
Anlage 5
Seite 15
0718/25 DGM 1011552 – Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG
Insgesamt hat sich der Finanzmittelfonds bei einem Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätig-
keit von TEUR 6.237 (Vorjahr TEUR 117) gegenüber dem Vorjahresbilanzstichtag um TEUR 567 auf
TEUR 1.531 erhöht. Zum Bilanzstichtag verfügte der Eigenbetrieb über ausreichend liquide Mittel.
Die im Wirtschaftsplan 2025 vorgesehenen Investitionen von insgesamt TEUR 62.102 (Vorjahr
TEUR 120.380) sowie die Darlehenstilgungen von TEUR 16.502 (Vorjahr TEUR 13.673) sollen im
Wesentlichen durch Grundstücksverkäufe mit Buchgewinnen von TEUR 10.000 (Vorjahr
TEUR 19.500), Kreditaufnahmen von TEUR 59.359 (Vorjahr TEUR 107.766), Abschreibungen von
TEUR 16.600 (Vorjahr TEUR 10.507), Zuschüssen von TEUR 3.660 (Vorjahr TEUR 1.617) finanziert
werden. Es wird mit einem Jahresverlust von TEUR 11.014 (Vorjahr Jahresverlust TEUR 5.336) ge-
rechnet.
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der
Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Der Eigenbetrieb ist kein Konzern im Sinne des HGB. Ein städtischer Gesamtabschluss wird erstellt.
Die Liquidität der Wissenschaftsstadt Darmstadt war im Berichtsjahr jederzeit gesichert.
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der
öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen
Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
Im Berichtsjahr hat der Eigenbetrieb von der Wissenschaftsstadt Darmstadt Zuschüsse für Investiti-
onen in Höhe von TEUR 1.095 (Vorjahr TEUR 15.106) sowie vom Land Hessen Schuldendiensthil-
fen von TEUR 142 (Vorjahr TEUR 149) und Zuschüsse für Investitionen von TEUR 126 (Vorjahr
TEUR 1.141) erhalten. Vom Bund wurden Zuschüsse für Investitionen von TEUR 129 (Vorjahr
TEUR 835) bereitgestellt.
Anhaltspunkte für eine Nichteinhaltung der mit den Zuschüssen verbundenen Auflagen waren nicht
zu erkennen.
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung?
Der Eigenbetrieb verfügt bei einer um 26,8 % gestiegenen Bilanzsumme über eine Eigenkapital-
quote zum 31. Dezember 2024 von 31,1 % (31. Dezember 2023 von 40,0 %). Finanzierungsprob-
leme bestanden im Berichtsjahr nicht. Der Eigenbetrieb verfügt unter Berücksichtigung der Rückla-
gen über ein angemessenes Eigenkapital. Als Sondervermögen der Wissenschaftsstadt Darmstadt
ist die Kreditwürdigkeit durch die Stadt sichergestellt, sodass keine Finanzierungsprobleme bei dem
Eigenbetrieb bestehen.
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Der Eigenbetrieb weist zum 31. Dezember 2024 einen Jahresverlust von EUR 4,1 Mio. (Vorjahr
Jahresverlust EUR 4,8 Mio.) aus. Der Vorschlag, den Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutra-
gen, ist mit der wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebes vereinbar. Der Kassenbestand und die
Anlage 5
Seite 16
0718/25 DGM 1011552 – Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG
Guthaben bei Kreditinstituten haben sich von EUR 1,0 Mio. auf EUR 1,5 Mio. erhöht. Bei der Beur-
teilung der finanziellen Lage des Eigenbetriebes ist zu berücksichtigen, dass er jederzeit über das
Cashpooling des Kernhaushaltes der Wissenschaftsstadt Darmstadt benötigte liquide Mittel abrufen
kann.
Ertragslage
Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/
Konzernunternehmen zusammen?
Der Eigenbetrieb hat keine Segmente.
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Der Eigenbetrieb hat im Berichtsjahr mit einem Jahresverlust von EUR 4,1 Mio. (Vorjahr Jahresver-
lust EUR 4,8 Mio.) abgeschlossen. Der niedrigere Jahresverlust resultiert insbesondere aus höheren
Erträgen aus Grundstücksverkäufen, die im Berichtsjahr eine Steigerung von EUR 9,8 Mio. auf
EUR 12,4 Mio. verzeichneten.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen
zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen
Konditionen vorgenommen werden?
Den Kreditbeziehungen zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Eigenbetrieb liegen
marktübliche Konditionen zugrunde. Die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt über das Vermieter-
Mieter-Modell zu zahlenden Mietkosten an den Eigenbetrieb für die Bereitstellung von Flächen für
die Ämter der Wissenschaftsstadt Darmstadt basieren auf den Plandaten für das jeweils folgende
Jahr. Da die Kostenumlage des Eigenbetriebes an die Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht alle Kos-
tenbestandteile umfasst (z. B. Kosten für die bauliche Unterhaltung der städtischen Brunnen), ge-
währt die Stadt dem Eigenbetrieb grundsätzlich einen Ertragszuschuss, um die übrigen Kosten zu
decken. Der Eigenbetrieb hat im Wirtschaftsjahr 2024 einen Jahresverlust von EUR 4,1 Mio. (Vorjahr
Jahresverlust EUR 4,8 Mio.) erwirtschaftet und die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat einen Zu-
schuss von TEUR 2 gewährt.
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Der Eigenbetrieb hat aufgrund seiner Geschäftstätigkeit keine Konzessionsabgabe zu entrichten.
Anlage 5
Seite 17
0718/25 DGM 1011552 – Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung
waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
Einzelne für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bedeutsame Verlustgeschäfte haben wir im
Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt.
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche
Maßnahmen handelt es sich?
Da im Berichtsjahr keine verlustbringenden Geschäfte vorlagen, waren keine Maßnahmen zu ergrei-
fen.
Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der
Ertragslage
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
Der Eigenbetrieb erzielte im Wirtschaftsjahr 2024 einen Jahresverlust vor städtischem Zuschuss von
EUR 4,1 Mio. (Vorjahr Jahresverlust EUR 4,8 Mio.). Die Ergebnisverbesserung ist im Wesentlichen
auf höhere Erträge aus Grundstücksverkäufen, die im Berichtsjahr eine Steigerung von
EUR 9,8 Mio. auf EUR 12,4 Mio. verzeichneten, zurückzuführen. Im Wirtschaftsjahr 2024 wurde ein
städtischer Zuschuss von TEUR 2 gewährt.
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des
Unternehmens zu verbessern?
Der Eigenbetrieb betreibt laufend die technische Verbesserung der ihm übertragenen Gebäude, um
die Instandhaltungs- und Unterhaltungskosten möglichst gering zu halten. Weitere Maßnahmen be-
treffen die Bestandsoptimierung der Liegenschaften.
1. Geltungsbereich
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschafts-
prüferinnen, Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
(im Nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und
ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirt-
schaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas
anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend
vorgeschrieben ist.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirt-
schaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies vereinbart ist oder
sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf
solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten
gegenüber. Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit
dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten
zu.
2. Umfang und Ausführung des Auftrags
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein
bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsät-
zen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer
übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben
der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder
Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der
Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sach-
verständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei
betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen Vereinbarung in
Textform.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschlie-
ßendenberuÀichenÄußerung,soistderWirtschaftsprüfernichtverpÀich-
tet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folge-
rungen hinzuweisen.
3. MitwirkungspichtendesAuftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer
alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weite-
ren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vor-
gängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung
des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterla-
gen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst wäh-
rend der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftragge-
ber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Voll-
ständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen
sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirt-
schaftsprüfer formulierten Erklärung in gesetzlicher Schriftform oder einer
sonstigen vom Wirtschaftsprüfer bestimmten Form zu bestätigen.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit
der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer
des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder
Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene
Rechnung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirt-
schaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netz-
werkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf
diedieUnabhängigkeitsvorschrifteningleicherWeiseAnwendung¿nden
wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beein-
trächtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des
Auftrags berechtigt.
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des
Auftrags in gesetzlicher Schriftform oder Textform darzustellen hat, ist al-
lein diese Darstellung maßgebend. Entwürfe solcher Darstellungen sind
unverbindlich. Sofern nicht anders gesetzlich vorgesehen oder vertraglich
vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschafts-
prüfers nur dann verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt werden. Er-
klärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten
Auftrags sind stets unverbindlich.
6. WeitergabeeinerberuichenÄußerungdesWirtschaftsprüfers
(1) Die Weitergabe beruÀicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers
(Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Ent-
wurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden
des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der
in Textform erteilten Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der
Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Geset-
zesodereinerbehördlichenAnordnungverpÀichtet.
(2) DieVerwendungberuÀicherÄußerungendesWirtschaftsprüfersund
die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auf-
traggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.
7. Mängelbeseitigung
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfül-
lung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw.
unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der
Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurück-
treten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann
der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktre-
ten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung,
Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Inte-
resse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt
Nr. 9.
(2) Ein Nacherfüllungsanspruch aus Abs. 1 muss vom Auftraggeber un-
verzüglich in Textform geltend gemacht werden. Nacherfüllungsansprü-
che nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, ver-
jähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) OenbareUnrichtigkeiten,wiez.B.Schreibfehler,Rechenfehlerund
formelle Mängel, die in einer beruÀichen Äußerung (Bericht, Gutachten
und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom
Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkei-
ten,diegeeignetsind,inderberuÀichenÄußerungdesWirtschaftsprüfers
enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äuße-
rung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fäl-
len ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
8. SchweigepichtgegenüberDritten,Datenschutz
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1
HGB,§43WPO,§203StGB)verpÀichtet,überT atsachenundUmstän-
de, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden,
Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von
dieserSchweigepÀichtentbindet.
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezo-
genen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Da-
tenschutz beachten.
9. Haftung
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers,
insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen
Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des
§ 323 Abs. 2 HGB.
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung
¿ndetnocheineeinzelvertraglicheHaftungsbeschränkungbesteht,istder
Anspruch des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und dem Wirtschafts-
prüfer bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines fahrlässig verur-
sachten Schadens, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von
Leben,KörperundGesundheitsowievonSchäden,dieeineErsatzpÀicht
des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, gemäß § 54a Abs. 1
Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt. Gleiches gilt für Ansprüche, die Dritte
aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gegenüber dem
Wirtschaftsprüfer geltend machen.
Allgemeine Auftragsbedingungen
für
Wirtschaftsprüferinnen,Wirtschaftsprüferund
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2024
Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise
nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
© IDW Verlag GmbH · Tersteegenstraße 14 · 40474 Düsseldorf. 50341/1
50341
01/2024Lizenziert für/Licensed to: Schüllermann und Partner AG WPG StBG | 4308901 | 284
(3) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer be-
stehenden VertragsverhältnisAnsprüche aus einer fahrlässigen PÀichtver-
letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag
fürdiebetreendenAnsprücheallerAnspruchstellerinsgesamt.
(4) Der Höchstbetrag nach Abs. 2 bezieht sich auf einen einzelnen Scha-
densfall. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren
PÀichtverletzungenstammendeneinheitlichenSchadensgegeben.Derein-
zelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer PÀichtverletzung ohne
Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfol-
genden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder
gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche
PÀichtverletzung, wenn die betreenden Angelegenheiten miteinander in
rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall
kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch ge-
nommen werden.
(5) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs
Monaten nach der in Textform erklärten Ablehnung der Ersatzleistung Klage
erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies
gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zu-
rückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Kör-
peroderGesundheitsowiebeiSchäden,dieeineErsatzpÀichtdesHerstellers
nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung gel-
tend zu machen, bleibt unberührt.
(6) § 323 HGB bleibt von den Regelungen in Abs. 2 bis 5 unberührt.
10. ErgänzendeBestimmungenfürPrüfungsaufträge
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder
Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist
ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im
LageberichtoderanandererfürdieÖentlichkeitbestimmterStellenurmit
in gesetzlicher Schriftform erteilter Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und
mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weite-
re Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
11. ErgänzendeBestimmungenfürHilfeleistunginSteuersachen
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuer-
lichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftrag-
geber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und
vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er
hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte wesentliche Unrichtig-
keiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftrag-
geber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen
Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung
steht.
(3) Mangels einer anderweitigen Vereinbarung in Textform umfasst die lau-
fende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:
a) Ausarbeitung und elektronische Übermittlung der Jahressteuererklärun-
gen, einschließlich E-Bilanzen, für die Einkommensteuer, Körperschaft-
steuer und Gewerbesteuer, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber
vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung
erforderlichen Aufstellungen und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die
wesentlicheveröentlichteRechtsprechungundVerwaltungsauassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein
Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger Vereinbarungen in Text-
form die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert
zu honorieren.
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuer-
beratervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwen-
den ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in
Textform vereinbart werden.
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Kör-
perschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einheitsbewertung sowie aller Fragen
der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf
Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf
dem Gebiet der Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der
Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit
Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung,
Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung,
Liquidation und dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentations-
pÀichten.
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob
alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen
wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung
der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht über-
nommen.
12. Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber
kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunika-
tion per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen
stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den
Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.
13. Vergütung
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforde-
rung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zu-
sätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und
Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vol-
len Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber
haften als Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen
Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
14. Streitschlichtungen
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbei-
legungsgesetzes teilzunehmen.
15. AnzuwendendesRecht
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden
Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
Lizenziert für/Licensed to: Schüllermann und Partner AG WPG StBG | 4308901 | 284
Dreieich
Berlin
Erfurt
Hannover
Kassel
Köln
Leipzig
Mainz
Mannheim
München
Sigmaringen
Würzburg
www.schuellermann.de
Wirtschaftsprüfung ▪ Steuerberatung ▪ Rechtsberatung ▪ Unternehmensberatung
2026/0042
3085 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
28.01.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnet enversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Amt:
Immobilienmanagement
der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (IDA)
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0042
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: ---
Kostenstelle: --- Investitionsnummer: ---
Kostenträger: --- Sachkonto: ---
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Immobilienmanagement der
Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA); Verwendung des Jahresergebnisses 2023;
Entlastung der Betriebsleitung
Vorlage vom: 22.01.2026
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt die von der IDA -Betriebskommission am 09.12.2025 beschlossene
Vorlage zu Kenntnis und leitet diese an die Stadtverordnetenversammlung zur
abschließenden Beschlussfassung weiter.
2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
a. Der Jahresab schluss des Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt
(IDA) zum 31.12.2024, der mit einem Jahresverlust in Höhe von 4.126.381,28 Euro
abschließt, wird festgestellt.
b. Der Jahresverlust soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
c. Der Jahresabschlus s und der Lagebericht zum 31.12.2024 werden offengelegt.
d. Die Betriebsleitung wird für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2024
entlastet.
- 2 -
Anlagen: Jahresabschluss zum 31.12.2024 und Lagebericht über das Wirtschaftsjahr
2024-Testatsexemplar
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 und
Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2024
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben: - ENTFÄLLT -
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.01.2026
Die Betriebskommission des Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA)
hat in ihrer Sitzung am 09.12.2025 den Bericht der Betriebsleitung zu Kenntnis genommen
und den Jahresabschluss 2024 genehmigt.
Die Betriebskommission empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Entlastung der
Betriebsleitung zum Wirtschaftsjahr 2 024.
Darmstadt, 22.01.2026
Dezernat I Dezernat IV
Hanno Benz André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Orte (8)
- Hilpertstraße 107
- Mina-Rees-Straße 10
- Bessunger Straße 125
- Fabrikstraße
- Brucknerstraße
- Chopinweg
- Alsfelder Straße 16
- Darmstraße 6
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2026/0042
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 22.01.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00