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V/0680/2015

Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Gewährung von Zuschüssen (Projektförderung 2015)

Vorlagen 27.08.2015

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 09.09.2015, TOP 7

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2725 Zeichen

V/0680/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Gewährung von Zuschüssen (Projektförderung 2015) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Im Rahmen der Projektförderung 2015 wird entsprechend de r Empfehlungen des Beirates für 
kommunale Entwicklungszusammenarbeit vom 26.08.2015 folgender Zuschuss bewilligt: 
 
 
Lfd.
Nr. 
 
Antragsteller 
 
geplantes Projekt 
beantragt Zu-
schuss 
 
1 Verein zur Förderung 
entwicklungspolitischer 
Bildung und befreiender 
Theologie 
Internationale Tagung: Orte b e-
freienden Christentums – gesell-
schaftliche und entwicklungspoli k-
tische Aspekte 
500,00 € 200,00 € 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produkt-
gruppe 
0102 Kommunale Entwicklung s-
zusammenarbeit 
2015 200,00  
Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f-
wendungen 
   
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0680/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Rietkötter 
Ruf: 
492-3326 
E-Mail: 
Rietkoetter@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.08.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0680/2015 
Begründung: 
Dem Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit obliegt es, unter Berücksichtigung der  vom 
Rat beschlossenen „Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwic k-
lungszusammenarbeit“ über Projektanträge und Anträge auf sog. „Instit utionelle Förderung“ zu ber a-
ten. Auf der Grundlage der Empfehlungen des Beirates für kommunale Entwic klungszusammenarbeit 
beschließt der Haupt- und Finanzausschuss über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mi t-
tel ab einer Antragssumme von 500 €. Liegt der beantragte Zuschuss unter 500 €, entscheidet gemäß 
Ziffer 5.2 der Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwicklungsz u-
sammenarbeit die Verwaltung nach Anhörung der Arbeit sgruppe „Projektförderung für komm unale 
Entwicklungszusammenarbeit“.  
 
Da der Haupt - und Finanzausschuss in der bisherigen Praxis grundsätzlich den Empfehlungen des 
Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit gefolgt ist, war vereinbart worden, dass s o-
wohl die Verwaltung als auch die  Fraktionen des Rates rechtzeitig über Änderungsanträge i nformiert 
werden, damit ggf. Stellungnahmen abgegeben werden können. Es wird vorgeschlagen, dieses Ve r-
fahren beizubehalten. 
 
Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit hat in seiner Sitzung am 26.08.2015 b e-
schlossen, dem Haupt- und Finanzausschuss zu empfehlen, das Projekt mit einem Betrag von 200 € 
zu fördern. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0680/2015
Typ
Vorlagen
Datum
27.08.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37