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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 29.01.2026 betr. "Parkplatzbewirtschaftung von Supermärkten" (AN/0165/2026)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 0618/2026 vom 20.03.2026

Stand: Am 16.04.2026 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle III/68/681/3 Vorlagen-Nummer 0618/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 12.03.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 29.01.2026 betr. "Parkplatzbewirtschaftung von Supermärkten" (AN/0165/2026) Die Fraktion Bündnis 90 die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Regeln gibt es für die Nutzung und Bewirtschaftung solcher Flächen? 2. Gibt es Gespräche und/oder Vereinbarungen mit der Stadt Köln diese Flächen: - z.B. von Anwohnern außerhalb der Öffnungszeiten zu nutzen? - Zum Beispiel als Park and Ride- Plätze an ÖPNV-Anschlüssen zu nutzen? Antwort der Verwaltung Die Fragen werden gemeinsam beantwortet. Grundsätzlich handelt es sich bei den Flächen nicht um öffentliches Straßenland, sondern um private Grundstücke. Die Nutzung und Bewirtschaftung liegt daher in der Verantwortung der jeweiligen Eigentümer, sodass seitens der Verwaltung kein direkter Einfluss auf eine Mehr- fachnutzung besteht. Zudem ist die zulässige Nutzung durch die jeweilige Baugenehmigung definiert, wodurch alternative Nutzungen (z. B. außerhalb der Öffnungszeiten) im Einzelfall eingeschränkt sein können. Die Stadtverwaltung hat am 1. September 2025 die großen Vertreter des Lebensmitteleinzel- handels zu einem runden Tisch zum Thema „Supermarktparken“ eingeladen. Die teilnehmen- den Unternehmen stehen einer möglichen Mehrfachnutzung der Flächen grundsätzlich offen gegenüber und haben signalisiert, standortbezogen zu prüfen, inwieweit entsprechende Kon- zepte umsetzbar sind. Ein weiterer Austausch mit den Vertretern des Lebensmitteleinzelhandel ist derzeit in der Vor- bereitung.

Beratungsverlauf

  1. 16.04.2026

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 7.1.2, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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