Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2025/2026 gemäß § 37 Abs. 4 GO NRW
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3195/2024 vom 16.10.2024
Stand: Am 28.11.2024 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) geändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-8 Vorlagen-Nummer 3195/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2025/2026 gemäß § 37 Abs. 4 GO NRW Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Kalk nimmt den Haushaltsplan-Entwurf für den Haushalt 2025/2026 einschließlich der Finanzplanung bis 2029 und der sonstigen Anlagen zur Kenntnis. 2. Die Bezirksvertretung Kalk beschließt die nachfolgend genannten Vorschläge und An- regungen: Die Bezirksvertretung Kalk regt an…“ Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Der Rat wird den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025/2026 mit ihren Anlagen in seiner Sitzung am 14.11.2024 entgegennehmen. Die Bezirksvertretungen erfüllen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel. Sie wirken an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit. Sie beraten über alle Haushaltsansätze, die ihren Bezirk und ihre Aufgaben betreffen und können dazu Vorschläge und Anregungen machen. Gemäß § 37 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW sind die bezirksbezogenen Haushaltsan- sätze in einem gesonderten Band des Haushaltsplanes nachzuweisen. Auf die Hinweise und Erläuterungen in der Vorbemerkung zum o. g. Haushaltsplan-Entwurf wird besonders aufmerksam gemacht. -
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Wählen Sie bitte eine der drei folgenden Varianten aus und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf
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