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V/0095/2023

Änderung der Richtlinien zur Förderung der internationalen Beziehungen der Stadt Münster

Vorlagen 09.02.2023

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 22.03.2023, TOP 2

Anlage A

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Anlage 1 Richtlinien

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

1697 Zeichen

Anlage A zur V/0095/2023 
Kurzüberblick 
Die Stadt Münster fördert Begegnungen und Projekte mit den Partnerstädten und befreundeten 
Städten. Mit dieser Vorlage wird die Änderung der Richtlinien zur Förderung der Internationalen 
Beziehungen der Stadt Münster vorgeschlagen. Die Änderungen ergeben sich aufgrund einer 
neuen Solidaritätspartnerschaft mit Winnyzja/Ukraine und der Projektpartnerschaft mit Tama-
le/Ghana. Zudem wurden die Richtlinien gendergerecht überarbeitet. 
 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt:  
 Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch 
Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln 
 
 
Zielerreichung:  
Für die internationale Arbeit stellt der Rat der Stadt Münster entsprechend der Haushaltsberatun-
gen ein Budget zur Verfügung. 46.000,00 € werden über die Begegnungs- und Projektförderung 
an zivilgesellschaftliche Vereine bzw. Gruppen weitergeben. Dadurch wird das bürgerschaftliche 
Engagement in Bezug auf internationale Aktivitäten gestärkt und Münster zu einer weltoffenen 
Stadt weiterentwickelt.  
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG0102 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2023 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig

Anlage 1 Richtlinien

11853 Zeichen

Anlage 1 
 
Richtlinien zur Förderung der internationalen 
Beziehungen der Stadt Münster ab 2023  
 
alt neu 
1.Grundsatz  
Entsprechend der durch den Haushaltsplan 
jährlich bereitgestellten Mittel fördert die 
Stadt Münster nach Maßgabe dieser 
Richtlinien die internationalen Beziehungen 
der Stadt Münster, insbesondere die 
Beziehungen zwischen Münster und den 
Partnerstädten sowie den befreundeten 
Städten. Ziel dieser Förderung ist, durch 
Begegnungen und Projekte die 
Beziehungen zu festigen und weiter 
auszubauen sowie das bürgerschaftliche 
Engagement zu stärken. Ein 
Rechtsanspruch auf Förderung besteht 
nicht.  
 
 
2.Antragsberechtigung  
Antragsberechtigt sind Vereine, 
Institutionen, Verbände und Initiativen aus 
Münster. Einzelpersonen und städtische 
Ämter können keine Mittel nach diesen 
Richtlinien erhalten. Sofern ein Antrag 
Fördermöglichkeiten auch aus anderen 
Bereichen der Stadt Münster beinhaltet, 
erfolgt im Einzelfall eine Abstimmung 
zwischen den beteiligten Ämtern. Generell 
ist die Einbindung weiterer Zuschussgeber 
ausdrücklich erwünscht. Es sind bei 
Beantragung sämtliche Einnahmequellen zu 
benennen. Eine Förderung von mehr als 
100% der beantragten Summe wird 
ausgeschlossen.  
 
 
 
 
 
 
3.Fördermöglichkeiten  
3.1 Begegnungen  
Voraussetzungen  
Begegnungen mit Gruppen aus den 
Partnerstädten und aus befreundeten 
Städten werden gefördert, wenn  
1.Grundsatz  
Entsprechend der durch den Haushaltsplan 
jährlich bereitgestellten Mittel fördert die 
Stadt Münster nach Maßgabe dieser 
Richtlinien die internationalen Beziehungen 
der Stadt Münster, insbesondere die 
Beziehungen zwischen Münster und den 
Partnerstädten 
(inkl. Solidaritäts- und 
Projektpartnerstädte). Ziel dieser Förderung 
ist, durch Begegnungen und Projekte die 
Beziehungen zu festigen und weiter 
auszubauen sowie das bürgerschaftliche 
Engagement zu stärken. Ein 
Rechtsanspruch auf Förderung besteht 
nicht.  
 
 
2.Antragsberechtigung  
Antragsberechtigt sind Vereine, 
Institutionen, Verbände und Initiativen aus 
Münster. Einzelpersonen und städtische 
Ämter können keine Mittel nach diesen 
Richtlinien erhalten. Sofern ein Antrag 
Fördermöglichkeiten auch aus anderen 
Bereichen der Stadt Münster beinhaltet, 
erfolgt im Einzelfall eine Abstimmung 
zwischen den beteiligten Ämtern. Generell 
ist die Einbindung weiterer Zuschuss 
quellen  
ausdrücklich erwünscht. Erfolgt eine 
Förderung über die ERASMUS-
Akkreditierung der Stadt Münster im EU 
Förderprogramm, ist eine Förderung nach 
diesen Richtlinien ausgeschlossen. 
  
Es sind bei Beantragung sämtliche 
Einnahmequellen zu benennen. Eine 
Förderung von mehr als 100% der 
beantragten Summe wird ausgeschlossen.  
 
 
3.Fördermöglichkeiten  
3.1 Begegnungen  
Voraussetzungen  
Begegnungen mit Gruppen aus den 
Partnerstädten, 
und aus befreundeten 
Städten  werden gefördert, wenn

• erwartet werden kann, dass 
Gegenbesuche innerhalb von zwei Jahren 
stattfinden,  
• die auswärtigen Gäste durch einen 
münsterschen Gastgeber empfangen 
werden und 
 
• mindestens sieben Personen aus Münster 
in die Partnerstadt/befreundete Stadt oder 
aus der Partnerstadt/befreundeten Stadt 
nach Münster reisen.  
 
Nicht gefördert werden Reisen mit 
überwiegend touristischem Charakter.  
 
 
Antragsverfahren  
Der Antrag muss vor der Begegnung 
gestellt werden und folgende Informationen 
enthalten:  
• Termin der Begegnung  
• das geplante Programm  
• Partnerorganisation in der Partnerstadt  
• voraussichtlicher Termin des 
Gegenbesuchs  
• die Anzahl der Teilnehmenden  
• einen vorläufigen Kosten- und 
Finanzierungsplan (inkl. Angabe von 
Drittmitteln)  
• IBAN und Kontoinhaber/-in  
 
Zur Hilfestellung kann im Internet ein 
Formular für den Antrag heruntergeladen 
werden:  
www.stadt-
muenster.de/international/foerdermoeglichk 
eiten.html   
 
Zuschusshöhe  
Der Zuschuss für Begegnungen beträgt 
13,00 Euro pro Tag pro teilnehmende 
Person, maximal 1.500,00 Euro je 
Begegnung. An- und Abreise gelten als ein 
Tag.  
Der Zuschuss wird gewährt:  
• bei Reisen ausschließlich für die 
Teilnehmenden aus Münster  
• bei Besuchen für die Gäste aus der 
Partnerstadt oder aus der befreundeten 
Stadt.  
 
 
 
 
• erwartet werden kann, dass 
Gegenbesuche innerhalb von zwei Jahren 
stattfinden,  
• die auswärtigen Gäste 
durch münstersche 
Gastgeber*innen empfangen werden und 
 
 
• mindestens sieben Personen aus Münster 
in die Partnerstadt 
/befreundete Stadt  oder 
aus der Partnerstadt /befreundeten Stadt 
nach Münster reisen.  
 
Nicht gefördert werden Reisen mit 
überwiegend touristischem Charakter.  
 
 
Antragsverfahren  
Der Antrag muss vor der Begegnung 
gestellt werden und folgende Informationen 
enthalten:  
• Termin der Begegnung  
• das geplante Programm  
• Partnerorganisation in der Partnerstadt  
• voraussichtlicher Termin des 
Gegenbesuchs  
• die Anzahl der Teilnehmenden  
• einen vorläufigen Kosten- und 
Finanzierungsplan (inkl. Angabe von 
Drittmitteln)  
• IBAN und 
Kontoinhaber*in  
 
Zur Hilfestellung kann im Internet ein 
Formular für den Antrag heruntergeladen 
werden:  
www.stadt-
muenster.de/international/foerdermoeglichk 
eiten.html   
 
Zuschusshöhe  
Der Zuschuss für Begegnungen beträgt 
13,00 Euro pro Tag pro teilnehmende 
Person, maximal 1.500,00 Euro je 
Begegnung. An- und Abreise gelten als ein 
Tag.  
Der Zuschuss wird gewährt:  
• bei Reisen ausschließlich für die 
Teilnehmenden aus Münster  
• bei Besuchen für die Gäste aus der 
Partnerstadt 
oder aus der befreundeten 
Stadt.

Auszahlung  
Der Zuschuss wird ausgezahlt, wenn 
innerhalb von acht Wochen nach der 
Begegnung folgende Unterlagen eingereicht 
werden:  
• Programm  
• unterschriebene Liste der Teilnehmenden 
mit Angabe des Wohnorts  
• Übersicht aller Einnahmen und Ausgaben 
(Kosten- und Finanzierungsplan)  
• Belege in Höhe des Zuschusses  
• ein Bericht über die Begegnung 
 
 
3.2 Projekte  
Voraussetzungen  
Gefördert werden themenbezogene 
Projekte zwischen Münster und den 
Partnerstädten/den befreundeten Städten. 
Grundsätzlich ist ein Projekt einmalig. In 
begründeten Ausnahmefällen ist eine 
zusätzliche Förderung eines 
Nachfolgeprojektes in den folgenden zwei 
Jahren möglich.  
 
 
 
Antragsverfahren  
Der Antrag muss spätestens sechs Wochen 
vor Beginn des Projektes gestellt werden 
und folgende Informationen enthalten:  
• Beschreibung des Projektes und des 
Projektzieles  
• Aussagen über die beteiligten Partner im 
In- und Ausland  
• Kosten- und Finanzierungsplan (mit einem 
angemessenen Eigenanteil und den 
eingeplanten Drittmitteln)  
• Perspektiven nach Beendigung des 
Projektes  
 
Zur Hilfestellung kann im Internet ein 
Formular für den Antrag heruntergeladen 
werden:  
www.stadt-
muenster.de/international/foerdermoeglichk 
eiten.html   
 
Zuschusshöhe  
Projekte können bis zu einer Höhe von 
3.000,00 Euro bezuschusst werden. In 
begründeten Ausnahmefällen kann ein 
höherer Zuschuss gewährt werden. 
 
Auszahlung  
Der Zuschuss wird ausgezahlt, wenn 
innerhalb von acht Wochen nach der 
Begegnung folgende Unterlagen eingereicht 
werden:  
• Programm  
• unterschriebene Liste der Teilnehmenden 
mit Angabe des Wohnorts  
• Übersicht aller Einnahmen und Ausgaben 
(Kosten- und Finanzierungsplan)  
• Belege in Höhe des Zuschusses  
• ein Bericht über die Begegnung 
 
 
3.2 Projekte  
Voraussetzungen  
Gefördert werden themenbezogene 
Projekte zwischen Münster und den 
Partnerstädten, 
den Solidaritäts- und 
Projektpartnerstädten /den befreundeten 
Städten . Grundsätzlich ist ein Projekt 
einmalig. In begründeten Ausnahmefällen 
ist eine zusätzliche Förderung eines 
Nachfolgeprojektes in den folgenden zwei 
Jahren möglich.  
 
 
Antragsverfahren  
Der Antrag muss spätestens sechs Wochen 
vor Beginn des Projektes gestellt werden 
und folgende Informationen enthalten:  
• Beschreibung des Projektes und des 
Projektzieles  
• Aussagen über die beteiligten 
Partner 
*innen im In- und Ausland  
• Kosten- und Finanzierungsplan (mit einem 
angemessenen Eigenanteil und den 
eingeplanten Drittmitteln)  
• Perspektiven nach Beendigung des 
Projektes  
 
Zur Hilfestellung kann im Internet ein 
Formular für den Antrag heruntergeladen 
werden:  
www.stadt-
muenster.de/international/foerdermoeglichk 
eiten.html   
 
Zuschusshöhe  
Projekte können bis zu einer Höhe von 
3.000,00 Euro bezuschusst werden. In 
begründeten Ausnahmefällen kann ein 
höherer Zuschuss gewährt werden.

Bezuschusst werden nur projektbezogene 
Kosten:  
• Reisekosten  
• Verpflegung  
• Unterkunftskosten  
• Sonstige Kosten (ausgenommen: 
Gastgeschenke)  
 
Auszahlung  
Der Zuschuss wird je zur Hälfte nach 
Bewilligung des Antrages und nach Prüfung 
des Verwendungsnachweises ausgezahlt. 
Der Verwendungsnachweis muss 
spätestens acht Wochen nach Beendigung 
des Projektes eingereicht werden und 
folgende Unterlagen enthalten:  
• Übersicht aller Einnahmen und Ausgaben  
• Belege in Höhe des Zuschusses  
• Bericht über Verlauf und Auswertung des 
Projektes 
 
Ergibt sich nach Vorlage des 
Verwendungsnachweises eine Reduzierung 
der Gesamtkosten, wird der Zuschuss 
entsprechend gekürzt. Sollte eine 
zweckentsprechende Verwendung nicht 
nachgewiesen werden, werden die Mittel 
ganz oder teilweise zurückgefordert.  
 
4.Zuständigkeiten für die 
Durchführung der Richtlinien  
Die Zuständigkeit zur Vergabe der 
Zuschüsse nach diesen Richtlinien wird auf 
den Oberbürgermeister übertragen. 
Übersteigt die Zuschusshöhe bei der 
Projektförderung einen Betrag von 800,00 
€, ist vor der Entscheidung die 
Interfraktionelle Arbeitsgruppe 
„Internationales, Europa und 
Städtepartnerschaften “ zu hören.  
 
5.Inkrafttreten  
Die überarbeitete Fassung der 
Förderrichtlinien tritt zum 01.01.2020 in 
Kraft und ist bis zum 31.12.2022 befristet.  
 
 
6.Anschrift  
Bitte senden Sie Ihre Antragsunterlagen an:  
Stadt Münster  
Internationales Büro im Amt für Bürger- 
und Ratsservice  
48127 Münster  
Bezuschusst werden nur projektbezogene 
Kosten:  
• Reisekosten  
• Verpflegung  
• Unterkunftskosten  
• Sonstige Kosten (ausgenommen: 
Gastgeschenke)  
 
Auszahlung  
Der Zuschuss wird je zur Hälfte nach 
Bewilligung des Antrages und nach Prüfung 
des Verwendungsnachweises ausgezahlt. 
Der Verwendungsnachweis muss 
spätestens acht Wochen nach Beendigung 
des Projektes eingereicht werden und 
folgende Unterlagen enthalten:  
• Übersicht aller Einnahmen und Ausgaben  
• Belege in Höhe des Zuschusses  
• Bericht über Verlauf und Auswertung des 
Projektes 
 
Ergibt sich nach Vorlage des 
Verwendungsnachweises eine Reduzierung 
der Gesamtkosten, wird der Zuschuss 
entsprechend gekürzt. Sollte eine 
zweckentsprechende Verwendung nicht 
nachgewiesen werden, werden die Mittel 
ganz oder teilweise zurückgefordert.  
 
4.Zuständigkeiten für die 
Durchführung der Richtlinien  
Die Zuständigkeit zur Vergabe der 
Zuschüsse nach diesen Richtlinien wird auf 
den Oberbürgermeister übertragen. 
Übersteigt die Zuschusshöhe bei der 
Projektförderung einen Betrag von 800,00 
€, ist vor der Entscheidung die 
Interfraktionelle Arbeitsgruppe 
„Internationales 
, Europa und 
Städtepartnerschaften  “ zu hören.  
 
5.Inkrafttreten  
Die überarbeitete Fassung der 
Förderrichtlinien  dieser Richtlinien tritt zum 
01.04.2023 in Kraft und ist bis zum 
31.03.2026 befristet.  
 
6.Anschrift  
Bitte senden Sie Ihre Antragsunterlagen an:  
Stadt Münster  
Internationales  Büro Internationales im 
Amt für Bürger- und Ratsservice  
48127 Münster

Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie 
sich bitte an:  
 
Christiane Lösel, 0251 492 3325, 
Loesel@stadt-muenster.de und  
 
Anne Kosmeier, 0251 492 3329, 
Kosmeier@stadt-muenster.de 
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie 
sich bitte an:  
 
Christiane Lösel, 0251 492 3325, 
Loesel@stadt-muenster.de und  
 
Anne Kosmeier, 0251 492 3329, 
Kosmeier@stadt-muenster.de

Beschlussvorlage

5254 Zeichen

V/0095/2023 
V/0095/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Änderung der Richtlinien zur Förderung der internationalen Beziehungen der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.03.2023 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die „Richtlinien zur Förderung der internationalen Beziehungen der Stadt Münster“ werden in 
der als Anlage (1) beigefügten Fassung einschließlich der Anpassung der Zuschusssätze be-
schlossen.  
 
2. Der dargestellte Bericht (siehe Begründung) zur Förderung von bürgerschaftlichen Begegnun-
gen und Projekten wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass kein zusätzlicher Mittelbedarf besteht, da das Büro Internatio-
nales im Amt für Bürger- und Ratsservice für eigene Projekte vermehrt externe Mittel einwirbt. 
 
 
Begründung: 
 
Zu Ziffer 1:  
 
Eine Änderung der Richtlinien ist erforderlich, da die bestehenden Richtlinien nicht regeln, wie 
und ob Solidaritätspartnerschaften sowie Projektpartnerschaften gefördert werden.  
Zudem ist eine klare Regelung erforderlich, wie damit umgegangen wird, wenn Antragsstellende 
bereits über die ERASMUS -Akkreditierung des Büros Internationales im Amt für Bürger - und 
Ratsservice gefördert werden.  
Des Weiteren wurde der Text gendergerecht überarbeitet.  
 
Die Änderungen der Richtlinien sind in der beigefügten Anlage (1) gegenübergestellt. 
 
 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
13.03.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Lösel 
Telefon: 492-3325 
Loesel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0095/2023 
Zu Ziffer 2:  
 
Trotz der Auswirkungen der Covid Pandemie konnten im vergangenen Jahr (2022) folgende Be-
gegnungen und Projekte durchgeführt werden für die auch eine Förderung gewährt wurde. 2022 
waren die Aktivitäten aufgrund der Pandemie wesentlich geringer als in den Vorjahren – für 2023 
kann aber bereits eine Belebung festgestellt werden.  
 
2022 wurden 16 Begegnungen von 12 Vereinen, Gesellschaften und Schulen organisiert. Die 
Begegnungen richteten sich an alle Altersklassen und hatten unterschiedliche Ausrichtungen und 
thematische Schwerpunkte.  
 
Insgesamt wurden 2022 für bürgerschaftliche Begegnungen rund 12.400,00 € ausgezahlt. An 
den Begegnungen nahmen 357 Münsteranerinnen und Münsteraner sowie Gäste teil.  
 
Begegnung 2022 Partnerstadt  Zeitraum  TN  Förderung  
Partnerschaftskomitee  
Hiltrup-Beaugency e.V. Beaugency 16. - 23.04. 10        654,20 €  
Partnerschaftskomitee  
Hiltrup-Beaugency e.V. Beaugency 03. - 07.06. 14        728,00 €  
Münster Mohawks Lacrosse e.V. Enschede 08.05. 12        111,24 €  
Marine-Shanty-Chor Münster e.V. Enschede 26.06. 38        494,00 €  
SV Blau-Weiß Aasee e.V. Enschede 11.06. 10        130,00 €  
Partnerstädte-Enschede-Münster 
e.V. Enschede 08.10. 20        104,00 €  
Partnerschaftsverein Münster-
Fresno e.V. Fresno 01. - 04.10. 18        702,00 €  
Partnerschaftsverein Münster-
Kristiansand e.V. Kristiansand 15. - 20.05. 32     1.471,22 €  
Schillergymnasium Lublin 21. - 28.09. 22     1.500,00 €  
Schillergymnasium Lublin 12. - 19.12. 22     1.500,00 €  
Freunde Mühlhausens e.V. Mühlhausen 03. - 06.06. 9        234,00 €  
Freunde Mühlhausens e.V. Mühlhausen 26. -28.08. 40     1.040,00 €  
Freunde Mühlhausens e.V. Mühlhausen 07. - 11.12. 20        286,00 €  
Pascal-Gymnasium Orléans 07. - 14.06. 65     1.500,00 €  
Radclub Münster e.V. York 03. - 09.07. 9        522,59 €  
Wilhelm-Hifforf-Gymnasium York 11. - 18.09. 16     1.456,00 €  
Gesamt 
  
357   12.433,25 €  
 
 
Außerdem wurden folgende Projekte 2022 mit finanzieller Unterstützung der Stadt durchgeführt:  
 
Projekt 2022 
 
Ort Direkt Involvierte Dauer Förderung  
Foto-Ausstellung "20 Jahre Part-
nerschaftsverein Münster-
Kristiansand“ 
Münster Nicht bekannt 10. - 30.09.      569,00 €  
Videoclips zum Thema "Die Städ-
tepartnerschaft Münster-Lublin ist 
wichtig für…" 
Münster + 
Lublin 
Nicht bekannt ab Novem-
ber 2021 
     900,00 €  
Fotowettbewerb und –
ausstellung zum 60. Jubiläum 
der Partnerstädte Münster und 
Münster 
+ Orléans 
Nicht bekannt 21.02. - 
31.12. 
            
898,10 €

- 3 - 
V/0095/2023 
Orléans 
Goldene Chorfreundschaft, 
MarQant der Münster Chor und 
York Philharmonic Male Voir 
Choir York 
Münster 105 Teilnehmende 
+ Auditorium 
1. - 5.09.   3.000,00 €  
Workshops und Aufführung des  
Theaterstückes "Be-Longing"  
Tamale 43 Teilnehmende + 
Besucher*innen 
16. -23.09.   3.000,00 €  
Gesamt    8.367,10 € 
 
 
Zusätzlich zu der finanziellen Förderung leistet das Büro Internationales im Amt für Bürger- und 
Ratsservice ein umfangreiches Beratungsangebot, koordiniert die Projekte und Begegnungen un-
tereinander, stellt die Kommunikation zwischen den Akteur*innen der städtepartnerschaftlichen 
Arbeit sicher und nutzt mögliche Synergien. Zudem kümmert sich das Büro Internationales um 
externe Fördermittel, für die von den Bürgerinnen und Bürgern vorgeschlagenen Maßnahmen. 
Viele der bürgerschaftlichen Ideen konnten in den letzten Jahren nur dank dieser zusätzlichen – 
nicht städtischen – Mittel durchgeführt werden.  
 
 
 
 
 
 
Gez. 
Markus Lewe  
Oberbürgermeister 
 
 
 
Anlagen: 
Richtlinien zur Förderung der internationalen Beziehungen der Stadt Münster

Beratungsverlauf (1)

22.03.2023 Hauptausschuss
TOP 2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0095/2023
Typ
Vorlagen
Datum
09.02.2023
Erstellt
09.02.2023 13:04