Mandari Insight

V/0457/2007

Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Auslobung des 4. Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Preises der

Vorlagen 29.05.2007

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 13.06.2007, TOP 9

Anlage 2 - Preisgericht

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 - Bestimmungen

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Ansehen

Anlage 2 - Preisgericht

7252 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0457/2007 
 
Preisgericht für die Auslobung des 4. Entwicklungsp olitischen Nord-Süd-Preises der 
Stadt Münster / bürger:sinn:stiftung 2008 
 
- Informationen zu den vorgeschlagenen Personen -  
 
 
 
Mitglieder: 
 
 
Frau Monika Bilstein 
Adresse: Peter Hammer Verlag, Postfach 20 09 63, 42209 Wuppertal 
 
- Geboren 1958 
- Nach dem Abitur 1977 Ausbildung zur Sortimentsbuchhändlerin 
- Tätigkeit im Sortimentsbuchhandel, danach in der Universitätsbibliothek Wuppertal 
- Nebenher Ausbildung zur Fremdsprachenkorrespondentin für Spanisch 
- Seit 1987 im Peter Hammer Verlag tätig, ab 1993 a ls Prokuristin, seit August 2001 als Verlags- 
 leiterin und Geschäftsführerin 
- Workshops und Vortragstätigkeiten in Hanoi, Teher an, Lviv und Barcelona für die Frankfurter 
 Buchmesse 
- 2005 Mentorin im Rahmen des Mentoring-Programmes der Bücherfrauen 
- Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft von Jug endbuchverlagen und der Gesellschaft zur 
 Förderung der Literatur aus Afrika, Asien und Late inamerika 
 
 
Frau Sabine Broscheit 
Adresse: Josefine Mauser Str. 118, 48157 Münster 
 
- geboren 1961 in Werdohl im Sauerland 
- lebt seit Beginn des Studiums, 1981, – mit kurzen Unterbrechungen – in Münster 
- arbeitet seit Februar 2007 als Lehrerin für Spani sch, Deutsch und Gesellschaftslehre der Se-
 kundarstufe I und II an der Kardinal von Galen Ges amtschule in Nordwalde  
- Vorstandsmitglied der Christlichen Initiative Romero e.V. in Münster 
- lebte davor drei Jahre lang mit ihrer Familie in Nicaragua und hat dort als Beraterin mit Ent-
 wicklungshelfervertrag in einem vom Bundesminister ium für wirtschaftliche Zusammenarbeit 
 (BMZ) finanzierten Projekt in der Frauenorganisati on, dem Movimiento Maria Elena Cuadra 
 (MEC) gearbeitet 
- davor zehn Jahre lang beschäftigt als Länderefere ntin für Nicaragua bei der Christlichen Initia-
 tive Romero e.V. in Münster  
- Mitglied im ersten Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit in Münster  
- Mitgründerin der deutschen Kampagne für Saubere K leidung und der Initiative gegen Ausbeu-
 tung und für die Stärkung arbeitender Kinder ProNa ts in Deutschland 
- Anfang der 90er Jahre lebte sie 2 ½ Jahre lang in Chile und hat dort als Lehrerin gearbeitet

Anlage 2 zur Vorlage V/0457/2007 
Frau Luise Scherf 
Adresse: pan y arte, Rothenburg 41, 48143 Münster 
 
- 69 Jahre alt  
- von Beruf Musiklehrerin 
- Seit 1986 längere (eineinhalb Jahre) und kürzere ( zwei bis vier Wochen) Aufenthalte in Mana-
 gua/Nicaragua, wo sie seit Anfang der neunziger Ja hre mitgeholfen hat, das Projekt „Música- 
 en los Barrios“ (Musik in den Armenvierteln) aufzu bauen und weiterzuentwickeln. Seit 1997 ist 
 Música en los Barrios eines von vier Kulturprojekt en bei Pan y Arte (Brot und Kunst), einer 
 Gründung von Dietmar Schönherr.  
- Vorstandsmitglied bei Pan y Arte  
- regelmäßige Fahrten nach Nicaragua, um dort den F ortgang der Arbeit zu beobachten und zu 
 unterstützen. 
 
 
 
Herr Dr. Martin Dabrowski 
Adresse: Akademie Franz Hitze Haus, Kardinal von Galen Ring 50, 48149 Münster 
 
- 
Geboren 1965 
- Studium der Volkswirtschaftslehre an der Universi tät Münster; Zweitstudium im Fach Politik-
 wissenschaft (Magister) mit den Nebenfächern Roman istik und Soziologie 
- Assistent bei Prof. Dr. Rolf Eschenburg am Instit ut für Genossenschaftswesen, Abteilung La-
 teinamerika an der Universität Münster 
- Promotion in Wirtschaftswissenschaften 
- Seit 1994 Dozent in der katholisch-sozialen Akade mie Franz Hitze Haus im Fachbereich "Wirt-
 schaft, Sozialethik, Umwelt" 
- Von 1998 bis 2002 Konzeption und Durchführung des  interdisziplinären Forschungsprojekts 
 "Lösungsstrategien zur Überwindung der Internation alen Schuldenkrise" am Institut für Christli-
 che Sozialwissenschaften 
 
 
Herr Wilhelm Gruber 
Adresse: Am Kleibach 17, 48153 Münster 
 
- Sonderschullehrer, Kinder- und Jugendbuchautor 
- Unterrichtstätigkeit an der Albert-Schweitzer-Sch ule, Montessorischule, städt. Förderschule mit 
 dem Förderschwerpunkt Lernen, Münster 
- Betreuung einer Schulpartnerschaft mit einer Schu le in Ghana und der Brillensammelstelle 
 zugunsten der Afrika-Aktion e.V. 
- Mitarbeit im Sprecherrat der Arbeitskreises Schul e und Eine Welt - Münster, der im Jahr 2004 
 für seine Aktion „Fenster zur Welt – Autorinnen un d Autoren aus Afrika, Asien und Lateinameri-
 ka lesen in unseren Schulen“ mit dem Nord-Süd-Prei s der Stadt Münster ausgezeichnet wurde 
- Mitglied im Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit der Stadt Münster 
- Veröffentlichung von Kinder- und Jugendbüchern, d ie verschiedentlich ausgezeichnet, in 
 mehrere Sprachen übersetzt und für den Hörfunk und  das Fernsehen bearbeitet wurden

Anlage 2 zur Vorlage V/0457/2007 
 
stellvertretende Mitglieder: 
 
 
 
Frau Ingke Wedhorn 
Adresse: Ottostr. 26, 48155 Münster 
 
- geboren 1940 
- 38 Jahre im Schuldienst, davon 36 Jahre als Lehre rin an der Karl-Wagenfeld-Realschule in 
 Münster mit den Fächern Deutsch, ev. Religion, Mat hematik, Musik und Politik 
- im Ruhestand seit dem 1.8.2003 
- im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit 12 Jahre la ng Projektleiterin einer Schulpartnerschaft 
 zwischen der Karl-Wagenfeld- Schule und der All 
 Mission Elementary School in Bontoc 
 auf den Philippinen 
- fünf Aufenthalte in dem Partnerland und mehrfach Betreuung philippinische Besuchergruppen 
 in Deutschland/ Münster  
- seit 1995 Gründungsmitglied im Sprecherrat des Ar beitskreises "Schule und Eine Welt - 
 Münster" 
- seit 1992 Mitglied im Ausschuss für Mission - Ein e Welt im Kirchenkreis Münster, der eine 
 Partnerschaft zwischen dem ev. Kirchenkreis Münste r und der South Bicol Conference auf den   
 Philippinen unterhält 
 
 
Herr Spyridon-Paul Marinos 
Adresse: Geschäftsstelle des Ausländerbeirates, Stadthaus 1, 48127 Münster 
 
- geboren 1939 in Griechenland 
- 1959 Einwanderung nach Deutschland (als Gastarbeiter mit Vertrag) 
- lebt seit 1962 in Münster 
- bis 2004 Oberarzt am Evangelischen Krankenhaus in Münster 
- seit 1984 Vorsitzender des  Ausländerbeirates 
 
- Mitwirkung in verschiedenen Gremien, Organisationen und Initiativen, wie z.B.: 
 
 Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit  
 kommunale Gesundheitskonferenz 
 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) 
 Härtefallkommission Innenministerium NRW 
 Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) 
 Vorsitzender und Gründer der griechischen Gemeinde  Münster  
 Begründer der medizinischen Flüchtlingshilfe Münst er  
 Mehrjährige Seminarleitung bei der Friedrich-Ebert -Stiftung, vereinzelt bei der Konrad-
Adenauer Stiftung u.a. Weiter- und Fortbildungsanstalten  
 Begründer und Vorsitzender d es Ausländerrates NRW (der Zusammenschluss der ge- 
wählten Ausländerbeiräte in NRW) (1986-1995)  
 Beirat zur Förderung ausländischer Studierender be i der Universität Münster 
 Initiierung des Internationalen Sommerfestes der U niversität Münster  
 Initiierung und Durchführung der Interkulturellen Wochen einschließlich des Interkulturel- 
len Festes 
 Zwischenzeitlich Jurymitglied, z.B. für die Stipen dienvergabe verschiedener Einrichtun- 
gen sowie aktuell bei Schülerwettbewerben in Münster zu interkulturellen Themen

Beschlussvorlage

10442 Zeichen

V/0457/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kommunale Entwicklungszusammenarbeit  
- Auslobung des 4. Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Preises der Stadt Münster / 
 bürger:sinn:stiftung 
-  Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Institutionellen Förderung 2007 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.06.2007 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Folgenden Empfehlungen des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit vom 
22.05.2007 werden gefolgt: 
 
1. Die Änderung der „Bestimmungen über die Au slobung des Entwicklungspolitischen Nord-Süd-
Preises der Stadt Münster“ (Anlage 1) wird beschlossen. 
 
2. Folgende Personen werden als Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des Preisgerichts 
zur Auslobung des 4. Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Preises der Stadt Münster / bür-
ger:sinn:stiftung 2008 berufen: 
 
Mitglieder:
 
 
Frau Monika Bilstein 
Frau Sabine Broscheit 
Frau Luise Scherf 
Herr Dr. Martin Dabrowski 
Herr Wilhelm Gruber 
 
Stellvertretung
 
 
Frau Ingke Wedhorn 
Herr Spyridon-Paul Marinos 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0457/2007 
Auskunft erteilt: 
Frau  Rietkötter 
Ruf: 
492 60 43 
E-Mail: 
Rietkoetter@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.06.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0457/2007 
3. Im Rahmen der Institutionellen Förderung 2007 wird vorbehaltlich der Beschlussfassung des 
Rates über die Änderung der „Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kom-
munaler Entwicklungszusammenarbeit“ am 13.06.2007 (Vorlage V/0451/2007) Folgendes be-
schlossen: 
 
a) Folgende Zuschüsse werden bewilligt: 
 
Lfd.
Nr. 
Antragsteller Beantragter 
Betrag 
Gewährter Betrag 
im Vorjahr 
Zuschuss 
für 2007 
1. Eine-Welt-Forum Münster e.V.  
 
8.400 € 4.600 € 2.000 €
3. Ökumenischer Zusammenschluss 
christlicher Eine-/ Dritte-Welt-
Gruppen der Stadt Münster 
900 € 400 € 300 €
 
b) Dem Verein Zwischenzeit e.V. (Antrag lfd. Nr. 2) wird kein Zuschuss gewährt. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten i.H.v. 2.300 € entstehen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist aus den Mitteln für die kommunale Entwicklungszusammenarbeit 
(Bestandteil der Produktgruppe 0102, Teilergebnisplan: Zeile 16) zu finanzieren. 
 
 
Begründung: 
 
Zu Ziffer 1: 
Die Stadt Münster verleiht seit dem Jahr 2002 alle zwei Jahre den Entwicklungspolitischen Nord-
Süd-Preis. Ab dem Jahr 2008 wird die bürger:sinn:stiftung die Preissumme i.H.v. 5000 € alle zwei 
Jahre zur Verfügung stellen. Gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 27.09.2006 (Vorlage 
V/0677/2006) ist die Stadt Münster weiterhin Ausloberin des Preises. Die Auslobung erfolgt auf der 
Grundlage der „Bestimmungen zur Auslobung des Entw icklungspolitischen Nord-Süd-Preises der 
Stadt Münster“ vom 20.06.2001, zuletzt geändert durch Beschluss des Hauptausschusses vom 
29.06.2005. Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit empfiehlt in Abstimmung mit 
der bürger:sinn:stiftung, die Bestimmungen auf Grund der Erfahrungen aus dem Jahr 2006 sowie 
der finanziellen Unterstützung durch die bürger:sinn:stiftung in einigen Punkten zu ändern. (Die 
vorgeschlagenen Änderungen sind in den als Anlage 1 beigefügten Bestimmungen entsprechend 
fett gedruckt.) 
 
Zu Ziffer 2: 
Das Preisauslobungsverfahren erfolgt auf Grundlage der unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschlosse-
nen „Bestimmungen über die Auslobung des „Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Preises der Stadt 
Münster / bürger:sinn:stiftung“. Demnach wird der Preis durch ein Preisgericht verliehen, welches 
nach Ziffer 5 der genannten Bestimmungen aus fünf unabhängigen Personen aus dem öffentlichen 
Leben besteht. Die Mitglieder des Preisgerichts sowie zwei Stellvertreter/innen werden vom Beirat 
für kommunale Entwicklungszusammenarbeit vorgeschlagen und vom Hauptausschuss berufen. 
 
Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit hat in seiner Sitzung am 22.05.2007 be-
schlossen, dem Hauptausschuss die Berufung der im Beschlussvorschlag unter Ziffer 2 aufgeliste-
ten fünf Mitglieder sowie der zwei stellvertretenden Mitglieder vorzuschlagen. 
 
Informationen zu den vorgeschlagenen Personen sind dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

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V/0457/2007 
 
Die Mitgliedschaft im Preisgericht endet mit dem Abschluss des Verfahrens am Tage der Preisver-
leihung. 
 
Zu Ziffer 3: 
Dem Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit obliegt es, unter Berücksichtigung der 
vom Rat beschlossenen „Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler 
Entwicklungszusammenarbeit“ über Projektanträge und Anträge auf sog. „Institutionelle Förde-
rung“ zu beraten. Auf der Grundlage der Empfehlungen des Beirates für kommunale Entwick-
lungszusammenarbeit beschließt der Hauptausschuss über die Verwendung der zur Verfügung 
stehenden Mittel. 
 
Da der Hauptausschuss in der bisherigen Praxis grundsätzlich den Empfehlungen des Beirates für 
kommunale Entwicklungszusammenarbeit gefolgt ist, war vereinbart worden, dass sowohl die 
Verwaltung als auch die Fraktionen des Rates rechtzeitig über Änderungsanträge informiert wer-
den, damit ggf. Stellungnahmen abgegeben werden können. Es wird vorgeschlagen, dieses Ver-
fahren beizubehalten. 
 
Zu Ziffer 3 a: 
Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit hat in seiner Sitzung am 22.05.2007 be-
schlossen, dem Hauptausschuss zu empfehlen, über die Zuschussanträge wie aufgelistet zu ent-
scheiden. 
 
Zu Ziffer 3 b: 
Die Empfehlung des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit, dem Verein Zwi-
schenzeit e.V. keinen Zuschuss im Rahmen der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit zu 
geben, begründet sich wie folgt: 
 
Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates über die Änderung der Richtlinien der Stadt Müns-
ter zur finanziellen Förderung kommunaler Entwi cklungszusammenarbeit fördert die Stadt Münster 
im Rahmen der durch den Haushaltsplan jährlich bereit gestellten Mittel die kommunale Entwick-
lungszusammenarbeit. Gemäß Ziffer 3.2.1 der Richtlinien besteht neben der Projektförderung die 
Möglichkeit einer Förderung der laufenden Kosten (Personalkosten, Mietkosten, Bürounterhaltung, 
sonstige Sachkosten) im Rahmen der sog. „Institutionellen Förderung“. Ziel dieser Förderung ist 
es, längerfristig angelegte Netzwerke mit Multiplikatorfunktion zu unterstützen, die den Aufbau o-
der den Erhalt bestehender Infrastrukturen für die entwicklungspolitische Arbeit in Münster absi-
chert und ehrenamtliches Engagement fördert. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. 
 
Der Rat der Stadt Münster hat im Jahr 2007 9.250 € für die kommunale Entwicklungszusammen-
arbeit bereit gestellt. Es ist davon auszugehen, dass das Land Nordrhein-Westfalen seine bisheri-
ge Förderung in diesem Bereich einstellen wird. Damit stehen deutlich weniger Mittel als in den 
letzten Jahren für die kommunale Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung. 
 
Unter diesen finanziellen Voraussetzungen hat der Beirat für kommunale Entwicklungszusammen-
arbeit in seiner Sitzung am 22.05.2007 beschlossen, dem Hauptausschuss zu empfehlen, nur das  
Eine-Welt-Forum Münster e.V. (EWF) und den Zusammenschluss christlicher Eine-/Dritte-Welt-
Gruppen in der Stadt Münster (ÖZ), die durch ihre Arbeit einen wichtigen  Beitrag zur Vernetzung 
der verschiedenen Eine-Welt-Gruppen in der Stadt Münster leisten, zu fördern, und dem Verein 
Zwischenzeit e.V. keinen Zuschuss im Rahmen der „Institutionellen Förderung“ 2007 zu gewähren. 
 
Die Verwaltung empfiehlt, dieser Empfehlung zu folgen. Die Förderung der kommunalen Entwick-
lungszusammenarbeit erfolgt gemäß der genannten Richtlinien im Rahmen der durch den Haus-
haltsplan jährlich bereitgestellten Mittel. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Um 
vor dem Hintergrund der nur noch geringen zur Verfügung stehenden Mittel auch in diesem Jahr 
noch Mittel für die Projektförderung, und hier insbesondere für die vorgesehene Veranstaltungsrei-
he zu einem entwicklungspolitischen Thema, zur Verfügung zu haben, kann eine Förderung im

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V/0457/2007 
Rahmen der Institutionellen Förderung nur noch in einem sehr eingeschränkten Umfang erfolgen. 
Die geänderten Förderrichtlinien sehen entsprechend auch nur noch eine Förderhöchstgrenze von 
2.000 € pro Institution vor.  
 
Bereits im letzten Jahr waren die Landesmittel für die kommunale Entwicklungszusammenarbeit 
nur noch zweckgebunden für die Veranstaltungsreihe „Keine Ausreden - Handeln jetzt! UN- Ent-
wicklungsziele als Herausforderung für Münster“ gewährt worden und standen für die Projektförde-
rung und die Institutionelle Förderung nicht zur Verfügung. Damals wurden Institutionen wie z.B. 
der Verein la tienda e.V., dem Arbeitskreis Eine-Welt-Münster e.V. und dem Institut für Theologie 
und Politik keine Zuschüsse mehr im Rahmen der Institutionellen Förderung gewährt mit der Be-
gründung, dass diese Institutionen, im Gegensatz zum EWF und dem ÖZ, ihre Arbeit überwiegend 
durch öffentliche Förderung durch die NRW-Stiftung Umwelt und Entwicklung und durch kirchliche 
und gemeinnützige Träger finanzieren. Diese Institutionen haben für das Jahr 2007 entsprechend 
keinen Antrag mehr auf eine Förderung gestellt. 
 
Der Verein Zwischenzeit e.V. leistet laut Antrag eine wichtige Multiplikatorenfunktion in den ver-
schiedensten Bereichen der Eine-Welt-Arbeit. Es werden u.a. Weiterbildungsseminare für  Lehrer 
angeboten und Filme und Publikationen zu entwicklungspolitischen Themen veröffentlicht. Der 
Verein arbeitet mit vielen verschiedenen Gruppen und Initiativen, u.a. z.B. mit dem Verein „la tien-
da e.V.“, zusammen. Wie auch der Verein „la tienda e.V. und die o.g. übrigen Institutionen, wird 
der Verein Zwischenzeit e.V. ebenfalls zu einem großen Teil durch Stiftungsgelder finanziert. Um 
eine Gleichbehandlung mit den Institutionen, die im letzten Jahr keine Förderung erhalten und ent-
sprechend keinen erneuten Antrag in diesem Jahr gestellt haben, zu erzielen, wird empfohlen, 
dem Verein keinen Zuschuss im Rahmen der Institutionellen Förderung zu gewähren. 
 
 
 
 
gez. 
Dr. Tillmann 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
Änderung der Bestimmungen zur Auslobung des Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Preises der 
Stadt Münster (Anlage 1) 
 
Preisgericht für die Auslobung des 4. Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Preises der Stadt Münster 
/ bürger:sinn:stiftung 2008 – Informationen zu den vorgeschlagenen Personen (Anlage 2)

Anlage 1 - Bestimmungen

8787 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0457/2007 
Änderung der Bestimmungen über die  Auslobung des Entwicklungspolitischen Nord-Süd-
Preises der Stadt Münster vom 20.06.2001, zuletzt geändert durch Beschluss des Haupt- 
ausschusses vom 29.06.2005  
 
 
 
Bestimmungen über die 
 Auslobung des  
„Entwicklungspolitischen  Nord -Süd -Preises“ der Stadt Mü nster  vom 20.06.2001,  
zuletzt geändert durch Beschluss des Hauptausschusses vom 29.06.2005  
 
Entwicklungspolitischer Nord-Süd-Preis der Stadt Münster 
bürger:sinn:stiftung 
Bestimmungen über die Auslobung vom 20.06.2001, 
zuletzt geändert durch Beschluss des Hauptausschusses vom ______________ 
 
 
1. Die Stadt Münster lobt einen „Entwicklungspoliti schen Nord-Süd-Preis“ aus. Er wird jedes zweite Jah r 
(seit 2002) verliehen. Für den Preis wird eine Summe von 5.000 € zur Verfügung gestellt . Das Preisgeld 
beträgt 5000 €.  Ab dem Jahr 2008 stellt die bürger:sinn:stiftung der Stadt M ünster diese Summe 
zur Verfügung. Die Öffentlichkeit wird jeweils am Ende des Vorjahr es vor dem Verleihungsjahr in ge- 
eigneter Weise über das Bewerbungsverfahren und den Termin unterrichtet.  
 
2. Intention 
Mit dem Preis soll die Arbeit der in der kommunalen  Entwicklungszusammenarbeit Tätigen öffentlich an- 
erkannt und gefördert werden.  
Die 
 Akteure aus allen  gesellschaftlichen Kreisen sollen motiviert werden, in der kommunalen Ent- 
wicklungszusammenarbeit tätig zu werden,  in ihrer Arbeit fortzufahren, sie weiter zu verbes sern und 
sie  ständig veränderten Gegebenheiten anzupassen.  
Darüber hinaus soll in einer breiteren Öffentlichke it das Bewusstsein für die Notwendigkeit von Nord-
Süd-Solidarität entwickelt  sowie Anerkennung für ein solches Engagement geschaffen werden. 
 
Mit dem Preis soll vorbildliches, entwicklungspolitisches Nord-Süd-Engagement ausgezeichnet werden,  
das 
 
 Hilfe zur Selbsthilfe leistet oder fördert. Kommunale Bildungs- und Kulturprojekte oder ähnli- 
che Initiativen, die das Prinzip "Hilfe zur Selbsthilfe" in geeigneter Weise thematisieren, ent- 
sprechen diesem Kriterium.  
 Ursachen ungleicher Entwicklung in der Welt benennt, einer breiteren (kommunalen) Öffent- 
lichkeit bewusst macht und dazu beiträgt, sie zukunftsorientiert zu überwinden, 
 auf gleichberechtigtem Dialog zwischen Partnern au s Nord und Süd beruht, 
 das Lernen voneinander in Nord und Süd fördert,  
 menschenrechtspolitische, migrationspolitische, kulturelle  und soziale Aspekte sowie Aspekte der 
Geschlechtergerechtigkeit b
erücksichtigt  beachtet, 
 Ursachen ungleicher Entwicklung in der Welt benenn t, einer breiteren (kommunalen) Öffentlichkeit 
bewusst macht und sie zukunftsorientiert zu überwinden versucht,   
 mehrperspektivische Sichtweisen vermittelt, Altern ativen aufzeigt und zum Umdenken motiviert  
 die Gleichberechtigung von Menschen ausländischer Herkunft in unserer Gesellschaft fördert, 
 die Kooperation unter den in der Eine Welt Arbeit tätigen Einzelpe rsonen und Gruppen för- 
dert und dadurch die Wirksamkeit der Arbeit verbessert, 
 die Entscheidungsträger/innen an ihre Verantwortung erinnert. 
 
2.1 Ziele des „Entwicklungspolitischen Nord - Süd – Preises“ sind: 
 
 Akteure  dazu anzuspornen, ihr entwicklungspolitisches Engag ement auf die sich verändernden Ge- 
gebenheiten jeweils neu einzustellen und zu stärken, 
 
 entwicklungspolitisches Engagement von Einzelpersonen sowie von öffentlichen und privaten 
Institutionen, wie Vereinen, Schulen, Vereinen, Institutionen, Gruppen, Ein 
zelpersonen und  Betrie- 
ben, usw.  in der Stadt Münster repräsentativ hervorzuheben,

Anlage 1 zur Vorlage V/0457/2007 
 besonders gute Beispiele von Engagement in kommuna ler Entwicklungszusammenarbeit öffentlich- 
keitswirksam darzustellen, 
 
 die Öffentlichkeit auf die Vielfalt unterschiedlic her Ansätze der Nord-Süd-Initiativen aufmerksam zu 
machen. 
 
2.2 Ein besonderes Augenmerk bei der Preiszuerkennung ist zu richten auf  
 
 die Zukunftsfähigkeit der Projekte,  
 die 
Neuartigkeit und Originalität der Aktionen der letzten zwei Ja hre,  
 die Dauer und Beständigkeit ehrenamtlichen Engagem ents, 
 vorbildhafte Projekte aus dem Bereich der Wirtscha ft,  
 motivierende und bewusstseinsbildende Pr ojekte bzw. Aktionen aus Schulen . 
 die Nachhaltigkeit und Wirksamkeit der Maßnahmen, 
 den motivierenden und bewusstseinsbildenden Charakter der Projekte bzw. Aktionen  
 
Bei der Urteilsfindung ist nicht die Anzahl der beachteten Aspekt e, sondern insbesondere auch 
die Qualität der Einlösung einzelner Kriterien zu berücksichtigen. 
 
3. Bewerber 
Der Preis kann an jede natürliche oder juristische Person, Personengruppe, Arbeitsgemeinschaft, Initia- 
tive oder Institution mit Ausnahme städtischer Ämte r und Behörden des Landes oder Bundes 
 verliehen 
werden, die ihren Wohnsitz, ihren Arbeitsschwerpunkt bzw. ihre Geschäftsniederlassung in Münster ha- 
ben . hat . 
 
4. Bewerbungen 
Kandidatinnen und Kandidaten können sich selbst bewerben oder können für eine Bewerbung  vorge- 
schlagen werden.  
 
Die Aussagen der Bewerbungsunterlagen sollen für eine breitere Öffentlichkeit verständlich sein. Sie sol- 
len auch Auskunft geben über die Motivation und Arb eitsweise sowie über die Arbeitsschwerpunkte der 
Kandidatinnen und  Kandidaten.     
 
Bewerbungsunterlagen sind bei der Stadt Münster, Am t des Rates und des Oberbürgermeisters, Ge- 
schäftsstelle des Beirates für kommunale Entwicklun gszusammenarbeit, 48127 Münster, schriftlich ein- 
zureichen. Von dort werden sie an das Preisgericht weitergeleitet. Der Beirat für kommunale Entwick- 
lungszusammenarbeit legt den Termin zur Abgabe der Bewerbungsunterlagen fest. 
 
5. Preisgericht 
Das Preisgericht besteht aus fünf unabhängigen Pers onen aus dem öffentlichen Leben, wobei ein Mit- 
glied des Preisgerichtes dem Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit angehören sollte. 
 
Die Mitglieder des Preisgerichts sowie zwei stellve rtretende Preisrichter/innen werden vom Beirat für 
kommunale Entwicklungszusammenarbeit vorgeschlagen und vom Hauptausschuss berufen. Die N 
a- 
men der Mitglieder des Preisgerichts und ihrer Stel lvertreter/innen werden mit der Ausl obung des Nord - 
Süd - Preises öffentlich b ekannt g egeben.  
 
Die bürger:sinn:stiftung ist berechtigt, einen weiteren Preisri chter oder eine Preisrichterin zu be- 
nennen. 
 
Die Namen der Mitglieder des Preisgerichts und ihre r Stellvertreter/innen werden mit der Auslobung des  
Entwicklungspolitischen Nord- Süd- Preises öffentlich bekannt gegeben. 
 
Die  Mitglieder des Preisgerichts und von ihnen vertret ene Institutionen sowie ihre Stellvertreter/innen 
können nicht ausgezeichnet werden. 
 
6. Preisgerichtsverfahren   
Die Preisträger werden vom Preisgericht in nicht öf fentlicher Sitzung ermittelt. Das Preisgericht ent-
scheidet über Anzahl und Höhe der Preise im Rahmen der zur Verfügung stehenden Preissumme. Der 
Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Anlage 1 zur Vorlage V/0457/2007 
 
Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindesten s vier Mitglieder anwesend sind. Die Stellvertre- 
ter/innen sollen an den Sitzungen beratend mit teil nehmen, sind aber nicht stimmberechtigt. Bei Aus- 
scheiden eines Mitgliedes während des laufenden Ver fahrens tritt ein/e Stellvertreter/in an seine/ ihr e 
Stelle. Das Preisgericht wählt aus seiner Mitte ein e/n Vorsitzende/n sowie eine/n stellvertretende/n V or- 
sitzende/n. 
 
Zur Entscheidung über die Preisvergabe genügt die einfache Stimmenmehrheit. Über den Beschluss fer- 
tigt das Preisgericht ein Protokoll an, das von all en anwesenden Mitgliedern zu unterzeichnen ist. In die- 
sem Protokoll ist die Entscheidung des Preisgericht s zu begründen. Im Falle einer Aufteilung der Preis-
summe ist die Höhe des auf jede/n Preisträger/in entfallenden Anteils gesondert aufzunehmen. Sollte die 
Verleihung des Preises nicht möglich sein, ist auch dies im Protokoll mit einer Begründung festzuhalten.  
 
7. Die Preisverleihung  
Die Aushändigung des Preises in Form einer Urkunde n immt der/ die Oberbürgermeister/in oder sein/e 
bzw. ihr/e Stellvertreter/in im Rahmen einer öffent lichen Veranstaltung vor. Bei der Preisverleihung t eilt 
das Preisgericht seine Entscheidung und deren Begründung mit.  
 
Die preisgekrönten Arbeiten und die Namen der Preis träger/innen werden dem Rat bekannt gegeben 
und in der Presse der Öffentlichkeit vorgestellt. A lle dem Preisgericht zur Entscheidung eingereichten  
Bewerbungen werden öffentlich ausgestellt, um der Ö ffentlichkeit beispielhaft Einblick in die Bandbrei te 
kommunaler Entwicklungszusammenarbeit zu geben. 
 
 
 
 
Hinweis:  Bewerbungsunterlagen sollen so aufbereitet sein, d ass sie öffentlich ausgestellt werden können. 
Näheres regelt das Merkblatt „Gestaltung der Bewerbungsunterlagen “.

Beratungsverlauf (1)

13.06.2007 Hauptausschuss
TOP 9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Josefine-Mauser-Straße 118
  • Ottostraße 26
  • Kardinal-von-Galen-Ring 50
  • Am Kleibach 17
  • Rothenburg 41

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0457/2007
Typ
Vorlagen
Datum
29.05.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37