V/0171/2015
Schulden- und Liquiditätsbericht 2014
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Berichtsvorlage
24993 Zeichen
V/0171/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Finanzen und Beteiligungen
Betrifft
Schulden- und Liquiditätsbericht 2014
Beratungsfolge
06.05.2015 Haupt- und Finanzausschuss Bericht
Bericht:
Schulden- und Liquiditätsbericht 2014
Im Rahmen der Vorlage V/0372/1998 beschloss der Haupt - und Finanzausschuss, dass die Ver-
waltung künftig jeweils i m zeitlichen Zusammenhang mit der Vorlage der Jahresrechnung in der
Finanz- und Beteiligungskommission
- über die im abgelaufenen Rechnungsjahr ergriffenen Maßnahmen und Strategien zur G e-
samtsteuerung von Krediten, Zins -, Tilgungs - und Belastungsverläuf en (Controlling beim
Cash-Management und Management für Finanzanlagen und Kredite) und
- über Ziele, Strategien, geplante Maßnahmen der Gesamtsteuerung für das laufende und für
kommende Haushaltsjahre
berichten soll.
Mit dieser Vorlage kommt die Verwaltung diesem Auftrag nach.
1. Schuldensituation der Stadt Münster
Die Entwicklung des Schuldenstandes (investiv) und des damit einhergehenden Schuldendien s-
tes einschließlich der Folgejahre bis zum Jahre 2018 stellt sich nach der derzeitigen Finanzpl a-
nung wie folgt dar:
Jahr Schulden
am 31.12.
Bruttokredit-
aufnahmen
Nettokredit-
aufnahmen
Zinsen Tilgung Schulden
Pro-Kopf
am 31.12.**
Schulden-
dienst Pro-
Kopf**
2014 723.744.633* 12.144.800 -17.609.586 26.243.834 29.754.386 2.410,34 186,49
2015 722.175.943 32.151.310 -1.568.690 29.770.000 33.720.000 2.405,11 211,45
2016 728.410.133 40.753.230 6.234.190 29.270.000 34.519.040 2.425,87 212,44
2017 730.361.183 36.761.050 1.951.050 28.770.000 34.810.000 2.432,37 211,74
2018 726.601.723 32.340.540 -3.759.460 28.770.000 36.100.000 2.419,85 216,04
* Die Umschuldung von Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, durch
einen Kommunalkredit führt dazu, dass sich die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten durch diesen Passivtausch
um weitere 5,147 Mio. € erhöht haben.
** Zugrunde gelegte Bevölkerungszahl = Wohnberechtigte Bevölkerung gem. SMS Statistik für Münster, ab 2015 ide n-
tisch mit Bevölkerungszahl 2014
Vorlagen-Nr.:
V/0171/2015
Auskunft erteilt:
Herr Schetter
Ruf:
492 20 00
E-Mail:
Schetter@stadt-muenster.de
Datum:
20.04.2015
Öffentliche Berichtsvorlage
2
V/0171/2015
Die Veränderungen aufgrund der Bewertung durch die Schweizer Franken Investitionskredite in
Höhe von 1,23 Mio. € wurden bei den Tilgungen (29,75 statt 30, 99 Mio. €) und somit bei den
Verbindlichkeiten im Jahr 2014 berücksichtigt.
Die dargestellte negative Nettokreditaufnahme führt in den Jahren 2014/2015/2018 jeweils zu
einer Entschuldung.
Der Schuldenstand hat sich von Ende 2005 mit 693,6 Mio. € bis Ende 2014 auf 723,7 Mio. €, also
um 4,3 % erhöht. Im Vergleich dazu stieg die Verschu ldung im Zeitraum von Ende 1995 (298,2
Mio. €) bis Ende 2004 (657,4 Mio. €) um 220,4 %.
Der Schuldendienst, also die Zahlung für Zins und Tilgung, stieg von 1995 bis 2004 von 32,0 Mio.
€ auf 46,2 Mio. € und somit um rd. 44,4 %. Im Zeitraum von 2005 bis 2014 stieg der Schulde n-
dienst um 17,6 %.
Nach dem aktuellen Planungsstand wird der Schuldenstand voraussichtl ich mittelfristig auf dem
heutigen Niveau verharren.
2. Strategische Ausrichtung des Zinsmanagements
Im Rahmen des städtischen Schuldenmanagements werden verschiedene Instrumente eines
aktiven Zinsmanagements eingesetzt (2.1 – 2.3). Mit den einzelnen Ins trumenten wird das Ziel
verfolgt, unterschiedliche Marktsituationen so zu nutzen, dass die Zinsausgaben b e-
grenzt/minimiert werden. Dazu gehört es auch, Strukturen zu schaffen, die ein flexibles Reagi e-
ren auf sich ändernde Marktbedingungen zulassen.
Dabei soll nicht übersehen werden, dass in jeder Finanzierungsform Risiken liegen. Um diese
Risiken zu streuen oder zu begrenzen, hat der Rat bereits 2001 beschlossen (Vorlage 338/01),
dass mindestens 70 % des gesamten Schuldenbestandes aus festverzinslichen Kre diten (Kom-
munalkredit auf dem Europäischen Markt, zinsgünstige Kredite von der KfW/EIB) bestehen; für
den Investitionskreditbestand dürfen darüber hinaus für maximal 15 % Zinssicherungsinstrume n-
te angewendet werden sowie für max. 15 % in Schweizer -Franken Darlehen aufgenommen wer-
den.
2.1 Zinssicherungen
Mit der ersten Vorlage zum Schuldenmanagement im Jahre 1998 wurden seinerzeit Zinssich e-
rungsinstrumente/Derivate vorgestellt. Dieses Thema wurde im Rahmen der Finanzkommission
im Jahre 1999 durch eine ents prechende Fortbildungs- und Informationsveranstaltung vertieft.
Die nachfolgenden Gespräche mit der Finanzkommission und Vertretern der Fraktionen führten
dazu, dass die Verwaltung den Einstieg in das Geschäftsfeld der „Zinssicherungsinstrumente“
unternahm.
Um dieses Feld weiter zu optimieren, wurden mit mehreren Kreditinstituten Gespräche geführt.
Die Ergebnisse aus diesen Kontakten wurden der Finanz - und Beteiligungskommission in der
nichtöffentlichen Vorlage Nr. 960/2002 am 06.11.2002 vorgestellt. Die Stadt hat im Nachhinein
mit einem Kreditinstitut einen Vertrag geschlossen; danach erfolgt eine Unterstützung der Stadt
im Schuldenmanagement durch regelmäßige Portfolioanalysen sowie Beratungsgespräche.
Erstmalig ist ab 2005 in die Haushaltssatzung folgender Passus aufgenommen worden:
„Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung im laufenden Haushaltsjahr
ergänzende Verträge zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisi-
ken abschließen (z. B. Derivate). Dabei wird das Vertragsvolumen im Bereich der Fremdwährung
(Schweizer Franken) auf 15 % und der variablen Abschlüsse - insoweit sie nicht abgesichert sind –
auf 30 % des Schuldenstandes zum Jahresende begrenzt.“
3
V/0171/2015
2.2 Aufnahmen von Darlehen auf dem Schweizer Kapitalmarkt
Ein relevanter Ansatz des aktiven Schuldenmanagements ist die Streuung von Chancen und
Risiken zur Vermeidung sog. „Klumpenrisiken“, d.h. die Verteilung des Zinsrisikos auf verschi e-
dene Laufzeiten, Verschuldungsformen, Währungen und Schuldner. In diesem Kontext wurde die
Aufnahme von Krediten in Schweizer Franken (CHF) seinerzeit als vorteilhaft angesehen, da im
Vergleich zu einem DM - bzw. Euro-Kredit Zinsdifferenzen von bis zu 2% -Punkten realisiert wer-
den konnten. Angesichts der historischen Entwicklung des Wechselkurses wurde der CHF in der
Fachwelt generell als langfristig stabil angesehen. Ein Wechselkursrisiko wurde zwar auch se i-
nerzeit grundsätzlich erkannt, es sollte aber durch den hohen Zinsvorteil mindestens kompensiert
werden. Außerdem war das Engagement im CHF als langfristige Kreditform geplant, so dass sich
Wechselkurseffekte im Zeitablauf latent ausgleichen würden.
Zum 31.12.2014 belief sich das Verschuldungsvolumen der in Schweizer Franken aufgenomm e-
nen Investitionskredite bewert et mit einem Kurs (Bilanz) von 1,2024 CHF pro Euro auf rd. 85,2
Mio. € und somit auf 11,8 % gemessen am Schuldenstand für Investitionskredite zum Ende des
Jahres 2014.
Die Stadt Münster hat sieben Einzelinvestitionskredite in der Fremdwährung Schweizer Fr anken.
Der letzte Kredit/Derivat läuft ohne Prolongation im Jahre 2043 aus. Gegenüber der Kreditau f-
nahme auf dem deutschen Kapitalmarkt besteht zz. ein kumulierter Zinsvorteil (seit 2001) von rd.
13,6 Mio. €. Für das Jahr 2014 ergibt sich ein Nachteil in Höhe von rd. 0,8 Mio. €.
Der bisher tiefste Schlusskurs konnte am 23.01.2015 mit 0,98668 CHF/EUR festgestellt werden.
Der aktuelle Kurs (Stand: 20.04.2015) beläuft sich auf 1,0278 CHF/EUR.
2.2.1 Aktuelle Situation
Mit Schreiben vom 15.01.2015 hat der Stadtkämmerer die Fraktionen darüber informiert, dass die
Schweizer Notenbank überraschend den Euro -Mindestkurs von 1,20 Franken aufgegeben hat.
Die Aufgabe hat zu Turbulenzen an den Börsen geführt, der Franken bewegte sich in einer
Bandbreite von etwa 0,85 bis 1,20 CHF/EUR.
Für die Stadt Münster ist die Entscheidung der Notenbank von Bedeutung, da ein Teil der städt i-
schen Kredite in Schweizer Franken notiert ist.
Die Auswirkungen auf die städtische Ergebnisrechnung als auch auf die städtische Bilanz wurden
mit Schreiben vom 26.01.2015 dargelegt und den politischen Vertretern im Rat der Stadt Münster
zur Kenntnis gebracht.
In diesem Schreiben wurde u.a. folgendes zur Bilanzierung der Drohverlustrückstellung darg e-
legt:
„Eine Neuberechnung der Drohverlustrücks tellungen ist unter Berücksichtigung des sog. We r-
taufhellungsgebotes sozusagen „nachträglich“ für den Jahresabschluss 2014 vorzunehmen. Die
Verwaltung hat dazu eine letztendliche Festlegung, welcher Kurs für die Bewertung der Drohve r-
lustrückstellung herangezogen wird, noch nicht getroffen. Bis zur Aufstellung der Bilanz 2014 soll
beobachtet werden, wie sich der CHF-Kurs entwickelt.“
2.2.2 Bilanzielle Auswirkungen
Abweichend von der Einschätzung der Verwaltung kommt aus Sicht der Kommunalaufsicht eine
Wertaufhellung nicht zum Tragen, da das Ereignis „Wegfall der Obergrenze“ erst im Jahre 2015
aufgetreten ist. Demnach wird die Bewertung der Fremdwährungsverbindlichkeiten und der
Drohverlustrückstellung keinen gravierenden Einfluss auf den Jahresabschluss 2014 haben, wie
die folgenden Ausführungen zeigen.
a) Investitionskredite in Fremdwährung
Am 31.12.2014 ergibt sich ein CHF Bestand in Höhe von 102,47 Mio. CHF. Der EZB Referenz-
kurs notierte am 31.12.2014 bei 1,2024 CHF/€. Bewertet mit diesem Kurs - unter Beachtung des
„Höchstwertprinzips“ - ergibt sich ein Wert von 85,22 Mio. €.
4
V/0171/2015
Unter Berücksichtigung des Bilanzwertes in € zum 01.01.2014 und der bereits vorgenommenen
regulären Tilgungszahlung ergibt sich eine erforderlich e Zuschreibung und somit eine Erhöhung
der Verbindlichkeiten in Höhe von 1,23 Mio. € (=Aufwand).
Weil die Bemessung der Drohverlustrückstellungen bereits in früheren Jahren mit einem Kurs
von 1,20 CHF/EUR erfolgt ist, ergeben sich für den Jahresabschluss 2014 keine relevanten Ve r-
änderungen.
Niedrigster Wechselkurs der SNB CHF/EUR 1,20
Verbindlichkeiten am 31.12.2014 102,47 Mio. CHF
Höhe der Rückstellung:
Bilanzverbindlichkeiten zum 31.12.2014 85,22 Mio. €
Wert bei einem Kurs von CHF/EUR 1,20 85,39 Mio. €
Ergibt eine Gesamtrückstellung in Höhe von insgesamt 0,17 Mio. €
Auswirkungen Gesamt
Stand der Rückstellung zum 31.12.2013 1,42 Mio. €
Stand der Rückstellung zum 31.12.2014 0,17 Mio. €
Ertragswirksame Rückstellungsauflösung 1,25 Mio. €
Unter Berücksichtigung des oben beschriebenen aufwa ndswirksamen Währungsverlustes von
1,23 Mio. € entsteht saldiert beim Jahresabschluss 2014 ein Ergebnisvorteil von rund 0,02 Mio. €.
b) Liquiditätskredite in Fremdwährung
Zum 01.01.2014 waren 38,4 Mio. CHF im Bestand. Im Jahr 2014 erfolgte eine Rückzahlung d er
Liquiditätskredite in Höhe von 23,4 Mio. CHF. D avon wurden 1,4 Mio. CHF mit einem Kurs von
1,221 und 22,0 Mio. CHF mit einem Kurs von 1,2199 zurückgezahlt, also insgesamt 19,18 Mio. €.
Bewertet mit dem EZB Referenzkurs am 31.12.2014 und im Vergleich z um Stand 31.12.2013
ergibt sich eine Verminderung der Verbindlichkeiten in Höhe von 18,88 Mio. €.
Da jedoch für die Teilrückzahlung der Kredite 19,18 Mio. € aufgewendet wurden, ergibt sich noch
ein Aufwand in Höhe von 0,3 Mio. €.
Für den Jahresabschluss 2014 erfolgt die Bemessung der Drohverlustrückste llungen aufgrund
des bisherigen Bewertungsmaßstabes mit einem Kurs von 1,20 CHF/EUR und berechnet sich
wie folgt:
Verbindlichkeiten am 31.12.2014 15,00 Mio. CHF
Höhe der Rückstellung:
Bilanzverbindlichkeiten zum 31.12.2014 12,48 Mio. €
Wert bei einem Kurs von CHF/EUR 1,20 12,50 Mio. €
Ergibt eine Gesamtrückstellung in Höhe von insgesamt 0,03 Mio. €
Auswirkungen Gesamt
Stand der Rückstellung zum 31.12.2013 0,65 Mio. €
Stand der Rückstellung zum 31.12.2014 0,03 Mio. €
Ertragswirksame Rückstellungsauflösung 0,62 Mio. €
5
V/0171/2015
Unter Berücksichtigung des oben beschriebenen aufwandswirksamen Währungsverlustes von
0,3 Mio. € entsteht saldiert beim Jahresabschluss 2014 ein Ergebnisvorteil von rund 0,32 Mio. €.
c) Ausblick auf den 31.12.2015
Zur Bewertung der Fremdwährungsverbindlichkeiten zum 31.12.2015 wird der EZB Referenzkurs
am Jahresende herangezogen. In welcher Höhe dieser ist, kann naturgemäß zurzeit nicht b e-
stimmt werden. Die Schweizer Franken Gesamtverbindlichkeiten am 31.12.2015 betrage n vo-
raussichtlich 114,56 Mio. CHF.
Die Höhe der Drohverlustrückstellung ist jedoch unter dem Ereignis neu zu überdenken. Bevor
die SNB seinerzeit den Kurs von 1,20 CHF/EUR festsetzte, wurde zur Bewertung der Rückste l-
lung, der niedrigste Tagesschlusskurs h erangezogen. Unter der Prämisse, dass wieder so ve r-
fahren wird, liegt dieser Kurs zurzeit bei 0,98665 CHF/EUR.
Insofern der CHF/EUR Kurs bis Ende 2015 nicht unter 0,98665 fällt, ergibt sich ein weiterer Au f-
wand (als Rückstellung und/oder Erhöhung der Fremdwährungsverbindlichkeit) in Höhe von 20,6
Mio. €, der das Jahresergebnis 2015 belasten wird.
Da es sich hier um ein einmaliges Ereignis handelt, ist abzuwägen, ob der oben genannte Ma ß-
stab für die Berechnung der Drohverlustrückstellung angemessen ist. Die Ergebnisse dieses Klä-
rungsprozesses bleiben abzuwarten.
2.3 Derivate
2.3.1 Portfolio und Ergebnisse
Die Stadt Münster setzt seit 1998 Derivate Produkte zur Zins- und Risikosteuerung ein.
Die folgende Übersicht zeigt die Verteilung zum 31.12.2014 auf:
Die in dieser Grafik verwendeten Begrifflichkeiten sind in der Anlage 1 erläutert.
Aus der Grafik ergibt sich, dass das Kreditvolumen bei rund 744 Mio. € liegt. In dieser Summe
sind auch Kreditvereinbarungen berücksichtigt (Forwarddarlehen), die erst in der Zukunft zum
Tragen kommen. Aus diesem Grund liegt das Volumen über dem Schuldenstand zum
31.12.2014.
6
V/0171/2015
Die Differenz aus Geschäftsvolumen und Kre ditvolumen betrifft die bestehenden derivativen G e-
schäfte. Die Prozentangaben beziehen sich auf das Geschäftsvolumen.
Das mit einem festen Zinssatz ausgestattete Kreditportfolio wird zum 31.12.2014 mit einem Kurs
von 117,56 (bei einer „fiktiven“ Auflösung der Geschäfte müssen für 100 € insgesamt 117,56 €
aufgewendet werden) bewertet. Das mit einem variablen Zinssatz ausgestattete Kreditportfolio
wird zum 31.12.2014 mit einem Kurs von 100,59 bewertet.
Der Kurs bei den Payer Swaps liegt bei 115,17 und bei den Receiver Swaps bei 92,93.
Insgesamt ist das Portfolio zu 93,19% festverzinslich und zu 6,81% variabel verzinst.
An Opportunitätsvorteilen wurden in diesem Bereich in 2014 rd. 1,6 Mio. € erzielt.
Die Durchschnittsverzinsung für den Fremdwährungsanteil in Schweizer Franken beläuft sich auf
2,68 %, für den Euro -Anteil auf 3,71 %. Insgesamt beläuft sich die Durchschnittsverzinsung für
das Jahr 2014 auf 3,60 %.
Unter der Prämisse, dass der CHF/EUR -Wechselkurs konstant bleibt (Schlusskurs 31.12.2014)
ergibt sich für 2015 eine Durchschnittsverzinsung für den Fremdwährungsanteil Schweizer Fra n-
ken von 2,63 %. Sollte der Kurs sich auf 1,05 CHF/EUR vermindern, erhöht sich die Durc h-
schnittsverzinsung der CHF Investitionskredite auf 3,01 %.
Für das Jahr 2014 ergibt sich folgendes Ergebnis:
Gesamtübersicht Historie
2014 im Verhältnis CHF Eur ggü. Ans.
in € zum HH Ans. T € T € %
Schuldenstand 723.744.633 2014 -842 1.603 2,45%
Zinsvorteil zur Passivsteuerung 2013 314 1.657 5,41%
CHF- Markt -841.699 -2,72% 2012 254 1.413 5,75%
Eur - Markt 1.602.796 5,17% 2011 88 2.074 7,18%
Gesamtvorteil 761.097 2,45% 2010 883 4.586 18,29%
2009 929 3.334 14,26%
Limitauslastung bezogen auf den Schuldenstand 2008 1.099 1.930 9,96%
variabel 49.303.647 6,81% 2007 3.049 -147 8,83%
CHF 85.217.418 11,77% 2006 2.390 2.714 18,46%
2005 1.248 2.203 12,01%
2000-2004 4.172 2.948
Gesamt 13.585 24.317 37.902
2.3.2 Rechtliche Situation
Wie bereits im Bericht 2013 dargestellt, hat es inzwischen mehrere Urteile zu Derivatgeschäften
von Kommunen gegeben.
Dies zum Anlass nehmend, wurde mit Beschluss des Haupt - und Finanzausschusses die Stadt
Münster Mitglied im Bundesverband öffentlicher Zinssteuerer e.V. Mitte September 2014 wurde
der Verband um eine rechtliche Einschätzung über die eingegangenen Verpflichtungen der Stadt
Münster im derivativen Bereich auch vor dem Hintergrund der jüngsten Urteile gebeten.
Der Bundesverband öffentlicher Zinssteuerer e. V. kommt zu folgendem Gesamtergebnis:
„1. Das uns übermittelte Portfolio der Stadt Münster enthält ausschließlich rechtlich zulässige
derivative Finanzinstrumente.
2. Die verwendeten derivativen Finanzinstrumente werden rechtskonform eingesetzt.“
7
V/0171/2015
3. Liquiditätskredite
Die Stadt Münster hatte am Jahresanfang 2014 Liquiditätskredite über 38,4 Millionen Schweizer
Franken (CHF) im Bestand. Dies sind 5 Mio. CHF weniger als in den Vorjahren. Die Kredite wur-
den mit einem Kurs von 1,2248 (31.12.2013) bewertet und stehen mit rd. 31,35 Mio. € in der B i-
lanz. Sie stellen seit der Aufnahme im Jahr 2010 den relativ dauerhaften Liquiditätsgrundbedarf
dar.
In seiner Haushaltsrede für 2014 stellte der Kämmerer fest:
„Mit der Einheitslastenabrechnung hat Münster am Ende des Jahres also voraussichtlich rund 16
Mio. Euro mehr eingenommen als bislang geplant. Da schließt sich automatisch die Frage an,
wofür dieses Geld verwendet werden soll. Am sinnvollsten eingesetzt ist es meiner Meinung nach
in der Schuldentilgung. Bei investiven Krediten kann dies gegebenenfalls im Rahmen von Pro-
longationen oder durch den Verzicht von Neuaufnahmen umgesetzt werden. Alternativ wäre eine
Schuldentilgung aber auch im kurzfristigen Bereich möglich, nämlich bei den Liquiditätskrediten.
Aktuell haben wir hier einen Bestand von rund 30 Mio. Euro. Der Vorteil der Liquiditätskredite ist,
dass sie in ihrer Handhabung flexibler sind als investive Kredite. Das heißt: Die Erstattungen
könnten hier genutzt werden, um die Liquiditätskredite noch in diesem Jahr deutlich zurückzufüh-
ren. Aus meiner Sicht wäre das das Mittel der Wahl.“
Entsprechend dieses Vorschlages und aufgrund des aktuellen Umbaus der Kreditvergabe der
Banken bei Fremdwährungen (nur noch wenige Anbieter sind am Markt) wurde die Kreditsumme
für CHF-Kredite im April 2014 um 22 Mio. CHF (bei einem Wechselkurs von 1,2199 waren das
rd. 18 Mio. €) und im Juni 2014 um weitere 1,4 Mio. CHF (bei einem Wechselkurs von 1,2210
waren das rd. 1,15 Mio. €) gemindert.
Derzeit hält die Stadt noch einen Liquiditätskredit von 15 Mio. CHF. Dieser wurde mit einem Kurs
von 1,2024 bewertet und steht somit mit rd. 12,48 Mio. € in der Bilanz 2014.
Daneben wurden keine externen Liquiditätskredite benötigt, da der weitere kurzfristige Liquid i-
tätsbedarf bis zu einer Höhe von maximal 13,8 Mio. € über das Cash -Pooling mit Tochterunter-
nehmen gedeckt werden konnte. Dieses Cash -Pooling wurde in 2014 zur Liquiditätsverstärkung
der Stadtkasse an 200 Tagen mit einem Durchschnittswert von rd. 4,4 Mio. € herangezogen.
Der Zeitablauf kann der nachstehenden Grafik entnommen werden. Sie ist etwas ungenau, da
zur besseren Darstellung nur der 1., 10. und 20. Tag des Monats (bzw. des darauf folgenden
Werktages) als Stichtag berücksichtigt wurde.
8
V/0171/2015
4. Mittel- und langfristige Kapitalanlagen
4.1 Mittel der pflichtigen Fondsansparung
Ab dem Jahr 1999 bis zur Einführung der Doppik im Jahr 2008 waren die Gemeinden aufgrund
des Versorgungsfondsgesetzes NRW verpflichtet, 0,2 % der Beamten - und Versorgungsbezüge
für spätere Versorgungslasten anzulegen. Der Anteil erhöhte sich je Jahr um weitere 0,2 %. Auf-
grund des Ratsbeschluss vom 09.06.1999 (Vorlage 482/99) wurden diese Beträge in einem Spe-
zialfonds angelegt. Fondsanleger (Stand 31.12.2014) sind die Stadt Münster einschließlich der
Eigenbetriebe, der citeq und der Münster Marketing (MM), sowie sechs weitere Kommunen aus
NRW und Niedersachsen.
4.2 Mittel der freiwilligen Fondsansparung
Auf der Grundlage des Ratsbeschluss vom 21.06.2000 (Vorlage 599/00) wurden zudem aus der
damaligen kameralen Rücklage 13,0 Mio. DM (= 6,6 Mio. €) in ei nem weiteren Spezialfonds a n-
gelegt, um ebenfalls künftige Versorgungslasten, die in der Bilanz mit über 430 Mio. € ausgewi e-
sen sind, zu reduzieren. Fondsanleger (Stand 31.12.2014) sind die Stadt Münster einschließlich
der Eigenbetriebe citeq, Theater Münster und der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWM).
Der VUS-Fonds (Versorgungs- und Sanierungsfonds) und der WVR -Fonds (Westfälischer Ve r-
sorgungsrücklagefonds) haben in 2014 folgende Entwicklung erfahren:
VUS-Fonds WVR-Fonds*
in Mio.
€
Anzahl
Anteile
Wert je
Anteil (€)
in Mio.
€
Anzahl
Anteile
Wert je
Anteil (€)
Anfangswert 01.01.2014 43,251 295.226 146,50 10,161 116.514 87,21
Endwert 31.12.2014 46,214 296.015 156,12 13,718 147.613 92,93
Wertentwicklung je
Fondsanteil
+ 9,62 €
+ 6,10 %
+ 5,72 €
+ 6,16%
Betragsveränderung 2014 2,963 3,557
Davon unterjährige Zufüh-
rungen gesamt:
0,119 789 2,852 31.099
Zuführungen im Detail:
27.05.14 Theater Münster 0,119 789 150,90
28.05.14 Münster Marke-
ting
0,356 3.950 90,02
29.08.14 Stadt Münster 1,434 15.690 91,36
25.11.14 citeq 1,062 11.459 92,66
alleiniger Anteil Stadt
Münster zum 31.12.2014
10,738 68.782 10,995 118.317
* Anteil Stadt Münster und Eigenbetriebe
Zur Frage der zukünftigen Ausri chtung der mittel - und langfristigen Kapitalanlagen (vgl. hierzu
den Haushaltsbegleitantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom
02.12.2014 "Konsequentes Eintreten für Menschenrechte und Klimaschutz - auch bei den Finan-
zen") wird die Verwaltung eine separate Vorlage erstellen.
9
V/0171/2015
4.3 Sonstige Rücklagen
Darüber hinaus stehen Finanzmittel in Höhe von rund 29,6 Mio. € zur Verfügung, um bei Bedarf
bestimmungsgemäß rechtzeitig zur Verfügung zu stehen. In dieser Summe enthalten sind Beträ-
ge, die nur für bestimmte (gesetzlich geregelte) Zwecke verausgabt werden dürfen:
KFZ-Stellplatzablösebeträge: rd. 17,00 Mio. €
Sonderrücklage Schürholz rd. 0,23 Mio. €
Die Mittel sind zinsbringend angelegt:
15,0 Mio. € für jeweils einen mitte lfristigen Zeitraum (3 – 6 Monate) bei der Sparkasse
Münsterland Ost und
14,6 Mio. € für jeweils einen längerfristigen Zeitraum (1 Jahr) am Markt
Durch diese Anlagen wurden im Jahr 2014 Zinseinnahmen von 0,16 Mio. € erzielt, die dem
Haushalt zugeführt wurden.
I.V.
gez.
Reinkemeier
Stadtkämmerer
Anlage:
Erläuterung zu Derivaten
10
V/0171/2015
Anlage 1:
Erläuterung zu Derivaten
Receiver Swap
Beim Receiver Swap werden auf Basis eines Grundgeschäftes (klassischer Kommunalkredit mit
einem festverzinslichen Zinssatz) Zinszahlungsströme ausgetauscht, so dass letztendlich die
zugrunde liegende Verzinsung variabel ist und sich alle 3 oder 6 Monate an der Entwicklung e i-
nes Indexes/Zinssatz anpasst. Der Vorteil liegt darin, dass die Differenz zwischen kurz- und lang-
fristigem Zinssatz eingespart wird. Das Risiko bei diesem Swap liegt darin, dass die kurzfristigen
Zinssätze über den Zinssatz steigen können, der zum Abschlusstag für einen Kommunalkredit
gleicher Laufzeit hätte aufgewendet werden müssen.
Payer Swap
Beim Payer Swap werden auf Basis eines Grundgeschäftes (klassischer Kommunalkredit mit
einem variablen Zinssatz) Zinszahlungsströme ausgetauscht, so dass letztendlich die zugrunde
liegende Verzinsung im Zinssatz fixiert ist und keiner Schwankung unterliegt. Das Risi ko bei die-
sem Swap liegt, wie beim Kommunalkredit, darin, dass die langfristigen Zinssätze sinken.
Payer Swap mit Gläubigerkündigungsrecht bzw. Wandlungsrecht
Zu der grundlegenden Ausgestaltung eines Payer Swaps wird dem Gläubiger das Recht eing e-
räumt, zu einem definierten Tag in der Zukunft einen Swap ohne Ausgleichszahlung aufzulösen
bzw. in eine variable Verzinsung zu wandeln. Dieses Recht ist werthaltig und reduziert den zu
zahlenden Zinssatz.
Doppel Swap
Der Doppel-Swap ist eine Kombination von Re ceiver- und Payer-Swap und dient der Zinssich e-
rung des aktuellen Zinsniveaus.
Cap
Ein Cap ist eine „Höchstzinssatzversicherung“.
Er dient zur Absicherung des Risikos steigender Zinssätze bei variabel verzinslichen Finanzi e-
rungen, d. h. bei Roll -over-Krediten oder variabel verzinslichen Positionen, z. B. indem zu einem
Festsatzkredit ein Receiver-Swap abgeschlossen wurde
Floor
Ein Floor ist eine „Mindestzinsvereinbarung“, die der Vertragspartner erhält. In Verbindung mit
einem Cap kann die zu zahlende Prämie vermindert werden.
Receiver-Swaption
Der Verkäufer (Stadt Münster) der Receiver -Swaption ist Stillhalter einer Option und erzielt eine
Prämie zur aktuellen Zinsentlastung.
Bei Ausübung der Option – durch den Käufer – tritt die Stadt Münster in einen Payer Swap ein.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0171/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.04.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37