Mandari Insight

V/0171/2015

Schulden- und Liquiditätsbericht 2014

Vorlagen 13.04.2015

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 06.05.2015, TOP 5

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

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V/0171/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Schulden- und Liquiditätsbericht 2014 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.05.2015 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
Schulden- und Liquiditätsbericht 2014 
Im Rahmen der Vorlage V/0372/1998 beschloss der Haupt - und Finanzausschuss, dass die Ver-
waltung künftig jeweils i m zeitlichen Zusammenhang mit der Vorlage der Jahresrechnung in der 
Finanz- und Beteiligungskommission  
 
-  über die im abgelaufenen Rechnungsjahr ergriffenen Maßnahmen und Strategien zur G e-
samtsteuerung von Krediten, Zins -, Tilgungs - und Belastungsverläuf en (Controlling beim 
Cash-Management und Management für Finanzanlagen und Kredite) und  
-  über Ziele, Strategien, geplante Maßnahmen der Gesamtsteuerung für das laufende und für 
kommende Haushaltsjahre  
berichten soll. 
 
Mit dieser Vorlage kommt die Verwaltung diesem Auftrag nach. 
 
1. Schuldensituation der Stadt Münster 
Die Entwicklung des Schuldenstandes (investiv) und des damit einhergehenden Schuldendien s-
tes einschließlich der Folgejahre bis zum Jahre 2018 stellt sich nach der derzeitigen Finanzpl a-
nung wie folgt dar: 
 
Jahr Schulden 
am 31.12.
Bruttokredit-
aufnahmen
Nettokredit-
aufnahmen
Zinsen Tilgung Schulden 
Pro-Kopf
am 31.12.**
Schulden- 
dienst Pro-
Kopf**
2014 723.744.633* 12.144.800 -17.609.586 26.243.834 29.754.386 2.410,34 186,49
2015 722.175.943 32.151.310 -1.568.690 29.770.000 33.720.000 2.405,11 211,45
2016 728.410.133 40.753.230 6.234.190 29.270.000 34.519.040 2.425,87 212,44
2017 730.361.183 36.761.050 1.951.050 28.770.000 34.810.000 2.432,37 211,74
2018 726.601.723 32.340.540 -3.759.460 28.770.000 36.100.000 2.419,85 216,04
 
* Die Umschuldung von Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, durch 
einen Kommunalkredit führt dazu, dass sich die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten durch diesen Passivtausch 
um weitere 5,147 Mio. € erhöht haben. 
** Zugrunde gelegte Bevölkerungszahl = Wohnberechtigte Bevölkerung gem. SMS Statistik für Münster, ab 2015 ide n-
tisch mit Bevölkerungszahl 2014 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0171/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Schetter 
Ruf: 
492 20 00 
E-Mail: 
Schetter@stadt-muenster.de 
Datum: 
20.04.2015 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0171/2015 
 
Die Veränderungen aufgrund der Bewertung durch die Schweizer Franken Investitionskredite  in 
Höhe von 1,23 Mio. € wurden bei den Tilgungen (29,75 statt 30, 99 Mio. €) und somit bei den 
Verbindlichkeiten im Jahr 2014 berücksichtigt. 
 
Die dargestellte negative Nettokreditaufnahme führt in den Jahren 2014/2015/2018 jeweils zu 
einer Entschuldung.  
 
Der Schuldenstand hat sich von Ende 2005 mit 693,6 Mio. € bis Ende 2014 auf 723,7 Mio. €, also 
um 4,3 % erhöht. Im Vergleich dazu stieg die Verschu ldung im Zeitraum von Ende 1995 (298,2 
Mio. €) bis Ende 2004 (657,4 Mio. €) um 220,4 %. 
 
Der Schuldendienst, also die Zahlung für Zins und Tilgung, stieg von 1995 bis 2004 von 32,0 Mio. 
€ auf 46,2 Mio. € und somit um rd. 44,4 %.  Im Zeitraum von 2005 bis 2014 stieg der Schulde n-
dienst um 17,6 %. 
 
Nach dem aktuellen Planungsstand wird der Schuldenstand voraussichtl ich mittelfristig auf dem 
heutigen Niveau verharren. 
 
 
2. Strategische Ausrichtung des Zinsmanagements 
Im Rahmen des städtischen Schuldenmanagements werden verschiedene Instrumente eines 
aktiven Zinsmanagements eingesetzt (2.1 – 2.3). Mit den einzelnen Ins trumenten wird das Ziel 
verfolgt, unterschiedliche Marktsituationen so zu nutzen, dass die Zinsausgaben b e-
grenzt/minimiert werden. Dazu gehört es auch, Strukturen zu schaffen, die ein flexibles Reagi e-
ren auf sich ändernde Marktbedingungen zulassen.  
Dabei soll nicht übersehen werden, dass in jeder Finanzierungsform Risiken liegen. Um diese 
Risiken zu streuen oder zu begrenzen, hat der Rat bereits 2001 beschlossen (Vorlage 338/01), 
dass mindestens 70 % des gesamten Schuldenbestandes aus festverzinslichen Kre diten (Kom-
munalkredit auf dem Europäischen Markt, zinsgünstige Kredite von der KfW/EIB) bestehen; für 
den Investitionskreditbestand dürfen darüber hinaus für maximal 15 % Zinssicherungsinstrume n-
te angewendet werden sowie für max. 15 % in Schweizer -Franken Darlehen aufgenommen wer-
den.  
 
2.1 Zinssicherungen 
Mit der ersten Vorlage zum Schuldenmanagement im Jahre 1998 wurden seinerzeit Zinssich e-
rungsinstrumente/Derivate vorgestellt. Dieses Thema wurde im Rahmen der Finanzkommission 
im Jahre 1999 durch eine ents prechende Fortbildungs- und Informationsveranstaltung vertieft. 
Die nachfolgenden Gespräche mit der Finanzkommission und Vertretern der Fraktionen führten 
dazu, dass die Verwaltung den Einstieg in das Geschäftsfeld der „Zinssicherungsinstrumente“ 
unternahm.  
 
Um dieses Feld weiter zu optimieren, wurden mit mehreren Kreditinstituten Gespräche geführt. 
Die Ergebnisse aus diesen Kontakten wurden der Finanz - und Beteiligungskommission in der 
nichtöffentlichen Vorlage Nr. 960/2002 am 06.11.2002 vorgestellt. Die Stadt hat im Nachhinein 
mit einem Kreditinstitut einen Vertrag geschlossen; danach erfolgt eine Unterstützung der Stadt 
im Schuldenmanagement durch regelmäßige Portfolioanalysen sowie Beratungsgespräche.  
 
Erstmalig ist ab 2005 in die Haushaltssatzung folgender Passus aufgenommen worden:  
 
„Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung im laufenden Haushaltsjahr 
ergänzende Verträge zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisi-
ken abschließen (z. B. Derivate). Dabei wird das Vertragsvolumen im Bereich der Fremdwährung 
(Schweizer Franken) auf 15 % und der variablen Abschlüsse - insoweit sie nicht abgesichert sind – 
auf 30 % des Schuldenstandes zum Jahresende begrenzt.“

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V/0171/2015 
 
2.2 Aufnahmen von Darlehen auf dem Schweizer Kapitalmarkt 
Ein relevanter Ansatz des aktiven Schuldenmanagements ist die Streuung von Chancen und 
Risiken zur Vermeidung sog. „Klumpenrisiken“, d.h. die Verteilung des Zinsrisikos auf verschi e-
dene Laufzeiten, Verschuldungsformen, Währungen und Schuldner. In diesem Kontext wurde die 
Aufnahme von Krediten in Schweizer Franken (CHF) seinerzeit als vorteilhaft angesehen, da im 
Vergleich zu einem DM - bzw. Euro-Kredit Zinsdifferenzen von bis zu 2% -Punkten realisiert wer-
den konnten. Angesichts der historischen Entwicklung des Wechselkurses wurde der CHF in der 
Fachwelt generell als langfristig stabil angesehen. Ein Wechselkursrisiko wurde zwar auch se i-
nerzeit grundsätzlich erkannt, es sollte aber durch den hohen Zinsvorteil mindestens kompensiert 
werden. Außerdem war das Engagement im CHF als langfristige Kreditform geplant, so dass sich 
Wechselkurseffekte im Zeitablauf latent ausgleichen würden. 
 
Zum 31.12.2014 belief sich das Verschuldungsvolumen der in Schweizer Franken aufgenomm e-
nen Investitionskredite bewert et mit einem Kurs (Bilanz) von 1,2024 CHF pro Euro auf rd. 85,2 
Mio. € und somit auf 11,8 % gemessen am Schuldenstand für Investitionskredite zum Ende des 
Jahres 2014. 
 
Die Stadt Münster hat sieben Einzelinvestitionskredite in der Fremdwährung Schweizer Fr anken. 
Der letzte Kredit/Derivat läuft ohne Prolongation im Jahre 2043 aus. Gegenüber der Kreditau f-
nahme auf dem deutschen Kapitalmarkt besteht zz. ein kumulierter Zinsvorteil (seit 2001) von rd. 
13,6 Mio. €. Für das Jahr 2014 ergibt sich ein Nachteil in Höhe von rd. 0,8 Mio. €. 
 
Der bisher tiefste Schlusskurs konnte am 23.01.2015 mit 0,98668 CHF/EUR festgestellt werden.  
Der aktuelle Kurs (Stand: 20.04.2015) beläuft sich auf 1,0278 CHF/EUR. 
 
2.2.1 Aktuelle Situation 
Mit Schreiben vom 15.01.2015 hat der Stadtkämmerer die Fraktionen darüber informiert, dass die 
Schweizer Notenbank überraschend den Euro -Mindestkurs von 1,20 Franken aufgegeben hat. 
Die Aufgabe hat zu Turbulenzen an den Börsen geführt, der Franken bewegte sich in einer 
Bandbreite von etwa 0,85 bis 1,20 CHF/EUR. 
Für die Stadt Münster ist die Entscheidung der Notenbank von Bedeutung, da ein Teil der städt i-
schen Kredite in Schweizer Franken notiert ist.  
Die Auswirkungen auf die städtische Ergebnisrechnung als auch auf die städtische Bilanz wurden 
mit Schreiben vom 26.01.2015 dargelegt und den politischen Vertretern im Rat der Stadt Münster 
zur Kenntnis gebracht. 
 
In diesem Schreiben wurde u.a. folgendes zur Bilanzierung der Drohverlustrückstellung darg e-
legt: 
 
„Eine Neuberechnung der Drohverlustrücks tellungen ist unter Berücksichtigung des sog. We r-
taufhellungsgebotes sozusagen „nachträglich“ für den Jahresabschluss 2014 vorzunehmen. Die  
Verwaltung hat dazu eine letztendliche Festlegung, welcher Kurs für die Bewertung der Drohve r-
lustrückstellung herangezogen wird, noch nicht getroffen. Bis zur Aufstellung der Bilanz 2014 soll  
beobachtet werden, wie sich der CHF-Kurs entwickelt.“ 
 
2.2.2 Bilanzielle Auswirkungen 
Abweichend von der Einschätzung der Verwaltung kommt aus Sicht der Kommunalaufsicht eine 
Wertaufhellung nicht zum Tragen, da das Ereignis „Wegfall der Obergrenze“ erst im Jahre 2015 
aufgetreten ist. Demnach wird die Bewertung der Fremdwährungsverbindlichkeiten und der 
Drohverlustrückstellung keinen gravierenden Einfluss auf den Jahresabschluss 2014  haben, wie 
die folgenden Ausführungen zeigen. 
 
a) Investitionskredite in Fremdwährung 
Am 31.12.2014 ergibt sich ein CHF Bestand in Höhe von 102,47 Mio. CHF. Der EZB Referenz-
kurs notierte am 31.12.2014 bei 1,2024 CHF/€. Bewertet mit diesem Kurs - unter Beachtung des 
„Höchstwertprinzips“ - ergibt sich ein Wert von 85,22 Mio. €.

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V/0171/2015 
 
Unter Berücksichtigung des Bilanzwertes in € zum 01.01.2014 und der bereits vorgenommenen 
regulären Tilgungszahlung ergibt sich eine erforderlich e Zuschreibung und somit eine Erhöhung 
der Verbindlichkeiten in Höhe von 1,23 Mio. € (=Aufwand). 
 
Weil die Bemessung der Drohverlustrückstellungen bereits in früheren Jahren mit einem Kurs 
von 1,20 CHF/EUR erfolgt ist, ergeben sich für den Jahresabschluss 2014 keine relevanten Ve r-
änderungen.  
 
Niedrigster Wechselkurs der SNB CHF/EUR 1,20  
Verbindlichkeiten am 31.12.2014 102,47 Mio. CHF 
 
Höhe der Rückstellung: 
Bilanzverbindlichkeiten zum 31.12.2014 85,22 Mio. € 
Wert bei einem Kurs von CHF/EUR 1,20 85,39 Mio. € 
 
Ergibt eine Gesamtrückstellung in Höhe von insgesamt 0,17 Mio. € 
 
Auswirkungen Gesamt 
Stand der Rückstellung zum 31.12.2013 1,42 Mio. € 
Stand der Rückstellung zum 31.12.2014 0,17 Mio. € 
 
Ertragswirksame Rückstellungsauflösung    1,25 Mio. € 
 
Unter Berücksichtigung des oben beschriebenen aufwa ndswirksamen Währungsverlustes von 
1,23 Mio. € entsteht saldiert beim Jahresabschluss 2014 ein Ergebnisvorteil von rund 0,02 Mio. €. 
 
b) Liquiditätskredite in Fremdwährung 
Zum 01.01.2014 waren 38,4 Mio. CHF im Bestand. Im Jahr 2014 erfolgte eine Rückzahlung d er 
Liquiditätskredite in Höhe von 23,4 Mio. CHF. D avon wurden 1,4 Mio. CHF mit einem Kurs von 
1,221 und 22,0 Mio. CHF mit einem Kurs von 1,2199 zurückgezahlt, also insgesamt 19,18 Mio. €.  
 
Bewertet mit dem EZB Referenzkurs am 31.12.2014 und im Vergleich z um Stand 31.12.2013 
ergibt sich eine Verminderung der Verbindlichkeiten in Höhe von 18,88 Mio. €.  
Da jedoch für die Teilrückzahlung der Kredite 19,18 Mio. € aufgewendet wurden, ergibt sich noch 
ein Aufwand in Höhe von 0,3 Mio. €. 
 
Für den Jahresabschluss 2014 erfolgt die Bemessung der Drohverlustrückste llungen aufgrund 
des bisherigen Bewertungsmaßstabes mit einem Kurs von 1,20 CHF/EUR und berechnet sich 
wie folgt: 
 
Verbindlichkeiten am 31.12.2014 15,00 Mio. CHF 
 
Höhe der Rückstellung: 
Bilanzverbindlichkeiten zum 31.12.2014 12,48 Mio. € 
Wert bei einem Kurs von CHF/EUR 1,20 12,50 Mio. € 
 
Ergibt eine Gesamtrückstellung in Höhe von insgesamt 0,03 Mio. € 
 
Auswirkungen Gesamt 
Stand der Rückstellung zum 31.12.2013 0,65 Mio. € 
Stand der Rückstellung zum 31.12.2014 0,03 Mio. € 
 
Ertragswirksame Rückstellungsauflösung    0,62 Mio. €

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V/0171/2015 
 
Unter Berücksichtigung des oben beschriebenen aufwandswirksamen Währungsverlustes von 
0,3 Mio. € entsteht saldiert beim Jahresabschluss 2014 ein Ergebnisvorteil von rund 0,32 Mio. €. 
 
c) Ausblick auf den 31.12.2015 
Zur Bewertung der Fremdwährungsverbindlichkeiten zum 31.12.2015 wird der EZB Referenzkurs 
am Jahresende herangezogen. In welcher Höhe dieser ist, kann naturgemäß zurzeit nicht b e-
stimmt werden. Die Schweizer Franken Gesamtverbindlichkeiten am 31.12.2015 betrage n vo-
raussichtlich 114,56 Mio. CHF. 
 
Die Höhe der Drohverlustrückstellung ist jedoch unter dem Ereignis neu zu überdenken. Bevor 
die SNB seinerzeit den Kurs von 1,20 CHF/EUR festsetzte, wurde zur Bewertung der Rückste l-
lung, der niedrigste Tagesschlusskurs h erangezogen. Unter der Prämisse, dass wieder so ve r-
fahren wird, liegt dieser Kurs zurzeit bei 0,98665 CHF/EUR.  
Insofern der CHF/EUR Kurs bis Ende 2015 nicht unter 0,98665 fällt, ergibt sich ein weiterer Au f-
wand (als Rückstellung und/oder Erhöhung der Fremdwährungsverbindlichkeit) in Höhe von 20,6 
Mio. €, der das Jahresergebnis 2015 belasten wird. 
 
Da es sich hier um ein einmaliges Ereignis handelt, ist abzuwägen, ob der oben genannte Ma ß-
stab für die Berechnung der Drohverlustrückstellung angemessen ist. Die Ergebnisse dieses Klä-
rungsprozesses bleiben abzuwarten. 
 
 
2.3 Derivate 
 
2.3.1 Portfolio und Ergebnisse 
Die Stadt Münster setzt seit 1998 Derivate Produkte zur Zins- und Risikosteuerung ein. 
Die folgende Übersicht zeigt die Verteilung zum 31.12.2014 auf: 
 
 
 
Die in dieser Grafik verwendeten Begrifflichkeiten sind in der Anlage 1 erläutert. 
 
Aus der Grafik ergibt sich, dass das Kreditvolumen bei rund 744  Mio. € liegt. In dieser Summe 
sind auch Kreditvereinbarungen berücksichtigt (Forwarddarlehen), die erst in der Zukunft zum 
Tragen kommen. Aus diesem Grund liegt das Volumen über dem Schuldenstand zum 
31.12.2014.

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V/0171/2015 
 
Die Differenz aus Geschäftsvolumen und Kre ditvolumen betrifft die bestehenden derivativen G e-
schäfte. Die Prozentangaben beziehen sich auf das Geschäftsvolumen. 
 
Das mit einem festen Zinssatz ausgestattete Kreditportfolio wird zum 31.12.2014 mit einem Kurs 
von 117,56 (bei einer „fiktiven“ Auflösung  der Geschäfte müssen für 100 € insgesamt 117,56 € 
aufgewendet werden) bewertet. Das mit einem variablen Zinssatz ausgestattete Kreditportfolio 
wird zum 31.12.2014 mit einem Kurs von 100,59 bewertet. 
 
Der Kurs bei den Payer Swaps liegt bei 115,17 und bei den Receiver Swaps bei 92,93. 
 
Insgesamt ist das Portfolio zu 93,19% festverzinslich und zu 6,81% variabel verzinst. 
An Opportunitätsvorteilen wurden in diesem Bereich in 2014 rd. 1,6 Mio. € erzielt. 
 
Die Durchschnittsverzinsung für den Fremdwährungsanteil in Schweizer Franken beläuft sich auf 
2,68 %, für den Euro -Anteil auf 3,71 %. Insgesamt beläuft sich die Durchschnittsverzinsung für 
das Jahr 2014 auf 3,60 %. 
 
Unter der Prämisse, dass der CHF/EUR -Wechselkurs konstant bleibt (Schlusskurs 31.12.2014) 
ergibt sich für 2015 eine Durchschnittsverzinsung für den Fremdwährungsanteil Schweizer Fra n-
ken  von 2,63 %. Sollte der Kurs sich auf 1,05 CHF/EUR vermindern, erhöht sich die Durc h-
schnittsverzinsung der CHF Investitionskredite auf 3,01 %. 
 
 
Für das Jahr 2014 ergibt sich folgendes Ergebnis: 
 
Gesamtübersicht Historie
2014 im Verhältnis CHF Eur ggü. Ans.
 in € zum HH Ans. T € T €  %
Schuldenstand 723.744.633 2014 -842 1.603 2,45%
Zinsvorteil zur Passivsteuerung 2013 314 1.657 5,41%
CHF- Markt -841.699 -2,72% 2012 254 1.413 5,75%
Eur - Markt 1.602.796 5,17% 2011 88 2.074 7,18%
Gesamtvorteil 761.097 2,45% 2010 883 4.586 18,29%
2009 929 3.334 14,26%
Limitauslastung bezogen auf den Schuldenstand 2008 1.099 1.930 9,96%
variabel 49.303.647 6,81% 2007 3.049 -147 8,83%
CHF 85.217.418 11,77% 2006 2.390 2.714 18,46%
2005 1.248 2.203 12,01%
2000-2004 4.172 2.948
Gesamt 13.585 24.317 37.902
 
 
2.3.2 Rechtliche Situation 
Wie bereits im Bericht 2013 dargestellt, hat es inzwischen mehrere Urteile zu  Derivatgeschäften 
von Kommunen gegeben.  
Dies zum Anlass nehmend, wurde mit Beschluss des Haupt - und Finanzausschusses die Stadt 
Münster Mitglied im Bundesverband öffentlicher Zinssteuerer e.V. Mitte September 2014 wurde 
der Verband um eine rechtliche Einschätzung über die eingegangenen Verpflichtungen der Stadt 
Münster im derivativen Bereich auch vor dem Hintergrund der jüngsten Urteile gebeten. 
 
Der Bundesverband öffentlicher Zinssteuerer e. V. kommt zu folgendem Gesamtergebnis: 
 
„1. Das uns übermittelte Portfolio der Stadt Münster enthält ausschließlich rechtlich zulässige 
derivative Finanzinstrumente. 
2. Die verwendeten derivativen Finanzinstrumente werden rechtskonform eingesetzt.“

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V/0171/2015 
 
3. Liquiditätskredite  
Die Stadt Münster hatte am Jahresanfang 2014 Liquiditätskredite über 38,4 Millionen Schweizer 
Franken (CHF) im Bestand. Dies sind 5 Mio. CHF weniger als in den Vorjahren. Die Kredite  wur-
den mit einem Kurs von 1,2248 (31.12.2013) bewertet und stehen mit rd. 31,35 Mio. € in der B i-
lanz. Sie stellen seit der Aufnahme im Jahr 2010 den relativ dauerhaften Liquiditätsgrundbedarf 
dar. 
 
In seiner Haushaltsrede für 2014 stellte der Kämmerer fest: 
„Mit der Einheitslastenabrechnung hat Münster am Ende des Jahres also voraussichtlich rund 16 
Mio. Euro mehr eingenommen als bislang geplant. Da schließt sich automatisch die Frage an, 
wofür dieses Geld verwendet werden soll. Am sinnvollsten eingesetzt ist es meiner Meinung nach 
in der Schuldentilgung. Bei investiven Krediten kann dies gegebenenfalls im Rahmen von Pro-
longationen oder durch den Verzicht von Neuaufnahmen umgesetzt werden. Alternativ wäre eine 
Schuldentilgung aber auch im kurzfristigen Bereich möglich, nämlich bei den Liquiditätskrediten. 
Aktuell haben wir hier einen Bestand von rund 30 Mio. Euro. Der Vorteil der Liquiditätskredite ist, 
dass sie in ihrer Handhabung flexibler sind als investive Kredite. Das heißt: Die Erstattungen 
könnten hier genutzt werden, um die Liquiditätskredite noch in diesem Jahr deutlich zurückzufüh-
ren. Aus meiner Sicht wäre das das Mittel der Wahl.“ 
 
Entsprechend dieses Vorschlages und aufgrund des aktuellen Umbaus der Kreditvergabe der 
Banken bei Fremdwährungen (nur noch wenige Anbieter sind am Markt) wurde die Kreditsumme 
für CHF-Kredite im April 2014 um 22 Mio. CHF (bei einem Wechselkurs von 1,2199 waren das 
rd. 18 Mio. €) und im Juni 2014 um weitere 1,4 Mio. CHF (bei einem Wechselkurs von 1,2210 
waren das rd. 1,15 Mio. €) gemindert.  
 
Derzeit hält die Stadt noch einen Liquiditätskredit von 15 Mio. CHF. Dieser wurde mit einem Kurs 
von 1,2024 bewertet und steht somit mit rd. 12,48 Mio. € in der Bilanz 2014. 
 
Daneben wurden keine externen Liquiditätskredite benötigt, da der weitere kurzfristige Liquid i-
tätsbedarf bis zu einer Höhe von maximal 13,8 Mio. € über das Cash -Pooling mit Tochterunter-
nehmen gedeckt werden konnte. Dieses Cash -Pooling wurde in 2014 zur Liquiditätsverstärkung 
der Stadtkasse an 200 Tagen mit einem Durchschnittswert von rd. 4,4 Mio. € herangezogen.  
 
Der Zeitablauf kann der nachstehenden Grafik entnommen werden. Sie ist etwas ungenau, da 
zur besseren Darstellung nur der 1., 10. und 20. Tag des Monats (bzw. des darauf folgenden 
Werktages) als Stichtag berücksichtigt wurde.

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V/0171/2015 
 
4. Mittel- und langfristige Kapitalanlagen  
 
4.1 Mittel der pflichtigen Fondsansparung  
Ab dem Jahr 1999 bis zur Einführung der Doppik im Jahr 2008 waren die Gemeinden aufgrund 
des Versorgungsfondsgesetzes NRW verpflichtet, 0,2 % der Beamten - und Versorgungsbezüge 
für spätere Versorgungslasten anzulegen. Der Anteil erhöhte sich je Jahr um  weitere 0,2 %. Auf-
grund des Ratsbeschluss vom 09.06.1999 (Vorlage 482/99) wurden diese Beträge in einem Spe-
zialfonds angelegt. Fondsanleger (Stand 31.12.2014) sind die Stadt Münster einschließlich der 
Eigenbetriebe, der citeq und der Münster Marketing (MM), sowie sechs weitere Kommunen aus 
NRW und Niedersachsen.  
 
4.2 Mittel der freiwilligen Fondsansparung  
Auf der Grundlage des Ratsbeschluss vom 21.06.2000 (Vorlage 599/00) wurden zudem aus der 
damaligen kameralen Rücklage 13,0 Mio. DM (= 6,6 Mio. €) in ei nem weiteren Spezialfonds a n-
gelegt, um ebenfalls künftige Versorgungslasten, die in der Bilanz mit über 430 Mio. € ausgewi e-
sen sind, zu reduzieren. Fondsanleger (Stand 31.12.2014) sind die Stadt Münster einschließlich 
der Eigenbetriebe citeq, Theater Münster und der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWM).  
 
Der VUS-Fonds (Versorgungs- und Sanierungsfonds) und der WVR -Fonds (Westfälischer Ve r-
sorgungsrücklagefonds) haben in 2014 folgende Entwicklung erfahren: 
 
  VUS-Fonds WVR-Fonds* 
 in Mio. 
€ 
Anzahl  
Anteile 
Wert je 
Anteil (€) 
in Mio. 
€ 
Anzahl 
Anteile 
Wert je 
Anteil (€) 
Anfangswert  01.01.2014  43,251 295.226 146,50 10,161 116.514 87,21 
Endwert         31.12.2014  46,214 296.015 156,12 13,718 147.613 92,93 
       
Wertentwicklung je 
Fondsanteil 
  + 9,62  €  
+ 6,10 % 
  + 5,72 € 
+ 6,16% 
Betragsveränderung  2014  2,963   3,557   
Davon unterjährige Zufüh-
rungen gesamt:  
0,119 789  2,852 31.099  
       
Zuführungen im Detail:       
27.05.14 Theater Münster 0,119 789 150,90    
28.05.14 Münster Marke-
ting 
   0,356 3.950 90,02 
29.08.14 Stadt Münster    1,434 15.690 91,36 
25.11.14 citeq    1,062 11.459 92,66 
       
alleiniger Anteil Stadt 
Münster zum 31.12.2014 
10,738 68.782  10,995 118.317  
 
* Anteil Stadt Münster und Eigenbetriebe 
 
Zur Frage der zukünftigen Ausri chtung der mittel - und langfristigen Kapitalanlagen (vgl. hierzu 
den Haushaltsbegleitantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 
02.12.2014 "Konsequentes Eintreten für Menschenrechte und Klimaschutz - auch bei den Finan-
zen") wird die Verwaltung eine separate Vorlage erstellen.

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V/0171/2015 
 
4.3 Sonstige Rücklagen  
Darüber hinaus stehen Finanzmittel in Höhe von rund 29,6 Mio. € zur Verfügung, um bei Bedarf 
bestimmungsgemäß rechtzeitig zur Verfügung zu stehen. In dieser Summe enthalten sind  Beträ-
ge, die nur für bestimmte (gesetzlich geregelte) Zwecke verausgabt werden dürfen: 
 
KFZ-Stellplatzablösebeträge:  rd. 17,00 Mio. €  
Sonderrücklage Schürholz  rd. 0,23 Mio. € 
 
Die Mittel sind zinsbringend angelegt: 
 
15,0 Mio. €  für jeweils einen mitte lfristigen Zeitraum (3 – 6 Monate) bei der Sparkasse 
Münsterland Ost und  
14,6 Mio. € für jeweils einen längerfristigen Zeitraum (1 Jahr) am Markt 
 
Durch diese Anlagen wurden im Jahr 2014 Zinseinnahmen von 0,16 Mio. €  erzielt, die dem 
Haushalt zugeführt wurden. 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlage: 
Erläuterung zu Derivaten

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V/0171/2015 
 
 
Anlage 1: 
 
Erläuterung zu Derivaten 
 
Receiver Swap 
Beim Receiver Swap werden auf Basis eines Grundgeschäftes (klassischer Kommunalkredit mit 
einem festverzinslichen Zinssatz)  Zinszahlungsströme ausgetauscht, so dass letztendlich die 
zugrunde liegende Verzinsung variabel ist und sich alle 3 oder 6 Monate an der Entwicklung e i-
nes Indexes/Zinssatz anpasst. Der Vorteil liegt darin, dass die Differenz zwischen kurz- und lang-
fristigem Zinssatz eingespart wird. Das Risiko bei diesem Swap liegt darin, dass die kurzfristigen 
Zinssätze über den Zinssatz steigen können, der zum Abschlusstag für einen Kommunalkredit 
gleicher Laufzeit hätte aufgewendet werden müssen. 
 
 
Payer Swap 
Beim Payer  Swap werden auf Basis eines Grundgeschäftes (klassischer Kommunalkredit mit 
einem variablen Zinssatz) Zinszahlungsströme ausgetauscht, so dass letztendlich die zugrunde 
liegende Verzinsung im Zinssatz fixiert ist und keiner Schwankung unterliegt. Das Risi ko bei die-
sem Swap liegt, wie beim Kommunalkredit, darin, dass die langfristigen Zinssätze sinken.  
 
 
Payer Swap mit Gläubigerkündigungsrecht bzw. Wandlungsrecht 
Zu der grundlegenden Ausgestaltung eines Payer Swaps wird dem Gläubiger das Recht eing e-
räumt, zu einem definierten Tag in der Zukunft einen Swap ohne Ausgleichszahlung aufzulösen 
bzw. in eine variable Verzinsung zu wandeln. Dieses Recht ist werthaltig und reduziert den zu 
zahlenden Zinssatz. 
 
 
Doppel Swap 
Der Doppel-Swap ist eine Kombination von Re ceiver- und Payer-Swap und dient der Zinssich e-
rung des aktuellen Zinsniveaus. 
 
 
Cap 
Ein Cap ist eine „Höchstzinssatzversicherung“. 
Er dient zur Absicherung des Risikos steigender Zinssätze bei variabel verzinslichen Finanzi e-
rungen, d. h. bei Roll -over-Krediten oder variabel verzinslichen Positionen, z. B. indem zu einem 
Festsatzkredit ein Receiver-Swap abgeschlossen wurde 
 
Floor 
Ein Floor ist eine „Mindestzinsvereinbarung“, die der Vertragspartner erhält. In Verbindung mit 
einem Cap kann die zu zahlende Prämie vermindert werden. 
 
 
Receiver-Swaption 
Der Verkäufer (Stadt Münster) der Receiver -Swaption ist Stillhalter einer Option und erzielt eine 
Prämie zur aktuellen Zinsentlastung. 
Bei Ausübung der Option – durch den Käufer – tritt die Stadt Münster in einen Payer Swap ein.

Beratungsverlauf (1)

06.05.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0171/2015
Typ
Vorlagen
Datum
13.04.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37