AN/0860/2021
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 10.1, betr..: Vorgabenbeschluss Heliosgelände
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Änderungsantrag (SPD BV4)
2378 Zeichen
SPD-Fraktion In der Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus Venloer Str. 419-421 50825 Köln Herrn Telefon: 0221 / 22194 - 303 Bezirksbürgermeister Volker Spelthann Fax: 0221 / 22194 - 313 Venloer Str.419-421 Mail: SPD-BV4@stadt- 50825 Köln koeln.de www.SPDfraktion- ehrenfeld.de Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0860/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 26.04.2021 Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 10.1, betr..: Vorgabenbeschluss Heliosgelände Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, den folgenden Antrag zur Beschlussfassung zu TOP 10.1 auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 26.04.2021 zu setzen. Beschluss Die in Anlage 3 dargestellten Stellungnahmen der Verwaltung werden mit folgenden Ergänzungen übernommen: Lfd. Nr. 1 .1 Die Verwaltung erstellt, vor Ankauf des erforderlichen Grundstückes, auf Basis der Abschlussdokumentation „Runder Tisch Kulturbaustein Helios“, bis Ende 2021 einen Umsetzungs- und Ablaufplan, der folgende Punkte beinhaltet: 1. Gründung einer juristischen Per son als verantwortliche Betreiberin des Projektes „Kulturbaustein Helios“ 2. Darstellung eines verbindlichen Betriebskonzeptes als Planungsgrundlage 3. Darstellung eines belastbaren Kosten - und Finanzierungsplanes für die Errichtung und den Betrieb des Gebäudes „Kulturbaustein Helios“ Lfd. Nr. 5.3 Die Möglichkeit der Umfahrung der Rheinlandhalle für Lieferverkehr wird abgelehnt. Die Anlieferung erfolgt von der Heliosstraße aus über die Zufahrt nördlich der Rheinlandhalle. Der Platzbereich südlich der Rheinlandha lle bleibt frei von Kfz-Verkehr. Lfd. Nr. 5.5 Die Platzgestaltung südlich und östlich der Rheinlandhalle wird bis zur Betriebsaufnahme der Schule in 2024 so weit fertiggestellt, dass der Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers im Umfeld der Schule genüge getan ist. Nicht bebaute Baufelder außerhalb dieser Freiflächen sind vom Eigentümer zu sichern. Begründung Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen Petra Bossinger Jürgen Brock-Mildenberger Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungOrte (3)
- Venloer Straße 419
- Heliosstraße
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0860/2021
- Typ
- Änderungsantrag BV4 (SPD)
- Datum
- 20.04.2021
- Erstellt
- 20.04.2021 08:10