V/0095/2023
Änderung der Richtlinien zur Förderung der internationalen Beziehungen der Stadt Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0095/2023 Kurzüberblick Die Stadt Münster fördert Begegnungen und Projekte mit den Partnerstädten und befreundeten Städten. Mit dieser Vorlage wird die Änderung der Richtlinien zur Förderung der Internationalen Beziehungen der Stadt Münster vorgeschlagen. Die Änderungen ergeben sich aufgrund einer neuen Solidaritätspartnerschaft mit Winnyzja/Ukraine und der Projektpartnerschaft mit Tama- le/Ghana. Zudem wurden die Richtlinien gendergerecht überarbeitet. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln Zielerreichung: Für die internationale Arbeit stellt der Rat der Stadt Münster entsprechend der Haushaltsberatun- gen ein Budget zur Verfügung. 46.000,00 € werden über die Begegnungs- und Projektförderung an zivilgesellschaftliche Vereine bzw. Gruppen weitergeben. Dadurch wird das bürgerschaftliche Engagement in Bezug auf internationale Aktivitäten gestärkt und Münster zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickelt. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG0102 Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2023 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig
Anlage 1 Richtlinien
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Anlage 1 Richtlinien zur Förderung der internationalen Beziehungen der Stadt Münster ab 2023 alt neu 1.Grundsatz Entsprechend der durch den Haushaltsplan jährlich bereitgestellten Mittel fördert die Stadt Münster nach Maßgabe dieser Richtlinien die internationalen Beziehungen der Stadt Münster, insbesondere die Beziehungen zwischen Münster und den Partnerstädten sowie den befreundeten Städten. Ziel dieser Förderung ist, durch Begegnungen und Projekte die Beziehungen zu festigen und weiter auszubauen sowie das bürgerschaftliche Engagement zu stärken. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 2.Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Vereine, Institutionen, Verbände und Initiativen aus Münster. Einzelpersonen und städtische Ämter können keine Mittel nach diesen Richtlinien erhalten. Sofern ein Antrag Fördermöglichkeiten auch aus anderen Bereichen der Stadt Münster beinhaltet, erfolgt im Einzelfall eine Abstimmung zwischen den beteiligten Ämtern. Generell ist die Einbindung weiterer Zuschussgeber ausdrücklich erwünscht. Es sind bei Beantragung sämtliche Einnahmequellen zu benennen. Eine Förderung von mehr als 100% der beantragten Summe wird ausgeschlossen. 3.Fördermöglichkeiten 3.1 Begegnungen Voraussetzungen Begegnungen mit Gruppen aus den Partnerstädten und aus befreundeten Städten werden gefördert, wenn 1.Grundsatz Entsprechend der durch den Haushaltsplan jährlich bereitgestellten Mittel fördert die Stadt Münster nach Maßgabe dieser Richtlinien die internationalen Beziehungen der Stadt Münster, insbesondere die Beziehungen zwischen Münster und den Partnerstädten (inkl. Solidaritäts- und Projektpartnerstädte). Ziel dieser Förderung ist, durch Begegnungen und Projekte die Beziehungen zu festigen und weiter auszubauen sowie das bürgerschaftliche Engagement zu stärken. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 2.Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Vereine, Institutionen, Verbände und Initiativen aus Münster. Einzelpersonen und städtische Ämter können keine Mittel nach diesen Richtlinien erhalten. Sofern ein Antrag Fördermöglichkeiten auch aus anderen Bereichen der Stadt Münster beinhaltet, erfolgt im Einzelfall eine Abstimmung zwischen den beteiligten Ämtern. Generell ist die Einbindung weiterer Zuschuss quellen ausdrücklich erwünscht. Erfolgt eine Förderung über die ERASMUS- Akkreditierung der Stadt Münster im EU Förderprogramm, ist eine Förderung nach diesen Richtlinien ausgeschlossen. Es sind bei Beantragung sämtliche Einnahmequellen zu benennen. Eine Förderung von mehr als 100% der beantragten Summe wird ausgeschlossen. 3.Fördermöglichkeiten 3.1 Begegnungen Voraussetzungen Begegnungen mit Gruppen aus den Partnerstädten, und aus befreundeten Städten werden gefördert, wenn • erwartet werden kann, dass Gegenbesuche innerhalb von zwei Jahren stattfinden, • die auswärtigen Gäste durch einen münsterschen Gastgeber empfangen werden und • mindestens sieben Personen aus Münster in die Partnerstadt/befreundete Stadt oder aus der Partnerstadt/befreundeten Stadt nach Münster reisen. Nicht gefördert werden Reisen mit überwiegend touristischem Charakter. Antragsverfahren Der Antrag muss vor der Begegnung gestellt werden und folgende Informationen enthalten: • Termin der Begegnung • das geplante Programm • Partnerorganisation in der Partnerstadt • voraussichtlicher Termin des Gegenbesuchs • die Anzahl der Teilnehmenden • einen vorläufigen Kosten- und Finanzierungsplan (inkl. Angabe von Drittmitteln) • IBAN und Kontoinhaber/-in Zur Hilfestellung kann im Internet ein Formular für den Antrag heruntergeladen werden: www.stadt- muenster.de/international/foerdermoeglichk eiten.html Zuschusshöhe Der Zuschuss für Begegnungen beträgt 13,00 Euro pro Tag pro teilnehmende Person, maximal 1.500,00 Euro je Begegnung. An- und Abreise gelten als ein Tag. Der Zuschuss wird gewährt: • bei Reisen ausschließlich für die Teilnehmenden aus Münster • bei Besuchen für die Gäste aus der Partnerstadt oder aus der befreundeten Stadt. • erwartet werden kann, dass Gegenbesuche innerhalb von zwei Jahren stattfinden, • die auswärtigen Gäste durch münstersche Gastgeber*innen empfangen werden und • mindestens sieben Personen aus Münster in die Partnerstadt /befreundete Stadt oder aus der Partnerstadt /befreundeten Stadt nach Münster reisen. Nicht gefördert werden Reisen mit überwiegend touristischem Charakter. Antragsverfahren Der Antrag muss vor der Begegnung gestellt werden und folgende Informationen enthalten: • Termin der Begegnung • das geplante Programm • Partnerorganisation in der Partnerstadt • voraussichtlicher Termin des Gegenbesuchs • die Anzahl der Teilnehmenden • einen vorläufigen Kosten- und Finanzierungsplan (inkl. Angabe von Drittmitteln) • IBAN und Kontoinhaber*in Zur Hilfestellung kann im Internet ein Formular für den Antrag heruntergeladen werden: www.stadt- muenster.de/international/foerdermoeglichk eiten.html Zuschusshöhe Der Zuschuss für Begegnungen beträgt 13,00 Euro pro Tag pro teilnehmende Person, maximal 1.500,00 Euro je Begegnung. An- und Abreise gelten als ein Tag. Der Zuschuss wird gewährt: • bei Reisen ausschließlich für die Teilnehmenden aus Münster • bei Besuchen für die Gäste aus der Partnerstadt oder aus der befreundeten Stadt. Auszahlung Der Zuschuss wird ausgezahlt, wenn innerhalb von acht Wochen nach der Begegnung folgende Unterlagen eingereicht werden: • Programm • unterschriebene Liste der Teilnehmenden mit Angabe des Wohnorts • Übersicht aller Einnahmen und Ausgaben (Kosten- und Finanzierungsplan) • Belege in Höhe des Zuschusses • ein Bericht über die Begegnung 3.2 Projekte Voraussetzungen Gefördert werden themenbezogene Projekte zwischen Münster und den Partnerstädten/den befreundeten Städten. Grundsätzlich ist ein Projekt einmalig. In begründeten Ausnahmefällen ist eine zusätzliche Förderung eines Nachfolgeprojektes in den folgenden zwei Jahren möglich. Antragsverfahren Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor Beginn des Projektes gestellt werden und folgende Informationen enthalten: • Beschreibung des Projektes und des Projektzieles • Aussagen über die beteiligten Partner im In- und Ausland • Kosten- und Finanzierungsplan (mit einem angemessenen Eigenanteil und den eingeplanten Drittmitteln) • Perspektiven nach Beendigung des Projektes Zur Hilfestellung kann im Internet ein Formular für den Antrag heruntergeladen werden: www.stadt- muenster.de/international/foerdermoeglichk eiten.html Zuschusshöhe Projekte können bis zu einer Höhe von 3.000,00 Euro bezuschusst werden. In begründeten Ausnahmefällen kann ein höherer Zuschuss gewährt werden. Auszahlung Der Zuschuss wird ausgezahlt, wenn innerhalb von acht Wochen nach der Begegnung folgende Unterlagen eingereicht werden: • Programm • unterschriebene Liste der Teilnehmenden mit Angabe des Wohnorts • Übersicht aller Einnahmen und Ausgaben (Kosten- und Finanzierungsplan) • Belege in Höhe des Zuschusses • ein Bericht über die Begegnung 3.2 Projekte Voraussetzungen Gefördert werden themenbezogene Projekte zwischen Münster und den Partnerstädten, den Solidaritäts- und Projektpartnerstädten /den befreundeten Städten . Grundsätzlich ist ein Projekt einmalig. In begründeten Ausnahmefällen ist eine zusätzliche Förderung eines Nachfolgeprojektes in den folgenden zwei Jahren möglich. Antragsverfahren Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor Beginn des Projektes gestellt werden und folgende Informationen enthalten: • Beschreibung des Projektes und des Projektzieles • Aussagen über die beteiligten Partner *innen im In- und Ausland • Kosten- und Finanzierungsplan (mit einem angemessenen Eigenanteil und den eingeplanten Drittmitteln) • Perspektiven nach Beendigung des Projektes Zur Hilfestellung kann im Internet ein Formular für den Antrag heruntergeladen werden: www.stadt- muenster.de/international/foerdermoeglichk eiten.html Zuschusshöhe Projekte können bis zu einer Höhe von 3.000,00 Euro bezuschusst werden. In begründeten Ausnahmefällen kann ein höherer Zuschuss gewährt werden. Bezuschusst werden nur projektbezogene Kosten: • Reisekosten • Verpflegung • Unterkunftskosten • Sonstige Kosten (ausgenommen: Gastgeschenke) Auszahlung Der Zuschuss wird je zur Hälfte nach Bewilligung des Antrages und nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Der Verwendungsnachweis muss spätestens acht Wochen nach Beendigung des Projektes eingereicht werden und folgende Unterlagen enthalten: • Übersicht aller Einnahmen und Ausgaben • Belege in Höhe des Zuschusses • Bericht über Verlauf und Auswertung des Projektes Ergibt sich nach Vorlage des Verwendungsnachweises eine Reduzierung der Gesamtkosten, wird der Zuschuss entsprechend gekürzt. Sollte eine zweckentsprechende Verwendung nicht nachgewiesen werden, werden die Mittel ganz oder teilweise zurückgefordert. 4.Zuständigkeiten für die Durchführung der Richtlinien Die Zuständigkeit zur Vergabe der Zuschüsse nach diesen Richtlinien wird auf den Oberbürgermeister übertragen. Übersteigt die Zuschusshöhe bei der Projektförderung einen Betrag von 800,00 €, ist vor der Entscheidung die Interfraktionelle Arbeitsgruppe „Internationales, Europa und Städtepartnerschaften “ zu hören. 5.Inkrafttreten Die überarbeitete Fassung der Förderrichtlinien tritt zum 01.01.2020 in Kraft und ist bis zum 31.12.2022 befristet. 6.Anschrift Bitte senden Sie Ihre Antragsunterlagen an: Stadt Münster Internationales Büro im Amt für Bürger- und Ratsservice 48127 Münster Bezuschusst werden nur projektbezogene Kosten: • Reisekosten • Verpflegung • Unterkunftskosten • Sonstige Kosten (ausgenommen: Gastgeschenke) Auszahlung Der Zuschuss wird je zur Hälfte nach Bewilligung des Antrages und nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Der Verwendungsnachweis muss spätestens acht Wochen nach Beendigung des Projektes eingereicht werden und folgende Unterlagen enthalten: • Übersicht aller Einnahmen und Ausgaben • Belege in Höhe des Zuschusses • Bericht über Verlauf und Auswertung des Projektes Ergibt sich nach Vorlage des Verwendungsnachweises eine Reduzierung der Gesamtkosten, wird der Zuschuss entsprechend gekürzt. Sollte eine zweckentsprechende Verwendung nicht nachgewiesen werden, werden die Mittel ganz oder teilweise zurückgefordert. 4.Zuständigkeiten für die Durchführung der Richtlinien Die Zuständigkeit zur Vergabe der Zuschüsse nach diesen Richtlinien wird auf den Oberbürgermeister übertragen. Übersteigt die Zuschusshöhe bei der Projektförderung einen Betrag von 800,00 €, ist vor der Entscheidung die Interfraktionelle Arbeitsgruppe „Internationales , Europa und Städtepartnerschaften “ zu hören. 5.Inkrafttreten Die überarbeitete Fassung der Förderrichtlinien dieser Richtlinien tritt zum 01.04.2023 in Kraft und ist bis zum 31.03.2026 befristet. 6.Anschrift Bitte senden Sie Ihre Antragsunterlagen an: Stadt Münster Internationales Büro Internationales im Amt für Bürger- und Ratsservice 48127 Münster Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an: Christiane Lösel, 0251 492 3325, Loesel@stadt-muenster.de und Anne Kosmeier, 0251 492 3329, Kosmeier@stadt-muenster.de Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an: Christiane Lösel, 0251 492 3325, Loesel@stadt-muenster.de und Anne Kosmeier, 0251 492 3329, Kosmeier@stadt-muenster.de
Beschlussvorlage
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V/0095/2023
V/0095/2023
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Änderung der Richtlinien zur Förderung der internationalen Beziehungen der Stadt Münster
Beratungsfolge
22.03.2023 Hauptausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die „Richtlinien zur Förderung der internationalen Beziehungen der Stadt Münster“ werden in
der als Anlage (1) beigefügten Fassung einschließlich der Anpassung der Zuschusssätze be-
schlossen.
2. Der dargestellte Bericht (siehe Begründung) zur Förderung von bürgerschaftlichen Begegnun-
gen und Projekten wird zur Kenntnis genommen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass kein zusätzlicher Mittelbedarf besteht, da das Büro Internatio-
nales im Amt für Bürger- und Ratsservice für eigene Projekte vermehrt externe Mittel einwirbt.
Begründung:
Zu Ziffer 1:
Eine Änderung der Richtlinien ist erforderlich, da die bestehenden Richtlinien nicht regeln, wie
und ob Solidaritätspartnerschaften sowie Projektpartnerschaften gefördert werden.
Zudem ist eine klare Regelung erforderlich, wie damit umgegangen wird, wenn Antragsstellende
bereits über die ERASMUS -Akkreditierung des Büros Internationales im Amt für Bürger - und
Ratsservice gefördert werden.
Des Weiteren wurde der Text gendergerecht überarbeitet.
Die Änderungen der Richtlinien sind in der beigefügten Anlage (1) gegenübergestellt.
Amt für Bürger - und
Ratsservice
13.03.2023
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Lösel
Telefon: 492-3325
Loesel@stadt-muenster.de
- 2 -
V/0095/2023
Zu Ziffer 2:
Trotz der Auswirkungen der Covid Pandemie konnten im vergangenen Jahr (2022) folgende Be-
gegnungen und Projekte durchgeführt werden für die auch eine Förderung gewährt wurde. 2022
waren die Aktivitäten aufgrund der Pandemie wesentlich geringer als in den Vorjahren – für 2023
kann aber bereits eine Belebung festgestellt werden.
2022 wurden 16 Begegnungen von 12 Vereinen, Gesellschaften und Schulen organisiert. Die
Begegnungen richteten sich an alle Altersklassen und hatten unterschiedliche Ausrichtungen und
thematische Schwerpunkte.
Insgesamt wurden 2022 für bürgerschaftliche Begegnungen rund 12.400,00 € ausgezahlt. An
den Begegnungen nahmen 357 Münsteranerinnen und Münsteraner sowie Gäste teil.
Begegnung 2022 Partnerstadt Zeitraum TN Förderung
Partnerschaftskomitee
Hiltrup-Beaugency e.V. Beaugency 16. - 23.04. 10 654,20 €
Partnerschaftskomitee
Hiltrup-Beaugency e.V. Beaugency 03. - 07.06. 14 728,00 €
Münster Mohawks Lacrosse e.V. Enschede 08.05. 12 111,24 €
Marine-Shanty-Chor Münster e.V. Enschede 26.06. 38 494,00 €
SV Blau-Weiß Aasee e.V. Enschede 11.06. 10 130,00 €
Partnerstädte-Enschede-Münster
e.V. Enschede 08.10. 20 104,00 €
Partnerschaftsverein Münster-
Fresno e.V. Fresno 01. - 04.10. 18 702,00 €
Partnerschaftsverein Münster-
Kristiansand e.V. Kristiansand 15. - 20.05. 32 1.471,22 €
Schillergymnasium Lublin 21. - 28.09. 22 1.500,00 €
Schillergymnasium Lublin 12. - 19.12. 22 1.500,00 €
Freunde Mühlhausens e.V. Mühlhausen 03. - 06.06. 9 234,00 €
Freunde Mühlhausens e.V. Mühlhausen 26. -28.08. 40 1.040,00 €
Freunde Mühlhausens e.V. Mühlhausen 07. - 11.12. 20 286,00 €
Pascal-Gymnasium Orléans 07. - 14.06. 65 1.500,00 €
Radclub Münster e.V. York 03. - 09.07. 9 522,59 €
Wilhelm-Hifforf-Gymnasium York 11. - 18.09. 16 1.456,00 €
Gesamt
357 12.433,25 €
Außerdem wurden folgende Projekte 2022 mit finanzieller Unterstützung der Stadt durchgeführt:
Projekt 2022
Ort Direkt Involvierte Dauer Förderung
Foto-Ausstellung "20 Jahre Part-
nerschaftsverein Münster-
Kristiansand“
Münster Nicht bekannt 10. - 30.09. 569,00 €
Videoclips zum Thema "Die Städ-
tepartnerschaft Münster-Lublin ist
wichtig für…"
Münster +
Lublin
Nicht bekannt ab Novem-
ber 2021
900,00 €
Fotowettbewerb und –
ausstellung zum 60. Jubiläum
der Partnerstädte Münster und
Münster
+ Orléans
Nicht bekannt 21.02. -
31.12.
898,10 €
- 3 -
V/0095/2023
Orléans
Goldene Chorfreundschaft,
MarQant der Münster Chor und
York Philharmonic Male Voir
Choir York
Münster 105 Teilnehmende
+ Auditorium
1. - 5.09. 3.000,00 €
Workshops und Aufführung des
Theaterstückes "Be-Longing"
Tamale 43 Teilnehmende +
Besucher*innen
16. -23.09. 3.000,00 €
Gesamt 8.367,10 €
Zusätzlich zu der finanziellen Förderung leistet das Büro Internationales im Amt für Bürger- und
Ratsservice ein umfangreiches Beratungsangebot, koordiniert die Projekte und Begegnungen un-
tereinander, stellt die Kommunikation zwischen den Akteur*innen der städtepartnerschaftlichen
Arbeit sicher und nutzt mögliche Synergien. Zudem kümmert sich das Büro Internationales um
externe Fördermittel, für die von den Bürgerinnen und Bürgern vorgeschlagenen Maßnahmen.
Viele der bürgerschaftlichen Ideen konnten in den letzten Jahren nur dank dieser zusätzlichen –
nicht städtischen – Mittel durchgeführt werden.
Gez.
Markus Lewe
Oberbürgermeister
Anlagen:
Richtlinien zur Förderung der internationalen Beziehungen der Stadt Münster
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0095/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.02.2023
- Erstellt
- 09.02.2023 13:04