mandari

Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl zum Integrationsrat der Stadt Euskirchen vom 7. Februar 2010 - § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) - §§ 4 Abs. 2, 14 Abs. 1 u. 2 Wahlordnung der Stadt Euskirchen für die Wahl der direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglieder

Beschlussvorlage 18/2010 vom 10.02.2010

Stand: Am 10.02.2010 im Wahlausschuss beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 10.02.2010

    Wahlausschuss

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