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AN/0852/2026

Prüfauftrag zur Sanierung und verkehrssicheren Neugestaltung der Bruchstraße sowie des Blumenbergswegs zwischen Roggendorf/Thenhoven, Worringen und Blumenberg

Antrag nach § 3 BV6 (AfD) 15.06.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 25.06.2026, TOP 8.3.16

Antrag nach § 3 (AfD BV6)

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Antrag nach § 3 (AfD BV6)

4418 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Daniel Kastenholz 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
 
 
AfD Fraktion Köln Chorweiler 
Pariser Platz 1 
50765 Köln 
Philipp Busch 
Fraktionsvorsitzender 
Philipp.Busch@stadt-koeln.de 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0852/2026 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 25.06.2026 
 
Prüfauftrag zur Sanierung und verkehrssicheren Neugestaltung der Bruchstraße 
sowie des Blumenbergswegs zwischen Roggendorf/Thenhoven, Worringen und 
Blumenberg 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
die Bezirksvertretung Chorweiler möge beschließen: 
 
Beschlussvorschlag 
 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, 
 
1. welche konkreten Maßnahmen zur dauerhaften Sanierung und verkehrssicheren Um-
gestaltung der Bruchstraße sowie des Blumenbergswegs zwischen Köln-Roggen-
dorf/Thenhoven, Köln-Worringen und Köln-Blumenberg möglich sind, 
2. welche Möglichkeiten bestehen, die Straßenquerschnitte zu verbreitern, um sichere 
und baulich getrennte Radverkehrsanlagen zu schaffen, 
3. ob hierzu angrenzende landwirtschaftliche oder sonstige Flächen teilweise angekauft 
oder durch Flächentausch genutzt werden können, 
4. welche Zuständigkeiten zwischen Stadt Köln, Landesbetrieb Straßen.NRW bzw. dem 
Land Nordrhein-Westfalen bestehen und welche konkreten Schritte die Stadt Köln 
unternehmen kann, um die Umsetzung aktiv zu beschleunigen, 
5. welche kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssi-
cherheit für Fahrradfahrer, insbesondere Kinder und Familien, kurzfristig umgesetzt 
werden können. 
 
Die Ergebnisse sollen der Bezirksvertretung Chorweiler zeitnah vorgestellt werden.

- 2 - 
 
 
 
Begründung 
 
Die Verkehrssituation auf der Bruchstraße sowie dem Blumenbergsweg ist seit Jahren unzu-
reichend und Gegenstand zahlreicher politischer Anfragen, Anträge und Beschlüsse in der 
Bezirksvertretung Chorweiler gewesen. 
 
Bereits mit der Vorlage 0432/2020 wurde festgestellt, dass sich die Verwaltung gegenüber 
dem Land Nordrhein-Westfalen für eine schnelle Umsetzung der Verlängerung und des Aus-
baus des Blumenbergswegs einsetzen wolle. Zudem wurde auf die zunehmende Bedeutung 
der Verbindung im Zusammenhang mit der Entwicklung Kreuzfelds hingewiesen. 
 
Mit Anfrage AN/0350/2021 wurde erneut nach dem Sachstand gefragt, nachdem der Ver-
kehrsausschuss des Landtags NRW die Maßnahme im Landesstraßenbedarfsplan höher pri-
orisiert hatte. 
 
Darüber hinaus beschloss die Bezirksvertretung Chorweiler am 14.03.2024 den Antrag 
AN/0329/2024 „Ausbau des Blumenbergswegs und Anschluss an die A57 an der Ausfahrt 
Worringen“ einstimmig. Trotz dieser politischen Beschlusslage ist bis heute keine erkennbare 
Umsetzung erfolgt. 
 
Auch hinsichtlich der Bruchstraße besteht seit Jahren erheblicher Handlungsbedarf. In der 
Beantwortung der Anfrage zur „Sanierung Bruchstraße“ (Vorlage 1013/2026) wurde bestä-
tigt, dass die L43 sanierungsbedürftig ist und einer oberen Priorisierungsgruppe des Erhal-
tungsmanagements angehört. Gleichzeitig wurde eine tägliche Verkehrsbelastung von rund 
5.900 Fahrzeugen festgestellt. 
 
Bürger berichten regelmäßig von gefährlichen Situationen für Fahrradfahrer. Die Fahrbahn 
ist in weiten Teilen nur knapp breit genug für den Begegnungsverkehr von Kraftfahrzeugen. 
Radfahrer – insbesondere Kinder oder Jugendliche – geraten dadurch regelmäßig in gefähr-
liche Situationen, da Überholvorgänge nur mit sehr geringem Seitenabstand möglich sind. 
 
Die derzeitige Situation ist weder für den motorisierten Verkehr noch für den Radverkehr zu-
kunftsfähig. Eine moderne Verkehrsplanung muss beide Verkehrsarten berücksichtigen. 
 
Deshalb soll geprüft werden, ob durch einen teilweisen Erwerb angrenzender Flächen oder 
andere planerische Lösungen ausreichend Raum geschaffen werden kann, um: 
 
 die Straßen dauerhaft zu sanieren, 
 sichere Radverkehrsanlagen zu errichten, 
 die Verkehrssicherheit insgesamt zu erhöhen und 
 die Belastung der Anwohner zu reduzieren. 
 
Auch wenn Teilzuständigkeiten beim Land Nordrhein-Westfalen liegen, muss die Stadt Köln 
weiterhin aktiv auf eine Umsetzung drängen und eigene Handlungsspielräume ausschöpfen. 
 
Denn auch hier gilt: Der Kölner Norden darf nicht weiter außen vor bleiben!

- 3 - 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Philipp Busch 
Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

25.06.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.3.16 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0852/2026
Typ
Antrag nach § 3 BV6 (AfD)
Datum
15.06.2026
Erstellt
01.06.2026 12:20