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2020/0367

Vorbereitende Untersuchungen/Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Arheilgen West und Wixhausen Ost (Darmstadt Nord)

Magistratsvorlage 18.11.2020

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2020/0367

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2020/0367

10090 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
11.12.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III 
Dezernat I  an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Amt für Wirtschaft 
und Stadtentwicklung   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0367 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 51 10 10 
Kostenstelle:  015-002-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-11 Sachkonto: 67 79 300 
 
Betreff: Vorbereitende Untersuchungen/Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Arheilgen 
West und Wixhausen Ost (Darmstadt Nord)  
 
Vorlage vom: 18.11.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen den Sachstandsbericht zur 
Kenntnis. 
 
 
 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.11.2020 
 
Sachstandsbericht  
 
Für die Bereiche Arheilgen West und Wixhausen  Ost ist die Durchführung von vorbereitenden 
Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme vorgesehen.  
 
Zur Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen über die Festlegungsvoraussetzungen für städte -
bauliche Entwicklungsbereiche nach § 165 Abs. 3 Ba ugesetzbuch (BauGB) hat die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt deshalb mit Vorlage-Nr. 2019/0302 beschlossen, 
Vorbereitende Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB einzuleiten.  
 
Anfang des Jahres 2020 wurde dazu eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe eingerichtet , die 
seitdem den Prozess vorbereitet und begleitet. Die betreffende Arbeitsgruppe besteht im 
Kern aus Vertretungen des Amts für Wirtschaft und Stadtentwicklung, des 
Stadtplanungsamts, des Vermessungsamts, des Immobilienmanagements und des 
Rechtsamts. Ande re Dienststellen sowie externe Beratungen werden bei Bedarf 
hinzugezogen. Die Runde stimmt sich regelmäßig in einem vierzehntägigen Rhythmus ab.  
 
Hinsichtlich der Klärung rechtlicher Fragestellungen, Organisation und Regelung von 
Vergaben wird der Magistra t von der Kanzlei KNH Rechtsanwälte Frankfurt am Main 
unterstützt, welche seit ihrer Beauftragung am 25.05.2020 ebenfalls Bestandteil der 
Arbeitsgruppe ist.  
 
Ziel ist weiterhin die einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung der Entwicklung von 
derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen im Sinne der Wissenschaftsstadt Darmstadt.  
Vorläufige Ziele sind für die oben genannten Bereiche die beschleunigte Bereitstellung von 
gewerblichen Flächen zur Versorgung sowohl bereits ansässiger Betriebe als auch zur 
Befriedigung der Nachfrage ansiedlungswilliger Unternehmen nach gewerblichen Flächen.  
 
Im Zuge der weiteren Bearbeitung müssen zahlreiche Arbeitsschritte eingeleitet und 
fachliche Grundlagen zur Beurteilung der Flächen im Untersuchungsbereich sowie ihrer 
Erschließung erarbeitet werden.  
 
Vorrangig soll eine externe Projektsteuerung bis zum Ende des IV. Quartals 2020 beauftragt 
werden. Die Projektsteuerungsleistungen wurde wegen des besonderen Bedarfs  zunächst für 
die Entwicklungsmaßnahme "Wixhausen Ost" ausgeschrieben . Die Beauftragung steht kurz 
bevor. Die Maßnahme "Arheilgen West" wird in einem zweiten Schritt bearbeitet .  
 
Das Gebiet Wixhausen Ost kann sich nach derzeitigem K enntnisstand unter anderem für die 
beabsichtigte Verlagerung des Betriebshofs von HEAG mobilo  eignen. Das Vorhaben hat 
aufgrund der dynamischen Entwicklung des ÖPNV in der Wissenschaftsstadt Darmstadt und 
des daraus folgenden dringenden Platzbedarfs für de n Fuhrpark von HEAG mobilo höchste 
Priorität. Die Vorbereitenden Untersuchungen Wixhausen Ost und die Planungen zum neuen 
Standort von HEAG mobilo werden parallel und in ständigem Austausch der Akteure 
betrieben. 
 
Zur weiteren Umsetzung der vorbereitenden Untersuchungen/Städtebaulichen 
Entwicklungsmaßnahme Darmstadt Nord wurden folgende Projektbausteine festgelegt:

- 4 - 
1. Gewerbeflächenbedarfsanalye  
 
Vor dem Hintergrund der angestrebten gewerblichen Entwicklung im Untersuchungsgebiet 
wurde eine umfassende Gew erbeflächenbedarfsanalyse beauftragt. Ziel ist es insbesondere, 
die tatsächliche Bedarfslage für unterschiedliche Segmente näher zu betrachten und daraus 
eine Umsetzungsempfehlung für den Magistrat abzuleiten. Hierbei ist es auch zwingend 
erforderlich, die  Bedarfe und Flächenangebote in einem regionalen Kontext zu betrachten. 
Erste Zwischenergebnisse sind für Ende 2020 zu erwarten und ein Abschluss der 
Untersuchung im 1. Quartal 2021.  
 
 
2. Bestandsanalyse (Status Quo)  
 
Vor der Erstellung des erforderlichen Entwicklungskonzepts müssen wesentliche 
Rahmenbedingungen der Untersuchungsgebiete überprüft und geklärt werden. Aktuell 
befindet sich die Ausschreibung zur Grundlagenermittlung und Bewertung der biotischen und 
abiotischen Schutzgüter im Untersuchungsraum in Wixhausen Ost in der finalen 
Abstimmung. Mit einer Veröffentlichung des Vergabeverfahrens ist im Dezember 2020 zu 
rechnen. Dieses umfassende Gutachten, welches die Basis auch für einen ergänzenden 
artenschutzrechtli chen Fachbeitrag sowie eine spätere Umweltprüfung dient, wird rund ein 
Jahr Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen, um die Vegetations - wie auch Brut- und 
Nistzeiten genau beobachten zu können. Das Vergabeverfahren – ein EU-weites, nicht-offenes 
Vergabeverfah ren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb – wird in enger Abstimmung 
mit der Kanzlei KNH durchgeführt.  
 
 
3. Räumliches Entwicklungskonzept  
 
Auf Grundlage der Gewerbeflächenbedarfsanalyse sowie der Bestandsbewertung der 
biotischen und abiotischen Schutzgü ter kann anschließend das notwendige 
Entwicklungskonzept in Varianten und mit ergänzenden und vertiefenden Gutachten in 2022 
ausgeschrieben und beauftragt werden.  
 
Das Konzept soll Möglichkeiten der Bebauung, Erschließung und Nutzung des betreffenden 
Untersuchungsgebiets aufzeigen und damit zugleich die Entwicklungsziele definieren, die 
sich im Zuge der Maßnahme weiter konkretisieren werden.  
 
Wesentliche Inhalte sind:  
 
 Konzept zur Bebauung und Nutzung des jeweiligen Untersuchungsgebiets, 
insbesondere für d ie künftigen Flächen des geplanten Depots der H EAG mobilo 
 Konzept zur verkehrlichen Erschließung  
 Ver- und Entsorgung  
 Grünplanung/naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen  
 ggf. Umgang mit Altlasten  
 ggf. Maßnahmen zum Lärmschutz  
 
Ein diskussionsfähiges Entwicklungskonzept ist Voraussetzung für die anschließende, durch 
den Gesetzgeber verbindlich vorgegebene Durchführung der Betroffenenbeteiligung gemäß § 
137 S. 1 BauGB. Das Entwicklungskonzept wird Grundlage der Bebauungspläne, die im 
Entwicklungsbereich  aufzustellen sind (vgl. §  166 Abs. 1 S. 2 BauGB).

- 5 - 
 
4. Beteiligung der Betroffenen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange 
 
Noch in 2020 sollen die Eigentümerinnen und Eigentümer ein erstes Informationsschreiben 
mit einer Erläuterung des Vorhabens, des Status Quo und der Verfahrensschritte erhalten.  
 
Aufgabe der Projektsteuerung werden u.a. folgende Punkte sein:  
 
 Ermittlung der Art und Weise der Betroffenheit sowie der Mitwirkungsbereitschaft der 
Grundstückseigentümer*innen/Auswertung des Beteiligungsprozesses insbesondere 
Ermittlung von existenzgefährdeten Eigentümer*innen  
 
 Ermittlung der Art und Weise der Betroffenheit sowie der Mitwirkungsbereitschaft bei 
den sonstigen Betroffenen/Auswertung insbesondere Ermittlung von 
existenzgefähr deten sonstigen Betroffenen  
 
 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/Auswertung  
 
 
5. Prüfung der Voraussetzungen zur Durchführung einer städtebaulichen 
Entwicklungsmaßnahme  
 
Zur Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßn ahme sind gemäß §  165 Abs. 2 
und 3 BauGB folgende Punkte im Vorfeld zu prüfen:  
 
Es muss formal festgestellt werden, dass ein Ortsteil oder ein Teil des Stadtgebiets mit einer 
gewissen Größenordnung und einem entsprechenden Gewicht für die städtebauliche 
Entwicklung der Stadt Darmstadt entwickelt werden soll (§ 165 Abs. 2 BauGB).  
 
Das Wohl der Allgemeinheit muss die Durchführung der jeweiligen städtebaulichen 
Entwicklungsmaßnahme, § 165 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB erfordern:  
 
 Feststellung eines erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten durch ein Gutachten 
zur Prognose der künftigen Entwicklung der Bevölkerungszahl/Zahl der Arbeitsplätze.  
 
Die Ziele und Zwecke der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme können nicht durch 
andere Instrumente erreicht werden (§ 165 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BauGB).  
 
 Prüfung, ob die Maßnahmen nicht mit Instrumenten des allgemeinen 
Städtebaurechts (z.B. auch an anderen Standorten) durchgeführt werden können, die 
für die Eigentümer *innen und sonstigen Betroffenen weniger belastend sind.  
 
 Ermittlung der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer *innen, Versuch des 
freihändigen Grunderwerbs auf der Grundlage des Anfangswerts, vertragliche 
Lösungen.

- 6 - 
 
Zügige Durchführung der Entwicklungsmaßnahme (§ 165 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 BauGB).  
 
- Zeitplanung 
- Umsetzungskonzept (z.B. in Abschnitten)  
- Ermittlung der Finanzierbarkeit der Entwicklungsmaßnahme  
- Prognose der Endwerte  
- Kosten- und Finanzierungsübersicht  
 
Gesamtabwägung der privaten und öffentlichen Belange (§ 165 Abs. 3 S. 2 BauGB).  
 
 
6. Ergebnis mit Verfahrensfestlegung und endgültige Gebietsabgrenzungen  
 
Nach Abschluß der Prüfung der Voraussetzungen wird das weitere Verfahren und die 
endgültige Gebietsabgrenzung festgelegt.  
 
Parallel zu den hier aufgeführten verfahrensformellen Arbeitsschritten wird kontinuierlich 
eine Beteiligung der Bürgerschaft und Gremien erfolgen.  
 
 
Darmstadt, den 18.11.2020  
 
 
Dezernat I    Dezernat III 
 
 
 
 
Jochen Partsch    Dr. Barbara Boczek  
Oberbürgermeister    Stadträtin

anlage 1

10132 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
11.12.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III 
Dezernat I  an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Amt für Wirtschaft 
und Stadtentwicklung  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 15 
III 61 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0367 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
387 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 51 10 10 
Kostenstelle: 015-002-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5110-11 Sachkonto: 67 79 300 
 
Betreff: Vorbereitende Untersuchungen/Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Arheilgen 
West und Wixhausen Ost (Darmstadt Nord)  
 
Vorlage vom: 18.11.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen den Sachstandsbericht zur 
Kenntnis. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 16.12.2020 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.11.2020  
 
Sachstandsbericht 
 
Für die Bereiche Arheilgen West und Wixhausen Ost ist die Durchführung von vorbereitenden 
Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme vorgesehen.  
 
Zur Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen über die Festlegungsvoraussetzungen für städte -
bauliche Entwicklungsbereiche nach § 165 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) hat die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt deshalb mit Vorlage-Nr. 2019/0302 beschlossen, 
Vorbereitende Untersuchungen nach § 165  Abs. 4 BauGB einzuleiten.  
 
Anfang des Jahres 2020 wurde dazu eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe eingerichtet, die 
seitdem den Prozess vorbereitet und begleitet. Die betreffende Arbeitsgruppe besteht im 
Kern aus Vertretungen des Amts für Wirtschaft und  Stadtentwicklung, des 
Stadtplanungsamts, des Vermessungsamts, des Immobilienmanagements und des 
Rechtsamts. Andere Dienststellen sowie externe Beratungen werden bei Bedarf 
hinzugezogen. Die Runde stimmt sich regelmäßig in einem vierzehntägigen Rhythmus ab . 
 
Hinsichtlich der Klärung rechtlicher Fragestellungen, Organisation und Regelung von 
Vergaben wird der Magistrat von der Kanzlei KNH Rechtsanwälte Frankfurt am Main 
unterstützt, welche seit ihrer Beauftragung am 25.05.2020 ebenfalls Bestandteil der 
Arbeitsgruppe ist. 
 
Ziel ist weiterhin die einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung der Entwicklung von 
derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen im Sinne der Wissenschaftsstadt Darmstadt.  
Vorläufige Ziele sind für die oben genannten Bereiche die b eschleunigte Bereitstellung von 
gewerblichen Flächen zur Versorgung sowohl bereits ansässiger Betriebe als auch zur 
Befriedigung der Nachfrage ansiedlungswilliger Unternehmen nach gewerblichen Flächen.  
 
Im Zuge der weiteren Bearbeitung müssen zahlreiche Ar beitsschritte eingeleitet und 
fachliche Grundlagen zur Beurteilung der Flächen im Untersuchungsbereich sowie ihrer 
Erschließung erarbeitet werden.  
 
Vorrangig soll eine externe Projektsteuerung bis zum Ende des IV. Quartals 2020 beauftragt 
werden. Die Projektsteuerungsleistungen wurde wegen des besonderen Bedarfs  zunächst für 
die Entwicklungsmaßnahme "Wixhausen Ost" ausgeschrieben . Die Beauftragung steht kurz 
bevor. Die Maßnahme "Arheilgen West" wird in einem zweiten Schritt bearbeitet .  
 
Das Gebiet Wixhausen Ost kann sich nach derzeitigem Kenntnisstand unter anderem für die 
beabsichtigte Verlagerung des Betriebshofs von HEAG mobilo  eignen. Das Vorhaben hat 
aufgrund der dynamischen Entwicklung des ÖPNV in der Wissenschaftsstadt Darmstadt und 
des daraus folgenden dringenden Platzbedarfs für den Fuhrpark von HEAG mobilo höchste 
Priorität. Die Vorbereitenden Untersuchungen Wixhausen Ost und die Planungen zum neuen 
Standort von HEAG mobilo werden parallel und in ständigem Austausch der Akteure 
betrieben. 
 
Zur weiteren Umsetzung der vorbereitenden Untersuchungen/Städtebaulichen 
Entwicklungsmaßnahme Darmstadt Nord wurden folgende Projektbausteine festgelegt:

- 5 - 
 
1. Gewerbeflächenbedarfsanalye 
 
Vor dem Hintergrund der angestrebten gewerblichen Entwicklung im Untersuchun gsgebiet 
wurde eine umfassende Gewerbeflächenbedarfsanalyse beauftragt. Ziel ist es insbesondere, 
die tatsächliche Bedarfslage für unterschiedliche Segmente näher zu betrachten und daraus 
eine Umsetzungsempfehlung für den Magistrat abzuleiten. Hierbei ist es auch zwingend 
erforderlich, die Bedarfe und Flächenangebote in einem regionalen Kontext zu betrachten. 
Erste Zwischenergebnisse sind für Ende 2020 zu erwarten und ein Abschluss der 
Untersuchung im 1. Quartal 2021.  
 
 
2. Bestandsanalyse (Status Quo)  
 
Vor der Erstellung des erforderlichen Entwicklungskonzepts müssen wesentliche 
Rahmenbedingungen der Untersuchungsgebiete überprüft und geklärt werden. Aktuell 
befindet sich die Ausschreibung zur Grundlagenermittlung und Bewertung der biotischen und 
abiotischen Schutzgüter im Untersuchungsraum in Wixhausen Ost in der finalen 
Abstimmung. Mit einer Veröffentlichung des Vergabeverfahrens ist im Dezember 2020 zu 
rechnen. Dieses umfassende Gutachten, welches die Basis auch für einen ergänzenden 
artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie eine spätere Umweltprüfung dient, wird rund ein 
Jahr Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen, um die Vegetations - wie auch Brut- und 
Nistzeiten genau beobachten zu können. Das Vergabeverfahren – ein EU-weites, nicht-offenes 
Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb – wird in enger Abstimmung 
mit der Kanzlei KNH durchgeführt. 
 
 
3. Räumliches Entwicklungskonzept  
 
Auf Grundlage der Gewerbeflächenbedarfsanalyse sowie der Bestandsbewertung der 
biotischen und abiotischen Schutzgüter kann anschließend das notwendige 
Entwicklungskonzept in Varianten und mit ergänzenden und vertiefenden Gutachten in 2022 
ausgeschrieben und beauftragt werden.  
 
Das Konzept soll Möglichkeiten der Bebauung, Erschließung und Nutzung des betreffenden 
Untersuchungsgebiets aufzeigen und damit zugleich die Entwicklungsziele definieren, die 
sich im Zuge der Maßnahme weiter konkretisieren werden.  
 
Wesentliche Inhalte sind:  
 
 Konzept zur Bebauung und Nutzung des jeweiligen Untersuchungsgebiets, 
insbesondere für die künftigen Flächen des geplanten Depots der H EAG mobilo 
 Konzept zur verkehrlichen Erschließung  
 Ver- und Entsorgung 
 Grünplanung/naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen  
 ggf. Umgang mit Altlasten 
 ggf. Maßnahmen zum Lärmschutz  
 
Ein diskussionsfähiges Entwicklungskonzept ist Voraussetzung für die anschließende, durch 
den Gesetzgeber verbindlich vorgegebene Durchführung der Betroffenenbeteiligung gemäß §

- 6 - 
137 S. 1 BauGB. Das Entwicklungskonzept wird Grundlage der Bebauungspläne, die im 
Entwicklungsbereich aufzustellen sind (vgl. §  166 Abs. 1 S. 2 BauGB).  
 
4. Beteiligung der Betroffenen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange 
 
Noch in 2020 sollen die Eigentümerinnen und Eigentümer ein erstes Informationsschreiben 
mit einer Erläuterung des Vorhabens, des Status Quo und der Verfahrensschritte erhalten.  
 
Aufgabe der Projektsteuerung werden u.a. folgende Punkte sein:  
 
 Ermittlung der Art und Weise der Betroffenheit sowie der Mitwirkungsbereitschaft der 
Grundstückseigentümer*innen/Auswertung des Beteiligungsprozesses insbesondere 
Ermittlung von existenzgefährdeten Eigentümer*innen  
 
 Ermittlung der Art und Weise der Betroffenheit sowie d er Mitwirkungsbereitschaft bei 
den sonstigen Betroffenen/Auswertung insbesondere Ermittlung von 
existenzgefährdeten sonstigen Betroffenen  
 
 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/Auswertung  
 
 
5. Prüfung der Voraussetzungen zur Du rchführung einer städtebaulichen 
Entwicklungsmaßnahme 
 
Zur Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme sind gemäß §  165 Abs. 2 
und 3 BauGB folgende Punkte im Vorfeld zu prüfen:  
 
Es muss formal festgestellt werden, dass ein Ortsteil oder ein Tei l des Stadtgebiets mit einer 
gewissen Größenordnung und einem entsprechenden Gewicht für die städtebauliche 
Entwicklung der Stadt Darmstadt entwickelt werden soll (§ 165 Abs. 2 BauGB).  
 
Das Wohl der Allgemeinheit muss die Durchführung der jeweiligen städte baulichen 
Entwicklungsmaßnahme, § 165 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB erfordern:  
 
 Feststellung eines erhöhten Bedarfs an Wohn - und Arbeitsstätten durch ein Gutachten 
zur Prognose der künftigen Entwicklung der Bevölkerungszahl/Zahl der Arbeitsplätze.  
 
Die Ziele und Zwecke der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme können nicht durch 
andere Instrumente erreicht werden (§ 165 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BauGB).  
 
 Prüfung, ob die Maßnahmen nicht mit Instrumenten des allgemeinen 
Städtebaurechts (z.B. auch an anderen Standorten) durchgeführt werden können, die 
für die Eigentümer*innen und sonstigen Betroffenen weniger belastend sind.  
 
 Ermittlung der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer *innen, Versuch des 
freihändigen Grunderwerbs auf der Grundlage des Anfangswerts, vertragliche 
Lösungen.

Zügige Durchführung der Entwicklungsmaßnahme (§ 165 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 BauGB).  
 
- Zeitplanung 
- Umsetzungskonzept (z.B. in Abschnitten)  
- Ermittlung der Finanzierbarkeit der Entwicklungsmaßnahme  
- Prognose der Endwerte 
- Kosten- und Finanzierungsübersicht 
 
Gesamtabwägung der privaten und öffentlichen Belange (§ 165 Abs. 3 S. 2 BauGB).  
 
 
6. Ergebnis mit Verfahrensfestlegung und endgültige Gebietsabgrenzungen  
 
Nach Abschluß der Prüfung der Voraussetzungen wird das weitere Verfahren und die 
endgültige Gebietsabgrenzung festgelegt.  
 
Parallel zu den hier aufgeführten verfahrensformellen Arbeitsschritten wird kontinuierlich 
eine Beteiligung der Bürgerschaft und Gremien erfolgen.  
 
 
Darmstadt, den 18.11.2020 
 
 
Dezernat I    Dezernat III 
 
 
 
 
Jochen Partsch   Dr. Barbara Boczek 
Oberbürgermeister   Stadträtin

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Details

Vorlagen-Nr.
2020/0367
Typ
Magistratsvorlage
Datum
18.11.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00