2020/0367
Vorbereitende Untersuchungen/Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Arheilgen West und Wixhausen Ost (Darmstadt Nord)
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2020/0367
10090 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
11.12.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für Wirtschaft
und Stadtentwicklung OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0367
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 51 10 10
Kostenstelle: 015-002-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-11 Sachkonto: 67 79 300
Betreff: Vorbereitende Untersuchungen/Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Arheilgen
West und Wixhausen Ost (Darmstadt Nord)
Vorlage vom: 18.11.2020
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen den Sachstandsbericht zur
Kenntnis.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.11.2020
Sachstandsbericht
Für die Bereiche Arheilgen West und Wixhausen Ost ist die Durchführung von vorbereitenden
Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme vorgesehen.
Zur Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen über die Festlegungsvoraussetzungen für städte -
bauliche Entwicklungsbereiche nach § 165 Abs. 3 Ba ugesetzbuch (BauGB) hat die
Wissenschaftsstadt Darmstadt deshalb mit Vorlage-Nr. 2019/0302 beschlossen,
Vorbereitende Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB einzuleiten.
Anfang des Jahres 2020 wurde dazu eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe eingerichtet , die
seitdem den Prozess vorbereitet und begleitet. Die betreffende Arbeitsgruppe besteht im
Kern aus Vertretungen des Amts für Wirtschaft und Stadtentwicklung, des
Stadtplanungsamts, des Vermessungsamts, des Immobilienmanagements und des
Rechtsamts. Ande re Dienststellen sowie externe Beratungen werden bei Bedarf
hinzugezogen. Die Runde stimmt sich regelmäßig in einem vierzehntägigen Rhythmus ab.
Hinsichtlich der Klärung rechtlicher Fragestellungen, Organisation und Regelung von
Vergaben wird der Magistra t von der Kanzlei KNH Rechtsanwälte Frankfurt am Main
unterstützt, welche seit ihrer Beauftragung am 25.05.2020 ebenfalls Bestandteil der
Arbeitsgruppe ist.
Ziel ist weiterhin die einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung der Entwicklung von
derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen im Sinne der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Vorläufige Ziele sind für die oben genannten Bereiche die beschleunigte Bereitstellung von
gewerblichen Flächen zur Versorgung sowohl bereits ansässiger Betriebe als auch zur
Befriedigung der Nachfrage ansiedlungswilliger Unternehmen nach gewerblichen Flächen.
Im Zuge der weiteren Bearbeitung müssen zahlreiche Arbeitsschritte eingeleitet und
fachliche Grundlagen zur Beurteilung der Flächen im Untersuchungsbereich sowie ihrer
Erschließung erarbeitet werden.
Vorrangig soll eine externe Projektsteuerung bis zum Ende des IV. Quartals 2020 beauftragt
werden. Die Projektsteuerungsleistungen wurde wegen des besonderen Bedarfs zunächst für
die Entwicklungsmaßnahme "Wixhausen Ost" ausgeschrieben . Die Beauftragung steht kurz
bevor. Die Maßnahme "Arheilgen West" wird in einem zweiten Schritt bearbeitet .
Das Gebiet Wixhausen Ost kann sich nach derzeitigem K enntnisstand unter anderem für die
beabsichtigte Verlagerung des Betriebshofs von HEAG mobilo eignen. Das Vorhaben hat
aufgrund der dynamischen Entwicklung des ÖPNV in der Wissenschaftsstadt Darmstadt und
des daraus folgenden dringenden Platzbedarfs für de n Fuhrpark von HEAG mobilo höchste
Priorität. Die Vorbereitenden Untersuchungen Wixhausen Ost und die Planungen zum neuen
Standort von HEAG mobilo werden parallel und in ständigem Austausch der Akteure
betrieben.
Zur weiteren Umsetzung der vorbereitenden Untersuchungen/Städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme Darmstadt Nord wurden folgende Projektbausteine festgelegt:
- 4 -
1. Gewerbeflächenbedarfsanalye
Vor dem Hintergrund der angestrebten gewerblichen Entwicklung im Untersuchungsgebiet
wurde eine umfassende Gew erbeflächenbedarfsanalyse beauftragt. Ziel ist es insbesondere,
die tatsächliche Bedarfslage für unterschiedliche Segmente näher zu betrachten und daraus
eine Umsetzungsempfehlung für den Magistrat abzuleiten. Hierbei ist es auch zwingend
erforderlich, die Bedarfe und Flächenangebote in einem regionalen Kontext zu betrachten.
Erste Zwischenergebnisse sind für Ende 2020 zu erwarten und ein Abschluss der
Untersuchung im 1. Quartal 2021.
2. Bestandsanalyse (Status Quo)
Vor der Erstellung des erforderlichen Entwicklungskonzepts müssen wesentliche
Rahmenbedingungen der Untersuchungsgebiete überprüft und geklärt werden. Aktuell
befindet sich die Ausschreibung zur Grundlagenermittlung und Bewertung der biotischen und
abiotischen Schutzgüter im Untersuchungsraum in Wixhausen Ost in der finalen
Abstimmung. Mit einer Veröffentlichung des Vergabeverfahrens ist im Dezember 2020 zu
rechnen. Dieses umfassende Gutachten, welches die Basis auch für einen ergänzenden
artenschutzrechtli chen Fachbeitrag sowie eine spätere Umweltprüfung dient, wird rund ein
Jahr Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen, um die Vegetations - wie auch Brut- und
Nistzeiten genau beobachten zu können. Das Vergabeverfahren – ein EU-weites, nicht-offenes
Vergabeverfah ren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb – wird in enger Abstimmung
mit der Kanzlei KNH durchgeführt.
3. Räumliches Entwicklungskonzept
Auf Grundlage der Gewerbeflächenbedarfsanalyse sowie der Bestandsbewertung der
biotischen und abiotischen Schutzgü ter kann anschließend das notwendige
Entwicklungskonzept in Varianten und mit ergänzenden und vertiefenden Gutachten in 2022
ausgeschrieben und beauftragt werden.
Das Konzept soll Möglichkeiten der Bebauung, Erschließung und Nutzung des betreffenden
Untersuchungsgebiets aufzeigen und damit zugleich die Entwicklungsziele definieren, die
sich im Zuge der Maßnahme weiter konkretisieren werden.
Wesentliche Inhalte sind:
Konzept zur Bebauung und Nutzung des jeweiligen Untersuchungsgebiets,
insbesondere für d ie künftigen Flächen des geplanten Depots der H EAG mobilo
Konzept zur verkehrlichen Erschließung
Ver- und Entsorgung
Grünplanung/naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen
ggf. Umgang mit Altlasten
ggf. Maßnahmen zum Lärmschutz
Ein diskussionsfähiges Entwicklungskonzept ist Voraussetzung für die anschließende, durch
den Gesetzgeber verbindlich vorgegebene Durchführung der Betroffenenbeteiligung gemäß §
137 S. 1 BauGB. Das Entwicklungskonzept wird Grundlage der Bebauungspläne, die im
Entwicklungsbereich aufzustellen sind (vgl. § 166 Abs. 1 S. 2 BauGB).
- 5 -
4. Beteiligung der Betroffenen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange
Noch in 2020 sollen die Eigentümerinnen und Eigentümer ein erstes Informationsschreiben
mit einer Erläuterung des Vorhabens, des Status Quo und der Verfahrensschritte erhalten.
Aufgabe der Projektsteuerung werden u.a. folgende Punkte sein:
Ermittlung der Art und Weise der Betroffenheit sowie der Mitwirkungsbereitschaft der
Grundstückseigentümer*innen/Auswertung des Beteiligungsprozesses insbesondere
Ermittlung von existenzgefährdeten Eigentümer*innen
Ermittlung der Art und Weise der Betroffenheit sowie der Mitwirkungsbereitschaft bei
den sonstigen Betroffenen/Auswertung insbesondere Ermittlung von
existenzgefähr deten sonstigen Betroffenen
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/Auswertung
5. Prüfung der Voraussetzungen zur Durchführung einer städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme
Zur Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßn ahme sind gemäß § 165 Abs. 2
und 3 BauGB folgende Punkte im Vorfeld zu prüfen:
Es muss formal festgestellt werden, dass ein Ortsteil oder ein Teil des Stadtgebiets mit einer
gewissen Größenordnung und einem entsprechenden Gewicht für die städtebauliche
Entwicklung der Stadt Darmstadt entwickelt werden soll (§ 165 Abs. 2 BauGB).
Das Wohl der Allgemeinheit muss die Durchführung der jeweiligen städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme, § 165 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB erfordern:
Feststellung eines erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten durch ein Gutachten
zur Prognose der künftigen Entwicklung der Bevölkerungszahl/Zahl der Arbeitsplätze.
Die Ziele und Zwecke der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme können nicht durch
andere Instrumente erreicht werden (§ 165 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BauGB).
Prüfung, ob die Maßnahmen nicht mit Instrumenten des allgemeinen
Städtebaurechts (z.B. auch an anderen Standorten) durchgeführt werden können, die
für die Eigentümer *innen und sonstigen Betroffenen weniger belastend sind.
Ermittlung der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer *innen, Versuch des
freihändigen Grunderwerbs auf der Grundlage des Anfangswerts, vertragliche
Lösungen.
- 6 -
Zügige Durchführung der Entwicklungsmaßnahme (§ 165 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 BauGB).
- Zeitplanung
- Umsetzungskonzept (z.B. in Abschnitten)
- Ermittlung der Finanzierbarkeit der Entwicklungsmaßnahme
- Prognose der Endwerte
- Kosten- und Finanzierungsübersicht
Gesamtabwägung der privaten und öffentlichen Belange (§ 165 Abs. 3 S. 2 BauGB).
6. Ergebnis mit Verfahrensfestlegung und endgültige Gebietsabgrenzungen
Nach Abschluß der Prüfung der Voraussetzungen wird das weitere Verfahren und die
endgültige Gebietsabgrenzung festgelegt.
Parallel zu den hier aufgeführten verfahrensformellen Arbeitsschritten wird kontinuierlich
eine Beteiligung der Bürgerschaft und Gremien erfolgen.
Darmstadt, den 18.11.2020
Dezernat I Dezernat III
Jochen Partsch Dr. Barbara Boczek
Oberbürgermeister Stadträtin
anlage 1
10132 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
11.12.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für Wirtschaft
und Stadtentwicklung OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 15
III 61
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0367
Magistratsbeschluss-Nr.
387
Internetfähig
Produkt-Nr.: 51 10 10
Kostenstelle: 015-002-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-11 Sachkonto: 67 79 300
Betreff: Vorbereitende Untersuchungen/Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Arheilgen
West und Wixhausen Ost (Darmstadt Nord)
Vorlage vom: 18.11.2020
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen den Sachstandsbericht zur
Kenntnis.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 16.12.2020
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.11.2020
Sachstandsbericht
Für die Bereiche Arheilgen West und Wixhausen Ost ist die Durchführung von vorbereitenden
Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme vorgesehen.
Zur Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen über die Festlegungsvoraussetzungen für städte -
bauliche Entwicklungsbereiche nach § 165 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) hat die
Wissenschaftsstadt Darmstadt deshalb mit Vorlage-Nr. 2019/0302 beschlossen,
Vorbereitende Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB einzuleiten.
Anfang des Jahres 2020 wurde dazu eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe eingerichtet, die
seitdem den Prozess vorbereitet und begleitet. Die betreffende Arbeitsgruppe besteht im
Kern aus Vertretungen des Amts für Wirtschaft und Stadtentwicklung, des
Stadtplanungsamts, des Vermessungsamts, des Immobilienmanagements und des
Rechtsamts. Andere Dienststellen sowie externe Beratungen werden bei Bedarf
hinzugezogen. Die Runde stimmt sich regelmäßig in einem vierzehntägigen Rhythmus ab .
Hinsichtlich der Klärung rechtlicher Fragestellungen, Organisation und Regelung von
Vergaben wird der Magistrat von der Kanzlei KNH Rechtsanwälte Frankfurt am Main
unterstützt, welche seit ihrer Beauftragung am 25.05.2020 ebenfalls Bestandteil der
Arbeitsgruppe ist.
Ziel ist weiterhin die einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung der Entwicklung von
derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen im Sinne der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Vorläufige Ziele sind für die oben genannten Bereiche die b eschleunigte Bereitstellung von
gewerblichen Flächen zur Versorgung sowohl bereits ansässiger Betriebe als auch zur
Befriedigung der Nachfrage ansiedlungswilliger Unternehmen nach gewerblichen Flächen.
Im Zuge der weiteren Bearbeitung müssen zahlreiche Ar beitsschritte eingeleitet und
fachliche Grundlagen zur Beurteilung der Flächen im Untersuchungsbereich sowie ihrer
Erschließung erarbeitet werden.
Vorrangig soll eine externe Projektsteuerung bis zum Ende des IV. Quartals 2020 beauftragt
werden. Die Projektsteuerungsleistungen wurde wegen des besonderen Bedarfs zunächst für
die Entwicklungsmaßnahme "Wixhausen Ost" ausgeschrieben . Die Beauftragung steht kurz
bevor. Die Maßnahme "Arheilgen West" wird in einem zweiten Schritt bearbeitet .
Das Gebiet Wixhausen Ost kann sich nach derzeitigem Kenntnisstand unter anderem für die
beabsichtigte Verlagerung des Betriebshofs von HEAG mobilo eignen. Das Vorhaben hat
aufgrund der dynamischen Entwicklung des ÖPNV in der Wissenschaftsstadt Darmstadt und
des daraus folgenden dringenden Platzbedarfs für den Fuhrpark von HEAG mobilo höchste
Priorität. Die Vorbereitenden Untersuchungen Wixhausen Ost und die Planungen zum neuen
Standort von HEAG mobilo werden parallel und in ständigem Austausch der Akteure
betrieben.
Zur weiteren Umsetzung der vorbereitenden Untersuchungen/Städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme Darmstadt Nord wurden folgende Projektbausteine festgelegt:
- 5 -
1. Gewerbeflächenbedarfsanalye
Vor dem Hintergrund der angestrebten gewerblichen Entwicklung im Untersuchun gsgebiet
wurde eine umfassende Gewerbeflächenbedarfsanalyse beauftragt. Ziel ist es insbesondere,
die tatsächliche Bedarfslage für unterschiedliche Segmente näher zu betrachten und daraus
eine Umsetzungsempfehlung für den Magistrat abzuleiten. Hierbei ist es auch zwingend
erforderlich, die Bedarfe und Flächenangebote in einem regionalen Kontext zu betrachten.
Erste Zwischenergebnisse sind für Ende 2020 zu erwarten und ein Abschluss der
Untersuchung im 1. Quartal 2021.
2. Bestandsanalyse (Status Quo)
Vor der Erstellung des erforderlichen Entwicklungskonzepts müssen wesentliche
Rahmenbedingungen der Untersuchungsgebiete überprüft und geklärt werden. Aktuell
befindet sich die Ausschreibung zur Grundlagenermittlung und Bewertung der biotischen und
abiotischen Schutzgüter im Untersuchungsraum in Wixhausen Ost in der finalen
Abstimmung. Mit einer Veröffentlichung des Vergabeverfahrens ist im Dezember 2020 zu
rechnen. Dieses umfassende Gutachten, welches die Basis auch für einen ergänzenden
artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie eine spätere Umweltprüfung dient, wird rund ein
Jahr Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen, um die Vegetations - wie auch Brut- und
Nistzeiten genau beobachten zu können. Das Vergabeverfahren – ein EU-weites, nicht-offenes
Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb – wird in enger Abstimmung
mit der Kanzlei KNH durchgeführt.
3. Räumliches Entwicklungskonzept
Auf Grundlage der Gewerbeflächenbedarfsanalyse sowie der Bestandsbewertung der
biotischen und abiotischen Schutzgüter kann anschließend das notwendige
Entwicklungskonzept in Varianten und mit ergänzenden und vertiefenden Gutachten in 2022
ausgeschrieben und beauftragt werden.
Das Konzept soll Möglichkeiten der Bebauung, Erschließung und Nutzung des betreffenden
Untersuchungsgebiets aufzeigen und damit zugleich die Entwicklungsziele definieren, die
sich im Zuge der Maßnahme weiter konkretisieren werden.
Wesentliche Inhalte sind:
Konzept zur Bebauung und Nutzung des jeweiligen Untersuchungsgebiets,
insbesondere für die künftigen Flächen des geplanten Depots der H EAG mobilo
Konzept zur verkehrlichen Erschließung
Ver- und Entsorgung
Grünplanung/naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen
ggf. Umgang mit Altlasten
ggf. Maßnahmen zum Lärmschutz
Ein diskussionsfähiges Entwicklungskonzept ist Voraussetzung für die anschließende, durch
den Gesetzgeber verbindlich vorgegebene Durchführung der Betroffenenbeteiligung gemäß §
- 6 -
137 S. 1 BauGB. Das Entwicklungskonzept wird Grundlage der Bebauungspläne, die im
Entwicklungsbereich aufzustellen sind (vgl. § 166 Abs. 1 S. 2 BauGB).
4. Beteiligung der Betroffenen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange
Noch in 2020 sollen die Eigentümerinnen und Eigentümer ein erstes Informationsschreiben
mit einer Erläuterung des Vorhabens, des Status Quo und der Verfahrensschritte erhalten.
Aufgabe der Projektsteuerung werden u.a. folgende Punkte sein:
Ermittlung der Art und Weise der Betroffenheit sowie der Mitwirkungsbereitschaft der
Grundstückseigentümer*innen/Auswertung des Beteiligungsprozesses insbesondere
Ermittlung von existenzgefährdeten Eigentümer*innen
Ermittlung der Art und Weise der Betroffenheit sowie d er Mitwirkungsbereitschaft bei
den sonstigen Betroffenen/Auswertung insbesondere Ermittlung von
existenzgefährdeten sonstigen Betroffenen
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/Auswertung
5. Prüfung der Voraussetzungen zur Du rchführung einer städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme
Zur Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme sind gemäß § 165 Abs. 2
und 3 BauGB folgende Punkte im Vorfeld zu prüfen:
Es muss formal festgestellt werden, dass ein Ortsteil oder ein Tei l des Stadtgebiets mit einer
gewissen Größenordnung und einem entsprechenden Gewicht für die städtebauliche
Entwicklung der Stadt Darmstadt entwickelt werden soll (§ 165 Abs. 2 BauGB).
Das Wohl der Allgemeinheit muss die Durchführung der jeweiligen städte baulichen
Entwicklungsmaßnahme, § 165 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB erfordern:
Feststellung eines erhöhten Bedarfs an Wohn - und Arbeitsstätten durch ein Gutachten
zur Prognose der künftigen Entwicklung der Bevölkerungszahl/Zahl der Arbeitsplätze.
Die Ziele und Zwecke der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme können nicht durch
andere Instrumente erreicht werden (§ 165 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BauGB).
Prüfung, ob die Maßnahmen nicht mit Instrumenten des allgemeinen
Städtebaurechts (z.B. auch an anderen Standorten) durchgeführt werden können, die
für die Eigentümer*innen und sonstigen Betroffenen weniger belastend sind.
Ermittlung der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer *innen, Versuch des
freihändigen Grunderwerbs auf der Grundlage des Anfangswerts, vertragliche
Lösungen.
Zügige Durchführung der Entwicklungsmaßnahme (§ 165 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 BauGB).
- Zeitplanung
- Umsetzungskonzept (z.B. in Abschnitten)
- Ermittlung der Finanzierbarkeit der Entwicklungsmaßnahme
- Prognose der Endwerte
- Kosten- und Finanzierungsübersicht
Gesamtabwägung der privaten und öffentlichen Belange (§ 165 Abs. 3 S. 2 BauGB).
6. Ergebnis mit Verfahrensfestlegung und endgültige Gebietsabgrenzungen
Nach Abschluß der Prüfung der Voraussetzungen wird das weitere Verfahren und die
endgültige Gebietsabgrenzung festgelegt.
Parallel zu den hier aufgeführten verfahrensformellen Arbeitsschritten wird kontinuierlich
eine Beteiligung der Bürgerschaft und Gremien erfolgen.
Darmstadt, den 18.11.2020
Dezernat I Dezernat III
Jochen Partsch Dr. Barbara Boczek
Oberbürgermeister Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0367
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 18.11.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00